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V/0325/2010

Hobbeltstraße - Radverkehr und Lärmschutz Anregung der CDU-Fraktion vom 03.06.2009 (A-O/0021/2009)

Vorlagen 21.04.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.06.2010, TOP 7.6

Beschlussvorlage

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Anregung A-O/0021/2009

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Beschlussvorlage

6859 Zeichen

V/0325/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hobbeltstraße - Radverkehr und Lärmschutz 
Anregung der CDU-Fraktion vom 03.06.2009 (A-O/0021/2009) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Planung von September 2009 zur Einrichtung eines Schutzstreifens auf der Hob-
beltstraße zwischen Handorfer Straße und Middelfeld wird zugestimmt. 
 
2. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des Lärmschutzes wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich finanzielle Belastungen in Höhe von 50.000 
€ entstehen. 
 
Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltermächtigungen 
getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltplanaufstel-
lung für das Jahr 2011 unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu entscheiden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass
 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost regte an (A-O/0021/2009), den gemein-
samen Geh- und Radweg auf der Ostseite der Hobbeltstraße um den Abschnitt zwischen der Ten-
nisanlage und dem bisherigen Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges südlich des Lam-
merbachs zu ergänzen. 
Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die Ausführung und Verlängerung der Lärmschutz-
wand zu prüfen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0325/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0325/2010 
Geh- und Radwegverlängerung 
Bestand 
Die Flächen
 für den Ausbau der östlichen Nebenanlagen sind in den Bebauungsplänen Handorf 6, 
363 und 492 dargestellt. Allerdings befinden sich diese Flächen nicht vollständig im städtischen 
Eigentum. Ein Erwerb der Flächen war in der Vergangenheit gescheitert. 
Für die Verlängerung des gemeinsamen Geh-  und Radweges zwischen der Tennisanlage und 
dem Beginn der Nebenanlage südlich Lammerbach würden Baukosten (ohne Grunderwerb) in 
Höhe von ca. 230.000 € entstehen. Eine Finanzierung ist nicht sichergestellt. 
Im Zusammenhang mit einer möglichen Gebietsentwicklung östlich der Hobbeltstraße ist langfristig 
ein solcher Ausbau weiter zu verfolgen. 
 
Im Rahmen der Radwegprüfung war festzustellen, dass der vorhandene Zweirichtungsradweg auf 
der Westseite der Hobbeltstraße nicht den Anforderungen an eine solche Anlage entspricht. Nach 
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße (RASt 06) sollte ein Zweirichtungsradweg in einer 
Mindestbreite von 2,50 m ausgebaut sein. Seitens der Fachämter wird daher, auch unter Berück-
sichtigung der Prüfergebnisse aus dem Gutachten des Gesamtverbands der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft, die zwingende Notwendigkeit gesehen, den Zweirichtungsradweg auf der West-
seite aufzuheben.  
 
Planung 
Für den Radverkehr soll von der Handorfer Straße bis 
zum vorhandenen Anschluss in Höhe Mid-
delfeld der Schutzstreifen auf der Hobbeltstraße verlängert und damit eine StVO-konforme Lösung 
für den gesamten Straßenzug und nicht nur für Teilbereiche geschaffen werden.  
 
Die Planung sieht vor, die vorhandene Mittelmarkierung zu entfernen und einen einseitigen 
Schutzstreifen anzulegen. Der Radweg von der Handorfer Straße kommend wird durch eine Ram-
pe in die Fahrbahn geführt. Dafür muss der Glascontainerstandort etwas nach Norden verlegt wer-
den. In Höhe des gemeinsamen Geh- und Radweges aus der Grünanlage Diekbree sind die erfor-
derlichen Sichtfelder frei zu schneiden. Die Beschilderung für den Zweirichtungsradweg auf der 
Westseite wird entfernt. 
 
Neben der Beseitigung der Konfliktpunkte an den Einmündungen wird von hier durch diese Maß-
nahme auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hobbeltstraße erwartet.  
 
Die Kosten betragen ca. 50.000 €. Die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan-Entwurf 2011 
veranschlagt. 
 
 
Querungshilfen
 
Die Kfz- und Fußgängerverkehrstärken auf der Hobbeltstraße im Bereich der Kleingartenanlage 
liegen außerhalb der empfohlenen Einsatzbereiche für einen Fußgängerüberweg (FGÜ). Nach den 
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden FGÜ 
erst bei einem Fußgängeraufkommen von 100 – 150 bei einem Kfz-Aufkommen von 300-450 emp-
fohlen. Zudem ist die Anlegung eines FGÜ im Ve rlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges 
nicht zulässig. Damit scheidet die Einrichtung eines FGÜ aus.  
 
Die Einrichtung einer Mittelinsel ist grundsätzlich möglich. Die Kosten werden auf ca. 25.000 € 
geschätzt. Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung sind allerdings immer wieder ausreichende 
Zeitlücken vorhanden, um die Fahrbahn verkehrssicher queren zu können. 
 
Die Verwaltung sieht unter diesen Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit zur Anlage einer Mit-
telinsel. Langfristig sind im Zusammenhang mit einer möglichen Gebietsentwicklung östlich der 
Hobbeltstraße der Bedarf und die Lage von Querungshilfen erneut zu prüfen.

- 3 - 
V/0325/2010 
Lärmschutz 
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 492 H andorf „Drei Eichen“ ist eine schalltechnische 
Untersuchung durchgeführt worden. In der schalltechnischen Untersuchung wird festgestellt, ob 
zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche 
unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastung und unter Beachtung in der vom 
Bundesminister für Verkehr eingeführten „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 
1990 – RLS – 90 (VKBL 1990, S 258) sowie unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage im 
Einwirkungsbereich der Neubaustrecke nach den Kriterien der Lärmvorsorge Lärmschutzmaß-
nahmen aktiv oder passiv erforderlich sind. 
 
Anhand der Berechnungsergebnisse ist festzustellen, dass an den Gebäuden westlich der Hob-
beltstraße, Lammerbach 16, 18 und 22, die Grenzwerte der 16. BlmSchV für Wohngebiete (59 dB 
(A)/49 dB(A) Tag/Nacht) überschritten werden. Für diese Gebäude ist demzufolge Lärmvorsorge 
erforderlich. Diese Lärmvorsorge wird durch die im Bebauungsplan in Lage und Höhe festgesetzte 
Lärmschutzwand erfüllt. 
 
Das Tiefbauamt hat entsprechend der Vorgaben aus der schalltechnischen Untersuchung und den 
Festsetzungen des Bebauungsplanes die Lärmschutzwand errichten lassen. Diese Lärmschutz-
wand erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Lärmvorsorge. Für die anderen Gebäude an der 
Hobbeltstraße besteht durch den Ausbau der Hobbeltstraße kein gesetzlicher Anspruch auf Lärm-
vorsorge. Die gewünschte Verlängerung der Lärmschutzwand kann aus genannten Gründen nicht 
umgesetzt werden. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anregung A-O/0021/2009 
Lagepläne

Lageplan 1(2)

335 Zeichen

Gr
Fa)

‚Anlage 1

STADT sit nr.

Reg. Nr.

Amt für _W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum Name

Bearbeitet |Sept. 09 |Hecht

Hobbeltstraße Gezeichnet|Sept. 09 |Revermann

Maßstab | 1: 1000

v v
> \\ en \ \ Einrichtung eines Schutzstreifens
N 2, \ \ zwischen Handorfer Str. und Middelfeld Plotdatum 21.04.2010

v»

=

Lageplan 2(2)

271 Zeichen

Plotdatum 21.04.2010)

BE satt nr. |2@)
Bearbeitet |Sept. 09 |Hecht
Maßstab | 1: 1000

g

Stadtplanung

Verkehrsplanung

Hobbeltstraße

für / Stadtentwicklun
Einrichtung eines Schutzstreifens

Amt fü
u

zwischen Handorfer Str. und Middelfeld

STADT

N
N

a
13

II
Ih

WW)

Anregung A-O/0021/2009

3399 Zeichen

A-010024 [2003

CDU-Fraktion in der Münster, 03.06.2009
Bezirksvertretung Münster Ort

Anregung

Fertigstellung der Hobbeltstraße - Nachbesserung durch
Verlängerung des Fahrradweges auf der östlichen Seite und
und Optimierung der Lärmschutzwand Hobbeltstraße

Die CDU-Fraktion regt an, den Beginn des neuen kombinierten Fuß-/Fahrradweges in
Fahrtrichtung Dorbaum von derzeit „gegenüber“ der Lärmschutzwand an der Hobbeltstraße
bis zur Tennisanlage zu verlängern.

Des Weiteren bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, die Ausführung der Lärmschutzwand
in Richtung Lammerbach zu überprüfen (siehe beiliegender Brief eines Anwohners) und regt
ebenfalls eine Verlängerung, zu mindestens bis zum Ende der Wohnbebauung, in Richtung
der Straße Middelfeld, an.

Begründung:

Die Lärmschutzwand an der Hobbeltstraße wurde nach Lage, Verlauf und Höhe im
Einvernehmen mit der Mehrheit der dortigen Anwohner erstellt, aber in Richtung „Middelfeld“
ist das nächstgelegene Haus durch diese nicht mehr geschützt. Zum anderen ist auch in
Richtung zum Lammerbach die Lärmschutzwand offensichtlich nicht ausreichend (siehe
beigefügter Brief).

Möglicherweise ist auch hier die Lärmschutzwand hier zu kurz geraten.

Anwohnende Bürger haben sich über die Baulänge und Leistungsfähigkeit beschwert
(Leserbriefe in der örtl. Presse). \

Für die Politik ist es nicht nachvollziehbar, warum die aufwendig aufgestellte
Lärmschutzwand ihre Aufgaben nicht erfüllt.

Für die Bewohner des nächstgelegenen Hauses zur Hobbeltstraße erscheint es wie ein
"Schildbürgerstreich", dass die Lärmschutzwand nicht auch "ihr Haus schützt".

Die Verwaltung wird gebeten, an dieser Stelle nachzubessern.

Ein weiteres Problem stellt der neu angelegte Fahrradweg auf der östlichen Seite der
Hobbeltstraße dar. Zunächst beginnt er erst „gegenüber“ der Lärmschutzwand, so zu sagen
im „Niemandsland“ und kann von dort aus nicht genutzt werden.

Durch einen Schutzstreifen für Fahrräder auf der Hobbeltstraße ist hier versucht worden, das
Problem zu lösen. Diese Lösung kann allerdings nur als Provisorium angesehen werden.
Selbst aus der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung mit dieser Lösung nicht
zufrieden ist und über eine andere Lösung nachdenkt.

Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte Idealerweise eine Weiterführung des kombinierten FußR-
und Radweges auf der östlichen Straßenseite bis zur Tennisanlage des TC Handorf
erfolgen. Gerade Kinder und Jugendliche des Tennisclubs könnten so sicher auf der
richtigen Straßenseite von der Tennisanlage nach Hause fahren. Auch die übrigen Radfahrer

z.B. aus dem Wohngebiet "Middelfeld" wären dann in der Lage "die richtige Straßenseite zu
benutzen".

Davon abgesehen ist der Fahrradweg auf der westlichen Seite für den Fahrradbetrieb in
beide Fahrtrichtungen, so wie derzeit zulässig, eigentlich zu schmal. Auch hier würde eine
Entzerrung des Fahrradverkehrs bedeuten, die Wahrscheinlichkeit des Zusammenstoßes
sich begegnender Fahrradfahrer erheblich zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die schon eingebrachte Anregung bzgl.
einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer im Bereich Kleingartenanlage auf der
Hobbeltstrasse.

Diese Anregung und die Anregung bzgl. einer Querungshilfe (auch

Kirschgarten/Tennisanlage) sollten im Gesamtzusammenhang mit dieser Anregung durch
die Verwaltung bearbeitet werden.

Für die Fraktion:
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Beratungsverlauf (2)

20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hobbeltstraße
  • Handorfer Straße
  • Kirschgarten
  • Middelfeld
  • Lammerbach 16
  • Diekbree
  • Drei Eichen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0325/2010
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37