V/0325/2010
Hobbeltstraße - Radverkehr und Lärmschutz Anregung der CDU-Fraktion vom 03.06.2009 (A-O/0021/2009)
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Beschlussvorlage
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V/0325/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Hobbeltstraße - Radverkehr und Lärmschutz Anregung der CDU-Fraktion vom 03.06.2009 (A-O/0021/2009) Beratungsfolge 20.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung von September 2009 zur Einrichtung eines Schutzstreifens auf der Hob- beltstraße zwischen Handorfer Straße und Middelfeld wird zugestimmt. 2. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Ausführung des Lärmschutzes wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich finanzielle Belastungen in Höhe von 50.000 € entstehen. Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltermächtigungen getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltplanaufstel- lung für das Jahr 2011 unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu entscheiden. Begründung: Anlass Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost regte an (A-O/0021/2009), den gemein- samen Geh- und Radweg auf der Ostseite der Hobbeltstraße um den Abschnitt zwischen der Ten- nisanlage und dem bisherigen Beginn des gemeinsamen Geh- und Radweges südlich des Lam- merbachs zu ergänzen. Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die Ausführung und Verlängerung der Lärmschutz- wand zu prüfen. Vorlagen-Nr.: V/0325/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0325/2010 Geh- und Radwegverlängerung Bestand Die Flächen für den Ausbau der östlichen Nebenanlagen sind in den Bebauungsplänen Handorf 6, 363 und 492 dargestellt. Allerdings befinden sich diese Flächen nicht vollständig im städtischen Eigentum. Ein Erwerb der Flächen war in der Vergangenheit gescheitert. Für die Verlängerung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen der Tennisanlage und dem Beginn der Nebenanlage südlich Lammerbach würden Baukosten (ohne Grunderwerb) in Höhe von ca. 230.000 € entstehen. Eine Finanzierung ist nicht sichergestellt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Gebietsentwicklung östlich der Hobbeltstraße ist langfristig ein solcher Ausbau weiter zu verfolgen. Im Rahmen der Radwegprüfung war festzustellen, dass der vorhandene Zweirichtungsradweg auf der Westseite der Hobbeltstraße nicht den Anforderungen an eine solche Anlage entspricht. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße (RASt 06) sollte ein Zweirichtungsradweg in einer Mindestbreite von 2,50 m ausgebaut sein. Seitens der Fachämter wird daher, auch unter Berück- sichtigung der Prüfergebnisse aus dem Gutachten des Gesamtverbands der Deutschen Versiche- rungswirtschaft, die zwingende Notwendigkeit gesehen, den Zweirichtungsradweg auf der West- seite aufzuheben. Planung Für den Radverkehr soll von der Handorfer Straße bis zum vorhandenen Anschluss in Höhe Mid- delfeld der Schutzstreifen auf der Hobbeltstraße verlängert und damit eine StVO-konforme Lösung für den gesamten Straßenzug und nicht nur für Teilbereiche geschaffen werden. Die Planung sieht vor, die vorhandene Mittelmarkierung zu entfernen und einen einseitigen Schutzstreifen anzulegen. Der Radweg von der Handorfer Straße kommend wird durch eine Ram- pe in die Fahrbahn geführt. Dafür muss der Glascontainerstandort etwas nach Norden verlegt wer- den. In Höhe des gemeinsamen Geh- und Radweges aus der Grünanlage Diekbree sind die erfor- derlichen Sichtfelder frei zu schneiden. Die Beschilderung für den Zweirichtungsradweg auf der Westseite wird entfernt. Neben der Beseitigung der Konfliktpunkte an den Einmündungen wird von hier durch diese Maß- nahme auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Hobbeltstraße erwartet. Die Kosten betragen ca. 50.000 €. Die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan-Entwurf 2011 veranschlagt. Querungshilfen Die Kfz- und Fußgängerverkehrstärken auf der Hobbeltstraße im Bereich der Kleingartenanlage liegen außerhalb der empfohlenen Einsatzbereiche für einen Fußgängerüberweg (FGÜ). Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden FGÜ erst bei einem Fußgängeraufkommen von 100 – 150 bei einem Kfz-Aufkommen von 300-450 emp- fohlen. Zudem ist die Anlegung eines FGÜ im Ve rlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht zulässig. Damit scheidet die Einrichtung eines FGÜ aus. Die Einrichtung einer Mittelinsel ist grundsätzlich möglich. Die Kosten werden auf ca. 25.000 € geschätzt. Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung sind allerdings immer wieder ausreichende Zeitlücken vorhanden, um die Fahrbahn verkehrssicher queren zu können. Die Verwaltung sieht unter diesen Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit zur Anlage einer Mit- telinsel. Langfristig sind im Zusammenhang mit einer möglichen Gebietsentwicklung östlich der Hobbeltstraße der Bedarf und die Lage von Querungshilfen erneut zu prüfen. - 3 - V/0325/2010 Lärmschutz Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 492 H andorf „Drei Eichen“ ist eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden. In der schalltechnischen Untersuchung wird festgestellt, ob zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastung und unter Beachtung in der vom Bundesminister für Verkehr eingeführten „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990 – RLS – 90 (VKBL 1990, S 258) sowie unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage im Einwirkungsbereich der Neubaustrecke nach den Kriterien der Lärmvorsorge Lärmschutzmaß- nahmen aktiv oder passiv erforderlich sind. Anhand der Berechnungsergebnisse ist festzustellen, dass an den Gebäuden westlich der Hob- beltstraße, Lammerbach 16, 18 und 22, die Grenzwerte der 16. BlmSchV für Wohngebiete (59 dB (A)/49 dB(A) Tag/Nacht) überschritten werden. Für diese Gebäude ist demzufolge Lärmvorsorge erforderlich. Diese Lärmvorsorge wird durch die im Bebauungsplan in Lage und Höhe festgesetzte Lärmschutzwand erfüllt. Das Tiefbauamt hat entsprechend der Vorgaben aus der schalltechnischen Untersuchung und den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Lärmschutzwand errichten lassen. Diese Lärmschutz- wand erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Lärmvorsorge. Für die anderen Gebäude an der Hobbeltstraße besteht durch den Ausbau der Hobbeltstraße kein gesetzlicher Anspruch auf Lärm- vorsorge. Die gewünschte Verlängerung der Lärmschutzwand kann aus genannten Gründen nicht umgesetzt werden. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anregung A-O/0021/2009 Lagepläne
Lageplan 1(2)
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Gr Fa) ‚Anlage 1 STADT sit nr. Reg. Nr. Amt für _W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name Bearbeitet |Sept. 09 |Hecht Hobbeltstraße Gezeichnet|Sept. 09 |Revermann Maßstab | 1: 1000 v v > \\ en \ \ Einrichtung eines Schutzstreifens N 2, \ \ zwischen Handorfer Str. und Middelfeld Plotdatum 21.04.2010 v» =
Lageplan 2(2)
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Plotdatum 21.04.2010) BE satt nr. |2@) Bearbeitet |Sept. 09 |Hecht Maßstab | 1: 1000 g Stadtplanung Verkehrsplanung Hobbeltstraße für / Stadtentwicklun Einrichtung eines Schutzstreifens Amt fü u zwischen Handorfer Str. und Middelfeld STADT N N a 13 II Ih WW)
Anregung A-O/0021/2009
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A-010024 [2003 CDU-Fraktion in der Münster, 03.06.2009 Bezirksvertretung Münster Ort Anregung Fertigstellung der Hobbeltstraße - Nachbesserung durch Verlängerung des Fahrradweges auf der östlichen Seite und und Optimierung der Lärmschutzwand Hobbeltstraße Die CDU-Fraktion regt an, den Beginn des neuen kombinierten Fuß-/Fahrradweges in Fahrtrichtung Dorbaum von derzeit „gegenüber“ der Lärmschutzwand an der Hobbeltstraße bis zur Tennisanlage zu verlängern. Des Weiteren bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, die Ausführung der Lärmschutzwand in Richtung Lammerbach zu überprüfen (siehe beiliegender Brief eines Anwohners) und regt ebenfalls eine Verlängerung, zu mindestens bis zum Ende der Wohnbebauung, in Richtung der Straße Middelfeld, an. Begründung: Die Lärmschutzwand an der Hobbeltstraße wurde nach Lage, Verlauf und Höhe im Einvernehmen mit der Mehrheit der dortigen Anwohner erstellt, aber in Richtung „Middelfeld“ ist das nächstgelegene Haus durch diese nicht mehr geschützt. Zum anderen ist auch in Richtung zum Lammerbach die Lärmschutzwand offensichtlich nicht ausreichend (siehe beigefügter Brief). Möglicherweise ist auch hier die Lärmschutzwand hier zu kurz geraten. Anwohnende Bürger haben sich über die Baulänge und Leistungsfähigkeit beschwert (Leserbriefe in der örtl. Presse). \ Für die Politik ist es nicht nachvollziehbar, warum die aufwendig aufgestellte Lärmschutzwand ihre Aufgaben nicht erfüllt. Für die Bewohner des nächstgelegenen Hauses zur Hobbeltstraße erscheint es wie ein "Schildbürgerstreich", dass die Lärmschutzwand nicht auch "ihr Haus schützt". Die Verwaltung wird gebeten, an dieser Stelle nachzubessern. Ein weiteres Problem stellt der neu angelegte Fahrradweg auf der östlichen Seite der Hobbeltstraße dar. Zunächst beginnt er erst „gegenüber“ der Lärmschutzwand, so zu sagen im „Niemandsland“ und kann von dort aus nicht genutzt werden. Durch einen Schutzstreifen für Fahrräder auf der Hobbeltstraße ist hier versucht worden, das Problem zu lösen. Diese Lösung kann allerdings nur als Provisorium angesehen werden. Selbst aus der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung mit dieser Lösung nicht zufrieden ist und über eine andere Lösung nachdenkt. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte Idealerweise eine Weiterführung des kombinierten FußR- und Radweges auf der östlichen Straßenseite bis zur Tennisanlage des TC Handorf erfolgen. Gerade Kinder und Jugendliche des Tennisclubs könnten so sicher auf der richtigen Straßenseite von der Tennisanlage nach Hause fahren. Auch die übrigen Radfahrer z.B. aus dem Wohngebiet "Middelfeld" wären dann in der Lage "die richtige Straßenseite zu benutzen". Davon abgesehen ist der Fahrradweg auf der westlichen Seite für den Fahrradbetrieb in beide Fahrtrichtungen, so wie derzeit zulässig, eigentlich zu schmal. Auch hier würde eine Entzerrung des Fahrradverkehrs bedeuten, die Wahrscheinlichkeit des Zusammenstoßes sich begegnender Fahrradfahrer erheblich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die schon eingebrachte Anregung bzgl. einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer im Bereich Kleingartenanlage auf der Hobbeltstrasse. Diese Anregung und die Anregung bzgl. einer Querungshilfe (auch Kirschgarten/Tennisanlage) sollten im Gesamtzusammenhang mit dieser Anregung durch die Verwaltung bearbeitet werden. Für die Fraktion: Ha dena £x ke Lelze N f rs ding o
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (7)
- Hobbeltstraße
- Handorfer Straße
- Kirschgarten
- Middelfeld
- Lammerbach 16
- Diekbree
- Drei Eichen
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0325/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37