Und jedes Jahr auf`s Neue- Schneechaos auch im Bezirk Köln- Mülheim
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0129/2024 vom 23.01.2024
Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Und jedes Jahr aufs Neue - Schneechaos auch im Bezirk Köln- Mülheim
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 20.01.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Und jedes Jahr auf`s Neue- Schneechaos auch im Bezirk Köln- Mülheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, wie in jedem Winter sind die Tage des Schneefalls in ganz Köln und im Bezirk Köln- Mülheim durchaus überschaubar, aber das kann nicht darüber hinweg trösten, dass manche Einwohner*innen stärker von den Auswirkungen betroffen sind als andere. Besonders betroffen sind Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ältere Menschen mit Rollatoren oder gar Rollstühlen, aber auch Fahrradfahrende um nur einige zu nennen. Auch Tiere und Pflanzen werden in Mitleidenschaft gezogen, weil unnötig Streusalz zum Einsatz gelangt. Im Zusammenhang mit der genannten Thematik bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen werden durch Schnee oder Schneematsch auf den Gehwegen in ihrer Mobilität stark beeinträchtigt. Wie wird gewährleistet, dass die Anwohner*innen ihrer Pflicht des Gehweg- Schneeräumens in einer Breite von annähernd 1.50 m nachkommen und den Schnee nicht nur handtuchbreit wegräumen? 2. Radwege sind häufig auch von Anwohner*innen frei zu räumen, doch stattdessen wird der Schnee teilweise vom Gehweg auf den Fahrradweg geschoben. Andere Fahrradwege werden weder durch die Anwohner*innen noch durch die AWB frei Geräumt. Wir die Benutzungspflicht des Fahrradweges dann aufgehoben und wer haftet für eventuelle Unfälle auf Radweg oder Fahrbahn? 3. Wie funktioniert die Informationsweitergabe hinsichtlich der Winterdienstpflichten außer durch eigene Recherche auf der Homepage der Stadt Köln oder der AWB? 4. Werden durch Mitarbeitende der AWB oder des Ordnungsamtes Kontrollen durchgeführt und welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn den Auflagen des Winterdienstes in keiner Weise Genüge getan wurde und Gefährdung anderer besteht? 5. Verfügt die AWB über ausreichend Personal und Arbeitsmittel, um ihren Aufgaben nachzukommen? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
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