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V/0609/2020

Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade

Vorlagen 25.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.08.2020, TOP 5.19

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2961 Zeichen

Anlage A zur V/0609/2020 
Kurzüberblick 
 
Der heute vorhandene asphaltierte Betriebsweg mit einer hohen Anzahl an Schadstellen und ei-
ner Breite von 2 m wird grundsätzlich in Richtung Kanal auf 4 m verbreitert und mit einem neuen 
bituminösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Für die erhaltenswerten Bäume 
auf der Kanalseite wird der Radweg um die Bäume herum verschwenkt. Mit diesem Kompromiss 
ist aus Sicht des Umweltschutzes und für den Radverkehr die beste Lösung der Verwaltung favo-
risiert worden.  
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra-
struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu 
generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur 
gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 4 zwischen Asphaltmischwerk - Ballonstartplatz ist 
mit einem finanziellen Bedarf von 2,4 Mio € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau 
der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent-
rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke-
rungszahlen.

Anlage_1_2_Vorlage_V_0609_2020

34 Zeichen

Anlage 1.2 zur Vorlage V/0609/2020

Beschlussvorlage

9639 Zeichen

V/0609/2020 
V/0609/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade 
Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 4 (Asphaltmischwerk - Ballonstartplatz) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der AUKB beschließt, die Kanalpromenade  im Abschnitt 4 zwischen Asphaltmischwerk und 
Ballonstartplatz (Länge 1,8 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) und den Visualisie-
rungen (Anlage 1.2 und 1.4) auf gesamter Strecke auszubauen und mit einer adaptiven 
Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der WSV 
(Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 4 Kosten in Höhe von 
insgesamt ca. 2,4 Mio. €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 
rd. 1,833 Mio €. 
 
Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 386.000 €. Gleichzeitig wer-
den hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von 
rd. 193.000 € generiert. 
 
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 2,014 Mio. €. 
Hierfür werden Bundesmittel (WSV) von  rd. 240.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel ( FöRi-
Nah) in Höhe von rd. 1,4 Mio. €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 60.000 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 24.000 € an. 
Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschnittes  4 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“  
ist wie folgt zu finanzieren: 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
30.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0609/2020 
 
Teilfinanzplan     
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK    
Auszahlungen   2021 2.014.000 Wegebau 
   2021 386.000 Beleuchtung 
Einzahlungen   2021 240.000 Anteil Bundes-
mittel WSV 
   2021 700.000 Anteil Land 
FöRi-Nah 
   2022 700.000 Anteil Land 
FöRi-Nah 
   2021 193.000 Zuwendung 
Bund Beleuch-
tung 
Saldo   567.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 im Zeitraum der 
mittelfristigen Finanzplanung bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau 
der Betriebswege am Dortmund -Ems-Kanal (DEK) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage 
dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit de n Planungen des Ab -
schnittes 4 begonnen.  
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra -
struktur entlang des DEK  im Abschnitt 4 ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radver -
kehrs für den Alltagsverke hr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind 
nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. 
Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und gesamt gesell-
schaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrsko n-
zept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radve r-
kehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gel ingen, wenn die Infrastruktur entspr e-
chend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten 
Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.  
 
Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Der heute vorhandene asphaltierte Betriebsweg mit einer hohen Anzahl an Schadstellen und einer 
Breite von 2 m wird grundsätzlich in Richtung Kanal auf 4 m verbreitert und mit einem neuen bitumi-
nösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Im Abschnitt 4 sind im Vorfeld verschiedene 
Varianten geprüft worden, um möglichst viele Bäume zu erhalten. Auch kann in einigen Bereichen die 
vorhandene Mulde in Richtung des Gewerbegebietes nicht genutzt werden, da durch Zuschütten der 
Mulde die Bäume langfristig Schaden nehmen würden. Für die erhaltenswerten Bäume auf der Ka-
nalseite wird der Radweg um die Bäume herum verschwenkt.

- 3 - 
V/0609/2020 
Durch die Verbreiterung der Kanalpromenade auf 4 m wird kanalseitig eine Stützwand mit einem Ge-
länder erforderlich. In regelmäßigen Abständen werden Treppen zur Kanalsohle mit einem Amphi-
bienaufstieg angelegt. Diese Treppen sollen breiter angelegt werden, um Aufenthaltsqualität auf den 
Stufen zu bieten. Mit diesem Kompromiss ist aus Sicht des Umweltschutzes und für den Radverkehr 
die beste Lösung der Verwaltung favorisiert worden.  
 
Parallel erhält der Betriebsweg kanalseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der 
Beleuchtungsstärke bei 10%). Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren 
vorbeikommende Radfahrende und Fußgänger erfassen. Die Masten  stehen in einem Abstand von 
ca. 35 m.  Für die Beleuchtungsanlage werden entlang des Betriebsweges Stromkabel verlegt. Z u-
gleich wird der Kabelgraben für die Verlegung von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme 
von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein.  
 
Umweltschutz: 
Der geplante Radwegebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) stellt im Sinne der Naturschutzgesetze 
einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch Ausgleichs - und/oder Ersatzmaßnahmen zu 
kompensieren.  
Als Eingriff in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anzusehen ebenso wie die Rodung 
von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen. Sie führen zur Beeinträchtigung von b e-
lebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Ge -
staltungsfunktion für das Plangebiet. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlichen die Verbreit e-
rung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen am DEK, die zu Lasten eines durc h-
gängigen Gehölzstreifens auf der kanalseitigen Böschung erweitert werden müssen. 
Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines Lan d-
schaftspflegerischen Begleitplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. Dabei 
wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung v on Maßnahmen der Stadt Münster, 
die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die beantragten Eingriffe zu 
nutzen. Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des Bewe r-
tungsverfahrens der Stadt Münster, wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll 
dieser Gewinn mit den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet we r-
den, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Abhängig von 
der Verfügbarkeit bereits reservierter Kompensationsflächen der Stadt, können auch neue Flächen 
mit Aufwertungspotential in die Bilanzierung eingebracht werden. 
Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) ist die Ei n-
schaltung einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund -Ems-Kanal 
insbesondere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd- und Nahrungshabitat dar-
stellt. Darüber hinaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Qua rtier- und Brutplatzpo-
tential für Fledermäuse und Vögel. Sofern die Artenschutzuntersuchung der Abschnitte 6 und 5 keine 
übertragbaren Erkenntnisse liefert, ist auch für Abschnitt 4 ein Gutachten zu erstellen, um die Auswi r-
kungen des Ausbaues und der adaptiven Straßenbeleuchtung auf das Verhalten der gem. Bundesna-
turschutzgesetz geschützten Arten zu ermitteln.  
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke 
auf 10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel  im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fl e-
dermäusen noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne 
der Vermeidung von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für den Kanalseitenweg als 
Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) verwe n-
det, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der 
nächtlichen Beleuchtung auf das Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten . Bis zur 
Auswertung der Artenschutzkartierung wird die Straßenbeleuchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 
31.10. eines Jahres abgeschaltet.  
Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vo r-
gehen entscheiden. 
 
Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsantrag der WSV erfolgen.  Aufgrund von Zu -
wendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen sein.

- 4 - 
V/0609/2020 
 
Liegenschaftliche Regelungen: 
Die für die Maßnahme benötigen Flächen befind en sich im Eigentum der  Bundesrepublik Deutsch -
land (Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster.  
Der so ausgebaute  Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrende und 
Fußgänger zugelassen sind.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1.1  Übersichtsplan 
Anlage 1.2  Visualisierungen Tag Richtung Münster 
Anlage 1.3  Visualisierungen Tag Richtung Hiltrup 
Anlage 1.4  Visualisierungen Nacht

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Anlage 1.3 zur Vorlage V/0609/2020

Anlage_1_4_Vorlage_V_0609_2020

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Anlage 1.4 zur Vorlage V/0609/2020

Anlage_1_1_Vorlage_V_0609_2020

32 Zeichen

Anlage 1.1 zur Vorlage 0609/2020

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kanalpromenade

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Details

Aktenzeichen
V/0609/2020
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37