V/0609/2020
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade
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Anlage A
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Anlage A zur V/0609/2020 Kurzüberblick Der heute vorhandene asphaltierte Betriebsweg mit einer hohen Anzahl an Schadstellen und ei- ner Breite von 2 m wird grundsätzlich in Richtung Kanal auf 4 m verbreitert und mit einem neuen bituminösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Für die erhaltenswerten Bäume auf der Kanalseite wird der Radweg um die Bäume herum verschwenkt. Mit diesem Kompromiss ist aus Sicht des Umweltschutzes und für den Radverkehr die beste Lösung der Verwaltung favo- risiert worden. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra- struktur entlang des DEK ist dringend erforderlich. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 4 zwischen Asphaltmischwerk - Ballonstartplatz ist mit einem finanziellen Bedarf von 2,4 Mio € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren x Ja Nein Bereits veranschlagt x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent- rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen.
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Anlage 1.2 zur Vorlage V/0609/2020
Beschlussvorlage
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V/0609/2020 V/0609/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 4 (Asphaltmischwerk - Ballonstartplatz) Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der AUKB beschließt, die Kanalpromenade im Abschnitt 4 zwischen Asphaltmischwerk und Ballonstartplatz (Länge 1,8 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) und den Visualisie- rungen (Anlage 1.2 und 1.4) auf gesamter Strecke auszubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 4 Kosten in Höhe von insgesamt ca. 2,4 Mio. €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von rd. 1,833 Mio €. Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 386.000 €. Gleichzeitig wer- den hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von rd. 193.000 € generiert. Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 2,014 Mio. €. Hierfür werden Bundesmittel (WSV) von rd. 240.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel ( FöRi- Nah) in Höhe von rd. 1,4 Mio. €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 60.000 € und Unterhaltungskosten von rd. 24.000 € an. Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschnittes 4 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“ ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 30.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0609/2020 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4101 Straßenbau beim Ausbau DEK Auszahlungen 2021 2.014.000 Wegebau 2021 386.000 Beleuchtung Einzahlungen 2021 240.000 Anteil Bundes- mittel WSV 2021 700.000 Anteil Land FöRi-Nah 2022 700.000 Anteil Land FöRi-Nah 2021 193.000 Zuwendung Bund Beleuch- tung Saldo 567.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund -Ems-Kanal (DEK) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit de n Planungen des Ab - schnittes 4 begonnen. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra - struktur entlang des DEK im Abschnitt 4 ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radver - kehrs für den Alltagsverke hr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und gesamt gesell- schaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrsko n- zept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radve r- kehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gel ingen, wenn die Infrastruktur entspr e- chend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. Beschreibung der Baumaßnahme: Der heute vorhandene asphaltierte Betriebsweg mit einer hohen Anzahl an Schadstellen und einer Breite von 2 m wird grundsätzlich in Richtung Kanal auf 4 m verbreitert und mit einem neuen bitumi- nösen Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Im Abschnitt 4 sind im Vorfeld verschiedene Varianten geprüft worden, um möglichst viele Bäume zu erhalten. Auch kann in einigen Bereichen die vorhandene Mulde in Richtung des Gewerbegebietes nicht genutzt werden, da durch Zuschütten der Mulde die Bäume langfristig Schaden nehmen würden. Für die erhaltenswerten Bäume auf der Ka- nalseite wird der Radweg um die Bäume herum verschwenkt. - 3 - V/0609/2020 Durch die Verbreiterung der Kanalpromenade auf 4 m wird kanalseitig eine Stützwand mit einem Ge- länder erforderlich. In regelmäßigen Abständen werden Treppen zur Kanalsohle mit einem Amphi- bienaufstieg angelegt. Diese Treppen sollen breiter angelegt werden, um Aufenthaltsqualität auf den Stufen zu bieten. Mit diesem Kompromiss ist aus Sicht des Umweltschutzes und für den Radverkehr die beste Lösung der Verwaltung favorisiert worden. Parallel erhält der Betriebsweg kanalseitig eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und Fußgänger erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m. Für die Beleuchtungsanlage werden entlang des Betriebsweges Stromkabel verlegt. Z u- gleich wird der Kabelgraben für die Verlegung von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein. Umweltschutz: Der geplante Radwegebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) stellt im Sinne der Naturschutzgesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch Ausgleichs - und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Als Eingriff in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anzusehen ebenso wie die Rodung von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäumen. Sie führen zur Beeinträchtigung von b e- lebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Ge - staltungsfunktion für das Plangebiet. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlichen die Verbreit e- rung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen am DEK, die zu Lasten eines durc h- gängigen Gehölzstreifens auf der kanalseitigen Böschung erweitert werden müssen. Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Erarbeitung eines Lan d- schaftspflegerischen Begleitplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. Dabei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung v on Maßnahmen der Stadt Münster, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die beantragten Eingriffe zu nutzen. Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des Bewe r- tungsverfahrens der Stadt Münster, wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll dieser Gewinn mit den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet we r- den, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Abhängig von der Verfügbarkeit bereits reservierter Kompensationsflächen der Stadt, können auch neue Flächen mit Aufwertungspotential in die Bilanzierung eingebracht werden. Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau am DEK (Dortmund -Ems-Kanal) ist die Ei n- schaltung einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund -Ems-Kanal insbesondere für Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges Jagd- und Nahrungshabitat dar- stellt. Darüber hinaus besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Qua rtier- und Brutplatzpo- tential für Fledermäuse und Vögel. Sofern die Artenschutzuntersuchung der Abschnitte 6 und 5 keine übertragbaren Erkenntnisse liefert, ist auch für Abschnitt 4 ein Gutachten zu erstellen, um die Auswi r- kungen des Ausbaues und der adaptiven Straßenbeleuchtung auf das Verhalten der gem. Bundesna- turschutzgesetz geschützten Arten zu ermitteln. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke auf 10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fl e- dermäusen noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für den Kanalseitenweg als Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) verwe n- det, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten . Bis zur Auswertung der Artenschutzkartierung wird die Straßenbeleuchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres abgeschaltet. Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vo r- gehen entscheiden. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsantrag der WSV erfolgen. Aufgrund von Zu - wendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen sein. - 4 - V/0609/2020 Liegenschaftliche Regelungen: Die für die Maßnahme benötigen Flächen befind en sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutsch - land (Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster. Der so ausgebaute Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrende und Fußgänger zugelassen sind. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1.1 Übersichtsplan Anlage 1.2 Visualisierungen Tag Richtung Münster Anlage 1.3 Visualisierungen Tag Richtung Hiltrup Anlage 1.4 Visualisierungen Nacht
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Anlage 1.3 zur Vorlage V/0609/2020
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Anlage 1.4 zur Vorlage V/0609/2020
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Anlage 1.1 zur Vorlage 0609/2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kanalpromenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0609/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37