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AN/1566/2017

Gingko-Bäume im Bezirk: Umgang mit diesen

Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne) 02.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.11.2017, TOP 7.2.5

Anfrage (Grüne BV2)

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Anfrage (Grüne BV2)

2216 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1566/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 
 
Gingko-Bäume im Bezirk Rodenkirchen: Umgang mit diesen 
Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Die Grünen bittet, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der BV 
Rodenkirchen (BV2) am 13.11.2017 zu setzen: 
 
Bezugnehmend auf den mehrheitlichen Beschluss der BV2 vom 16.10.2017 unter TOP 9.1.4 
(Gingko-Bäume in der Ulmenallee), bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 
 
1. Wie viele Gingko -Bäume gibt es im öffentlichen Straßenraum des Bezirks R o-
denkirchen? Wie viele davon sind wegen ihrer bei Reife übel riechenden Früc h-
te als problematisch anzusehen? 
2. Wie ist der Gingko als Straßenbaum gegenüber anderen häufig gepfl anzten Ar-
ten, wie zum Beispiel Ahorn oder Linde, zu bewerten? Wie sind die Erfahrungen 
mit bzw. Prognosen zu Ulmen im Stadtgebiet? 
3. Plant die Verwaltung im Bezirk 2 weitere Gingko-Anpflanzungen? Falls ja, wo?  
4. Wird die Fachverwaltung auf gleich lautende Bes chwerden von AnwohnerInnen 
schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit gleich lautende m Beschlussvor-
schlag reagieren und sind somit alle Gingkos von der Fällung bedroht?  
5. Laut Baumschutzsatzung §6 Absatz 3 ist eine Fällung von Bäumen mit Zusti m-
mung der örtlich zuständigen Bezirksvertretung nur erlaubt, wenn „das Verbot 
zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die beabsichtigte Ma ß-
nahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Zu den öffentlichen Bela n-
gen in diesem Sinne zählen in sbesondere die Seltenheit, Eigenart der Bäume 
und ihre Bedeutung für das Orts - und Landschaftsbild sowie die Tier - und 
Pflanzenwelt und die Verbesserung des Stadtklimas.“ 
Inwiefern trifft diese Ausnahmeregelung für den eingangs erwähnten Fall zu? 
 
gez.   Manfred Giesen                              gez.   Dr. Sabine Müller

Beratungsverlauf (1)

13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 85
  • Ulmenallee

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Details

Aktenzeichen
AN/1566/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne)
Datum
02.11.2017
Erstellt
28.10.2017 21:07