AN/0099/2026
Antrag der CDU-Fraktion "Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach"
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Sachstandsbericht BV
4301 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0099/2026
Stand: 13.03.2026
Sachstandsbericht
Antrag der CDU-Fraktion "Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Porz einen aktuellen Sachstandsbericht zum Treppenabgang
Forsbachstraße in Porz-Urbach (TOP 8.6 vom 16.05.2019) zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Kurz nach der Beschlussfassung wurde die für die weiteren Planungsschritte erforderliche
Vermessung in Auftrag gegeben. Die Geländevermessung lag erst Anfang 2021 vor. Aufgrund
der personellen Kapazitäten und Priorisierungen anderer Projekte wurde der Beschluss bis
Anfang 2026 nicht weiterbearbeitet.
Eine tiefergehende Variantenuntersuchung konnte nun durchgeführt werden. Hierzu wurden
mehrere Varianten untersucht.
Entgegen der damaligen Ersteinschätzung musste festgestellt werden, dass sich eine Rampe
mit einer zu überwindenden Höhendifferenz von ca. 2,17 m nicht barrierefrei oder nur mit er-
heblichen Einschränkungen ausführen ließe. Grund hierfür sind die örtlichen Gegebenheiten,
bspw. angrenzende private Zufahrten, als auch die geringe Flächenverfügbarkeit.
Im Folgenden werden die drei Varianten, welche im Sinne der Barrierefreiheit die geringsten
Längsneigungen aufweisen würden, näher erläutert.
Variante 1: Rückbau der Bestandstreppe und Neubau einer schmalen Rampe
Zugunsten einer verschwenkten bzw. gewendelten Rampe sowie Zwischenpodesten wird die
Bestandstreppe vollständig zurückgebaut. Es wird mit einer konstanten Durchgangsbreite von
1,50 m geplant – die lichte Breite zwischen den Handläufen fiele je nach Produktwahl geringer
aus. Es kann eine annährend barrierefreie Längsneigung von ca. 6,1% erzielt werden. Die
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maximal zulässige Längsneigung für einen barrierefreien Ausbau beträgt 6%. Die Zwischen-
podeste werden in den Kurven- bzw. Eckbereichen positioniert. Durch die geringe Breite sind
diese jedoch für zu schiebende Fahrräder o.ä. nur erschwert passierbar. Zudem entsteht auf-
grund des Entfalls der Treppe für alle Verkehrsteilnehmenden ein erheblicher Umweg. Statt
10 m (Luftlinie) muss aufgrund des Rampenverlaufes zwangsweise eine Wegestrecke von 55
m zurückgelegt werden. Dadurch ist regelmäßig mit Begegnungsfällen auf der Rampe zu
rechnen. Aufgrund dessen erweist sich diese Variante als planerisch nicht sinnvoll.
Variante 2: Verschmälerung der Bestandstreppe und Neubau einer schmalen Rampe
Die ca. 3,00 m breite bestehende Treppe wird auf eine Breite von 2,50 m bzw. voraussichtlich
ca. 2,20 m lichte Breite verschmälert. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ca. 20
cm der bestehenden Treppenstufen auf einem privaten Grundstück liegen und daher bei einer
Neuplanung nicht erneut herangezogen werden können. Die Rampe wird vergleichbar mit der
Variante 1 mit einer Durchgangsbreite zwischen 1,50 m bis 1,60 m gewendelt geplant. Die
Zwischenpodeste sind ebenfalls für zu schiebende Fahrräder o.ä. nur erschwert passierbar.
Es kann nur eine barrierearme Längsneigung von ca. 9% erreicht werden.
Variante 3: Verschmälerung der Bestandstreppe und Neubau einer breiten Rampe
Die bestehende Treppe wird analog zur Variante 2 verschmälert. Die Rampe wird mit einer
durchgehenden Breite von 2,00 m geplant. Die Zwischenpodeste sind für zu schiebende Fahr-
räder zumutbar passierbar. Bei einer Ausführung ist mit einer Längsneigung von ca. 11,4% zu
rechnen, welche annährend der Längsneigung der bestehenden Rampe entspricht. Dies stellt,
abgesehen von den Zwischenpodesten, damit kaum eine Verbesserung zur Bestandssituation
für mobilitätseingeschränkte Personen dar.
Wenn die bestehende Treppe erhalten bleibt, führt die geringere Flächenverfügbarkeit zu hö-
heren Längsneigungen als in den Varianten 1-3 beschrieben.
Aufgrund der dargelegten Prüfergebnisse ist der Beschluss zur Planung und Umsetzung einer
barrierefreien Rampen- bzw. Treppenanlage, welche die Bedürfnisse aller Verkehrsteilneh-
menden ausreichend berücksichtigt, aus Sicht der Verwaltung leider nicht möglich.
Nächste Schritte:
-
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
-
Antrag CDU - Treppenabgang Forsbachstraße
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Gleichlautend: Herr Bezirksbürgermeister Lutz Tempel Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 18.01.2026 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2026 hier: Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz einen aktuellen Sachstandsbericht zum Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach (TOP 8.6 vom 16.05.2019) zu geben. Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich. Werner Marx Caroline Benz CDU-Fraktionsvorsitzender . Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0099/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.01.2026
- Erstellt
- 19.01.2026 11:52