Mandari Insight

AN/0099/2026

Antrag der CDU-Fraktion "Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 29.01.2026, TOP 8.11

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag CDU - Treppenabgang Forsbachstraße

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

4301 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0099/2026
Stand: 13.03.2026 
Sachstandsbericht  
Antrag der CDU-Fraktion "Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach" 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz einen aktuellen Sachstandsbericht zum Treppenabgang 
Forsbachstraße in Porz-Urbach (TOP 8.6 vom 16.05.2019) zu geben. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Kurz nach der Beschlussfassung wurde die für die weiteren Planungsschritte erforderliche 
Vermessung in Auftrag gegeben. Die Geländevermessung lag erst Anfang 2021 vor. Aufgrund 
der personellen Kapazitäten und Priorisierungen anderer Projekte wurde der Beschluss bis 
Anfang 2026 nicht weiterbearbeitet. 
Eine tiefergehende Variantenuntersuchung konnte nun durchgeführt werden. Hierzu wurden 
mehrere Varianten untersucht. 
Entgegen der damaligen Ersteinschätzung musste festgestellt werden, dass sich eine Rampe 
mit einer zu überwindenden Höhendifferenz von ca. 2,17 m nicht barrierefrei oder nur mit er-
heblichen Einschränkungen ausführen ließe. Grund hierfür sind die örtlichen Gegebenheiten, 
bspw. angrenzende private Zufahrten, als auch die geringe Flächenverfügbarkeit. 
Im Folgenden werden die drei Varianten, welche im Sinne der Barrierefreiheit die geringsten 
Längsneigungen aufweisen würden, näher erläutert. 
 
Variante 1: Rückbau der Bestandstreppe und Neubau einer schmalen Rampe 
Zugunsten einer verschwenkten bzw. gewendelten Rampe sowie Zwischenpodesten wird die 
Bestandstreppe vollständig zurückgebaut. Es wird mit einer konstanten Durchgangsbreite von 
1,50 m geplant – die lichte Breite zwischen den Handläufen fiele je nach Produktwahl geringer 
aus. Es kann eine annährend barrierefreie Längsneigung von ca. 6,1% erzielt werden. Die

2 
 
maximal zulässige Längsneigung für einen barrierefreien Ausbau beträgt 6%. Die Zwischen-
podeste werden in den Kurven- bzw. Eckbereichen positioniert. Durch die geringe Breite sind 
diese jedoch für zu schiebende Fahrräder o.ä. nur erschwert passierbar. Zudem entsteht auf-
grund des Entfalls der Treppe für alle Verkehrsteilnehmenden ein erheblicher Umweg. Statt 
10 m (Luftlinie) muss aufgrund des Rampenverlaufes zwangsweise eine Wegestrecke von 55 
m zurückgelegt werden. Dadurch ist regelmäßig mit Begegnungsfällen auf der Rampe zu 
rechnen. Aufgrund dessen erweist sich diese Variante als planerisch nicht sinnvoll. 
 
Variante 2: Verschmälerung der Bestandstreppe und Neubau einer schmalen Rampe 
Die ca. 3,00 m breite bestehende Treppe wird auf eine Breite von 2,50 m bzw. voraussichtlich 
ca. 2,20 m lichte Breite verschmälert. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ca. 20 
cm der bestehenden Treppenstufen auf einem privaten Grundstück liegen und daher bei einer 
Neuplanung nicht erneut herangezogen werden können. Die Rampe wird vergleichbar mit der 
Variante 1 mit einer Durchgangsbreite zwischen 1,50 m bis 1,60 m gewendelt geplant. Die 
Zwischenpodeste sind ebenfalls für zu schiebende Fahrräder o.ä. nur erschwert passierbar. 
Es kann nur eine barrierearme Längsneigung von ca. 9% erreicht werden. 
 
Variante 3: Verschmälerung der Bestandstreppe und Neubau einer breiten Rampe 
Die bestehende Treppe wird analog zur Variante 2 verschmälert. Die Rampe wird mit einer 
durchgehenden Breite von 2,00 m geplant. Die Zwischenpodeste sind für zu schiebende Fahr-
räder zumutbar passierbar. Bei einer Ausführung ist mit einer Längsneigung von ca. 11,4% zu 
rechnen, welche annährend der Längsneigung der bestehenden Rampe entspricht. Dies stellt, 
abgesehen von den Zwischenpodesten, damit kaum eine Verbesserung zur Bestandssituation 
für mobilitätseingeschränkte Personen dar. 
Wenn die bestehende Treppe erhalten bleibt, führt die geringere Flächenverfügbarkeit zu hö-
heren Längsneigungen als in den Varianten 1-3 beschrieben. 
Aufgrund der dargelegten Prüfergebnisse ist der Beschluss zur Planung und Umsetzung einer 
barrierefreien Rampen- bzw. Treppenanlage, welche die Bedürfnisse aller Verkehrsteilneh-
menden ausreichend berücksichtigt, aus Sicht der Verwaltung leider nicht möglich. 
 
Nächste Schritte: 
- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
-

Antrag CDU - Treppenabgang Forsbachstraße

863 Zeichen

Gleichlautend:  
Herr Bezirksbürgermeister 
Lutz Tempel 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Herr Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 18.01.2026 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2026 
 
 
hier: Treppenabgang Forsbachstraße in Porz-Urbach 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,   
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung der  
Bezirksvertretung Porz einen aktuellen Sachstandsbericht zum Treppenabgang  
Forsbachstraße in Porz-Urbach (TOP 8.6 vom 16.05.2019) zu geben.   
 
 
Begründung: 
Die Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
 
 
Werner Marx     Caroline Benz 
CDU-Fraktionsvorsitzender .  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0099/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.01.2026
Erstellt
19.01.2026 11:52