0897/2025
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0897/2025 Freigabedatum 27.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Wohnbebauung Geldernstraße 96-144, südlich der Wohnbebauung Nievenheimer Straße 1-51, westlich der Geldernstraße auf Höhe der Hausnummern 15- 43 sowie für das Grundstück Geldernstraße 46 (ehemaliges Firmengelände von Tuffi- Campina)_Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöck- chen— aufzustellen mit dem Ziel, westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung im Hinterland sowie Schallschutzvorgaben zum Schutz der östlich der Geldernstraße bestehenden Bahnbe- triebsnutzung und der weiteren geplanten gewerblichen, kulturellen, sozialen und sportorientierten Entwicklung auf dem ehemaligen Firmenareal von Tuffi-Campina fest- zusetzen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zu- stimmt. Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Gebiet um das ehemalige Milchverarbeitungswerk von Tuffi-Campina in Köln-Bilderstöck- chen befindet sich nach Aufgabe der Produktion im Umbruch. Die neuen Eigentümer erwägen nach der Entfernung aller produktionsbedingten Einbauten eine Umnutzung des Betriebsstan- dortes für gewerbliche, sportliche, soziale und kulturelle Nutzungen. Zwischenzeitlich wurde auch für das gegenüberliegende Gelände des ehemaligen Baustoff- handels Mobau eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts gestellt und in einer gerichtli- chen Einigung der Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern (83 Wohneinheiten) und eines Gewer- begebäudes mit einer Büro- und Ateliernutzung positiv beschieden Insbesondere das Büroge- bäude sollte hierbei der schalltechnischen Abschirmung der östlich der Geldernstraße befindli- chen Gewerbebetriebe dienen. Zur Steuerung der Veränderungsprozesse im Liebigquartier hat die Stadtverwaltung beglei- tend ein Entwicklungskonzept für Neuehrenfeld und das südliche Bilderstöckchen entwickelt, welches mittlerweile durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde und das für den Be- reich westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung im Hinterland vorsieht (Anlage 3). Die Eigentümerin des ehemaligen Mobau-Areals stellt nun eine erneute Bauvoranfrage, um die zum Schallschutz angedachte Büronutzung in eine ausschließliche Wohnnutzung umzu- wandeln. Hierbei sollen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme und damit auch der Schallschutz zunächst nicht betrachtet werden. Aufgrund des im Entwicklungskonzept angestrebten Erhalts der gewerblichen Nutzung auf dem ehemaligen Werksgelände sieht die Verwaltung eine störempfindliche reine Wohnnut- zung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der bestehenden und zukünftigen Gewerbe- betriebe als kritisch an. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten emp- fiehlt die Verwaltung deshalb, einen Aufstellungsbeschluss über ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherstellung einer verträglichen Nutzung beiderseits der Geldernstraße zu fassen und die Bauvoranfrage zurückzustellen. Auf diese Weise kann darauf hingewirkt werden, dass eine ganzheitliche Gesamtentwicklung über alle Grundstücke im Plangebiet erfolgen kann. Anlagen Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: Entwicklungskonzept Anlage 4: Bebauungskonzept
Anlage 3 Entwicklungskonzept Liebigquartier
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Anlage 3 Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Anlage 4 Bebauungskonzept Mobaugelände
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Anlage 4 Bebauungskonzept ehemaliges Mobau-Areal
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/611
Vorlagen-Nummer
0897/2025
Stand: 15.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das
Gebiet östlich der Wohnbebauung Geldernstraße 96-144, südlich der Wohnbebauung
Nievenheimer Straße 1-51, westlich der Geldernstraße auf Höhe der Hausnummern 15-
43 sowie für das Grundstück Geldernstraße 46 (ehemaliges Firmengelände von Tuffi-
Campina)_Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöck-
chen— aufzustellen mit dem Ziel,
westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung
im Hinterland sowie
Schallschutzvorgaben zum Schutz der östlich der Geldernstraße bestehenden Bahnbe-
triebsnutzung und der weiteren geplanten gewerblichen, kulturellen, sozialen und
sportorientierten Entwicklung auf dem ehemaligen Firmenareal von Tuffi-Campina fest-
zusetzen und
eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zu-
stimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Nächste Schritte:
Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit den Eigentümern über eine ge-
meinsame städtebauliche Entwicklung.
Nächster Sachstandsbericht ist vorgesehen das vierte Quartal 2026.
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N StadtplanungsamtGewerbeflächenkonversion Geldernstraßein Köln - Bilderstöckchen 010050200300 Meter
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Der Aufstellungsbeschluss dient der Zurückstellung einer Bauvoranfrage, welche den Zielen der Stadtentwicklung und der Stadtplanung entgegensteht und muss spätestens zum 22.04.2025 bekannt gemacht sein, um die hierzu notwendigen Fristen einzuhalten. Aus diesem Grund ist ein Beschluss in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Nippes am 27.03.2025 notwendig. Die verwaltungsinterne Erfassung und ämterübergreifende Abstimmung über die Bauvoranfrage ist der Grund für die kurzfristige Einbringung in die Beratung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0897/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.03.2025
- Erstellt
- 20.03.2025 16:12