Mandari Insight

0897/2025

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes

Beschlussvorlage Ausschuss 27.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 9.2.6

Anlage 4 Bebauungskonzept Mobaugelände

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Entwicklungskonzept Liebigquartier

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Bebauungskonzept Mobaugelände

48 Zeichen

Anlage 4
Bebauungskonzept ehemaliges Mobau-Areal

Anlage 2 Geltungsbereich

323 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
StadtplanungsamtGewerbeflächenkonversion Geldernstraßein Köln - Bilderstöckchen
010050200300 Meter

Anlage 3 Entwicklungskonzept Liebigquartier

47 Zeichen

Anlage 3
Geltungsbereich 
Aufstellungsbeschluss

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1530 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0897/2025
Stand: 15.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet östlich der Wohnbebauung Geldernstraße 96-144, südlich der Wohnbebauung 
Nievenheimer Straße 1-51, westlich der Geldernstraße auf Höhe der Hausnummern 15-
43 sowie für das Grundstück Geldernstraße 46 (ehemaliges Firmengelände von Tuffi-
Campina)_Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöck-
chen— aufzustellen mit dem Ziel,  
 westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung 
im Hinterland sowie 
 Schallschutzvorgaben zum Schutz der östlich der Geldernstraße bestehenden Bahnbe-
triebsnutzung und der weiteren geplanten gewerblichen, kulturellen, sozialen und 
sportorientierten Entwicklung auf dem ehemaligen Firmenareal von Tuffi-Campina fest-
zusetzen und  
 eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Nächste Schritte: 
 
Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit den Eigentümern über eine ge-
meinsame städtebauliche Entwicklung. 
 
Nächster Sachstandsbericht ist vorgesehen das vierte Quartal 2026.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

594 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Aufstellungsbeschluss dient der Zurückstellung einer Bauvoranfrage, welche den 
Zielen der Stadtentwicklung und der Stadtplanung entgegensteht und muss 
spätestens zum 22.04.2025 bekannt gemacht sein, um die hierzu notwendigen 
Fristen einzuhalten. Aus diesem Grund ist ein Beschluss in den Sitzungen des 
Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Nippes am 27.03.2025 
notwendig. 
Die verwaltungsinterne Erfassung und ämterübergreifende Abstimmung über die 
Bauvoranfrage ist der Grund für die kurzfristige Einbringung in die Beratung.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1037 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu 
unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

4078 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 0897/2025 
Freigabedatum 27.03.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöckchen  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet östlich der Wohnbebauung Geldernstraße 96-144, südlich der Wohnbebauung 
Nievenheimer Straße 1-51, westlich der Geldernstraße auf Höhe der Hausnummern 15-
43 sowie für das Grundstück Geldernstraße 46 (ehemaliges Firmengelände von Tuffi-
Campina)_Arbeitstitel: Gewerbeflächenkonversion Geldernstraße in Köln-Bilderstöck-
chen— aufzustellen mit dem Ziel,  
 westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung 
im Hinterland sowie 
 Schallschutzvorgaben zum Schutz der östlich der Geldernstraße bestehenden Bahnbe-
triebsnutzung und der weiteren geplanten gewerblichen, kulturellen, sozialen und 
sportorientierten Entwicklung auf dem ehemaligen Firmenareal von Tuffi-Campina fest-
zusetzen und  
 eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeizuführen; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zu-
stimmt. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Gebiet um das ehemalige Milchverarbeitungswerk von Tuffi-Campina in Köln-Bilderstöck-
chen befindet sich nach Aufgabe der Produktion im Umbruch. Die neuen Eigentümer erwägen 
nach der Entfernung aller produktionsbedingten Einbauten eine Umnutzung des Betriebsstan-
dortes für gewerbliche, sportliche, soziale und kulturelle Nutzungen. 
 
Zwischenzeitlich wurde auch für das gegenüberliegende Gelände des ehemaligen Baustoff-
handels Mobau eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts gestellt und in einer gerichtli-
chen Einigung der Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern (83 Wohneinheiten) und eines Gewer-
begebäudes mit einer Büro- und Ateliernutzung positiv beschieden Insbesondere das Büroge-
bäude sollte hierbei der schalltechnischen Abschirmung der östlich der Geldernstraße befindli-
chen Gewerbebetriebe dienen. 
 
Zur Steuerung der Veränderungsprozesse im Liebigquartier hat die Stadtverwaltung beglei-
tend ein Entwicklungskonzept für Neuehrenfeld und das südliche Bilderstöckchen entwickelt, 
welches mittlerweile durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde und das für den Be-
reich westlich entlang der Geldernstraße eine gemischte Nutzung mit einer Wohnbebauung im 
Hinterland vorsieht (Anlage 3). 
 
Die Eigentümerin des ehemaligen Mobau-Areals stellt nun eine erneute Bauvoranfrage, um 
die zum Schallschutz angedachte Büronutzung in eine ausschließliche Wohnnutzung umzu-
wandeln. Hierbei sollen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme und damit auch der 
Schallschutz zunächst nicht betrachtet werden. 
 
Aufgrund des im Entwicklungskonzept angestrebten Erhalts der gewerblichen Nutzung auf 
dem ehemaligen Werksgelände sieht die Verwaltung eine störempfindliche reine Wohnnut-
zung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der bestehenden und zukünftigen Gewerbe-
betriebe als kritisch an. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten emp-
fiehlt die Verwaltung deshalb, einen Aufstellungsbeschluss über ein Bebauungsplanverfahren 
zur Sicherstellung einer verträglichen Nutzung beiderseits der Geldernstraße zu fassen und 
die Bauvoranfrage zurückzustellen. Auf diese Weise kann darauf hingewirkt werden, dass 
eine ganzheitliche Gesamtentwicklung über alle Grundstücke im Plangebiet erfolgen kann. 
 
Anlagen 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich 
Anlage 3: Entwicklungskonzept 
Anlage 4: Bebauungskonzept

Beratungsverlauf (2)

27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Nievenheimer Straße 1
  • Geldernstraße 96
  • Brückenstraße 5
  • Straße 1 51

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0897/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.03.2025
Erstellt
20.03.2025 16:12