Mandari Insight

3271/2025

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.12.2025

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Anlage 3b - Erläuterungen Vermögensplan 2026

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Ansehen

Anlage 6 - Mittelfristige Erfolgsplanung 2025-2029

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Anlage 4 - Stellenübersicht 2026

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Anlage 1 - Vorbemerkungen 2026

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Ansehen

Anlage 7 - Mittelfristige Vermögensplanung 2026-2029

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Anlage 2a - Erfolgsplan 2026

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Ansehen

Anlage 3a - Vermögensplan 2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2b - Erläuterungen Erfolgsplan 2026

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Anlage 5 - Erläuterungen Mifri-Planung 2026ff

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Ansehen

Anlage 3b - Erläuterungen Vermögensplan 2026

3669 Zeichen

2
 
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2026 
 
 
Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2026 zu finanzierenden 
Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- 
weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. 
 
Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 3.752 Tsd. Euro berücksichtigt 
im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in 
der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Umsetzung des 
neuen Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (2.000 Tsd. €), die Erneuerung der Elekt- 
ronischen Schließanlage (570 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleittech- 
nik (267 Tsd. Euro) sowie der Wärmepumpenanlage (267 Tsd. €) und Steuerungstechnik 
(250 Tsd. Euro). 
 
Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2026 die Erneuerung der Klimatechnik und der Notbeleuch- 
tung sowie die Erneuerung des Hubpodiums notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.450 
Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wurde nach Abschluss der Sommersaison 2025 mit 
der Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der Open-Air-
Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich nach der Ausschreibung der Maß- 
nahme nunmehr auf bis zu 13.600 Tsd. Euro, in 2026 sind davon Mittel in Höhe von 11.100 
Tsd. Euro vorgesehen. Ferner sieht der Vermögensplan vorsorglich die Auszahlung der 1. 
Rate des Investitionskostenzuschusses an die Koelncongress GmbH in Höhe von 7.250 Tsd. 
€ für den Anbau an die Rheinterrassen vor. 
 
Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die 
Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- 
ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- 
tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- 
rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- 
tes zu ermitteln und darzustellen.  
 
Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Realisierung des Projektes wurden umfangrei- 
che Maßnahmen zur Bauwerkserkundung durchgeführt. Nach Abschluss aller statischen 
Messungen und Berechnungen ist zu konstatieren, dass die Bestandskonstruktion der Decke 
oberhalb des preußischen Unterbaus, die den Boden des Veranstaltungsbereichs bildet, 
massive alters- und nutzungsbedingte Schäden aufweist. Betroffen hiervon ist insbesondere 
auch die hochkomplexe Tragwerkskonstruktion, zu deren Entlastung ein Stützgerüst aufge- 
baut werden musste. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass „ein vollständiger 
Rückbau und eine Neuerstellung der Stahlbaukonstruktion oberhalb des preußischen Unter- 
baus die wirtschaftlichere und vor allem sicher kalkulierbare Lösung für die Instandsetzung 
der Konstruktion“ darstellt. Die Kosten einer Sanierung der Bastei würden damit weit über 20 
Mio. Euro betragen und erhebliche personelle Ressourcen in der Verwaltung binden, die in 
absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. 
 
Um die Bastei dennoch als ein Stadtbild prägendes Gebäude baulich zu ertüchtigen bzw. 
wiederherzustellen, hat der Betriebsausschuss am 09.12.2024/26.05.2025 die Einräumung 
einer befristeten Anhandgabe der Bastei an einen potenziellen Investor beschlossen. Zur 
Weiterführung der umfangreichen Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden soll die 
Anhandgabe nunmehr bis zum 30.06.2026 verlängert werden (siehe Vorlagen-Nr. 
3378/2025).  
 
Im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums sind keine weiteren investiven Mittel zur Ge- 
neralinstandsetzung der Bastei berücksichtigt.

Anlage 6 - Mittelfristige Erfolgsplanung 2025-2029

3037 Zeichen

Anlage 6 
Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Mittelfristiger Erfolgsplan 2025-2029 
2025 2026 2027 2028 2029 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse 22.314.097 22.706.274 23.368.366 23.374.537 23.331.185 
Erlöse aus Weiterbelastung Mietnebenkosten 0 1.052.080 1.092.080 1.132.080 1.172.080 
Summe 22.314.097 23.758.354 24.460.446 24.506.617 24.503.265 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 
993.402 958.448 923.288 887.918 852.335 
962.292 908.890 855.401 801.825 748.161 
254.306 332.662 655.000 800.000 940.000 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 
    Sonstige Erträge 16.650 16.560 17.400 18.240 19.200 
Summe 11.156.050 11.145.960 11.380.489 11.437.383 11.489.096 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 11.350.000 11.640.000 12.180.000 12.380.000 12.400.000 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 145.000 152.000 160.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 304.400 400.000 400.000 400.000 400.000 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 1.200.000 1.200.000 800.000 800.000 
     Instandhaltung technische Anlagen 1.325.000 1.500.000 1.100.000 1.000.000 1.000.000 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 800.000 1.100.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 
     Grundbesitzabgaben 0 389.234 389.234 389.234 389.234 
     Versicherungen 150.000 380.000 420.000 460.000 500.000 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 20.500 24.150 29.000 29.000 34.000 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 70.000 102.380 104.380 105.800 107.250 
     Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 
     Auflösung aRAP Zuschuss Rheinterrassen 0 120.833 241.667 483.333 483.333 
     Sonstige 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 
Summe 4.758.900 5.705.597 5.380.281 5.170.367 5.344.968 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0
     Festgeldzinsen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.349.700 6.293.100 6.270.700 6.253.100 6.226.200 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 16.120.000 16.600.000 16.835.000 16.985.000 16.984.000 
    Sonstige Zinsen 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 
Summe 16.370.000 16.850.000 17.085.000 17.235.000 17.234.000 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -5.358.453 -5.584.383 -5.075.046 -5.094.467 -5.212.807 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 170.000 170.000 170.000 170.000 
Sonstige Steuern 3.235 433.580 433.580 433.580 433.580 
Jahresergebnis -5.361.688 -6.187.963 -5.678.626 -5.698.047 -5.816.387 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 
     c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbr./Rheint.

Anlage 4 - Stellenübersicht 2026

1325 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der 
Stadt Köln 
 
 
Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein 
Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- 
triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- 
tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. 
Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeord- 
nete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Be- 
triebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- 
schluss des Rates vom 14.11.2024 Herr Dieter März bestellt. 
 
Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des 
Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Die Abwicklung der 
laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des 
Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit erforderlich - auch Leis- 
tungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entsprechende Betriebskostener- 
stattungen in Anspruch genommen. 
 
Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt 
Köln keine Stellen auszuweisen.

Anlage 1 - Vorbemerkungen 2026

8178 Zeichen

Anlage 1 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2026
 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von 
Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende 
städtische Einrichtungen: 
 
 
Betriebsteil des Veranstaltungszentrums : 
 
Philharmonie 
 
Gürzenich 
Rheinterrassen/Tanzbrunnen 
Flora 
Nordhallen 
Betriebsgesellschaft 
 
KölnMusik GmbH 
 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH 
 
 
Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das 
Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt 
und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). 
 
Am Stammkapital der KölnMusik GmbH  ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- 
ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- 
rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die 
Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und 
über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im 
Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewie- 
sen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. Der 
 
Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Ab- 
schreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. 
 
Die KölnMusik GmbH geht in ihrer Planung für das Geschäftsjahr 2026 von einem Verlust in Höhe 
von 6.293 Tsd. Euro aus, der den städt. BKZ um 364 Tsd. € übersteigt und in dieser Höhe durch 
eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden muss. Die Rücklagenentnahme bei der KölnMusik 
GmbH führt zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage bei der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse 
GmbH  in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das 
Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs-
zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, 
die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- 
zieren musste.  
 
In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse 
GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- 
gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- 
verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit derzeit 3,0 Mio. Euro um mehr 
als 2,6 Mio. Euro über den früheren Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizi- 
tären Einrichtung führt.  
 
Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, 
die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse

GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- 
gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH, verschmolzen. Die verschmol- 
zene Gesellschaft firmiert unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der 
KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pacht- 
verträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesell- 
schaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der defizitären 
Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin bestehenden 
Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet.  
 
Die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit beson- 
derer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu einem so 
hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionsprogramms 
Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Seiten der 
beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in Höhe 
von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat entspre- 
chend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszentrum 
hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die ei- 
genbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- 
hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. 
 
Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der sog. „Nordhallen“ 
(inkl. Congress-Centrum Nord) abzuschließen. Basis des Grundstücksgeschäftes ist der zwischen 
der Koelnmesse und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR bestehende Pachtvertrag, 
der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des V eranstaltungszentrums auf Triple-Net, d.h. 
sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit 
von 30 Jahren verlängert wurde. Die Wirtschaftlichk eit des Geschäfts wurde gutachterlich belegt. 
Demnach erwirtschaftet das Invest, nach Anfangsverl usten in den ersten 10 Jahren, ansteigende 
Überschüsse, die das Veranstaltungszentrum deutlich entlasten. 
 
Der Kaufvertrag wurde am 05.07.2024 abgeschlossen, der Besitzübergang der Immobilien mit allen 
Rechten und Pflichten erfolgte am 09.08.2024. Inklusive Vertragsnebenkosten belief sich der Kauf- 
preis auf 373 Mio. €. Aufgrund der beschriebenen Anfangsverluste des Invests weist der Wirt- 
schaftsplan auch in der Mittelfristbetrachtung zunächst höhere Defizite aus. 
 
Der Rat der Stadt Köln wird in der aktuellen Sitzung über die Gewährung eines städtischen Investiti- 
onskostenzuschusses an die Koelncongress GmbH für ein Infrastrukturgebäude im Tanzbrunnen- 
gelände in Höhe von 14,5 Mio. € beraten (Vorlagen-Nr. 3274/2025). Der Investitionskostenzuschuss 
zur Erweiterung der Rheinterrassen soll die gastronomische Versorgung des Tanzbrunnens lang- 
fristig sicherstellen. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt kreditweise über die eigenbetriebs- 
ähnliche Einrichtung. Der daraus resultierende Schuldendienst soll ihr ab dem Hj. 2027 aus allge- 
meinen Haushaltsmitteln erstattet werden. Die Auszahlung erfolgt hälftig jeweils zum 01.07. in den 
Jahren 2026 und 2028. Buchhalterisch wird der zweckgebundene Zuschuss als aktiver Rechnungs- 
abgrenzungsposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der Investition, hier 30 Jahre, ratierlich 
erfolgswirksam aufgelöst. Der Wirtschaftsplan 2026 sieht vorsorglich entsprechende Veranschla- 
gungen vor. 
 
Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erb bauzinsen und dem Wegfall der Verlustüber- 
nahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungsz entrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus 
dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht 
auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der ei genbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. Ent- 
sprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordn ung können nach Ablauf von fünf Jahren 
nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen 
werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus  
Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. weiter ge- 
planten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditaufnahme ist der Be- 
stand des Betriebes trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhallen nicht gefährdet.

Anlage 7 - Mittelfristige Vermögensplanung 2026-2029

1896 Zeichen

Anlage 7 
Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Mittelfristiger Vermögensplan 2026-2029 
Mittelbedarf 2026 2027 2028 2029 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Gesamtinvestitionen 1.450.000 1.000.000 50.000 180.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Gesamtinvestitionen 3.752.000 3.633.000 1.933.000 1.433.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen
Gesamtinvestitionen 18.350.000 280.000 7.500.000 0
D Betriebsteil Flora 
Gesamtinvestitionen 130.000 50.000 0 0
E Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.850.000 16.450.000 16.943.000 17.367.000 
Jahresverlust 6.187.963 5.678.626 5.698.047 5.816.387 
Summe 22.037.963 22.128.626 22.641.047 23.183.387 
Gesamtmittelbedarf 45.719.963 27.091.626 32.124.047 24. 796.387 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01. -16.000.000 140.870 387.353 328.722 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 11.640.000 12.180.000 12.380.000 12.400.000 
   Auflösung aRAP Rheinterrassen 120.833 241.667 483.333 483.333 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.308.770 3.322.570 3.336.580 3.350.803 
     b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.637.329 1.643.872 1.650.503 1.657.222 
     c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 303.901 950.000 965.000 980.000 
Summe 17.010.833 18.338.109 18.815.416 18.871.358 
B Neukreditaufnahmen 
Investitionskostenzuschuss Rheinterrassen 7.250.000 0 7.250.000 0
Sanierung Tanzbrunnen 13.600.000 0 0 0
Allgemein 24.000.000 9.000.000 6.000.000 6.000.000 
Summe 44.850.000 9.000.000 13.250.000 6.000.000 
Gesamtmittelbereitstellung 45.860.833 27.478.979 32.45 2.769 25.200.080 
Liquide Mittel zum 31.12. 140.870 387.353 328.722 403.693 
Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig.

Anlage 2a - Erfolgsplan 2026

3111 Zeichen

Anlage 2 
Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
Erfolgsplan 
Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ergebnis 2024 Ergebnis 2023 Erg ebnis 2022 
Euro Euro Euro Euro Euro 
Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 22.706.274 22.314.097 11.618.502 3.122.277 3.121.377 
Erlöse aus Weiterbelastung Mietnebenkosten 1.052.080 0 0 0 0
Summe 23.758.354 22.314.097 11.618.502 3.122.277 3.121.377 
Sonstige betriebliche Erträge 
    Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 
958.448 993.402 1.028.152 993.402 1.097.056 
908.890 962.292 1.015.609 652.273 720.701 
332.662 254.306 0 0 0
    Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 0 0 0 289.537 
    Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 6.291.391 5.817.300 
    Sonstige Erträge 16.560 16.650 16.995 60.357 42.100 
Summe 11.145.960 11.156.050 10.990.156 10.997.423 10.966.694 
Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0
Abschreibungen 11.640.000 11.350.000 6.065.228 2.347.366 3.364.177 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
     Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 138.000 72.000 72.000 
     Bewachung Heinrich-Böll-Platz 400.000 304.400 286.667 295.165 271.283 
     Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.200.000 1.600.000 697.766 999.245 767.384 
     Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 1.500.000 1.325.000 614.360 1.195.500 243.165 
     Anteil Energiekosten Philharmonie 1.100.000 800.000 1.002.468 763.991 576.673 
     Grundbesitzabgaben 389.234 0 0 0 0
     Versicherungen 380.000 150.000 231.092 117.547 98.400 
     Baubetreuungsentgelte 0 0 64.982 211.345 120.151 
     Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 24.150 20. 500 18.800 18.800 18.800 
     Leistungsentgelte Personalgestellung 102.380 70. 000 63.843 58.381 54.521 
     Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 171.672 70.219 45.214 
     Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 135.077 921 735 
     Auflösung aRAP Zuschuss Rheinterrassen 120.833 0 0 0 0
     Sonstige 200.000 200.000 344.188 212.994 139.874 
Summe 5.705.597 4.758.900 3.768.916 4.016.108 2.408.199 
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
     Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 2.231 
    Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 2.231 
Abschreibungen auf Finanzanlagen 
und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.293.100 6.349.7 00 5.490.121 6.172.591 5.849.265 
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
    Darlehenszinsen 16.600.000 16.120.000 9.807.637 2.769.001 2.847.773 
    Sonstige Zinsen 250.000 250.000 588.034 376.012 11.756 
Summe 16.850.000 16.370.000 10.395.672 3.145.013 2.859.529 
Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit -5.584.383 -5.358.453 -3.111.277 -1.561.378 -390.870 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 170.000 0 261.050 0 54 
Sonstige Steuern 433.580 3.235 378.995 3.235 3.235 
Jahresergebnis -6.187.963 -5.361.688 -3.751.323 -1.564.613 -394.158 
- 2 - 
    Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 
     c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbrunnen

Anlage 3a - Vermögensplan 2026

1749 Zeichen

Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3 
Vermögensplan 
Mittelbedarf 
A  Betriebsteil Gürzenich 
Erneuerung Klimatechnik 1.000.000 
Erneuerung Notbeleuchtung 300.000 
Erneuerung Hubpodium 150.000 
Summe 1.450.000 
B  Betriebsteil Philharmonie 
Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 267.000 
Erneuerung Elektronische Schließanlage 570.000 
Beleuchtung Konzertsaaldecke 2.000.000 
Erneuerung Steuerungstechnik 250.000 
Wärmepumpenanlage 267.000 
Erneuerung Flügelaufzug 250.000 
Optimierung Abwassersystem 63.000 
Befeuchtungsanlage 85.000 
Summe 3.752.000 
C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen 
Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 11.100.000 
Investitionskostenzuschuss Rheinterrassen 7.250.000 
Summe 18.350.000 
D Betriebsteil Flora 
Erneuerung ELA-Anlage 130.000 
Summe 130.000 
E Allgemeine Finanzwirtschaft 
Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.850.000 
Jahresverlust 6.187.963 
Summe 22.037.963 
Gesamtmittelbedarf 45.719.963 
Mittelherkunft 
Liquide Mittel zum 01.01.2026 -16.000.000 
A Eigenmittel   
   Abschreibungen 11.640.000 
   Auflösung aRAP Rheinterrassen 120.833 
   Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für 
     a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.308.770 
     b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.637.329 
     c) Darlehen Tanzbrunnensanierung 303.901 
Summe 17.010.833 
B Neukreditaufnahmen 
Investitionskostenzuschuss Rheinterrassen 7.250.000 
Sanierung Rheinterrassen 13.600.000 
Allgemein 24.000.000 
Summe 44.850.000 
Gesamtmittelherkunft 45.860.833 
Liquide Mittel zum 31.12.2026 140.870 
Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. 
- 2-

Beschlussvorlage Rat

3400 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3271/2025 
Freigabedatum 
 05.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2026 in der zu diesem Be-
schluss paraphierten Fassung fest. 
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite 
bis zum Höchstbetrag von 25,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. 
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö-
gensplans erforderlich ist, wird auf 45,0 Mio. Euro festgesetzt. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ei-
nen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen-
übersicht - aufzustellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. 
 
Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2026 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung 
einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme 
von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen 
Kredite. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Die Ergebnisse der Wirtschaftsplanungen der KölnMusik GmbH sind wesentlicher Bestandteil 
des Wirtschaftsplans der e.E. Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. Aufgrund der späten 
Terminierung der Gremiensitzungen der KölnMusik GmbH und der damit einhergehenden 
späten Vorlage der Planunterlagen der KölnMusik GmbH konnte der vorliegende Wirtschafts-
plan nicht früher fertiggestellt werden. Zur Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes 
des Veranstaltungszentrums muss die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 noch 
im Dezember 2025 erfolgen.

3 
 
 
Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:  
 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2026  
2. Erfolgsplan 2026 mit Erläuterungen 
3. Vermögensplan 2026 mit Erläuterungen  
4. Stellenübersicht 2026  
5. Erläuterung mittelfristige Planung  
6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2025 -2029 
7. Mittelfristiger Vermögensplan 2026 -2029

Anlage 0 Öffentlichkeitsbeteiligung

1002 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Wirtschaftsplan ist ein operatives Planungsinstrument der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Veranstaltungszentrum. Die vorgelegten Planungsprämissen folgen vertraglichen Vereinbarungen, an 
deren Erfüllung das Veranstaltungszentraum gebunden ist.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2b - Erläuterungen Erfolgsplan 2026

6835 Zeichen

2
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2026 
 
Allgemeines 
 
Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- 
schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- 
schlusses auszuweisen.  
 
Umsatzerlöse 
 
Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- 
congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- 
rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- 
rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- 
dexanpassungen von nunmehr rd. 3,0 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- 
nem Erbbauzins von rd. 342 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechts- 
vertrag aus dem Jahre 1999 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 
81 Tsd. Euro. Die Mieterlöse für die neu erworbenen nördlichen Messehallen inkl. CC 
Nord belaufen sich in Summe auf rd. 19,0 Mio. Euro. Ferner werden die Erlöse aus der 
Weiterbelastung von Mietnebenkosten ausgewiesen, denen Aufwendungen (Grundbesitz- 
abgaben, Versicherungsbeiträge) in entsprechender Höhe gegenüberstehen. 
 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 
 
Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und 
Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 
20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt 
worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend 
mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. 
Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern stand eine anteilige Auflösung des Sonder- 
postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- 
schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wurde und somit den Ab- 
schreibungsaufwand per Saldo verminderte. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztma- 
liger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- 
ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- 
bäude Gürzenich angefallen. 
 
Zuschuss der Stadt Köln 
 
Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2026 
weist der Erfolgsplan einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro aus. Darüber 
hinaus erhält das Veranstaltungszentrum eine Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das 
Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 
2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora 
(40 Mio. Euro) aufgenommen hat. Ab 2025 wurde neu eine Schuldendiensthilfe für die Sa- 
nierung der Schirme und der Open-Air-Bühne im Tanzbrunnen berücksichtigt. Der Til- 
gungsanteil der Schuldendiensthilfe (rd. 5,3 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan ausge- 
wiesen und entspricht dem für 2026 vorgesehenen Hpl-Ansatz.

3
Abschreibungen 
 
Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie, der Flora sowie die auf das Sachanla- 
gevermögen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Wie oben dargestellt entfällt seit 
2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. Seit 2024 neu anzusetzen sind die Ab- 
schreibungen für die Nordhallen inkl. CC Nord in Höhe von rd. 9,1 Mio. €. 
 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- 
standhaltungsaufwendungen inkl. Baubetreuungsentgelte für die einzelnen Liegenschaf- 
ten (2.700 Tsd. €) und den Energiekosten Philharmonie (1.100 Tsd. Euro). Hervorzuhe- 
ben sind bei den Instandhaltungen in der Philharmonie u.a. die Überarbeitung der Be- 
leuchtung im Foyer (200 Tsd. €), die fortlaufende Sanierung der Wasserleitungen (117 
Tsd. €), die Sanierung der Brandschutztore (85 Tsd. €) und die Überholung der Lüfter- 
kammern (55 Tsd. €). Ferner wurden für eine Sanierung der Abwasserkänale im Zuge der 
Erneuerung der Schirme im Tanzbrunnen vorsorglich 150 Tsd. Euro berücksichtigt. Dar- 
über hinaus wurden für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im 
Zusammenhang mit der Bastei 300 Tsd. € eingestellt. Neu berücksichtigt wird der Auf- 
wand aus der ratierlichen Auflösung des abgegrenzten Investitionskostenzuschusses für 
den Erweiterungsbau Rheinterrassen. In 2026 beläuft sich dieser mit Zahlung der 1. Rate 
zum 01.07.2026 (siehe Vermögensplan) auf rd. 121 Tsd. €. Der Ansatz steht unter dem 
Vorbehalt der Zustimmung des Rates. 
 
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 
 
Die Abschreibung des Beteiligungswertes betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2026 
der KölnMusik. Die Gremien der KölnMusik GmbH, die über die bisher nur im Entwurf vor- 
liegenden Wirtschaftsplanungen der KölnMusik beraten, tagen erst am 18.12.2025. Inso- 
fern steht der ausgewiesene Planverlust in Höhe von 6.293 Tsd. Euro unter dem Vorbe- 
halt der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung der KölnMusik GmbH. Der 
unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskostenzuschuss für die 
KölnMusik GmbH für das Jahr 2026, der mit Ratsbeschluss vom 09.02.2023 auf 5.929 
Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage-Nr. 4175/2022), wird damit um 364 Tsd. Euro über- 
schritten.  
 
Jahresergebnis 
 
Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- 
diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- 
meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen 
Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten 
Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- 
führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der 
Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH 
führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Der 
Erwerb der Nordhallen, der sich in der Gesamtbetrachtung über die 30-jährige Laufzeit 
des Mietvertrages mit der Koelnmesse rechnet, führt infolge der Anfangsverluste mittel- 
fristig zunächst zu einer deutlichen Belastung des Veranstaltungszentrums. 
 
Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, so- 
weit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung 
vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu 
verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Ab- 
buchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zu- 
lässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszu- 
gleichen.

Anlage 5 - Erläuterungen Mifri-Planung 2026ff

2021 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2025-2029 
 
 
 
Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit 
dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. 
 
Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse weitest- 
gehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2026. Die städtischen Betriebskostenzu- 
schüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2027 und 2028 hat der Rat der Stadt Köln mit 
seinen Beschlüssen vom 06.02.2024 (Vorlagen-Nr. 0062/2024) und 13.02.2025 (Vorlagen-
Nr. 3950/2024) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2029 wurde entspre- 
chend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Ratsbe- 
schluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2029 steht noch aus. Der vorsorglich einge- 
stellte Aufwand aus der ratierlichen Auflösung des abgegrenzten Investitionskostenzuschus- 
ses Rheinterrassen erhöht sich mit Auszahlung der 2. Rate in 2028 auf jährlich 483 Tsd. €. 
 
 
Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten 
Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- 
ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- 
len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- 
maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Umsetzung des Beleuchtungs- 
konzeptes in der Philharmonie vor. Im Gürzenich werden darüber hinaus in 2027 für die Fort- 
führung der Sanierung der Klimatechnik wiederum 1.000 Tsd. € und in 2029 für die Erneue- 
rung der Beschallungsanlage 180 Tsd. € veranschlagt. Im Tanzbrunnen sind die Erneuerung 
des Sternwellenzeltes (2027: 280 Tsd. €) und des Eingangszeltes (2028: 250 Tsd. Euro) ge- 
plant. In 2028 ist - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates - die Auszahlung der 2. Rate des 
Investitionskostenzuschusses Rheinterrassen berücksichtigt.

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3271/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.12.2025
Erstellt
17.11.2025 15:24