Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3271/2025 vom 05.12.2025
Stand: Am 16.12.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 - Vorbemerkungen 2026
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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2026 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln betreibt im Wege von Vermietungen und Verpachtungen an die nachfolgend aufgeführten Betriebsgesellschaften folgende städtische Einrichtungen: Betriebsteil des Veranstaltungszentrums : Philharmonie Gürzenich Rheinterrassen/Tanzbrunnen Flora Nordhallen Betriebsgesellschaft KölnMusik GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Koelnmesse GmbH/Koelncongress GmbH Die Beteiligungen der Stadt Köln an der KölnMusik GmbH und der Koelnmesse GmbH sind in das Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln eingelegt und begründen aus steuerlicher Sicht einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Am Stammkapital der KölnMusik GmbH ist die Stadt Köln mit 89,93%, der WDR mit 10,07% betei- ligt. Gemäß § 23 des Gesellschaftsvertrages der KölnMusik GmbH ist jedoch nur die Gesellschafte- rin Stadt Köln (Veranstaltungszentrum der Stadt Köln) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Mittel für den städtischen Betriebskostenzuschuss (BKZ) werden wegen der fehlenden Finanzkraft der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung seit 2005 wieder im städtischen Haushalt bereitgestellt und über das Veranstaltungszentrum an das Unternehmen weitergeleitet. Der städtische BKZ wird im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewie- sen, während der Verlust der KölnMusik GmbH zu einer Abschreibung auf Finanzanlagen führt. Der Ansatz zum Betriebskostenzuschuss enthält darüber hinaus einen anteiligen Ausgleich der Ab- schreibung des Philharmonie-Vordaches in Höhe von 10 Tsd. Euro. Die KölnMusik GmbH geht in ihrer Planung für das Geschäftsjahr 2026 von einem Verlust in Höhe von 6.293 Tsd. Euro aus, der den städt. BKZ um 364 Tsd. € übersteigt und in dieser Höhe durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden muss. Die Rücklagenentnahme bei der KölnMusik GmbH führt zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1995 wurde auch die städtische Beteiligung an der Koelnmesse GmbH in Höhe von seinerzeit 79,02 % als sogenanntes „gewillkürtes Betriebsvermögen“ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes eingebracht. In 2008 hat die Stadt Köln/Veranstaltungs- zentrum zur Eigenkapitalstärkung der Gesellschaft eine Bareinlage von 22,7 Mio. Euro getätigt, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung über eine entsprechende Fremdmittelaufnahme finan- zieren musste. In 2018 wurden drei der zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Koelnmesse GmbH bestehenden Erbbaurechtsverträge, die Ende 2022 ausgelaufen wären, vorzeitig verlän- gert und zusammengefasst. Die Neuregelung der Erbbaurechte sieht im Gegensatz zu den Alt- verträgen einen nunmehr marktkonformen Erbbauzins vor, der mit derzeit 3,0 Mio. Euro um mehr als 2,6 Mio. Euro über den früheren Pachtentgelten liegt und zu einer Entlastung der dauerdefizi- tären Einrichtung führt. Ferner wurden zum 01.01.2020 die städtischen Geschäftsanteile an der KölnKongress GmbH, die bis dahin in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gehalten wurden, an die Koelnmesse GmbH veräußert. In dem Zuge wurde die KölnKongress GmbH auf die Koelnmesse Ausstellun- gen GmbH, eine weitere 100%-Tochter der Koelnmesse GmbH, verschmolzen. Die verschmol- zene Gesellschaft firmiert unter dem Namen Koelncongress GmbH und hat alle Aufgaben der KölnKongress GmbH übernommen. Die mit der KölnKongress GmbH abgeschlossenen Pacht- verträge über die Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen und Flora sind gleichfalls auf die neue Gesell- schaft übergegangen. Das Veranstaltungszentrum wird seitdem von den Verlusten der defizitären Bereiche der KölnKongress GmbH, zu deren Ausgleich sie aufgrund des bis dahin bestehenden Organschaftsvertrages verpflichtet war, dauerhaft entlastet. Die Messe- und Kongresswirtschaft wurde von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit beson- derer Härte getroffen. Die Corona-bedingten Verluste der Koelnmesse GmbH führten zu einem so hohen Eigenkapitalverzehr, dass die Gesellschaft zur Weiterführung des Investitionsprogramms Koelnmesse 3.0, hier insbesondere der Neubaumaßnahme der sog. Confex-Halle, von Seiten der beiden Hauptgesellschafter Stadt Köln und Land NRW in 2021 eine Eigenkapitalstärkung in Höhe von 120 Mio. Euro erhalten hat. Die Stadt Köln/Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat entspre- chend der Kapitalanteile einen Anteil von 96 Mio. Euro übernommen. Das Veranstaltungszentrum hat die Kapitalzuführung über eine Darlehensaufnahme finanziert, erhält hierfür jedoch, da die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung nicht über die erforderliche Finanzkraft zur Bedienung des Darle- hens verfügt, eine Schuldendiensthilfe aus dem städtischen Haushalt. Mit Beschluss vom 16.05.2024 hat der Rat die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ermächtigt, einen Kaufvertrag zum Erwerb des Nordgeländes der Koelnmesse, der sog. „Nordhallen“ (inkl. Congress-Centrum Nord) abzuschließen. Basis des Grundstücksgeschäftes ist der zwischen der Koelnmesse und der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR bestehende Pachtvertrag, der im Zuge des Ankaufes durch die Stadt bzw. des V eranstaltungszentrums auf Triple-Net, d.h. sämtliche Instandhaltungen sind von der Koelnmesse zu leisten, umgestellt sowie auf eine Laufzeit von 30 Jahren verlängert wurde. Die Wirtschaftlichk eit des Geschäfts wurde gutachterlich belegt. Demnach erwirtschaftet das Invest, nach Anfangsverl usten in den ersten 10 Jahren, ansteigende Überschüsse, die das Veranstaltungszentrum deutlich entlasten. Der Kaufvertrag wurde am 05.07.2024 abgeschlossen, der Besitzübergang der Immobilien mit allen Rechten und Pflichten erfolgte am 09.08.2024. Inklusive Vertragsnebenkosten belief sich der Kauf- preis auf 373 Mio. €. Aufgrund der beschriebenen Anfangsverluste des Invests weist der Wirt- schaftsplan auch in der Mittelfristbetrachtung zunächst höhere Defizite aus. Der Rat der Stadt Köln wird in der aktuellen Sitzung über die Gewährung eines städtischen Investiti- onskostenzuschusses an die Koelncongress GmbH für ein Infrastrukturgebäude im Tanzbrunnen- gelände in Höhe von 14,5 Mio. € beraten (Vorlagen-Nr. 3274/2025). Der Investitionskostenzuschuss zur Erweiterung der Rheinterrassen soll die gastronomische Versorgung des Tanzbrunnens lang- fristig sicherstellen. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt kreditweise über die eigenbetriebs- ähnliche Einrichtung. Der daraus resultierende Schuldendienst soll ihr ab dem Hj. 2027 aus allge- meinen Haushaltsmitteln erstattet werden. Die Auszahlung erfolgt hälftig jeweils zum 01.07. in den Jahren 2026 und 2028. Buchhalterisch wird der zweckgebundene Zuschuss als aktiver Rechnungs- abgrenzungsposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der Investition, hier 30 Jahre, ratierlich erfolgswirksam aufgelöst. Der Wirtschaftsplan 2026 sieht vorsorglich entsprechende Veranschla- gungen vor. Trotz der Schuldendiensthilfe, der Anhebung der Erb bauzinsen und dem Wegfall der Verlustüber- nahme der KölnKongress GmbH ist das Veranstaltungsz entrum auch weiterhin auf Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt angewiesen. Durch den städtischen Zuschuss wird eine – wenn auch nicht auskömmliche – Verbesserung der Ertragskraft der ei genbetriebsähnlichen Einrichtung erzielt. Ent- sprechend den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordn ung können nach Ablauf von fünf Jahren nicht ausgeglichene Verluste des Eigenbetriebes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. weiter ge- planten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditaufnahme ist der Be- stand des Betriebes trotz der Anfangsverluste aus dem Ankauf der Nordhallen nicht gefährdet. -
Anlage 2a - Erfolgsplan 2026
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Anlage 2 Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Erfolgsplan Ansatz 2026 Ansatz 2025 Ergebnis 2024 Ergebnis 2023 Erg ebnis 2022 Euro Euro Euro Euro Euro Umsatzerlöse (Pachtentgelte etc.) 22.706.274 22.314.097 11.618.502 3.122.277 3.121.377 Erlöse aus Weiterbelastung Mietnebenkosten 1.052.080 0 0 0 0 Summe 23.758.354 22.314.097 11.618.502 3.122.277 3.121.377 Sonstige betriebliche Erträge Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 958.448 993.402 1.028.152 993.402 1.097.056 908.890 962.292 1.015.609 652.273 720.701 332.662 254.306 0 0 0 Erträge aus der Aufl. SoPo m. Rücklageanteil 0 0 0 0 289.537 Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 6.291.391 5.817.300 Sonstige Erträge 16.560 16.650 16.995 60.357 42.100 Summe 11.145.960 11.156.050 10.990.156 10.997.423 10.966.694 Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0 Abschreibungen 11.640.000 11.350.000 6.065.228 2.347.366 3.364.177 Sonstige betriebliche Aufwendungen Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 138.000 72.000 72.000 Bewachung Heinrich-Böll-Platz 400.000 304.400 286.667 295.165 271.283 Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.200.000 1.600.000 697.766 999.245 767.384 Instandhaltung Bauten, technische Anlagen 1.500.000 1.325.000 614.360 1.195.500 243.165 Anteil Energiekosten Philharmonie 1.100.000 800.000 1.002.468 763.991 576.673 Grundbesitzabgaben 389.234 0 0 0 0 Versicherungen 380.000 150.000 231.092 117.547 98.400 Baubetreuungsentgelte 0 0 64.982 211.345 120.151 Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 24.150 20. 500 18.800 18.800 18.800 Leistungsentgelte Personalgestellung 102.380 70. 000 63.843 58.381 54.521 Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 171.672 70.219 45.214 Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 135.077 921 735 Auflösung aRAP Zuschuss Rheinterrassen 120.833 0 0 0 0 Sonstige 200.000 200.000 344.188 212.994 139.874 Summe 5.705.597 4.758.900 3.768.916 4.016.108 2.408.199 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 2.231 Zinsertrag aus Abzinsung von Rückstellungen 0 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 2.231 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.293.100 6.349.7 00 5.490.121 6.172.591 5.849.265 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehenszinsen 16.600.000 16.120.000 9.807.637 2.769.001 2.847.773 Sonstige Zinsen 250.000 250.000 588.034 376.012 11.756 Summe 16.850.000 16.370.000 10.395.672 3.145.013 2.859.529 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -5.584.383 -5.358.453 -3.111.277 -1.561.378 -390.870 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 170.000 0 261.050 0 54 Sonstige Steuern 433.580 3.235 378.995 3.235 3.235 Jahresergebnis -6.187.963 -5.361.688 -3.751.323 -1.564.613 -394.158 - 2 - Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbrunnen -
Anlage 2b - Erläuterungen Erfolgsplan 2026
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2 Erläuterungen zum Erfolgsplan 2026 Allgemeines Nach § 15 Abs. 2 EigVO sind im Erfolgsplan zum Vergleich neben den aktuellen Veran- schlagungen auch die Vorjahresplanansätze sowie die Ist-Werte des letzten Jahresab- schlusses auszuweisen. Umsatzerlöse Ausgewiesen sind hier die von den Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koeln- congress GmbH an das Veranstaltungszentrum zu zahlenden Pachtentgelte. Ferner be- rücksichtigt der Ansatz die in den Vorbemerkungen dargestellte Neuregelung der Erbbau- rechte der Koelnmesse über das südliche Messegelände mit einem Erbbauzins nach In- dexanpassungen von nunmehr rd. 3,0 Mio. Euro und über das Parkhausgelände mit ei- nem Erbbauzins von rd. 342 Tsd. Euro. Darüber hinaus besteht noch ein Erbbaurechts- vertrag aus dem Jahre 1999 für das Rheinterrassengelände mit einem Erbbauzins von rd. 81 Tsd. Euro. Die Mieterlöse für die neu erworbenen nördlichen Messehallen inkl. CC Nord belaufen sich in Summe auf rd. 19,0 Mio. Euro. Ferner werden die Erlöse aus der Weiterbelastung von Mietnebenkosten ausgewiesen, denen Aufwendungen (Grundbesitz- abgaben, Versicherungsbeiträge) in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stadterneuerung für den Um- und Erweiterungsbau Gürzenich in Höhe des insgesamt bewilligten Zuschusses von 20.000.000,00 DM (10.225.837,62 Euro) sind seinerzeit in einen Sonderposten eingestellt worden. Die Aktivierung der Maßnahmen im Anlagevermögen erfolgte dementsprechend mit den vollen, nicht um die Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Den Abschreibungen auf diesen Anlagegütern stand eine anteilige Auflösung des Sonder- postens für den Landeszuschuss gegenüber, der über den gleichen Zeitraum wie die Ab- schreibungen auf das bezuschusste Anlagevermögen verteilt wurde und somit den Ab- schreibungsaufwand per Saldo verminderte. In 2022 wurde der Sonderposten mit letztma- liger Rate in Höhe von rd. 290 Tsd. Euro vollständig aufgelöst, so dass dieser Ertragspos- ten ab 2023 entfällt. Zugleich sind in 2022 auch letztmalig Abschreibungen für das Ge- bäude Gürzenich angefallen. Zuschuss der Stadt Köln Korrespondierend zu der Veranschlagung im städtischen Haushalt für das Jahr 2026 weist der Erfolgsplan einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 3,0 Mio. Euro aus. Darüber hinaus erhält das Veranstaltungszentrum eine Schuldendiensthilfe für Darlehen, die das Veranstaltungszentrum im Rahmen von Kapitalzuführungen an die Koelnmesse GmbH (in 2008: 22,7 Mio. Euro und in 2021: 96,0 Mio. Euro) und für die Generalsanierung der Flora (40 Mio. Euro) aufgenommen hat. Ab 2025 wurde neu eine Schuldendiensthilfe für die Sa- nierung der Schirme und der Open-Air-Bühne im Tanzbrunnen berücksichtigt. Der Til- gungsanteil der Schuldendiensthilfe (rd. 5,3 Mio. Euro) wurde im Vermögensplan ausge- wiesen und entspricht dem für 2026 vorgesehenen Hpl-Ansatz. 3 Abschreibungen Ausgewiesen sind die für die Kölner Philharmonie, der Flora sowie die auf das Sachanla- gevermögen im Rheinpark entfallenden Abschreibungen. Wie oben dargestellt entfällt seit 2023 die Gebäude-Abschreibung des Gürzenichs. Seit 2024 neu anzusetzen sind die Ab- schreibungen für die Nordhallen inkl. CC Nord in Höhe von rd. 9,1 Mio. €. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden weitestgehend bestimmt von den In- standhaltungsaufwendungen inkl. Baubetreuungsentgelte für die einzelnen Liegenschaf- ten (2.700 Tsd. €) und den Energiekosten Philharmonie (1.100 Tsd. Euro). Hervorzuhe- ben sind bei den Instandhaltungen in der Philharmonie u.a. die Überarbeitung der Be- leuchtung im Foyer (200 Tsd. €), die fortlaufende Sanierung der Wasserleitungen (117 Tsd. €), die Sanierung der Brandschutztore (85 Tsd. €) und die Überholung der Lüfter- kammern (55 Tsd. €). Ferner wurden für eine Sanierung der Abwasserkänale im Zuge der Erneuerung der Schirme im Tanzbrunnen vorsorglich 150 Tsd. Euro berücksichtigt. Dar- über hinaus wurden für Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Bastei 300 Tsd. € eingestellt. Neu berücksichtigt wird der Auf- wand aus der ratierlichen Auflösung des abgegrenzten Investitionskostenzuschusses für den Erweiterungsbau Rheinterrassen. In 2026 beläuft sich dieser mit Zahlung der 1. Rate zum 01.07.2026 (siehe Vermögensplan) auf rd. 121 Tsd. €. Der Ansatz steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Abschreibung des Beteiligungswertes betrifft die Abdeckung des Planverlustes 2026 der KölnMusik. Die Gremien der KölnMusik GmbH, die über die bisher nur im Entwurf vor- liegenden Wirtschaftsplanungen der KölnMusik beraten, tagen erst am 18.12.2025. Inso- fern steht der ausgewiesene Planverlust in Höhe von 6.293 Tsd. Euro unter dem Vorbe- halt der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung der KölnMusik GmbH. Der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Betriebskostenzuschuss für die KölnMusik GmbH für das Jahr 2026, der mit Ratsbeschluss vom 09.02.2023 auf 5.929 Tsd. Euro festgelegt wurde (Vorlage-Nr. 4175/2022), wird damit um 364 Tsd. Euro über- schritten. Jahresergebnis Trotz der Zuschüsse der Stadt Köln (allgemeiner Betriebskostenzuschuss und Schulden- diensthilfen) sowie der Übernahme des Verlustes der KölnMusik GmbH durch den allge- meinen Haushalt ergibt sich der ausgewiesene Planverlust, der vor allem auf die hohen Abschreibungen und die starke Zinsbelastung als Folge der mit Fremdmitteln finanzierten Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Betriebsteilen zurückzu- führen ist. Die Anhebung des Erbbauzinses durch die Neuregelung der Erbbaurechte der Koelnmesse GmbH sowie der Wegfall der Verlustübernahme der KölnKongress GmbH führen im Vergleich zu den Vorjahren immerhin zu einer Entlastung des Ergebnisses. Der Erwerb der Nordhallen, der sich in der Gesamtbetrachtung über die 30-jährige Laufzeit des Mietvertrages mit der Koelnmesse rechnet, führt infolge der Anfangsverluste mittel- fristig zunächst zu einer deutlichen Belastung des Veranstaltungszentrums. Gemäß § 10 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein etwaiger Jahresverlust, so- weit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Ab- buchung von Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zu- lässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszu- gleichen. -
Anlage 4 - Stellenübersicht 2026
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Anlage 4 Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Gemäß § 2 der Betriebssatzung besteht die Betriebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied der Betriebsleitung wird vom Rat zum Ersten Betriebsleiter/zur ersten Be- triebsleiterin bestellt. Ist ein Beigeordneter/eine Beigeordnete Mitglied der Betriebslei- tung, so ist er/sie Erster Betriebsleiter/Erste Betriebsleiterin. Mit Beschluss des Rates vom 14.02.2019 ist für die Dauer ihrer Wahlzeit als Beigeord- nete der Stadt Köln Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Dörte Diemert zur Ersten Be- triebsleiterin bestellt worden. Als geschäftsführender Betriebsleiter wurde mit Be- schluss des Rates vom 14.11.2024 Herr Dieter März bestellt. Die organisatorische Anbindung ist seinerzeit entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses am 29.06.1992 beim Finanzdezernat erfolgt. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird durch Personal des Finanzdezernates sichergestellt. Im Übrigen werden - soweit erforderlich - auch Leis- tungen anderer städtischer Fachdienststellen gegen entsprechende Betriebskostener- stattungen in Anspruch genommen. Somit sind für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Stellen auszuweisen. -
Anlage 5 - Erläuterungen Mifri-Planung 2026ff
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Anlage 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Planung 2025-2029 Gemäß § 12 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen. Die mittelfristige Planung basiert unter Berücksichtigung moderater Kostenzuwächse weitest- gehend auf den Ansätzen für das Wirtschaftsjahr 2026. Die städtischen Betriebskostenzu- schüsse für die KölnMusik GmbH für die Jahre 2027 und 2028 hat der Rat der Stadt Köln mit seinen Beschlüssen vom 06.02.2024 (Vorlagen-Nr. 0062/2024) und 13.02.2025 (Vorlagen- Nr. 3950/2024) auf 5.929.400 Euro festgelegt. Der Ansatz für das Jahr 2029 wurde entspre- chend der Veranschlagung im Haushaltsplan in dieser Höhe fortgeschrieben. Ein Ratsbe- schluss zur Festlegung des städt. Zuschusses 2029 steht noch aus. Der vorsorglich einge- stellte Aufwand aus der ratierlichen Auflösung des abgegrenzten Investitionskostenzuschus- ses Rheinterrassen erhöht sich mit Auszahlung der 2. Rate in 2028 auf jährlich 483 Tsd. €. Hinsichtlich der mittelfristigen Vermögensplanung beschränken sich die veranschlagten Maßnahmen angesichts der strukturell bedingten dauerdefizitären Lage der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung weiterhin auf unabweisbare Investitionen in den einzelnen Betriebstei- len. Die Mittelfristplanung sieht im Wesentlichen bereits laufende, mehrjährige Sanierungs- maßnahmen, wie z.B. die Sanierung der Klimaanlage und die Umsetzung des Beleuchtungs- konzeptes in der Philharmonie vor. Im Gürzenich werden darüber hinaus in 2027 für die Fort- führung der Sanierung der Klimatechnik wiederum 1.000 Tsd. € und in 2029 für die Erneue- rung der Beschallungsanlage 180 Tsd. € veranschlagt. Im Tanzbrunnen sind die Erneuerung des Sternwellenzeltes (2027: 280 Tsd. €) und des Eingangszeltes (2028: 250 Tsd. Euro) ge- plant. In 2028 ist - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates - die Auszahlung der 2. Rate des Investitionskostenzuschusses Rheinterrassen berücksichtigt. -
Anlage 3b - Erläuterungen Vermögensplan 2026
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2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2026 Die über den Vermögensplan des Veranstaltungszentrums im Jahr 2026 zu finanzierenden Maßnahmen beschränken sich angesichts der finanziellen Lage der Einrichtung auf unab- weisbare Investitionen in den einzelnen Betriebsteilen. Die Investitionssumme für den Betriebsteil Philharmonie von 3.752 Tsd. Euro berücksichtigt im Wesentlichen mehrjährig andauernde oder fortgeschriebene Maßnahmen, die bereits in der Vorjahresplanung berücksichtigt waren. Im Wesentlichen betrifft dies die Umsetzung des neuen Beleuchtungskonzeptes für den Konzertsaal (2.000 Tsd. €), die Erneuerung der Elekt- ronischen Schließanlage (570 Tsd. Euro), die Sanierung der Klimaanlage/ Gebäudeleittech- nik (267 Tsd. Euro) sowie der Wärmepumpenanlage (267 Tsd. €) und Steuerungstechnik (250 Tsd. Euro). Im Betriebsteil Gürzenich sind in 2026 die Erneuerung der Klimatechnik und der Notbeleuch- tung sowie die Erneuerung des Hubpodiums notwendig. Hierfür wurden insgesamt 1.450 Tsd. Euro veranschlagt. Im Tanzbrunnen wurde nach Abschluss der Sommersaison 2025 mit der Sanierung der denkmalgeschützten Schirmaufbauten und der Ertüchtigung der Open-Air- Bühne begonnen. Die Investitionssumme beläuft sich nach der Ausschreibung der Maß- nahme nunmehr auf bis zu 13.600 Tsd. Euro, in 2026 sind davon Mittel in Höhe von 11.100 Tsd. Euro vorgesehen. Ferner sieht der Vermögensplan vorsorglich die Auszahlung der 1. Rate des Investitionskostenzuschusses an die Koelncongress GmbH in Höhe von 7.250 Tsd. € für den Anbau an die Rheinterrassen vor. Mit Beschluss vom 07.09.2020 hat der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln die Betriebsleitung mit der Planung und der Erstellung einer Kostenberechnung für die Gene- ralinstandsetzung der denkmalgeschützten Bastei beauftragt. Ferner hat er die Betriebslei- tung beauftragt, verschiedene mit dem Denkmalschutz abgestimmte Varianten zur Realisie- rung eines an diesem Standort angemessenen öffentlich zugänglichen Gastronomieangebo- tes zu ermitteln und darzustellen. Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Realisierung des Projektes wurden umfangrei- che Maßnahmen zur Bauwerkserkundung durchgeführt. Nach Abschluss aller statischen Messungen und Berechnungen ist zu konstatieren, dass die Bestandskonstruktion der Decke oberhalb des preußischen Unterbaus, die den Boden des Veranstaltungsbereichs bildet, massive alters- und nutzungsbedingte Schäden aufweist. Betroffen hiervon ist insbesondere auch die hochkomplexe Tragwerkskonstruktion, zu deren Entlastung ein Stützgerüst aufge- baut werden musste. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass „ein vollständiger Rückbau und eine Neuerstellung der Stahlbaukonstruktion oberhalb des preußischen Unter- baus die wirtschaftlichere und vor allem sicher kalkulierbare Lösung für die Instandsetzung der Konstruktion“ darstellt. Die Kosten einer Sanierung der Bastei würden damit weit über 20 Mio. Euro betragen und erhebliche personelle Ressourcen in der Verwaltung binden, die in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen. Um die Bastei dennoch als ein Stadtbild prägendes Gebäude baulich zu ertüchtigen bzw. wiederherzustellen, hat der Betriebsausschuss am 09.12.2024/26.05.2025 die Einräumung einer befristeten Anhandgabe der Bastei an einen potenziellen Investor beschlossen. Zur Weiterführung der umfangreichen Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden soll die Anhandgabe nunmehr bis zum 30.06.2026 verlängert werden (siehe Vorlagen-Nr. 3378/2025). Im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums sind keine weiteren investiven Mittel zur Ge- neralinstandsetzung der Bastei berücksichtigt. -
Anlage 6 - Mittelfristige Erfolgsplanung 2025-2029
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Anlage 6 Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Mittelfristiger Erfolgsplan 2025-2029 2025 2026 2027 2028 2029 Euro Euro Euro Euro Euro Umsatzerlöse 22.314.097 22.706.274 23.368.366 23.374.537 23.331.185 Erlöse aus Weiterbelastung Mietnebenkosten 0 1.052.080 1.092.080 1.132.080 1.172.080 Summe 22.314.097 23.758.354 24.460.446 24.506.617 24.503.265 Sonstige betriebliche Erträge Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 993.402 958.448 923.288 887.918 852.335 962.292 908.890 855.401 801.825 748.161 254.306 332.662 655.000 800.000 940.000 Verlustübernahme KölnMusik durch die Stadt 5.929 .400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 5.929.400 Sonstige Erträge 16.650 16.560 17.400 18.240 19.200 Summe 11.156.050 11.145.960 11.380.489 11.437.383 11.489.096 Bezogene Leistungen, Sachaufwand 0 0 0 0 0 Abschreibungen 11.350.000 11.640.000 12.180.000 12.380.000 12.400.000 Sonstige betriebliche Aufwendungen Grünpflege Tanzbrunnen 138.000 138.000 145.000 152.000 160.000 Bewachung Heinrich-Böll-Platz 304.400 400.000 400.000 400.000 400.000 Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattg. 1.600.000 1.200.000 1.200.000 800.000 800.000 Instandhaltung technische Anlagen 1.325.000 1.500.000 1.100.000 1.000.000 1.000.000 Anteil Energiekosten Philharmonie 800.000 1.100.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Grundbesitzabgaben 0 389.234 389.234 389.234 389.234 Versicherungen 150.000 380.000 420.000 460.000 500.000 Leistungsentgelte BKE städt.Dienstst. 20.500 24.150 29.000 29.000 34.000 Leistungsentgelte Personalgestellung 70.000 102.380 104.380 105.800 107.250 Rechts- und Beratungskosten 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Auflösung aRAP Zuschuss Rheinterrassen 0 120.833 241.667 483.333 483.333 Sonstige 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 Summe 4.758.900 5.705.597 5.380.281 5.170.367 5.344.968 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Bankzinsen, etc. 0 0 0 0 0 Festgeldzinsen 0 0 0 0 0 Summe 0 0 0 0 0 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.349.700 6.293.100 6.270.700 6.253.100 6.226.200 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehenszinsen 16.120.000 16.600.000 16.835.000 16.985.000 16.984.000 Sonstige Zinsen 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 Summe 16.370.000 16.850.000 17.085.000 17.235.000 17.234.000 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -5.358.453 -5.584.383 -5.075.046 -5.094.467 -5.212.807 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 170.000 170.000 170.000 170.000 Sonstige Steuern 3.235 433.580 433.580 433.580 433.580 Jahresergebnis -5.361.688 -6.187.963 -5.678.626 -5.698.047 -5.816.387 Schuldendiensthilfe Stadt (Zinsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora c) Darlehen zur Finanzierung Sanierung Tanzbr./Rheint. -
Anlage 7 - Mittelfristige Vermögensplanung 2026-2029
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Anlage 7 Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Mittelfristiger Vermögensplan 2026-2029 Mittelbedarf 2026 2027 2028 2029 A Betriebsteil Gürzenich Gesamtinvestitionen 1.450.000 1.000.000 50.000 180.000 B Betriebsteil Philharmonie Gesamtinvestitionen 3.752.000 3.633.000 1.933.000 1.433.000 C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen Gesamtinvestitionen 18.350.000 280.000 7.500.000 0 D Betriebsteil Flora Gesamtinvestitionen 130.000 50.000 0 0 E Allgemeine Finanzwirtschaft Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.850.000 16.450.000 16.943.000 17.367.000 Jahresverlust 6.187.963 5.678.626 5.698.047 5.816.387 Summe 22.037.963 22.128.626 22.641.047 23.183.387 Gesamtmittelbedarf 45.719.963 27.091.626 32.124.047 24. 796.387 Mittelherkunft Liquide Mittel zum 01.01. -16.000.000 140.870 387.353 328.722 A Eigenmittel Abschreibungen 11.640.000 12.180.000 12.380.000 12.400.000 Auflösung aRAP Rheinterrassen 120.833 241.667 483.333 483.333 Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.308.770 3.322.570 3.336.580 3.350.803 b) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Flora 1.637.329 1.643.872 1.650.503 1.657.222 c) Darlehen zur Finanzierung Generalsanierung Tanzbrunnen 303.901 950.000 965.000 980.000 Summe 17.010.833 18.338.109 18.815.416 18.871.358 B Neukreditaufnahmen Investitionskostenzuschuss Rheinterrassen 7.250.000 0 7.250.000 0 Sanierung Tanzbrunnen 13.600.000 0 0 0 Allgemein 24.000.000 9.000.000 6.000.000 6.000.000 Summe 44.850.000 9.000.000 13.250.000 6.000.000 Gesamtmittelbereitstellung 45.860.833 27.478.979 32.45 2.769 25.200.080 Liquide Mittel zum 31.12. 140.870 387.353 328.722 403.693 Die Ausgaben für die Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich untereinander deckungsfähig. -
Anlage 3a - Vermögensplan 2026
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Wirtschaftsplan 2026 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln Anlage 3 Vermögensplan Mittelbedarf A Betriebsteil Gürzenich Erneuerung Klimatechnik 1.000.000 Erneuerung Notbeleuchtung 300.000 Erneuerung Hubpodium 150.000 Summe 1.450.000 B Betriebsteil Philharmonie Sanierung Klimaanlage/Gebäudeleittechnik 267.000 Erneuerung Elektronische Schließanlage 570.000 Beleuchtung Konzertsaaldecke 2.000.000 Erneuerung Steuerungstechnik 250.000 Wärmepumpenanlage 267.000 Erneuerung Flügelaufzug 250.000 Optimierung Abwassersystem 63.000 Befeuchtungsanlage 85.000 Summe 3.752.000 C Betriebsteil Tanzbrunnen/Rheinterrassen/Nordhallen Sanierung Open Air-Bühne & Schirme 11.100.000 Investitionskostenzuschuss Rheinterrassen 7.250.000 Summe 18.350.000 D Betriebsteil Flora Erneuerung ELA-Anlage 130.000 Summe 130.000 E Allgemeine Finanzwirtschaft Kreditwirtschaft (Tilgung von Darlehen) 15.850.000 Jahresverlust 6.187.963 Summe 22.037.963 Gesamtmittelbedarf 45.719.963 Mittelherkunft Liquide Mittel zum 01.01.2026 -16.000.000 A Eigenmittel Abschreibungen 11.640.000 Auflösung aRAP Rheinterrassen 120.833 Schuldendiensthilfe Stadt (Tilgungsanteil) für a) Darlehen Kapitaleinlage Koelnmesse 3.308.770 b) Darlehen zur Finanzierung Florasanierung 1.637.329 c) Darlehen Tanzbrunnensanierung 303.901 Summe 17.010.833 B Neukreditaufnahmen Investitionskostenzuschuss Rheinterrassen 7.250.000 Sanierung Rheinterrassen 13.600.000 Allgemein 24.000.000 Summe 44.850.000 Gesamtmittelherkunft 45.860.833 Liquide Mittel zum 31.12.2026 140.870 Die Ausgaben für die Investitionsaßnahmen in den einzelnen Betriebsteilen sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. - 2- -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3271/2025 Freigabedatum 05.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2026 in der zu diesem Be- schluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 25,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö- gensplans erforderlich ist, wird auf 45,0 Mio. Euro festgesetzt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 11 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres ei- nen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellen- übersicht - aufzustellen, der gemäß § 4 der Satzung durch den Rat festgestellt wird. Neben der Feststellung des Wirtschaftsplans 2026 durch den Rat bedarf die Betriebsleitung einer besonderen Ermächtigung gemäß § 97 Abs. 3 i.V.m. § 86 GO NRW für die Aufnahme von Kassenkrediten sowie für die Finanzierung der für Investitionsmaßnahmen notwendigen Kredite. Begründung der Dringlichkeit: Die Ergebnisse der Wirtschaftsplanungen der KölnMusik GmbH sind wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsplans der e.E. Veranstaltungszentrum der Stadt Köln. Aufgrund der späten Terminierung der Gremiensitzungen der KölnMusik GmbH und der damit einhergehenden späten Vorlage der Planunterlagen der KölnMusik GmbH konnte der vorliegende Wirtschafts- plan nicht früher fertiggestellt werden. Zur Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebes des Veranstaltungszentrums muss die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 noch im Dezember 2025 erfolgen. 3 Dieser Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt: 1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2026 2. Erfolgsplan 2026 mit Erläuterungen 3. Vermögensplan 2026 mit Erläuterungen 4. Stellenübersicht 2026 5. Erläuterung mittelfristige Planung 6. Mittelfristiger Erfolgsplan 2025 -2029 7. Mittelfristiger Vermögensplan 2026 -2029 -
Anlage 0 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Wirtschaftsplan ist ein operatives Planungsinstrument der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum. Die vorgelegten Planungsprämissen folgen vertraglichen Vereinbarungen, an deren Erfüllung das Veranstaltungszentraum gebunden ist. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf
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15.12.2025
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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