Jahresbericht 2016 – Kölner Haus des Jugendrechts
Mitteilung Ausschuss 2239/2017 vom 01.08.2017
Stand: Am 05.09.2017 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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JGH Jahresbericht 2016
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2016 Kölner Haus des Jugendrechts Jahresbericht Redaktion Rachel Hohn Koordinatorin Kölner Haus des Jugendrechts Am Justizzentrum 6 50939 Köln Mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner Inhalt Jahresbericht 2016 1 Grundlagen S.1 1.1 Ratsbeschluss S.1 1.2 Umsetzung S.1 1.3 Kooperationspartner S.4 2 Konzept S.6 2.1 Ziele S.6 2.2 Zielgruppe S.7 2.3 Konsequenzen der Aufnahme S.13 2.4 Fallkonferenzen S.14 2.5 Entlassungen S.17 2.6 Kommunikation S.18 2.7 weitere Kooperationspartner S.20 3 Schwellentäter S.21 3.1 Konzept S.21 3.2 Ergebnisse S.22 4 Evaluation S.23 4.1 Ergebnisse S.25 4.2 Messgrößen/ Auswertergebnisse S.26 5 Aktivitäten S.37 5.1 Rückblick 2016 S.37 5.2 Ausblick 2017 S.38 Das Kölner Haus des Jugendrechts ist eine Kooperation zwischen der Stadt, de r Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln. Wir möchten jugendliche und heranwachsende Intensivtäterinnen und Intensivtäter vor weiterer Gefährdung schützen und dazu beitragen, dass Jugendstrafe vermieden werden kann. Wir setzen uns für jugendliche und heranwachsende Menschen ein, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und denen eine beginnende oder sich verfestigende kriminelle Zukunft vorhergesagt wird. Gemeint ist hier die Gruppe derer, die vorwiegend im polizeilichen Kontext als Int ensivtäterinnen oder Intensivtäter sowie in der Jugendhilfe als Mehrfachauffällige oder Mehrfachtatverdächtige in sozialen Problemlagen bezeichnet werden. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 1 Kölner Haus des Jugendrechts 1 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS – GRUNDLAGEN 1.1 RATSBESCHLUSS Angeregt durch eine Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien veranstaltete der Rat der Stadt Köln im Mai 2007 ein behörden - und institutionsübergreifendes Hearing zum Thema Jugendkriminalität. Ein Ergebnis dieses Hearings war nachfolgender Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 fasste: „Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kooperationspartnern Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pilotprojekt zu entwickeln, welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus de s Jugendrechts“ eine konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafrechtliche Verfahren zu verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen.“ Zur Prüfung und Umsetzung dieses Auftrags wurde die behördenübergreifende Arbeitsgruppe „Netz des Jugendrechts“ unter Federführung der Stadt Köln eingerichtet. Insbesondere die Notwendigkeit zeitnaher Reaktionen auf Jugendkriminalität sowie das Erfordernis, die Verfahren insgesamt zu beschleunigen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden, waren dabei Objekte der Erörterungen. 1.2 UMSETZUNG Jugendkriminalität ist in erster Linie ein entwicklungsbedingtes Phänomen und charakterisiert sich durch Ubiquität, Episoden- und Bagatellhaftigkeit. Das heißt eine große, unspezifische Gruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden fällt nur wenige Male, häufig nur einmal und dann in der Regel mit Straftaten aus dem Bereich der Bagatelldelikte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung) auf. Hier handelt es sich zahlenmäßig um eine sehr große Gruppe, die insbesondere bei Polizei und Staatsanwaltschaft viele Ressourcen bindet, aber auf Grund der Episodenhaftigkeit ihrer Delinquenz keine Veranlassung zu nachhaltigen behördlichen Reaktionen gibt. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 2 Kölner Haus des Jugendrechts Entwicklung der Tatverdächtigen (TV) U 21 im Stadtgebiet Köln (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS) Durchaus problemati sch hingegen ist die Gruppe der Mehrfachtatver- dächtigen (MTV), aus der heraus sich häufig folgenreiche kriminelle Karrieren entwickeln. So hat eine Untersuchung des Polizeipräsidiums Köln aus dem Jahr 2009 ergeben, dass die 473 Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren einen Anteil von ca. 5 % an allen ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren haben, jedoch für ca. 30 % aller aufgeklärten Taten der Tatverdächtige n dieser Altersgruppe verantwortlich sind. 3709 4087 4795 4876 4713 4892 4454 4196 4150 4495 4562 4344 3324 3642 4436 4518 4605 4687 4977 4923 4743 4983 5287 5168 7033 7729 9231 9394 9318 9579 9431 9119 8893 9478 9849 9512 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20) Summe U 21 Definition Mehrfachtatverdächtige (MTV) gemäß PKS: Die PKS bezieht sich immer auf Kalenderjahre und weist Personen, die in einem solchen Zeitraum verdächtig sind, mindestens 5 Straftaten begangen zu haben, als MTV aus. Definition Tatverdacht gemäß PKS: Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächl icher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Stra f-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 3 Kölner Haus des Jugendrechts Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis richtete die Polizei Köln sich bereits im Jahr 2004 strategisch auf die Bekämpfung der Kriminalität von besonders „belasteten“ MTV aus, um durch d ie Fokussierung der Aktivi täten und Maßnahmen auf diese Zielgruppe eine größtmögliche Effizienz der Maßnahmen zu erreichen. Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln (Quelle PKS) So kam auch die Arbeitsgruppe "Netz des Jugendrechts" zu dem Ergebnis, dass die große Menge der „normalen“ jugendlichen und heranwachsenden Straftäter nicht die Zielgruppe ist, der mit dem im Ratsbeschluss skizzierten Pilotprojekt begegnet werden muss. Mit Blick auf die hohen Zahlen Mehrfachauffälliger und insbesondere die bereits guten Erfolge des Kölner Konzepts zur Bekämpfung der Kriminalität von so genannten Intensivtätern beschlossen die Experten, die Zusammenarbeit in diesem Bereich analog des Ratsbeschlusses zu optimieren. In einer umfangreichen Verfahrensanalyse konnte h erausgestellt werden, dass eine weitere Verbesserung dieser bereits sehr guten Kooperation am ehesten durch den räumlichen Zusammenzug in ein „Kölner Haus des Jugendrechts“ zu 236 267 338 262 248 225 249 241 262 241 221 194 209 253 267 231 225 218 243 246 240 237 214 194 445 520 605 493 473 443 492 487 502 478 435 388 1599 1925 2032 1733 1824 1789 2032 2051 2117 2091 1945 1887 0 500 1000 1500 2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20) Summe U 21 MTV insgesamt Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 4 Kölner Haus des Jugendrechts erreichen sei. Damit waren die „Weichen gestellt“ für die Realisierung des ersten Haus des Jugendrechts in Nordrhein -Westfalen, das im Juni 2009 seinen Wirkbetrieb aufnehmen konnte. 1.3 KOOPERATIONSPARTNER Im Kölner Haus des Jugendrechts sind die Kooperationspartner Polizei Köln, Staatsanwaltschaft Köln und Stadt Köln mit den Dienststellen in der Liegenschaft Am Justizzentrum 6 ansässig. Insgesamt haben im Haus des Jugendrechts 20 Mitarbeiter der Polizei, 15 Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und 4 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ihren Arbeitsplatz. Alle Kooperationspartner haben über die gemeinsame Zielgruppe hinaus weitere fachliche Zuständigkeiten. Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag begleitet die Jugendgerichtshilfe im Jahresdurchschnitt aktuell ca. 3 000 Jugendliche und Heranwachsende im Verfahren vor dem Jugendgericht. Bei über 90 % dieser jungen Straftäter handelt es sich um Menschen, die entwicklungsbedingt und episodenhaft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 5 Kölner Haus des Jugendrechts Die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft bearbeiten, neben der Gesamtheit aller Verfahren gegen die in das Kölner Programm des Haus des Jugendrechts Aufgenommenen, Teilnehmer der NRW-Initiative „Kurve kriegen“ und die aktuell ca. 15 als Intensivtäter eingestuften Taschen - und Trickdiebe sowie ein Teil-Pensum eines allgemeinen Jugenddezernates. Das Kriminal kommissariat 46 bearbeitet neben der Kriminalität von jugendlichen und heranwachsenden Programmteilnehmern alle Rohheitsdelikte Minderjähriger sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti. Die Programme „ Kurve kriegen“ und „klarkommen“ - zwei vom Ministerium fü r Inneres und Kommunales NRW finanzierte Initiativen zur Verhinderung von Jugendkriminalität - sind ebenfalls hier angesiedelt. Die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des Intensivtäterprogramms sind, neben dem Kooperationsvertrag und der Geschäftsordnung für das Haus des Jugendrechts, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) sowie die §§ 61 bis 68 SGB VIII; § 35 SGB I und §§ 67 bis 85a SGB X. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 6 Kölner Haus des Jugendrechts 2 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS – KONZEPT 2.1 ZIELE Bereits 2005 wurde in der damaligen einschlägigen polizeilichen Verfügung formuliert: Durch die gezielte Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern sollen nachhaltige Abschreckungseffekte erziel t und die Verhinderung bzw. der Abbruch krimineller Karrieren bewirkt werden, mit dem Ziel, zur Verbesserung der objektiven Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls der Allgemeinheit beizutragen. Zu diesem Zweck sind alle präventiven und repressiven Maßnahmen direktionsübergreifend abzustimmen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit externen Partnern (Staatsanwaltschaft Köln, Amtsgericht Köln, Stadt Köln und Kölner Schulen) zu intensivieren und fortlaufend zu optimieren. Diese Ziele wurden b ei der Ziel bestimmung des Haus des Jugendrechts aufgegriffen und inhaltsgleich in den Kooperationsvertrag übernommen. Die Einrichtung des Haus des Jugendrechts stellt somit die konsequente Fortentwicklung dieser überbehördlichen Zusammenarbeit dar. Die Ziele aus dem Kooperationsvertrag lauten: Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt flächendeckend für das Stadtgebiet Köln und durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner folgende Ziele: strafrechtliche Ermittlungs verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige zu beschleunigen und dadurch zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu ermöglichen, kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der ob jektiven Sicherheitslage in der Stadt Köln zu schaffen. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 7 Kölner Haus des Jugendrechts 2.2 ZIELGRUPPE/AUSWAHL DER PROGRAMMTEILNEHMER Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts widmen sich (bezogen auf ihre jeweiligen Arbeitsfelder) jugendlichen und heranwachsenden Menschen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und in der Regel besondere soziale Problemlagen aufweisen. Insbesondere die Kombination dieser Umstände kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich verfestigenden kriminellen Karriere und somit zur Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts führen. AUFNAHMEKRITERIEN Die Polizei, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshilfe haben ein Vorschlagsrecht bzgl. Personen, die ihrer Meinung nach einer Aufnahme in die konzertierte Bearbeitung bedürfen. In der Regel führen behördenspezifische Erkenntnisse zu solchen Vorschlägen, die im Rahmen der Auswertungsbesprechung (siehe S. 11 ) vom Vorschlagenden vorgestellt und abschließend diskutiert werden. Die Summe der behördenspezifischen Erkenntnisse führt regelmäßig dann zur Aufnahmeentscheidung, wenn erwartet wird, dass die Person sich und/oder ihr Umfeld durch die Begehung von Straftaten weiter gefährden wird. Schematisierte/standardisierte Verfahren zur Ermittlung geeigneter Kandidaten existieren, wie nachfolgend dargestellt, bei der Polizei Köln und d em Jugendamt Köln. Im Jahr 2013 wurden diese Standards im Rahmen eines Qualitätszi rkels überarbeitet. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 8 Kölner Haus des Jugendrechts GRUNDSÄTZLICHE KRITERIEN 1. Mindestens 14, Maximal 20 Jahre alt 2. Mindestens 5 angezeigte Straftaten/rechtswidrige Taten innerhalb von 12 Monaten (Deliktsspektrum: Raub/räuberische Erpressung, Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl unter erschwerenden Umständen, Diebstahl ohne erschwerende Umstände) 3. Sehr gute Beweislage bei allen Taten (Nach Prognose der Polizei /StA keine Einstellung der Straftaten gemäß § 170 Abs. 2 StPO sondern Anklage wahrscheinlich) 4. Belastungsfaktoren, die in ihrer Gesamtbewertung die Gefa hr weiterer Straftaten deutlich wahrscheinlicher erscheinen lassen, als der zeitnahe Abbruch des delinquenten Verhaltens ohne weitere Einflussnahme (d.h. Kontrolldruck, Hilfen) 5. Durch „Hilfe zur Erziehung“ schwer zu erreichen 6. „Bearbeitungsmöglichkeit“ für alle Kooperationspartner 7. Wohnort Köln (Zu beachten ist, dass die Zuständigkeiten des Dezernats 169 und des KK 46 sich bzgl. der Zielgruppe auch auf das Stadtgebiet Leverkusen be ziehen. Sinngemäß gelten als Kriterien der Aufnahme bzw. der Entlassung der Wohnort in bzw. der Wegzug aus Leverkusen) Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 9 Kölner Haus des Jugendrechts Bezüglich des Sprachgebrauchs und der Statuierung innerhalb des Programms haben die Kooperationspartner folgende Regelungen vereinbart: Liegen bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden noch keine Verurteilungen vor, so lautet die Bezeichnung „Mehrfachtatverdächtige(r) in besonderen sozialen Problemlagen“. Liegt bei einem/e iner aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden bereits eine Verurteilung wegen einer oder mehrerer Taten vor und begeht der Programmteilnehmer danach eine weitere Tat mit hinreichendem Tatverdacht, so lautet die Bezeichnung „Intensivtäter(in) in besonderen sozialen Problemlagen“. STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DIE POLIZEI KÖLN Durch die Polizei Köln erfolgt eine monatliche Auswertung der Jugendlichen und Heranwachsenden, die innerhalb der jeweils letzten 12 Monate wegen mindestens 5 Straf taten aus den in der nachfolgenden Abbildung näher beschriebenen Deliktsfeldern polizeilich auffällig geworden sind. Basis dieser Auswertung ist die elektronische Vorgangsverwaltung des PP Köln (IGVP) und nicht die Polizeiliche K riminalstatistik (PKS), da letztere keine Personalien verarbeitet und zudem als Jahresstatistik (Bezug: Kalenderjahr) nicht ausreichend aktuell wäre. Abhängig von der Art der begangenen Straftaten erfolgt eine Faktorisierung. Damit erhält das Kriminalkommissariat 46 die so genannte „Rankingliste“, die somit zunächst nichts weiter ist, als eine Rangfolge in Abhängigkeit polizeilich festgestellter und gewichteter Delinquenz. Hinzu tritt ggf. die Bewertung weiterer bekannter Umstände (z. B. Alter, Schwerpunkt im Bereich der Gewaltdelikte, aktuelle Delinquenzdichte, familiäre Situation soweit bekannt, Alkohol - und/oder Drogenkonsum, Abgängigkeiten, delinquente Peer) und in deren Folge die abschließende Ermittlung derjenigen mit dem aus polizeilicher Sicht größten Handlungsbedarf. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 10 Kölner Haus des Jugendrechts Filter und Faktorisierung für die Auswahl geeigneter Kandidaten STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DAS JUGENDAMT KÖLN Das Jugendamt schlägt diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden zur Aufnahme in das Programm vor, die polizeilich/strafre chtlich mehrfach in Erscheinung getreten sind, sich in sozialen Problemlagen befinden und durch Hilfen zur Erziehung gemäß Sozialgesetzbuch VIII schwer zu erreichen sind. Beispiele typischer sozialer Problemlagen: ● kaum Erziehungseinfluss ● Schulverweigerung ● fehlende familiäre Einbindung ● gefährdender Konsum von Drogen ● (eigene) Gewalterfahrung im familiären Umfeld ● Straffälligkeit der Eltern Step 1: Mindestens 5 Straftaten Step 2: Faktorisierung der Straftaten Faktor 5: Raub, räub. Erpressung Faktor 4: Körperverletzung Faktor 3: Straftaten gegen die persönliche Freiheit Faktor 2: Diebstahl unter erschwerenden Umständen Faktor 1: Diebstahl ohne erschwerende Umstände Step 3: Erstellung der Rankingliste 1) P. 17 Jahre männlich 2) D. 15 Jahre männlich 3) C. 14 Jahre weiblich 4) ... Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 11 Kölner Haus des Jugendrechts Die Jugendgerichtshilfe stimmt die Zusammenarbeit mit den neun Bezirksjugendämtern monatlich in Form einer durch die Jugendgerichtshilfe versendete Rundmail ab. Im Rahmen dieses Kooperationsmechanismus werden auch Vorschläge zu Neuaufnahmen und Kandidatenvorschläge für eine Fallkonferenz abgefragt. AUSNAHMEN Eine Abweichung von o. a. Kriterien ist möglich. In solchen Ausnahmefällen ist ein Aufnahmevorschlag von der vorschlagenden Institution mit der Mitteilung der Personaldaten schriftlich zu begründen und den Kooperationspartnern vorzulegen. AUSWERTUNGSBESPRECHUNG Die Entscheidung über die Aufnahme in das Pr ogramm des Kölner Haus des Jugendrechts erfolg t im Rahmen der monatlich statt findenden Auswertungsbesprechung. Stimmberechtigte Teilnehmer dieser Zusammenkunft sind die drei Koo perationspartner im Haus (siehe 1.3). Entscheidungen müssen dort grundsätzlich einstimmig erfolgen, das heißt, die begründete Ablehnung eines Vorschlags durch einen Partner hat aufschiebende Wirkung; eine Aufnahme erfolgt zunächst nicht, der Kandidat wird weiter „beobachtet“ und gegebenenfalls erneut diskutiert. Neben den Entscheidungen zur Aufnahme ergehen in diesem Gremium solche zu Entlassungen aus dem Programm und zur Kandidatenbestimmung für Fallkonferenzen. Auch diese unterliegen den o. a. Regeln. Darüber hinaus werden aktuelle oder herausragende Entwicklungen/Aktivitäten der im Programm befindlichen Jugendlichen und Heranwachsenden dargelegt. Weiterer, nicht stimmberechtigter Teilnehmer der Auswertungsbesprechung ist der Spezialdienst „Streetwork“ der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Köln, der die dort gewonnenen Informationen nutzt, um seine aufsuchende Arbeit zu optimieren. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 12 Kölner Haus des Jugendrechts BEARBEITUNGSKAPAZITÄTEN DES HAUS DES JUGENDRECHTS Das nachfolgende Diagramm zeigt die jährlichen Bearbeitungskapazitäten des Kölner Haus des Jugendrechts. Diese Zahlen umfassen auch die Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtigen, die ihren Wohnsitz in Leverkusen haben. Das waren in 2011 14 Personen (10, 6 %), in 2012 13 Personen (10,9 %), in 2013 18 Personen (14,8 %), in 2014 16 Personen (14,0 %) , in 2015 16 Personen (12,1 %) und im aktuellen Berichtsjahr 12 Personen (9,2 %). Personen mit Wohnsitz in Leverkusen werden nicht durch das Jugendamt Köln betreut. Die Bearbeitungszuständigkeit erstreckt sich für diesen Personenkreis nur auf das Dezernat 169 und das Kriminalkommissariat 46. Programmteilnehmer pro Kalenderjahr Altersangaben berücksichtigen die Geburtstage im Jahr der Auswertung Von den insgesamt 130 Programmteilnehmern im Jahr 2016 waren lediglich 9 weiblich. Die übrigen 121 Teilnehmer waren männlich. 75 81 92 85 84 65 53 52 59 53 40 46 54 46 48 54 69 62 73 77 115 127 146 131 132 119 122 114 132 130 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jugendliche Heranwachsene Summe Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 13 Kölner Haus des Jugendrechts Programmteilnehmer 2016 2.3 KONSEQUENZEN DER AUFNAHME BESONDERHEITEN DER SACHBEARBEITUNG Um bei den aufgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden die Strafverfahren zu beschleunigen, die kriminellen Karrieren zu beenden und die ggf. zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv zu verändern, wird die Sachbearbeitung bzw. die fachliche Zusammenarbeit umgestellt: o Personenorientierte Sachbearbeitung auf Seiten der Polizei Der Jugendliche/Heranwachsende hat deliktsübergreifend nur einen festen Sachbearbeiter/eine feste Sachbearbeiterin. Austrennung von Verfahren gegen Intensivtäter (bei mehreren Tatbeteiligten). Somit werden die Verfahren gegen Intensivtäter, in F olge der Buchstaben orientierten Zustän digkeitsregelung der Richter, immer vor demselben Richter verhandelt. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 14 Kölner Haus des Jugendrechts Gefährderansprachen durch das Kriminalkommissariat 46 und die zuständigen Beamten des Bezirks - und Schwerpunktdienstes der Polizei Köln. o Spiegelbildliche Organisation der Staatsanwaltschaft (Sonderdezernenten für Intensivtäter und Intensivtäterinnen, Dez. 169). Begleitung polizeilicher Vernehmungen bzw. Ansprachen des Jugendlichen/ Heranwachsenden, um sich ein persönliches Bild zu machen. Anklage aller nachweisbaren Straftaten Sitzungsvertretung wird grundsätzlich nur von den Sonderdezernenten wahrgenommen. o Aktivierung von Jugendhilfeangeboten durch den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Köln o Gemeinsame Ansprache der Zielgruppe und deren Angehörige durch Jugendamt und Polizei Ziel ist es, auf diese Weise Einfluss auf das Verhalten der Personen zu nehmen und dadurch einer weiteren Fremd - und Eigengefährdung entgegen zu wirken. Durch die gemeinsamen Ansprachen soll der Zielgruppe und den Angehörigen zudem die Geschlossenheit der Akteure vor Augen geführt werden. o Einberufung von Fallkonferenzen o Der Postversand zwischen den Kooperationspartnern im Haus erfolgt über dafür eingerichtete Postfächer. Der Aktenaustausch zwischen Polizei und StA erfolgt „von Hand zu Hand“. 2.4 FALLKONFERENZEN Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige, in jedem Fa ll aber einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperations - partner des Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben mit den im Haus Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 15 Kölner Haus des Jugendrechts bearbeiteten Mehrfachtatverdächtigen bzw. Intensivtätern befasst sind. Die Fallkonferenz ist Teil des Prozesses, eine weitere Gefährdung des Jugendlichen zu verhindern. Anlass für eine Fallkonferenz kann zum Beispiel sein, dass bei dem Jugendlichen die Straftate ndichte respektive -qualität star k zunimmt und er durch Maßnahmen wie Gefährderansprachen der Polizei oder Maßnahmen der Jugendhilfe nur schwer oder nicht mehr zu erreichen ist. Fallkonferenzen dienen, auf Basis datenschutzrechtlicher Vorschriften, dem wechselseitigen, interdisziplinären Informationsaustausch. Wesentliche Ziele sind: ● Abstimmung zukünftiger Handlungs - bzw. Verfahrensweisen der Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe. ● Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit. ● Den Betroffenen und den Personensorgeberec htigten die Situation sowie Konsequenzen bei ungehindertem Fortgang aufzeigen und sie zu motivieren, Hilfen anzunehmen. Grundsätzlich erfolgt die Durchführung in drei Teilen Teil I Fallbesprechung Die Fallbesprechung umfasst folgende Bestandteile: Vorstellung des Falls durch die vorschlagende Institution Berichterstattungen der Teilnehmer zum Fall Diskussion und Erörterung von Handlungsmöglichkeiten Teil I Fallbesprechung Teil II Ergebnismitteilung Teil III Erörterung Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 16 Kölner Haus des Jugendrechts Abstimmung des weiter en Vorgehens als Empfehlung der Fallkonferenz Abstimmung der Botschaften an den Jugendlichen und de ssen Personensorgeberechtigte bzw. an den Heranwachsenden Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit nach der Fallkonferenz Teil II Ergebnismitteilung In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ist im unmittelbaren Anschluss an die Fallbesprechung die Mitte ilung der Ergebnisse an den Kandidaten und die Personensorgeberechtigten vorgesehen. Ziel ist es, den Kandidaten ihre Situation deutlich vor Augen zu führen, das gemeinsame Handeln von staatlichen Behörden und weiteren Akteuren aufzuzeigen, mögliche strafr echtliche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten zu benennen und die Bereitschaft Hilfe anzunehmen, zu fördern. Zur Unterstützung einer Verhaltensänderung werden z. B. Angebote der Jugendhilfe empfohlen oder andere Unterstützung angeboten. Teil III Erörterung Im Anschluss an den Teil II der Fallkonferenz ist ein Zeitfenster von ca. 15 min vorgesehen, in dem der/die Jugendliche respektive die Personen - sorgeberechtigten oder der/die Heranwachsende die Mitteilungen aus Teil II bei den vertretenen Institutio nen unmittelbar hinterfragen können. Dabei ersetzt Teil III natürlich nicht weitere Gespräche oder Kontakte in der regelmäßigen bzw. sonstigen anlassbezogenen Fallarbeit. Teil III stellt aber sicher, dass Fragen, die sich aus der Fallkonferenz ergeben, unm ittelbar und nötigenfalls isoliert von der Gesamtgruppe thematisiert werden können. Zu den Teilen I und II der Fallkonferenz wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und an alle Teilnehmer versandt. Das Protokoll umfasst dabei die erarbeiteten Empfehlungen aus dem Teil I der Fallkonferenz sowie die den Kandidaten und ggf. deren Personensorgeberechtigten übermittelten Botschaften des Teils II. Im Jahr 2016 wurden 11 Fallkonferenzen durchgeführt. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 17 Kölner Haus des Jugendrechts 2.5 ENTLASSUNG Ähnlich wie für die Aufnahme, gelten auch für die Entla ssung aus dem Programm bestimmte Voraussetzungen. Voraussetzung für die Entlassung eines im Kölner Haus des Jugendrechts bearbeiteten Jugendlichen/Heranwachsenden ist Einvernehmen in der Auswertungsbesprechung. Mehrfach- oder Intensivtäter, die aus de m Programm des Kölner Hauses des Jugendrechts mit Erreichen des 21. Lebensjahres ohne positive Prognose ausscheiden, werden in die personenorientierte Sachbearbeitung des Kriminalkommissariats 45, zuständig für erwachsene Intensivtäter , übernommen. Im Berichtsjahr waren dies zwei Personen. Seit Anfang 2016 ist die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr (oder mehr) ohne Bewährung kein obligatorischer Entlassungsgrund mehr. Die so gewährleistete kontinuierliche Begleitung der betreffenden Jugendli chen / Heranwachsenden während der Haftzeit und insbesondere unmittelbar nach Optionale Entlassung → Mind. 6 Monate Legalbewährung + pos. Prognose und Einvernehmen über das Ausscheiden in der Auswertungsbesprechung oder → Seit mind. drei Monaten in stationärer Unterbringung gem. § 34 SGB VIII oder gem. § 1631b BGB und Einvernehmen über das Ausscheiden in der Auswertungsbesprechung Obligatorische Entlassung → Legalbewährung von mind. 12 Monaten oder → Wegzug aus Köln oder → Vollendung des 21. Lebensjahres Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 18 Kölner Haus des Jugendrechts Haftentlassung durch die bisherigen Sachbearbeiter hat das Ziel, eine erneute Straffälligkeit zu verhindern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern. 2.6 KOMMUNIKATION SCHNITTSTELLENMANAGEMENT Mit dem Einzug in die erste gemeinsame Liegenschaft am Salierring wurde im Haus des Jugendrechts durch die Stadt Köln bei der Jugendgerichtshilfe ein Schnittstellenmanagement mit fallübergreifender koordinierender Funktion eingerichtet. Die Funktion umfasst die Koordination der Anliegen der im Haus ansässigen Sachgebiete mit den 9 Bezirksjugendämtern in den Stadtteilen. So werden über sie z. B. die Anliegen der Bezirksjugendämter bezüglich Neuaufnahmen und Vorschläge n für Fall konferenzen in die Auswertungsbesprechung transportiert oder deren Ergebnisse anschließend den betreffenden Sachbearbeitern in den Bezirken mitgeteilt. BESPRECHUNGSARCHITEKTUR Nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung wurden folgende regelmäßige Besprechungen im Haus des Jugendrechts etabliert: Hausbesprechungen (1-2 pro Monat) Leitungsbesprechungen ( ca. 1 pro Jahr) Auswertungsbesprechungen (1 pro Monat) Fallkonferenzen (ca. 12 pro Jahr) Neben den b ereits erwähnten Auswertungsbesprechungen (siehe S. 11) und Fallkonferenzen (siehe 2.4 ), welche die Auswahl /Entlassung der Kandidaten bzw. die einzelfallbezogene Besprechung eines bestimmten Kandidaten des Programms zum Inhalt haben, hat sich die Hausbesprechung in besonderem Maße als Mittel zur schnellen und transparenten Abarbeitung von dienststellenübergreifenden Themen und Problem stellungen jeglicher Art bewährt. Neben Themen, welche die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern betreffen, können auch Abstimmungen getroffen und Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 19 Kölner Haus des Jugendrechts Organisatorisches besprochen werden. Über die Kooperationspartner können zudem zeitnah Themen mit Entscheidungsvorbehalten der Leitungsebe ne nach dort gespiegelt und Entscheidungen eingeholt werden. Mindestens einmal im Jahr wird die Leitungsbesprechung einberufen. Bei Bedarf können hier bestimmte Themen und Problematiken im K reis der Leitungsebene thematisiert und ggf. an die Behördenleitungen herangetragen werden. VERSAND VON ERMITTLUNGSAKTEN Im Haus des Jugendrechts werden Ermittlungsa kten, die zwischen dem Kriminalkommissariat 46 und dem Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft übermittelt werden sollen, nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus bzw. von „Hand zu Hand“. POST Post, die von einem zum anderen Kooperationspartner zugestellt werden muss, wird nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus. Diese Änderungen führen dazu, dass Akten und Post nicht mehr mehrere Tage , sondern nur noch wenige Minuten unterwegs sind. Dazu sind bei Übergabe entsprechende Absprachen möglich. SONSTIGE KOMMUNIKATION Im Haus des Jugendrechts werden zudem neue Erkenntnisse und Entwicklungen (z.B. erneute S traffälligkeit oder Auffäll igkeiten von Intensivtätern, Erkenntnisse aus Gerichtsverhandlungen) tagesaktuell und unmittelbar zwischen den Kooperationspartnern übermittelt. Dieser ständige und zeitnahe Informationsaustausch ermöglicht es den Kooperationspartnern frühzeitig und auf der Grundlage umfassender Erkenntnisse zu reagieren, ggf. bereits in einem frühen Verfahrensstadium Maßnahmen zu ergreifen oder auf den Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 20 Kölner Haus des Jugendrechts KOORDINATIONSSTELLE Eine Kooperationsform wie die im Haus d es Jugendrechts bedarf einer kontinuierlichen Koordination, d. h. eines zentralen und neutralen Ansprechpartners im Haus. Neben der Vor - bzw. Nachbereitung und der Durchführung sämtlicher Besprechungen sowie der Fallkonferenzen, der Erledigung bzw. Abstimm ung des Berichtswesens, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der kontinuierlichen inhaltlichen Fortentwicklung der Kooperation geht es bei dieser Funktion im Weiteren darum, die Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben bzw. Termine bzgl. der Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, Besuche zu koordinieren und Besucher zu betreuen, Anfragen (i. d. R. durch andere Behörden oder Studierende) zu beantworten und in erster Linie zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Hauses bzw. Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein. Seit Oktober 2016 ist Frau Staatsanwältin Rachel Hohn neue Koordinatorin des Kölner Haus des Jugendr echts und löst e damit Herrn Staatsanwalt Felix Baenisch ab. 2.7 WEITERE KOOPERATIONSPARTNER Bedingt durch die zentra le Lage und die Anwesenheit der verschiedenen Dienste in einem Haus besteht ein weitreichendes Netzwerk in Köln und darüber hinaus. Neben verschiedenen Dienststellen der Polizei Köln, wie z. B. dem Bezirks- und Schwerpunktdienst sowie dem KK 45 oder der Stadt Köln, wie z. B. dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Gef ährdungsmeldungs- sofortdienst, besteht eine enge Kooperation mit: Landgericht Köln Amtsgericht Köln Freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln, Brücke e.V., Waage e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen) Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 21 Kölner Haus des Jugendrechts Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Fachbereich Bewährungshilfe des Landgerichts Köln 3 SCHWELLENTÄTERKONZEPT Neu (Wirkbetrieb seit 2016) im Kölner Haus des Jugendrechts ist die Umsetzung eines hier entwickelten Schwellentäterkonzepts. 3.1 KONZEPT Bei den Schwellentätern handelt es sich um Jugendliche und Heranwachsende, die bereits aufgrund ihrer erhebli chen Straffälligkeit durch die Polizei beobachtet werden und kurz vor der Aufnahme in das Intensivtäterprogramm stehen. Analog zum Aufnahmeverfahren bei Mehrfachtatverdächtigen/Intensivtätern werden Kandidatenvorschläge in der Auswertungsbesprechung gemach t und verabschiedet. Bei der Bewertung, welche der Kandidaten als Schwellentäter ausgewählt w erden, wird nicht nur ermittelt, ob die Jugendlichen/Heranwachsenden aufgrund Anzahl und Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 22 Kölner Haus des Jugendrechts Schwere aktueller Straftaten „an der Schwelle“ zur Aufnahme stehen . Es wird auch in Betracht gezogen, bei welchen Kandidaten noch Potenzial zur Installierung von Hilfen zur Erziehung oder anderer Jugendhilfeleistungen bestehen. Durch ein frühzeitiges Herantreten an den Jugendlichen/Heranwachsenden und dessen Erziehungsberechtig ten soll kriminellen Karrieren und deren Verfestigung entgegen gewirkt werden. Ziel ist es insbesondere, eine Aufnahme des Kandidaten in das Programm für Mehrfachtatverdächtige/Intensivtäter zu verhindern. Diese Ansprachen der Jugendlichen und deren Erzieh ungsberechtigten erfolgen durch die Kooperationspartner und beinhalten die Darlegung der Situation des jeweiligen Kandidaten und das Aufzeigen von Konsequenzen im Falle weiterer Straffälligkeit. Ein besonderer Fokus liegt bei den Gesprächen jedoch auch darauf, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und mögliche Hilfsangebote gemeinsam zu besprechen bzw. die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen, zu fördern. 3.2 UMSETZUNG Die Umsetzung des Schwellentäterkonzeptes begann erstmals im Jahr 2016. Es wurden insgesamt 18 Jugendliche ausgewählt. Davon nahmen acht Kandidaten mit ihren Erziehungsberechtigten die Einladung zum Gespräch im Kölner Haus des Jugendrechts an . Neun Kandidaten erschienen dagegen nicht. Ein Phänomen ist, dass in insgesamt sechs Fällen der erste Gesprächstermin von Seiten der Familien verschoben wurde. Für eine Familie stand ein Gesprächstermin im Januar 2017 noch aus. Von den 18 Schwellentätern wurden im Laufe des Jahres 2016 fünf Jugendliche in das Intensivtäterprogramm aufgeno mmen, wovon zwei Kandidaten zum Schwellentätergespräch erschienen waren. Die bisherige Auswertung zeigt, dass über die Nachhaltigkeit / Wirksamkeit des Schwellentäterkonzepts noch keine valide Aussage getroffen werden kann. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 23 Kölner Haus des Jugendrechts Aus Sicht der Kooperationspartn er ist nach den ersten Erfahrungen jedoch positiv zu bewerten , dass die Sorgeberechtigten (Eltern/Vormünder) Informationen über angezeigte Straftaten erhalten, die Interaktion zwischen den Familienmitgliedern aufschlussreich für die Kooperationspartner ist und Informationen über das Intensivtäterprogramm und dessen Aufnahmekriterien sowie Hilfsangebote der Jugendhilfe vermittelt werden können. Künftig soll analog zur Entlassung aus dem Intensivtäterprogramm das Kriterium „Löschung der weiteren Beobachtung“ in den Fokus genommen werden. Das heißt die Lö schung erfolgt 6 Monate nach dem Gesprächstermin ohne neue Straftaten optional und nach 12 Monaten obligatorisch. 4 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS – EVALUATION Die Evaluation des Kölner Haus des Jugendrechts wurd e beratend und konstruktiv von der zentralen Evaluationsstelle des Landeskriminalamtes NRW, dem Qualitätsmanagement des PP Köln und dem Amt für Personal - und Organisationsangelegenheiten der Stadt Köln begleitet. Die Evaluation war nicht als Wirkungs-, sondern als Prozessevaluation angelegt. Dabei richtete sich der Blick auch auf das „Output“, also auf bestimmte Ziele und deren Ausmaße. Die Herstellung definitiver Kausalzusammenhänge und Korrelationen zwischen den Maßnahmen/Prozessen und besagtem „Output“ ist auf diese Weise zwar nicht herstellbar, gleichwohl aber waren und sind die Zielerreichungsgrade Indiz für Entwicklungen in die eine oder andere Richtung. Beispielhaft sei das verdeutlicht an der Auswertungsbesprechung, die unmittelbar zu Beginn der Kooperation unter dem gemeinsamen Dach eingeführt wurde. In dieser Besprechung werden Neuaufnahmen in und Entlassungen aus dem Programm sowie Vorschläge für die Fallkonferenz gleichberechtigt und einvernehmlich abgestimmt. Diese neue Vorgehensweise wird von a llen Beteiligten als sehr positive Maßnahme bewertet, da Prognosen hinsichtlich des zukünftigen Legalverhaltens deutlich valider, weil multiprofessionell generiert, erfolgen können. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 24 Kölner Haus des Jugendrechts Ein direkter Kausalzusammenhang zwischen der Rückfallquote und der gemeinsamen Entscheidung über die Entlassung aus dem Intensivtäterprogramm ist aber nicht zwingend herzustellen. Zu viele nicht abschätzbare äußere Einflüsse und/oder Rahmenbedingungen bzw. Wirkfaktoren könnten dazu beigetragen haben, dass Veränderungen oder Stagnationen eingetreten sind. Die Erhebung und Bewertung der subjektiven Komponenten erfolgte im Rahmen eines Prozessaudits, also einer Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses und wurde durch einen DGQ -Auditor Qualität durchgeführt (www.dgq.de). Die Begleituntersuchung war auf insgesamt drei Jahre angelegt. Die notwendigen Auswertungen erfolgten insgesamt dreimal, jeweils für das Jahr 2010, 2011 und 2012, das Audit erfolgte in 2010. Referenzjahr für die Untersuchung war das Jahr 2008 ; das Jahr, das repräsentativ ist für die am weitesten entwickelte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität von Intensiv- und Mehrfachtätern vor dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft. Das Jahr 2009 wurde aus der Betrachtung ausgeklammert, da sowohl ein mehrmonatiger Zeitraum vor als auch nach dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft von umzugsbedingten Prozessaudit: Ein Prozessaudit ist eine systematische, unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob festgeschri ebene Handlungsabläufe tatsächlich umgesetzt werden. Audits klären jedoch auch die Frage, ob mit den festgeschriebenen Handlungsabläufen das gewünschte Ergebnis überhaupt erreicht werden kann. Die Durchführung des Audits erfolgt im Rahmen von Interviews mit den jeweiligen Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Wesentlicher Bestandteil eines Audits ist jedoch die Erhebung von Verbesserungspotenzial. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, während des Audits ihre Probleme im Arbeitsablauf zu schildern und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 25 Kölner Haus des Jugendrechts Schwierigkeiten und noch nicht ausreichend abgestimmter Ablauforganisation gekennzeichnet war. Die notwendigen retrograden und fortlaufenden E rhebungen zu den Zielausmaßen erfolgten selbstständig durch die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts. 4.1 ERGEBNISSE Das erste Ergebnis wurde bereits im Jahresbericht 2010 dargelegt und bezieht sich auf das Prozessaudit. Hier resümiert der Auditor: „Sämtliche im Bericht zur formativen Evaluation genannten Maßnahmen/Handlungsabläufe wurden umgesetzt und haben unmittelbar bzw. mittelbar zum Erreichen der Teilziele/des Gesamtziels beigetragen. Die Intensität der Umsetzung der Maßnahmen/Handlungsabläufe wird im Wesentlichen durch die Verzahnung bzw. Nicht -Verzahnung der Organisationseinheiten in den Prozessabläufen geprägt. Dies wird insbesondere zwischen Polizei/StA einerseits und Jugendgerichtshilfe anderseits deutlich, da zwischen diesen Organisationse inheiten keine wesentliche Schnittstelle in den Bearbeitungsprozessen besteht. Die Häufigkeit der Kontakte zwischen Polizei und StA dagegen ergeben sich zwangsläufig durch die unmittelbare Kunden-/Lieferantenbeziehung. Ein wesentlicher Einflussfaktor hinsi chtlich der Intensität der Umsetzung der Handlungsabläufe/Maßnahmen stellt der von der Jugendgerichtshilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst zu beachtende Sozialdatenschutz dar. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen und damit verbundenen Aufgabenzuweisungen lassen oftmals die Verknüpfung der Bearbeitungsprozesse nicht zu. Dadurch wird der (insbesondere durch die Polizei formulierte) Informationsfluss formal unterbunden. Deutlich feststellbar ist jedoch das bei allen Kooperationspartnern vorhandene ständige Bestreben nach Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unter Wahrung der Organisationsinteressen.“ Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 26 Kölner Haus des Jugendrechts Darüber hinaus wurden im Jahresbericht 2012 die Erreichungsgrade der untersuchten Zielausmaße dargelegt. Lediglich die Rückfallquote der er, die in 2012 entlassen worden waren, galt es in 2013 noch zu erheben, um die Evaluation zu vervollständigen und damit abzuschließen. Unter Einbeziehung dieser Werte ist nunmehr zu konstatieren, dass alle Zielausmaße erreicht bzw. (im Fall des Zielausmaß es „Steigerung der Quote derer, die aus anderen Gründen als dem Vollzug einer Jugendstrafe aus dem Programm entlassen werden“) nahezu erreicht wurden. Angesichts der schwierigen Klientel ein, wie wir meinen, hervorragendes Ergebnis der Evaluation. Nichtsdestotrotz werden wir auch weiterhin die Maßstäbe der Evaluation anlegen. Somit ist gewährleistet, dass wir unsere Arbeit auch im weiteren Verlauf der Kooperation „objektiv“ im Auge behalten. Auch in diesem Jahresbericht erfolgte für das aktuelle Berichtsjahr die in Teilen separate Ausweisung der Zahlen für Köln und Leverkusen, bezogen auf den Wohnsitz der Teilnehmer bzw. ehemaligen Teilnehmer. 4.2 MESSGRÖßEN/AUSWERTUNGSERGEBNISSE „RÜCKFALLQUOTE“ Die Rückfallquote zu verringern ist, bezogen auf die Sicherhei t und das Sicherheitsgefühl in der Stadt sowie auf das individuelle Wohl der zu betreuenden Jugendlichen und Heranwachsenden, deren weitere Gefährdung abgewendet werden soll, das relevanteste Ziel der Arbeit im Kölner Haus des Jugendrechts. Was aber ist ei n Rückfall? Eine denkbare - hier und in den vergangenen Jahresberichten nicht angewandte Definition - wäre, dass ein Rückfall vorliegt, wenn ein Kandidat nach der Entlassung aus dem Programm des Kölner Haus des Jugendrechts, unter Zugrundelegung der dargestellten Aufnahmekriterien, wieder in das Programm aufgenommen werden müsste. In der Summe kämen wir bei dieser Zählweise auf elf (zwei im Jahr 2016) solcher Rückfälle seit Bestehen des Haus des Jugendrech ts (Juni 2009) bei insgesam t 296 Entlassungen in die sem Zeitraum. Das ergäbe eine Qu ote von 3,7 % (vor Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 27 Kölner Haus des Jugendrechts dem Einzug in die gemeinsame Immobilie ergaben sich in den Jahren 2004 – Juni 2009 elf Rückfälle bei 206 Entlassungen; Quote: 5,3 %). Die nachstehende Auswertung „Rückfallquote“ basiert aber nicht auf die ser Definition des Rückfalls, sondern auf dem von allen Kooperationspartnern einvernehmlich festgelegten, viel niedrigeren „Grenzwert“ von drei Straftaten binnen 12 Monaten nach Entlassung aus dem Programm . Betrachtet werden im Rahmen dieser Auswertung nur diejenigen, die wegen ausreichender Legalbewährung aus dem Intensivtäterprogramm entlassen wurden (2008: n=25; 2010: n=32; 2011: n=46; 2012: n=28; 2013: n=38; 2014: n= 34; 2015: n=24). Für das aktuelle Berichtsjahr wurden somit die Personen betrachtet, d eren „Beobachtungsjahr“, ein Jahr nach Entl assung aus dem Programm, in 201 6 endete und die somit in 2015 entlassen wurden. „Rückfall-Entwicklung“: Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm In absoluten Zahlen gesprochen standen im Jahr 2016 in der Summe 18 von 24 Personen mit 46 Delikten unter Tatverdacht. Sechs der 24 Personen begingen keine Straftat. Bezogen auf den hier angewandten „Grenzwert“ von drei oder mehr Straftaten innerhalb von 12 Monaten nach Entlassung aus dem Programm, wurden insgesamt neun der 24 Personen „rückfällig“ (37 %), hiervon 25% 21% 39% 50% 24% 44% 36% 25% 27% 21% 14% 28% 25% 17% 13% 26% 16% 25% 28% 9% 19% 37% 26% 24% 11% 20% 22% 28% Entlassungen 2015 Entlassungen 2014 Entlassungen 2013 Entlassungen 2012 Entlassungen 2011 Entlassungen 2010 Entlassungen 2008 Keine Staftat Eine Straftat Zwei Straftaten Drei und mehr Straftaten = Rückfall Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 28 Kölner Haus des Jugendrechts acht von 30 Personen in Köln, was einer Quote von 36 % entspricht, und eine der zwei Personen in Leverkusen, was einer Quote von 50 % entspricht. Die Entwicklung aus dem Vorjahr setzt sich damit fort, die Rückfallquote hat sich weiter negativ entwickelt. Vergleicht man allerdings die absoluten Zahlen des aktuellen und des Vorjahres, zeigt sich, dass die Zahl der „rückfällig“ gewordenen Personen im Vergleich zu 2015 unverändert geblieben, die Z ahl der nach Programmentlassung begangenen Straftaten (56 Delikte im Jahr 2015) sogar rückläufig ist. Die Quote selbst resultiert daher in erster Linie aus dem Umstand, dass in 2015 weniger Personen wegen ausreichender Legalbewährung entlassen worden sind. Da sich die Arbeitsmethoden der Partner im Kölner Haus des Jugendrechts nicht verändert haben und die Struktur der Kooperation gleich geblieben ist, ist zu vermuten, dass besondere Umstände im jeweiligen Einzelfall diese Entwicklung verursacht haben. Positiv festzustellen ist, dass 50 % der ehemaligen Teilnehmer im betrachteten Zeitraum nicht oder mit nur einer Straftat wieder straffällig geworden sind. Rückfallquote 2016 Rückfallquote 2016 1 Straftat 6 Personen (25%) Köln 5 Personen Leverkusen 1 Person 2 Straftaten 3 Personen (13%) Köln 3 Personen Leverkusen 0 Person 3 und mehr Straftaten 9 Personen (37%) Köln 8 Personen Leverkusen 1 Person Keine Straftaten 6 Personen (25%) Köln 6 Personen Leverkusen 0 Person Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 29 Kölner Haus des Jugendrechts Die Betrachtung der Rückfalltaten zeigt eine deutliche Entwicklung zu weniger schwerwiegenden Taten . Es sind überwiegend jugendtypische Delikte. Raubdelikte sind bei den Rückfalltaten überhaupt nicht mehr vertreten. Im Einzelnen gliedern sich die Delikte wie folgt: 12 x Körperverletzung 7 x Diebstahl 10 x Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz 17 x Sonstiges (insbes. Erschleichen von Leistungen) „Rückfall-Delinquenz“ Zu erwähnen bleibt, dass die Zählung sich naturgemäß auf das polizeiliche Hellfeld bezieht. Körperverletzung/ gefährliche Körperverletzung 12 x Tatverdacht Diebstahl 7x Tatverdacht Verstoß gegen das Betäubungs- mittelgesetz 10 x Tatverdacht Sonstige 17 x Tatverdacht Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 30 Kölner Haus des Jugendrechts VERWEILDAUERN Anders als in den vorausgehenden Jahresberichten wurde für den Entlassungsjahrgang 2016 die durchschnittliche Verweildauer der aus dem Programm entlassenen Personen nicht mehr erhoben. Dies hat seinen Grund darin, dass sich seit diesem Berichtsjahr die Entlas sungskriterien verändert haben (vgl. Punkt 4.2 Jahresbe richt 2015). Die Messgröße „Verweildauer“ hat durch diese Änderung ihre Aussagekraft verloren. AUFNAHMEN/ENTLASSUNGEN Konzeptionell bedingt ist die Bearbeitungskapazität im Kölner Haus des Jugendrechts durch die Stellenanteile bei der Polizei (Kriminalkommissariat 46) und der Staatsanwaltschaft (Dezernat 169) begrenzt. In der Summe können bis zu max. 100 jugendliche und heranwachsende Mehrfachtat - verdächtige/Intensivtäter zeitgleich bearbeitet werden. Basierend auf den Auswahlkriterien und dem besonderen S chwerpunkt auf Gewaltdelikte wurde diese Zahl im Berichtsjahr erstmals überschritten. Dies ist im Zusammenhang mit dem Umstand zu betrachten, dass der zuvor obligatorische Entlassungsgrund „mehr als 12 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung“ ab 2016 weggefallen ist. Zu einer Nichtaufnahme aus Kapazitätsgründen ist es daher weiterhin nicht gekommen. 40 45 62 38 39 35 38 30 41 47 49 45 43 28 51 36 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 + - Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 31 Kölner Haus des Jugendrechts VERFAHRENSDAUERN KRIMINALKOMMISSARIAT 46 Ausgewertet werden die Ermittlungsvorgänge der Personen, die in dem betreffenden Jahr im Intensivtäterprogramm, somit in der personenorientierten Sachbearbeitung des Kriminalkommissariats 46 waren. Betrachtet wird die Zeit von der Anzeigenfertigung (in der Regel durch die Schutzpolizei) bis zur Abgabe des d urch das Kriminalkommissariat 46 bearbeiteten Vorgangs an die Staatsanwaltschaft. Unschärfen durch z.B mehr Feiertage in einem Jahr, Personalausfall pp. sind zufällig und über den gesamten Erhebungszeitraum so verteilt, dass diese Komponente im mehrjährigen Vergleich statistisch nicht bedeutsam ist. Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 46 (Tage) (Mittelwert 36,1 Tage) 42,9 46,9 36,3 33,3 44,4 27,9 24,7 33,0 0 10 20 30 40 50 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 32 Kölner Haus des Jugendrechts VERFAHRENSDAUERN DEZERNAT 169 DER STAATSANWALTSCHAFT KÖLN (SONDERDEZERNAT IM HAUS DES JUGENDRECHTS) Ausgewertet wurden jeweils für die Jahre 2008 und 2010 bis 2016 alle Verfahren des Dezerna ts 169, vom Eingang bis zur Verfahrenserledigung durch z. B. Fertigung der Anklageschrift. Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Tage) FAZIT Während die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Staatsanwaltschaft nach 2014 und 20 15 erneut verkürzt werden konnte, hat sich die Verfahrensdauer beim Kriminalkommissariat 46 erhöht. Der Umzug in die neue Liegenschaft, der bei rund 20 Mitarbeitern im KK 46 deutlich mehr Unruhe in den Arbeitsalltag bringt als für die zwei Dezernenten der Staatsanwaltschaft, dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Faktisch war das KK 46 über 2 Monate in den Tagesabläufen erheblich beeinträchtigt. Die Bearbeitungszeit liegt weiterhin im statistischen Mittel und da sich die Arbeitsmethoden nicht verän dert haben und die Strukturen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft gleich geblieben sind, ist zu vermuten, dass nach Abklingen dieser äußeren Störeinflüsse die Bearbeitungszeiten bei der Polizei wieder sinken werden. 28,0 25,5 15,9 13,8 27,4 21,4 16,2 11,9 0 10 20 30 40 50 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 33 Kölner Haus des Jugendrechts In der Summe der Bearbeitungszeiten des KK 46 und des Dezernats 169 ergibt sich eine durchschnittliche Verfahrensdauer von nur 44,9 Tagen. Dieser Wert zeugt weiterhin von einem sehr gut abgestimmten Miteinander beider Behörden. Aufgrund der schnell und vollumfänglich ermittelten Sachverhalte können die einzelnen Verfahren deutlich schneller zum Abschluss gebracht werden, als dies ohne die langjährige Kooperation der Fall wäre. HILFEN ZUR ERZIEHUNG GEMÄß SGB VIII BEI D ER ZIELGRUPPE KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS Es ist unterschiedlich, ob und welche Hilfen zur Erziehung bei den Personen, die im Intensivtäterprogramm des Kölner Haus des Jugendrechts eingebunden sind, eingerichtet werden. Teilweise bestehen bereits vor Programmaufnahme Hilfen zur Erziehung durch das Kölner Jugendamt, teilweise we rden diese während der Programmteilnahme eingerichtet oder verändert. Die Quote eingerichteter Hilfen zur Erziehung bereits vor der Aufnahme in das Programm des Kölner Haus des Jugendrechts ist erfahrungsgemäß recht hoch. Dieser Umstand spiegelt das Vorha ndensein sozialer Risikofaktoren, welches in der Regel Bedingung für eine Programmaufnahme ist, erkennbar wider und verdeutlicht gleichfalls die eigenständige Wirksamkeit der Zugänge ins Jugendhilfesystem der erzieherischen Hilfen. Dass es in einigen Fälle n nicht zur Einrichtung von Hilfen kommt, hat verschiedene Ursachen, wie z. B. einem faktisch nicht vorhandenen Hilfebedarf oder die Ablehnung solcher Unterstützung durch die Zielgruppe respektive deren Sorgeberechtigte. Und genau hier ist der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können und es auch regelmäßig tun. So ist z. B. eines der erklärten Ziele der Fallkonferenzen, die Teilnehmer und deren Sorgeberechtigte zu motivieren, Hilfen anzunehmen. EIN FALLVERLAUF AUS DEM BLICKWINKEL „JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN“ Nachfolgend wird als exemplarisches Beispiel ein Abriss über einen Fallverlauf eines Intensivstraftäters berichtet , mit dem Ziel der Darstellung von Ursachen und Ergebnissen von kooperativer Zusammenarbeit für straffällig gewordene Jugendliche i m Strafverfahren. Bei der Aufnahme eines Intensivtäters in das Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 34 Kölner Haus des Jugendrechts Programm des Kölner Haus des Jugendrechts sind neben der Straffälligkeit in aller Regel im Vorfeld der Schule und/oder Jugendhilfe schon Auffälligkeiten bekannt und diverse Unterstützun gsangebote seitens dieser Institut ionen sind bereits gelaufen oder installiert. Bei dem Kandidaten handelt es sich um einen männlichen Jugendlichen, Jahrgang 2000. Anders als andere problembehaftete Jugendliche stammt er aus einem soliden und ordentlichen Elternh aus. Trotzdem gerät der Jugendliche immer wieder in grenzwertige Situationen , fängt an Straftaten zu begehen und lebt auch sonst fernab von jeglichen Regeln und Normen. Besonders problematisch stellt sich hierbei sein Freundeskreis dar. Zu seinen besten Freunden zählen hauptsächlich Intensivtäter, die zahlreiche Straftaten begehen. Der Konsum von Drogen spielt eine große Rolle. Neb en täglichem Cannabiskonsum kommt der Jugendliche auch mit härteren Drogen wie Kokain, Ecstasy und PEP in Kontakt. Zudem ist auch ein Heroinkonsum innerhalb seines Freundeskreises bekannt. Zu Zeiten, in denen er mehr Geld zu Verfügung hatte, kam es zu einem massiven Konsum von Cannabis. Bis zu 10 Gramm am Tag soll er teilweise geraucht haben. Neben dieser aktuell herrschenden Problemlage gab es in der Vergangenheit auch Schwierigkeiten in der Schule und innerhalb der familiären Verhältnisse. Beim Jugendamt -Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - war die Familie seit Juni 2015 bekannt. Der ASD wurde damals aufgrund von mehreren Ermittlun gsverfahren gegen ihn aktiv. Bestandteil davon waren Taten wie Sachbeschädigung, Raub oder Diebstahl. Bei der Jugendgerichtshilfe wurde er erstmalig im Januar 2016 wegen der Vorbereitung seiner ersten Gerichtsverhandlung vorstellig. Anhand seiner Anamnese wird deutlich, welche Risikofaktoren dazu beitragen, dass Jugendliche straffällig werden. Neben der problematischen Wohnsituation in Hotels, Notschlafstellen oder Ähnlichem trägt in erster Linie der Umgang mit anderen delinquenten Jugendlichen dazu bei, dass sich ein kriminelles Verhalten entwickelt. Gerade in dem hier vorgestellten Fall spielen mehrere soziale Problemlagen eine Rolle. So fiel der Jugendliche schon früh Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 35 Kölner Haus des Jugendrechts durch unangepasstes Verhalten in der Schule auf. Neben der allgemein angespannten Familiensituation verbringen die Eltern außerdem viel Zeit auf ihren Arbeitsstellen. Daraus folgend und auch durch die Trennung der Eltern zerbricht die traditionell e Familienkonstellation. Für den Jugendlichen wird zunehmend die Gruppe der Gleichaltrigen bede utend. Er verbringt viel Zeit draußen, wodurch er an kriminelle Freunde und Drogen gerät. Der schulische Misserfolg und die fehlende Zukunftsperspektive tragen dazu bei, dass er versucht, sich seine Bestätigung woanders einzuholen. Mehr und mehr beginnt er, sich gegen den kontrollierenden Lebensentwurf seiner Mutter aufzulehnen , und hält sich kaum noch im mütterlichen Haushalt auf. Durch Geldmangel kommt es zu Beschaffungskriminalität aber auch zu anderen Straftaten. Dabei ist hier nicht mehr nur von einer Phase (Episode) auszugehen, da dieses Verhalten bereits mehr als drei Jahre andauert. Seine k riminellen Aktivitäten vertiefen sich. Er entzieht sich wiederholt den Sanktionen und ist für den ASD und seine Mutter nicht mehr greifbar. Im September 2016 wurde er in das Programm der Intensivtäter aufgenommen. Es fanden dann im weiteren Verlauf mehrere Gespräche in unterschiedlichen Konstellationen zwischen dem Jugendlichen, der Mutter, dem ASD, der Polizei, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe sta tt. Darüber hinaus wurde ihm in einer Fallkonferenz, aber auch in nachfolgenden Gerichtsverhandlungen, die kriminelle Spirale deutlich vor Augen geführt und gegen ihn ein Dauerarrest verhängt. Nach dem Arrest kam es zu einem Wendepunkt in seinem Leben. Er begab sich zunächst nach dem Arrestaufenthalt zu einem Bekannten. Er wollte dadurch Abstand zu Köln und seiner Mutter gewinnen. Doch schon kurze Zeit später kehrte er in den Haushalt der Mutter zurück und zeigte dort weiterhin ein sichtlich verbessertes Verhalten und eine stetige Bereitschaft zur Kooperation. Noch vor einer weiteren ausstehenden Hauptverhandlung begann der Jugendliche alle versäumten Auflagen nachzuholen. Er leistete die Sozialstunden ab, nahm regelmäßig und zuverlässig die Termine mit der Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 36 Kölner Haus des Jugendrechts Jugendgerichtshilfe, seinen Bewährungshelfer und anderen Institutionen wahr und kümmerte sich intensiv und eigenständig um einen Schulplatz. Daneben besteht ein guter Kontakt zu der zuständigen ASD-Mitarbeiterin bezüglich einer weiteren perspektivischen P lanung. Es wird insbesondere an einer Alternativlösung für die momentane Wohnsituation gearbeitet. Auch wenn darüber hinaus keine völlige Abgrenzung zum alten Freundeskreis stattfindet, wirkt er sehr stabil. Er zeigt sich deutlich präsenter und mit einer g esteigerten Bereitschaft zur Veränderung. Vor allem die Angst , in Haft zu müssen , scheint ausschlaggebend dafür gewesen zu sein. Ausschließlich dieses gezeigte Engagement führte dazu, dass eine Bewährungsstrafe verhängt werden konnte. Dieser positive Zustand hält bis zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin an. Ein Schulplatz ist ihm mittlerweile sicher, er unterzieht sich Drogenscreenings und besucht die Drogenberatungsstelle und auch die Kontakthaltung zu allen Institutionen bleibt weiter konstant. Es macht den A nschein, als hätte er den Weg zurück zur Legalbewährung gefunden. Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei dieser sichtbar positiven Entwicklung nicht um einen vorrübergehenden Zustand handelt und der Fall nicht nochmal eine negative Wendung nimmt. Eine Fol gerung aus diesem Fallbeispiel ist aber auch, dass die gute Zusammenarbeit zwischen den Institutionen in Verbindung mit den Erziehungsmaßnahmen des Jugendgerichtes dafür gesorgt haben, dass dem Jugendlichen eine Stütze geboten wurde, um ihn aus der Spirale der Kriminalität herauszuholen. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 37 Kölner Haus des Jugendrechts 5 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS - AKTIVITÄTEN 5.1 RÜCKBLICK 2016 Das Berichtsjahr war für die Kooperationspartner geprägt durch den Umzug in die neue gemeinsame Liegenschaft Am Justizzentrum 6. Auch der neue Standort ist zentral gelegen und gut erreichbar für die Jugendlichen und Heranwachsenden. Er punktet zudem durch die Nähe zu Staatsanwaltschaft, Amts- und Landgericht. Die neuen räumlichen Gegebenheiten (Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft haben ihre Bü ros jetzt auf drei Etagen, weitere Kollegen der Staatsanwaltschaft Köln und der Stadt Köln sind im Hause tätig) führten im Arbeitsalltag anfangs zu ungewohnten „Reibungsverlusten“. Die Wege zu den jeweiligen Gesprächspartnern sind jetzt etwas länger . Zufäl lige Zusammentreffen, die regelmäßig zu spontanem Informationsaustausch genutzt wurden, sind seltener geworden . Durch das gefestigt gute Arbeitsklima zwischen allen Mitarbeitern und deren weiterhin großes persönliches Engagement konnten diese Nachteile abe r gut aufgefangen werden. Im organisatorischen Bereich wirkte sich der zweimalige Wechsel des/der Koordinators/in innerhalb des Berichtsjahres bzw. der dreimalige Wechsel innerhalb von zwei Jahren aus. Die jeweils notwendige Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet band Ressourcen, die „Neuen“ mussten zunächst die Alltagsgeschäfte kennenlernen. Eine weitere gemeinsame Fortbildungs - veranstaltung konnte daher im Berichtsjahr leider nicht stattfinden, ist jedoch für 2017 geplant. Den Kooperationspartnern gelang es gleichwohl, die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich fortzusetzen. Es entstand ein Flyer, der das Konzept und die Ziele des Kölner Haus des Jugendrechts der breiten Öffentlichkeit übersichtlich präsentiert. Mehrere Mitarbei ter von Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft stellten unser Haus auf dem Deutschen Präventionstag am 06. und 07. Juni 2016 in Magdeburg vor. Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 38 Kölner Haus des Jugendrechts Vertretern der Behörden aus Essen, die den Aufbau eines vergleichbaren Haus des Jugendrechts planen, wurde bei einem Besuch in Köln die Gelegenheit gegeben, sich unser Haus anzusehen, das zugrunde liegende Konzept kennenzulernen und im Gespräch an den hier gewonnenen Erfahrungen zu partizipieren. Die diesjährige Leitungsbesprechung wurde zum Spitzengesp räch. Im November 2016 durften wir als Vertreterin der Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Frau Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein, Herrn Polizeipräsidenten Jürgen Mathies und Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Jakob Klaas im Kölner Haus des Jugendrechts begrüßen. Aktuelle Themen wurden angeregt diskutiert und Standpunkte ausgetauscht. 5.2 AUSBLICK 2017 Für das kommende Jahr haben sich die Kooperationspartner das Thema „Nachhaltigkeit der Fallkonferenzen“ auf die Agenda geschrieben. Erstmalig wird evalui ert, ob und wie die Empfehlungen der Fallkonferenz umgesetzt wurden. Ziel ist, herauszufinden, in welchen Bereichen diese Art der Ansprache Ergebnisse erzielt und bei welchen Angeboten gegebenenfalls eine vermehrte Unterstützung notwendig ist, um eine posi tive Entwicklung der Kandidaten zu fördern. Wir werden das Kölner Haus des Jugendrechts erneut auf dem Deutschen Präventionstag, der am 19. und 20. Juni 2017 in Hannover stattfindet, darüber hinaus aber auch auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 28. bis 30. März in Düsseldorf vorstellen. Eine Fortsetzung des Austauschs mit den Behörden aus den Städten in Nordrhein-Westfalen, in denen andere Häuser des Jugendrechts bereits aufgebaut oder in Planung sind, soll erfolgen. Wir freuen uns auf ein interessantes und vielfältiges Jahr 2017! Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 39 Kölner Haus des Jugendrechts ERREICHBARKEIT DES KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS Kölner Haus des Jugendrechts Am Justizzentrum 6 50939 Köln haus.des.jugendrechts@stadt-koeln.de Koordinatorin Rachel Hohn Am Justizzentrum 6 50939 Köln Telefon 0221-990445-14 rachel.hohn@sta-koeln.nrw.de Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwaltschaft Köln Dezernat 169 Wolfgang Ettelt Telefon 0221-990445-12 wolfgangbernd.ettelt@sta-koeln.nrw.de Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat 46 Bernd Reuther Telefon 0221-229-8460 bernd.reuther@polizei.nrw.de Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendgerichtshilfe Wilfried Müller Telefon 0221-221-24854 wilfried.mueller@stadt-koeln.de -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/511/10 Vorlagen-Nummer 01.08.2017 2239/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 Jahresbericht 2016 – Kölner Haus des Jugendrechts Wie in den vergangenen Jahren wurde durch die Kooperationspartner „Polizei – Staatsanwaltschaft – Amt für Kinder, Jugend und Familie“ im Haus des Jugendrechts ein Jahresbericht erstellt. Die Verwaltung stellt den Bericht als Anlage dieser Mitteilung zur Verfügung. gez. Dr. Klein
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