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2239/2017

Jahresbericht 2016 – Kölner Haus des Jugendrechts

Mitteilung Ausschuss 01.08.2017

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JGH Jahresbericht 2016

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JGH Jahresbericht 2016

65180 Zeichen

2016 
 
Kölner Haus 
des 
Jugendrechts 
 
Jahresbericht

Redaktion 
Rachel Hohn 
Koordinatorin Kölner Haus des Jugendrechts 
Am Justizzentrum 6 
50939 Köln 
Mit freundlicher Unterstützung der Kooperationspartner

Inhalt Jahresbericht 2016 
 
1 Grundlagen  S.1 
1.1 Ratsbeschluss  S.1 
1.2 Umsetzung  S.1 
1.3 Kooperationspartner S.4 
 
2 Konzept   S.6 
2.1 Ziele   S.6 
2.2 Zielgruppe  S.7 
2.3 Konsequenzen der  
 Aufnahme  S.13 
2.4 Fallkonferenzen S.14 
2.5 Entlassungen  S.17  
2.6 Kommunikation S.18 
2.7 weitere  
 Kooperationspartner S.20 
 
3 Schwellentäter  S.21 
3.1 Konzept   S.21 
3.2 Ergebnisse  S.22 
 
4 Evaluation  S.23 
4.1 Ergebnisse  S.25 
4.2 Messgrößen/ 
 Auswertergebnisse  S.26 
 
5 Aktivitäten  S.37 
5.1 Rückblick 2016  S.37 
5.2 Ausblick 2017  S.38 
Das Kölner Haus des Jugendrechts ist eine 
Kooperation zwischen der Stadt, de r 
Staatsanwaltschaft und der Polizei in Köln.  
Wir möchten jugendliche und 
heranwachsende Intensivtäterinnen und 
Intensivtäter vor weiterer Gefährdung 
schützen und dazu beitragen, dass 
Jugendstrafe vermieden werden kann. 
Wir setzen uns für jugendliche und 
heranwachsende Menschen ein, die 
mehrfach strafrechtlich in Erscheinung 
getreten sind und denen eine beginnende 
oder sich verfestigende kriminelle Zukunft 
vorhergesagt wird. Gemeint ist hier die 
Gruppe derer, die vorwiegend im 
polizeilichen Kontext als Int ensivtäterinnen 
oder Intensivtäter sowie in der Jugendhilfe 
als Mehrfachauffällige  oder 
Mehrfachtatverdächtige in  sozialen 
Problemlagen bezeichnet werden.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
1 Kölner Haus des Jugendrechts 
1 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS – GRUNDLAGEN 
 
1.1 RATSBESCHLUSS 
Angeregt durch eine Diskussion in der Öffentlichkeit und den Medien 
veranstaltete der Rat der Stadt Köln im Mai 2007 ein behörden - und 
institutionsübergreifendes Hearing zum Thema Jugendkriminalität. Ein Ergebnis 
dieses Hearings war nachfolgender Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung vom 
19.06.2007 fasste: 
„Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit den Kooperationspartnern 
Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe ein Pilotprojekt zu entwickeln, 
welches analog zum Stuttgarter Modell eines „Haus de s Jugendrechts“ eine 
konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht, um strafrechtliche Verfahren zu 
verkürzen und damit zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu 
ermöglichen.“ 
Zur Prüfung und Umsetzung dieses Auftrags wurde die behördenübergreifende 
Arbeitsgruppe „Netz des Jugendrechts“ unter Federführung der Stadt Köln 
eingerichtet. Insbesondere die Notwendigkeit zeitnaher Reaktionen auf 
Jugendkriminalität sowie das Erfordernis, die Verfahren insgesamt zu 
beschleunigen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden, waren dabei Objekte 
der Erörterungen. 
 
1.2 UMSETZUNG  
Jugendkriminalität ist in erster Linie ein entwicklungsbedingtes Phänomen und 
charakterisiert sich durch Ubiquität, Episoden- und Bagatellhaftigkeit. Das heißt 
eine große, unspezifische Gruppe  der Jugendlichen und Heranwachsenden 
fällt nur wenige Male, häufig nur einmal und dann in der Regel mit Straftaten 
aus dem Bereich der Bagatelldelikte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, 
einfache Körperverletzung) auf. Hier handelt es sich zahlenmäßig um eine sehr 
große Gruppe, die insbesondere bei Polizei und Staatsanwaltschaft viele 
Ressourcen bindet, aber auf Grund der Episodenhaftigkeit ihrer Delinquenz 
keine Veranlassung zu nachhaltigen behördlichen Reaktionen gibt.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
2 Kölner Haus des Jugendrechts 
Entwicklung der Tatverdächtigen (TV) U 21 im Stadtgebiet Köln  
(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik PKS) 
 
Durchaus problemati sch hingegen ist die Gruppe der Mehrfachtatver-
dächtigen (MTV), aus der heraus sich häufig folgenreiche kriminelle Karrieren 
entwickeln. So hat eine Untersuchung des Polizeipräsidiums Köln aus dem Jahr 
2009 ergeben, dass die 473 Mehrfachtatverdächtigen unter 21 Jahren einen 
Anteil von ca. 5 % an allen ermittelten Tatverdächtigen unter 21 Jahren haben, 
jedoch für ca. 30 % aller aufgeklärten Taten der Tatverdächtige n dieser 
Altersgruppe verantwortlich sind. 
 
 
3709
4087
4795 4876 4713 4892
4454
4196 4150
4495 4562 4344
3324 3642
4436 4518 4605 4687 4977
4923 4743 4983 5287 5168
7033
7729
9231 9394 9318 9579 9431 9119 8893
9478
9849
9512
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20) Summe U 21
Definition Mehrfachtatverdächtige (MTV) gemäß PKS: Die PKS bezieht sich immer 
auf Kalenderjahre und weist Personen, die in einem solchen Zeitraum verdächtig 
sind, mindestens 5 Straftaten begangen zu haben, als MTV aus. 
Definition Tatverdacht  gemäß PKS: Tatverdächtig ist jeder, der nach dem 
polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächl icher 
Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Stra f-)Tat begangen zu haben. 
Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
3  Kölner Haus des Jugendrechts 
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis richtete die Polizei Köln sich bereits im 
Jahr 2004 strategisch auf die Bekämpfung der Kriminalität von besonders 
„belasteten“ MTV aus, um durch d ie Fokussierung der Aktivi täten und 
Maßnahmen auf diese Zielgruppe  eine größtmögliche Effizienz der 
Maßnahmen zu erreichen. 
 
Entwicklung der Zahlen Mehrfachtatverdächtiger im Stadtgebiet Köln  
(Quelle PKS) 
 
So kam auch die Arbeitsgruppe "Netz des Jugendrechts" zu dem Ergebnis, dass 
die große Menge der „normalen“ jugendlichen und heranwachsenden 
Straftäter nicht die  Zielgruppe ist, der mit dem im Ratsbeschluss skizzierten 
Pilotprojekt begegnet werden muss. 
 
Mit Blick auf die hohen Zahlen Mehrfachauffälliger und insbesondere die 
bereits guten Erfolge des Kölner Konzepts zur Bekämpfung der Kriminalität von 
so genannten Intensivtätern beschlossen die Experten, die Zusammenarbeit in 
diesem Bereich  analog des Ratsbeschlusses zu optimieren. In einer 
umfangreichen Verfahrensanalyse  konnte h erausgestellt werden, dass eine 
weitere Verbesserung dieser bereits sehr guten Kooperation am ehesten durch 
den räumlichen Zusammenzug in ein „Kölner  Haus des Jugendrechts“ zu 
236 267
338 262 248 225 249 241 262 241 221 194
209 253 267 231 225 218 243 246 240 237 214 194
445 520 605
493 473 443 492 487 502 478 435 388
1599
1925
2032
1733
1824 1789
2032 2051 2117 2091
1945 1887
0
500
1000
1500
2000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jugendliche (14-17) Heranwachsene (18-20)
Summe U 21 MTV insgesamt

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
4 Kölner Haus des Jugendrechts 
erreichen sei. Damit waren die „Weichen gestellt“ für die  Realisierung des 
ersten Haus des Jugendrechts in Nordrhein -Westfalen, das im Juni 2009 seinen 
Wirkbetrieb aufnehmen konnte. 
 
1.3 KOOPERATIONSPARTNER  
Im Kölner Haus des Jugendrechts sind die Kooperationspartner Polizei Köln, 
Staatsanwaltschaft Köln und Stadt Köln mit den Dienststellen 
 
 
in der Liegenschaft Am Justizzentrum 6 ansässig. Insgesamt haben im Haus des 
Jugendrechts 20 Mitarbeiter der Polizei, 15  Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe 
und 4 Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ihren Arbeitsplatz.  Alle 
Kooperationspartner haben über die gemeinsame Zielgruppe hinaus  weitere 
fachliche Zuständigkeiten.  
 
Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag begleitet die  Jugendgerichtshilfe im 
Jahresdurchschnitt aktuell ca. 3 000 Jugendliche und Heranwachsende  im 
Verfahren vor dem Jugendgericht. Bei  über 90 % dieser jungen Straftäter 
handelt es sich um Menschen, die entwicklungsbedingt und episodenhaft mit 
dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
5  Kölner Haus des Jugendrechts 
Die Sonderdezernenten der Staatsanwaltschaft bearbeiten, neben der 
Gesamtheit aller Verfahren gegen die in das Kölner Programm des Haus des 
Jugendrechts Aufgenommenen, Teilnehmer der NRW-Initiative „Kurve kriegen“ 
und die aktuell ca. 15 als Intensivtäter eingestuften Taschen - und Trickdiebe 
sowie ein Teil-Pensum eines allgemeinen Jugenddezernates. 
 
Das Kriminal kommissariat 46 bearbeitet neben der Kriminalität von 
jugendlichen und heranwachsenden Programmteilnehmern  alle 
Rohheitsdelikte Minderjähriger sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti.  Die 
Programme „ Kurve kriegen“ und „klarkommen“ - zwei vom Ministerium fü r 
Inneres und Kommunales NRW finanzierte Initiativen zur Verhinderung von 
Jugendkriminalität - sind ebenfalls hier angesiedelt. 
 
Die Grundlagen der Zusammenarbeit im Rahmen des Intensivtäterprogramms 
sind, neben dem Kooperationsvertrag und der Geschäftsordnung für das Haus 
des Jugendrechts,  die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des 
Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über 
Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) sowie die  §§ 61 bis 68 SGB VIII;  § 35 SGB I 
und §§ 67 bis 85a SGB X.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
6 Kölner Haus des Jugendrechts 
2 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS – KONZEPT 
 
2.1 ZIELE  
Bereits 2005 wurde in der damaligen einschlägigen polizeilichen Verfügung 
formuliert: 
Durch die gezielte Bekämpfung der Kriminalität von Intensivtätern sollen 
nachhaltige Abschreckungseffekte erziel t und die Verhinderung bzw. der 
Abbruch krimineller Karrieren bewirkt werden, mit dem Ziel, zur Verbesserung 
der objektiven Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls der Allgemeinheit 
beizutragen. Zu diesem Zweck sind alle präventiven und repressiven 
Maßnahmen direktionsübergreifend abzustimmen. Darüber hinaus ist die 
Zusammenarbeit mit externen Partnern (Staatsanwaltschaft Köln, Amtsgericht 
Köln, Stadt Köln und Kölner Schulen) zu intensivieren und fortlaufend zu 
optimieren. 
Diese Ziele wurden b ei der Ziel bestimmung des Haus  des Jugendrechts 
aufgegriffen und inhaltsgleich in den Kooperationsvertrag übernommen. Die 
Einrichtung des Haus des Jugendrechts stellt somit die konsequente 
Fortentwicklung dieser überbehördlichen Zusammenarbeit dar. Die Ziele aus 
dem Kooperationsvertrag lauten: 
 
Das Kölner Haus des Jugendrechts verfolgt flächendeckend für das Stadtgebiet 
Köln und durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden 
Zusammenarbeit aller Kooperationspartner folgende Ziele: 
 strafrechtliche Ermittlungs verfahren gegen jugendliche und 
heranwachsende Mehrfachtatverdächtige zu beschleunigen und 
dadurch zeitnahe Reaktionen auf jugendkriminelle Aktivitäten zu 
ermöglichen, 
 kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden 
Intensivtätern zu beenden bzw. deren Rückfallquote zu verringern, 
um so die Jugendkriminalität insgesamt zu reduzieren 
 und damit insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung 
des Sicherheitsgefühls und der ob jektiven Sicherheitslage in der 
Stadt Köln zu schaffen.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
7  Kölner Haus des Jugendrechts 
 
2.2  ZIELGRUPPE/AUSWAHL DER PROGRAMMTEILNEHMER 
Die Kooperationspartner im Haus des Jugendrechts widmen sich (bezogen auf 
ihre jeweiligen Arbeitsfelder) jugendlichen und heranwachsenden Menschen, 
die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und in der Regel 
besondere soziale Problemlagen aufweisen. Insbesondere die Kombination 
dieser Umstände kann zu der Prognose einer beginnenden oder sich 
verfestigenden kriminellen Karriere und somit zur Aufnahme in das Programm 
des Kölner Haus des Jugendrechts führen. 
 
AUFNAHMEKRITERIEN 
Die Polizei, das Jugendamt, die Staatsanwaltschaft und die Bewährungshilfe 
haben ein Vorschlagsrecht bzgl. Personen, die ihrer Meinung nach einer 
Aufnahme in die konzertierte Bearbeitung bedürfen. In der Regel führen 
behördenspezifische Erkenntnisse zu solchen Vorschlägen, die im Rahmen der 
Auswertungsbesprechung (siehe S. 11 ) vom Vorschlagenden vorgestellt und 
abschließend diskutiert werden. 
 
Die Summe der behördenspezifischen Erkenntnisse führt regelmäßig dann zur 
Aufnahmeentscheidung, wenn erwartet wird, dass die Person sich und/oder ihr 
Umfeld durch die Begehung von Straftaten weiter gefährden wird. 
 
Schematisierte/standardisierte Verfahren zur Ermittlung geeigneter Kandidaten 
existieren, wie nachfolgend dargestellt, bei der Polizei Köln und d em 
Jugendamt Köln.  
Im Jahr 2013 wurden diese Standards im Rahmen eines Qualitätszi rkels 
überarbeitet.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
8 Kölner Haus des Jugendrechts 
 
GRUNDSÄTZLICHE KRITERIEN  
 
1. Mindestens 14, Maximal 20 Jahre alt 
2. Mindestens 5 angezeigte Straftaten/rechtswidrige Taten innerhalb von 
12 Monaten 
(Deliktsspektrum: Raub/räuberische Erpressung, 
Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen die persönliche 
Freiheit, Diebstahl unter erschwerenden Umständen, 
Diebstahl ohne erschwerende Umstände) 
3. Sehr gute Beweislage bei allen Taten 
(Nach Prognose der Polizei /StA keine Einstellung der 
Straftaten gemäß § 170 Abs. 2 StPO  sondern Anklage 
wahrscheinlich) 
4. Belastungsfaktoren, die in ihrer Gesamtbewertung die Gefa hr weiterer 
Straftaten deutlich wahrscheinlicher erscheinen lassen, als der zeitnahe 
Abbruch des delinquenten Verhaltens ohne weitere Einflussnahme (d.h. 
Kontrolldruck, Hilfen) 
5. Durch „Hilfe zur Erziehung“ schwer  zu erreichen 
6. „Bearbeitungsmöglichkeit“ für alle Kooperationspartner 
7. Wohnort Köln 
(Zu beachten ist, dass die Zuständigkeiten des Dezernats 169 
und des KK 46  sich bzgl. der Zielgruppe auch auf das 
Stadtgebiet Leverkusen be ziehen. Sinngemäß gelten als 
Kriterien der Aufnahme bzw. der Entlassung der Wohnort in 
bzw. der Wegzug aus Leverkusen)

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
9  Kölner Haus des Jugendrechts 
Bezüglich des Sprachgebrauchs und der Statuierung innerhalb des Programms 
haben die Kooperationspartner  folgende Regelungen vereinbart: 
Liegen bei einem/einer aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden 
noch keine Verurteilungen vor, so lautet die Bezeichnung  
„Mehrfachtatverdächtige(r) in besonderen sozialen Problemlagen“.  
 
Liegt bei einem/e iner aufgenommenen Jugendlichen/Heranwachsenden 
bereits eine Verurteilung wegen einer oder mehrerer Taten vor und begeht der 
Programmteilnehmer danach eine weitere Tat mit hinreichendem 
Tatverdacht, so lautet die Bezeichnung  
„Intensivtäter(in) in besonderen sozialen Problemlagen“. 
 
STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DIE POLIZEI KÖLN 
Durch die Polizei Köln erfolgt eine monatliche Auswertung der Jugendlichen 
und Heranwachsenden, die innerhalb der jeweils letzten 12 Monate wegen 
mindestens 5 Straf taten aus den in der nachfolgenden Abbildung  näher 
beschriebenen Deliktsfeldern polizeilich auffällig geworden sind.  Basis dieser 
Auswertung ist die elektronische Vorgangsverwaltung des PP Köln (IGVP) und 
nicht die Polizeiliche K riminalstatistik (PKS), da letztere keine Personalien 
verarbeitet und zudem als Jahresstatistik (Bezug: Kalenderjahr) nicht 
ausreichend aktuell wäre.  Abhängig von der Art der begangenen Straftaten 
erfolgt eine Faktorisierung.  Damit erhält das Kriminalkommissariat 46  die so 
genannte „Rankingliste“, die somit zunächst nichts weiter ist, als eine Rangfolge 
in Abhängigkeit polizeilich festgestellter und gewichteter Delinquenz. Hinzu tritt 
ggf. die Bewertung weiterer bekannter Umstände (z. B. Alter, Schwerpunkt im 
Bereich der Gewaltdelikte, aktuelle Delinquenzdichte, familiäre Situation soweit 
bekannt, Alkohol - und/oder Drogenkonsum, Abgängigkeiten, delinquente 
Peer) und in deren Folge die abschließende Ermittlung derjenigen mit dem aus 
polizeilicher Sicht größten Handlungsbedarf.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
10 Kölner Haus des Jugendrechts 
Filter und Faktorisierung für die Auswahl geeigneter Kandidaten 
  
 
STANDARDISIERTE SONDIERUNG DURCH DAS JUGENDAMT KÖLN 
Das Jugendamt schlägt diejenigen Jugendlichen und Heranwachsenden zur 
Aufnahme in das Programm vor, die polizeilich/strafre chtlich mehrfach in 
Erscheinung getreten sind, sich in sozialen Problemlagen befinden und durch 
Hilfen zur Erziehung gemäß Sozialgesetzbuch VIII schwer zu erreichen sind.  
Beispiele typischer sozialer Problemlagen: 
● kaum Erziehungseinfluss 
● Schulverweigerung 
● fehlende familiäre Einbindung 
● gefährdender Konsum von Drogen 
● (eigene) Gewalterfahrung im familiären Umfeld  
● Straffälligkeit der Eltern 
 
Step 1: Mindestens 5 Straftaten
Step 2: Faktorisierung der Straftaten
Faktor 5: Raub, räub. Erpressung
Faktor 4: Körperverletzung
Faktor 3: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Faktor 2: Diebstahl unter erschwerenden Umständen
Faktor 1: Diebstahl ohne erschwerende Umstände 
Step 3: Erstellung der Rankingliste
1) P. 17 Jahre männlich
2) D. 15 Jahre männlich
3) C. 14 Jahre weiblich
4) ...

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
11  Kölner Haus des Jugendrechts 
Die Jugendgerichtshilfe stimmt die Zusammenarbeit mit den neun 
Bezirksjugendämtern monatlich in Form einer durch die Jugendgerichtshilfe 
versendete Rundmail ab. Im Rahmen dieses Kooperationsmechanismus 
werden auch Vorschläge zu Neuaufnahmen und Kandidatenvorschläge für 
eine Fallkonferenz abgefragt.  
 
AUSNAHMEN 
Eine Abweichung von o. a. Kriterien ist möglich. In  solchen Ausnahmefällen ist 
ein Aufnahmevorschlag von der vorschlagenden Institution mit der Mitteilung 
der Personaldaten schriftlich zu begründen und den Kooperationspartnern 
vorzulegen. 
 
AUSWERTUNGSBESPRECHUNG 
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Pr ogramm des Kölner Haus des 
Jugendrechts erfolg t im Rahmen der monatlich statt findenden 
Auswertungsbesprechung. Stimmberechtigte Teilnehmer dieser 
Zusammenkunft sind die drei Koo perationspartner im Haus (siehe  1.3). 
Entscheidungen müssen dort grundsätzlich einstimmig erfolgen, das heißt, die 
begründete Ablehnung eines Vorschlags durch einen Partner hat 
aufschiebende Wirkung; eine Aufnahme erfolgt zunächst nicht, der Kandidat 
wird weiter „beobachtet“ und gegebenenfalls erneut diskutiert. 
Neben den Entscheidungen zur Aufnahme ergehen in diesem Gremium solche 
zu Entlassungen aus dem Programm und zur Kandidatenbestimmung für 
Fallkonferenzen. Auch diese unterliegen den o. a. Regeln. Darüber hinaus 
werden aktuelle oder herausragende Entwicklungen/Aktivitäten der im  
Programm befindlichen Jugendlichen und Heranwachsenden dargelegt. 
Weiterer, nicht stimmberechtigter Teilnehmer der Auswertungsbesprechung ist 
der Spezialdienst „Streetwork“ der Stadt Köln in Kooperation mit der 
Arbeiterwohlfahrt Köln, der die dort gewonnenen Informationen nutzt, um seine 
aufsuchende Arbeit zu optimieren.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
12 Kölner Haus des Jugendrechts 
BEARBEITUNGSKAPAZITÄTEN DES HAUS DES JUGENDRECHTS 
Das nachfolgende Diagramm  zeigt die jährlichen Bearbeitungskapazitäten 
des Kölner Haus des Jugendrechts. Diese Zahlen umfassen auch die 
Intensivtäter/Mehrfachtatverdächtigen, die ihren Wohnsitz in Leverkusen 
haben. Das waren in 2011 14 Personen (10, 6 %), in 2012 13 Personen (10,9 %), 
in 2013 18 Personen (14,8 %), in 2014 16 Personen (14,0 %) , in 2015 16 Personen 
(12,1 %) und im aktuellen Berichtsjahr 12 Personen (9,2 %). Personen mit Wohnsitz 
in Leverkusen werden nicht durch das Jugendamt Köln betreut. Die 
Bearbeitungszuständigkeit erstreckt sich für diesen Personenkreis nur auf das 
Dezernat 169 und das Kriminalkommissariat 46. 
 
Programmteilnehmer pro Kalenderjahr               
Altersangaben berücksichtigen die Geburtstage im Jahr der Auswertung 
 
 
Von den insgesamt 130  Programmteilnehmern im Jahr 2016 waren lediglich 9  
weiblich. Die übrigen 121 Teilnehmer waren männlich.  
 
 
 
 
 
75 81
92 85 84
65
53 52 59 53
40 46
54
46 48 54
69 62
73 77
115
127
146
131 132
119 122
114
132 130
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jugendliche Heranwachsene Summe

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
13  Kölner Haus des Jugendrechts 
Programmteilnehmer 2016 
 
 
 
 
2.3 KONSEQUENZEN DER AUFNAHME 
 
BESONDERHEITEN DER SACHBEARBEITUNG 
Um bei den aufgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden die 
Strafverfahren zu beschleunigen, die kriminellen Karrieren zu beenden und die 
ggf. zu Grunde liegenden sozialen Problemlagen positiv zu verändern, wird die 
Sachbearbeitung bzw. die fachliche Zusammenarbeit umgestellt:  
 
o Personenorientierte Sachbearbeitung auf Seiten der Polizei  
 Der Jugendliche/Heranwachsende hat deliktsübergreifend nur 
einen festen Sachbearbeiter/eine feste Sachbearbeiterin.  
 Austrennung von Verfahren gegen  Intensivtäter (bei mehreren  
Tatbeteiligten). Somit werden die Verfahren gegen Intensivtäter, 
in F olge der Buchstaben orientierten Zustän digkeitsregelung der 
Richter, immer vor demselben Richter verhandelt.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
14 Kölner Haus des Jugendrechts 
 Gefährderansprachen durch das Kriminalkommissariat 46 und die 
zuständigen Beamten des Bezirks - und Schwerpunktdienstes der  
Polizei Köln. 
o Spiegelbildliche Organisation der Staatsanwaltschaft 
(Sonderdezernenten für Intensivtäter und Intensivtäterinnen, Dez. 169). 
 Begleitung polizeilicher Vernehmungen bzw. Ansprachen des 
Jugendlichen/ Heranwachsenden, um sich ein persönliches Bild zu 
machen. 
 Anklage aller nachweisbaren Straftaten 
 Sitzungsvertretung wird grundsätzlich nur von den 
Sonderdezernenten wahrgenommen. 
o Aktivierung von Jugendhilfeangeboten durch den Allgemeinen Sozialen 
Dienst der Stadt Köln 
o Gemeinsame Ansprache der Zielgruppe und deren Angehörige durch 
Jugendamt und Polizei 
 Ziel ist es, auf diese Weise Einfluss auf das Verhalten der Personen  
zu nehmen und dadurch einer weiteren Fremd - und 
Eigengefährdung entgegen  zu wirken. Durch die gemeinsamen 
Ansprachen soll der Zielgruppe und  den Angehörigen zudem die 
Geschlossenheit der Akteure vor Augen geführt werden. 
o Einberufung von Fallkonferenzen 
o Der Postversand zwischen den Kooperationspartnern im Haus erfolgt 
über dafür eingerichtete Postfächer. Der Aktenaustausch zwischen 
Polizei und StA erfolgt „von Hand zu Hand“. 
 
2.4 FALLKONFERENZEN 
Fallkonferenzen sind anlassbezogene und planmäßige, in jedem Fa ll aber 
einzelfallbezogene, überbehördliche Zusammenkünfte der Kooperations -
partner des Haus des Jugendrechts, sowie weiterer fallbezogener Fachkräfte, 
die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben mit den im Haus

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
15  Kölner Haus des Jugendrechts 
bearbeiteten Mehrfachtatverdächtigen bzw. Intensivtätern befasst sind. Die 
Fallkonferenz ist Teil des Prozesses, eine weitere Gefährdung des Jugendlichen 
zu verhindern. Anlass für eine Fallkonferenz kann zum Beispiel sein, dass bei dem 
Jugendlichen die Straftate ndichte respektive -qualität star k zunimmt und er 
durch Maßnahmen wie Gefährderansprachen der Polizei oder Maßnahmen 
der Jugendhilfe nur schwer oder nicht mehr zu erreichen ist.  
Fallkonferenzen dienen, auf Basis datenschutzrechtlicher Vorschriften, dem 
wechselseitigen, interdisziplinären  Informationsaustausch. Wesentliche Ziele 
sind:  
● Abstimmung zukünftiger Handlungs - bzw. Verfahrensweisen der 
Kooperationspartner - insbesondere zur Vermeidung von Jugendstrafe. 
● Verhinderung von konträrer oder Doppelarbeit. 
● Den Betroffenen und den Personensorgeberec htigten die Situation 
sowie Konsequenzen bei ungehindertem Fortgang aufzeigen und sie zu 
motivieren, Hilfen anzunehmen. 
 
 
Grundsätzlich erfolgt die Durchführung in drei Teilen  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teil I Fallbesprechung 
Die Fallbesprechung umfasst folgende Bestandteile: 
 Vorstellung des Falls durch die vorschlagende Institution  
 Berichterstattungen der Teilnehmer zum Fall 
 Diskussion und Erörterung von Handlungsmöglichkeiten 
Teil  I
Fallbesprechung
Teil II 
Ergebnismitteilung
Teil III
Erörterung

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
16 Kölner Haus des Jugendrechts 
 Abstimmung des weiter en Vorgehens als Empfehlung der 
Fallkonferenz  
 Abstimmung der Botschaften an den Jugendlichen und de ssen 
Personensorgeberechtigte bzw. an den Heranwachsenden   
 Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit  nach der 
Fallkonferenz 
 
Teil II Ergebnismitteilung 
In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ist im unmittelbaren 
Anschluss an die Fallbesprechung die Mitte ilung der Ergebnisse an den 
Kandidaten und die Personensorgeberechtigten vorgesehen. Ziel ist es, den 
Kandidaten ihre Situation deutlich vor Augen zu führen, das gemeinsame 
Handeln von staatlichen Behörden und weiteren Akteuren aufzuzeigen, 
mögliche strafr echtliche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten zu 
benennen und die Bereitschaft Hilfe anzunehmen, zu fördern. Zur Unterstützung 
einer Verhaltensänderung werden z. B. Angebote der Jugendhilfe empfohlen 
oder andere Unterstützung angeboten.  
 
Teil III Erörterung 
Im Anschluss an den Teil II der Fallkonferenz ist ein Zeitfenster von ca. 15 min 
vorgesehen, in dem der/die Jugendliche respektive die Personen -
sorgeberechtigten oder der/die Heranwachsende die Mitteilungen aus Teil II 
bei den vertretenen Institutio nen unmittelbar hinterfragen können. Dabei 
ersetzt Teil III natürlich nicht weitere Gespräche oder Kontakte in der 
regelmäßigen bzw. sonstigen anlassbezogenen Fallarbeit. Teil III stellt aber 
sicher, dass Fragen, die sich aus der Fallkonferenz ergeben, unm ittelbar und 
nötigenfalls isoliert von der Gesamtgruppe thematisiert werden können. 
Zu den Teilen I und II der Fallkonferenz wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt und 
an alle Teilnehmer versandt. Das Protokoll umfasst dabei die erarbeiteten 
Empfehlungen aus dem Teil I der Fallkonferenz sowie die den Kandidaten und 
ggf. deren Personensorgeberechtigten übermittelten Botschaften des Teils II. 
Im Jahr 2016 wurden 11 Fallkonferenzen durchgeführt.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
17  Kölner Haus des Jugendrechts 
2.5 ENTLASSUNG  
Ähnlich wie für die Aufnahme, gelten auch für die Entla ssung aus dem 
Programm bestimmte Voraussetzungen. 
 
 
Voraussetzung für die Entlassung eines im Kölner Haus des Jugendrechts 
bearbeiteten Jugendlichen/Heranwachsenden ist Einvernehmen in der 
Auswertungsbesprechung.  
 
Mehrfach- oder Intensivtäter, die aus de m Programm des Kölner Hauses des 
Jugendrechts mit Erreichen des 21. Lebensjahres ohne positive Prognose 
ausscheiden, werden in die personenorientierte Sachbearbeitung des 
Kriminalkommissariats 45, zuständig für erwachsene Intensivtäter , 
übernommen. Im Berichtsjahr waren dies zwei Personen. 
 
Seit Anfang 2016 ist die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr (oder 
mehr) ohne Bewährung kein obligatorischer Entlassungsgrund mehr. Die so 
gewährleistete kontinuierliche Begleitung der betreffenden Jugendli chen / 
Heranwachsenden während der Haftzeit und insbesondere unmittelbar nach 
Optionale Entlassung
→ Mind. 6 Monate 
Legalbewährung + pos. 
Prognose und 
Einvernehmen über das 
Ausscheiden in der 
Auswertungsbesprechung
oder
→ Seit mind. drei Monaten 
in stationärer Unterbringung 
gem. § 34 SGB VIII oder 
gem. § 1631b BGB und 
Einvernehmen über das 
Ausscheiden in der 
Auswertungsbesprechung
Obligatorische Entlassung
→ Legalbewährung von 
mind. 12 Monaten
oder
→ Wegzug aus Köln
oder
→ Vollendung des 21. 
Lebensjahres

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
18 Kölner Haus des Jugendrechts 
Haftentlassung durch die bisherigen Sachbearbeiter hat das Ziel, eine erneute 
Straffälligkeit zu verhindern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu 
fördern. 
 
2.6 KOMMUNIKATION 
 
SCHNITTSTELLENMANAGEMENT 
Mit dem Einzug in die erste gemeinsame Liegenschaft am Salierring wurde im 
Haus des Jugendrechts durch die Stadt Köln bei der Jugendgerichtshilfe ein 
Schnittstellenmanagement mit fallübergreifender koordinierender Funktion 
eingerichtet. Die Funktion umfasst die Koordination der Anliegen der im Haus 
ansässigen Sachgebiete mit den 9 Bezirksjugendämtern in den Stadtteilen.  So 
werden über sie z. B. die Anliegen der Bezirksjugendämter bezüglich 
Neuaufnahmen und Vorschläge n für Fall konferenzen in die 
Auswertungsbesprechung transportiert oder deren Ergebnisse anschließend 
den betreffenden Sachbearbeitern in den Bezirken mitgeteilt.  
 
BESPRECHUNGSARCHITEKTUR 
Nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung wurden folgende 
regelmäßige Besprechungen im Haus des Jugendrechts etabliert: 
 Hausbesprechungen (1-2 pro Monat) 
 Leitungsbesprechungen ( ca. 1 pro Jahr) 
 Auswertungsbesprechungen (1 pro Monat) 
 Fallkonferenzen (ca. 12 pro Jahr) 
Neben den b ereits erwähnten Auswertungsbesprechungen (siehe S. 11) und 
Fallkonferenzen (siehe 2.4 ), welche die Auswahl /Entlassung der Kandidaten 
bzw. die einzelfallbezogene Besprechung  eines bestimmten Kandidaten des 
Programms zum Inhalt haben,  hat sich die Hausbesprechung in besonderem 
Maße als Mittel zur schnellen und transparenten Abarbeitung von 
dienststellenübergreifenden Themen und Problem stellungen jeglicher Art  
bewährt. Neben Themen, welche die Zusammenarbeit zwischen den 
Kooperationspartnern betreffen, können  auch  Abstimmungen getroffen  und

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
19  Kölner Haus des Jugendrechts 
Organisatorisches besprochen werden. Über die Kooperationspartner können 
zudem zeitnah Themen mit Entscheidungsvorbehalten der Leitungsebe ne 
nach dort gespiegelt und Entscheidungen eingeholt werden.  
Mindestens einmal im Jahr wird die Leitungsbesprechung einberufen. Bei 
Bedarf können hier bestimmte Themen und Problematiken   im K reis der 
Leitungsebene thematisiert und ggf. an die Behördenleitungen herangetragen 
werden.  
 
VERSAND VON ERMITTLUNGSAKTEN 
Im Haus des Jugendrechts werden Ermittlungsa kten, die zwischen dem 
Kriminalkommissariat 46  und dem Dezernat 169  der Staatsanwaltschaft 
übermittelt werden sollen,  nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die 
Weitergabe erfolgt ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im 
Haus bzw. von „Hand zu Hand“. 
 
POST 
Post, die von einem zum anderen Kooperationspartner zugestellt werden muss, 
wird nicht über die jeweilige Dienstpost versandt. Die Weitergabe erfolgt 
ausschließlich und unmittelbar über die Geschäftsstellen im Haus. Diese 
Änderungen führen dazu, dass Akten und Post nicht mehr mehrere Tage , 
sondern nur noch wenige Minuten unterwegs sind. Dazu sind bei Übergabe 
entsprechende Absprachen möglich.  
 
SONSTIGE KOMMUNIKATION 
Im Haus des Jugendrechts werden zudem neue Erkenntnisse und 
Entwicklungen (z.B. erneute S traffälligkeit oder Auffäll igkeiten von 
Intensivtätern, Erkenntnisse aus Gerichtsverhandlungen) tagesaktuell und 
unmittelbar zwischen den Kooperationspartnern übermittelt. Dieser ständige 
und zeitnahe Informationsaustausch ermöglicht es den Kooperationspartnern 
frühzeitig und auf der Grundlage umfassender Erkenntnisse zu reagieren, ggf. 
bereits in einem frühen Verfahrensstadium Maßnahmen zu ergreifen oder auf 
den Jugendlichen/Heranwachsenden einzuwirken.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
20 Kölner Haus des Jugendrechts 
 
KOORDINATIONSSTELLE 
Eine Kooperationsform wie die im Haus d es Jugendrechts bedarf einer 
kontinuierlichen Koordination, d. h. eines zentralen und neutralen 
Ansprechpartners im Haus. Neben der Vor - bzw. Nachbereitung und der 
Durchführung sämtlicher Besprechungen sowie der Fallkonferenzen, der 
Erledigung bzw. Abstimm ung des Berichtswesens, Planung und Durchführung 
von Fortbildungsveranstaltungen und der kontinuierlichen inhaltlichen 
Fortentwicklung der Kooperation geht es bei dieser Funktion im Weiteren 
darum, die Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben bzw. Termine bzgl. der 
Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen, Besuche zu koordinieren und Besucher zu 
betreuen, Anfragen (i. d. R. durch andere Behörden oder Studierende) zu 
beantworten und in erster Linie zentraler Ansprechpartner für alle Belange des 
Hauses bzw. Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sein. 
Seit Oktober 2016 ist Frau Staatsanwältin Rachel Hohn neue Koordinatorin des 
Kölner Haus des Jugendr echts und löst e damit Herrn Staatsanwalt Felix 
Baenisch ab. 
 
 
2.7 WEITERE KOOPERATIONSPARTNER  
Bedingt durch die zentra le Lage und die Anwesenheit der verschiedenen 
Dienste in einem Haus besteht ein weitreichendes Netzwerk in Köln und darüber 
hinaus. Neben verschiedenen Dienststellen der Polizei Köln, wie z. B. dem 
Bezirks- und Schwerpunktdienst sowie dem KK 45 oder der Stadt Köln, wie z. B. 
dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Gef ährdungsmeldungs-
sofortdienst, besteht eine enge Kooperation mit: 
 
 Landgericht Köln 
 Amtsgericht Köln 
 Freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln, 
Brücke e.V., Waage e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen) 
 Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
21  Kölner Haus des Jugendrechts 
 Streetwork der Stadt Köln in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt 
 Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz, Fachbereich Bewährungshilfe des  
Landgerichts Köln 
 
 
 
3 SCHWELLENTÄTERKONZEPT 
Neu (Wirkbetrieb seit 2016) im Kölner Haus des Jugendrechts ist die Umsetzung 
eines hier entwickelten Schwellentäterkonzepts. 
 
3.1 KONZEPT 
Bei den Schwellentätern handelt es sich um Jugendliche und 
Heranwachsende, die bereits aufgrund ihrer erhebli chen Straffälligkeit durch 
die Polizei beobachtet werden und kurz vor der Aufnahme in das  
Intensivtäterprogramm stehen. Analog zum Aufnahmeverfahren bei 
Mehrfachtatverdächtigen/Intensivtätern werden Kandidatenvorschläge in der 
Auswertungsbesprechung gemach t und verabschiedet. Bei der Bewertung, 
welche der Kandidaten als Schwellentäter ausgewählt w erden, wird nicht nur 
ermittelt, ob die Jugendlichen/Heranwachsenden aufgrund Anzahl und

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
22 Kölner Haus des Jugendrechts 
Schwere aktueller Straftaten „an der Schwelle“ zur Aufnahme stehen . Es wird 
auch in Betracht gezogen, bei welchen Kandidaten noch Potenzial zur 
Installierung von Hilfen zur Erziehung oder anderer Jugendhilfeleistungen 
bestehen. 
 
Durch ein frühzeitiges Herantreten an den Jugendlichen/Heranwachsenden 
und dessen Erziehungsberechtig ten soll kriminellen Karrieren und deren 
Verfestigung entgegen gewirkt werden. Ziel ist es insbesondere, eine 
Aufnahme des Kandidaten in das Programm für 
Mehrfachtatverdächtige/Intensivtäter zu verhindern. Diese Ansprachen der 
Jugendlichen und deren Erzieh ungsberechtigten erfolgen durch die 
Kooperationspartner und beinhalten die Darlegung der Situation des 
jeweiligen Kandidaten und das Aufzeigen von Konsequenzen im Falle weiterer 
Straffälligkeit. Ein besonderer Fokus liegt bei den Gesprächen jedoch auch 
darauf, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und 
mögliche Hilfsangebote gemeinsam zu besprechen bzw. die Bereitschaft, Hilfe 
anzunehmen, zu fördern.  
 
3.2 UMSETZUNG 
Die Umsetzung des Schwellentäterkonzeptes begann erstmals im Jahr 2016.  Es 
wurden insgesamt 18 Jugendliche ausgewählt. Davon nahmen acht 
Kandidaten mit ihren Erziehungsberechtigten die Einladung zum Gespräch im 
Kölner Haus des Jugendrechts an . Neun Kandidaten erschienen dagegen 
nicht. Ein Phänomen ist, dass in insgesamt sechs  Fällen der erste 
Gesprächstermin von Seiten der Familien verschoben wurde. Für eine Familie 
stand ein Gesprächstermin im Januar 2017 noch aus.  Von den 18 
Schwellentätern wurden im Laufe des Jahres 2016 fünf Jugendliche in das 
Intensivtäterprogramm aufgeno mmen, wovon zwei Kandidaten zum 
Schwellentätergespräch erschienen waren. 
 
Die bisherige Auswertung zeigt, dass über die Nachhaltigkeit / Wirksamkeit des 
Schwellentäterkonzepts noch keine valide Aussage getroffen werden kann.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
23  Kölner Haus des Jugendrechts 
Aus Sicht der Kooperationspartn er ist nach den ersten Erfahrungen  jedoch 
positiv zu bewerten , dass die Sorgeberechtigten (Eltern/Vormünder) 
Informationen über angezeigte Straftaten erhalten, die Interaktion zwischen 
den Familienmitgliedern aufschlussreich für die Kooperationspartner ist  und 
Informationen über das Intensivtäterprogramm und dessen Aufnahmekriterien 
sowie Hilfsangebote der Jugendhilfe vermittelt werden können. 
Künftig soll analog zur Entlassung aus dem Intensivtäterprogramm das Kriterium 
„Löschung der weiteren Beobachtung“ in den Fokus genommen werden. Das 
heißt die Lö schung erfolgt 6 Monate nach dem Gesprächstermin ohne neue 
Straftaten optional und nach 12 Monaten obligatorisch. 
 
 
4 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS – EVALUATION 
Die Evaluation des Kölner Haus des Jugendrechts wurd e beratend und 
konstruktiv von der zentralen Evaluationsstelle des Landeskriminalamtes NRW, 
dem Qualitätsmanagement  des PP Köln und dem Amt für Personal - und 
Organisationsangelegenheiten der Stadt Köln begleitet. Die Evaluation war 
nicht als Wirkungs-, sondern als Prozessevaluation angelegt. Dabei richtete sich 
der Blick auch auf das „Output“, also auf bestimmte Ziele und deren Ausmaße.  
Die Herstellung definitiver Kausalzusammenhänge und Korrelationen zwischen 
den Maßnahmen/Prozessen und besagtem  „Output“ ist auf diese Weise zwar 
nicht herstellbar, gleichwohl aber waren und  sind die Zielerreichungsgrade 
Indiz für Entwicklungen in die eine oder andere Richtung.  Beispielhaft sei das 
verdeutlicht an der Auswertungsbesprechung, die unmittelbar  zu Beginn der 
Kooperation unter dem gemeinsamen Dach eingeführt wurde. In  dieser 
Besprechung werden Neuaufnahmen in und Entlassungen aus dem Programm 
sowie Vorschläge für die Fallkonferenz gleichberechtigt und einvernehmlich 
abgestimmt. Diese neue Vorgehensweise wird von a llen Beteiligten als sehr 
positive Maßnahme  bewertet, da Prognosen hinsichtlich des zukünftigen 
Legalverhaltens deutlich  valider, weil multiprofessionell generiert, erfolgen 
können.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
24 Kölner Haus des Jugendrechts 
 
Ein direkter Kausalzusammenhang  zwischen der Rückfallquote und der 
gemeinsamen Entscheidung über  die Entlassung aus dem 
Intensivtäterprogramm ist aber nicht zwingend herzustellen.  Zu viele  nicht 
abschätzbare äußere Einflüsse und/oder Rahmenbedingungen bzw.  
Wirkfaktoren könnten dazu beigetragen haben, dass Veränderungen oder 
Stagnationen eingetreten sind.  
 
Die Erhebung und Bewertung der subjektiven Komponenten erfolgte im 
Rahmen eines Prozessaudits, also einer Befragung der Mitarbeiterinnen und  
Mitarbeiter des Hauses und wurde durch einen DGQ -Auditor Qualität 
durchgeführt (www.dgq.de). 
Die Begleituntersuchung war auf insgesamt drei Jahre angelegt. Die 
notwendigen Auswertungen erfolgten insgesamt dreimal, jeweils für das Jahr 
2010, 2011 und 2012, das Audit erfolgte in 2010. 
 
Referenzjahr für die Untersuchung war das Jahr 2008 ; das Jahr, das 
repräsentativ ist  für die am weitesten entwickelte Zusammenarbeit bei der 
Bekämpfung der Kriminalität von Intensiv- und Mehrfachtätern vor dem Einzug 
in die gemeinsame Liegenschaft.  Das Jahr 2009 wurde aus der Betrachtung 
ausgeklammert, da sowohl ein  mehrmonatiger Zeitraum vor als auch nach 
dem Einzug in die gemeinsame Liegenschaft  von umzugsbedingten 
 
 
 
Prozessaudit: Ein Prozessaudit ist eine systematische, unabhängige 
Untersuchung, um festzustellen, ob festgeschri ebene Handlungsabläufe 
tatsächlich umgesetzt werden. Audits klären jedoch auch die Frage, ob mit den 
festgeschriebenen Handlungsabläufen das gewünschte Ergebnis überhaupt 
erreicht werden kann. Die Durchführung des Audits erfolgt im Rahmen von 
Interviews mit den jeweiligen Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen. Wesentlicher 
Bestandteil eines Audits ist jedoch die Erhebung von Verbesserungspotenzial. Die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, während des Audits ihre 
Probleme im Arbeitsablauf zu schildern und Verbesserungsmöglichkeiten 
aufzuzeigen.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
25  Kölner Haus des Jugendrechts 
Schwierigkeiten und noch nicht ausreichend abgestimmter Ablauforganisation 
gekennzeichnet war. 
Die notwendigen retrograden und fortlaufenden E rhebungen zu den 
Zielausmaßen erfolgten selbstständig durch die Kooperationspartner im Haus 
des Jugendrechts. 
 
4.1  ERGEBNISSE 
Das erste Ergebnis wurde bereits im Jahresbericht 2010 dargelegt und bezieht 
sich auf das Prozessaudit. Hier resümiert der Auditor: 
 
„Sämtliche im Bericht zur formativen Evaluation genannten 
Maßnahmen/Handlungsabläufe wurden umgesetzt und haben unmittelbar 
bzw. mittelbar zum Erreichen der Teilziele/des Gesamtziels beigetragen. 
Die Intensität der Umsetzung der Maßnahmen/Handlungsabläufe wird im 
Wesentlichen durch die Verzahnung bzw. Nicht -Verzahnung der 
Organisationseinheiten in den Prozessabläufen geprägt. Dies wird 
insbesondere zwischen Polizei/StA einerseits und Jugendgerichtshilfe anderseits 
deutlich, da zwischen diesen Organisationse inheiten keine wesentliche 
Schnittstelle in den Bearbeitungsprozessen besteht. 
Die Häufigkeit der Kontakte zwischen Polizei und StA dagegen ergeben sich  
zwangsläufig durch die unmittelbare Kunden-/Lieferantenbeziehung. 
Ein wesentlicher Einflussfaktor hinsi chtlich der Intensität der Umsetzung der 
Handlungsabläufe/Maßnahmen stellt der von der Jugendgerichtshilfe und 
dem Allgemeinen Sozialen Dienst zu beachtende Sozialdatenschutz dar. Die 
bestehenden gesetzlichen  Regelungen und damit verbundenen 
Aufgabenzuweisungen lassen oftmals die  Verknüpfung der 
Bearbeitungsprozesse nicht zu. Dadurch wird der (insbesondere  durch die 
Polizei formulierte) Informationsfluss formal unterbunden.  
Deutlich feststellbar ist jedoch das bei allen Kooperationspartnern vorhandene 
ständige Bestreben nach Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen 
Möglichkeiten unter Wahrung der Organisationsinteressen.“

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
26 Kölner Haus des Jugendrechts 
Darüber hinaus wurden im Jahresbericht 2012 die Erreichungsgrade der 
untersuchten Zielausmaße dargelegt. Lediglich die Rückfallquote der er, die in 
2012 entlassen worden waren, galt es in 2013 noch zu erheben, um die 
Evaluation zu vervollständigen und damit abzuschließen. 
Unter Einbeziehung dieser Werte ist nunmehr zu konstatieren, dass alle 
Zielausmaße erreicht bzw. (im Fall des Zielausmaß es „Steigerung der Quote 
derer, die aus anderen Gründen als dem  Vollzug einer Jugendstrafe aus dem 
Programm entlassen werden“) nahezu erreicht wurden. 
Angesichts der schwierigen Klientel ein, wie wir meinen, hervorragendes 
Ergebnis der Evaluation.  Nichtsdestotrotz werden wir auch weiterhin die  
Maßstäbe der Evaluation anlegen.  Somit ist gewährleistet, dass wir unsere 
Arbeit auch im weiteren Verlauf der Kooperation „objektiv“ im Auge behalten. 
Auch in diesem Jahresbericht erfolgte für das aktuelle Berichtsjahr die in Teilen 
separate Ausweisung der Zahlen für  Köln und Leverkusen, bezogen auf den 
Wohnsitz der Teilnehmer bzw. ehemaligen Teilnehmer. 
 
4.2   MESSGRÖßEN/AUSWERTUNGSERGEBNISSE 
 
„RÜCKFALLQUOTE“  
Die Rückfallquote zu verringern ist, bezogen auf die Sicherhei t und das 
Sicherheitsgefühl in der Stadt  sowie auf das individuelle Wohl der zu 
betreuenden Jugendlichen und Heranwachsenden, deren weitere 
Gefährdung abgewendet werden soll, das relevanteste Ziel der Arbeit im 
Kölner Haus des Jugendrechts. 
Was aber ist ei n Rückfall?  Eine denkbare - hier und in den vergangenen 
Jahresberichten nicht angewandte Definition - wäre, dass ein Rückfall vorliegt, 
wenn ein Kandidat nach der Entlassung aus dem Programm des Kölner Haus 
des Jugendrechts, unter Zugrundelegung der dargestellten Aufnahmekriterien, 
wieder in das Programm aufgenommen werden müsste. 
In der Summe kämen wir bei dieser Zählweise auf elf (zwei im Jahr 2016) solcher 
Rückfälle seit Bestehen des Haus des Jugendrech ts (Juni 2009) bei insgesam t 
296 Entlassungen in die sem Zeitraum. Das ergäbe eine Qu ote von 3,7 % (vor

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
27  Kölner Haus des Jugendrechts 
dem Einzug in die gemeinsame  Immobilie ergaben sich in den Jahren 2004 – 
Juni 2009 elf Rückfälle bei 206 Entlassungen; Quote: 5,3 %). 
 
Die nachstehende Auswertung „Rückfallquote“ basiert aber nicht auf die ser 
Definition des Rückfalls, sondern auf dem von allen Kooperationspartnern 
einvernehmlich festgelegten, viel niedrigeren „Grenzwert“ von drei Straftaten 
binnen 12 Monaten nach Entlassung aus dem Programm . Betrachtet werden 
im Rahmen dieser Auswertung  nur diejenigen, die wegen ausreichender 
Legalbewährung aus dem Intensivtäterprogramm  entlassen wurden (2008: 
n=25; 2010: n=32; 2011: n=46; 2012: n=28; 2013: n=38; 2014: n= 34; 2015: n=24).  
Für das aktuelle Berichtsjahr  wurden somit die Personen  betrachtet, d eren 
„Beobachtungsjahr“, ein Jahr nach Entl assung aus dem Programm, in 201 6 
endete und die somit in 2015 entlassen wurden.  
 
„Rückfall-Entwicklung“:  
Rückfallquote 12 Monate nach Entlassung aus dem Programm 
 
In absoluten Zahlen gesprochen standen im Jahr 2016 in der Summe 18 von 24 
Personen mit 46 Delikten unter Tatverdacht. Sechs der 24 Personen begingen 
keine Straftat. Bezogen auf den hier angewandten „Grenzwert“ von drei oder 
mehr Straftaten innerhalb von 12 Monaten nach Entlassung aus dem 
Programm, wurden insgesamt neun der  24 Personen „rückfällig“ (37 %), hiervon 
25%
21%
39%
50%
24%
44%
36%
25%
27%
21%
14%
28%
25%
17%
13%
26%
16%
25%
28%
9%
19%
37%
26%
24%
11%
20%
22%
28%
Entlassungen
2015
Entlassungen
2014
Entlassungen
2013
Entlassungen
2012
Entlassungen
2011
Entlassungen
2010
Entlassungen
2008
Keine Staftat Eine Straftat Zwei Straftaten Drei und mehr Straftaten = Rückfall

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
28 Kölner Haus des Jugendrechts 
acht von 30 Personen in Köln, was einer Quote von  36 % entspricht, und eine 
der zwei Personen in Leverkusen, was einer Quote von 50 % entspricht. 
Die Entwicklung aus dem Vorjahr setzt sich damit fort, die Rückfallquote hat sich 
weiter negativ entwickelt. Vergleicht man allerdings die absoluten Zahlen des 
aktuellen und des Vorjahres, zeigt sich, dass die Zahl der „rückfällig“ 
gewordenen Personen im Vergleich zu 2015 unverändert geblieben, die Z ahl 
der nach Programmentlassung begangenen Straftaten (56 Delikte im Jahr 
2015) sogar rückläufig ist. Die Quote selbst resultiert daher in erster Linie aus dem 
Umstand, dass in 2015 weniger Personen  wegen ausreichender 
Legalbewährung entlassen worden sind.  Da sich die Arbeitsmethoden der 
Partner im Kölner Haus des Jugendrechts nicht verändert haben und die 
Struktur der Kooperation gleich geblieben ist, ist zu vermuten, dass besondere 
Umstände im jeweiligen Einzelfall diese Entwicklung verursacht haben. 
Positiv festzustellen ist, dass 50  % der ehemaligen Teilnehmer im betrachteten 
Zeitraum nicht oder mit nur einer Straftat wieder straffällig geworden sind.  
 
Rückfallquote 2016
 
Rückfallquote 2016
1 Straftat                        
6 Personen (25%)
Köln                                  
5 Personen
Leverkusen                    
1 Person
2 Straftaten                   
3 Personen (13%)
Köln                                   
3 Personen
Leverkusen                    
0 Person
3 und mehr Straftaten 
9 Personen (37%)
Köln                                  
8 Personen
Leverkusen                    
1 Person
Keine 
Straftaten         
6 Personen
(25%)
Köln                            
6 Personen
Leverkusen          
0 Person

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
29  Kölner Haus des Jugendrechts 
Die Betrachtung der Rückfalltaten zeigt eine deutliche Entwicklung zu weniger 
schwerwiegenden Taten . Es sind überwiegend jugendtypische Delikte.  
Raubdelikte sind  bei den Rückfalltaten überhaupt nicht mehr vertreten.  Im 
Einzelnen gliedern sich die Delikte wie folgt: 
  
12 x Körperverletzung 
7 x Diebstahl 
10 x Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz 
17 x Sonstiges (insbes. Erschleichen von Leistungen) 
 
 
„Rückfall-Delinquenz“ 
 
Zu erwähnen bleibt, dass die Zählung sich naturgemäß auf das polizeiliche 
Hellfeld bezieht. 
Körperverletzung/ 
gefährliche 
Körperverletzung 
12 x Tatverdacht
Diebstahl 
7x Tatverdacht 
Verstoß gegen das 
Betäubungs-
mittelgesetz
10 x Tatverdacht 
Sonstige
17 x Tatverdacht

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
30 Kölner Haus des Jugendrechts 
VERWEILDAUERN 
Anders als in den vorausgehenden Jahresberichten wurde für  den 
Entlassungsjahrgang 2016 die durchschnittliche Verweildauer  der aus dem 
Programm entlassenen Personen nicht mehr erhoben. Dies hat seinen  Grund 
darin, dass sich seit diesem  Berichtsjahr die Entlas sungskriterien verändert 
haben (vgl. Punkt 4.2 Jahresbe richt 2015). Die Messgröße „Verweildauer“ hat 
durch diese Änderung ihre Aussagekraft verloren. 
 
AUFNAHMEN/ENTLASSUNGEN 
Konzeptionell bedingt ist die Bearbeitungskapazität im Kölner Haus des 
Jugendrechts durch die Stellenanteile bei der Polizei (Kriminalkommissariat 46) 
und der Staatsanwaltschaft (Dezernat 169) begrenzt. In der Summe können bis 
zu max. 100 jugendliche und heranwachsende Mehrfachtat -
verdächtige/Intensivtäter zeitgleich bearbeitet werden. Basierend auf den 
Auswahlkriterien und dem besonderen S chwerpunkt auf Gewaltdelikte wurde 
diese Zahl im Berichtsjahr erstmals überschritten. Dies ist im Zusammenhang mit 
dem Umstand zu betrachten, dass der zuvor obligatorische Entlassungsgrund 
„mehr als 12 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung“ ab 2016 weggefallen ist. 
Zu einer Nichtaufnahme aus Kapazitätsgründen ist es daher weiterhin nicht 
gekommen. 
  
 
40 45
62
38 39 35 38
30
41
47 49 45 43
28
51
36
          2008        2010        2011         2012        2013         2014        2015        2016 
+ 
-

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
31  Kölner Haus des Jugendrechts 
VERFAHRENSDAUERN KRIMINALKOMMISSARIAT 46 
Ausgewertet werden die Ermittlungsvorgänge der Personen, die in dem 
betreffenden Jahr im Intensivtäterprogramm, somit in der personenorientierten 
Sachbearbeitung des Kriminalkommissariats 46 waren.  
 
Betrachtet wird die Zeit von der Anzeigenfertigung (in der Regel durch die 
Schutzpolizei) bis zur Abgabe des d urch das Kriminalkommissariat 46  
bearbeiteten Vorgangs an die Staatsanwaltschaft.  
 
Unschärfen durch z.B  mehr Feiertage in einem Jahr, Personalausfall pp. sind 
zufällig und über den gesamten Erhebungszeitraum so verteilt, dass diese 
Komponente im mehrjährigen Vergleich statistisch nicht bedeutsam ist. 
 
 
Verfahrensdauern Kriminalkommissariat 46 (Tage) 
 
(Mittelwert 36,1 Tage) 
 
 
 
 
 
42,9
46,9
36,3
33,3
44,4
27,9
24,7
33,0
0
10
20
30
40
50
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
32 Kölner Haus des Jugendrechts 
VERFAHRENSDAUERN DEZERNAT 169 DER STAATSANWALTSCHAFT KÖLN 
(SONDERDEZERNAT IM HAUS DES JUGENDRECHTS) 
Ausgewertet wurden jeweils für die Jahre 2008 und 2010 bis 2016 alle Verfahren 
des Dezerna ts 169, vom Eingang bis zur Verfahrenserledigung durch z. B. 
Fertigung der Anklageschrift. 
 
Verfahrensdauern Dezernat 169 der Staatsanwaltschaft Köln (Tage) 
 
 
FAZIT 
Während die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Staatsanwaltschaft 
nach 2014 und 20 15 erneut verkürzt werden konnte, hat sich die 
Verfahrensdauer beim Kriminalkommissariat 46 erhöht. 
Der Umzug in die neue Liegenschaft, der bei rund 20 Mitarbeitern im KK 46 
deutlich mehr Unruhe in den Arbeitsalltag bringt als für die zwei Dezernenten 
der Staatsanwaltschaft, dürfte zu dieser Entwicklung beigetragen haben. 
Faktisch war das KK 46 über 2 Monate in den Tagesabläufen erheblich 
beeinträchtigt. Die Bearbeitungszeit liegt weiterhin im statistischen Mittel  und 
da sich die Arbeitsmethoden nicht verän dert haben und die Strukturen 
zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft gleich geblieben sind, ist zu vermuten, 
dass nach Abklingen dieser äußeren Störeinflüsse die Bearbeitungszeiten bei 
der Polizei wieder sinken werden. 
28,0
25,5
15,9 13,8
27,4
21,4
16,2
11,9
0
10
20
30
40
50
2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
33  Kölner Haus des Jugendrechts 
In der Summe der Bearbeitungszeiten des KK 46 und des Dezernats 169 ergibt 
sich eine durchschnittliche Verfahrensdauer von nur 44,9 Tagen. Dieser Wert 
zeugt weiterhin von einem sehr gut abgestimmten Miteinander beider 
Behörden. Aufgrund der schnell und vollumfänglich ermittelten Sachverhalte  
können die einzelnen Verfahren deutlich schneller zum Abschluss gebracht 
werden, als dies ohne die langjährige Kooperation der Fall wäre. 
 
HILFEN ZUR ERZIEHUNG  GEMÄß SGB VIII BEI D ER ZIELGRUPPE KÖLNER  HAUS DES 
JUGENDRECHTS  
Es ist unterschiedlich, ob und welche Hilfen zur Erziehung bei den Personen, die 
im Intensivtäterprogramm des Kölner Haus des Jugendrechts eingebunden 
sind, eingerichtet werden. Teilweise bestehen bereits vor Programmaufnahme 
Hilfen zur Erziehung durch das  Kölner Jugendamt, teilweise we rden diese 
während der Programmteilnahme eingerichtet oder verändert.  
Die Quote eingerichteter Hilfen zur Erziehung bereits vor der Aufnahme in das 
Programm des Kölner Haus des Jugendrechts ist erfahrungsgemäß recht hoch. 
Dieser Umstand spiegelt das Vorha ndensein sozialer Risikofaktoren, welches in 
der Regel Bedingung für eine Programmaufnahme ist, erkennbar wider und 
verdeutlicht gleichfalls die eigenständige Wirksamkeit der Zugänge ins 
Jugendhilfesystem der erzieherischen Hilfen. Dass es in einigen Fälle n nicht zur 
Einrichtung von Hilfen kommt, hat verschiedene Ursachen, wie z. B. einem 
faktisch nicht vorhandenen Hilfebedarf oder die Ablehnung solcher 
Unterstützung durch die Zielgruppe respektive deren Sorgeberechtigte.  
Und genau hier ist der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können und es 
auch regelmäßig tun. So ist z. B. eines der erklärten Ziele der Fallkonferenzen, 
die Teilnehmer und deren Sorgeberechtigte zu motivieren, Hilfen anzunehmen.  
 
EIN FALLVERLAUF AUS DEM BLICKWINKEL „JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN“ 
Nachfolgend wird als exemplarisches Beispiel ein Abriss über einen Fallverlauf 
eines Intensivstraftäters berichtet , mit dem Ziel der Darstellung von Ursachen 
und Ergebnissen von kooperativer Zusammenarbeit für straffällig gewordene 
Jugendliche i m Strafverfahren. Bei der Aufnahme eines Intensivtäters in das

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
34 Kölner Haus des Jugendrechts 
Programm des Kölner Haus des Jugendrechts sind neben der Straffälligkeit in 
aller Regel im Vorfeld der Schule und/oder Jugendhilfe schon Auffälligkeiten 
bekannt und diverse Unterstützun gsangebote seitens dieser Institut ionen sind 
bereits gelaufen oder installiert. 
 
Bei dem Kandidaten handelt es sich um  einen männlichen Jugendlichen, 
Jahrgang 2000. Anders als andere problembehaftete Jugendliche stammt er 
aus einem soliden und ordentlichen Elternh aus. Trotzdem gerät der 
Jugendliche immer wieder in grenzwertige Situationen , fängt an Straftaten zu 
begehen und lebt auch sonst fernab von jeglichen Regeln und Normen. 
Besonders problematisch stellt sich hierbei sein Freundeskreis dar. Zu seinen 
besten Freunden zählen hauptsächlich Intensivtäter, die zahlreiche Straftaten 
begehen. Der Konsum von Drogen spielt eine große Rolle. Neb en täglichem 
Cannabiskonsum kommt  der Jugendliche auch mit härteren Drogen wie 
Kokain, Ecstasy und PEP in Kontakt. Zudem ist auch ein Heroinkonsum innerhalb 
seines Freundeskreises bekannt. Zu Zeiten, in denen er mehr Geld zu Verfügung 
hatte, kam es zu einem massiven Konsum von Cannabis. Bis zu 10 Gramm am 
Tag soll er teilweise geraucht haben. Neben dieser aktuell herrschenden 
Problemlage gab es in der Vergangenheit auch Schwierigkeiten in der Schule 
und innerhalb der familiären Verhältnisse.  Beim Jugendamt -Allgemeiner 
Sozialer Dienst (ASD) - war die Familie seit Juni 2015 bekannt. Der ASD wurde 
damals aufgrund von mehreren Ermittlun gsverfahren gegen ihn aktiv. 
Bestandteil davon waren Taten wie Sachbeschädigung, Raub oder Diebstahl. 
Bei der Jugendgerichtshilfe wurde er erstmalig im Januar 2016 wegen der 
Vorbereitung seiner ersten Gerichtsverhandlung vorstellig.  
 
Anhand seiner Anamnese wird deutlich, welche Risikofaktoren dazu beitragen, 
dass Jugendliche straffällig werden. Neben der problematischen 
Wohnsituation in Hotels, Notschlafstellen oder Ähnlichem trägt in erster Linie der 
Umgang mit anderen delinquenten Jugendlichen dazu bei, dass sich ein 
kriminelles Verhalten entwickelt. Gerade in dem hier vorgestellten  Fall spielen 
mehrere soziale Problemlagen eine Rolle. So fiel der Jugendliche schon früh

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
35  Kölner Haus des Jugendrechts 
durch unangepasstes Verhalten in der Schule auf. Neben der allgemein 
angespannten Familiensituation verbringen die Eltern außerdem viel Zeit auf 
ihren Arbeitsstellen. Daraus folgend und auch durch die Trennung der Eltern 
zerbricht die traditionell e Familienkonstellation. Für den Jugendlichen  wird 
zunehmend die Gruppe der Gleichaltrigen bede utend. Er verbringt viel Zeit 
draußen, wodurch er an kriminelle Freunde und Drogen gerät. Der schulische 
Misserfolg und die fehlende Zukunftsperspektive tragen dazu bei, dass er 
versucht, sich seine Bestätigung woanders einzuholen. Mehr und mehr beginnt 
er, sich gegen den kontrollierenden Lebensentwurf seiner Mutter aufzulehnen , 
und hält sich kaum noch im mütterlichen Haushalt auf. Durch Geldmangel 
kommt es zu Beschaffungskriminalität aber auch zu anderen Straftaten. Dabei 
ist hier nicht mehr nur von einer Phase (Episode) auszugehen, da dieses 
Verhalten bereits mehr als drei Jahre  andauert. Seine k riminellen Aktivitäten 
vertiefen sich. Er entzieht sich wiederholt den Sanktionen und ist für den ASD 
und seine Mutter nicht mehr greifbar.  
 
Im September 2016 wurde er in das Programm der Intensivtäter aufgenommen. 
Es fanden dann im weiteren Verlauf mehrere Gespräche in unterschiedlichen 
Konstellationen zwischen dem Jugendlichen, der Mutter, dem ASD, der Polizei, 
der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe sta tt. Darüber hinaus wurde 
ihm in einer Fallkonferenz, aber auch in nachfolgenden 
Gerichtsverhandlungen, die kriminelle Spirale deutlich vor Augen geführt  und 
gegen ihn ein Dauerarrest verhängt. 
 
Nach dem Arrest kam es zu einem Wendepunkt in seinem Leben. Er begab sich 
zunächst nach dem Arrestaufenthalt zu einem Bekannten. Er wollte dadurch 
Abstand zu Köln und seiner Mutter gewinnen. Doch schon kurze Zeit später 
kehrte er in den Haushalt der Mutter zurück und zeigte dort weiterhin ein 
sichtlich verbessertes Verhalten und eine stetige Bereitschaft zur Kooperation.  
Noch vor einer weiteren ausstehenden Hauptverhandlung begann der 
Jugendliche alle versäumten Auflagen nachzuholen. Er leistete die 
Sozialstunden ab, nahm regelmäßig und zuverlässig die Termine mit der

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
36 Kölner Haus des Jugendrechts 
Jugendgerichtshilfe, seinen Bewährungshelfer und anderen Institutionen wahr 
und kümmerte sich intensiv und eigenständig um einen Schulplatz. Daneben 
besteht ein guter Kontakt zu der zuständigen ASD-Mitarbeiterin bezüglich einer 
weiteren perspektivischen P lanung. Es wird insbesondere an einer 
Alternativlösung für die momentane Wohnsituation gearbeitet. Auch wenn 
darüber hinaus keine völlige Abgrenzung zum alten Freundeskreis stattfindet, 
wirkt er sehr stabil. Er zeigt sich deutlich präsenter und mit einer g esteigerten 
Bereitschaft zur Veränderung. Vor allem die Angst , in Haft zu müssen , scheint 
ausschlaggebend dafür gewesen zu sein. Ausschließlich dieses  gezeigte 
Engagement führte  dazu, dass eine Bewährungsstrafe verhängt werden 
konnte. Dieser positive Zustand hält bis zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin an. Ein 
Schulplatz ist ihm mittlerweile sicher, er unterzieht sich Drogenscreenings und 
besucht die Drogenberatungsstelle und auch die Kontakthaltung zu allen 
Institutionen bleibt weiter konstant. Es macht den A nschein, als hätte er den 
Weg zurück zur Legalbewährung gefunden.  
 
Es bleibt zu hoffen, dass es sich bei dieser sichtbar positiven Entwicklung nicht 
um einen vorrübergehenden Zustand handelt und der Fall nicht nochmal eine 
negative Wendung nimmt. Eine Fol gerung aus diesem Fallbeispiel ist aber 
auch, dass die gute Zusammenarbeit zwischen den Institutionen in Verbindung 
mit den Erziehungsmaßnahmen des Jugendgerichtes dafür gesorgt haben, 
dass dem Jugendlichen eine Stütze geboten wurde, um ihn aus der Spirale der 
Kriminalität herauszuholen.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
37  Kölner Haus des Jugendrechts 
5  KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS - AKTIVITÄTEN  
 
5.1 RÜCKBLICK 2016 
Das Berichtsjahr war für die Kooperationspartner geprägt durch den Umzug in 
die neue gemeinsame Liegenschaft Am Justizzentrum 6. Auch der neue 
Standort ist zentral gelegen  und gut erreichbar für die Jugendlichen  und 
Heranwachsenden. Er punktet zudem durch die Nähe zu Staatsanwaltschaft, 
Amts- und Landgericht. Die neuen räumlichen Gegebenheiten  
(Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft haben ihre Bü ros jetzt auf 
drei Etagen, weitere Kollegen der Staatsanwaltschaft Köln und der Stadt Köln 
sind im Hause tätig) führten im Arbeitsalltag anfangs zu ungewohnten 
„Reibungsverlusten“. Die Wege zu den jeweiligen Gesprächspartnern sind jetzt 
etwas länger . Zufäl lige Zusammentreffen, die regelmäßig zu spontanem 
Informationsaustausch genutzt wurden, sind seltener geworden . Durch das 
gefestigt gute Arbeitsklima zwischen allen Mitarbeitern und deren weiterhin 
großes persönliches Engagement konnten diese Nachteile abe r gut 
aufgefangen werden. 
 
Im organisatorischen Bereich wirkte sich der zweimalige Wechsel des/der 
Koordinators/in innerhalb des Berichtsjahres bzw. der dreimalige Wechsel 
innerhalb von zwei Jahren aus. Die jeweils notwendige Einarbeitung in das 
neue Aufgabengebiet band Ressourcen, die „Neuen“ mussten zunächst die 
Alltagsgeschäfte kennenlernen. Eine weitere gemeinsame Fortbildungs -
veranstaltung konnte daher im Berichtsjahr leider nicht stattfinden, ist jedoch 
für 2017 geplant. 
 
Den Kooperationspartnern gelang es gleichwohl, die Aktivitäten im Bereich der 
Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich fortzusetzen. Es entstand ein Flyer, der das 
Konzept und die Ziele des Kölner Haus des Jugendrechts der breiten 
Öffentlichkeit übersichtlich präsentiert. Mehrere Mitarbei ter von 
Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft stellten unser Haus auf dem 
Deutschen Präventionstag  am 06. und 07. Juni 2016  in Magdeburg vor.

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
38 Kölner Haus des Jugendrechts 
Vertretern der Behörden aus Essen, die den Aufbau eines vergleichbaren Haus 
des Jugendrechts planen,  wurde bei einem Besuch in Köln die Gelegenheit 
gegeben, sich unser Haus anzusehen, das zugrunde liegende Konzept 
kennenzulernen und im Gespräch an den hier gewonnenen Erfahrungen zu 
partizipieren. 
 
Die diesjährige Leitungsbesprechung wurde zum Spitzengesp räch. Im 
November 2016 durften wir als Vertreterin der Oberbürgermeisterin Frau 
Henriette Reker Frau Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein, Herrn Polizeipräsidenten 
Jürgen Mathies und Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Jakob Klaas im Kölner 
Haus des Jugendrechts begrüßen. Aktuelle Themen wurden angeregt diskutiert 
und Standpunkte ausgetauscht. 
 
5.2 AUSBLICK 2017 
Für das kommende Jahr haben sich die Kooperationspartner das Thema 
„Nachhaltigkeit der Fallkonferenzen“ auf die Agenda geschrieben. Erstmalig 
wird evalui ert, ob und wie die Empfehlungen der Fallkonferenz umgesetzt 
wurden. Ziel ist, herauszufinden, in welchen Bereichen diese Art der Ansprache 
Ergebnisse erzielt und bei welchen Angeboten gegebenenfalls eine vermehrte 
Unterstützung notwendig ist, um eine posi tive Entwicklung der Kandidaten zu 
fördern. 
 
Wir werden das Kölner Haus des Jugendrechts erneut auf dem Deutschen 
Präventionstag, der am 19. und 20. Juni 2017 in Hannover stattfindet, darüber 
hinaus aber auch auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 28. bis 
30. März in Düsseldorf vorstellen. 
 
Eine Fortsetzung des Austauschs mit den Behörden aus den Städten in 
Nordrhein-Westfalen, in denen andere Häuser des Jugendrechts bereits 
aufgebaut oder in Planung sind, soll erfolgen. 
 
Wir freuen uns auf ein interessantes und vielfältiges Jahr 2017!

Kölner Haus des Jugendrechts | Jahresbericht 2016 
39  Kölner Haus des Jugendrechts 
ERREICHBARKEIT DES 
 KÖLNER HAUS DES JUGENDRECHTS 
 Kölner Haus des Jugendrechts 
Am Justizzentrum 6 
50939 Köln 
haus.des.jugendrechts@stadt-koeln.de 
Koordinatorin  
Rachel Hohn 
Am Justizzentrum 6  
50939 Köln 
Telefon 0221-990445-14 
rachel.hohn@sta-koeln.nrw.de 
 
     Staatsanwaltschaft Köln Staatsanwaltschaft Köln 
Dezernat 169 
Wolfgang Ettelt  
Telefon 0221-990445-12 
wolfgangbernd.ettelt@sta-koeln.nrw.de 
 
 Polizeipräsidium Köln 
Kriminalkommissariat 46 
Bernd Reuther 
Telefon 0221-229-8460 
bernd.reuther@polizei.nrw.de  
 Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Jugendgerichtshilfe 
Wilfried Müller 
Telefon 0221-221-24854 
wilfried.mueller@stadt-koeln.de

Mitteilung Ausschuss

523 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/511/10 
 
Vorlagen-Nummer  01.08.2017 
 2239/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 
 
Jahresbericht 2016 – Kölner Haus des Jugendrechts 
 
Wie in den vergangenen Jahren wurde durch die Kooperationspartner „Polizei – Staatsanwaltschaft – 
Amt für Kinder, Jugend und Familie“ im Haus des Jugendrechts ein Jahresbericht erstellt. 
 
Die Verwaltung stellt den Bericht als Anlage dieser Mitteilung zur Verfügung. 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Salierring
  • Am Justizzentrum 6
  • Freiheit

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2239/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27