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1370/2017

Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Gasmotorenfabrik Deutz in Köln-Mülheim/-Deutz; Az.. 02-1600-22/17

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2017

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Anlage (Plan)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

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Anlage (Plan)

159 Zeichen

Überlagerung Bestand - Städtebauliches Konzept - Möhring-Quartier in Köln Mülheim

Se _ . ai na Lageplan ohne Maßstab - Stand 19.07.2016
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Beschlussvorlage Ausschuss

21451 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Stei KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1370/2017 
Freigabedatum 30.05.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Gasmotorenfabrik Deutz in Köln-Mülheim/-Deutz;  
Az.. 02-1600-22/17 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Den Anregungen der Petenten wird nicht entsprochen. Es wird die Fortführung des Bauleitplanverfah-
rens unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der 
Ergebnisse des am 15.09.2016 durch den Stadtentwicklungsausschuss für das Areal des Bebau-
ungsplanes –Arbeitstitel: Möhring-Quartier in Köln-Mülheim– formulierten Prüfauftrag über einen mög-
lichen Erhalt weiterer Bestandsgebäude über die denkmalgeschützten Gebäude hinaus empfohlen. 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 17.02.2017 richten sich der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Land-
schaftsschutz e. V. und der Rheinische Industriekultur e. V. gemäß § 24 GO an den Rat der Stadt 
Köln. Die Petenten weisen auf die industriegeschichtliche Bedeutung der historischen Gebäude im 
Mülheimer Süden hin und machen eine stärkere Berücksichtigung und den Erhalt dieser Gebäude 
insbesondere im Bereich des ehemaligen Gießereigeländes der Deutz AG und damit des Plangebie-
tes des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel "Möhring-Quartier" geltend. Im Einzelnen wird eine 
substanzorientiertere Planung seitens der städtischen Ämter unter der Federführung einer Projektlei-
tung innerhalb der Stadtverwaltung gefordert. Es wird weiterhin angeregt, dass dem Stadtkonservator 
die Ausarbeitung einer Denkmalbereichssatzung vorgegeben wird, bei der auch Strukturelemente auf 
den Werksgeländen und im öffentlichen Raum in die Erhaltungsbemühungen einbezogen werden. 
 
Das betroffene Plangebiet liegt im rechtsrheinischen Stadtbezirk 9/Köln-Mülheim und ist Teil der städ-
tebaulichen Entwicklungen im Mülheimer Süden. Der unmittelbar am Rhein gelegene Mülheimer Sü-
den war seit Ende des 19. Jahrhunderts ein Standort für Industrie- und Gewerbeunternehmen, des-
sen Geschichte bis heute durch die bauliche Struktur erlebbar ist. Seit den 1990er Jahren wurden 
eine Neustrukturierung der sukzessiv freiwerdenden Flächen notwendig und entsprechend teilräumli-
che Entwicklungskonzepte erarbeitet. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat mit Be-
schluss vom 11.07.2013 die Verwaltung mit der Durchführung des Werkstattverfahrens "Mülheimer 
Süden inklusive Hafen" beauftragt. 
 
Werkstattverfahren Mülheimer Süden inklusive Hafen 
 
Das Werkstattverfahren sollte eine nutzungsstrukturelle, städtebauliche und freiraumplanerische Per-
spektive für eine der größten innerstädtischen Industriebrachen Kölns aufzeigen. Eine wesentliche 
Zielsetzung bei der Erarbeitung des Entwurfs für ein umfassendes Planungs- und Entwicklungskon-
zept war dabei auch die Berücksichtigung des baulichen Bestands und der Denkmalpflege. Die spezi-
fische Prägung des Raums sollte auch das künftige Profil des neuen Stadtquartiers mitbestimmen 
und erlebbarer Bestandteil des Ortes bleiben. Entsprechend war die historische Bausubstanz in die 
planerischen Überlegungen einzubeziehen.  
 
Über einen Zeitraum von September bis Dezember 2013 waren zwei interdisziplinäre Planungsteams 
am öffentlichen Werkstattverfahren beteiligt, die sich aus Stadtplanern, Landschafts- und Verkehrs-
planern zusammensetzten. Ein Beratungs- und Begleitgremium mit Vertreterinnen und Vertretern der 
beteiligten Fachverwaltungen begleitete die öffentlichen Veranstaltungen mit Handlungsempfehlun-
gen. Weiterhin waren rund 40 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vertreter der Politik im Pro-
zess involviert. Mehrere hundert Bürger nutzten die Gelegenheit, eigene Ideen und Anregungen in die 
Konzepte der Planungsteams einfließen zu lassen.  
 
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens wurden in einem städtebaulichen Gesamtkonzept zusam-
mengeführt und fortgeschrieben, welches unterschiedliche Wohn- und Arbeitsszenarios mit ortsspezi-
fischen Atmosphären, Gebäuden und öffentlichen Räumen bietet. Die bestehenden, in hohem Maße 
identitätsstiftenden Industriehallen bilden das wesentliche städtebauliche Rückgrat des Entwurfs. So 
wurde beispielsweise die Möhring-Halle im Konzept freigestellt und in Verbindung mit einer urbanen 
Freiraumgestaltung für eine Nutzung durch die Öffentlichkeit zu einem zentralen stadträumlichen 
Element. Auch die großen Hallenstrukturen der alten Gießerei sollten der Öffentlichkeit als Park mit 
Fußweg zugänglich gemacht werden und unterschiedliche Formen der Wohn- und Gewerbenutzung 
aufnehmen. Das städtebauliche Gesamtkonzept des Werkstattverfahrens bildet die Grundlage der 
weiteren Entwicklung der Teilbereiche und für die Aufstellung der Bebauungspläne zur Schaffung des 
Planungsrechts für die vorgesehenen Nutzungen.

3 
Planungskonzept NRW.URBAN 
 
Die Planungen im Mülheimer Süden durch die NRW.URBAN GmbH & Co. KG umfassen die Flächen 
der ehemaligen Gießerei der KHD Werke, heute Deutz AG. Neben zwei weiteren Eigentümern befin-
det sich der Großteil des ca. 6 ha großen Geländes im Eigentum des Grundstücksfonds NRW / 
NRW.URBAN. Das Areal ist Teil des im Rahmen des Werkstattverfahrens entwickelten städtebauli-
chen Planungskonzeptes. Prägend für das Plangebiet ist seine nahezu vollflächige Bebauung, die 
sich aus dem lang gezogenen früheren Verwaltungsgebäude entlang der Deutz-Mülheimer Straße 
und daran angrenzenden ehemals industriell genutzten Hallenkomplexen zusammensetzt. Neben 
dem lang gezogenen Gebäuderiegel der früheren Hauptverwaltung entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße steht ebenfalls die sogenannte Möhringhalle inmitten des Plangebietes unter Denkmalschutz. 
 
Die für das Plangebiet vorliegende Planung nimmt die Ergebnisse aus dem Werkstattverfahren auf 
und konkretisiert diese. Das Konzept verfolgt das Ziel, Teile der vorhandenen Bausubstanz zu erhal-
ten und diese durch Neubauten sinnvoll zu ergänzen (siehe Anlage). Hierbei spielt die geplante Nut-
zungsmischung, die sich aus einer Vielzahl an Wohnformen, einer Kindertagesstätte sowie unter-
schiedlichen gewerblichen Nutzungsbausteinen und Dienstleistungseinrichtungen zusammensetzt, 
eine entscheidende Rolle. Es ist vorgesehen, die Fläche zu einem lebendigen gemischt genutzten 
Quartier mit einem erheblichen Wohnanteil und einer Neudefinition von Gewerbe-, Büro- und Dienst-
leistungsnutzungen, die teilweise in den Bestandsgebäuden untergebracht werden sollen, zu entwi-
ckeln. Unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bausubstanz und der damit verbundenen identi-
tätsstiftenden städtebaulichen Raumbildung wurde für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
nach § 3 Absatz 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-
ge gemäß § 4 Absatz 1 BauGB ein Planungskonzept vorgelegt, das für die Entwicklung des Mülhei-
mer Südens eine sinnvolle Ergänzung darstellt, der Industriegeschichte dieses Ortes Rechnung trägt 
und damit einen unverwechselbaren Gebietscharakter erzeugt. 
 
Neben dem lang gezogenen dreigeschossigen Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße 
und der zweigeschossigen Möhringhalle, die beide unter Denkmalschutz stehen, sollen darüber hin-
ausgehend größere Teile der erhaltenswerten Hallenstrukturen nördlich der Möhringhalle erhalten 
werden und durch einzelne Neubauelemente sinnvoll ergänzt werden. In den Hallenstrukturen sollen 
zukünftig Dienstleistungsnutzungen und nicht störendes Gewerbe angesiedelt werden. Im nördlichen 
Hallenbereich ist eine Kindertagesstätte vorgesehen. Für den konzipierten Baublock südlich der Möh-
ringhalle ist eine Dienstleistungs- oder Hotelnutzung angedacht, die im Kontext mit der denkmalge-
schützten Möhringhalle entwickelt werden soll. Die Möhringhalle, die derzeit von drei Seiten mit Hal-
len angebaut ist, soll zukünftig baulich freigestellt werden. Hierzu sollen die angebauten Hallenstruk-
turen entfernt werden. Damit erhält die Möhringhalle eine besondere städtebauliche Würdigung, die 
sich für das neue Quartier identitätsstiftend auswirkt. Neben den vorgenannten in das städtebauliche 
Gesamtkonzept integrierten Bestandsgebäuden ist auch eine Reihe von Neubauten im städtebauli-
chen Konzept vorgesehen, die den Bestand ergänzen. Der südwestliche Teilbereich ist durch eine 
Neubebauung mit Wohn- und Gewerbestrukturen geprägt. Zwischen den Bestandshallen und den 
Neubauten im Nordwesten des Plangebietes und dem langgezogenen Gebäuderiegel entlang der 
Deutz-Mülheimer Straße sollen die hier befindlichen Hallen entfernt werden, um in diesem Bereich 
einen öffentlich zugänglichen Freiraum zu entwickeln. Durch abwechslungsreiche Freiräume entste-
hen qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche unterschiedlichen Charakters, die in Kombination mit der ge-
wählten Alt- und Neubaustruktur sowie der geplanten Nutzungsmischung die Grundlagen für ein le-
benswertes neues Stadtquartier darstellen. 
 
Bauleitplanverfahren 
 
Am 15.09.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss für das Areal die Aufstellung eines Bebauungs-
planes mit dem Arbeitstitel "Möhring-Quartier in Köln-Mülheim" für das vormals industriell genutzte 
Gebiet mit dem Ziel beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquar-
tier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen. Die Be-
kanntmachung des Beschlusses erfolgte am 02.11.2016.

4 
 
Ergänzend wird die Verwaltung durch den Beschluss gebeten, im weiteren B-Planverfahren zu über-
prüfen, welche Bestandsgebäude über die bereits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, ge-
nutzt und damit erhalten werden können. In der Vertiefung soll untersucht werden, ob die angedachte 
räumliche Verteilung der Gebäude sinnvoll mit dem Bestand vereinbar ist und inwieweit mehr origina-
ler Baubestand erhalten bleiben kann. Zudem soll die weitere Planung untersuchen, ob die Dimensi-
on der Gießereihallen ablesbar erhalten bleiben kann. Wünschenswert wäre, im Zuge neuer Er-
schließungsstraßen vorhandene Dachkonstruktionen zu erhalten, um so die Vorstellung der räumli-
chen Dimension der Hallen aufrecht zu erhalten. Die Grundgedanken des Werkstattverfahrens sollen 
weiterhin Grundlage der weiteren Planungen bleiben. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 27.10.2016 in Form einer Abendveranstaltung 
stattgefunden, bei der das Planungskonzept vorgestellt wurde, Fragen zur Planung und dem Verfah-
ren beantwortet sowie Stellungnahmen und Anregungen entgegen genommen wurden. Schriftliche 
Stellungnahmen konnten bis einschließlich 11.11.2016 eingereicht werden. 
 
Bei der Abendveranstaltung stellt sich unter anderem Herr Buschmann als Lehrender für Industrie-
denkmalpflege der RWTH Aachen und Vorsitzender des Vereins Rheinische Industriekultur vor und 
plädiert für die Wahrung des Denkmals der Gasmotorenfabrik Deutz. Er erkennt an, dass die denk-
malwerten Gebäude erhalten bleiben sollen, gibt aber zu bedenken, dass es weitere bemerkenswerte 
Bausubstanzen im Gebiet gibt. Er weist explizit auf den Mittelmotorenbau - im Konzept mit einem 
Boarding House überplant - hin. Er regt an, auf das Boarding House zu verzichten, den Mittelmo-
torenbau zu erhalten und dort etwa eine Piazza unter freiem Himmel vorzusehen. Er erläutert eben-
falls, dass die Einmündung im Norden des Plangebietes aus verkehrlicher Sicht schwierig erscheint. 
Er schlägt vor, auf diese Einfahrt ins Gebiet zu verzichten. 
 
Ein weiterer Bürger geht auf die Historie des Ortes ein und erläutert, dass hier der Ort ist, an dem sich 
die erste Motorenfabrik der Welt befand. Er interessiert sich dafür, ob sich hinter den Mauern oder im 
Boden noch Zeugen dieser Historie befinden und ob es eine industrie-archäologische Untersuchung 
geben wird.  
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs informiert dazu, dass der Stadtentwicklungsausschuss im Zuge des 
Aufstellungsbeschlusses einstimmig beschlossen hat, eine Einbeziehung weiterer Bestandsgebäude 
in das Projekt zu prüfen und zu klären, ob Gebäude zusätzlich erhalten werden könnten.  
 
Auch in den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurde wiederholt der Er-
halt insbesondere der Hallenstrukturen, weiterer historischer Backsteingebäude sowie der für das 
Quartier prägenden Nordkante im Plangebiet angeregt.  
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 06.01. bis 
09.02.2017 stattgefunden. Zusätzlich wurde ein Scoping-Termin am 26.01.2017 zur Erläuterung der 
Planung und Beantwortung von Fragen angeboten. 
 
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat der LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland - eine Stel-
lungnahme zum städtebaulichen Planungskonzept für das Möhring-Quartier abgegeben. Danach sind 
die Belange der Denkmalpflege betroffen, weil sich im Plangebiet zwei Baudenkmäler nach § 3 
DSchG NRW befinden. Die Gebäude gehören zur ehemaligen, ab 1869 entstandenen Gasmotoren-
Fabrik Deutz und firmieren unter der Adresse Deutz-Mülheimer Straße 147 bis 155. Im Einzelnen 
handelt es sich nach Auskunft des LVR zum einen um das frühere Verwaltungsgebäude, welches in 
mehreren Bauphasen zwischen 1891 und 1914 entlang der Deutz-Mülheimer Straße als dreige-
schossiger Backsteintrakt erbaut wurde. Das zweite Gebäude ist die Möhringhalle, ein ursprünglich 
für die Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung in Düsseldorf 1902 nach Entwürfen von Reinhold 
Krohn und Bruno Möhring errichtetes und nach Ausstellungsende in Köln wiederaufgebautes Gebäu-
de in Stahlfachwerksbauweise mit Satteldach und zwei Geschossen. In der Stellungnahme wird an-
geregt, dass in der Begründung zum Planungskonzept noch deutlicher auf die städtebauliche Bedeu-
tung hingewiesen wird, insbesondere des früheren Verwaltungsgebäudes, welches mit der gegen-
überliegenden straßenbegleitenden Hallenbebauung korrespondiert und ein imposantes Industrie-
zeugnis darstellt.

5 
 
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Baudenkmäler im Bebauungsplan 
zu kennzeichnen sind. In Plan und Begründung sollen auch die unmittelbar an das Plangebiet an-
grenzenden Baudenkmäler gekennzeichnet und beschrieben werden, da diese im Rahmen des Um-
gebungsschutzes zu beachten sind. 
 
Grundsätzliche baudenkmalpflegerische Bedenken gegen das Planungskonzept äußert der LVR im 
Hinblick auf die Baumöglichkeit im Kreuzungsbereich Deutz-Mülheimer Straße/Auenweg. Die existie-
rende eingeschossige Bebauung ist nicht zwingend zu erhalten. Hier sollten im Zuge einer Neube-
bauung, bedingt durch die vorhandene Torsituation durch das ehemalige Verwaltungsgebäude und 
die gegenüberliegende Halle, keine mehrgeschossige Bebauung zugelassen werden. Die herausra-
gende Stellung des Verwaltungsgebäudes im Stadtraum erfordert eine Festsetzung der Bebauungs-
höhen für die hinter dem denkmalgeschützten Bauwerk vorgesehene Neubebauung, sodass sicher-
gestellt ist, dass das Verwaltungsgebäude in der Straßenansicht nicht überragt wird. 
 
Aus denkmalfachlicher Sicht lobt der LVR, größere Teile der nicht denkmalgeschützten aber erhal-
tenswerten Hallenstrukturen nördlich der Möhringhalle zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzufüh-
ren. Die vom Stadtentwicklungsausschuss angeregte Prüfung eines noch umfangreicheren Erhalts 
des Gebäudebestands wird unterstützt. Auch die in der Stellungnahme des Fördervereins Rheinische 
Industriekultur e. V. unterbreiteten Vorschläge zur Sichtbarmachung der im Erdreich wahrscheinlich 
noch vorhandenen baulichen Reste der Doppelvilla von Daimler und Otto sowie der Kupolöfen im 
ehemaligen Gießereibereich heißt der LVR gut. 
 
Abschließend geht der LVR vom Erhalt aller Bauteile des denkmalgeschützten ehemaligen Verwal-
tungsgebäudes an der Deutz-Mülheimer Straße aus. Ein Abriss an dieser Stelle wäre denkmalpflege-
risch nicht erlaubnisfähig. 
 
Derzeit werden einzelne Gebäude und Gebäudeteile gemäß dem Prüfauftrag des Stadtentwicklungs-
ausschusses auf einen möglichen Erhalt sowie eine sinnvolle und dem städtebaulichen Anspruch 
einer Nutzungsmischung hin untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden bei der weiteren Pla-
nung berücksichtigt und in die Konkretisierung der einzelnen Baufelder und Gebäude eingearbeitet. 
Ziel der Stadt Köln ist es, das Bauleitplanverfahren und damit die Entwicklung des Quartiers zeitnah 
zum Abschluss zu bringen beziehungsweise voranzubringen, sodass nicht zuletzt auch eine Gesamt-
betrachtung der Wirtschaftlichkeit in die Abwägung einzubeziehen sein wird. Zur Beurteilung der 
Schutzwürdigkeit, und damit der Berücksichtigung der Bestandsgebäude in der Planung, wurden in 
allen Verfahrensschritten die zuständigen Fachdienststellen, Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange beteiligt. Bereits im Werkstattverfahren wurden die unter Schutz gestellten Gebäude 
durch das zuständige Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln in das Verfahren 
eingebracht und entsprechend berücksichtigt. Auch im Rahmen des anschließenden Bauleitplanver-
fahrens wurden in den bisher durchgeführten Verfahrensschritten die Behörden und Träger öffentli-
cher Belange gemäß Baugesetzbuch beteiligt. Sowohl seitens des Fachamtes der Stadt Köln als 
auch des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland - sind keine weiteren unter Schutz gestellten 
Gebäude oder Anlagen oder zukünftig geplante Unterschutzstellungen benannt worden, sodass aus 
planungsrechtlicher Sicht keine zusätzlichen Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind. 
 
Im Rahmen der Stellungnahme zur Eingabe nach § 24 GO Nummer 02-1600-21/17 hat das Amt für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln darauf hingewiesen, dass die Bedeutung des In-
dustriegeländes Mülheim-Süd seit den 1990er Jahren durch sukzessive Unterschutzstellung von etli-
chen Gebäuden nach dem Denkmalschutzgesetz NRW gewürdigt wurde. Die Eintragungen der Ob-
jekte in die Denkmalliste erfolgten demnach in zwei größeren Phasen in den Jahren ab 1992 und 
2003. Dabei wurde insbesondere die Entwicklung des Industrieareals entlang der Deutz-Mülheimer 
Straße als "Industriestraße" gewürdigt und weitere prägende Gebäude auf dem ehemaligen Indust-
rieareal unter Schutz gestellt. Die von den Petenten angeregte Erarbeitung einer Denkmalbereichs-
satzung wird seitens des Fachamtes für nicht zielführend erachtet und somit abgelehnt. 
 
Aus städtebaulicher Sicht würde gemäß ersten Ergebnissen der Untersuchungen des Gebäudebe-
stands für eine mögliche Nachnutzung eine Reduzierung der realisierbaren Wohnflächen im Quartier 
bedeuten. Eine Wohnnutzung ist aufgrund der ursprünglichen Errichtung und Nutzung als Büro- und

6 
Gewerbegebäude mit großflächigen Hallen nur schwer umzusetzen. Außenbezüge, Erschließung und 
Funktionen würden, im Vergleich zum Neubau, klare Defizite nach sich ziehen. Darüber hinaus ist 
von erheblichen Altlasten und Verunreinigungen durch die jahrzehntelange industrielle Nutzung an 
den Gebäuden und im Boden auszugehen, die eine umfangreiche und aufwendige Sanierung, sofern 
möglich, verursachen würden. 
 
Bereits durch die angrenzende Hafen- und Werftnutzung des Mülheimer Hafens in Verbindung mit 
Restriktionen wie Schutzradien um Liegeplätze für Gefahrgutschiffe, wurde die Wohnnutzung im Lau-
fe des Verfahrens deutlich eingeschränkt. Aus einer zukünftig weiterhin gewerblichen Nutzung weite-
rer Flächen würde eine Umverteilung von Wohnen, Büronutzung und Gewerbe und damit eine deutli-
che Reduzierung der Wohnnutzung im Quartier resultieren. Dies würde jedoch nicht dem städtebauli-
chen Ziel eines gemischt genutzten urbanen Quartiers in Verbindung mit der Entwicklung der übrigen 
Flächen aus dem Werkstattverfahren im Mülheimer Süden entsprechen. Dabei ist es insbesondere 
das erklärte Ziel der Stadt Köln, dringend benötigten Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen 
und in verschiedenen Preisklassen, einschließlich im geförderten Wohnungsbau, zu schaffen. 
 
Denkmalschutz 
 
Die Bedeutung des Industriegeländes Mülheim-Süd beidseitig der Deutz-Mülheimer Straße wurde seit 
den 1990er Jahren durch sukzessive Unterschutzstellung von etlichen historischen Gebäuden nach 
dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gewürdigt. Die Eintragungen der Objekte in die 
Denkmalliste erfolgten in zwei größeren Phasen in den Jahren 1992 ff. und 2003 ff.; verschiedene 
Gebäude für die Motorenproduktion und die Verwaltungsgebäude der Motorenfabrik Deutz stehen 
unter Denkmalschutz. Sie dokumentieren die historische Entwicklung des Industrieareals seit 1899 
insbesondere entlang der Deutz-Mülheimer Straße als "Industriestraße". Des Weiteren wurden weite-
re prägende Gebäude auf dem ehemaligen Industrieareal unter Schutz gestellt wie etwa die Gebäude 
der ehemaligen Waggon- und Schwebebahnproduktion der Firma Van der Zypen & Charlier. 
 
Die vorgeschlagene Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt im 
Hinblick auf den bereits weit fortgeschrittenen Planungsprozess nicht mehr zielführend. Angesichts 
des bekanntermaßen seit Jahren laufenden städtebaulichen Verfahrens wird eine derartige Initiative 
als verspätet erachtet. 
 
Aus den oben genannten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung den Anregungen der Petenten 
nicht entsprochen werden. 
 
 
Anlage

Anlage 1

5720 Zeichen

=
I "EdRheinischer Verein m. a

Für Denkmalpflege und Landschaftsschutz Er En

RHEINISCHE
INDUSTRIEKULTUR

An den

Rat der Stadt Köln

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8

50667 Köln

en A] 00-74

Eingang 23, Feb. 2017 " Köln, den 17. Februar 2017

Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Innenstadt
Poststelle Ludwigstr. 8

Gasmotorenfabrik Deutz in Köln-Mülheim/Deutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein seit mehr als ein Jahrzehnt laufender Planungsprozess steht mit Verabschiedung eines B-
Planes für das Gießerei-Gelände der Deutz AG an der Deutz-Mülheimer-Straße vor dem
Abschluss. Der vorliegende B-Plan-Entwurf entspricht jedoch in mehreren Punkten nicht der
Bedeutung des Ortes. Obwohl die Bedenken gegen den Entwurf zahlreich durch Bürger und
Institutionen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mündlich und vermutlich auch
schriftlich geltend gemacht wurden, haben wir den Eindruck, dass diese Bedenken nicht mit
der ausreichenden Sorgfalt gewürdigt werden. Darüber hinaus wollen wir mit dieser Petition
zum Ausdruck bringen, dass mehr noch als bisher die nähere Umgebung des Geländes der
Gasmotorenfabrik Deutz in die Bemühungen um eine städtebauliche Zukunft mit einbezogen
werden müssen. Diese Petition bezieht sich daher nicht nur auf das B-Plan-Gelände mit dem
Arbeitstitel Möring-Quartier, sondern auf die ganze Situation an der Deutz-Mülheimer
Straße zwischen Messegelände und Mülheimer Freiheit.

Im Einzelnen machen wir geltend:

1.

Das Ursprungsgelände der Gasmotorenfabrik Deutz westlich der Deutz-Mülheimer-Straße im
Zwickel mit dem Auenweg ist von herausragender historischer Bedeutung. Hier entstand die
erste Motorenfabrik der Welt, hier wurde der Viertakt-Motor erfunden, hier wirkten außer
Nikolaus August Otto über ein Jahrzehnt lang Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach. Auch
‘das östlich der Deutz-Mülheimer-Straße gelegene Gelände der Deutz AG ist von großer
historischer Bedeutung. Hierhin dehnte sich das Werk in den 1880er Jahren aus, mit einer
Aufteilung der Motorenproduktion in Klein-, Mittel- und Großmotorenbau. Da die Urzelle
der Motorenproduktion von 1869 nicht mehr erhalten ist, vertreten wir die Auffassung, dass
die noch vorhandenen historischen Stätten der Motorenfertigung an der Deutz-Mülheimer-
Straße erhalten bleiben sollten. Das sind der Kleinmotorenbau (Baubeginn 1889), der
Großmotorenbau (1899/1900) und der Mittelmotorenbau (1913).

Diese Zielstellung ist aktuell stark in Frage gestellt. Der Kleinmotorenbau wird nach den
Entwicklungsplänen der Deutz AG in der Erhaltung nicht bestätigt. Eine Eintragung in die
Denkmalliste ist trotz Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland durch den
Stadtkonservator Köln nicht erfolgt. Der Mittelmotorenbau westlich der Deutz-Mülheimer-
Straße soll zugunsten eines 10-geschossigen Wohn- und Boardinghauses und einer
Kindertagesstätte abgebrochen werden.

Das Stadtplanungsamt macht — nach mündlicher Auskunft — geltend, man folge mit dem
Neubauplan den Wünschen des Investors. Es kann sich dabei aber nur um ganz spezielle
Investorenwünsche handeln, weil es andere Investoren gibt, die auf dem Gelände sehr viel
stärker substanzbezogener planen und mit Objekten in Mülheim-Nord und auf dem
Lindgens-Gelände die Realisierbarkeit solchen Investitionen nachgewiesen haben.

Wir möchten mit dieser Petition erreichen, dass alle städtischen Ämter sich stärker an diesen
substanzorientierten Überlegungen orientieren.

2.

Weiterhin regen wir an, dass Planung und Durchführung der Planung zukünftig einer
„federführenden“ Projektleitung innerhalb der Stadtverwaltung Köln zugeordnet wird. Es soll
vermieden werden, dass widersprüchliche Entscheidungen und Genehmigungen erfolgen,
mit denen Folgeentscheidungen präjudiziert werden. Es geht dabei um städtebauliche
Festlegungen, Verhandlungen und Vereinbarungen durch die Wirtschaftsförderung,
Verkehrs- und Grünflächenplanungen, besonders auch um Bau- und Abbruch-
genehmigungen.

3:
Die Deutz-Mülheimer-Straße ist insgesamt von hoher geschichtlicher Bedeutung, besonderes
mit der Entwicklung, Erprobung und dem Bau der Schwebebahn auf dem Van-der-Zypen

Gelände. Angesichts dieser, auch noch durch Objekte und Bauwerke nachvollziehbaren
historischen Bedeutung halten wir die Ausweisung eines Denkmalbereichs für sinnvoll. Wir
möchten mit dieser Petition anregen, dem Stadtkonservator die Ausarbeitung einer
entsprechenden Satzung vorzugeben. Ziel der Satzung wäre es, auch nicht-denkmalwerte
Objekte (erhaltenswerte Bausubstanz gem. DSchG NRW) und auch Strukturelemente auf den
Werksgeläinden wie auch im öffentlichen Raum in die Erhaltungsbemühungen
einzubeziehen. Stadtstrukturen in diesem Sinne wären die Deutz-Mülheimer-Straße, die um
1910 entstandene Viaduktstrecke der zum Deutzer Bahnhof führenden Eisenbahn und der
Mülheimer Hafen.

Mit freundlichen Grüßen

an ae

Prof. Dr. Barbara Schock-Werner
Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V., Regionalverband Köln

Ahteudlandı- / Dr. Alexander Kierdorf

Rheinische Industriekultur e. V.

Marc Leßle
raum 13 gGmbH, Haselbergstraße 15, 50331 Köln

Boris Sieverts
Büro für Städtereisen, Schleiermacherstr. 8, 51063 Köln

Icon Kommunikation für Kultur und Wirtschaft GmbH, Deutz-Mülheimer-Straße 165, 51063
Köln

Helmut Goldau / Mathilde Kriebs
Geschichtswerkstatt Mülheim, Kulturbunker Mülheim, Berliner Str. 20, 51063 Köln

NUR w— Melk Koh

Kontakt

Rheinische Industriekultur e. V. Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V.
Prof. Dr. Walter Buschmann Prof. Dr. Barbara Schock-Werner

Elsenborner Straße 19 Ottoplatz 2

50933 Köln 50679 Köln

E-Mail: w.buschmann@50933koeln.de E-Mail: sekretariat@rheinischer-verein.de

Beratungsverlauf (2)

10.07.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.09.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1370/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27