0340/2019
Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht;
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HKB 2_fort 2_controlling 18-12-31 anlage_ausschüsse reduziert 19-02-25
38079 Zeichen
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 1
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Aufgabe:
Beschluss des Rates am 20.12.2016
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit
erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen.
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fach-
ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbeauftragten über wichtige Entwick-
lungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.
Erläuterungen:
Status (Spalte 6) grün gelb rot
Bedeutung Maßnahme läuft nach Plan
Maßnahme wird mit Verzögerung
umgesetzt
Nachsteuern erforderlich
Maßnahme wird nicht umgesetzt oder
Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten
Nachsteuern erforderlich
Hinweise:
Maßnahmen, die nach Plan gelaufen und abgeschlossen sind, werden in diesem zweiten Controlling nicht mehr aufgeführt. Sie werden
aber im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden.
Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen sind, haben keinen Status.
Redaktionelle Anpassungen wurden nicht kenntlich gemacht.
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 2
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
1 2 3 4 5 6
1 Kinder und Jugend
1.1 Erhaltung und Weiterentwicklung der heilpädagogischen/inklusiven Angebote für die Kinder in
der Frühförderung. 51 2016 un-
befristet grün
1.2 Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote für die Eltern in der Frühförderung. 51 2016 un-
befristet grün
1.3 Erhaltung und Weiterentwicklung der Inklusionsbegleitung und Beratung in den Kindertages-
einrichtungen. 51 2016
neu:
un-
befristet
grün
1.5
Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut,
das Familien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl
Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern und Familien un-
terstützt.
51 2018 2020 grün
1.6
Es wird eine Präventionskette (weiter-)entwickelt, die bereits bestehende Maßnahmen und
weitere notwendige Maßnahmen einschließt und miteinander verbindet. Mit dieser Präventi-
onskette werden Schutzfaktoren gefördert und Risikofaktoren vermindert.
51 2018 2020 grün
1.7
Personalentwicklung der städtischen Mitarbeiter/innen im Elementarbereich: Organisation ei-
nes sich jährlich wiederholenden Fachtages für ca. 100 - 200 Mitarbeiter/innen aus den städti-
schen Kindergärten zu den Themen Inklusion und Behinderung.
51 2016 2020 grün
1.8 Kontinuierliche Fortschreibung des Inklusionskonzeptes für städtische Kindergärten, mit dem
die erfolgreiche Arbeit zur Inklusion erhalten und weiterentwickelt werden soll. 51 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 3
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
1.9 Die Maßnahmen der 1. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2015) werden
stetig umgesetzt.
IV/2
404 2016 un-
befristet grün
1.10
Die Möglichkeiten und Grenzen für kommunales Handeln im Rahmen der Entwicklung eines
inklusiven Schulsystems sind insbesondere im Kontext von qualitativer Inklusionsentwicklung
(landesweite Regelungen bezüglich pädagogisch-didaktischer Konzepte für Gemeinsames
Lernen und bezüglich der sächlichen Ressourcenausstattung - Gebäude, Raum, Ausstattung)
kritisch in den Blick zu nehmen und zu optimieren.
IV/2 2016 un-
befristet grün
1.11
Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) wird auf der Grundlage
einer für 2017 vorgesehenen Zwischenbilanz vorgenommen.
Die Zwischenbilanz und ein Ausblick auf die 2. Fortschreibung liegen vor. Die 2. Fort-
schreibung soll nun in 2019 erfolgen. Ursächlich für die zeitlichen Verzögerungen sind
die von der Landesregierung angekündigten Veränderungen der rechtlichen Rahmen-
bedingungen (Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinen
weiterführenden Schulen vom 15.10.2018).
IV/2 neu:
2018 2019 gelb
1.12 Stärkung der Vernetzung und Fortbildung für mehr inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der
Stadt. 51 2017 un-
befristet grün
1.12.1 Stärkung der Wahlfreiheit und Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung im Freizeitbereich. 51 2017 un-
befristet grün
1.13
Inklusion wird als ein Schwerpunkt in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan
aufgenommen. Die inklusiven Angebote im Bereich der Jugendförderung werden kontinuierlich
ausgebaut. Konzepte zu Inklusion und Partizipation werden entwickelt, erprobt und unter dem
Gesichtspunkt der Selbstwirksamkeit evaluiert.
51 2017 2020 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 4
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
1.14
Im Rahmen der Jugendgruppenleiterschulung wird ein Modul „Grundlagen inklusiver Arbeit“
entwickelt. Teil dieses Projektes ist die Übernahme von Patenschaften mit dem peer-to-peer-
Ansatz, die auch die Begleitung von Jugendlichen zur Jugendeinrichtung beinhaltet.
Wegen fehlendem Personal verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme.
51 2016 2018 Gelb
1.15
Bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche wird
auf Grundlage eines von Jugendamt, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung,
und Behindertenbeauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbar-
keit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendliche und deren Begleitperso-
nen gewährleistet.
51 2016 un-
befristet grün
2 Stadtentwicklung, Straßenbau, Stadtbahnbau und Mobilität
2.1
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sind in elf Sozialräumen Maß-
nahmen vorgesehen, in denen die Themen der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barri-
erefreiheit als Querschnittsaufgaben behandelt werden.
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ werden verschiedene För-
dermöglichkeiten in Anspruch genommen. Die jeweiligen Förderzugänge setzten spezi-
fische Rahmenbedingungen. Aufgrund von Veränderungen und einer neuen zeitlichen
Staffelung für die Sozialräume hat sich der Durchführungszeitraum verlängert.
15 2016 neu:
2023 gelb
2.1.1
Die Maßnahme „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ macht die Barrierefreiheit explizit zum The-
ma: Gemeinsam mit interessierten Bewohner/innen, im Sozialraum ansässigen Trä-
gern/Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen soll in zwei Sozialräumen eine
exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und Barrierefreiheit erfolgen. Aus der
Erhebung soll ein exemplarischer Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie ein Wohnquar-
tier „inklusiv“ werden kann.
161/2 2018 2019 Grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 5
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
2.2
Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die
Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung.
Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere
2.2.1 Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung (Kölner Perspektiven 2030“) 15 2017 2019 grün
2.2.2
Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr
Im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ erfolgt zurzeit eine gesamt-
heitliche Betrachtungsweise der verschiedensten Themenfelder einschließlich Mobilität.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das weitere Vorgehen zu den konzepti-
onellen Betrachtungen in Bezug auf die Verkehrsentwicklung abgestimmt und Vor-
schläge für die Ausrichtung der künftigen Projekte unterbreitet.
66 gelb
2.2.3 Teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte 15 2016 un-
befristet Grün
2.2.4 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 15 2016 2020 grün
2.4 Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grün-
flächen werden generell barrierefrei gebaut. 67 2017 2020 grün
2.5 Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, sind Be-
standteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 67 2017 2020 grün
2.6
Die Standards für barrierefreies Bauen werden um bislang noch nicht erfasste Situationen im
Straßenraum ergänzt (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, komplexe Leitsysteme). Darüber hin-
aus werden die bereits bestehenden Vorgaben fortlaufend auf Übereinstimmung mit aktuellen
bzw. zukünftig neuen / geänderten Normen geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
66 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 6
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
2.7
Um bei Planungen eine einheitliche und gleichbleibende Qualität bezüglich des barrierefreien
Bauens zu erreichen, steht den städtischen und auch den externen Planern/innen im Amt für
Straßen und Verkehrstechnik weiterhin ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner
für Beratungen, Abstimmungen und Prüfungen von Planungen zur Verfügung.
66 2016 un-
befristet grün
2.11
Die Beratung privater Investoren wird verstärkt und in Einzelfällen werden Vorgaben für den
barrierefreien Ausbau auch privater Freiflächen im Rahmen von Bebauungsplan-Verfahren
und Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) gemacht.
61 2016 un-
befristet grün
2.12
Die Umsetzung des Toilettenkonzeptes wird weiter verfolgt.
Aufgrund der schwierigen Diskussionen bei der Bestimmung der Standorte für die ein-
zelnen Toiletten verzögert sich die Errichtung der vorgesehenen Toiletten.
69 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
2.14
Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Ram-
pen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prioritätenliste hergestellt.
Umsetzung läuft derzeit plangemäß. Es werden sich aber voraussichtlich Verzögerun-
gen ergeben.
69 2016
nicht
fest-
gelegt
grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 7
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
3 Gebäude
3.1
Die bereits umgesetzten Schulbaumaßnahmen der Inklusion werden ausgewertet und es wer-
den daraus Rückschlüsse und Auswirkungen für künftige Baumaßnahmen im Bestand und
Neubau abgeleitet.
Um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Schulbesuch
an Regelschulen im Gemeinsamen Lernen (GL) zu ermöglichen, wurden in der Ver-
gangenheit kleinere Baumaßnahmen an bestehenden Schulen ausgeführt. Diese Maß-
nahmen wurden jeweils einzelfallbezogen (bedarfsorientiert) durchgeführt.
Eine flächenendeckende entsprechende bauliche Nachrüstung/Ausstattung aller Be-
stands-GL-Schulen kann aufgrund der Vielzahl der Schulen nur sukzessive und an-
lassbezogen erfolgen.
Wie u.a. in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln ausgeführt, werden bei allen (künftigen)
Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbauten alle Belange der Barrierefrei-
heit berücksichtigt.
402 2016 un-
befristet gelb
3.2
Die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit wird durch eine durchgehende Qualitätssiche-
rung in jeder Phase der Planung- und der Ausführung sichergestellt.
Die Qualitätssicherung der Barrierefreiheit wurde auf breitere Basis gestellt. Aktuell
werden die Mitarbeiter*innen durch externe Lehrgänge ausgebildet. Aufgrund der
Dringlichkeit von Schulprojekten, dem Personalmangel und er Personalfluktuation ist
das Arbeitsvolumen nach wie vor kritisch. Eine Qualitätssicherung zur Barrierefreiheit
ist von 26 in allen Leistungsphasen gewünscht. Dies ist aus oben genannten Gründen
jedoch aktuell leider nicht umfänglich gewährleistet.
26 2016 un-
befristet gelb
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 8
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
3.5
Die Richtlinie der Gebäudewirtschaft wird überarbeitet und den aktuellen Vorschriften ange-
passt. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit der Agentur Barrierefrei NRW eine Richtlinie erar-
beitet. Als zusätzliche Bestandteile werden neben den allgemeinen Anforderungen praxisori-
entierte Planungsmodule und Best-Pratice-Beispiele aufgenommen.
Ist in der Entwicklung, aber zeitkritische Projekte rauben die erforderliche Bearbei-
tungszeit.
26 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
4 Wohnen
4.1 Die Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum durch den Bau von jährlich mindes-
tens 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen bleibt ein zentrales Ziel. 56 2017 un-
befristet grün
4.2
Insbesondere die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen, die das altengerechte
und barrierefreie Wohnen fördern, sollen umgesetzt werden (u. a. Initiierung weiterer Mehrge-
nerationen-Wohnprojekte).
15 2016 un-
befristet grün
4.3 Die Beratungsgespräche und die Werbung für barrierefreies Bauen bei Investoren und Bau-
herren werden auch künftig verstärkt fortgesetzt. 56 2017 un-
befristet grün
4.4
Menschen mit Lernschwierigkeiten soll bei der Wohnungssuche geholfen werden, Vermie-
ter/innen und Nachbarschaft für die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibili-
siert werden.
161/2
KoKoBe 2018 un-
befristet grün
4.5
Die Beratung und Vermittlung barrierefreien Wohnraums durch die Beratungsstelle Behinder-
tengerechtes Wohnen und die Beratung und Hilfe durch wohn mobil (Beratungsstelle für
Wohnraumanpassung und Wohnungswechsel) sollen mindestens im bisherigen Umfang fort-
gesetzt werden.
56 2017 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 9
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
5 Arbeit
5.1
Die Entwicklung von möglichen Maßnahmen inklusiver Berufsorientierung, Inklusion im Über-
gangssystem und in der Berufsausbildung werden in den KAoA-Gremien platziert. Das „Netz-
werk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ ist initiiert worden und setzt seine Arbeit fort.
Im Rahmen der Landesinitiative KAoA sind neue Standards implementiert, die von
Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen genutzt werden können: KAoA
STAR und die zweitätige Potenzialanalyse für Schülerinnen und Schülern mit Förder-
schwerpunkt Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung. Das KAoA Netzwerk
tagt daher zurzeit nicht, bei Bedarf wird das Netzwerk wieder aktiviert.
404
401 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
5.2
Die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und
zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in der Zukunft gesichert werden. Ziel
ist insbesondere der Abbau von Vorurteilen durch Information, Beratung und Begegnung. Um
dem hohen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteu-
re/innen und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unter-
nehmen und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei
Mal im Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung durchgeführt werden.
In 2018 übernahm die Regionalagentur Region Köln (in Trägerschaft von 804) die Fe-
derführung des Regionalen Netzwerks „Berufliche Inklusion von Menschen mit Behin-
derung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ für die Region Köln. Mit den Kam-
mern und dem Landschaftsverband ist eine jährlich wechselnde Federführung der Ge-
schäftsführung des Netzwerks vereinbart. Da 804 auch aktiv an dem jährlich stattfin-
denden Runden Tisch Inklusion der Agentur für Arbeit Köln mitarbeitet, bei dem alle re-
levanten Arbeitsmarktakteure zusammenkommen, wird ein Netzwerktreffen im Jahr als
ausreichend angesehen.
In den Jahren 2017 und 2018 fand jeweils ein Netzwerktreffen statt. Auch für 2019 ist
wieder ein Netzwerktreffen geplant, mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Fachkräftesi-
cherung“.
80 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 10
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
5.4
In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Michaelshoven bietet das Jobcenter Köln als
Arbeitgeber arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Problemen Praktika mit dem Ziel
einer versicherungspflichtigen Beschäftigung an.
5000 2016 un-
befristet grün
5.6
Durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte werden junge Menschen mit einer körperli-
chen oder geistigen Behinderung so qualifiziert, dass damit der Einstieg in das Ausbildungs-
verfahren der Stadtverwaltung erreicht und durchlaufen werden kann.
11 2016 un-
befristet grün
6 Kunst und Kultur, Weiterbildung
6.6
Im NS-Dokumentationszentrum sind vielfältige Maßnahmen geplant, um die Barrierefreiheit zu
verbessern. Unter anderem soll im Eingangsbereich ein Relief des Hauses aufgestellt werden,
soll die Beleuchtung überprüft werden, sollen die Markierung der Treppenstufen und der Ein-
bau eines Leitsystems geprüft werden. Bei den beiden letztgenannten Maßnahmen sind Ab-
stimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich.
4520 2018 2020 grün
6.7
Die Bürgerhäuser und -zentren sind bis auf das Bürgerzentrum Vingst weitgehend barrierefrei
umgebaut. Über die EFRE-EU-Förderung 2014-2020 ist geplant, auch das Bürgerzentrum
Vingst barrierefrei zu gestalten.
Der barrierefreie Umbau des Bürgerzentrums Vingst wurde auf seine Förderfähigkeit
im Rahmen der Städtebauförderung geprüft. Die notwendigen Umbaumaßnahmen
wurden von der Fachverwaltung aber letztlich als nicht förderfähig eingestuft. Aus dem
Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für die bauliche Unterhaltung von
Jugendeinrichtungen kann die umfangreiche Maßnahme derzeit nicht finanziert wer-
den. Die Verwaltung prüft weitere Möglichkeiten, um den barrierefreien Umbau mittel-
fristig dennoch realisieren zu können
51 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
6.8 Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv aus. 50/2 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 11
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
6.9
Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Arbeitskreises der Bürgerhäuser und -zentren und
über die jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbaren mit den Einrichtungen werden die Belange
von Menschen mit Behinderungen erörtert und soweit möglich umgesetzt.
50/2 2016 un-
befristet grün
6.10
Bei den durch Mittel des Konjunkturprogramms II barrierefrei ertüchtigten Bürgerhäuser und -
zentren werden erforderliche Nacharbeiten (z.B. Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft
der Induktionsanlagen) durchgeführt.
50/2 2016
nicht
fest-
gelegt
grün
6.11
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehung der städtischen Museen werden in einer
Prioritätenliste erfasst und die aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bar-
rierefreiheit werden schrittweise umgesetzt.
Der Hauptanteil der Maßnahmen wurde im Rahmen des KP II realisiert. Wichtige
Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der barrierefreie Ausbau von Aufzugsanlagen
und Toilettenanlagen, Treppenlifte und Rampen in Zugangsbereichen wurden realisiert.
Kleinere Maßnahmen stehen noch aus.
Die Bauabteilung der Museen wurde im Sommer 2018 bei der Gebäudewirtschaft
angegliedert. Die in der Prioritätenliste aufgeführten baulichen Maßnahmen werden
sukzessive weiter umgesetzt.
26 2016 2020 grün
6.12
Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen der teil-
nehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie der An-
mietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzusetzen.
42 2016 un-
befristet grün
6.13 Im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird die VHS das FORUM
Volkshochschule zum Ort des Diskurses aktueller Themen der Inklusion weiter ausbauen. 42 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 12
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
6.15
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungsein-
richtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinder-
te erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
(Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die
Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen.
Die Erhebung der Sachlage ist mit unerwartet viel Aufwand verbunden gewesen, so
dass die Maßnahme erst 2019 zum Abschluss gebracht werden kann.
161/2 2018 neu:
2019 gelb
7 Sport
7.1
Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ entwickelt eine C-Übungsleiter-
Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion für Sportfachschaften/Fachverbände der jeweili-
gen Sportarten, Kindertagesstätten und Vereine in den Stadtbezirken.
52 2016 un-
befristet grün
7.2 Das traditionelle Kölner KinderSportFest soll durch Beteiligung des Behindertensports zu ei-
nem inklusiven Kölner KinderSportFest weiterentwickelt werden. 52 2016 un-
befristet grün
7.3
Das Ziel, mindestens eine barrierefreie Sporthalle pro Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen,
wird weiterverfolgt.
Ein Arbeitskreis der Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ hat eine
Handreichung zur Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit von Sportstätten für
Menschen mit Behinderung und für inklusiven Sport erarbeitet.
40
52 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 13
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
8 Soziale Hilfen
8.1
Die Stärkung der bestehenden Beratungslandschaft bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe, um
Menschen mit Behinderung kompetent und zügig zu beraten und ihnen belastenden Mehrauf-
wand bei der Informationsbeschaffung zu ersparen. Dazu ist eine geplante Fachveranstaltung
für alle Beratungsstellen unter Einschluss des Themas Persönliches Budget ein Baustein.
Im Rahmen der Neuregelungen des BTHG treten ab dem 01.01.2020 tief greifende
Änderungen in Kraft. Zur Zeit finden unter Beteiligung der Stadt Köln Gespräche zwi-
schen den Kommunen und dem LVR über diese Änderungen statt. Belastbare Ergeb-
nisse werden frühestens Mitte 2019 vorliegen. Dann ist zu prüfen, ob im vierten Quartal
2019 ggfls. eine Fachveranstaltung durchgeführt werden sollte.
50 2018
nicht
fest-
gelegt
gelb
9 Gesundheitsdienste
9.1
Es wird geprüft, ob in Kooperation mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungsträgern für
die Zielgruppe der jungen Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten durch Stärkung der
Alltagskompetenzen die Chancen zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven und
zur Teilhabe verbessert werden können und somit langfristig eine Anbindung an die Regelan-
gebote möglich wird.
Wesentlich ist hierbei der Erhalt des Beratungsangebotes „der Proberaum“ für psychisch auf-
fällige junge Menschen in Rodenkirchen und die Prüfung, ob und welche Angebote in den
Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung für die Zielgruppe notwendig sind.
Auf der Basis eines Handlungskonzeptes werden die unterschiedlichen Hilfebedarfe für die
Stadt Köln differenziert dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet.
53 2017 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 14
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
9.2
Es bedarf einer konzeptionellen Weiterentwicklung der ambulanten niederschwelligen Versor-
gung durch Sozialpsychiatrische Zentren in den Stadtbezirken.
Nachdem sich die Umsetzung der Maßnahme wegen fehlendem Personal zunächst
verzögert hat, ist die Psychiatriekoordination mittlerweile wieder besetzt. Die Maßnah-
me wird daher ab Januar 2019 durchgeführt werden.
53 2017
nicht
fest-
gelegt
gelb
9.3
Der Dialog mit den Kliniken der Stadt Köln über die Situation von Menschen mit Behinderung
im Krankenhaus wird fortgesetzt. Es wird eine Prioritätenliste für die Maßnahmen erstellt, die
zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus formuliert
wurden, und es werden Absprachen zur Umsetzung getroffen.
161/2 2019 2020
9.4
Es werden zunehmend Menschen mit offensichtlichen sozialen Schwierigkeiten wie auch mit
suchtbezogenen Problemlagen und daraus resultierenden Teilhabestörungen im öffentlichen
Raum auffällig.
9.4.1 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke im Innenstadtbe-
reich/um den Neumarkt gedeckt werden können. 53 2016 un-
befristet grün
9.4.2 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke an anderen Sze-
nestandorten (z.B. Mülheim, Kalk und Meschenich) gedeckt werden können. 53 2017 un-
befristet grün
10 Information – Kommunikation - Service
10.1 Der Web-Sprachdienst wird weiterhin bereitgestellt, der ReadSpeaker (gegen eine jährliche
Bereitstellungsgebühr) jeweils zum 1. Dezember. 132 2016 un-
befristet grün
10.2
Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll langfris-
tig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten umfassen. Die be-
stehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bildern ergänzt, alle neuen
Seiten werden direkt mit Bildern erstellt.
132 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 15
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
10.3
Das Angebot an Filmen in Deutscher Gebärdensprache wird weiter ausgebaut. Für eine
schnellere und kostengünstigere Realisierung werden zukünftig auch wiederverwendbare Mo-
dule eingesetzt.
Durch Probleme auf Seiten des Anbieters ist es zu Verzögerungen gekommen. Mög-
licherweise muss der Auftrag in 2019 erneut ausgeschrieben werden.
132 2016 un-
befristet gelb
10.5
Im städtischen Intranet wird das Informationsangebot für die Redakteure/innen in den Ämtern
mit weiteren Artikeln zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten ausgebaut. Dies geschieht im
Rahmen der laufenden redaktionellen Arbeit.
12 2016 un-
befristet grün
10.6
Für Eltern wird eine Informationsbroschüre zum Thema „Gemeinsames Lernen“ erstellt.
Die Broschüre wurde bereits erstellt, jedoch zunächst nur als PDF-Version (wegen per-
soneller Veränderungen). Die Broschüre soll in Kooperation mit dem Elternberatungs-
netzwerk Inklusion ab Mitte 2017 überarbeitet/aktualisiert und 2019 herausgegeben
werden.
404 2017 2019 gelb
10.7 Die Barrierefreiheit der Bürgerämter wird fortlaufend verbessert. 02 2016 un-
befristet grün
10.8
Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten,
sind Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen.
67 2017 2020 grün
11 Sensibilisierung und Fortbildung
11.1 Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des
Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. 161/2 2017 un-
befristet grün
11.2
Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den The-
men Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote
(leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten.
51 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 16
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
11.3 Es werden spezielle Fortbildungen zum Thema Kinder und Familien mit Fluchterfahrung an-
geboten. 51 2016 un-
befristet grün
11.4 Ein Newsletter des Qualifizierungsnetzwerks Inklusion Köln informiert zukünftig 3 – 4 x pro
Jahr über Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusive Bildung“. 404 2016 un-
befristet grün
11.5 Das Thema "Altengerechtes- und barrierefreies Stadtquartier" soll vertieft behandelt werden,
um die Anwendbarkeit im Planungsalltag zu konkretisieren. 61 2016 un-
befristet grün
11.6
Nach der zu erwartenden Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) NRW sind Fortbildun-
gen zu den geänderten Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant.
Durch Beschluss des Landtags NRW wird das Inkrafttreten der im Dezember 2016
neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufgeschoben. Das gilt insbesondere
auch für Änderungen im Bereich der Barrierefreiheit. Im Falle geänderter Anforderun-
gen an die Barrierefreiheit sind Fortbildungen geplant. Eine überarbeitete Landes-
bauordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist
abzuwarten.
63 neu:
2018
neu:
2019 gelb
11.7
Zur Fortbildung der Mitarbeiter/innen werden Hinweise auf Seminare/ Fortbildungsveranstal-
tungen (z.B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen oder der Verei-
nigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure) weitergeleitet.
66 2016 un-
befristet grün
11.11
An der VHS wird die inklusive Haltung durch Fortbildungen der Mitarbeiter/innen und durch
Fortbildungen der Dozenten/innen zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen weiter entwi-
ckelt.
42 2016 un-
befristet grün
11.12
Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“
für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel
zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln
durch.
4522 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 17
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
12 Politische Teilhabe und Mitwirkung
12.1
Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der Wahrneh-
mung ihrer Mitwirkungsrechte werden in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit
der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessern.
161/2 2017 un-
befristet grün
12.2
Die Beteiligungskultur in Köln wird inklusiv weiterentwickelt (Leitlinien zur Bürgerbeteiligung):
Zukünftige Bürgerbeteiligungen werden also grundsätzlich so gestaltet, das alle Menschen
teilnehmen können und aktiv ermuntert werden, diese Möglichkeit zu nutzen. Dies gilt insbe-
sondere für Menschen mit Behinderung.
Der Rat hat am 27.9.2018 einen Test der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung in einer
einjährigen Pilotphase beschlossen, die in 2019 durchgeführt wird. Dabei wird insbe-
sondere erprobt, mit welchen Formaten die relevanten Zielgruppen bestmöglich zur
Mitwirkung in Beteiligungsverfahren ermutigt werden können.
OB/2 2016 neu:
2019 gelb
12.3 Die Barrierefreiheit der Wahlen wird durch eine Schulung der Wahlvorstände und eine weitere
Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wahllokale verbessert. 341 2016 un-
befristet grün
12.4
Für die Beteiligung/ Mitwirkung der Vertreter/innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen am Planungsprozess werden die quartalsweise stattfindenden Anhörungen
nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fortgesetzt. Zur Abstimmung bei Großmaß-
nahmen werden zudem weiterhin separate Termine durchgeführt.
69 2016 un-
befristet grün
13 Übergreifende Aufgaben
13.1 Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt
werden.
161/2
11 2017 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 18
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
13.2
Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Behinderung
in den Kommunen stärken“ zur politische Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten
in kommunalen Behindertenbeiräten werden aufgegriffen.
161/2 2017 un-
befristet grün
13.3
Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf
geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ver-
ständlich sind.
OB/4
13 2016 un-
befristet grün
13.4
Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migranten/innen
bzw. interkulturellen Zentren wird unterstützt und damit die Beratungs- und Wegweiserfunktion
dieser Einrichtungen verbessert.
Wegen Personalengpass verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme.
162
161/2 2018 2019 gelb
13.5
Als Bestandteil der verbesserten Teilhabeberichterstattung sollen spezielle Studien zur Le-
benssituation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund erstellt werden.
Derzeit wird ein Lebenslagenbericht für Köln erstellt. Im Bericht werden die Themen
„Inklusion von Menschen mit Behinderungen“, „Integration von Menschen mit Migrati-
onshintergrund“ und „Gleichstellung der Geschlechter“ systematisch als Querschnitts-
themen bearbeitet. Der Bericht wird also umfassend über die Lebenslage der Men-
schen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund Auskunft geben. Er
soll Ende 2019 vorgelegt werden.
Der Bericht arbeitet zunächst mit den verfügbaren Datenquellen. Sofern Datenlücken
festgestellt werden, werden diese in dem ersten Lebenslagenbericht nur ausgewiesen.
Ist aufgrund von empirischen Befunden anderer vergleichbarer Regionen davon aus-
zugehen, dass die festgestellte Datenlücke eine Ungleichheit für Köln verdecken könn-
te, wird der empirische Befund aus der vergleichbaren Region berichtet. Für den
Folgebericht ist zu klären, wie die empirische Datenlage für Köln verbessert werden
können.
V/3 2018 2019 gelb
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 19
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
13.6
Es wird ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
entwickelt und anwendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre
gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierun-
gen von Krankheitsbildern vermieden werden.
Das Land NRW wird aufgefordert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln In-
formationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft
der Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
53
56 2016 un-
befristet grün
13.7
Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Bedürfnisse der Flüchtlinge mit Behinde-
rung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Dies
betrifft beispielsweise die Schuleingangs- bzw. Seiteneinsteigeruntersuchungen bei Kindern
und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
Die Daten der Seiteneinsteigeruntersuchungen werden handschriftlich erfasst. Dies ist
dem (bundesweit genutzten) EDV-System geschuldet, das auf die Erfassung der ge-
setzlich normiert zu erhebenden Daten ausgerichtet ist. Eine Erweiterung von Parame-
tern ist zudem mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es erfolgt daher auch keine
differenzierte Auswertung und Veröffentlichung.
Im Rahmen der fachärztlichen und sozialen Beratung in den Unterkünften werden be-
sonders Schutzbedürftige, u.a. Flüchtlinge mit Behinderung, erfasst.
In beiden Fällen werden in der Regel nach der Feststellung des besonderen Schutzbe-
darfs unmittelbar Verbesserungen der medizinischen Versorgung veranlasst.
53
56 2017 un-
befristet gelb
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 20
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
13.9
In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4-
Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesent-
lichen Umbaus entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw.
rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für
Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfacher Bau) favorisiert.
Nach dem Konzept „Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement für
schutzsuchende Menschen“ werden im Fall eines Neu- oder wesentlichen Umbaus
entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw. rollstuhlge-
rechte Wohnungen errichtet.
56 2017 2022 grün
13.11
Um ein realistischeres Bild von der Lebenslage und den Teilhabemöglichkeiten von Menschen
mit Behinderung in Köln zu erhalten, wird die Stadtverwaltung zunächst ermitteln, in welchem
Umfang die vorhandenen Datenquellen einen Einblick in die Lebenslagen von Menschen mit
Behinderung geben, welche Datenlücken vorhanden sind und welche dieser Datenlücken in
Zukunft geschlossen werden können.
Auf dieser Grundlage soll eine verbesserte Berichterstattung über die Lebenslagen von Men-
schen mit Behinderung in Köln aufgebaut werden.
[siehe Maßnahme 13.5]
V/3 2018 2019 gelb
Mitteilung Ausschuss
3304 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 28.02.2019 0340/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.03.2019 Gesundheitsausschuss 19.03.2019 Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 Liegenschaftsausschuss 19.03.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 Bauausschuss 25.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Verkehrsausschuss 26.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 Sportausschuss 28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 29.04.2019 2 Integrationsrat 30.04.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.06.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht; Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen Der Rat hat durch Beschluss vom 20.12.2016 den Auftrag erteilt, den Ausschuss Soziales und Senio- ren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch eine regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbe- auftragten über die Umsetzung der im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behinder- tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Die Verwaltung legt hiermit einen Bericht über den Umsetzungstand zum 31.12.2018 vor. 24 der 111 Maßnahmen sind nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen. 65 Maßnahmen laufen nach Plan, sind aber noch nicht abgeschlossen. Mit einer Maßnahme ist plangemäß noch nicht begonnen worden. In der Summe sind dies 90 Maßnahmen = 81 Prozent aller Maßnahmen. 21 Maßnahmen werden mit Verzögerung umgesetzt = 19 Prozent aller Maßnahmen. Keine Maßnahme wird nicht umgesetzt = 0 Prozent aller Maßnahmen. Maßnahmen, die nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen sind. (Diese Maßnahmen werden in dem beigefügten Übersicht nicht mehr aufgeführt. Sie werden aber im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden.) 24 Maßnahmen, die nach Plan laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind. (grün) 65 Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen worden sind. (keine Farbe) 1 Maßnahmen, die mit Verzögerung umgesetzt werden. Nachsteuern ist erforderlich. (gelb) 21 Maßnahme, die nicht umgesetzt werden oder deren Umsetzung auf Schwierigkeiten stößt. Nachsteuern ist erforderlich. (rot) 0 Die häufigsten Gründe dafür, dass Maßnahme mit Verzögerung umgesetzt werden, sind zum einen fehlendes Personal in der federführenden Dienststelle, zum anderen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedinungen oder der Förderbedingungen. gez. Reker Anlage
Beratungsverlauf (27)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0340/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.02.2019
- Erstellt
- 24.01.2019 12:12