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0340/2019

Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht;

Mitteilung Ausschuss 28.02.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 11.07.2019, TOP 3.1

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Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  1 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Aufgabe: 
Beschluss des Rates am 20.12.2016 
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur 
Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit 
erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen. 
Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen. 
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fach-
ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbeauftragten über wichtige Entwick-
lungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.  
 
Erläuterungen: 
Status (Spalte 6) grün gelb rot 
Bedeutung Maßnahme läuft nach Plan 
Maßnahme wird mit Verzögerung 
umgesetzt 
Nachsteuern erforderlich 
Maßnahme wird nicht umgesetzt oder 
Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten 
Nachsteuern erforderlich 
 
Hinweise: 
 Maßnahmen, die nach Plan gelaufen und abgeschlossen sind, werden in diesem zweiten Controlling nicht mehr aufgeführt. Sie werden 
aber im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden. 
 Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen sind, haben keinen Status. 
 Redaktionelle Anpassungen wurden nicht kenntlich gemacht.

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  2 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
1 2 3 4 5 6 
1 Kinder und Jugend     
1.1 Erhaltung und Weiterentwicklung der heilpädagogischen/inklusiven Angebote für die Kinder in 
der Frühförderung. 51 2016 un-
befristet grün 
1.2 Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote für die Eltern in der Frühförderung. 51 2016 un-
befristet grün 
1.3 Erhaltung und Weiterentwicklung der Inklusionsbegleitung und Beratung in den Kindertages-
einrichtungen. 51 2016 
neu: 
un-
befristet 
grün 
1.5 
Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut, 
das Familien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl 
Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern und Familien un-
terstützt.  
51 2018 2020 grün 
1.6 
Es wird eine Präventionskette (weiter-)entwickelt, die bereits bestehende Maßnahmen und 
weitere notwendige Maßnahmen einschließt und miteinander verbindet. Mit dieser Präventi-
onskette werden Schutzfaktoren gefördert und Risikofaktoren vermindert. 
51 2018 2020 grün 
1.7 
Personalentwicklung der städtischen Mitarbeiter/innen im Elementarbereich: Organisation ei-
nes sich jährlich wiederholenden Fachtages für ca. 100 - 200 Mitarbeiter/innen aus den städti-
schen Kindergärten zu den Themen Inklusion und Behinderung. 
51 2016 2020 grün 
1.8 Kontinuierliche Fortschreibung des Inklusionskonzeptes für städtische Kindergärten, mit dem 
die erfolgreiche Arbeit zur Inklusion erhalten und weiterentwickelt werden soll. 51 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  3 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
1.9 Die Maßnahmen der 1. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2015) werden 
stetig umgesetzt. 
IV/2 
404 2016 un-
befristet grün 
1.10 
Die Möglichkeiten und Grenzen für kommunales Handeln im Rahmen der Entwicklung eines 
inklusiven Schulsystems sind insbesondere im Kontext von qualitativer Inklusionsentwicklung 
(landesweite Regelungen bezüglich pädagogisch-didaktischer Konzepte für Gemeinsames 
Lernen und bezüglich der sächlichen Ressourcenausstattung - Gebäude, Raum, Ausstattung) 
kritisch in den Blick zu nehmen und zu optimieren. 
IV/2 2016 un-
befristet grün 
1.11 
Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) wird auf der Grundlage 
einer für 2017 vorgesehenen Zwischenbilanz vorgenommen. 
Die Zwischenbilanz und ein Ausblick auf die 2. Fortschreibung liegen vor. Die 2. Fort-
schreibung soll nun in 2019 erfolgen. Ursächlich für die zeitlichen Verzögerungen sind 
die von der Landesregierung angekündigten Veränderungen der rechtlichen Rahmen-
bedingungen (Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinen 
weiterführenden Schulen vom 15.10.2018). 
IV/2 neu: 
2018 2019 gelb 
1.12 Stärkung der Vernetzung und Fortbildung für mehr inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der 
Stadt. 51 2017 un-
befristet grün 
1.12.1 Stärkung der Wahlfreiheit und Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Kindern und 
Jugendlichen mit Behinderung im Freizeitbereich. 51 2017 un-
befristet grün 
1.13 
Inklusion wird als ein Schwerpunkt in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan 
aufgenommen. Die inklusiven Angebote im Bereich der Jugendförderung werden kontinuierlich 
ausgebaut. Konzepte zu Inklusion und Partizipation werden entwickelt, erprobt und unter dem 
Gesichtspunkt der Selbstwirksamkeit evaluiert. 
51 2017 2020 grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  4 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
1.14 
Im Rahmen der Jugendgruppenleiterschulung wird ein Modul „Grundlagen inklusiver Arbeit“ 
entwickelt. Teil dieses Projektes ist die Übernahme von Patenschaften mit dem peer-to-peer-
Ansatz, die auch die Begleitung von Jugendlichen zur Jugendeinrichtung beinhaltet. 
Wegen fehlendem Personal verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. 
51 2016 2018 Gelb 
1.15 
Bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche wird 
auf Grundlage eines von Jugendamt, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung, 
und Behindertenbeauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbar-
keit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendliche und deren Begleitperso-
nen gewährleistet. 
51 2016 un-
befristet grün 
2 Stadtentwicklung, Straßenbau, Stadtbahnbau und Mobilität     
2.1 
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sind in elf Sozialräumen Maß-
nahmen vorgesehen, in denen die Themen der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barri-
erefreiheit als Querschnittsaufgaben behandelt werden.  
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ werden verschiedene För-
dermöglichkeiten in Anspruch genommen. Die jeweiligen Förderzugänge setzten spezi-
fische Rahmenbedingungen. Aufgrund von Veränderungen und einer neuen zeitlichen 
Staffelung für die Sozialräume hat sich der Durchführungszeitraum verlängert. 
15 2016 neu: 
2023 gelb 
2.1.1 
Die Maßnahme „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ macht die Barrierefreiheit explizit zum The-
ma: Gemeinsam mit interessierten Bewohner/innen, im Sozialraum ansässigen Trä-
gern/Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen soll in zwei Sozialräumen eine 
exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und Barrierefreiheit erfolgen. Aus der 
Erhebung soll ein exemplarischer Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie ein Wohnquar-
tier „inklusiv“ werden kann. 
161/2 2018 2019 Grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  5 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
2.2 
Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die 
Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung.  
Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere  
    
2.2.1 Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung (Kölner Perspektiven 2030“) 15 2017 2019 grün 
2.2.2 
Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr 
Im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ erfolgt zurzeit eine gesamt-
heitliche Betrachtungsweise der verschiedensten Themenfelder einschließlich Mobilität. 
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das weitere Vorgehen zu den konzepti-
onellen Betrachtungen in Bezug auf die Verkehrsentwicklung abgestimmt und Vor-
schläge für die Ausrichtung der künftigen Projekte unterbreitet. 
66   gelb 
2.2.3 Teilräumliche Stadtentwicklungskonzepte 15 2016 un-
befristet Grün 
2.2.4 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 15 2016 2020 grün 
2.4 Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grün-
flächen werden generell barrierefrei gebaut. 67 2017 2020 grün 
2.5 Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, sind Be-
standteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 67 2017 2020 grün 
2.6 
Die Standards für barrierefreies Bauen werden um bislang noch nicht erfasste Situationen im 
Straßenraum ergänzt (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, komplexe Leitsysteme). Darüber hin-
aus werden die bereits bestehenden Vorgaben fortlaufend auf Übereinstimmung mit aktuellen 
bzw. zukünftig neuen / geänderten Normen geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. 
66 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  6 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
2.7 
Um bei Planungen eine einheitliche und gleichbleibende Qualität bezüglich des barrierefreien 
Bauens zu erreichen, steht den städtischen und auch den externen Planern/innen im Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik weiterhin ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner 
für Beratungen, Abstimmungen und Prüfungen von Planungen zur Verfügung. 
66 2016 un-
befristet grün 
2.11 
Die Beratung privater Investoren wird verstärkt und in Einzelfällen werden Vorgaben für den 
barrierefreien Ausbau auch privater Freiflächen im Rahmen von Bebauungsplan-Verfahren 
und Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) gemacht. 
61 2016 un-
befristet grün 
2.12 
Die Umsetzung des Toilettenkonzeptes wird weiter verfolgt. 
Aufgrund der schwierigen Diskussionen bei der Bestimmung der Standorte für die ein-
zelnen Toiletten verzögert sich die Errichtung der vorgesehenen Toiletten. 
69 2016 
nicht 
fest-
gelegt 
gelb 
2.14 
Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Ram-
pen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prioritätenliste hergestellt. 
Umsetzung läuft derzeit plangemäß. Es werden sich aber voraussichtlich Verzögerun-
gen ergeben. 
69 2016 
nicht 
fest-
gelegt 
grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  7 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
3 Gebäude     
3.1 
Die bereits umgesetzten Schulbaumaßnahmen der Inklusion werden ausgewertet und es wer-
den daraus Rückschlüsse und Auswirkungen für künftige Baumaßnahmen im Bestand und 
Neubau abgeleitet. 
Um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Schulbesuch 
an Regelschulen im Gemeinsamen Lernen (GL) zu ermöglichen, wurden in der Ver-
gangenheit kleinere Baumaßnahmen an bestehenden Schulen ausgeführt. Diese Maß-
nahmen wurden jeweils einzelfallbezogen (bedarfsorientiert) durchgeführt.  
Eine flächenendeckende entsprechende bauliche Nachrüstung/Ausstattung aller Be-
stands-GL-Schulen kann aufgrund der Vielzahl der Schulen nur sukzessive und an-
lassbezogen erfolgen. 
Wie u.a. in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln ausgeführt, werden bei allen (künftigen) 
Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbauten alle Belange der Barrierefrei-
heit berücksichtigt. 
402 2016 un-
befristet gelb 
3.2 
Die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit wird durch eine durchgehende Qualitätssiche-
rung in jeder Phase der Planung- und der Ausführung sichergestellt. 
Die Qualitätssicherung der Barrierefreiheit wurde auf breitere Basis gestellt. Aktuell 
werden die Mitarbeiter*innen durch externe Lehrgänge ausgebildet. Aufgrund der 
Dringlichkeit von Schulprojekten, dem Personalmangel und er Personalfluktuation ist 
das Arbeitsvolumen nach wie vor kritisch. Eine Qualitätssicherung zur Barrierefreiheit 
ist von 26 in allen Leistungsphasen gewünscht. Dies ist aus oben genannten Gründen 
jedoch aktuell leider nicht umfänglich gewährleistet. 
26 2016 un-
befristet gelb

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  8 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
3.5 
Die Richtlinie der Gebäudewirtschaft wird überarbeitet und den aktuellen Vorschriften ange-
passt. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit der Agentur Barrierefrei NRW eine Richtlinie erar-
beitet. Als zusätzliche Bestandteile werden neben den allgemeinen Anforderungen praxisori-
entierte Planungsmodule und Best-Pratice-Beispiele aufgenommen. 
Ist in der Entwicklung, aber zeitkritische Projekte rauben die erforderliche Bearbei-
tungszeit. 
26 2016 
nicht 
fest-
gelegt 
gelb 
4 Wohnen     
4.1 Die Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum durch den Bau von jährlich mindes-
tens 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen bleibt ein zentrales Ziel. 56 2017 un-
befristet grün 
4.2 
Insbesondere die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen, die das altengerechte 
und barrierefreie Wohnen fördern, sollen umgesetzt werden (u. a. Initiierung weiterer Mehrge-
nerationen-Wohnprojekte). 
15 2016 un-
befristet grün 
4.3 Die Beratungsgespräche und die Werbung für barrierefreies Bauen bei Investoren und Bau-
herren werden auch künftig verstärkt fortgesetzt.  56 2017 un-
befristet grün 
4.4 
Menschen mit Lernschwierigkeiten soll bei der Wohnungssuche geholfen werden, Vermie-
ter/innen und Nachbarschaft für die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibili-
siert werden. 
161/2 
KoKoBe 2018 un-
befristet grün 
4.5 
Die Beratung und Vermittlung barrierefreien Wohnraums durch die Beratungsstelle Behinder-
tengerechtes Wohnen und die Beratung und Hilfe durch wohn mobil (Beratungsstelle für 
Wohnraumanpassung und Wohnungswechsel) sollen mindestens im bisherigen Umfang fort-
gesetzt werden. 
56 2017 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  9 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
5 Arbeit     
5.1 
Die Entwicklung von möglichen Maßnahmen inklusiver Berufsorientierung, Inklusion im Über-
gangssystem und in der Berufsausbildung werden in den KAoA-Gremien platziert. Das „Netz-
werk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ ist initiiert worden und setzt seine Arbeit fort. 
Im Rahmen der Landesinitiative KAoA sind neue Standards implementiert, die von 
Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen genutzt werden können: KAoA 
STAR und die zweitätige Potenzialanalyse für Schülerinnen und Schülern mit Förder-
schwerpunkt Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung. Das KAoA Netzwerk 
tagt daher zurzeit nicht, bei Bedarf wird das Netzwerk wieder aktiviert. 
404 
401 2016 
nicht 
fest-
gelegt 
gelb 
5.2 
Die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und 
zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in der Zukunft gesichert werden. Ziel 
ist insbesondere der Abbau von Vorurteilen durch Information, Beratung und Begegnung. Um 
dem hohen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteu-
re/innen und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unter-
nehmen und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei 
Mal im Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung durchgeführt werden. 
In 2018 übernahm die Regionalagentur Region Köln (in Trägerschaft von 804) die Fe-
derführung des Regionalen Netzwerks „Berufliche Inklusion von Menschen mit Behin-
derung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ für die Region Köln. Mit den Kam-
mern und dem Landschaftsverband ist eine jährlich wechselnde Federführung der Ge-
schäftsführung des Netzwerks vereinbart. Da 804 auch aktiv an dem jährlich stattfin-
denden Runden Tisch Inklusion der Agentur für Arbeit Köln mitarbeitet, bei dem alle re-
levanten Arbeitsmarktakteure zusammenkommen, wird ein Netzwerktreffen im Jahr als 
ausreichend angesehen. 
In den Jahren 2017 und 2018 fand jeweils ein Netzwerktreffen statt. Auch für 2019 ist 
wieder ein Netzwerktreffen geplant, mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Fachkräftesi-
cherung“. 
80 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  10 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
5.4 
In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Michaelshoven bietet das Jobcenter Köln als 
Arbeitgeber arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Problemen Praktika mit dem Ziel 
einer versicherungspflichtigen Beschäftigung an. 
5000 2016 un-
befristet grün 
5.6 
Durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte werden junge Menschen mit einer körperli-
chen oder geistigen Behinderung so qualifiziert, dass damit der Einstieg in das Ausbildungs-
verfahren der Stadtverwaltung erreicht und durchlaufen werden kann. 
11 2016 un-
befristet grün 
6 Kunst und Kultur, Weiterbildung     
6.6 
Im NS-Dokumentationszentrum sind vielfältige Maßnahmen geplant, um die Barrierefreiheit zu 
verbessern. Unter anderem soll im Eingangsbereich ein Relief des Hauses aufgestellt werden, 
soll die Beleuchtung überprüft werden, sollen die Markierung der Treppenstufen und der Ein-
bau eines Leitsystems geprüft werden. Bei den beiden letztgenannten Maßnahmen sind Ab-
stimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich. 
4520 2018 2020 grün 
6.7 
Die Bürgerhäuser und -zentren sind bis auf das Bürgerzentrum Vingst weitgehend barrierefrei 
umgebaut. Über die EFRE-EU-Förderung 2014-2020 ist geplant, auch das Bürgerzentrum 
Vingst barrierefrei zu gestalten. 
Der barrierefreie Umbau des Bürgerzentrums Vingst wurde auf seine Förderfähigkeit 
im Rahmen der Städtebauförderung geprüft. Die notwendigen Umbaumaßnahmen 
wurden von der Fachverwaltung aber letztlich als nicht förderfähig eingestuft. Aus dem 
Budget des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für die bauliche Unterhaltung von 
Jugendeinrichtungen kann die umfangreiche Maßnahme derzeit nicht finanziert wer-
den. Die Verwaltung prüft weitere Möglichkeiten, um den barrierefreien Umbau mittel-
fristig dennoch realisieren zu können  
51 2016 
nicht 
fest-
gelegt 
gelb 
6.8 Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv aus. 50/2 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  11 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
6.9 
Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Arbeitskreises der Bürgerhäuser und -zentren und 
über die jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbaren mit den Einrichtungen werden die Belange 
von Menschen mit Behinderungen erörtert und soweit möglich umgesetzt. 
50/2 2016 un-
befristet grün 
6.10 
Bei den durch Mittel des Konjunkturprogramms II barrierefrei ertüchtigten Bürgerhäuser und -
zentren werden erforderliche Nacharbeiten (z.B. Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft 
der Induktionsanlagen) durchgeführt. 
50/2 2016 
nicht 
fest-
gelegt 
grün 
6.11 
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehung der städtischen Museen werden in einer 
Prioritätenliste erfasst und die aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bar-
rierefreiheit werden schrittweise umgesetzt. 
Der Hauptanteil der Maßnahmen wurde im Rahmen des KP II realisiert. Wichtige 
Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der barrierefreie Ausbau von Aufzugsanlagen 
und Toilettenanlagen, Treppenlifte und Rampen in Zugangsbereichen wurden realisiert. 
Kleinere Maßnahmen stehen noch aus.  
Die Bauabteilung der Museen wurde im Sommer 2018 bei der Gebäudewirtschaft 
angegliedert. Die in der Prioritätenliste aufgeführten baulichen Maßnahmen werden 
sukzessive weiter umgesetzt. 
26 2016 2020 grün 
6.12 
Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen der teil-
nehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie der An-
mietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzusetzen. 
42 2016 un-
befristet grün 
6.13 Im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird die VHS das FORUM 
Volkshochschule zum Ort des Diskurses aktueller Themen der Inklusion weiter ausbauen. 42 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  12 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
6.15 
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungsein-
richtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinder-
te erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung 
(Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die 
Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen. 
Die Erhebung der Sachlage ist mit unerwartet viel Aufwand verbunden gewesen, so 
dass die Maßnahme erst 2019 zum Abschluss gebracht werden kann. 
161/2 2018 neu: 
2019 gelb 
7 Sport     
7.1 
Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ entwickelt eine C-Übungsleiter-
Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion für Sportfachschaften/Fachverbände der jeweili-
gen Sportarten, Kindertagesstätten und Vereine in den Stadtbezirken. 
52 2016 un-
befristet grün 
7.2 Das traditionelle Kölner KinderSportFest soll durch Beteiligung des Behindertensports zu ei-
nem inklusiven Kölner KinderSportFest weiterentwickelt werden. 52 2016 un-
befristet grün 
7.3 
Das Ziel, mindestens eine barrierefreie Sporthalle pro Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen, 
wird weiterverfolgt. 
Ein Arbeitskreis der Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ hat eine 
Handreichung zur Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit von Sportstätten für 
Menschen mit Behinderung und für inklusiven Sport erarbeitet. 
40 
52 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  13 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
8 Soziale Hilfen     
8.1 
Die Stärkung der bestehenden Beratungslandschaft bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe, um 
Menschen mit Behinderung kompetent und zügig zu beraten und ihnen belastenden Mehrauf-
wand bei der Informationsbeschaffung zu ersparen. Dazu ist eine geplante Fachveranstaltung 
für alle Beratungsstellen unter Einschluss des Themas Persönliches Budget ein Baustein. 
Im Rahmen der Neuregelungen des BTHG treten ab dem 01.01.2020 tief greifende 
Änderungen in Kraft. Zur Zeit finden unter Beteiligung der Stadt Köln Gespräche zwi-
schen den Kommunen und dem LVR über diese Änderungen statt. Belastbare Ergeb-
nisse werden frühestens Mitte 2019 vorliegen. Dann ist zu prüfen, ob im vierten Quartal 
2019 ggfls. eine Fachveranstaltung durchgeführt werden sollte. 
50 2018 
nicht 
fest-
gelegt 
gelb 
9 Gesundheitsdienste     
9.1 
Es wird geprüft, ob in Kooperation mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungsträgern für 
die Zielgruppe der jungen Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten durch Stärkung der 
Alltagskompetenzen die Chancen zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven und 
zur Teilhabe verbessert werden können und somit langfristig eine Anbindung an die Regelan-
gebote möglich wird. 
Wesentlich ist hierbei der Erhalt des Beratungsangebotes „der Proberaum“ für psychisch auf-
fällige junge Menschen in Rodenkirchen und die Prüfung, ob und welche Angebote in den 
Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung für die Zielgruppe notwendig sind. 
Auf der Basis eines Handlungskonzeptes werden die unterschiedlichen Hilfebedarfe für die 
Stadt Köln differenziert dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet. 
53 2017 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  14 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
9.2 
Es bedarf einer konzeptionellen Weiterentwicklung der ambulanten niederschwelligen Versor-
gung durch Sozialpsychiatrische Zentren in den Stadtbezirken. 
Nachdem sich die Umsetzung der Maßnahme wegen fehlendem Personal zunächst 
verzögert hat, ist die Psychiatriekoordination mittlerweile wieder besetzt. Die Maßnah-
me wird daher ab Januar 2019 durchgeführt werden. 
53 2017 
nicht 
fest-
gelegt 
gelb 
9.3 
Der Dialog mit den Kliniken der Stadt Köln über die Situation von Menschen mit Behinderung 
im Krankenhaus wird fortgesetzt. Es wird eine Prioritätenliste für die Maßnahmen erstellt, die 
zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus formuliert 
wurden, und es werden Absprachen zur Umsetzung getroffen. 
161/2 2019 2020  
9.4 
Es werden zunehmend Menschen mit offensichtlichen sozialen Schwierigkeiten wie auch mit 
suchtbezogenen Problemlagen und daraus resultierenden Teilhabestörungen im öffentlichen 
Raum auffällig. 
    
9.4.1 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke im Innenstadtbe-
reich/um den Neumarkt gedeckt werden können. 53 2016 un-
befristet grün 
9.4.2 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke an anderen Sze-
nestandorten (z.B. Mülheim, Kalk und Meschenich) gedeckt werden können. 53 2017 un-
befristet grün 
10 Information – Kommunikation - Service     
10.1 Der Web-Sprachdienst wird weiterhin bereitgestellt, der ReadSpeaker (gegen eine jährliche 
Bereitstellungsgebühr) jeweils zum 1. Dezember. 132 2016 un-
befristet grün 
10.2 
Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll langfris-
tig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten umfassen. Die be-
stehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bildern ergänzt, alle neuen 
Seiten werden direkt mit Bildern erstellt. 
132 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  15 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
10.3 
Das Angebot an Filmen in Deutscher Gebärdensprache wird weiter ausgebaut. Für eine 
schnellere und kostengünstigere Realisierung werden zukünftig auch wiederverwendbare Mo-
dule eingesetzt. 
Durch Probleme auf Seiten des Anbieters ist es zu Verzögerungen gekommen. Mög-
licherweise muss der Auftrag in 2019 erneut ausgeschrieben werden. 
132 2016 un-
befristet gelb 
10.5 
Im städtischen Intranet wird das Informationsangebot für die Redakteure/innen in den Ämtern 
mit weiteren Artikeln zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten ausgebaut. Dies geschieht im 
Rahmen der laufenden redaktionellen Arbeit. 
12 2016 un-
befristet grün 
10.6 
Für Eltern wird eine Informationsbroschüre zum Thema „Gemeinsames Lernen“ erstellt. 
Die Broschüre wurde bereits erstellt, jedoch zunächst nur als PDF-Version (wegen per-
soneller Veränderungen). Die Broschüre soll in Kooperation mit dem Elternberatungs-
netzwerk Inklusion ab Mitte 2017 überarbeitet/aktualisiert und 2019 herausgegeben 
werden. 
404 2017 2019 gelb 
10.7 Die Barrierefreiheit der Bürgerämter wird fortlaufend verbessert. 02 2016 un-
befristet grün 
10.8 
Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten, 
sind Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen. 
67 2017 2020 grün 
11 Sensibilisierung und Fortbildung     
11.1 Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des 
Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. 161/2 2017 un-
befristet grün 
11.2 
Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den The-
men Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote 
(leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten. 
51 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  16 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
11.3 Es werden spezielle Fortbildungen zum Thema Kinder und Familien mit Fluchterfahrung an-
geboten. 51 2016 un-
befristet grün 
11.4 Ein Newsletter des Qualifizierungsnetzwerks Inklusion Köln informiert zukünftig 3 – 4 x pro 
Jahr über Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusive Bildung“. 404 2016 un-
befristet grün 
11.5 Das Thema "Altengerechtes- und barrierefreies Stadtquartier" soll vertieft behandelt werden, 
um die Anwendbarkeit im Planungsalltag zu konkretisieren. 61 2016 un-
befristet grün 
11.6 
Nach der zu erwartenden Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) NRW sind Fortbildun-
gen zu den geänderten Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant. 
Durch Beschluss des Landtags NRW wird das Inkrafttreten der im Dezember 2016 
neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufgeschoben. Das gilt insbesondere 
auch für Änderungen im Bereich der Barrierefreiheit. Im Falle geänderter Anforderun-
gen an die Barrierefreiheit sind Fortbildungen geplant. Eine überarbeitete Landes-
bauordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist 
abzuwarten. 
63 neu: 
2018 
neu: 
2019 gelb 
11.7 
Zur Fortbildung der Mitarbeiter/innen werden Hinweise auf Seminare/ Fortbildungsveranstal-
tungen (z.B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen oder der Verei-
nigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure) weitergeleitet. 
66 2016 un-
befristet grün 
11.11 
An der VHS wird die inklusive Haltung durch Fortbildungen der Mitarbeiter/innen und durch 
Fortbildungen der Dozenten/innen zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen weiter entwi-
ckelt. 
42 2016 un-
befristet grün 
11.12 
Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“ 
für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel 
zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln 
durch. 
4522 2016 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  17 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
12 Politische Teilhabe und Mitwirkung     
12.1 
Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der Wahrneh-
mung ihrer Mitwirkungsrechte werden in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit 
der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessern. 
161/2 2017 un-
befristet grün 
12.2 
Die Beteiligungskultur in Köln wird inklusiv weiterentwickelt (Leitlinien zur Bürgerbeteiligung): 
Zukünftige Bürgerbeteiligungen werden also grundsätzlich so gestaltet, das alle Menschen 
teilnehmen können und aktiv ermuntert werden, diese Möglichkeit zu nutzen. Dies gilt insbe-
sondere für Menschen mit Behinderung. 
Der Rat hat am 27.9.2018 einen Test der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung in einer 
einjährigen Pilotphase beschlossen, die in 2019 durchgeführt wird. Dabei wird insbe-
sondere erprobt, mit welchen Formaten die relevanten Zielgruppen bestmöglich zur 
Mitwirkung in Beteiligungsverfahren ermutigt werden können. 
OB/2 2016 neu: 
2019 gelb 
12.3 Die Barrierefreiheit der Wahlen wird durch eine Schulung der Wahlvorstände und eine weitere 
Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wahllokale verbessert. 341 2016 un-
befristet grün 
12.4 
Für die Beteiligung/ Mitwirkung der Vertreter/innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen am Planungsprozess werden die quartalsweise stattfindenden Anhörungen 
nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fortgesetzt. Zur Abstimmung bei Großmaß-
nahmen werden zudem weiterhin separate Termine durchgeführt. 
69 2016 un-
befristet grün 
13 Übergreifende Aufgaben     
13.1 Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt 
werden. 
161/2 
11 2017 un-
befristet grün

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  18 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
13.2 
Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Behinderung 
in den Kommunen stärken“ zur politische Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten 
in kommunalen Behindertenbeiräten werden aufgegriffen. 
161/2 2017 un-
befristet grün 
13.3 
Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf 
geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ver-
ständlich sind. 
OB/4 
13 2016 un-
befristet grün 
13.4 
Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migranten/innen 
bzw. interkulturellen Zentren wird unterstützt und damit die Beratungs- und Wegweiserfunktion 
dieser Einrichtungen verbessert. 
Wegen Personalengpass verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme. 
162 
161/2 2018 2019 gelb 
13.5 
Als Bestandteil der verbesserten Teilhabeberichterstattung sollen spezielle Studien zur Le-
benssituation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund erstellt werden. 
Derzeit wird ein Lebenslagenbericht für Köln erstellt. Im Bericht werden die Themen 
„Inklusion von Menschen mit Behinderungen“, „Integration von Menschen mit Migrati-
onshintergrund“ und „Gleichstellung der Geschlechter“ systematisch als Querschnitts-
themen bearbeitet. Der Bericht wird also umfassend über die Lebenslage der Men-
schen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund Auskunft geben. Er 
soll Ende 2019 vorgelegt werden.  
Der Bericht arbeitet zunächst mit den verfügbaren Datenquellen. Sofern Datenlücken 
festgestellt werden, werden diese in dem ersten Lebenslagenbericht nur ausgewiesen. 
Ist aufgrund von empirischen Befunden anderer vergleichbarer Regionen davon aus-
zugehen, dass die festgestellte Datenlücke eine Ungleichheit für Köln verdecken könn-
te, wird der empirische Befund aus der vergleichbaren Region berichtet. Für den 
Folgebericht ist zu klären, wie die empirische Datenlage für Köln verbessert werden 
können. 
V/3 2018 2019 gelb

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  19 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
13.6 
Es wird ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge 
entwickelt und anwendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre 
gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierun-
gen von Krankheitsbildern vermieden werden. 
Das Land NRW wird aufgefordert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln In-
formationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft 
der Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 
53 
56 2016 un-
befristet grün 
13.7 
Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Bedürfnisse der Flüchtlinge mit Behinde-
rung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Dies 
betrifft beispielsweise die Schuleingangs- bzw. Seiteneinsteigeruntersuchungen bei Kindern 
und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. 
Die Daten der Seiteneinsteigeruntersuchungen werden handschriftlich erfasst. Dies ist 
dem (bundesweit genutzten) EDV-System geschuldet, das auf die Erfassung der ge-
setzlich normiert zu erhebenden Daten ausgerichtet ist. Eine Erweiterung von Parame-
tern ist zudem mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es erfolgt daher auch keine 
differenzierte Auswertung und Veröffentlichung. 
Im Rahmen der fachärztlichen und sozialen Beratung in den Unterkünften werden be-
sonders Schutzbedürftige, u.a. Flüchtlinge mit Behinderung, erfasst. 
In beiden Fällen werden in der Regel nach der Feststellung des besonderen Schutzbe-
darfs unmittelbar Verbesserungen der medizinischen Versorgung veranlasst. 
53  
56 2017 un-
befristet gelb

Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite  20 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2018 
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status 
13.9 
In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4-
Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesent-
lichen Umbaus entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw. 
rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für 
Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfacher Bau) favorisiert.  
Nach dem Konzept „Zukunfts- und bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement für 
schutzsuchende Menschen“ werden im Fall eines Neu- oder wesentlichen Umbaus 
entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw. rollstuhlge-
rechte Wohnungen errichtet. 
56 2017 2022 grün 
13.11 
Um ein realistischeres Bild von der Lebenslage und den Teilhabemöglichkeiten von Menschen 
mit Behinderung in Köln zu erhalten, wird die Stadtverwaltung zunächst ermitteln, in welchem 
Umfang die vorhandenen Datenquellen einen Einblick in die Lebenslagen von Menschen mit 
Behinderung geben, welche Datenlücken vorhanden sind und welche dieser Datenlücken in 
Zukunft geschlossen werden können. 
Auf dieser Grundlage soll eine verbesserte Berichterstattung über die Lebenslagen von Men-
schen mit Behinderung in Köln aufgebaut werden. 
[siehe Maßnahme 13.5] 
V/3 2018 2019 gelb

Mitteilung Ausschuss

3304 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 28.02.2019 
 0340/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.03.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 19.03.2019 
Gesundheitsausschuss 19.03.2019 
Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 
Liegenschaftsausschuss 19.03.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Bauausschuss 25.03.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
Verkehrsausschuss 26.03.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
Sportausschuss 28.03.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 29.04.2019

2 
 
Integrationsrat 30.04.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.06.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 
 
Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht; 
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen 
Der Rat hat durch Beschluss vom 20.12.2016 den Auftrag erteilt, den Ausschuss Soziales und Senio-
ren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse 
des Rates und die Bezirksvertretungen durch eine regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbe-
auftragten über die Umsetzung der im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behinder-
tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ beschlossenen Maßnahmen zu informieren.  
Die Verwaltung legt hiermit einen Bericht über den Umsetzungstand zum 31.12.2018 vor. 
 
24 der 111 Maßnahmen sind nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen. 65 Maßnahmen laufen 
nach Plan, sind aber noch nicht abgeschlossen. Mit einer Maßnahme ist plangemäß noch nicht 
begonnen worden. In der Summe sind dies 90 Maßnahmen = 81 Prozent aller Maßnahmen. 
21 Maßnahmen werden mit Verzögerung umgesetzt = 19 Prozent aller Maßnahmen. 
Keine Maßnahme wird nicht umgesetzt = 0 Prozent aller Maßnahmen. 
Maßnahmen, die nach Plan gelaufen und bereits abgeschlossen sind. 
(Diese Maßnahmen werden in dem beigefügten Übersicht nicht mehr aufgeführt. Sie werden aber 
im Abschlussbericht über die Maßnahmen des 2. Folgeberichtes wieder aufgeführt werden.) 
24 
Maßnahmen, die nach Plan laufen, aber noch nicht abgeschlossen sind. (grün) 65 
Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen worden sind. (keine Farbe) 1 
Maßnahmen, die mit Verzögerung umgesetzt werden. Nachsteuern ist 
erforderlich. (gelb) 21 
Maßnahme, die nicht umgesetzt werden oder deren Umsetzung auf 
Schwierigkeiten stößt. Nachsteuern ist erforderlich. (rot) 0 
 
Die häufigsten Gründe dafür, dass Maßnahme mit Verzögerung umgesetzt werden, sind zum einen 
fehlendes Personal in der federführenden Dienststelle, zum anderen Änderungen der rechtlichen 
Rahmenbedinungen oder der Förderbedingungen. 
 
gez. Reker 
 
Anlage

Beratungsverlauf (27)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2019 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2019 Sportausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.04.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.04.2019 Integrationsrat
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.06.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0340/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.02.2019
Erstellt
24.01.2019 12:12