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0442/2017

Mertener Straße in Köln-Marienburg; städteb.Planungskonzept; Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 02.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 9.1

Anlage 6, Auszug BV 2, 20.03.2017

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Ansehen

Anlage 3 (Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Ansehen

Anlage 4 (Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Ansehen

Anlage 1 (Übersichtsplan)

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Ansehen

Anlage 2 (Planungskonzept)

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Ansehen

Anlage 5 (Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6, Auszug BV 2, 20.03.2017

1480 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
 
9.2.1 Städtebauliches Planungskonzept Mertener Straße in Köln-Marienburg 
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes  
0442/2017  
Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen:  
 
 
1.Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 3 Punkt 2 dahingehend abzuändern, 
dass die Begrenzung des geforderten Wohnungsbaus von derzeit 10 % auf min    
destens 15 % bis 20 % erhöht wird.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Mehrheitlich mit 4 Stimmen der SPD Fraktion, 4 Stimmen der Fraktion Die 
Grünen, Herr Bronisz und Herr Ilg gegen 5 Stimmen der CDU Fraktion und 2 
Stimmen der FDP Fraktion zugestimmt.  
 
2. Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf 
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwal-
tung (Anlage 3) mit der Maßgabe zu berücksichtigen, die Anlage 3 Punkt 2 dahinge-
hend abzuändern, dass die Begrenzung des geforderten Wohnungsbaus von derzeit 
10 % auf mindestens 15 % bis 20 % erhöht wird.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.

Anlage 3 (Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung)

15482 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– einge-
gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der 
Schützengesellschaft Adler 1930, Fritz-Hecker-Straße 98, 50969 Köln-Zollstock am 6. September 2016 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 4) 
dokumentiert. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis zum 23.09.2016  an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, Herrn 
Mike Homann, Hauptstraße 85, 50996 Köln, gerichtet werden. Es sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert sowie ihre Berücksichtigung im weiteren 
Verfahren dargestellt. Die vorgetragenen Argumente werden im Einzelnen den entsprechenden Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet. Von den abgegebe-
nen Stellungnahmen werden nur diejenigen aufgeführt, welche die planungsrechtlichen Festsetzungen betreffen sowie diejenigen, die sich auf die Auswir-
kungen der Festsetzungen beziehen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Die Gesellschaft sei Eigentümerin des Bürohauses Bon-
ner Straße 484-486. 
Aus folgenden Gründen sei sie insgesamt dagegen, dass 
die Wohnbebauung, so wie sie jetzt vorgesehen sei, reali-
siert werde. Hierzu trägt sie folgende Argumente vor: 
Wegfall von Gewerbeflächen 
Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg hätten 
in den letzten Jahren zunehmend gewerbliche Mieter ver-
loren (Deutscher Städtetag, BDI und viele mehr). Die 
Qualität dieser Standorte sei u. a. dadurch geprägt gewe-
sen, dass hier eine gute Durchmischung vorhanden ge-
wesen sei. Aus diesem Grund sollte eine Sicherung des 
gewerblichen Standortes und darüber hinaus auch Ex-
pansionsmöglichkeiten für innovative Branchen, wie z.B. 
Medienunternehmen vorgesehen werden, um diesen sehr 
gut gelegenen Standort für Gewerbe und Büros nicht in 
 
 
 
 
teilweise  
 
 
 
 
Im Plangebiet selbst und im Umfeld besteht auch nach Umset-
zung des Städtebaulichen Planungskonzeptes weiterhin eine 
Durchmischung verschiedener Nutzungen. Darüber hinaus er-
folgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Sicherung 
der beiden gewerblichen Standorte -die Flächen der Firmen   
Leybold (vormals Oerlikon) und Inficon- im Süden des Plange-
bietes durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes. 
Die Verwirklichung von 700 bis 750 Wohneinheiten im Plangebiet 
folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu wer-
den. 
Der Wohnungsbedarf beläuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinhei-
Anlage 3

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
einen Wohnungsstandort zu transformieren. 
Seit die Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort 
begonnen habe, setze sich diese in der angrenzenden 
Umgebung fort. Für das vorhandene Bürohaus sei dies 
nicht erstrebenswert. Wenn das Bürohaus von der Wohn-
bebauung eingeschlossen würde, könne dieses sicherlich 
nicht langfristig mehr gehalten werden, da die Mieter ei-
nen solchen Solitärstandort verständlicherweise nicht fa-
vorisieren würden. 
ten (WE) für den Zeitraum 2015-2029, davon 30.000 WE bis 
2019. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es daher, ein ausrei-
chendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohn-
eigentum – bereit zu stellen. 
 Schallschutzgrundrisse 
Die vorgelegte Planung versuche mit Schallschutzgrund-
rissen zum Deutschlandfunk, zum Raderberggürtel und 
Richtung „Oerlikon Leybold“ ein gesundes Wohnen zu er-
möglichen. Schallschutzgrundrisse bedeuteten aber, dass 
hier überall Fenster vorhanden sein würden, die man nicht 
öffnen könne. Die Ansichten solcher Fassaden seien sehr 
eintönig und würden aufgrund ihrer Größe eher an Ge-
fängnisbauten erinnern. Ohne durchgesteckte, zweiseitig 
belichtete Wohnungen, mit Fenstern auf beiden Seiten, 
die auch zu öffnen seien, schienen die Grundrisse für 
Familien überhaupt nicht realisierbar. Eine weniger dichte 
Blockrandbebauung mit Bürogebäuden –im Inneren seien 
durchaus Wohngebäude denkbar- ergäbe wesentlich 
mehr Sinn. 
teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind weitere Maß-
nahmen bzgl. des Schallschutzes zu entwickeln. Bereits zum jet-
zigen Zeitpunkt ist aber absehbar, dass nur die wenigsten Fas-
saden (insbesondere die Fassaden zum Deutschlandfunk) eine 
Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufweisen, 
so dass auch hier öffenbare Fenster angeordnet werden können.  
Die Verwirklichung von 700 Wohneinheiten im Plangebiet folgt 
dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden.  
 fehlende Infrastruktur 
Die Errichtung von 700 Wohnungen werde kritisch gese-
hen. Hierfür könne am Standort keine entsprechende Inf-
rastruktur wie Kindergärten, Grundschulen, weiterführen-
de Schulen nachgewiesen werden. 
Gleichzeitig biete der Standort keinerlei geeignete Ein-
kaufsmöglichkeiten, keine Restaurants, keine Cafés und 
teilweise Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachämter wurden 
auch die Bedarfe an Kindergärten, Schulen etc. abgefragt. 
Im Plangebiet sind der Bau einer sechs-gruppigen Kindertages-
stätte sowie die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes 
vorgesehen. 
Mit dem Neubau einer dreizügigen Grundschule in der Gaede-
straße –südlich angrenzend an das Plangebiet- wird der mittel-

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/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sonstiges. Diese Umstände sollten in der Planung berück-
sichtigt werden. 
bis langfristige Bedarf an zusätzlichen Schülerplätzen gedeckt. 
Die Frage nach Plätzen an weiterführenden Schulen wird im 
Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung kontinuierlich 
berücksichtigt. 
Teile des Plangebietes werden als Mischgebiet ausgewiesen. 
Hier ist die Ansiedlung von Cafés, Restaurants etc. zulässig. Ein-
zelhandelsnutzungen im größeren Umfang sollen aufgrund des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln nicht er-
möglicht werden.  
In direkter Umgebung des Plangebiets sind heute schon Infra-
struktureinrichtungen wie zum Beispiel ein REWE Markt, das 
Restaurant „Zum Biergarten“ an der Bonner Straße. Im weiter 
südlich gelegenen Quartier Reiterstaffel wurde im Dezember 
2016 der Lebensmittelmarkt (HIT) eröffnet. 
 Fazit zur Planung 
Es werde angeregt den Schwerpunkt der Planung auf ei-
ne gewerbliche Nutzung zu legen. Ein Anteil von ca. 30 % 
Wohnungsbau sei vertretbar. Auf jeden Fall solle die ge-
plante Bebauung Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und 
Cafés vorsehen. Ansonsten werde das Viertel zu einer 
reinen Schlafstatt werden. In die gewerbliche Neubebau-
ung solle ein Hotel als Ersatz für das „Bonhotel“ integriert 
werden, da es in unmittelbarer Umgebung keine Möglich-
keit mehr gebe Gäste unterzubringen. Im Bebauungsplan 
solle auch festgehalten werden, dass eine Wohnbebau-
ung auf dem Gelände „Oerlikon Leybold Vacuum GmbH“ 
nicht möglich sei. 
 Fazit 
Um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden, wird an 
der Entwicklung des Gebietes mit dem Schwerpunkt Wohnen 
festgehalten. 
Die Integration eines Hotels ist mit den angedachten Festsetzun-
gen Misch- bzw. Gewerbegebiet generell zulässig, momentan 
aber nicht angedacht.  
Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes erfolgt die Siche-
rung der beiden Firmen Leybold (vormals Oerlikon) und Inficon. 
 Umgestaltung Bonner Straße 
Die Umgestaltung der Bonner Straße mit einer Verengung 
auf zwei Fahrspuren und die Neuschaffung einer Stra-
Kenntnisnahme Für die 3. Baustufe wird der gesamte Straßenraum der Bonner 
Straße inklusive der Fahrspuren sowie der Geh- und Radwege 
umgestaltet. Ziel ist dabei, die Aufwertung der Straße mit der 
Schaffung einer "Bonner Allee" sowie die städtebauliche Integra-

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ßenbahnlinie werde insgesamt kritisch gesehen. tion der Stadtbahnanlagen und eine qualitätsvolle Gestaltung des 
Straßenraumes. 
Für die Autofahrerinnen und Autofahrer stehen dann südlich des 
Gürtels zwei Fahrstreifen in jeder Richtung zur Verfügung, nörd-
lich des Gürtels jeweils eine. Umfangreiche Verkehrsuntersu-
chungen, bei denen auch die künftigen Siedlungsentwicklungen 
berücksichtigt wurden, haben gezeigt, dass dadurch die Leis-
tungsfähigkeit der Straße weiterhin gegeben ist. 
Die dritte Baustufe ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Anteil 
des ÖPNV am gesamten Verkehrsaufkommen in der Stadt zu 
erhöhen und damit den im Strategiepapier "Köln mobil 2025" for-
mulierten Leitzielen mit einer Stärkung des Umweltverbundes 
näher zu kommen. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut-
achten erstellt, welches auch den Umbau der Bonner Straße be-
rücksichtigt. 
 Baulärm 
Es werde für notwendig gehalten, auch während der 
Baumaßnahmen Schallschutzmaßnamen durchzuführen, 
damit ein vernünftiges Arbeiten in dem Bürohaus möglich 
sei. 
Kenntnisnahme In der Tat ist während der Bau- bzw. Abrissphase mit Lärmbeläs-
tigungen zu rechnen, diese müssen sich jedoch im gesetzlichen 
Rahmen bewegen und sind darüber hinaus zeitlich begrenzt. 
 bezahlbarer Wohnraum 
Von großer Bedeutung sei auch die Frage nach bezahlba-
rem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund werde um Bestä-
tigung gebeten, dass mindestens 30 % öffentlich geförder-
ter Wohnraum entstehe. 
teilweise Im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfachbe-
auftragung wurde die Anwendbarkeit des kooperativen Bauland-
modells untersucht. 
Aufgrund der notwendigen Asbestsanierung kommt es nach dem 
derzeitigen Planungsstand entsprechend dem Berechnungsver-
fahren des kooperativen Baulandmodells zu keiner Bodenwert-
steigerung. Daher kann das kooperative Baulandmodell nicht an-
gewendet werden. 
Die Investorin wird aber freiwillig 10% der geplanten Wohneinhei-

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/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsehen. 
 Sprengung des Gebäudes 
es werde davon ausgegangen, dass allen Bewohnern und 
Nutzern des Viertels durch eine umfassende und sach-
verständig vorzunehmende Aufklärungsarbeit die Angst 
genommen werde, dass bei der Sprengung des Gebäu-
des Asbest in die Umwelt gelangen könnte. 
Kenntnisnahme Vor der Sprengung des Gebäudes werden die asbesthaltigen 
Teile entfernt, ohne dass diese in die Umwelt gelangen. Einzel-
heiten sind hierzu in den bereits erteilten Abbruchgenehmigun-
gen geregelt. 
Am 27.05.2015 fand auf Eigeninitiative der DWK Die Welle Köln 
Erste GmbH & Co. KG  eine umfassende Bürgerinformationsver-
anstaltung auf dem Gelände der Deutschen Welle zu den The-
men Abbruch/ Asbestbeseitigung/ Monitoringkonzept statt. Weite-
re Auskünfte können bei der DWK Die Welle Köln Erste GmbH & 
Co. KG eingeholt und auf den Internetseiten der beteiligten Un-
ternehmen DIE WOHNKOMPANIE und BAUWENS Development 
GmbH & Co. KG eingesehen werden. 
2 geförderter Wohnungsbau 
Die Argumentation der soziale Wohnungsanteil müsse auf 
10 % begrenzt werden, da der Abriss wegen Asbest so 
teuer sei, könne nicht nachvollzogen werden. 
nein 
 
Im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfachbe-
auftragung wurde die Anwendbarkeit des kooperativen Bauland-
modells untersucht. 
Aufgrund der notwendigen Asbestsanierung kommt es nach dem 
derzeitigen Planungsstand entsprechend dem Berechnungsver-
fahren des kooperativen Baulandmodells zu keiner Bodenwert-
steigerung. Daher kann das kooperative Baulandmodell nicht an-
gewendet werden. 
Die Investorin wird aber freiwillig 10% der geplanten Wohneinhei-
ten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsehen.  
 bauliche Dichte 
Da der Kaufpreis geringer gewesen sei, folge aus der As-
bestbelastung auch keine Begründung für eine besonders 
dichte Bebauung, die mit sieben Stockwerken deutlich 
über das mittlere Maß der umgebenden Bebauung hin-
ausgehe. In einem ersten Entwurf seien noch circa 500 
Wohnungen zuzüglich Wohnfolgeeinrichtungen vorge-
nein Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um ein wohl durch-
dachtes und aufeinander abgestimmtes städtebauliches Konzept.  
Es hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen 
Wettbewerbsverfahrens stattgefunden, an dem fünf Planungs-
teams aus Deutschland, Holland und der Schweiz teilgenommen 
haben.

- 6 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
schlagen, inzwischen seien circa 700 Wohneinheiten und 
zusätzlich noch 1/7 Gewerbeflächen geplant. 
Die Argumentation aus Lärmschutzgründen sei eine der-
art hohe Bebauung erforderlich sei nicht nachvollziehbar. 
Eine dreigeschossige durchgehende Bebauung an einer 
Hauptstraße verringere auf der von der Straße abgewand-
ten Seite den Lärm auf ein zum Wohnen sehr gut tolerier-
bares Niveau. Dies sei erst Recht für Gebäude in der 
zweiten Reihe der Fall.  
Das gleiche Schutzprinzip dürfte auch für Emissionen von 
Oerlikon gelten, da diese nur von niedrigen Gebäuden 
ohne große Höhe ausgingen. 
Das Lärmniveau des Lüftungsgebläses (oben auf einem 
dritten Gebäudegeschoss) des benachbarten Deutsch-
landradios sei nicht bekannt. Zur Abschirmung falls nötig 
könne nur an dieser Stelle eine höhere Geschosszahl be-
gründet sein. 
Weder die Kosten Asbestabriss noch der Lärmschutz 
taugten somit als Argument für die hohe vorgesehene Be-
bauung, die die Maßstäblichkeit zur Umgebung grob 
missachte. 
In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der Entwurf des Teams 
ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Jo-
hannes Böttger (Köln) als Grundlage für die weiteren Planungs-
schritte einstimmig ausgewählt. 
Bei der Planung handelt es sich um die Konversion einer inner-
städtischen Fläche im Rahmen der nachhaltigen Innenentwick-
lung. 
Die Verwirklichung von 700 bis 750 Wohneinheiten im Plangebiet 
folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu wer-
den. Sie setzt den Grundsatz des Städtebaurechts um, dass der 
Innenentwicklung der Vorzug vor der Außenentwicklung zu ge-
ben ist. 
Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachs-
tums mit einem Anstieg der Einwohnerzahl, der Zahl der Haus-
halte und, damit einhergehend einer erhöhten zusätzlichen Nach-
frage nach Wohnraum ist die städtebauliche Dichte gerechtfertigt. 
Dies ist auch dem stadtentwicklungspolitischen Ziel geschuldet, 
ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder 
als Wohneigentum – bereit zu stellen. Der Wohnungsbedarf be-
läuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinheiten (WE) für den Zeit-
raum 2015-2029, davon 30.000 WE bis 2019.  
Insgesamt entspricht die Planung den Zielen einer nachhaltigen 
Stadtentwicklung. Es wird der Innenentwicklung Vorrang vor ei-
ner Außenentwicklung gegeben. Die Deckung des Wohnraum-
bedarfs erfordert die vorgesehene Dichte der Bebauung. 
 Verkehrsgutachten 
In Anbetracht der jetzt schon bestehenden Verkehrsprob-
leme sei ein Verkehrsgutachten, auch wenn die Planun-
gen auf ein angemessenes Maß zurückgenommen wür-
den, erforderlich. 
ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut-
achten erstellt.

Anlage 4 (Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung)

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 1 (Übersichtsplan)

690 Zeichen

[38 stadt Köln |\\

Stadtplanungsamt

Anlage 1

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mertener Straße

in Köln - Marienburg

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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
300 Meter

Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu

diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 2 (Planungskonzept)

1306 Zeichen

4
1-1a
58
56
352
350
60
-1 4 3
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-2 4 .5 3-
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-
2
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5
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Raderberggürtel
Bonner Strasse
Mertener Strasse
50.50
50.50
48.70
50.00
50.00
49.50
49.20
50.50
50.50
50.00
49.70
51.00
51.00
52.00
52.00
51.55
51.6051.6051.6051.60
49.90
51.00
I
IV
V
XXIII
XXVI
I
IV
II
II
V
III
II
III
Mertener Straße Süd
Neue Planstrasse
Deutschlandradio (DLR)
Infikon / Oerlikon
TG Zufahrt
Wohnen am Garten
Wohnen am Hof
Wohnen / Arbeiten am Garten
Wohnen am Hofgarten
TG Zufahrt
TG Zufahrt
TG Zufahrt
Zufahrt Kita
TG Zufahrt
Kita-Freifläche
Park
Kita
VII
VII
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VII 
VI 
VV
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VII
VII
V
VII
V
VII
V
VI
VI
VI
VI
VII
VII
Büro / Gewerbe
IV
V
Büro / Gewerbe
Zufahrtssbereich
INFICON
V
Büro / Gewerbe
V
Klimatechnik
 
II
 I
STÄDTEBAULICHES KONZEPT DEUTSCHE WELLE, KÖLN / M 1:500 / AUGUST 2016 (Freianlagen & Dachlandschaft als Prinzipdarstellung)
Städtebauliches Konzept Deutsche Welle, Köln / o.M. / August 2016   (Freianlagen & Dachlandschaft als Prinzipdarstellung)
Anlage 2
Städtebauliches Planungskonzept
Mertener Straße in Köln-Marienburg

Anlage 5 (Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB)

10504 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– eingegangenen Stellung-
nahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.03.2016 bis zum 
26.04.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung Köln, Dez. 52 - Abfallwirtschaft und Boden-
schutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Schrei-
ben vom 30.03.2016 
  
Zuständigkeitsbereich nicht berührt Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5  Kampfmittelräum-
dienst, Schreiben vom 31.03.2016 
  
Hinweise durch Luftbilder und andere historische Unterlagen auf 
vermehrte Kampfhandlungen in Teilen des beantragen Gebietes. 
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel 
bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgän-
ger). Es wird eine Überprüfung auf Kampfmittel des konkreten 
Verdachts sowie der zu überbauenden Fläche empfohlen. 
Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit 
erheblichen mechanischen Belastungen. 
Hinweis, dass Teile der beantragten Fläche schon in Vorfeld aus-
gewertet worden sind. Verweis auf Stellungnahme vom 
25.11.2008 und 25.08.2015 
ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass vor 
Baubeginn eine Überprüfung des Plangebietes zu erfolgen hat.  
 
IHK Köln, Schreiben vom 18.04.2016   
IHK ist bekannt, dass die Entwicklung im Interesse der betroffe-
nen Unternehmen Oerlikon [Anmerkung der Verwaltung: nun 
Leybold] und Inficon ist und sie kontinuierlich im Verfahren einge-
bunden werden. Grundsätzliche Bedenken, in dieser Situation der 
Kenntnisnahme entfällt 
Ein dynamisches Flächenmanagement ist nicht Aufgabe dieses 
Verfahrens 
Anlage 5

- 2 - 
 
/ 3 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
heranrückenden Wohnbebauung werden somit in diesem Fall 
zurück gestellt. 
Forderung eines dynamischen Flächenmanagement. Entfallene 
Flächen eines Baugebietstyps können an anderer Stelle ausgegli-
chen werden. Vor allem entsteht ein Pool mit gewerblichen und 
industriellen Flächen, die für Verlagerung und Neuansiedlung von 
Unternehmen angeboten werden können und den Wirtschafts-
standort Köln stärken. 
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 08.04.2016 
keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme  
 
entfällt 
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 07.04.2016 
Keine Einwände, jedoch Hinweis, dass sich im Planbereich Tele-
kommunikationslinien der Telekom befinden. Der Bestand und 
Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleis-
tet werden. Zu ggf. notwendigen Maßnahmen zur Sicherung, 
Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben 
gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne vorliegen. 
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan-
schlüssen sind neue Anlagen erforderlich. Rechtzeitige Abstim-
mung mit der Deutschen Telekom Technik GmbH, TI NL West, 
PTI 22 ist notwendig. 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Telekommunikationslinien der Telekom werden zur Kenntnis 
genommen. Im Rahmen der Ausbauplanung werden diese be-
rücksichtigt. Ggf. notwendige Änderungen gehen zu Lasten des 
Projektträgers.  
Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan-
schlüssen erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung eine rechtzeiti-
ge Abstimmung.  
Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 21.04.2016 
Keine grundsätzlichen Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft mbH 
Auf der gesamten Breite des Flurstücks der öffentlichen Ver-
kehrsfläche befinden sich Versorgungsanlagen, welche die Be-
bauung im südlichen Bereich des Plangebietes mit Energie und 
Wasser versorgen. Rechtszeitige Abstimmungen erforderlich.  
Kenntnisnahme Im Rahmen der Ausbauplanung erfolgt eine rechtzeitige Abstim-
mung mit der RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Plangebiet kann mit Fernwärme versorgt werden. Kenntnisnahme Der Hinweis wird im Rahmen der Baugenehmigungsplanung be-
rücksichtigt, und geprüft, ob ein Anschluss an das Fernwärme-
netz erfolgen soll. 
Lage in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanla-
ge Hochkirchen. Hinweis auf grundsätzliche Bedeutung der Was-
serschutzgebietsverordnung und der genehmigungspflichtigen 
Tatbestände und Verbote.  
 
Kenntnisnahme Es wird ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Bebau-
ungsplan übernommen.  
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH 
Hinweis, dass die Wohnanlage der Wohnungsgesellschaft im Be-
reich Bonner Straße / Mertener Straße derzeit aufwendig saniert 
und erweitert wird und diese unmittelbar östlich an das Plangebiet 
angrenzt. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
Forderung zur Erhaltung der Wohnqualität, dass die Mertener 
Straße möglichst weit nördlich abgebunden bzw. der Erschlie-
ßungsverkehr so früh wie möglich von der Mertener in das Plan-
gebiet abgeführt wird, um die Verkehrsbelastung für die Wohnan-
lage so gering wie möglich zu halten.  
 
teilweise Das Konzept von ASTOC sieht eine U-förmige Erschließung vor. 
Von der Mertener Straße ist dabei eine Abzweigung in Richtung 
Westen vorgesehen, welche ca. 17 Meter nördlich der heutigen 
Verkehrsführung verlaufen soll. Somit führt die Mertener Straße 
auch zukünftig an der Wohnanlage der Wohnungsbaugesellschaft 
vorbei. Zwei Tiefgaragen Ein- bzw. Ausfahrten sind jedoch vor 
der Wohnanlage angeordnet, so dass Teile der Verkehre schon 
vorher abgefangen werden. 
Ablehnung jeglicher Erschließung aus dem gewerblichen Bereich 
des Plangebietes über die Mertener Straße 
nein Im Bestand erfolgt die Erschließung der Firma Leybold (vormals 
Oerlikon) über die Gaedestraße (Schwerlastverkehr und Mitarbei-
terstellplätze) und über die Mertener Straße (nur Mitarbeiterstell-
plätze). Die Firma Inficon wird im Bestand teilweise über die 
Mertener Straße und teilweise über das Gelände der Firma Oerli-
kon verkehrlich erschlossen.

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das geplante Erschließungskonzept sieht vor, dass die Firma 
Leybold die Mitarbeiterstellplätze, welche über die Mertener Stra-
ße angebunden sind, aufgegeben und an anderer Stelle im 
Werksgelände ersetzt werden, so dass eine Erschließung  aus-
schließlich über die Gaedestraße erfolgen soll. Die Firma Inficon 
wird in Zukunft komplett über die Mertener Straße verkehrlich 
erschlossen. Anlieferverkehr über die Mertener Straße soll nur 
tagsüber zulässig sein.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Untersu-
chung der neuen Verkehrsströme sowie auch der daraus resultie-
renden Lärmbelastungen. Die Ergebnisse werden in die Abwä-
gung durch den Rat der Stadt Köln im Rahmen des Satzungsbe-
schlusses eingestellt. 
Forderung, dass der zeitlich begrenzte Baustellverkehr nicht über 
die Mertener Straße geführt wird. Die andauernde Belastung 
durch den Abbruch des Gebäudes Deutsche Welle und der spä-
teren Neubebauung innerhalb des Plangebietes führe zu unzu-
mutbaren Belastungen. 
Kenntnisnahme Regelungen zum Baustellenverkehr erfolgen nach den gesetzli-
chen Vorgaben. 
Wohnqualität der Mertener Straße profitiert aktuell durch die 
Abendsonne auf den Westbalkonen. Eine hohe Bebauung im Os-
ten des Gebietes an der Mertener Straße würde diese Qualität 
mindern. Bei der Festsetzung der Bauflächen und der Gebäude-
höhen soll die Beibehaltung der Sonneneinstrahlung bzw. die 
Vermeidung der Verschattung berücksichtigt werden. Eine Hö-
henbegrenzung für die Gebäude an der Mertener Straßen würde 
begrüßt.  
Prüfung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Beson-
nungs-/Verschattungsuntersuchung. Die Ergebnisse werden in 
das Verfahren einfließen.  
Befürchtung einer starken Zunahme der Nutzung des Privatwe-
ges vor den Hochhäusern der Bonner Straße 356 – 358 von der 
Bonner Straße zur Mertener Straße. Dies soll durch entsprechen-
de planerische Mittel verhindert werden. Ansonsten muss der 
Investor verpflichtet werden, zur Unterhaltung bzw. Nutzung des 
Kenntnisnahme Der Privatweg liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Be-
bauungsplans. Der Privatweg ist ebenfalls nicht Teil des Er-
schließungskonzeptes für das Plangebiet. In der Tat ist nicht aus-
zuschließen, dass zukünftige Bewohner des Plangebiets diesen 
Weg nutzen. Dem Eigentümer des Privatweges obliegt es aber 
bei einer nicht gewünschten Nutzung des Weges, hier Maßnah-

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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Grundstückes eine Entschädigung zu leiten.  men zu ergreifen, welche eine Benutzung verhindern (Schilder, 
Tor etc.). Da der Privatweg jedoch für die Erschließung des Plan-
gebiets nicht notwendig und auch nicht vorgesehen ist, erfolgen 
im Rahmen des Bebauungsplanes keine weitergehenden Rege-
lungen.  
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 25.04.2016 
Keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch Hinweis, dass das 
Plangebiet im Einzugsbereich der Kläranlage Stammheim in der 
Wasserschutzzone III des Wasserwerks Hochkirchen liegt. 
Einleitung von Schmutz- und klärpflichtigen Niederschlagswasser 
kann sowohl in den öffentlichen Abwasserkanal in der Mertener 
Straße als auch im Raderberggürtel erfolgen. Das anfallende 
nicht klärpflichtige Niederschlagswasser des Plangebietes muss 
in den Auslasskanal DN 2200/2400 im Raderberggürtel eingelei-
tet werden.  
Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge für Starkregen sind zu 
berücksichtigen. 
Weitere städtebauliche Planungen sind mit der StEB (TP-1) ab-
zustimmen. 
 
ja 
 
Es wird ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Bebau-
ungsplan übernommen. Im Rahmen des Entwässerungskonzep-
tes werden die Hinweise zur Einleitung von Schmutz- und klär-
pflichtigem Niederschlagswasser sowie die Starkregenthematik 
berücksichtigt. Das Entwässerungskonzept wird im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens mit den StEB abgestimmt.  
 
Häfen und Güterverkehr Köln, Schreiben vom 27.04.2016 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt 
PLEdoc GmbH, Schreiben vom 04.04.2016 
Keine von dem Unternehmen verwalteten Versorgungsanlagen 
vorhanden. 
 
Kenntnisnahme 
 
entfällt

Beschlussvorlage Ausschuss

5198 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Solb Ke 
Vorlagen-Nummer 
 0442/2017 
Freigabedatum  02.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Mertener Straße in Köln-Marienburg  
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei ge-
mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG (DWK) hat das Gelände der ehemaligen "Deutschen Welle" 
am Raderthalgürtel sowie Teile des südlich angrenzenden Gewerbegebiets erworben. Die DWK plant 
den Abbruch der bestehenden, seit 2003 nicht mehr genutzten Aufbauten und die Entwicklung des 
Gesamtgeländes zu einem Wohnstandort mit circa 700 Wohnungen einschließlich der erforderlichen 
Wohnfolgeeinrichtungen (wie Kita oder Spielplätze). 
 
Im Rahmen der im Vorfeld der Planung durchgeführten Workshops und den gutachterlichen Erstein-
schätzungen wurden Vorgaben für eine Mehrfachbeauftragung für die Flächen der "Deutschen Welle" 
formuliert, um eine Wohnnutzung ohne Einschränkung der umliegenden Betriebe zu ermöglichen. An 
der Mehrfachbeauftragung haben fünf Planungsteams teilgenommen. 
 
In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners 
(Köln) mit Urbane Gestalt Johannes Böttger (Köln) ausgewählt. Der Siegerentwurf dient als Grundla-
ge für den aufzustellenden Bebauungsplan. 
 
Städtebauliches Konzept 
 
Der Siegerentwurf sieht im Bereich der ehemaligen "Deutschen Welle" eine Blockrandbebauung mit 
einer Abfolge von mehreren Innenhöfen vor. Das Quartier öffnet sich im Süden in Richtung des öf-
fentlichen Grünzugs und ermöglicht dadurch eine Verzahnung von öffentlichen und privaten Freiflä-
chen. Das städtebauliche Konzept sieht insgesamt eine fünf- bis siebengeschossige Bebauung vor.  
 
Im überwiegenden Teil ist eine Wohnnutzung geplant. Im südöstlichen Bereich ist ein Anteil an nicht 
störenden gewerblichen Nutzungen vorgesehen. Südlich des Deutschlandradios sind eine sechs-
gruppige Kindertagestätte und ein öffentlicher Spielplatz im Übergangsbereich zum öffentlichen 
Grünzug geplant. 
 
In Bereichen der Firmen Oerlikon, Inficon und Deutschlandradio dient der Bebauungsplan überwie-
gend der Bestandssicherung, gleichzeitig sollen auch Erweiterungsmöglichkeiten ermöglicht werden. 
 
Erschließung 
 
Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen erfolgt über die Mertener Straße. Im weiteren Verfahren 
werden die Lage der Mertener Straße im südlichen Bereich sowie eine zweite Anbindung an den Ra-
derthalgürtel geprüft. 
 
Das Wohnquartier soll im Inneren überwiegend autofrei gestaltet werden. Der ruhende Verkehr wird 
in Tiefgaragen untergebracht. Besucherstellplätze werden entlang der Mertener Straße beziehungs-
weise entlang der geplanten Verlängerung angeordnet. 
 
Verfahrensablauf 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 die Aufstellung des Bebau-
ungsplanes –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB hat in der Zeit vom 22.03. bis 26.04.2016 (Anlage 5) stattgefunden.

3 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Abend-
veranstaltung am 06.09.2016. Die Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist als 
Anlage 4 beigefügt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 23.09.2016 eingereicht werden. Es 
sind zwei schriftliche Stellungnahmen eingegangen. 
 
In der Anlage 3 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept  
–Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung.  
 
Verwaltungsvorschlag 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 2) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Anlagen 
1 Übersichtplan 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen  
Öffentlichkeitsbeteiligung 
4 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB

Beratungsverlauf (2)

20.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0442/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27