0442/2017
Mertener Straße in Köln-Marienburg; städteb.Planungskonzept; Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Anlage 6, Auszug BV 2, 20.03.2017
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Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 9.2.1 Städtebauliches Planungskonzept Mertener Straße in Köln-Marienburg Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 0442/2017 Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen: 1.Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 3 Punkt 2 dahingehend abzuändern, dass die Begrenzung des geforderten Wohnungsbaus von derzeit 10 % auf min destens 15 % bis 20 % erhöht wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit 4 Stimmen der SPD Fraktion, 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen, Herr Bronisz und Herr Ilg gegen 5 Stimmen der CDU Fraktion und 2 Stimmen der FDP Fraktion zugestimmt. 2. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwal- tung (Anlage 3) mit der Maßgabe zu berücksichtigen, die Anlage 3 Punkt 2 dahinge- hend abzuändern, dass die Begrenzung des geforderten Wohnungsbaus von derzeit 10 % auf mindestens 15 % bis 20 % erhöht wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.
Anlage 3 (Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung)
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– einge- gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung im Schützenheim der Schützengesellschaft Adler 1930, Fritz-Hecker-Straße 98, 50969 Köln-Zollstock am 6. September 2016 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 4) dokumentiert. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis zum 23.09.2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Hauptstraße 85, 50996 Köln, gerichtet werden. Es sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen dokumentiert und fortlaufend nummeriert sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Die vorgetragenen Argumente werden im Einzelnen den entsprechenden Bürgerinnen und Bürgern zugeordnet. Von den abgegebe- nen Stellungnahmen werden nur diejenigen aufgeführt, welche die planungsrechtlichen Festsetzungen betreffen sowie diejenigen, die sich auf die Auswir- kungen der Festsetzungen beziehen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Die Gesellschaft sei Eigentümerin des Bürohauses Bon- ner Straße 484-486. Aus folgenden Gründen sei sie insgesamt dagegen, dass die Wohnbebauung, so wie sie jetzt vorgesehen sei, reali- siert werde. Hierzu trägt sie folgende Argumente vor: Wegfall von Gewerbeflächen Marienburg, Bayenthal, Raderthal und Raderberg hätten in den letzten Jahren zunehmend gewerbliche Mieter ver- loren (Deutscher Städtetag, BDI und viele mehr). Die Qualität dieser Standorte sei u. a. dadurch geprägt gewe- sen, dass hier eine gute Durchmischung vorhanden ge- wesen sei. Aus diesem Grund sollte eine Sicherung des gewerblichen Standortes und darüber hinaus auch Ex- pansionsmöglichkeiten für innovative Branchen, wie z.B. Medienunternehmen vorgesehen werden, um diesen sehr gut gelegenen Standort für Gewerbe und Büros nicht in teilweise Im Plangebiet selbst und im Umfeld besteht auch nach Umset- zung des Städtebaulichen Planungskonzeptes weiterhin eine Durchmischung verschiedener Nutzungen. Darüber hinaus er- folgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Sicherung der beiden gewerblichen Standorte -die Flächen der Firmen Leybold (vormals Oerlikon) und Inficon- im Süden des Plange- bietes durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Die Verwirklichung von 700 bis 750 Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu wer- den. Der Wohnungsbedarf beläuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinhei- Anlage 3 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung einen Wohnungsstandort zu transformieren. Seit die Aufgabe der gewerblichen Nutzung am Standort begonnen habe, setze sich diese in der angrenzenden Umgebung fort. Für das vorhandene Bürohaus sei dies nicht erstrebenswert. Wenn das Bürohaus von der Wohn- bebauung eingeschlossen würde, könne dieses sicherlich nicht langfristig mehr gehalten werden, da die Mieter ei- nen solchen Solitärstandort verständlicherweise nicht fa- vorisieren würden. ten (WE) für den Zeitraum 2015-2029, davon 30.000 WE bis 2019. Stadtentwicklungspolitisches Ziel ist es daher, ein ausrei- chendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohn- eigentum – bereit zu stellen. Schallschutzgrundrisse Die vorgelegte Planung versuche mit Schallschutzgrund- rissen zum Deutschlandfunk, zum Raderberggürtel und Richtung „Oerlikon Leybold“ ein gesundes Wohnen zu er- möglichen. Schallschutzgrundrisse bedeuteten aber, dass hier überall Fenster vorhanden sein würden, die man nicht öffnen könne. Die Ansichten solcher Fassaden seien sehr eintönig und würden aufgrund ihrer Größe eher an Ge- fängnisbauten erinnern. Ohne durchgesteckte, zweiseitig belichtete Wohnungen, mit Fenstern auf beiden Seiten, die auch zu öffnen seien, schienen die Grundrisse für Familien überhaupt nicht realisierbar. Eine weniger dichte Blockrandbebauung mit Bürogebäuden –im Inneren seien durchaus Wohngebäude denkbar- ergäbe wesentlich mehr Sinn. teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind weitere Maß- nahmen bzgl. des Schallschutzes zu entwickeln. Bereits zum jet- zigen Zeitpunkt ist aber absehbar, dass nur die wenigsten Fas- saden (insbesondere die Fassaden zum Deutschlandfunk) eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aufweisen, so dass auch hier öffenbare Fenster angeordnet werden können. Die Verwirklichung von 700 Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden. fehlende Infrastruktur Die Errichtung von 700 Wohnungen werde kritisch gese- hen. Hierfür könne am Standort keine entsprechende Inf- rastruktur wie Kindergärten, Grundschulen, weiterführen- de Schulen nachgewiesen werden. Gleichzeitig biete der Standort keinerlei geeignete Ein- kaufsmöglichkeiten, keine Restaurants, keine Cafés und teilweise Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachämter wurden auch die Bedarfe an Kindergärten, Schulen etc. abgefragt. Im Plangebiet sind der Bau einer sechs-gruppigen Kindertages- stätte sowie die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen. Mit dem Neubau einer dreizügigen Grundschule in der Gaede- straße –südlich angrenzend an das Plangebiet- wird der mittel- - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sonstiges. Diese Umstände sollten in der Planung berück- sichtigt werden. bis langfristige Bedarf an zusätzlichen Schülerplätzen gedeckt. Die Frage nach Plätzen an weiterführenden Schulen wird im Rahmen der weiteren Schulentwicklungsplanung kontinuierlich berücksichtigt. Teile des Plangebietes werden als Mischgebiet ausgewiesen. Hier ist die Ansiedlung von Cafés, Restaurants etc. zulässig. Ein- zelhandelsnutzungen im größeren Umfang sollen aufgrund des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln nicht er- möglicht werden. In direkter Umgebung des Plangebiets sind heute schon Infra- struktureinrichtungen wie zum Beispiel ein REWE Markt, das Restaurant „Zum Biergarten“ an der Bonner Straße. Im weiter südlich gelegenen Quartier Reiterstaffel wurde im Dezember 2016 der Lebensmittelmarkt (HIT) eröffnet. Fazit zur Planung Es werde angeregt den Schwerpunkt der Planung auf ei- ne gewerbliche Nutzung zu legen. Ein Anteil von ca. 30 % Wohnungsbau sei vertretbar. Auf jeden Fall solle die ge- plante Bebauung Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés vorsehen. Ansonsten werde das Viertel zu einer reinen Schlafstatt werden. In die gewerbliche Neubebau- ung solle ein Hotel als Ersatz für das „Bonhotel“ integriert werden, da es in unmittelbarer Umgebung keine Möglich- keit mehr gebe Gäste unterzubringen. Im Bebauungsplan solle auch festgehalten werden, dass eine Wohnbebau- ung auf dem Gelände „Oerlikon Leybold Vacuum GmbH“ nicht möglich sei. Fazit Um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden, wird an der Entwicklung des Gebietes mit dem Schwerpunkt Wohnen festgehalten. Die Integration eines Hotels ist mit den angedachten Festsetzun- gen Misch- bzw. Gewerbegebiet generell zulässig, momentan aber nicht angedacht. Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes erfolgt die Siche- rung der beiden Firmen Leybold (vormals Oerlikon) und Inficon. Umgestaltung Bonner Straße Die Umgestaltung der Bonner Straße mit einer Verengung auf zwei Fahrspuren und die Neuschaffung einer Stra- Kenntnisnahme Für die 3. Baustufe wird der gesamte Straßenraum der Bonner Straße inklusive der Fahrspuren sowie der Geh- und Radwege umgestaltet. Ziel ist dabei, die Aufwertung der Straße mit der Schaffung einer "Bonner Allee" sowie die städtebauliche Integra- - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ßenbahnlinie werde insgesamt kritisch gesehen. tion der Stadtbahnanlagen und eine qualitätsvolle Gestaltung des Straßenraumes. Für die Autofahrerinnen und Autofahrer stehen dann südlich des Gürtels zwei Fahrstreifen in jeder Richtung zur Verfügung, nörd- lich des Gürtels jeweils eine. Umfangreiche Verkehrsuntersu- chungen, bei denen auch die künftigen Siedlungsentwicklungen berücksichtigt wurden, haben gezeigt, dass dadurch die Leis- tungsfähigkeit der Straße weiterhin gegeben ist. Die dritte Baustufe ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Anteil des ÖPNV am gesamten Verkehrsaufkommen in der Stadt zu erhöhen und damit den im Strategiepapier "Köln mobil 2025" for- mulierten Leitzielen mit einer Stärkung des Umweltverbundes näher zu kommen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut- achten erstellt, welches auch den Umbau der Bonner Straße be- rücksichtigt. Baulärm Es werde für notwendig gehalten, auch während der Baumaßnahmen Schallschutzmaßnamen durchzuführen, damit ein vernünftiges Arbeiten in dem Bürohaus möglich sei. Kenntnisnahme In der Tat ist während der Bau- bzw. Abrissphase mit Lärmbeläs- tigungen zu rechnen, diese müssen sich jedoch im gesetzlichen Rahmen bewegen und sind darüber hinaus zeitlich begrenzt. bezahlbarer Wohnraum Von großer Bedeutung sei auch die Frage nach bezahlba- rem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund werde um Bestä- tigung gebeten, dass mindestens 30 % öffentlich geförder- ter Wohnraum entstehe. teilweise Im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfachbe- auftragung wurde die Anwendbarkeit des kooperativen Bauland- modells untersucht. Aufgrund der notwendigen Asbestsanierung kommt es nach dem derzeitigen Planungsstand entsprechend dem Berechnungsver- fahren des kooperativen Baulandmodells zu keiner Bodenwert- steigerung. Daher kann das kooperative Baulandmodell nicht an- gewendet werden. Die Investorin wird aber freiwillig 10% der geplanten Wohneinhei- - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsehen. Sprengung des Gebäudes es werde davon ausgegangen, dass allen Bewohnern und Nutzern des Viertels durch eine umfassende und sach- verständig vorzunehmende Aufklärungsarbeit die Angst genommen werde, dass bei der Sprengung des Gebäu- des Asbest in die Umwelt gelangen könnte. Kenntnisnahme Vor der Sprengung des Gebäudes werden die asbesthaltigen Teile entfernt, ohne dass diese in die Umwelt gelangen. Einzel- heiten sind hierzu in den bereits erteilten Abbruchgenehmigun- gen geregelt. Am 27.05.2015 fand auf Eigeninitiative der DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG eine umfassende Bürgerinformationsver- anstaltung auf dem Gelände der Deutschen Welle zu den The- men Abbruch/ Asbestbeseitigung/ Monitoringkonzept statt. Weite- re Auskünfte können bei der DWK Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG eingeholt und auf den Internetseiten der beteiligten Un- ternehmen DIE WOHNKOMPANIE und BAUWENS Development GmbH & Co. KG eingesehen werden. 2 geförderter Wohnungsbau Die Argumentation der soziale Wohnungsanteil müsse auf 10 % begrenzt werden, da der Abriss wegen Asbest so teuer sei, könne nicht nachvollzogen werden. nein Im Rahmen der Vorabstimmung zur Auslobung der Mehrfachbe- auftragung wurde die Anwendbarkeit des kooperativen Bauland- modells untersucht. Aufgrund der notwendigen Asbestsanierung kommt es nach dem derzeitigen Planungsstand entsprechend dem Berechnungsver- fahren des kooperativen Baulandmodells zu keiner Bodenwert- steigerung. Daher kann das kooperative Baulandmodell nicht an- gewendet werden. Die Investorin wird aber freiwillig 10% der geplanten Wohneinhei- ten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorsehen. bauliche Dichte Da der Kaufpreis geringer gewesen sei, folge aus der As- bestbelastung auch keine Begründung für eine besonders dichte Bebauung, die mit sieben Stockwerken deutlich über das mittlere Maß der umgebenden Bebauung hin- ausgehe. In einem ersten Entwurf seien noch circa 500 Wohnungen zuzüglich Wohnfolgeeinrichtungen vorge- nein Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um ein wohl durch- dachtes und aufeinander abgestimmtes städtebauliches Konzept. Es hat eine Mehrfachbeauftragung in Form eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens stattgefunden, an dem fünf Planungs- teams aus Deutschland, Holland und der Schweiz teilgenommen haben. - 6 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung schlagen, inzwischen seien circa 700 Wohneinheiten und zusätzlich noch 1/7 Gewerbeflächen geplant. Die Argumentation aus Lärmschutzgründen sei eine der- art hohe Bebauung erforderlich sei nicht nachvollziehbar. Eine dreigeschossige durchgehende Bebauung an einer Hauptstraße verringere auf der von der Straße abgewand- ten Seite den Lärm auf ein zum Wohnen sehr gut tolerier- bares Niveau. Dies sei erst Recht für Gebäude in der zweiten Reihe der Fall. Das gleiche Schutzprinzip dürfte auch für Emissionen von Oerlikon gelten, da diese nur von niedrigen Gebäuden ohne große Höhe ausgingen. Das Lärmniveau des Lüftungsgebläses (oben auf einem dritten Gebäudegeschoss) des benachbarten Deutsch- landradios sei nicht bekannt. Zur Abschirmung falls nötig könne nur an dieser Stelle eine höhere Geschosszahl be- gründet sein. Weder die Kosten Asbestabriss noch der Lärmschutz taugten somit als Argument für die hohe vorgesehene Be- bauung, die die Maßstäblichkeit zur Umgebung grob missachte. In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Jo- hannes Böttger (Köln) als Grundlage für die weiteren Planungs- schritte einstimmig ausgewählt. Bei der Planung handelt es sich um die Konversion einer inner- städtischen Fläche im Rahmen der nachhaltigen Innenentwick- lung. Die Verwirklichung von 700 bis 750 Wohneinheiten im Plangebiet folgt dem Ziel, dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu wer- den. Sie setzt den Grundsatz des Städtebaurechts um, dass der Innenentwicklung der Vorzug vor der Außenentwicklung zu ge- ben ist. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachs- tums mit einem Anstieg der Einwohnerzahl, der Zahl der Haus- halte und, damit einhergehend einer erhöhten zusätzlichen Nach- frage nach Wohnraum ist die städtebauliche Dichte gerechtfertigt. Dies ist auch dem stadtentwicklungspolitischen Ziel geschuldet, ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohneigentum – bereit zu stellen. Der Wohnungsbedarf be- läuft sich aktuell auf 66.000 Wohneinheiten (WE) für den Zeit- raum 2015-2029, davon 30.000 WE bis 2019. Insgesamt entspricht die Planung den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Es wird der Innenentwicklung Vorrang vor ei- ner Außenentwicklung gegeben. Die Deckung des Wohnraum- bedarfs erfordert die vorgesehene Dichte der Bebauung. Verkehrsgutachten In Anbetracht der jetzt schon bestehenden Verkehrsprob- leme sei ein Verkehrsgutachten, auch wenn die Planun- gen auf ein angemessenes Maß zurückgenommen wür- den, erforderlich. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgut- achten erstellt.
Anlage 4 (Niederschrift Öffentlichkeitsbeteiligung)
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Anlage 4
Anlage 1 (Übersichtsplan)
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[38 stadt Köln |\\ Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mertener Straße in Köln - Marienburg == I / N 9 a FR 7 N onner Straße > = ge: er 0 u A A ZAU, I) De ———r, r schlandlunk Er Bamtatgüre) CO 188 \ } E27, MN N 7% Ih km 7 a a 7% oa \ \ = \ An_der anamaar. = EU SS Va | h | pi DIISEEERT un ; 2 = TA D = gen % 2 \ IH \ IH <d; 2 Zt I ei) \ u . 07 Y A i 4 in i =, 2 A I u . 50 0 100 N rnzjger Straße 200 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 300 Meter Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2 (Planungskonzept)
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4 1-1a 58 56 352 350 60 -1 4 3 .9 5 - -2 4 .5 3- -7 9.3 7- -1 9 4 .1 2 - -6 6.0 7- -8 0 .9 5 - -4 3.0 7- -9 1 .5 5 - -2 3 .7 6 - -4 1.4 8- -6.8 4 - - - 2 4 . 5 -23.7 0 Raderberggürtel Bonner Strasse Mertener Strasse 50.50 50.50 48.70 50.00 50.00 49.50 49.20 50.50 50.50 50.00 49.70 51.00 51.00 52.00 52.00 51.55 51.6051.6051.6051.60 49.90 51.00 I IV V XXIII XXVI I IV II II V III II III Mertener Straße Süd Neue Planstrasse Deutschlandradio (DLR) Infikon / Oerlikon TG Zufahrt Wohnen am Garten Wohnen am Hof Wohnen / Arbeiten am Garten Wohnen am Hofgarten TG Zufahrt TG Zufahrt TG Zufahrt Zufahrt Kita TG Zufahrt Kita-Freifläche Park Kita VII VII VII VII VII V V V V VI VI VII V V V VI VI VII VII VII VII VII VII VII VII V V VI VI V VI V V V V VII VII VII VI V V V V V V V V V V V VI V V V V VI VI V VI VI VI VII VII VII VII VI VV VVV V VII VII V VII V VII V VI VI VI VI VII VII Büro / Gewerbe IV V Büro / Gewerbe Zufahrtssbereich INFICON V Büro / Gewerbe V Klimatechnik II I STÄDTEBAULICHES KONZEPT DEUTSCHE WELLE, KÖLN / M 1:500 / AUGUST 2016 (Freianlagen & Dachlandschaft als Prinzipdarstellung) Städtebauliches Konzept Deutsche Welle, Köln / o.M. / August 2016 (Freianlagen & Dachlandschaft als Prinzipdarstellung) Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept Mertener Straße in Köln-Marienburg
Anlage 5 (Stellungnahmen § 4 Abs. 1 BauGB)
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– eingegangenen Stellung- nahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.03.2016 bis zum 26.04.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bezirksregierung Köln, Dez. 52 - Abfallwirtschaft und Boden- schutz – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz), Schrei- ben vom 30.03.2016 Zuständigkeitsbereich nicht berührt Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 Kampfmittelräum- dienst, Schreiben vom 31.03.2016 Hinweise durch Luftbilder und andere historische Unterlagen auf vermehrte Kampfhandlungen in Teilen des beantragen Gebietes. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgän- ger). Es wird eine Überprüfung auf Kampfmittel des konkreten Verdachts sowie der zu überbauenden Fläche empfohlen. Empfehlung zu einer Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. Hinweis, dass Teile der beantragten Fläche schon in Vorfeld aus- gewertet worden sind. Verweis auf Stellungnahme vom 25.11.2008 und 25.08.2015 ja In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass vor Baubeginn eine Überprüfung des Plangebietes zu erfolgen hat. IHK Köln, Schreiben vom 18.04.2016 IHK ist bekannt, dass die Entwicklung im Interesse der betroffe- nen Unternehmen Oerlikon [Anmerkung der Verwaltung: nun Leybold] und Inficon ist und sie kontinuierlich im Verfahren einge- bunden werden. Grundsätzliche Bedenken, in dieser Situation der Kenntnisnahme entfällt Ein dynamisches Flächenmanagement ist nicht Aufgabe dieses Verfahrens Anlage 5 - 2 - / 3 Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung heranrückenden Wohnbebauung werden somit in diesem Fall zurück gestellt. Forderung eines dynamischen Flächenmanagement. Entfallene Flächen eines Baugebietstyps können an anderer Stelle ausgegli- chen werden. Vor allem entsteht ein Pool mit gewerblichen und industriellen Flächen, die für Verlagerung und Neuansiedlung von Unternehmen angeboten werden können und den Wirtschafts- standort Köln stärken. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 08.04.2016 keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 07.04.2016 Keine Einwände, jedoch Hinweis, dass sich im Planbereich Tele- kommunikationslinien der Telekom befinden. Der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleis- tet werden. Zu ggf. notwendigen Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne vorliegen. Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan- schlüssen sind neue Anlagen erforderlich. Rechtzeitige Abstim- mung mit der Deutschen Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 ist notwendig. Kenntnisnahme Die Telekommunikationslinien der Telekom werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Ausbauplanung werden diese be- rücksichtigt. Ggf. notwendige Änderungen gehen zu Lasten des Projektträgers. Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsan- schlüssen erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung eine rechtzeiti- ge Abstimmung. Stadtwerke Köln GmbH, Schreiben vom 21.04.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken Kenntnisnahme entfällt RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft mbH Auf der gesamten Breite des Flurstücks der öffentlichen Ver- kehrsfläche befinden sich Versorgungsanlagen, welche die Be- bauung im südlichen Bereich des Plangebietes mit Energie und Wasser versorgen. Rechtszeitige Abstimmungen erforderlich. Kenntnisnahme Im Rahmen der Ausbauplanung erfolgt eine rechtzeitige Abstim- mung mit der RheinEnergie AG / Rheinische NETZgesellschaft. - 3 - / 4 Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Plangebiet kann mit Fernwärme versorgt werden. Kenntnisnahme Der Hinweis wird im Rahmen der Baugenehmigungsplanung be- rücksichtigt, und geprüft, ob ein Anschluss an das Fernwärme- netz erfolgen soll. Lage in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanla- ge Hochkirchen. Hinweis auf grundsätzliche Bedeutung der Was- serschutzgebietsverordnung und der genehmigungspflichtigen Tatbestände und Verbote. Kenntnisnahme Es wird ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Bebau- ungsplan übernommen. Kölner Verkehrs-Betriebe AG Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Hinweis, dass die Wohnanlage der Wohnungsgesellschaft im Be- reich Bonner Straße / Mertener Straße derzeit aufwendig saniert und erweitert wird und diese unmittelbar östlich an das Plangebiet angrenzt. Kenntnisnahme entfällt Forderung zur Erhaltung der Wohnqualität, dass die Mertener Straße möglichst weit nördlich abgebunden bzw. der Erschlie- ßungsverkehr so früh wie möglich von der Mertener in das Plan- gebiet abgeführt wird, um die Verkehrsbelastung für die Wohnan- lage so gering wie möglich zu halten. teilweise Das Konzept von ASTOC sieht eine U-förmige Erschließung vor. Von der Mertener Straße ist dabei eine Abzweigung in Richtung Westen vorgesehen, welche ca. 17 Meter nördlich der heutigen Verkehrsführung verlaufen soll. Somit führt die Mertener Straße auch zukünftig an der Wohnanlage der Wohnungsbaugesellschaft vorbei. Zwei Tiefgaragen Ein- bzw. Ausfahrten sind jedoch vor der Wohnanlage angeordnet, so dass Teile der Verkehre schon vorher abgefangen werden. Ablehnung jeglicher Erschließung aus dem gewerblichen Bereich des Plangebietes über die Mertener Straße nein Im Bestand erfolgt die Erschließung der Firma Leybold (vormals Oerlikon) über die Gaedestraße (Schwerlastverkehr und Mitarbei- terstellplätze) und über die Mertener Straße (nur Mitarbeiterstell- plätze). Die Firma Inficon wird im Bestand teilweise über die Mertener Straße und teilweise über das Gelände der Firma Oerli- kon verkehrlich erschlossen. - 4 - / 5 Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das geplante Erschließungskonzept sieht vor, dass die Firma Leybold die Mitarbeiterstellplätze, welche über die Mertener Stra- ße angebunden sind, aufgegeben und an anderer Stelle im Werksgelände ersetzt werden, so dass eine Erschließung aus- schließlich über die Gaedestraße erfolgen soll. Die Firma Inficon wird in Zukunft komplett über die Mertener Straße verkehrlich erschlossen. Anlieferverkehr über die Mertener Straße soll nur tagsüber zulässig sein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Untersu- chung der neuen Verkehrsströme sowie auch der daraus resultie- renden Lärmbelastungen. Die Ergebnisse werden in die Abwä- gung durch den Rat der Stadt Köln im Rahmen des Satzungsbe- schlusses eingestellt. Forderung, dass der zeitlich begrenzte Baustellverkehr nicht über die Mertener Straße geführt wird. Die andauernde Belastung durch den Abbruch des Gebäudes Deutsche Welle und der spä- teren Neubebauung innerhalb des Plangebietes führe zu unzu- mutbaren Belastungen. Kenntnisnahme Regelungen zum Baustellenverkehr erfolgen nach den gesetzli- chen Vorgaben. Wohnqualität der Mertener Straße profitiert aktuell durch die Abendsonne auf den Westbalkonen. Eine hohe Bebauung im Os- ten des Gebietes an der Mertener Straße würde diese Qualität mindern. Bei der Festsetzung der Bauflächen und der Gebäude- höhen soll die Beibehaltung der Sonneneinstrahlung bzw. die Vermeidung der Verschattung berücksichtigt werden. Eine Hö- henbegrenzung für die Gebäude an der Mertener Straßen würde begrüßt. Prüfung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine Beson- nungs-/Verschattungsuntersuchung. Die Ergebnisse werden in das Verfahren einfließen. Befürchtung einer starken Zunahme der Nutzung des Privatwe- ges vor den Hochhäusern der Bonner Straße 356 – 358 von der Bonner Straße zur Mertener Straße. Dies soll durch entsprechen- de planerische Mittel verhindert werden. Ansonsten muss der Investor verpflichtet werden, zur Unterhaltung bzw. Nutzung des Kenntnisnahme Der Privatweg liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Be- bauungsplans. Der Privatweg ist ebenfalls nicht Teil des Er- schließungskonzeptes für das Plangebiet. In der Tat ist nicht aus- zuschließen, dass zukünftige Bewohner des Plangebiets diesen Weg nutzen. Dem Eigentümer des Privatweges obliegt es aber bei einer nicht gewünschten Nutzung des Weges, hier Maßnah- - 5 - Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Grundstückes eine Entschädigung zu leiten. men zu ergreifen, welche eine Benutzung verhindern (Schilder, Tor etc.). Da der Privatweg jedoch für die Erschließung des Plan- gebiets nicht notwendig und auch nicht vorgesehen ist, erfolgen im Rahmen des Bebauungsplanes keine weitergehenden Rege- lungen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Schreiben vom 25.04.2016 Keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch Hinweis, dass das Plangebiet im Einzugsbereich der Kläranlage Stammheim in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Hochkirchen liegt. Einleitung von Schmutz- und klärpflichtigen Niederschlagswasser kann sowohl in den öffentlichen Abwasserkanal in der Mertener Straße als auch im Raderberggürtel erfolgen. Das anfallende nicht klärpflichtige Niederschlagswasser des Plangebietes muss in den Auslasskanal DN 2200/2400 im Raderberggürtel eingelei- tet werden. Geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge für Starkregen sind zu berücksichtigen. Weitere städtebauliche Planungen sind mit der StEB (TP-1) ab- zustimmen. ja Es wird ein Hinweis auf die Wasserschutzzone in den Bebau- ungsplan übernommen. Im Rahmen des Entwässerungskonzep- tes werden die Hinweise zur Einleitung von Schmutz- und klär- pflichtigem Niederschlagswasser sowie die Starkregenthematik berücksichtigt. Das Entwässerungskonzept wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mit den StEB abgestimmt. Häfen und Güterverkehr Köln, Schreiben vom 27.04.2016 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt PLEdoc GmbH, Schreiben vom 04.04.2016 Keine von dem Unternehmen verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Kenntnisnahme entfällt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 612 Solb Ke Vorlagen-Nummer 0442/2017 Freigabedatum 02.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Mertener Straße in Köln-Marienburg Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei ge- mäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Welle Köln Erste GmbH & Co. KG (DWK) hat das Gelände der ehemaligen "Deutschen Welle" am Raderthalgürtel sowie Teile des südlich angrenzenden Gewerbegebiets erworben. Die DWK plant den Abbruch der bestehenden, seit 2003 nicht mehr genutzten Aufbauten und die Entwicklung des Gesamtgeländes zu einem Wohnstandort mit circa 700 Wohnungen einschließlich der erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen (wie Kita oder Spielplätze). Im Rahmen der im Vorfeld der Planung durchgeführten Workshops und den gutachterlichen Erstein- schätzungen wurden Vorgaben für eine Mehrfachbeauftragung für die Flächen der "Deutschen Welle" formuliert, um eine Wohnnutzung ohne Einschränkung der umliegenden Betriebe zu ermöglichen. An der Mehrfachbeauftragung haben fünf Planungsteams teilgenommen. In der Jurysitzung am 03.06.2015 wurde der Entwurf des Teams ASTOC Architects and Planners (Köln) mit Urbane Gestalt Johannes Böttger (Köln) ausgewählt. Der Siegerentwurf dient als Grundla- ge für den aufzustellenden Bebauungsplan. Städtebauliches Konzept Der Siegerentwurf sieht im Bereich der ehemaligen "Deutschen Welle" eine Blockrandbebauung mit einer Abfolge von mehreren Innenhöfen vor. Das Quartier öffnet sich im Süden in Richtung des öf- fentlichen Grünzugs und ermöglicht dadurch eine Verzahnung von öffentlichen und privaten Freiflä- chen. Das städtebauliche Konzept sieht insgesamt eine fünf- bis siebengeschossige Bebauung vor. Im überwiegenden Teil ist eine Wohnnutzung geplant. Im südöstlichen Bereich ist ein Anteil an nicht störenden gewerblichen Nutzungen vorgesehen. Südlich des Deutschlandradios sind eine sechs- gruppige Kindertagestätte und ein öffentlicher Spielplatz im Übergangsbereich zum öffentlichen Grünzug geplant. In Bereichen der Firmen Oerlikon, Inficon und Deutschlandradio dient der Bebauungsplan überwie- gend der Bestandssicherung, gleichzeitig sollen auch Erweiterungsmöglichkeiten ermöglicht werden. Erschließung Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen erfolgt über die Mertener Straße. Im weiteren Verfahren werden die Lage der Mertener Straße im südlichen Bereich sowie eine zweite Anbindung an den Ra- derthalgürtel geprüft. Das Wohnquartier soll im Inneren überwiegend autofrei gestaltet werden. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen untergebracht. Besucherstellplätze werden entlang der Mertener Straße beziehungs- weise entlang der geplanten Verlängerung angeordnet. Verfahrensablauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 die Aufstellung des Bebau- ungsplanes –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 22.03. bis 26.04.2016 (Anlage 5) stattgefunden. 3 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Abend- veranstaltung am 06.09.2016. Die Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Anlage 4 beigefügt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 23.09.2016 eingereicht werden. Es sind zwei schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In der Anlage 3 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept –Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen. Anlagen 1 Übersichtplan 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 4 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0442/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27