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V/0097/2018

Im Sundern - Mariendorfer Straße bis Hausnummer 26 -

Vorlagen 31.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.04.2018, TOP 4.1

BV_V_0097_2018_Im_Sundern_Mariendorfer_Strasse_bis_Hausnummer_26_Anlage1

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BV_V_0097_2018_Im_Sundern_Mariendorfer_Strasse_bis_Hausnummer_26_Anlage2

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Beschlussvorlage

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BV_V_0097_2018_Im_Sundern_Mariendorfer_Strasse_bis_Hausnummer_26_Anlage1

84 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0097/2018 
Im Sundern – Mariendorfer Straße bis Hausnummer 26

BV_V_0097_2018_Im_Sundern_Mariendorfer_Strasse_bis_Hausnummer_26_Anlage2

9678 Zeichen

... 
   Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0097/2018 
 
Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 10820 
  
nebst Begründung während der Offenlegung vom: 16.10.2017 bis zum 29.11.2017 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingabe Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
1 1 Anlieger 
 
Beleuchtung: 
Der Anlieger spricht sich für die 
ursprünglich geplante Anzahl an Lampen 
aus, da es in den Stichstraßen, Ecken und 
zwischen den jetzigen Lampen zu dunkel 
ist. 
Das Tiefbauamt hält an der berechneten Leuchtenanzahl 
fest, um eine ausreichende Ausleuchtung garantieren zu 
können.  
Anregung wird 
gefolgt 
2 2 Anlieger 
 
Die geplante Leuchte in der mittleren 
Stichstraße liegt in dem Einfahrtsbereich 
von privaten Grundstücken. Der 
vorgesehene Standort würde das Bewegen 
von Fahrzeugen unzulässig einschränken 
oder sogar verhindern.  Es würde ein 
erhebliches zusätzliches Hindernis 
darstellen. 
Der Leuchtenstandort wird geändert. Die Beleuchtung wird 
vor die Hausnummer 12 umgesetzt. 
Anregung wird  
gefolgt 
3 1 Anlieger 
 
Eine Straßenlaterne in der mittleren 
Stichstraße ist nicht nötig. Der Anlieger hat 
vor dem eigenen Grundstück zwei  durch 
Bewegungsmelder gesteuerte Lichtquellen. 
Das Licht einer Laterne würde  störend 
sowohl ins Schlafzimmer des Mieters, als 
auch auf seinen Balkon fallen. 
Eine ausreichende Ausleuchtung für öffentliche Flächen ist 
Aufgabe des Straßenbaulastträgers  und kann nicht durch 
Privatleute übernommen werden. 
Anregungen 
wird nicht 
gefolgt 
4 1 Anlieger  
 
Die vor dem Haus Nr. 26 geplante 
Straßenleuchte würde im Einfahrtsbereich 
der Garage und Stellplätze liegen. Es wird  
daher darum gebeten, sie entweder an das 
Ende der Straße oder an die Straßenecke 
an der Hausecke des Hauses Nr. 26 zu 
platzieren.  
Die Leuchte liegt nicht im Einfahrtsbereich.  Der Anlieger 
wird informiert. 
Anregung wird 
nicht gefolgt

- 2 - 
... 
Lfd. 
Nr. 
Eingabe Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss-
vorschlag 
5 1 Anlieger 
 
Glasfaserkabel: 
Die jetzige Bautätigkeit in der Straße  und 
die Verlegung von Leerrohren sollte genutzt 
werden, um Glasfaserkabelanschlüsse 
direkt ins Haus zu verlegen. Telekom und 
Stadtwerke haben sein Anliegen  abgelehnt. 
Die Telekom rät ihm, diese Anregung direkt 
bei der Gemeinde einzubringen. Ansonsten 
verbliebe ihm nur eine Eingabe an den  Rat 
gem. § 24 Gemeindeordnung.  
Der Ausbau des Glasfaserkabel -Netzes liegt allein in der 
Zuständigkeit der Versorger. Das Tiefbauamt hat die 
Anregung an die Telek om weitergegeben und unterstützt  
im Falle einer Zustimmung die Mitverlegung von 
Lehrrohren, um einen späteren Glasfaseranschluss mit 
geringem Aufwand zu ermöglichen. 
Anregung wird 
nicht gefolgt 
6 1 Anlieger 
 
Beiträge: 
Warum kommt es nicht zur Anrechnung der 
bereits in den 60ger Jahren erbrachten 
Zahlungen für den Straßenausbau? 
Der vormalige Grundstückseigentümer hat auf Grund eines 
mit dem Amt St. Mauritz geschlossenen Vertrages in den 
50ziger Jahren die Straße Im Sundern teilweise (nur 
Fahrbahn, einschl. Entwässerung) ausgebaut, damit die 
angrenzenden Grundstücke Baulandqualität bekamen. Die 
ihm entstandenen Kosten für den Fahrbahnausbau wurden 
ihm von den Käufern der Baugrundstücke erstattet. Die 
Straße wurde anschließend dem Amt St. Mauritz 
übergeben. Weder vom Amt St. Mauritz noch später von 
der Stadt Münster wu rden Erschließungsbeiträge oder 
Vorausleistungen hierauf erhoben, da dem Amt St. Mauritz 
bzw. der Stadt Münster bis dahin keine Kosten entstanden 
waren. 
Anregung wird 
nicht gefolgt 
7 1 Anlieger 
 
Stichstraßen: 
Die Einmündungsbereiche der drei 
öffentlichen Stichstraßen sind in nordöstl. 
Fahrtrichtung nicht erkennbar. Sie sollten 
entweder durch eine auf der Fahrbahn 
markierte Wartelinie (VZ 341) oder durch 
das Ausstellen des VZ 102 (Kreuzung) 
erkennbar gemacht wer den. Außerdem 
könnten in der Nähe der Stichstraßen 
aufgestellte Freiburger Kegel zusätzlich von 
der Aufmerksamkeit an den Einmündungen 
ablenken. 
Die Anbindungen der Stichstraßen werden als 
Einmündungen ausgebaut. Der Bordstein ist nicht, wie bei 
Grundstückszufahrten, durchlaufen. Dieser Ausbau 
entspricht dem üblichen Ausbau in Tempo -30-Zonen. 
Zusätzliche Markierungen und/oder Beschilderungen sind 
nicht erforderlich, da sich die bisherige Verkehrsregelung 
(rechts-vor-links) nicht ändert. 
 
Anregung wird 
nicht gefolgt

- 3 - 
... 
8 1 Anlieger 
 
Parkflächen: 
Die Darstellung en der Parkflächen in den 
ausgelegten Plänen widersprechen sich. Lt. 
Querschnittsplan A-A ist das Parken auf 
dem Seitenstreifen vorgesehen, im 
Kanalplan und VE dagegen am östlichen 
Fahrbahnrand. 
Der Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche. Durch die 
Gestaltung mit  unterschiedlichen Materialien soll optisch 
der Fahrbereich  und damit die Gesc hwindigkeit reduziert 
werden. Grundsätzlich kann wechselseitig auf den 
überfahrbaren Seitenstreifen geparkt werden. Die im 
Vorentwurf (nicht Bestandteil der Offenlegung) 
dargestellten Querschnitte stellen lediglich eine 
Systemskizze zur Veranschaulichung d er 
Querschnittsgestaltung dar. Die vom Anlieger dargestellten 
Parkflächen sind nicht Bestandteil der aktuellen Planung. 
Anregung wird 
nicht gefolgt 
9 1 Anlieger 
 
Da durch die Planung im öffentlichen 
Verkehrsraum mehrere Stellplätze 
wegfallen werden, möchte die Anliegerin 
auf dem eigenen Grundstück noch mehr 
Stellplätze einrichten und dies vor Ort mit 
dem Tiefbauamt besprechen. 
Der Ausbau der Straße erfolgt entsprechend dem Votum 
aus der Bürgerinformation in Anlehnung an den Bestand. 
Hieraus ergibt sic h kein Wegfall von öffentlichen 
Stellplätzen. Das Grundstück verfügt bereits über zwei 
Zufahrten. Stellplätze auf dem Grundstück sind über diese 
beiden Zufahrten zu erschließen. Zusätzliche private 
Stellplätze sind beim Bauordnungsamt zu beantragen. 
Anregung wird 
nicht gefolgt 
10 1 Anlieger 
 
Freiburger Kegel: 
Der geplante Freiburger Kegel sollte bei der 
Ausfahrt aus der mittleren Stichstraße auf 
der linken und nicht auf der rechten Seite 
aufgestellt werden. Dies würde die 
Sicherheit bei der Ausfahrt aus der 
Stichstraße und auch für den fließenden 
Verkehr auf dem Hauptzug wesentlich 
erhöhen. Während der Blick nach rechts 
durch die Verbreiterung der Straße durch 
die Verkehrsinsel nicht beeinträchtigt wird, 
ist die Sicht nach links durch parkende 
Autos kurz vor der Einmündung zur 
Stichstraße stark eingeschränkt.  
Die Darstellung des Kegelstandortes vor Haus Nr. 13 
entspricht nicht der aktuellen Planung. 
Die Aufstellung der Betonkegel erfolgt entsprechend dem 
beschlossenen Vorentwurf (V/0654/2017) vor 
Hausnummer 13. 
Anregung wird 
nicht gefolgt 
11 1 Anlieger 
 
Zur effektiven Verkehrsberuhigung sollten 
nicht nur 2 , sondern 3 oder 4 Freiburger 
Kegel aufgestellt werden, da bei der 
geplanten Mischverkehrsfläche auch die 
Fahrbahn als Gehweg genutzt werden wird 
und es in dem Bereich viele Kinder gibt 
(Kindergarten, Flüchtlingswohnheim). 
Die Aufstellung von Betonkegel in  Tempo-30-Zonen wird 
vor allem als Element zur Verkehrsberuhigung genutzt 
wenn weitere Elemente , z.B. wechselseitig abgestellte Kfz 
oder Bäume, nicht möglich bzw. vorhanden sind. 
Im Bestand wird auf dem Abschnitt der Straße im Sundern 
durchgehend geparkt, so dass  der Bedarf für zusätzliche 
verkehrsberuhigende Elemente eher gering ist. Die 
geplanten Kegel sollen als wiedererkennbares Element die 
Tempo-30-Zone gegenüber dem weiteren angrenzenden 
Straßenraum verdeutlichen . Auf die Aufstellung weiterer  
Anregung wird 
nicht gefolgt

- 4 - 
 
Kegel wird entsprechend dem Votum aus der 
Bürgerinformation verzichtet, um die Fläche für die 
benötigten öffentlichen Stellplätze im Straßenraum nicht zu 
reduzieren.  
12 1 Anlieger 
 
Bei der geplanten Lage des Freiburger 
Kegels im Einmündungsbereich 
Mariendorfer Straße in die Straße Im 
Sundern wird befürchtet, dass durch 
parkende Autos zwischen der Grünfläche 
und dem Kegel und auch durch den 
Glascontainer die Sicht beim 
Rechtsabbiegen in die Straße Im Sundern 
beeinträchtigt wird. Die Sichtbehinderung 
durch den Glascontainer besteht heute 
schon und sollte im Zuge einer Neuplanung 
verbessert werden. 
Der Betonkegel ist unter Berücksichtigung der 
Schleppkurven für Müllfahrzeuge, etwa 25 m v om 
Einmündungsbereich entfernt vorgesehen. Kfz dürfen 5m 
vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen nicht 
parken. Die Fahrradständer und der Glascontainer liegen 
außerhalb der freizuhaltenden Sichtfelder.  
Anregung wird 
nicht gefolgt 
13 1 Anlieger Vor Haus Nr. 13 sollte kein Freiburger 
Kegel aufgestellt werden, da die Fläche als 
Rangierfläche für größere Autos 
(Tanklaster, Müllwagen, Baufahrzeuge 
etc.), die aus der mittleren Stichstraße  
kommen, benötigt wird . Ein festes 
Hindernis würde das Rangieren seh r 
erschweren.  
Die Darstellung des Kegelstandortes vor Haus Nr. 13 
entspricht nicht der aktuellen Planung. 
Die Aufstellung der Betonkegel erfolgt entsprechend dem 
beschlossenen Vorentwurf (V/0654/2017) in Höhe der 
Häuser 63 und 11. 
Anregung wird 
nicht gefolgt 
14 1 Anlieger 
 
Fahrbahngestaltung: 
In der mittleren Stichstraße, vor den 
hinteren Grundstücken, sollte aufgrund der 
Enge der Straße und unter 
Berücksichtigung der Grenzverläufe vor Ort 
mit den Anliegern die Art der Straßendecke 
(Asphalt oder Steine) entschieden werden. 
Der Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche. Durch die 
Gestaltung mit unterschiedlichen Materialien soll optisch 
der Fahrbereich und damit die Geschwindigkeit reduziert 
werden. Gleichzeitig kann an der „Schnittstelle“ die 
Rinnenführung ausgebildet werden.  Über den Sachverhalt 
wird nochmal vor Ort informiert. 
Anregung wird 
nicht gefolgt

Beschlussvorlage

6378 Zeichen

V/0097/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Im Sundern - Mariendorfer Straße bis Hausnummer 26 -  
1. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung 
2. Baubeschluss Straßenbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den eingereichten Anregungen 
wird entsprechend den Beschlussvorschlägen in der Anlage 2 zugestimmt bzw. nicht zug e-
stimmt. 
 
2. Der vom Tiefbauamt der Stadt 
Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr.10820 Blatt 1(1) von  November 2017) und der 
baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 390.000 € en t-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 250.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0097/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0097/2018 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4142 Im Sundern    
Auszahlungen 
 
  2018 
2019 
200.000 
190.000  
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 
2019 160.000 
80% der bei-
tragsfähigen 
Kosten für die 
Fahrbahn, Be-
leuchtung und 
Verkehrsgrün 
 0004 Erschließungsbeiträge nach 
BauGB 2019 90.000 
90% der bei-
tragsfähigen 
Kosten für die 
Gehwege 
Saldo 140.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 8 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung zu 2.Baubeschluss: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Stadtwerke Münster bauen eine neue Trinkwassertransportleitung vom Wasserwerk Hornheide in 
Richtung Hoher Heckenweg und gehen unter anderem durch die Straße Im Sundern. Dadurch wird 
es erforderlich, im Bereich des Hauptzuges der Straße Im Sundern den bestehenden Regenwasser-
kanal umzulegen. In dem Zuge werden andere Teile des Kanals und fast alle Grundstücksanschluss-
leitungen saniert. Die Kanalbauarbeiten sind mit der Vorlage V/0554/2017 beschlossen worden. 
 
In Verbindung mit den anstehenden umfangreichen Bauarbeiten der Stadtwerke und der Folgearbei-
ten im Kanalbau, wird die Straße Im Sundern erstmals endgültig hergestellt. Die auf Grundlage der 
Bürgerinformationsveranstaltung am 08.06.2017 angepasste Planung und ihre Offenlegung wurden 
mit der Vorlage V/0654/2017 am 31.08.2017 beschlossen und vom 16.10.2017 bis zum 29.11.2017 
offengelegt. Die Ergebnisse aus der Offenlegung mit den Ergebnissen der verwaltungsinternen Prü-
fung und Beschlussvorschlägen sind in der Tabelle in Anlage 2 aufgeführt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Planung sieht für die Straße Im Sundern eine niveaugleiche Mischverkehrsfläche vor. Beidseitig 
wird ein überfahrbarer Seitenstreifen von 1,50m Breite gepflastert. Die Asphaltfahrbahn wird durch 
Rinnenanlagen von den Seitenstreifen getrennt. Die Stichwege werden mit den gleichen Materialien 
ausgebaut, wodurch die Rechts-vor-Links-Regelung besser wahrgenommen wird. Die Grüninsel auf 
Höhe der Haunummern 15 und 17 erhält eine Hochbordeinfassung und erhält eine angepasste sym-
metrische Form. Die heutige Größe bleibt in etwa erhalten. Zwei Freiburger Kegel sollen zur Ver-
kehrsberuhigung beitragen. Die abgängige Beleuchtung wird erneuert und verdichtet.

- 3 - 
V/0097/2018 
In der Bürgerinformationsveranstaltung hat sich bezüglich der Beleuchtung das Meinungsbild bei den 
Anwohnern ergeben, dass die vorgeschlagene Dimensionierung der Leuchtenanzahl zu groß sei. Das 
Meinungsbild hat sich im Zuge der Offenlegung nicht bestätigt. Die Anregungen zur Beleuchtung mit 
den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Bestandteil des Be-
schlusses sind daher die vom Tiefbauamt berechneten zwölf Leuchten, die in der Bürgerinformations-
veranstaltung vorgestellt wurden. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung der Maßnahme beginnt nach dem Beschluss im 2. Quartal 2018. Der Straßenbau 
beginnt nach dem Kanalbau abhängig vom Fortschritt der Stadtwerkemaßnahme im 3. Quartal 2018 
und dauert voraussichtlich 4 Monate (ohne Kanalbau). 
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand beteiligen sich die Stadtwerke mit ca. 80.000 € an der Wieder-
herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Vereinbarungen mit den Stadtwerken werden mit 
der Ausschreibung getroffen. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse, Abrechnung nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG 
 
Die Kosten für den Ausbau der Straße betragen ca. 390.000 €. 
 
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herste l-
lung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den 
Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von 
den Anliegern zu erheben.  
 
Die Randbereiche des Querschnittes sind auf einer Breite von ca. 1,90 m unbefestigt und noch nicht 
erstmalig endgültig hergestellt und werden mit dieser Maßnahme erstmalig hergestellt. In diesen B e-
reichen werden Abgaben nach dem BauGB erhoben. Der Ausbau der restlichen Fläche die bereits 
erstmalig hergestellt wurde, ist eine Erneuerung, bzw. Verbesserung und kann nach dem KAG abg e-
rechnet werden. Der Ausbau der Flächen, die für die Maßnahme der Stadtwerke und Sanierung und 
Erneuerung des Kanals beansprucht werden, sind nicht beitragsfähig. 
Die beitragsfähigen Kosten betragen ca. 300.000 €. Nach Abzug des städtischen Anteils werden ca. 
250.000 € auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt. Die Beitragspflichtigen wurden ausführlich 
über die Baumaßnahme und die auf sie zukommenden Kosten informiert. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden weiterhin entsprechend dem Serviceversprechen des Tief-
bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

- 4 - 
V/0097/2018 
Anlage1: Lageplan 
Anlage 2: Anregungen aus der Offenlegung

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mariendorfer Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Im Sundern

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Details

Aktenzeichen
V/0097/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37