V/0097/2018
Im Sundern - Mariendorfer Straße bis Hausnummer 26 -
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
BV_V_0097_2018_Im_Sundern_Mariendorfer_Strasse_bis_Hausnummer_26_Anlage1
84 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0097/2018 Im Sundern – Mariendorfer Straße bis Hausnummer 26
BV_V_0097_2018_Im_Sundern_Mariendorfer_Strasse_bis_Hausnummer_26_Anlage2
9678 Zeichen
... Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0097/2018 Anregungen zu dem Ausbauplan Nr.: 10820 nebst Begründung während der Offenlegung vom: 16.10.2017 bis zum 29.11.2017 Lfd. Nr. Eingabe Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag 1 1 Anlieger Beleuchtung: Der Anlieger spricht sich für die ursprünglich geplante Anzahl an Lampen aus, da es in den Stichstraßen, Ecken und zwischen den jetzigen Lampen zu dunkel ist. Das Tiefbauamt hält an der berechneten Leuchtenanzahl fest, um eine ausreichende Ausleuchtung garantieren zu können. Anregung wird gefolgt 2 2 Anlieger Die geplante Leuchte in der mittleren Stichstraße liegt in dem Einfahrtsbereich von privaten Grundstücken. Der vorgesehene Standort würde das Bewegen von Fahrzeugen unzulässig einschränken oder sogar verhindern. Es würde ein erhebliches zusätzliches Hindernis darstellen. Der Leuchtenstandort wird geändert. Die Beleuchtung wird vor die Hausnummer 12 umgesetzt. Anregung wird gefolgt 3 1 Anlieger Eine Straßenlaterne in der mittleren Stichstraße ist nicht nötig. Der Anlieger hat vor dem eigenen Grundstück zwei durch Bewegungsmelder gesteuerte Lichtquellen. Das Licht einer Laterne würde störend sowohl ins Schlafzimmer des Mieters, als auch auf seinen Balkon fallen. Eine ausreichende Ausleuchtung für öffentliche Flächen ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers und kann nicht durch Privatleute übernommen werden. Anregungen wird nicht gefolgt 4 1 Anlieger Die vor dem Haus Nr. 26 geplante Straßenleuchte würde im Einfahrtsbereich der Garage und Stellplätze liegen. Es wird daher darum gebeten, sie entweder an das Ende der Straße oder an die Straßenecke an der Hausecke des Hauses Nr. 26 zu platzieren. Die Leuchte liegt nicht im Einfahrtsbereich. Der Anlieger wird informiert. Anregung wird nicht gefolgt - 2 - ... Lfd. Nr. Eingabe Inhalt (in Stichworten) Ergebnis der Prüfung Beschluss- vorschlag 5 1 Anlieger Glasfaserkabel: Die jetzige Bautätigkeit in der Straße und die Verlegung von Leerrohren sollte genutzt werden, um Glasfaserkabelanschlüsse direkt ins Haus zu verlegen. Telekom und Stadtwerke haben sein Anliegen abgelehnt. Die Telekom rät ihm, diese Anregung direkt bei der Gemeinde einzubringen. Ansonsten verbliebe ihm nur eine Eingabe an den Rat gem. § 24 Gemeindeordnung. Der Ausbau des Glasfaserkabel -Netzes liegt allein in der Zuständigkeit der Versorger. Das Tiefbauamt hat die Anregung an die Telek om weitergegeben und unterstützt im Falle einer Zustimmung die Mitverlegung von Lehrrohren, um einen späteren Glasfaseranschluss mit geringem Aufwand zu ermöglichen. Anregung wird nicht gefolgt 6 1 Anlieger Beiträge: Warum kommt es nicht zur Anrechnung der bereits in den 60ger Jahren erbrachten Zahlungen für den Straßenausbau? Der vormalige Grundstückseigentümer hat auf Grund eines mit dem Amt St. Mauritz geschlossenen Vertrages in den 50ziger Jahren die Straße Im Sundern teilweise (nur Fahrbahn, einschl. Entwässerung) ausgebaut, damit die angrenzenden Grundstücke Baulandqualität bekamen. Die ihm entstandenen Kosten für den Fahrbahnausbau wurden ihm von den Käufern der Baugrundstücke erstattet. Die Straße wurde anschließend dem Amt St. Mauritz übergeben. Weder vom Amt St. Mauritz noch später von der Stadt Münster wu rden Erschließungsbeiträge oder Vorausleistungen hierauf erhoben, da dem Amt St. Mauritz bzw. der Stadt Münster bis dahin keine Kosten entstanden waren. Anregung wird nicht gefolgt 7 1 Anlieger Stichstraßen: Die Einmündungsbereiche der drei öffentlichen Stichstraßen sind in nordöstl. Fahrtrichtung nicht erkennbar. Sie sollten entweder durch eine auf der Fahrbahn markierte Wartelinie (VZ 341) oder durch das Ausstellen des VZ 102 (Kreuzung) erkennbar gemacht wer den. Außerdem könnten in der Nähe der Stichstraßen aufgestellte Freiburger Kegel zusätzlich von der Aufmerksamkeit an den Einmündungen ablenken. Die Anbindungen der Stichstraßen werden als Einmündungen ausgebaut. Der Bordstein ist nicht, wie bei Grundstückszufahrten, durchlaufen. Dieser Ausbau entspricht dem üblichen Ausbau in Tempo -30-Zonen. Zusätzliche Markierungen und/oder Beschilderungen sind nicht erforderlich, da sich die bisherige Verkehrsregelung (rechts-vor-links) nicht ändert. Anregung wird nicht gefolgt - 3 - ... 8 1 Anlieger Parkflächen: Die Darstellung en der Parkflächen in den ausgelegten Plänen widersprechen sich. Lt. Querschnittsplan A-A ist das Parken auf dem Seitenstreifen vorgesehen, im Kanalplan und VE dagegen am östlichen Fahrbahnrand. Der Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche. Durch die Gestaltung mit unterschiedlichen Materialien soll optisch der Fahrbereich und damit die Gesc hwindigkeit reduziert werden. Grundsätzlich kann wechselseitig auf den überfahrbaren Seitenstreifen geparkt werden. Die im Vorentwurf (nicht Bestandteil der Offenlegung) dargestellten Querschnitte stellen lediglich eine Systemskizze zur Veranschaulichung d er Querschnittsgestaltung dar. Die vom Anlieger dargestellten Parkflächen sind nicht Bestandteil der aktuellen Planung. Anregung wird nicht gefolgt 9 1 Anlieger Da durch die Planung im öffentlichen Verkehrsraum mehrere Stellplätze wegfallen werden, möchte die Anliegerin auf dem eigenen Grundstück noch mehr Stellplätze einrichten und dies vor Ort mit dem Tiefbauamt besprechen. Der Ausbau der Straße erfolgt entsprechend dem Votum aus der Bürgerinformation in Anlehnung an den Bestand. Hieraus ergibt sic h kein Wegfall von öffentlichen Stellplätzen. Das Grundstück verfügt bereits über zwei Zufahrten. Stellplätze auf dem Grundstück sind über diese beiden Zufahrten zu erschließen. Zusätzliche private Stellplätze sind beim Bauordnungsamt zu beantragen. Anregung wird nicht gefolgt 10 1 Anlieger Freiburger Kegel: Der geplante Freiburger Kegel sollte bei der Ausfahrt aus der mittleren Stichstraße auf der linken und nicht auf der rechten Seite aufgestellt werden. Dies würde die Sicherheit bei der Ausfahrt aus der Stichstraße und auch für den fließenden Verkehr auf dem Hauptzug wesentlich erhöhen. Während der Blick nach rechts durch die Verbreiterung der Straße durch die Verkehrsinsel nicht beeinträchtigt wird, ist die Sicht nach links durch parkende Autos kurz vor der Einmündung zur Stichstraße stark eingeschränkt. Die Darstellung des Kegelstandortes vor Haus Nr. 13 entspricht nicht der aktuellen Planung. Die Aufstellung der Betonkegel erfolgt entsprechend dem beschlossenen Vorentwurf (V/0654/2017) vor Hausnummer 13. Anregung wird nicht gefolgt 11 1 Anlieger Zur effektiven Verkehrsberuhigung sollten nicht nur 2 , sondern 3 oder 4 Freiburger Kegel aufgestellt werden, da bei der geplanten Mischverkehrsfläche auch die Fahrbahn als Gehweg genutzt werden wird und es in dem Bereich viele Kinder gibt (Kindergarten, Flüchtlingswohnheim). Die Aufstellung von Betonkegel in Tempo-30-Zonen wird vor allem als Element zur Verkehrsberuhigung genutzt wenn weitere Elemente , z.B. wechselseitig abgestellte Kfz oder Bäume, nicht möglich bzw. vorhanden sind. Im Bestand wird auf dem Abschnitt der Straße im Sundern durchgehend geparkt, so dass der Bedarf für zusätzliche verkehrsberuhigende Elemente eher gering ist. Die geplanten Kegel sollen als wiedererkennbares Element die Tempo-30-Zone gegenüber dem weiteren angrenzenden Straßenraum verdeutlichen . Auf die Aufstellung weiterer Anregung wird nicht gefolgt - 4 - Kegel wird entsprechend dem Votum aus der Bürgerinformation verzichtet, um die Fläche für die benötigten öffentlichen Stellplätze im Straßenraum nicht zu reduzieren. 12 1 Anlieger Bei der geplanten Lage des Freiburger Kegels im Einmündungsbereich Mariendorfer Straße in die Straße Im Sundern wird befürchtet, dass durch parkende Autos zwischen der Grünfläche und dem Kegel und auch durch den Glascontainer die Sicht beim Rechtsabbiegen in die Straße Im Sundern beeinträchtigt wird. Die Sichtbehinderung durch den Glascontainer besteht heute schon und sollte im Zuge einer Neuplanung verbessert werden. Der Betonkegel ist unter Berücksichtigung der Schleppkurven für Müllfahrzeuge, etwa 25 m v om Einmündungsbereich entfernt vorgesehen. Kfz dürfen 5m vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen nicht parken. Die Fahrradständer und der Glascontainer liegen außerhalb der freizuhaltenden Sichtfelder. Anregung wird nicht gefolgt 13 1 Anlieger Vor Haus Nr. 13 sollte kein Freiburger Kegel aufgestellt werden, da die Fläche als Rangierfläche für größere Autos (Tanklaster, Müllwagen, Baufahrzeuge etc.), die aus der mittleren Stichstraße kommen, benötigt wird . Ein festes Hindernis würde das Rangieren seh r erschweren. Die Darstellung des Kegelstandortes vor Haus Nr. 13 entspricht nicht der aktuellen Planung. Die Aufstellung der Betonkegel erfolgt entsprechend dem beschlossenen Vorentwurf (V/0654/2017) in Höhe der Häuser 63 und 11. Anregung wird nicht gefolgt 14 1 Anlieger Fahrbahngestaltung: In der mittleren Stichstraße, vor den hinteren Grundstücken, sollte aufgrund der Enge der Straße und unter Berücksichtigung der Grenzverläufe vor Ort mit den Anliegern die Art der Straßendecke (Asphalt oder Steine) entschieden werden. Der Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche. Durch die Gestaltung mit unterschiedlichen Materialien soll optisch der Fahrbereich und damit die Geschwindigkeit reduziert werden. Gleichzeitig kann an der „Schnittstelle“ die Rinnenführung ausgebildet werden. Über den Sachverhalt wird nochmal vor Ort informiert. Anregung wird nicht gefolgt
Beschlussvorlage
6378 Zeichen
V/0097/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Im Sundern - Mariendorfer Straße bis Hausnummer 26 - 1. Beschluss über Anregungen aus der Offenlegung 2. Baubeschluss Straßenbau Beratungsfolge 01.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den eingereichten Anregungen wird entsprechend den Beschlussvorschlägen in der Anlage 2 zugestimmt bzw. nicht zug e- stimmt. 2. Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr.10820 Blatt 1(1) von November 2017) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 390.000 € en t- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 250.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Vorlagen-Nr.: V/0097/2018 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 31.01.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0097/2018 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4142 Im Sundern Auszahlungen 2018 2019 200.000 190.000 Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2019 160.000 80% der bei- tragsfähigen Kosten für die Fahrbahn, Be- leuchtung und Verkehrsgrün 0004 Erschließungsbeiträge nach BauGB 2019 90.000 90% der bei- tragsfähigen Kosten für die Gehwege Saldo 140.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 8 bei der o. g Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung zu 2.Baubeschluss: 1. Voraussetzungen Die Stadtwerke Münster bauen eine neue Trinkwassertransportleitung vom Wasserwerk Hornheide in Richtung Hoher Heckenweg und gehen unter anderem durch die Straße Im Sundern. Dadurch wird es erforderlich, im Bereich des Hauptzuges der Straße Im Sundern den bestehenden Regenwasser- kanal umzulegen. In dem Zuge werden andere Teile des Kanals und fast alle Grundstücksanschluss- leitungen saniert. Die Kanalbauarbeiten sind mit der Vorlage V/0554/2017 beschlossen worden. In Verbindung mit den anstehenden umfangreichen Bauarbeiten der Stadtwerke und der Folgearbei- ten im Kanalbau, wird die Straße Im Sundern erstmals endgültig hergestellt. Die auf Grundlage der Bürgerinformationsveranstaltung am 08.06.2017 angepasste Planung und ihre Offenlegung wurden mit der Vorlage V/0654/2017 am 31.08.2017 beschlossen und vom 16.10.2017 bis zum 29.11.2017 offengelegt. Die Ergebnisse aus der Offenlegung mit den Ergebnissen der verwaltungsinternen Prü- fung und Beschlussvorschlägen sind in der Tabelle in Anlage 2 aufgeführt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Planung sieht für die Straße Im Sundern eine niveaugleiche Mischverkehrsfläche vor. Beidseitig wird ein überfahrbarer Seitenstreifen von 1,50m Breite gepflastert. Die Asphaltfahrbahn wird durch Rinnenanlagen von den Seitenstreifen getrennt. Die Stichwege werden mit den gleichen Materialien ausgebaut, wodurch die Rechts-vor-Links-Regelung besser wahrgenommen wird. Die Grüninsel auf Höhe der Haunummern 15 und 17 erhält eine Hochbordeinfassung und erhält eine angepasste sym- metrische Form. Die heutige Größe bleibt in etwa erhalten. Zwei Freiburger Kegel sollen zur Ver- kehrsberuhigung beitragen. Die abgängige Beleuchtung wird erneuert und verdichtet. - 3 - V/0097/2018 In der Bürgerinformationsveranstaltung hat sich bezüglich der Beleuchtung das Meinungsbild bei den Anwohnern ergeben, dass die vorgeschlagene Dimensionierung der Leuchtenanzahl zu groß sei. Das Meinungsbild hat sich im Zuge der Offenlegung nicht bestätigt. Die Anregungen zur Beleuchtung mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Bestandteil des Be- schlusses sind daher die vom Tiefbauamt berechneten zwölf Leuchten, die in der Bürgerinformations- veranstaltung vorgestellt wurden. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung der Maßnahme beginnt nach dem Beschluss im 2. Quartal 2018. Der Straßenbau beginnt nach dem Kanalbau abhängig vom Fortschritt der Stadtwerkemaßnahme im 3. Quartal 2018 und dauert voraussichtlich 4 Monate (ohne Kanalbau). Nach dem derzeitigen Planungsstand beteiligen sich die Stadtwerke mit ca. 80.000 € an der Wieder- herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Vereinbarungen mit den Stadtwerken werden mit der Ausschreibung getroffen. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse, Abrechnung nach BauGB, Straßenbaubeiträge nach KAG Die Kosten für den Ausbau der Straße betragen ca. 390.000 €. Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herste l- lung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von den Anliegern zu erheben. Die Randbereiche des Querschnittes sind auf einer Breite von ca. 1,90 m unbefestigt und noch nicht erstmalig endgültig hergestellt und werden mit dieser Maßnahme erstmalig hergestellt. In diesen B e- reichen werden Abgaben nach dem BauGB erhoben. Der Ausbau der restlichen Fläche die bereits erstmalig hergestellt wurde, ist eine Erneuerung, bzw. Verbesserung und kann nach dem KAG abg e- rechnet werden. Der Ausbau der Flächen, die für die Maßnahme der Stadtwerke und Sanierung und Erneuerung des Kanals beansprucht werden, sind nicht beitragsfähig. Die beitragsfähigen Kosten betragen ca. 300.000 €. Nach Abzug des städtischen Anteils werden ca. 250.000 € auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt. Die Beitragspflichtigen wurden ausführlich über die Baumaßnahme und die auf sie zukommenden Kosten informiert. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich Die Anwohner und Eigentümer werden weiterhin entsprechend dem Serviceversprechen des Tief- bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat - 4 - V/0097/2018 Anlage1: Lageplan Anlage 2: Anregungen aus der Offenlegung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mariendorfer Straße
- Hoher Heckenweg
- Im Sundern
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0097/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37