0521/2019
Familienfreundliches Köln - Kita-Ausbau in Köln stärken
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer: 14.02.2019 0521/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 Sportausschuss 09.05.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.05.2019 Ausschuss Umwelt und Grün 09.05.2019 Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 Liegenschaftsausschuss 14.05.2019 Familienfreundliches Köln - Kita-Ausbau in Köln stärken Dokumentation der Fortschritte in den einzelnen Handlungsfeldern Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln stellt zur Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.02.1019 gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates folgende zwei Fragen unter Bezugnahme auf den Rats- beschluss vom 06.02.2018 (AN/0193/2018): 1. Was hat die Verwaltung in den einzelnen Handlungsfeldern unternommen und was beabsichtigt die Verwaltung in der Zukunft zu unternehmen, um das drängende Problem des Kita-Ausbaus in allen Bereichen der Verwaltung gezielt voranzutrei- ben? 2. Welche Rückmeldungen liegen bislang aus der Kommunikation mit der Landesre- gierung vor? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Handlungsfeld Stadtplanung/Stadtentwicklung/Liegenschaften Die Realisierung von Kindertagesstätten wird für Träger der freien Jugendhilfe erst ab einer Gruppengröße von 3, noch besser allerdings 4 Gruppen rentabel. Auch die Stadt versucht im Zuge von Standortoptimierungen 2 gruppige Einrichtungen zu erweitern o- der in neuen, größeren Ersatzbauten mit zu überführen. Der überwiegende Teil der Bau- lücken verfügt über zu wenig Grundfläche, um eine rentable Kindertagesstätte hierauf realisieren zu können. Die Verwaltung hat aber zum Beispiel an der Gießener Straße in Kalk und an der Würz- burger Straße in Vingst städtische Flächen ausgemacht, auf denen neue Kindertagesstät- ten in städtischer Trägerschaft, integriert in Wohnungsbau errichtet werden sollen. 2 Im Rahmen der Vermarktung städtischer Flächen für den Wohnungsbau wurde und wird weiterhin und nachhaltig durch die Verwaltung geprüft, ob im Erdgeschoss Kita- oder Großtagespflege-Nutzungen umgesetzt werden können. Auch das städtische Vorkaufs- recht wurde bereits und wird auch zukünftig für Kita-Flächen umgesetzt. Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird das für die Kita-Versorgung zuständi- ge Dezernat regelmäßig beteiligt und die Bedarfe abgefragt. Sollten sich die Bedarfe im laufenden Verfahren verändern – beispielsweise auch aufgrund nachträglich erhöhter Anzahl Wohneinheiten -, so kann das allerdings bei einem dann weit fortgeschrittenen Planungsstand in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Bebauungsplänen, die für ein konkretes Vorhaben gemeinsam mit einem Investor erarbeitet werden, können verpflichtend nur die Kita-Plätze eingefordert werden, die mit dem Vorhaben ursächlich zusammen hängen. Selbstverständlich bemüht sich die Verwaltung bei vorliegendem Be- darf um zusätzliche Kita-Plätze. Bei den abgelehnten Flächen handelt es sich zumeist um größere Flächen, deren Bebau- ung ein Planerfordernis auslöst. Solitäre Bebauungspläne lediglich für Kindertagesein- richtungen sind in der derzeitigen Personalsituation nicht zu leisten. Handlungsfeld Stadtplanung und Wirtschaft Das Dezernat IV hat im Jahr 2018 intensive Gespräche mit der Industrie- und Handels- kammer geführt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat eine Broschüre zum Thema „Betriebliche Kinderbetreuung“ erstellt und diese an der IHK Vollversammlung im April 2018 an einem Informationsstand zur Verfügung gestellt. Es gab gute Gespräche und grundsätzliches Interesse, nennenswerte Rückläufe nach der Veranstaltung gab es aller- dings nicht. Dies bedeutet nicht, dass die Unternehmen kein Interesse an Betriebskitas haben, allerdings ist gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmen der Bedarf nur gering oder temporär begrenzt, womit eine langfristig etablierte Betriebs-Kita nicht umsetzbar ist. In der Vergangenheit geführte Gespräche mit Eigentümern, die über einen Leerstand verfügen, führten vielfach nicht zu der Überzeugung, sich für die Nutzung „Kita“ zu inte- ressieren. Die Verwaltung denkt dieses Thema aber bei allen Gesprächen mit Eigentü- mern mit. Handlungsfeld Stadtplanung und Umwelt/Grün Grundsätzlich ist auch eine mobile Lösung am Rande von Grünflächen zur Kita Nutzung möglich. Pauschal kann jedoch keine Aussage getroffen werden, dies muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden. In einer dynamisch wachsenden Stadt wie Köln stellen öffentliche Grünflächen ein wert- volles Gut (Klimaschutz, Ökologie, Erholung etc.) dar, das geschützt und weiter ausge- baut werden muss. Eine Beeinträchtigung der Funktionen einer Grünfläche und auch Eingriffe in die Fläche muss deshalb entgegengewirkt werden. Ein Großteil der Kölner Grünflächen steht unter Denkmalschutz und ist als Landschafts- schutzgebiete ausgewiesen. Diese Aspekte sind zu berücksichtigen. Dies bedeutet auch, dass in der Regel kein Planungsrecht vorhanden ist. 3 Handlungsfeld Stadtplanung und Sport / Schule / Soziales und Senioren Schule Auch für den Schulbau bestehen erhebliche Ausbaubedarfe, so dass bei zukünftigen Bau- und Planungsvorhaben von Schulen die Berücksichtigung von Kindertagesstätten als Sy- nergieeffekt mitgedacht und geprüft wird. Sport 1. Aktuell werden von 52 keine Vereinsheime geplant und gebaut. 2. Der vorhandene Sportraum bzw. die Sportfläche auf ausgewiesenen Sportanlagen ist sehr begrenzt. 3. Für die begrenzt vorhandenen Sportflächen werden zunächst Überlegungen im Sinne der Sportförderung bzw. hinsichtlich der Sportentwicklungsplanung getrof- fen( Beispiel: öffentliche Zugänge zu städtischen Sportanlagen schaffen um Sport- räume für die Bevölkerung und ebenso für den Vereinssport zu errichten ). 4. Der Anstoß Vereinsheime zu bauen werden in der Regel von den Vereinen selbst getroffen. Dabei steht 52 im Rahmen der Baubeihilfe diesen Vereinen zur Seite. 5. Aus Erfahrung ist festzustellen, dass der Bau eines Vereinsheimes für Vereine, die meist ehrenamtlich geführt werden, nie ohne Probleme abläuft ( z.B. Bereitstel- lung des Eigenanteils zur Finanzierung ). Die Kombination, Vereinsheimprojekte mit Kitas zu bauen vereinfacht in keiner Weise den zielgerichteten Gedanken et- was für den Club zu schaffen. 6. Bekanntes Projekt, das diesen Gedanken „Vereinsheim und Kita“ verfolgte, trieb den in der Verantwortung stehenden Verein ( hier: SC West Köln e.V.) in die In- solvenz. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird versucht, einen bereitstehen- den Investor zu verpflichten, Vereinsbereich plus Räume für Kita umzusetzen. Grundsätzlich besteht bei 52 die Bereitschaft, bei Sportvereinen mit eigenem Vereins- heim im Falle eines geplanten Neubaus oder einer geplanten Sanierung, in die 52 invol- viert ist, anzufragen und ggfs. zu prüfen, ob eine Kombination mit einer Kita auf deren Vereinsgelände möglich ist. Hierbei darf jedoch die Erfahrung mit dem SC West ( siehe alte Stellungnahme ) nicht außer Acht gelassen werden. Gleiches gilt auch für die Stand- orte mit Vereinsheimen, die städtisch sind und lediglich an Sportvereine verpachtet bzw. vermietet sind. Hier wäre ein Zugriff bzw. eine Einflussnahme leichter. Des Weiteren gibt es die Überlegung, beispielsweise bei Neubau der Sporthalle Herler Ring, ein Hallenob- jekt in Federführung 52, eine KiTa dort einzuplanen. Soziales Seitens des Fachamtes bestehen keine Bedenken, in Kombination mit oder auf Flächen von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen auch Kitas privater und städtischer Träger zu bauen bzw. anzubauen, sofern bei den Betreibern/Trägern der vollstationären Dauer- pflegeeinrichtungen und/oder deren Bewohnerinnen und Bewohner das entsprechende Interesse vorhanden ist. Eine generationenübergreifende Nutzung der Immobilie/Fläche kann eine Bereicherung für die Bewohnerinnen und Bewohner der vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen sein. Die Prüfung der bestehenden Einrichtungen wurde aufgrund der Vielzahl an Prüfaufträ- gen vorerst zurück gestellt. Das Fachamt verfügt über eine Projektgruppe zur Ausrich- tung des Themas „Zukunft der Pflege in Köln“. Hier wird das Thema Kindertagesstätte 4 als Synergieeffekt mit eingebunden. Handlungsfeld Jugendhilfe / Kita-Bau Die Verwaltung ist mit den Trägern in verschiedenen Arbeitskreisen und Terminrunden im ständigen Dialog, um den Kita-Ausbau, ebenso wie den Ausbau der Großtagespflege zu forcieren. Auch die Investoren werden bei allen Sondierungsgesprächen mit der Fach- verwaltung positiv darin gestützt, weiter in diesem Handlungsfeld aktiv zu sein und in den Bau von Kindertagesstätten (gerne kombiniert im Wohnungsbau) zu investieren. Das Interesse der Investoren ist weiterhin vorhanden, für das Kita Jahr 2018/19 und 2019/20 sind jeweils 15 zusätzliche Standorte projektiert. Es gilt dieses Tempo für die Folgejahre zu halten bzw. weiter auszubauen. Der hierfür betriebene Aufwand auf allen Seiten ist immens, bei begrenzt verfügbaren Flächen und einer hohen Flächenkonkur- renz. Handlungsfeld Gesetzgeber Die Verwaltung prüft an einzelnen Standorten kreative Lösungsansätze, wie z.B. die Er- richtung einer Kita auf Dächern bestehender Gebäude (auf dem Parkhaus Florenzer Straße in Chorweiler) oder die Kombination von Einzelhandel mit einer Kita auf dem Ge- bäudedach. Insbesondere die Aufstockung bei bestehenden Gebäuden gestaltet sich komplex, da z.B. statische Anforderungen an das Gebäude in der Regel nicht mehr wirt- schaftlich nachgerüstet werden können. Im Zuge von neuen Bauvorhaben ist die Verwal- tung aber offen für kreative und umsetzbare Projekte und bespricht diese auch ergebnis- soffen mit den Investoren und Grundstückseigentümern. gez. Reker
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0521/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 13.02.2019 10:09