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0583/2022

Pflege in der Krise – Teilzeitausbildung und kommunale Unterstützung (AN/0336/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.03.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 29.03.2022, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8714 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 08.03.2022 
 0583/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 29.03.2022 
 
 Pflege in der Krise – Teilzeitausbildung und kommunale Unterstützung (AN/0336/2022) 
Die SPD-Fraktion stellt im Kontext „Pflege in der Krise – Teilzeitausbildung und kommunale Unter-
stützung“ folgende Fragen: 
1. Gibt es aktuelle Zahlen dazu, wie viele Dauerpflegeplätze und Einrichtungen bis 2025, 2030 
und 2040 in Köln fehlen?  
Antwort der Verwaltung: 
Entsprechend des zweiten Berichts zur kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln (Februar 2021) 
ergeben sich für die Jahre 2025, 2030 und 2040 folgende zusätzliche Bedarfe (bei Aufrechterhaltung 
der derzeitigen Versorgungsdichte) an stationären Dauerpflegeeinrichtungen bzw. Dauerpflegeplät-
zen: 
 2025 2030 2040 
Einrichtungen 7 9 24 
Pflegeplätze 596 709 1.957 
 
Aktuell sind insgesamt 221 zusätzliche stationäre Dauerpflegeplätze in Planung bzw. bereits im Bau. 
2. Gibt es bereits Pläne der Verwaltung und/oder Gespräche mit Akteur*innen wie Arbeitge-
ber*innen, Pflegeschulen und Interessenvertretungen in Köln, um Pflegeausbildungen in 
Teilzeit anzubieten? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung erstellt zurzeit redaktionell ein Impulspapier der Projektgruppe Fachkräftesicherung, 
die Teil des Projekts „Zukunft der Pflege“ ist. Als „Kölner Kompass Pflege“ soll dieses Impulspapier 
die Dokumentation der Ergebnisse der Projektgruppe sicherstellen und eine Orientierung für zukünfti-
ge Maßnahmen darstellen.  
Im Impulspapier sind unter Punkt 6.2 das Thema „Gewinnung und Begleitung von Auszubildenden 
sowie Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen“ und unter a) die Maßnahme „Teilzeitausbildungs-
möglichkeit in Köln organisieren“ enthalten.

2 
 
Als eine von sieben Arbeitsgruppen wurde die AG „Teilzeitausbildung in der Pflege“ gebildet. Teil-
nehmende sind die Einrichtungsträger AWO, SBK, Caritas und Deutschordens-Altenzentrum Konrad 
Adenauer sowie die Regionalagentur Region Köln und das Berufsinstitut für Berufsbildung (BIBB). 
Das BIBB hat in 2021 das Projekt „Teilzeit in der Pflegeausbildung“ an der Universität Osnabrück 
gestartet, in dem Bedarfe, Rahmenbedingungen und Umsetzungsparameter analysiert und Handrei-
chungen für Praxiseinrichtungen und Pflegeschulen erstellt werden sollen. 
Von einer Ausbildung zur Pflegefachkraft in Teilzeit können sowohl Personen mit Familienverantwor-
tung profitieren als auch die Pflegeeinrichtungen. Neue Zielgruppen für die Ausbildung können dem 
Fachkräftemangel in den Einrichtungen entgegenwirken. Auch wenn eine Schaffung von Teilzeitmög-
lichkeiten aus Perspektive einiger Pflegeschulen derzeit organisatorisch aufwändig und wenig wirt-
schaftlich erscheint, hat sich die Projektgruppe dafür entschieden, das Thema aufzugreifen. 
Als Zwischenfazit sind die Fachleute in der AG überzeugt, dass es in Köln Bedarf an Teilzeitausbil-
dung für die Zielgruppe von Personen mit Familienverantwortung, insbesondere Alleinerziehende, 
gibt. 
Sie schlagen vor: 
- einen runden Tisch „Teilzeitberufsausbildung in der Pflege“ zu bilden, 
- Ansprache/Gewinnung von Pflegeeinrichtungen, 
- Einbeziehen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit: Informationen zu Fördermöglichkei-
ten/Gewinnung von Ausbildungsinteressierten. 
Im nächsten Schritt sollen persönliche Gespräche mit großen Pflegeschulen geführt werden, um die-
se für die praktische Umsetzung zu gewinnen. 
3. Ist es möglich, bei der Zuteilung von Kita-Plätzen eine Priorisierung von Pflegekräften ein-
zuführen? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Vergabeordnung der Stadt Köln sieht für den Erhalt eines Kindertagesstätten-Platzes zwei Krite-
rien vor: 
1. Anmeldedatum 
2. Geschwisterkindbonus 
Die Einführung von weiteren Vergabe-Kriterien wurde von der Fachverwaltung bereits geprüft, musste 
aufgrund der bestehenden Rechtslage jedoch verworfen werden. Hintergrund ist, dass sich der 
Rechtsanspruch des Betreuungsplatzes grundsätzlich auf das Kind bezieht und nicht auf die Eltern. 
Zusätzlich ist für die Erweiterung der Vergabe-Kriterien eine Vielzahl an möglichen Fallgruppen denk-
bar, wie bspw. Alleinerziehende, selbstständige Elternteile, zwei berufstätige Elternteile, neu nach 
Köln gezogene Familien, geflüchtete Familien, Familien mit SGB II Bezug und viele mehr. Eine Priori-
sierung führt daher nicht zu einer praktikablen, fairen und rechtssicheren Vergabe. Hinzu kommt, 
dass der Prüfungsaufwand für zusätzliche Kriterien weder personell noch juristisch leistbar ist.  
4. Ist es möglich, Pflegekräften in Köln verbilligten oder kostenlosen Zugang zu städtischen 
Schwimmbädern, Kultureinrichtungen wie Museen usw., aber auch zu privaten Einrichtun-
gen wie Fitness-Studios zu ermöglichen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen?

3 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die städtischen Einrichtungen müsste dazu eine Anpassung der jeweiligen Gebührensatzungen 
erfolgen. Diese bedürfen einer Beschlussfassung durch die politischen Gremien. 
Museumsdienst: 
Die Eintritte zu den Museen der Stadt Köln regelt die vom Rat erlassene „Benutzungsordnung für die 
Museen der Stadt Köln“. Darin sind auch Regelungen für freien Eintritt, Ermäßigungstatbestände u. ä. 
festgehalten. 
Eine Neufassung ist für Jahresmitte 2022 mit dem Ziel des Inkrafttretens zum 1.1.2023 geplant. Eine 
unterjährige bzw. kurzfristige Anpassung ist nicht möglich. 
Angesichts der jetzt bestehenden Dringlichkeit schlägt die Kulturverwaltung vor, den sog. KölnTag (1. 
Do eines Monats mit freiem Eintritt für Kölner*innen) zu nutzen und speziell für diese Zielgruppe ein 
regelmäßiges kostenloses und niederschwelliges Führungsangebot zu schaffen, bei dem die Teil-
nehmenden Wertschätzung erfahren, direkt gewürdigt werden können und eine unterhaltsame Zeit 
verbringen können. 
Zudem wird geprüft, ob ein Aktionstag für Pflegekräfte in einer der kommenden Ausstellungen umge-
setzt werden kann. 
Bühnen & Gürzenich:  
Kostenfreie Tickets für Veranstaltungen des Gürzenich-Orchesters oder der Bühnen dürfen nur in 
sehr begrenztem Maße basierend auf einer vom Betriebsausschuss der Bühnen/des Gürzenich-
Orchesters beschlossenen Regelung zur Verfügung gestellt werden. Es gibt hier keine berufsgrup-
penspezifische Ermäßigungsregel. Eine solche müsste von den Betriebsausschüssen beschlossen 
werden. 
5. Ist es möglich, eine Priorisierung von Pflegekräften bei der Vergabe von gefördertem 
Wohnraum einzuführen?  
Antwort der Verwaltung:  
Eine Priorisierung bei der Wohnungsvergabe kann für die Pflegekräfte nicht erfolgen.  
Gemäß § 4 Absatz 3 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) i.V.m. Nr. 3 
Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB NRW) soll das Amt für Wohnungswesen als zuständige 
Stelle Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaftli-
chen Verhältnissen entsprechenden Wohnung unterstützen. Voraussetzung hierfür ist ein Wohnbe-
rechtigungsschein. 
Es handelt sich hier um keine Maklertätigkeit der zuständigen Stelle, sondern um eine Anleitung zur 
Eigeninitiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung 
einer Wohnung besteht nicht. 
Eine entsprechende Liste der Wohnungsgeber*innen findet sich im Internetauftritt der Stadt Köln un-
ter: 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/wohnen-wohnungshilfen/links-und-adressen-zum-
thema 
Um öffentlich geförderten, bezahlbaren Wohnraum beziehen zu können, ist ein Wohnberechtigungs-

4 
 
schein erforderlich. 
Informationen hierzu sind im Internetauftritt der Stadt Köln zu finden: 
http://www.stadt-koeln.de/service/produkte/wohnberechtigungsschein-wbs 
Die Förderabteilung beim Amt für Wohnungswesen wirbt intensiv bei Investor*innen und der Woh-
nungswirtschaft, um die Neuschaffung von Auszubildendenwohnraum (Wohnheimplätze) zu forcieren.  
Erfreulicherweise konnte in 2021 ein erster Erfolg der Bemühungen verzeichnet werden. Dem Univer-
sitätsklinikum Köln AöR wurden Wohnraumfördermittel für die Errichtung eines Auszubildendenwohn-
heimes in 2021 gewährt. Ab diesem Jahr entstehen auf dem Klinikgelände dann insgesamt 199 
Wohnheimplätze für angehende Pflegekräfte. In einem zweiten Bauabschnitt sind voraussichtlich ab 
2024 weitere 211 Wohnheimplätze geplant.  
Im Rahmen der Wohnraumförderbestimmungen entscheiden die Investor*innen, hier das Universi-
tätsklinikum Köln, über die Vergabe der Wohnheimplätze an den berechtigten Personenkreis, der im 
Besitz eines Wohnberechtigungsscheins ist. Hierbei kann das Universitätsklinikum Köln für sich zu-
sätzliche Kriterien, wie z.B. die Vergabe an angehende Pflegekräfte festlegen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

29.03.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0583/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.03.2022
Erstellt
16.02.2022 16:17