2323/2017
Gesamtverkehrskonzept Köln, 8. Änderung
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Anlage 1 GVK Stolzestraße Trierer Straße
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Anlage 1 YVr2E TUR TI NUT STH RR SS EINEN SEN [3 RS SEN ZA N NG, Ü) INS) 16a = M 2 ur T W N, 2 ZZUN 047 NE TE DHUBL "a IF —K Er ma“ Straße TEE, geplantes Wohnprojekt zur r „ Flüchtlingsunterbringung 307 " Ri ® N N EN N N NS IE N nu * AZ 7 3 ms bestehende Verkehrsführung durch vorhandene Bahnunterführung Die Oberbürgermeisterin mm Parallele Straßenführung It. GVK von 1992 Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit neuer notwendiger Bahnunterführung Stand: Juni 2017
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 2323/2017 Freigabedatum 26.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gesamtverkehrskonzept Köln, 8. Änderung Aufgabe der freigehaltenen Straßentrasse Stolzestraße/Trierer Straße parallel zur Luxemburger Straße zwischen Innerem Grüngürtel und Barbarossaplatz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat hebt die im Gesamtverkehrskonzept von 1992 enthaltene, zur Entlastung der Luxemburger Straße vom KFZ-Verkehr geplante Parallelverbindung zwischen der Stolzestraße und der Trierer Straße auf. Alternative: Der Rat hält an der im Gesamtverkehrskonzept von 1992 enthaltenen Option einer parallelen Stra- ßentrasse zur Entlastung der Luxemburger Straße vom KFZ-Verkehr fest. Dies hätte zur Folge, dass das beabsichtigte Wohnbauprojekt im Bereich der Trierer Straße (vgl. Vorlage 2899/2014: Ratsbe- schluss zur Errichtung von Wohnen in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunter- bringung am Standort Trierer Straße) und perspektivisch weitere Wohnbauprojekte zur Abrundung der Blockstrukturen im Bereich der Stolzestraße nicht umgesetzt werden können. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Lindenthal, Be- zirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 10.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Verkehrsausschuss (2. Durchgang – soweit erforderlich) Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Das vom Rat der Stadt Köln am 11.06.1992 beschlossene Gesamtverkehrskonzept (GVK) enthält grundlegende Hauptzielsetzungen für die stadtverträgliche Bewältigung des Verkehrsaufkommens sowie drei Teilkonzepte für das Hauptstraßennetz, die Fahrradwege und den ÖPNV. „Das dargestell- te Verkehrsnetz …stellt die mittel- bis langfristige Zielvorstellung der Verkehrsplanungen in Köln dar. Abweichungen hiervon sind unter Bezugnahme auf die Zielsetzungen des GVK zu begründen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen“ (Auszug aus dem Beschluss des Rates vom 11.06.1992). Das GVK stellt für die Luxemburger Straße im Abschnitt zwischen Eifelwall und Barbarossaplatz eine geplante Parallelführung im Bereich der Stolzestraße und der Trierer Straße dar, für welche das Lie- genschaftsamt auf Grundlage des Durchführungsplans Nr. 66437.04.00.00 von 1961 im Rahmen ei- nes Umlegungsverfahrens diverse Grundstücke als Zuteilung erhalten hat. Die parallele Straßenfüh- rung wurde jedoch bis heute nicht realisiert. Zur Zielsetzung der neuen Straßenführung heißt es im GVK: „Die Neuführung der Luxemburger Stra- ße in diesem Bereich ermöglicht eine Verknüpfung der Stadtbahn mit dem Südbahnhof und eine Auf- wertung der alten Luxemburger Straße als Geschäftsstraße“ (GVK, Seite 34). Haupthindernis für die geplante Entlastungstrasse parallel zur Luxemburger Straße ist die not- wendige Unterquerung der in Hochlage geführten Bahntrasse durch den Bau eines rd. 75 m langen Straßentunnels. Die Kosten für diese aufwendige Baumaßnahme, die bei laufendem Bahnbetrieb durchgeführt werden müsste, hätte die Stadt Köln als Verursacherin der Maßnahme komplett selbst zu übernehmen. Hinzu kämen die Kosten für den parallelen Straßenausbau sowie ggf. für den Rück- bau der alten Trasse der Luxemburger Straße zur Geschäftsstraße. Zwischenzeitlich hat sich wegen der ohnehin erforderlichen Erneuerung der Bahnbrücke über die Luxemburger Straße die Möglichkeit eröffnet, auch bei Beibehaltung der bestehenden Ver- kehrsführung eine Verknüpfung zwischen Stadtbahn und Südbahnhof herzustellen. Hierzu soll der Brückenquerschnitt bedarfsgerecht in Höhe und Breite aufgeweitet werden. Nach den An- forderungen, welche die Stadtverwaltung der DB Netz AG mitgeteilt hat, würde bereits eine Aufwei- tung von derzeit rd. 20 m auf zukünftig rd. 22 m Breite ausreichen, um im Bereich der Unterführung neben je zwei Richtungsfahrspuren für den KFZ-Verkehr, zwei Radwegen und zwei Gehwegen auch einen vier Meter breiten, barrierefreien Mittelbahnsteig für die Stadtbahn zu errichten. In diesem Fall ist voraussichtlich der Baukostenanteil für die vergrößerte Spannweite des Brückenbauwerks von der Stadt Köln zu übernehmen. Der Hauptausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 09.01.2012 die erfor- derlichen anteiligen Planungsmittel für die Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG bewilligt und die Stadtverwaltung aufgefordert, „solange wie möglich mit der Deutschen Bahn zu verhandeln, um ein für die Stadt Köln möglichst günstiges und eventuell kostenneutrales Ergebnis zu erzielen.“ Eine Vorentwurfsplanung mit Kostenberechnung liegt jedoch bis heute nicht vor, so dass verbindliche An- gaben über die der Stadt Köln ggf. entstehenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht unterbrei- tet werden können. Die Geschäftsfunktion entlang der Luxemburger Straße hat im Abschnitt zwischen Eifelwall und Bahnlinie mittlerweile so stark abgenommen, dass dieser Standort im Einzelhandels- und Zen- trenkonzept Köln 2010 (Ratsbeschluss 17.12.2013) nicht mehr aufgeführt ist, auch nicht als Nahver- sorgungszentrum. Somit kann der Geschäftsfunktion an dieser Stelle nur noch eine nachgeordnete Bedeutung attestiert werden, welche die im GVK 1992 angestrebte Aufwertung der Luxemburger 3 Straße zwischen Südbahnhof und Innerem Grüngürtel als Geschäftsstraße nicht rechtfertigen dürfte. Die festgesetzte, aber nicht realisierte Paralleltrasse zur Luxemburger Straße beeinträchtigt darüber hinaus eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung der angrenzenden Baublöcke: Auf dem an die Planstraße angrenzenden, bislang nicht erschlossenen Flurstück 621 Trierer Straße soll gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2014 (Session-Nr. 2899/2014) Wohnen in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung errichtet werden. Bislang setzt der Durchfüh- rungsplan Nr. 66437.04.00.00 für dieses Flurstück ein Parkhaus fest, so dass der Ratsbeschluss aus 2014 zur Schaffung von Wohnraum nur unter Anpassung des Planungsrechts umgesetzt werden kann. Mit dieser Anpassung soll die bestehende Festsetzung für das nicht realisierte Parkhaus durch Wohnen überplant werden. Ergänzend prüft die Verwaltung, ob im Sinne der „doppelten Innenent- wicklung“ im Bereich der Trasse ergänzend zur Erschließung des Bereichs eine öffentliche Spiel- und Grünfläche untergebracht werden kann. Denn der Stadtteil Neustadt/Süd weist laut Spielplatzbe- darfsplanung stadtweit den höchsten Fehlbedarf an Spielflächen auf. Eine Beschlussvorlage zur An- passung des Planungsrechts wird zu gegebener Zeit in die politischen Gremien eingebracht. Grund- legende Voraussetzung für die Planaufstellung ist jedoch ein Beschluss zur Aufgabe der Trasse durch den Rat. Im Bereich Stolzestraße/Eifelwall steht die festgesetzte Paralleltrasse zur Luxemburger Straße einer baulichen Schließung der Blockstrukturen entgegen. Notwendige Voraussetzung ist auch hierfür ein Grundsatzbeschluss des Rates zur Aufgabe der Straßentrasse im Gesamtverkehrskonzept. Eine Änderung des Umlegungsplans, der im Rahmen des Umlegungsverfahrens auf Grundlage des Durchführungsplans Nr. 66437.04.00.00 von 1961 aufgestellt wurde, ist bei Aufgabe der Trassenpla- nung und nachfolgender bauleitplanerischer Überplanung des vorgenannten Bereichs nicht erforder- lich. Anlage 1: Planskizze der bestehenden und der geplanten Verkehrsführung
Ergänzende Anlagen
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ERGÄNZENDE ANLAGE 1 Erläuterung Die ergänzende Anlage 1 stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66437/03 sowie die potentiellen bebaubaren Bereiche dar, die durch die Aufgabe der festgesetzten Paralleltrasse zur Luxemburger Straße entstehen. Gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.2014 (Session -Nr. 2899/2014) Wohnen in konventioneller Bauweise zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung besteht für den gekennzeichneten Änderungsbereich Planungserfordern is zur Überplanung des Bebauungsplans (siehe ergänzende Anlage 2). Eine Änderung oder Überplanung des gesamten Bebauungsplans Nr. 66437/03 ist aufgrund des fehlenden Planungserfordernisses nicht möglich. Für eine kurzfristige Bereitstellung an Wohnraum für Flüchtlinge empfiehlt es sich ausschließlich den Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB umzusetzen. Die notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des Ratsbeschluss vom 16.12.2014 (Session-Nr. 2899/2014) ist der Grundsatzbeschluss des Rates zur Aufgabe der Straßentrasse im Gesamtverkehrskonzept. Durch die Aufgabe der festgesetzten Paralleltrasse zur Luxemburger Straße entstehen weitere Bereiche, die potentiell wohnbaulich entwickelt werden können. Ein Bereich bef indet sich innerhalb der SteK- Wohnfläche 1.05 „Stolzestraße“, die mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 ( Session-Nr. 1028/2015) zur wohnbaulichen Entwicklung gesichert wurde. SteK 1.05 Schließung Blockrandbebauung ERGÄNZENDE ANLAGE 2 Erläuterung Die ergänzende Anlage 2 stellt den Entwurfsstand zum städtebaulichen Konzept im Bereich Trierer Straße dar, das in Vorbereitung nach Ratsbeschluss vom 16.12.2014 (Session -Nr. 2899/2014) erarbeitet wurde. Eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Planungsrechts wird zu gegebener Zeit in die politischen Gre mien eingebracht. Grundlegende Voraussetzung für die Planaufstellung ist der Grundsatzbeschluss des Rates z ur Aufgabe der Straßentrasse im Gesamtverkehrs- konzept.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2323/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.11.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27