Mandari Insight

2950/2017

Beschluss über die Freigabe von investiven Mitteln der im Rahmen des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" dargestellten Projekte des Mantelprojektes "Lebenswertes Chorweiler - ein Zentrum im Wandel!"

Beschlussvorlage Ausschuss 29.09.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.11.2017, TOP 7.2

Anlage 2

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Anlage 1

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Anlage 4

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Anlage 3

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Anlage 2

4789 Zeichen

Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Fertig stellen
1 Entwurfsplanung 362 Tage Mo 21.11.16 Fr 06.04.18
2 Überarbeitung Entwurfsplanung 41 Tage Mo 21.11.16 Mo 16.01.17
3 Bestätigung Dezernat 6 0 Tage Di 31.01.17 Di 31.01.17
4 Planunterlagen überarbeiten 43 Tage Mi 01.02.17 Fr 31.03.17
5 Kostenberechnung 43 Tage Mi 01.02.17 Fr 31.03.17
6 Baugrunduntersuchung 40 Tage Mo 30.01.17 Fr 24.03.17
7 Planvereinbarung 130 Tage Do 01.12.16 Di 30.05.17
8 Abstimmung Fachämter 20 Tage Mi 01.02.17 Di 28.02.17
9 Mitzeichnung Fachämter, Kämmerei 10 Tage Do 13.04.17 Fr 06.04.18
10 Berichtswesen 2017 139 Tage Di 25.04.17 Do 02.11.17
14 Veranstaltungen im Jahr 2017 157 Tage? Sa 13.05.17 So 17.12.17
21 Politische Beschlüsse 43 Tage Di 21.03.17 Do 18.05.17
22 Beschlussvorlage 11 Tage Di 21.03.17 Di 04.04.17
23 Verkehrsausschuss 0 Tage Di 02.05.17 Di 02.05.17
24 Bezirksvertretung 0 Tage Do 11.05.17 Do 11.05.17
25 Stadtentwicklungsausschuss 0 Tage Do 11.05.17 Do 11.05.17
26 Finanzausschuss 0 Tage Mo 15.05.17 Mo 15.05.17
27 Rat 0 Tage Do 18.05.17 Do 18.05.17
28 Genehmigungsplanung 35 Tage Fr 19.05.17 Do 06.07.17
29 Unterlagen überarbeiten 15 Tage Fr 19.05.17 Do 08.06.17
30 Mitzeichnung Fachabteilungen 20 Tage Fr 09.06.17 Do 06.07.17
31 Ausführungsplanung 119 Tage Fr 07.07.17 Di 19.12.17
32 Planunterlagen erstellen 92 Tage Fr 07.07.17 Fr 10.11.17
33 Prüfung und Freigabe Fachämter 10 Tage Mo 13.11.17 Fr 24.11.17
34 Freigabeworkshop 0 Tage Mo 04.12.17 Mo 04.12.17
35 Einarbeitung der Prüfanmerkungen 12 Tage Mo 04.12.17 Di 19.12.17
36 Vorbereitung der Vergabe 174 Tage Di 04.07.17 Do 01.03.18
37 LV-Vorabstimmung 95 Tage Di 04.07.17 Fr 10.11.17
31.01.
02.05.
11.05.
11.05.
15.05.
18.05.
04.12.
Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb
4. Qtl, 2016 1. Qtl, 2017 2. Qtl, 2017 3. Qtl, 2017 4. Qtl, 2017 1. Qtl, 2018 2. Qtl, 2018 3. Qtl, 2018 4. Qtl, 2018 1. Qtl, 2019 2. Qtl, 2019 3. Qtl, 2019 4. Qtl, 2019 1. Qtl, 2020
Vorgang
Unterbrechung
Meilenstein
Sammelvorgang
Projektsammelvorgang
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Vorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelrollup
Manueller Sammelvorgang
Nur Anfang
Nur Ende
In Arbeit
Stichtag
Lebenswertes Chorweiler - Terminplan Planung und Bau Stand: 23.08.2017
Seite 1
Druckdatum: Mi 23.08.17
Anlage 2

Nr. Vorgangsname Dauer Anfang Fertig stellen
38 LV-Erstellung Vorabzug 25 Tage Mo 13.11.17 Fr 15.12.17
39 Vor-Prüfung durch 66 und 67 20 Tage Mo 18.12.17 Fr 12.01.18
40 LV überarbeiten 10 Tage Mo 15.01.18 Fr 26.01.18
41 Prüfung durch 66, 67 und 14 (RPA) 10 Tage Mo 05.02.18 Fr 16.02.18
42 LV fertigstellen 9 Tage Mo 19.02.18 Do 01.03.18
43 Mitteilung an Finanzausschuss 0 Tage Do 01.03.18 Do 01.03.18
44 Berichtswesen 2018 140 Tage Mi 25.04.18 Mo 05.11.18
48 Veranstaltungen im Jahr 2018 158 Tage? Sa 12.05.18 Sa 15.12.18
55 Baumfällungen 105 Tage? Mo 02.10.17 Fr 23.02.18
56 Vergabe 57 Tage? Mo 02.10.17 Di 19.12.17
57 Durchführung 39 Tage Di 02.01.18 Fr 23.02.18
58 Vergabe Bauleistungen 76 Tage Fr 02.03.18 Do 14.06.18
59 Mittelfreigabe 5 Tage Fr 02.03.18 Do 08.03.18
60 Vorbereitung Vergabe durch 27 20 Tage Mo 05.03.18 Fr 30.03.18
61 Kalkulation 30 Tage Mo 02.04.18 Fr 11.05.18
62 Angebotsprüfung 14 Tage Mo 14.05.18 Do 31.05.18
63 Beauftragung 0 Tage Do 14.06.18 Do 14.06.18
64 Bauausführung 313 Tage Fr 29.06.18 Do 05.09.19
65 VE1 Platz- und Wegeflächen 240 Tage Fr 29.06.18 Mo 27.05.19
66 VE2 Freianlagen 240 Tage Fr 29.06.18 Mo 27.05.19
67 VE3 Brunnentechnik 240 Tage Fr 29.06.18 Mo 27.05.19
68 VE4 Boulderwand 240 Tage Fr 29.06.18 Mo 27.05.19
69 Bauschlussrechnung 63 Tage Di 11.06.19 Do 05.09.19
70 Veranstaltungen im Jahr 2019 157 Tage? Sa 11.05.19 Sa 14.12.19
77 Berichtswesen 2019 139 Tage Do 25.04.19 Mo 04.11.19
81 Schlussverwendungsnachweis 120 Tage Mo 24.06.19 Do 05.12.19
82 Aufstellung 60 Tage Mo 24.06.19 Fr 13.09.19
83 Prüfung 60 Tage Mo 16.09.19 Do 05.12.19
01.03.
14.06.
Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb
4. Qtl, 2016 1. Qtl, 2017 2. Qtl, 2017 3. Qtl, 2017 4. Qtl, 2017 1. Qtl, 2018 2. Qtl, 2018 3. Qtl, 2018 4. Qtl, 2018 1. Qtl, 2019 2. Qtl, 2019 3. Qtl, 2019 4. Qtl, 2019 1. Qtl, 2020
Vorgang
Unterbrechung
Meilenstein
Sammelvorgang
Projektsammelvorgang
Externe Vorgänge
Externer Meilenstein
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Vorgang
Inaktiver Meilenstein
Inaktiver Sammelvorgang
Manueller Vorgang
Nur Dauer
Manueller Sammelrollup
Manueller Sammelvorgang
Nur Anfang
Nur Ende
In Arbeit
Stichtag
Lebenswertes Chorweiler - Terminplan Planung und Bau Stand: 23.08.2017
Seite 2
Druckdatum: Mi 23.08.17

Anlage 1

4571 Zeichen

Ausgaben- und Finanzierungsplan
Programm Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus
Projekt: "Lebenswertes Chorweiler - ein Zentrum im Wandel"
Aktenzeichen: SWD - 10.08.85-15.21
1. Ausgabenplanung Stand: 20.09.2017
lfd. Nr.  Maßnahmen
2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt
Projektspezifische Maßnahmen (vgl. Punkt 4. des Zuwendungsantrages)
1.1 konzeptionelle Maßnahmen
1.1.1 Ausschreibungskosten 0,00  0,00  30.000,00  0,00  0,00  30.000,00  
Bürger+ Eigentümerbeteiligung, Moderation, Werkstattverfahren 0,00  150.319,24  64.732,90  50.000,00  24.947,86  290.000,00  
Info-Pavillon 0,00  19.339,84  660,16  0,00  0,00  20.000,00  
Publikationen 0,00  2.380,00  37.620,00  20.000,00  20.000,00  80.000,00  
1.1.2 Regiekosten (z.B. Raummieten, Catering, Technische Unterstützung) 0,00  49.006,93  5.993,07  20.000,00  20.000,00  95.000,00  
Zwischensumme 0,00  221.046,01  139.006,13  90.000,00  64.947,86  515.000,00  
1.2 baufachliche Maßnahmen
nachrichtlich: nf Beleuchtungskosten RheinEnergie 325.465 € gem. Unterlagen für die baufachliche Prüfung
1.2.1 100 Grundstück 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
1.2.2 200 Herrichten und Erschließen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
1.2.3 300 Bauwerk-Baukonstruktion 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
1.2.4 400 Bauwerk-Technische Anlagen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
1.2.5. 500 Außenanlagen 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
1.2.5.1 510 Geländeflächen 0,00  0,00  0,00  280.000,00  65.000,00  345.000,00  
1.2.5.2 520 Befestigte Flächen 0,00  0,00  0,00  1.350.000,00  1.485.000,00  2.835.000,00  
1.2.5.3 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 0,00  0,00  0,00  350.000,00  535.000,00  885.000,00  
1.2.5.4 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 0,00  0,00  0,00  120.000,00  210.000,00  330.000,00  
1.2.5.5 550 Einbauten in Außenanlagen 0,00  0,00  0,00  160.000,00  605.000,00  765.000,00  
1.2.5.6 570 Pflanz- und Saatflächen 0,00  0,00  0,00  275.000,00  450.000,00  725.000,00  
1.2.5.7 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 0,00  0,00  0,00  420.000,00  310.000,00  730.000,00  
1.2.6 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
1.2.7 700 Baunebenkosten
1.2.7.1 720 Vorbereitung der Objektpla nung (z.B. Ausschreibungskosten, Grundlagenermittlung, VOF-Verfahrensbetreuung, VOF-
Verfahren für Gestaltungskonzept Freiraum und Umfeld sowie Umgestaltung Plätze, Publikationen, Raummieten)
0,00  0,00  42.500,00  0,00  0,00  42.500,00  
1.2.7.2 730 Architekten und Ingenieurleistungen (z.B. Pla nungskosten Plätze,  Erstellung eines integrierten 
Gesamtgestaltungskonzeptes) 0,00  0,00  642.310,00  315.000,00  360.190,00  1.317.500,00  
1.2.7.3 740 Gutachten und Beratung (z.B. Vermessung, Baugrunduntersuchung) 0,00  0,00  15.000,00  15.000,00  70.000,00  100.000,00  
Zwischensumme 0,00  0,00  699.810,00  3.285.000,00  4.090.190,00  8.075.000,00  
Anlage 1

lfd. Nr.  Maßnahmen
2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt
1.3 Allgemeine Maßnahmen
1.3.1 Fotodokumentation 0,00  0,00  35.000,00  12.500,00  12.500,00  60.000,00  
1.3.2 Teilnahme und Beteiligung an Veranstaltungen und Projekten* 0,00  0,00  35.000,00  12.500,00  12.500,00  60.000,00  
1.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten, Flyer, Plakate, Mark-Ups, Veranstaltungen, Internetauftritt 0,00  0,00  35.000,00  12.5 00,00  12.500,00  60.000,00  
1.3.4 Teilnahme am Tag des Städtebaus, Reisekosten, Flyer, Plakate, Mark-Ups, Veranstaltungen 0,00  0,00  25.000,00  12.500,00  1 2.500,00  50.000,00  
Zwischensumme 0,00  0,00  130.000,00  50.000,00  50.000,00  230.000,00  
Summen pro Jahr 0,00  221.046,01  968.816,13  3.425.000,00  4.205.137,86  
Gesamtsumme 8.820.000,00  
abzüglich
nicht förderfähige Kostenpositionen 4.104,61  
grundsätzlich zuwendungsfähige Gesamtsummen
Summen pro Jahr 216.941,40 968.816,13 3.425.000,00 4.205.137,86
Gesamtsumme 8.815.895,39  
davon max. zuwendungsfähig (Zuwendung ist auf 5.000.000 € begrenzt) 7.499.626,00  
2. Finanzierungsplanung
lfd. Nr. Einnahmen
2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt
2.1 Eigenmittel der Kommune 0,00  101.673,60  -631.183,87  2.325.000,00  2.024.510,27  3.820.000,00  
2.2 Landesmittel 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.3 Drittmittel (unbeteiligte Dritte, z.B. Spenden e tc.) 0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  0,00  
2.4 Bundesmittel (Zuwendung) 100.000,00  19.372,41  1.600.000,00  1.100.000,00  2.180.627,59  5.000.000,00  
Summen pro Jahr 100.000,00  121.046,01  968.816,13  3.425.000,00  4.205.137,86  
Gesamtsumme 8.820.000,00  
2.4.1 Bundesmittel (prozentualer Anteil) 100,00% 16,00% 165,15% 32,12% 51,86% 56,69%
* auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes

Anlage 4

12282 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Rhei SB 
Vorlagen-Nummer 
1104/2017
Freigabedatum 
09.05.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nationale Projekte des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel";  
Umgestaltung des Liverpooler Platzes und des Pariser Platzes sowie des "Lyoner Platzes"; 
Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen 
Umsetzung des Planungskonzepts zur Umgestaltung der zentralen Chorweiler Plätze Liverpooler 
Platz, Pariser Platz sowie des sogenannten "Lyoner Platzes" und deren Umfeld mit Gesamtkosten in 
Höhe von 8.400.465 €, hiervon 8.075.000 € für Planung und Ausführung der Platzgestaltung sowie 
325.465 € für die Platzbeleuchtung; 
Alternative: 
Der Rat beschließt, die aufgeführten Maßnahmen nicht umzusetzen. Die Umgestaltung der zentralen 
Chorweiler Plätze ist Bestandteil des Projekts "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" 
des Förderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus". Bei Nichtumsetzung der Maßnahme ent-
fallen die Fördermittel in Höhe von 5.000.000 €. 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
Rat 18.05.2017 
Anlage 4

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen: 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   8.075.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 5.000.000 €     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme      325.465 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen     3.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.     27.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen                   161.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten    100.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer                                                                                    
 
 
Begründung: 
 
Projektbeschreibung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 28.06.2016 den Beschluss über die Planung des Projekts "Lebenswer-
tes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" gefasst. 
 
Das Projekt umfasst die Planung und den Umbau der drei zentralen Plätze in Chorweiler-Mitte (Liver-
pooler -, Pariser - und Lyoner Platz) sowie die Erstellung eines Gestaltungskonzepts "Freiraum und 
Umfeld" für einen erweiterten Untersuchungsraum, welches weitere städtebauliche und freiraumpla-
nerische Entwicklungsmöglichkeiten im Zentrum Chorweilers aufzeigen soll. Der Baubeschluss betrifft 
nur die Planung der Chorweiler Plätze, während das Gestaltungskonzept "Freiraum und Umfeld" als 
informelle Grundlage für die vorliegenden und zukünftigen Planungen dient aber nicht Bestandteil des 
Baubeschlusses ist. 
 
Die Chancen des Bezirks werden darin gesehen, die Platzräume umzugestalten und hierzu mit einer 
möglichen flankierenden Bebauung zu besser nutzbaren städtebaulichen Räumen umzubauen. Mit 
Politik und Stadtgesellschaft ist auf der Grundlage eines Beteiligungsverfahrens ein Gestaltungskon-
zept "Freiraum und Umfeld" für das neue Zentrum erarbeitet worden mit dem Ziel, Chorweiler nicht 
zurück-, sondern im menschlichen Maßstab weiterzubauen und die bestehende Bausubstanz besser 
einzubinden. Die gewünschte städtebaulich-funktionale Aufwertung sowie die Aufwertung der Wohn-
qualität und des Wohnumfelds erfordert eine weiträumige Betrachtung. Zu den Hauptmaßnahmen, 
den einzelnen Platzgestaltungen, gehören ebenso die verbindenden und flankierenden Flächen mit 
ihren Wege- und Grünverbindungen und auch die Betrachtung und Berücksichtigung vorhandener 
hochwertiger Flächen wie zum Beispiel den an den Planungsraum angrenzenden Olof-Palme-Park. 
 
Hierauf basierend werden vertiefend die drei zentralen Plätze umgestaltet und deren Nutzungsstruk-
tur durchdacht.

3 
 
Diese Lösung stellt hinsichtlich des prognostizierten Bevölkerungszuwachses und der geringen Flä-
chenverfügbarkeit im Kölner Stadtgebiet eine sinnvolle städtebauliche Maßnahme und Entwicklung 
dar. Die Aufwertungsmaßnahme der Freiräume sollen Sanierungsmaßnahmen anstoßen. Ebenso 
sollen Maßnahmen der Nachverdichtung auch im Rahmen privater Investitionen, die zur Verbesse-
rung des Wohnumfelds führen werden, angeregt werden.  
 
Das Projekt wird als Premiumprojekt im Rahmen des Bundesförderprogramms "Nationale Projekte 
des Städtebaus" gefördert. 
 
Dieser Status muss berücksichtigt werden, insbesondere bei der Qualität des Projektprozesses, des-
sen Transparenz und der Vermittlung des Projekts an die Öffentlichkeit. Erhöhte Aufmerksamkeit 
muss zudem der Dokumentation und dem Berichtswesen zugestanden werden. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die Planung erfolgte unter einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie den Eigentümern 
und Pächtern vor Ort. Hierzu wurden das Moderationsbüro "Urban Catalyst Studio" aus Berlin mit der 
Konzeptionierung und Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Ein interdisziplinäres 
Planungsteam unter der Federführung von "Lad+" aus Hannover wurde mit der begleitenden Ent-
wurfs- und Ausführungsplanung sowie der Umsetzung der Realisierungsmaßnahmen beauftragt. 
 
Parallel wurde durch das Planungsteam das Gestaltungskonzept "Freiraum und Umfeld" erarbeitet, 
um die Platzplanungen in einen größeren städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext einzu-
binden und weitere Möglichkeiten einer zukünftigen Entwicklung in Chorweiler-Mitte aufzuzeigen. 
 
Das Beteiligungsverfahren umfasste unter anderem eine circa einwöchige Präsenz des Modera-
torenteams in Form einer "Platzstation" auf dem "Lyoner Platz". Im Zuge dieser Platzstation wurden 
die Passanten von den Moderatoren direkt vor Ort angesprochen und nach ihren Wünschen und Be-
dürfnissen an eine qualitätsvolle Aufwertung des Wohnumfelds befragt. In unterschiedliche Aktionen, 
beispielsweise dem versuchsweisen Bau von Platzmöbeln, Sportanlagen oder Spielgeräten, wurden 
die Bürger aktiv eingebunden. Ergänzend wurde bereits im Vorfeld Kontakt mit unterschiedlichen Akt-
euren vor Ort gesucht, um beispielsweise bei Stadtspaziergängen die Probleme und Chancen in 
Chorweiler zu diskutieren. Auf diese Weise gelang es, die aufgrund der sehr heterogenen Einwoh-
nerstruktur meist schwierige Einbindung der Bevölkerung Chorweilers in das Beteiligungsverfahren 
sicherzustellen. 
 
Die Ergebnisse der Platzstation wurden in unterschiedlichen Ideenworkshops gemeinsam mit den 
Bürgern und der Politik vertieft und die Ergebnisse durch das "Interdisziplinäre Planungsteam" plane-
risch umgesetzt. Die hieraus entstandene Planung wurde mit den Fachplanern der Verwaltung sowie 
den politischen Gremien vor Ort intensiv abgestimmt und liegt nun als Entwurf inklusive einer Kosten-
berechnung vor. 
 
Planungsergebnisse 
 
Die Planung sieht eine differenzierte Gestaltung der Flächen des Liverpooler -, Pariser - sowie des 
sogenannten "Lyoner Platzes" vor. 
 
Der Liverpooler Platz wird als eine gegliederte Mehrzweckfläche mit hoher Aufenthaltsqualität vor 
dem ECE-Center und in den Randbereichen dargestellt. Des Weiteren dient er als eine für Märkte, 
Kirmes und als Parkplatz nutzbare Funktionsfläche. 
 
Aufgrund der zeitlich eng gefassten Bauphase ist die Verlegung der Taxenstellplätze zwingend erfor-
derlich. Diese sollen provisorisch auf den Turkuplatz verlegt werden. Zur verkehrssicheren fußläufi-
gen Anbindung wird ein Überweg angelegt.

4 
 
Die Oxforder Passage als Bestandteil des Liverpooler Platzes ist im bestehenden Bebauungsplan als 
Baufeld ausgewiesen und wird aus diesem Grund bewusst als offener Experimentierraum verstan-
den. Neben festen Spiel-, Sport- und Kulturangeboten (Bouleplatz, Outdoor-Fitnessgeräte, Freiraum-
atelier) können auch temporäre Nutzungen wie eine Sportbasisstation gemeinsam mit den Anwoh-
nern und Vereinen vor Ort entwickelt, gebaut und betrieben werden. 
 
Der Pariser Platz als Zentrum Chorweilers stellt den repräsentativen Stadtplatz dar. Dabei bildet ein 
Brunnen den zentralen Attraktionspunkt des zukünftigen Platzensembles für alle Bevölkerungsgrup-
pen. Der "Tisch der Nationen" und weitere Sitz- und Spielgelegenheiten komplettieren das Angebot. 
Der zurzeit außer Betrieb befindliche Cronenbourg-Brunnen kann an die neue Anlage ebenfalls ange-
schlossen und betrieben werden.  
 
Der sogenannte "Lyoner Platz" befindet sich im Gegensatz zur öffentlichen Verkehrsfläche Lyoner 
Passage im Besitz der ECE. Hauptelemente der Platzneugestaltung sind die Verkleidung der Sockel-
zone der ECE-Fassade mit einer durchgehenden Boulderwand sowie ein vorgelagerter Kletterparcour 
und eine Bühne mit Projektionsfläche. Flankiert wird der Platz durch Sitzstufen entlang der Lyoner 
Passage.  
 
Als Eigentümerin des Lyoner Platzes beteiligt sich die ECE mit einem Betrag von insgesamt 
100.000 € außerhalb des Förderprogramms zusätzlich an der Maßnahme. Die Stadt hat zu diesem 
Zweck einen Gestattungsvertrag mit der Immobilienverwaltung der ECE für die Nutzung des Platzes 
über eine Laufzeit von zehn Jahren geschlossen. 
 
Die detaillierte Ausstattung der Platzflächen mit Spielgeräten und sonstigen Stadtmöblierungs-
elementen sowie Bäumen wird im Zuge der Ausführungsplanung weiter konkretisiert. Hierbei sind 
Änderungen in der genauen Platzierung der einzelnen Elemente oder deren Gestaltung möglich. 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die auf der Entwurfsplanung beruhende Kostenberechnung beläuft sich für die Baukosten inklusive 
Honorare für Planung und Bauüberwachung, ausgenommen die Kosten für die Beleuchtung, auf ins-
gesamt 8.075.000 € brutto. Die erforderlichen Mittel stehen im städtischen Haushaltsplan 2016/2017 
im Teilfinanzplan 0902–Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08–Auszahlungen für Baumaßnahmen 
bei der Finanzstelle 1502-0902-6-0020 (Neugestaltung Pariser Platz) in Höhe von 2.000.000 €, bei 
der Finanzstelle 1502-0902-6-0021 (Neugestaltung Liverpooler Platz) in Höhe von 4.450.000 € und 
bei der Finanzstelle 1502-0902-6-0022 (Neugestaltung Lyoner Platz) in Höhe von 1.500.000 € - inklu-
sive der noch zu übertragenden investiven Ermächtigungen in Höhe von insgesamt 800.000 €- zur 
Verfügung.  
 
Für die Maßnahme Neugestaltung Lyoner Platz verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 
125.000 €, der im Teilfinanzplan 0902–Stadtentwicklung im Rahmen einer verwaltungsinternen Um-
buchung im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt wird. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfinanzplan 
aus der Finanzstelle 1502-0902-0-1200 (Städtebauförderung).   
 
Darüber hinaus fallen für die Platzbeleuchtung Kosten in Höhe von 325.465 € an, die durch die 
RheinEnergie AG investiert und aus dem Beleuchtungsbudget der Stadt Köln im Rahmen des Dienst-
leistungsvertrags "Beleuchtete Stadt" über die Abschreibungsdauer refinanziert werden.  
 
Entsprechende Mittel stehen im Teilergebnisplan 1201–Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 
13–Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2016/2017 ff. zur Verfügung.  
 
Des Weiteren verursachen der Betrieb und die Unterhaltung der beiden Brunnen Folgekosten inklusi-
ve Personalkosten in Höhe von rund 30.000 € jährlich. Entsprechende Mittel sind in der Hpl.-Planung 
2018 ff im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, 
Teilplanzeile 13–Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.

5 
Durch die Umgestaltung der Plätze selber wird eine KAG-Beitragspflicht nicht ausgelöst, lediglich die 
Erneuerung der Beleuchtung ist KAG-beitragspflichtig. 
 
Das aus Bundesmitteln geförderte Projekt "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" um-
fasst bauliche und konzeptionelle Maßnahmen, die innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren bis 
Ende 2019 umgesetzt werden müssen. Das begrenzte Gesamtfördermittelbudget beträgt 
5.000.000 €. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Kosten der Beleuchtung sind nicht Be-
standteil des Förderrahmens. 
 
 
 
 
6 Anlagen 
 
_________ 
Die Dokumentationen aus der Bürgerbeteiligung werden aufgrund des Umfangs den Fraktionen  
digital zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

6108 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/150 
150/1 
Vorlagen-Nummer 
 2950/2017 
Freigabedatum  29.09.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Freigabe von investiven Mitteln der im Rahmen des Bundesprogrammes 
"Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" dargestellten Projekte des 
Mantelprojektes "Lebenswertes Chorweiler - ein Zentrum im Wandel!" 
hier: Mittelfreigabe 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt für den Ausbau von Platzflächen im Rahmen der im Bundespro-
gramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekten des Städtebaus“ dargestellten Projekte 
des Mantelprojektes „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ eine Freigabe von insge-
samt 1.714.569,20 € (Ansatz) und 5.050.000 € (Verpflichtungsermächtigungen (VE)) im Teilfinanz-
plan 0902 – Stadtentwicklung – Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die Freigabe 
teilt sich wie folgt auf die Finanzstellen auf: 
1502-0902-6-0020 – Neugest. Pariser Platz NPS:    0 € (Ansatz) 1.600.000 € (VE, 
davon 2018: 850.000 €; 2019: 750.000 €) 
1502-0902-6-0021 – Neugest. Liverpooler Platz NPS: 1.056.843,70 € (Ansatz) 2.700.000 € (VE, 
davon 2018: 1.450.000 €; 2019: 1.250.000 €) 
1502-0902-6-0022 – Neuges. Lyoner Platz NPS         657.725,50 € (Ansatz)    750.000 € (VE, 
davon 2018: 400.000 €; 2019: 350.000 €).  
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   8.075.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 5.000.000 € 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     325.465 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen       3.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.     27.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   161.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   100.000   € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Zuwendungsbescheid vom 03.12.2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung im Zuge des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des 
Städtebaus" eine nicht rückzahlbare Zuwendung auf Ausgabenbasis bis zu einem Höchstbetrag von 
5.000.000 € zur Durchführung des Vorhabens "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" 
gewährt. Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 66,67 % der zuwendungs-
fähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt höchs-
tens 7.499.262 € (entspricht dem Anteil von 66,67 % der maximalen Förderung von 5.000.000 €). Der 
Rat der Stadt Köln hat den Bedarf des Eigenanteils von einem Drittel der Gesamtprojektsumme am 
10.09.2015 festgestellt.  
 
Das Projekt umfasst die Planung und den Umbau der drei zentralen Plätze in Chorweiler-Mitte (Liver-
pooler, Pariser Platz und Lyoner Passage) sowie die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes Freiraum 
und Umfeld für einen erweiterten Untersuchungsraum. Das Projekt erfolgt unter einer umfangreichen 
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Eigentümer und Pächter vor Ort. Ein Moderationsbüro sowie 
ein interdisziplinäres Planungsteam entwickelten gemeinsam mit allen Beteiligten die konzeptionelle 
Planung, die im Anschluss umgesetzt wird und den weiteren Entwicklungsprozess in Chorweiler be-
gleiten soll. 
 
Der Rat hat mit Beschluss Nr. 1629/2016 am 28.06.2016 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines 
übergeordneten Planungskonzeptes für Chorweiler Mitte, der Planung zur Neugestaltung des Pariser, 
Liverpooler und Lyoner Platzes mit Gesamtkosten in Höhe von 1.050.000 € beauftragt sowie die Be-
teiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

3 
Mit Beschluss Nr. 1104/2017 hat der Rat am 18.05.2017 die Entwurfsplanung zur Kenntnis genom-
men und die Verwaltung beauftragt, die bauliche Umsetzung des Planungskonzepts zur Umgestal-
tung der zentralen Chorweiler Plätze Liverpooler Platz, Pariser Platz und der Lyoner Passage durch-
zuführen und die Planung von Freiraum und Umfeld abzuschließen. 
 
Die Beschlussvorlagen hierzu sind als Anlagen 3 und 4, allerdings ohne die ursprünglichen Anlagen, 
beigefügt.  
 
Die aktualisierten Gesamtkosten belaufen sich auf 8.400.465,00 €. Darin sind die nicht förderfähigen 
Kostenanteile für die Platzbeleuchtung der RheinEnergie von 325.465,00 € enthalten, die von der 
RheinEnergie AG investiert und aus dem Beleuchtungsbudget der Stadt Köln im Rahmen des Dienst-
leistungsvertrages „Beleuchtete Stadt“ über die Abschreibungsdauer refinanziert werden. Die förder-
fähigen Gesamtkosten (inklusive Planungskosten in Höhe von 1.050.000 €) betragen somit 
8.075.000,00 €. Auf dieser Basis wurde der Ausgaben- und Finanzierungsplan aktualisiert.  
 
Bisher wurden 1.310.430,80 € freigegeben. Für die bauliche Umsetzung des Gesamtprojektes wird 
die Freigabe von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.714.569,20 € (Ansatz) und 5.050.000 € 
(Verpflichtungsermächtigungen (VE)) im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung – Teilplanzeile 08 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen beantragt. Die Freigabe teilt sich wie folgt auf die Finanzstellen 
auf: 
1502-0902-6-0020 – Neugest. Pariser Platz NPS:    0 € (Ansatz) 1.600.000 € (VE, 
davon 2018: 850.000 €; 2019: 750.000 €) 
1502-0902-6-0021 – Neugest. Liverpooler Platz NPS: 1.056.843,70 € (Ansatz) 2.700.000 € (VE, 
davon 2018: 1.450.000 €; 2019: 1.250.000 €) 
1502-0902-6-0022 – Neuges. Lyoner Platz NPS         657.725,50 € (Ansatz)   750.000 € (VE, da-
von 2018: 400.000 €; 2019: 350.000 €).  
 
 
Anlagen 
 
- Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
- Anlage 1 – Ausgaben- und Finanzierungsplan 
- Anlage 2 – Zeitmaßnahmenplan 
- Anlage 3 – Beschlussvorlage Nr. 1629/2019 
- Anlage 4 – Beschlussvorlage Nr. 1104/2017

Anlage 0

567 Zeichen

Betreff           Anlage 0 
Nationale Projekte des Städtebaus,  
„Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ 
Umgestaltung des Liverpooler und des Pariser Platzes sowie des „Lyoner Platzes“ 
Mittelfreigabe 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Fördermaßnahme der Nationalen Projekte des Städtebaus „Lebenswertes Chorweiler‐ein 
Zentrum im Wandel“ sieht einen Umsetzungs‐ und Abrechnungszeitraum bis Ende 2019 vor. 
Aufgrund des
 engen Förderzeitraums und die hierdurch bedingte Gefahr des Verlustes von 
Fördermitteln ist eine zeitnahe Mittelfreigabe sinnvoll.

Anlage 3

9421 Zeichen

/ 2 
Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
612 Schw KeSB (DE-Rat) 
Vorlage-Nummer 
1629/2016
Freigabedatum 
24.05.2016 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat 
Betreff 
Beschluss über die Planung der im Rahmen des Bundesprogrammes "Förderung von 
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" dargestellten Projekte des Mantelprojektes 
"Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" 
hier: Planungsbeschluss sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Gremium Datum 
Rat 28.06.2016 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der Förderbedingungen und des Ratsbeschlusses im Jahr 2015, das Förderprojekt umzuset-
zen, müssen in 2016 die Vorbereitungen für die Maßnahme beginnen; gemäß § 85 GO NRW ist eine 
außerplanmäßige Ausgabe zu beschließen. Um das Werkstattverfahren wie geplant noch vor Beginn 
der Sommerpause durchführen zu können, muss die Vergabe der Moderationsleistungen so schnell 
wie möglich erfolgen. Da der Stadtentwicklungsausschuss als Ausschuss des Rates den Bedarf der 
Maßnahme bereits 2015 beschlossen hat, kann aus Gründen der Eilbedürftigkeit die Vorlage direkt 
dem Rat vorgelegt werden. Die Sitzungen des Hauptausschusses am 06.06.2016 und des Rates am 
28.06.2016 können nicht abgewartet werden. Das Votum der Bezirksvertretung Chorweiler wird per 
Dringlichkeitsentscheidung eingeholt und der Vorlage beigefügt. 
Beschluss: 
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit 
§ 10 der Hauptsatzung beschließen wir, die Planung der im Rahmen des Bundesprogrammes "Förde-
rung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" dargestellten Projekte des Mantelprojek-
tes "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel", 
hier:  Erarbeitung eines übergeordneten Planungskonzeptes für Chorweiler Mitte 
Planung zur Neugestaltung des Pariser, Liverpooler und Lyoner Platzes 
sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit aufzunehmen und die Beteiligung der Öffentlichkeit vorzube-
reiten und durchzuführen. 
Zur Finanzierung der für die Planung anfallenden Investitionskosten in Höhe von 1.050.000 € be-
schließt der Rat außerdem eine vorläufige außerplanmäßige Bereitstellung von Auszahlungsermäch-
tigungen gemäß § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie eine vorläufige au-
ßerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) gemäß § 85 GO NRW im 
Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, auf neu einzurichtenden Finanzstellen und mit Teilbeträgen wie nachfolgend aufge-
führt: 
- Finanzstelle 1502-0902-6-0020 Neugestaltung Pariser Platz  200.000 €, 45.000 € VE 
- Finanzstelle 1502-0902-6-0021 Neugestaltung Liverpooler Platz  400.000 €, 170.000 € VE 
- Finanzstelle 1502-0902-6-0022 Neugestaltung Lyoner Platz/Passage 200.000 €, 35.000 € VE 
Anlage 3

2 
 
 
Die vorläufige Deckung der Auszahlungsermächtigung erfolgt durch entsprechende Weniger-Auszah-
lungen im Teilfinanzplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 1502-0902-1-0000, Innenstadt (südl. Erweiterung) Sanierung/Erneuerung. Die vorläufige 
Deckung der VE erfolgt durch Weniger-Inanspruchnahme der VE im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6603-1201-7-5621, Ortsumgehung Zündorf. 
Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 800.000 € sowie die erforder-
lichen Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 250.000 € wurden im Haushaltsplan 2016/2017 
veranschlagt. Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 ist die außerplanmäßige Mittelbereitstel-
lung rückabzuwickeln. 
 
 
 
Entscheidung: 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
24.05.2016    Gez. Reker  Gez. Kienitz 
 
 
 
Genehmigung: 
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
/3

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   8.300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 4.731.000 € 57 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   500.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  285.000 € 57 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff  
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    166.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten      95.000 € gerundet 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:            
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) Beginn, Dauer                                                                                              
 
 
Begründung: 
 
Mit Zuwendungsbescheid vom 03.12.2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung im Zuge des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des 
Städtebaus" eine nicht rückzahlbare Zuwendung auf Ausgabenbasis bis zu einem Höchstbetrag von 
5.000.000 € zur Durchführung des Vorhabens "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" 
gewährt. Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 56,82% der Zuwendungs-
fähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt höchs-
tens 8.800.000 €. Der Rat der Stadt Köln hat den Bedarf des Eigenanteils von einem Drittel der Ge-
samtprojektsumme am 10.09.2015 festgestellt.  
 
Das Projekt umfasst die Planung und den Umbau der drei zentralen Plätze in Chorweiler-Mitte (Liver-
pooler, Pariser und Lyoner Platz) sowie die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes Freiraum und Um-
feld für einen erweiterten Untersuchungsraum. Das Projekt erfolgt unter einer umfangreichen Beteili-
gung der Öffentlichkeit sowie den Eigentümer und Pächter vor Ort. Hierzu steht die Beauftragung 
eines Moderationsbüros sowie eines interdisziplinären Planungsteams an, welche gemeinsam mit 
allen Beteiligten die konzeptionelle Planung entwickeln und diese im Anschluss umsetzen sowie den 
weiteren Entwicklungsprozess in Chorweiler begleiten werden. 
 
Zur Beauftragung des Moderationsbüros und Planung der Gesamtmaßnahme ist somit die Mittelfrei-
gabe in Höhe von 1.050.000 € erforderlich. 
 
Die erforderlichen investiven Mittel für die Planung der Maßnahmen sind zunächst vorläufig außer-
planmäßig bereitzustellen und finden im Rahmen der Haushaltsplan-Anmeldungen 2016/2017 ff. ent-
sprechende Berücksichtigung. Die vorläufige Deckung für die außerplanmäßige investive Mittelbereit-
stellung erfolgt durch entsprechende Weniger-Auszahlungen aus den im beschlossenen Haushalts-
plan 2015 und der damit beschlossenen Mittelfristplanung 2016 bis 2018 berücksichtigten Mitteln im 
Teilfinanzplan 0902 - Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz-
stelle 1502-0902-1-0000, Innenstadt (südl. Erweiterung) Sanierung/Erneuerung. 
 /4

4 
 
 
Die außerdem erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind ebenso zunächst vorläufig au-
ßerplanmäßig bereitzustellen und finden im Rahmen der Haushaltsplan- Anmeldungen 2016/2017 ff. 
entsprechende Berücksichtigung. Die vorläufige Deckung für die außerplanmäßige VE erfolgt durch 
Weniger-Inanspruchnahme einer VE aus den im beschlossenen Haushaltsplan 2015 und der damit 
beschlossenen Mittelfristplanung 2016 bis 2018 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze,  
Finanzstelle 6603-1201-7-5621, Ortsumgehung Zündorf. 
 
Durch den Beschluss zur Weiterqualifizierung des Förderantrags sowie der Bedarfsfeststellung des 
städtischen Eigenanteils von rund 3,8 Mio € hat der Rat in 2015 sein grundsätzliches Interesse be-
kundet, die Qualifizierung des Förderantrags weiterzuführen. Durch die Förderzusage durch das 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Dezember 2015 stehen der Stadt 5 Mio. € 
Fördergelder zur Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2019 zur Verfügung. 
 
Die Planung und Umsetzung der Maßnahme folgt dabei einem sehr engen Zeitrahmen, welcher keine 
Verzögerungen größeren Ausmaßes erlaubt. Vorgesehen ist eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung 
an der Entwurfsplanung sowie der Abschluss der Entwurfsphase bis Ende 2016, die Ausführungspla-
nung und Vergabe der Bauleistung bis Ende erstes Quartal 2018, die Bauausführung bis Ende erstes 
Quartal 2019 sowie die Abrechnung bis Ende 2019. Eine Verzögerung des Projektes über das Jah-
resende 2019 hinaus würde zu einem Verlust des Anspruchs auf den noch nicht abgerechneten Teil 
der Fördermittel führen. Da in der Bauphase ein überwiegender Teil der Kosten anfällt, ist im Falle 
einer Verzögerung mit einem Verlust an Fördermitteln zu rechnen. Der Stadt Köln entstünde ein be-
trächtlicher wirtschaftlicher Schaden. 
 
Da die Fördermaßnahme durch Einreichung des Zuwendungsantrags bereits in 2015 begonnen wur-
de und hinsichtlich des engen zwingend einzuhaltenden Zeitplans, handelt es sich um eine notwendi-
ge, unabweisbare Maßnahme. Die Verabschiedung des Haushaltes 2016/2017 kann daher nicht ab-
gewartet werden. Die Voraussetzungen des § 85 Absatz 1 GO NRW sind somit erfüllt.  
 
 
 
 
Anlagen 
- Beschlussvorlage 2528/2015 
- Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Chorweiler

Beratungsverlauf (3)

05.10.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2950/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.09.2017
Erstellt
21.09.2017 13:35