RR 9/2023
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 9/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 23.02.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 24.02.2023 10.3 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2023 Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier Vorschlag: Erläuterungen: Anlage(n): 1. 230222 Anfrage Regionalrat
Sitzungsvorlage RR (230222 Anfrage Regionalrat)
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An den Vorsitzenden des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln Herrn Rainer Deppe 10. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 24. Februar 2023 Sehr geehrter Herr Deppe, wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrats Köln am 24. Februar 2023 aufzunehmen: Beschleunigung des Transformationsprozesses im Rheinischen Revier Der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleförderung im Jahre 2030 ist durch entsprechende Bundesgesetze sowie eine Vereinbarung zwischen RWE, dem Bundeswirtschaftsminister und der Landeswirtschaftsministerin NRW festgelegt worden. Die Leitentscheidung 2021 sieht bereits vor, 20 Quadratkilometer des ursprünglich geplanten und genehmigten Abbaugebietes nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Die Leitentscheidung 2023 wird diese Fläche für den Tagebau Garzweiler noch einmal vergrößern. Die Braunkohlepläne werden vom Braunkohleausschuss einschließlich der Rekultivierung in diesem Sinne angepasst werden. Diese Verfahren dauern erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Die von diesem Strukturwandel bet roffenen Städte, Gemeinden und Kreise benötigen aber bereits jetzt Planungssicherheit, um die weitere Entwicklung und die dafür erforderlichen Schritte umgehend rechtssicher in Angriff nehmen zu können. Bei der aktuellen Überarbeitung des Regionalplans Köl n sind die Flächen der drei gültigen Braunkohlepläne als weiße Flächen dargestellt, da diese erst nach Abschluss des Braunkohleabbaus für die Regional - und Kommunalplanung wieder zur Verfügung stehen sollten und zuvor nicht beplant werden können. Diese Situation hat sich durch die oben genannten Gesetze und Beschlüsse grundlegend geändert. Durch die Festlegung, dass bestimmte Flächen nicht mehr für den Braunkohletagebau in Anspruch genommen werden (z.B. Rest Hambacher Forst, Teile Manheimer Bucht, 5 Dörfe r in Garzweiler), sollten diese umgehend und außerhalb des formalen Braunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet herausgenommen und der Regional - und Flächennutzugsplanung zugeführt werden. Eine mehrjährige Verzögerung aus formalen Gründe n steht dem dringend notwendigen Transformationsprozess im Rheinischen Revier im Wege. Wir fragen daher die Bezirksregierung/Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die nicht mehr für den Tagebau benötigten Flächen außerhalb des mehrjährigen Br aunkohleplanänderungsverfahrens aus dem Braunkohleplangebiet rechtssicher herauszunehmen? Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 22. Februar 2023 2 2. Welche Schritte müssen hierzu von Seiten der Landes- und Regionalplanung unternommen werden? 3. Was sind die Voraussetzungen, um diese Flächen in den Regionalplan aufnehmen zu können und somit anschließend den Kommunen auf dieser Basis die Flächennutzungsplanung zu ermöglichen? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 9/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 23.02.2023 17:17