V/0849/2009
Von-Esmarch-Straße - Verbesserung der Haltestelle und Fahrbahnsanierung -
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Beschlussvorlage
6583 Zeichen
V/0849/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Von-Esmarch-Straße - Verbesserung der Haltestelle und Fahrbahnsanierung -
Umbau der Bushaltestelle "Hautklinik" (Fahrtrichtung: stadteinwärts) als Fahrbahnrandhaltestelle
und ausstehende Erneuerung der Straße zwischen Fliednerstraße und Muckermannweg
Beratungsfolge
21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Dem Umbau der Bushaltestelle „Hautklinik“ auf der Von-Esmarch-Straße als Fahrbahnrandhalte-
stelle und der Verbreiterung des Grünstreifens entsprechend dem Ausbauplan von Oktober 2009
(Anlagen 1 und 2) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anla-
gen
Zeile 06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2010 66.000 Kostenerstattung Land
(75 %) für den barrierefreien
Umbau der Haltestelle
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2010 88.000 barrierefreier Umbau der
Haltestelle „Hautklinik“
190.500 Fahrbahnsanierungsarbeiten
100.500 Verlegung Radweg und
Verbreiterung Grünflächen
50.000 Vorsorglicher Aufwendungs-
ansatz für Altlastenentsor-
gung
Summe: 429.000
Vorlagen-Nr.:
V/0849/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
06.01.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0849/2009
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Nach Antrag der SPD- Fraktion im Rat (A-R/0034/2008) wurde mit der Vorlage V/0792/2008 das
Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadt-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 03.12.2008 beschlossen. Unter dem Punkt
42 der o. g. Vorlage beigefügten Tabelle wurde die o. g. Haltestelle aufgeführt.
Bestandsaufnahme:
Die Bushaltestelle ist bereits als Fahrbahnrandhaltestelle vorhanden, aber nicht barrierefrei ausge-
baut. Eine Auftrittsfläche ist nicht vorhanden, so dass die Fahrgäste direkt auf den Radweg aus-
steigen müssen.
Die Haltestelle wird von den Stadtbuslinien 5,11 und 12 im 20-Minuten-Takt bedient. In 2007 wur-
den an der Bushaltestelle 121 Ein- und Aussteiger ermittelt.
Der Radweg ist zurzeit inklusive Schutzstreifen ca. 1,75 m bis 1,95 m breit und mit Klinker befes-
tigt. Entlang des Radweges befindet sich ein 2,20 m breiter Grünstreifen, der durch die Zufahrten
zu den Häusern unterbrochen ist. Die Bäume in dem Grünstreifen stehen direkt am Rande des
Radweges. Durch das Wurzelwachstum der Bäume wird regelmäßig der Belag des Radweges
angehoben, so dass die Verkehrssicherheit der Radfahrer stark eingeschränkt und der Unterhal-
tungsaufwand der Radwege sehr groß ist.
Der Gehweg in diesem Bereich weist eine Breite von 2,75 m auf. Der Gehweg ist noch in einem
guten Zustand, eine Erneuerung ist nicht erforderlich.
Planungsansatz:
Die Haltestelle soll um ca. 10 m Richtung stadteinwärts verlegt werden. Die Fahrbahnrandhalte-
stelle wird mit einem Niederflurbordstein v on 16 cm und einem Aufmerksamkeitsfeld ausgebaut.
Die Ausstattung der Haltestelle mit einem Niederflurbordstein von 16 cm und einem Aufmerksam-
keitsfeld für Blinde / sehbehinderte Menschen entspricht dem Umbau und den Anforderungen nach
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Durch den Umbau der Haltestelle wird eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahrgäste
geschaffen. Die vorhandene Werbe-Buswartehalle wird durch eine Halle der WALL AG ausge-
tauscht.
Um Konflikte zwischen Radfahrern und Fahrgästen zu vermeiden, soll die Radwegeführung in die-
sem Bereich verschwenkt werden.
Eine Verbreiterung des Grünstreifens ist zum Schutz des Radweges erforderlich. Um die Vitalität
der Bäume zu erhalten und zu verbessern, ist eine Bodenverbesserung geplant. Die Bäume sind
für das Straßenbild der Von-Esmarch-Straße unverzichtbar.
- 3 -
V/0849/2009
Zu Lasten der 10 m breiten Fahrbahn, soll der Grünstreifen um ca. 0,85 m bis 1,45 m verbreitet
werden. Der Radweg wird gemäß der RASt 06 (Richtlinien für Anlage von Straßen) in einer Breite
von 1,60 m und einem Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m vorgesehen.
Um die Vorbeifahrt an einem haltenden Bus jederzeit zu gewährleisten, wird ein Fahrstreifen in
einer Breite von 5,50 m markiert.
Die Fahrbahn in diesem Abschnitt ist in großen Teilen abgängig und muss saniert werden. Durch
die Verschiebung der Hochbordführung zugunsten des Radweges und des Grünstreifens in die
Fahrbahn hinein, entstehen veränderte Höhenverhältnisse. Diese können bei der erforderlichen
Erneuerung durch die Profilierung der Deck- und Binderschicht ausgeglichen werden. Die Fahr-
bahnkrone kann in die fahrgeometrisch richtige Lage verschoben werden. Dies kommt auch dem
Fahrkomfort zugute. Um im Bereich der Haltestellen die dynamischen Kräfte sicher aufzunehmen,
muss der gesamte Aufbau der Fahrbahn erneuert werden.
Kosten und Umsetzung
Bei dem Umbau der Haltestelle handelt es si ch um eine Fördermaßnahme nach dem ÖPNVG
NRW (§12). 75 % der Baukosten sind förderfähig. Die Mittel wurden noch in 2009 durch die Stadt
Münster beantragt, sie stehen voraussichtlich in 2010 zur Verfügung.
Um die Beeinträchtigungen und Behinderungen der Anlieger und des Verkehrs gering zu halten
und um auch wirtschaftlicher bauen zu können, wird neben dem weitestgehend barrierefreien Aus-
bau der Bushaltestelle und der Verbreiterung des Grünstreifens bzw. Verlegung des Radweges
auch die erforderliche Fahrbahnerneuerung in die Maßnahme integriert.
Der Zustand der Kanalisation und der Hausanschlüsse wird zurzeit überprüft. Möglich ist, dass in
Teilen Hausanschlüsse und Ablaufleitungen erneuert werden müssen.
Die Kosten sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen lösen keine Beitragspflichten nach dem KAG
NRW aus.
Die Umsetzung der Maßnahmen kann im III. Quartal 2010 erfolgen.
Der Lageplan für die Ausbaumaßnahme im Maßstab 1:500 wird den Fraktionen je einmal zur Ver-
fügung gestellt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Lagepläne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Von-Esmarch-Straße
- Fliednerstraße
- Muckermannweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0849/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37