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1737/2017

Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 13.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 10.13

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 1737/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.05.2017 fragt Herr Bezirksvertreter Vincon 
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nach der Nutzbarkeit des Rheinboulevards zu den Kölner Lich-
tern. 
 
Da zu diesem Zeitpunkt die verwaltungsinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen war, wurde 
von der Verwaltung eine Information zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 29.06.2017 
zugesagt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den Kölner Lichtern am 15. Juli 2017 erwartet die Stadt Köln ein große Zahl an Besuchern auch 
auf dem Rheinboulevard, die dort trotz der eingeschränkten Sicht auf das Hauptfeuerwerk die 17. 
Kölner Lichter verfolgen wollen.  
An diesem Tag ist der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke (Kennedy-Ufer, Tanzbrunnen und 
Rheinpark) durch die Veranstaltung „Kölner Lichter“ belegt. Südlich des Rheinboulevards findet auf 
der Deutzer Werft das traditionelle Schützenfest der Deutzer Schützen statt. 
 
Die von der Stadt Köln beauftragte Gefährdungs- und Risikoanalyse für den Rheinboulevard nach 
Bau-Fertigstellung kam zu dem Ergebnis, dass bei gleichzeitig im Norden und Süden stattfindenden 
Parallelveranstaltungen eine separate Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden muss, die je-
weils die konkreten Veranstaltungsbedingungen berücksichtigt und individuell bewertet. Diese Beur-
teilung hat die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei Köln vorgenommen. 
 
Die Gefährdungsbeurteilung kommt zu folgendem Ergebnis: 
 
Aufgrund der nördlich und südlich unmittelbar an den Rheinboulevard angrenzenden Veranstaltun-
gen sind die notwendigen Fluchtwege für eine Nutzung der Sitztreppe nicht gegeben.  
Die definierten Fluchtwege der beiden Veranstaltungen kollidieren mit den nördlichen und südlichen 
Fluchtwegen des Boulevards.  
Der Tunnel „Kennedy-Ufer“ zwischen Charles-de-Gaulle-Platz und Hyatt-Hotel ist als ein Fluchtweg 
für die Veranstaltung „Kölner-Lichter“ reserviert und kann nicht für den Boulevard herangezogen 
werden.  
Im Süden würde der Fluchtweg des Boulevards unter der Deutzer Brücke hindurch in das Veranstal-
tungsgelände und Fluchtwege des Schützenfestes der Deutzer Schützen münden. 
 
Die vom Rheinboulevard aus nur eingeschränkte Sicht auf das nördliche Hauptfeuerwerk führt au-
ßerdem zu Verdichtungen von Personen in Bereichen mit besserer Sicht.  
Im Bereich der Treppenanlage birgt dies für die Besucherinnen und Besucher die Gefahr, nicht nur 
von den Treppenstufen zu fallen sondern auch unter ihnen stehende Personen mit sich zu reißen 
und zu verletzen (Dominoeffekt).

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Eine Nutzung der Treppenanlage des Rheinboulevards während der Kölner Lichter ist aus diesen 
Gründen als problematisch und gefährlich zu beurteilen.  
 
Daher werden aus Sicherheitsgründen die Treppenanlage, große Teile des Panoramaweges, die als 
unmittelbarer Zugang zu den Sitzstufen dienen, und der nördlich Teil des Boulevards vor der Au-
ßengastronomie des Hyatt-Hotels gesperrt.  
Der übrige Teil des Boulevards ab Hermann-Pünder-Straße in Richtung Süden, inklusive der beiden 
Bastionen, bleibt – wie auch zu Silvester 2016 - bis zur Höhe Kennedyplatz frei zugänglich.  
Ein Durchgang unterhalb der Deutzer- und Hohenzollernbrücke ist nicht möglich.  
 
Die Verwaltung wird die gesperrten Bereiche entsprechend absichern und durch Sicherheitskräfte 
überwachen lassen. 
 
Unabhängig davon wird die Verwaltung eine sicherheitstechnische Machbarkeitsuntersuchung für 
den Rheinboulevard beauftragen. Damit sollen Kenntnisse darüber gewonnen werden, mit welchen 
verkehrslenkenden und auch mobilen baulichen Maßnahmen in den nächsten Jahren eine weiter-
gehende Öffnung des Rheinboulevards für Zuschauer bei Großveranstaltungen erreicht werden 
könnte.  
Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Besucherströmen der diesjährigen Kölner Lichter mit einflie-
ßen.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Hermann-Pünder-Straße
  • Hohenzollernbrücke
  • Kennedy-Ufer
  • Deutzer Brücke
  • Charles-de-Gaulle-Platz
  • Deutzer Werft
  • Kennedyplatz

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Details

Aktenzeichen
1737/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
13.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27