1737/2017
Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
4098 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 1737/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Nutzung des Rheinboulevards zu den Kölner Lichtern In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 04.05.2017 fragt Herr Bezirksvertreter Vincon (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nach der Nutzbarkeit des Rheinboulevards zu den Kölner Lich- tern. Da zu diesem Zeitpunkt die verwaltungsinterne Abstimmung noch nicht abgeschlossen war, wurde von der Verwaltung eine Information zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 29.06.2017 zugesagt. Antwort der Verwaltung: Zu den Kölner Lichtern am 15. Juli 2017 erwartet die Stadt Köln ein große Zahl an Besuchern auch auf dem Rheinboulevard, die dort trotz der eingeschränkten Sicht auf das Hauptfeuerwerk die 17. Kölner Lichter verfolgen wollen. An diesem Tag ist der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke (Kennedy-Ufer, Tanzbrunnen und Rheinpark) durch die Veranstaltung „Kölner Lichter“ belegt. Südlich des Rheinboulevards findet auf der Deutzer Werft das traditionelle Schützenfest der Deutzer Schützen statt. Die von der Stadt Köln beauftragte Gefährdungs- und Risikoanalyse für den Rheinboulevard nach Bau-Fertigstellung kam zu dem Ergebnis, dass bei gleichzeitig im Norden und Süden stattfindenden Parallelveranstaltungen eine separate Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden muss, die je- weils die konkreten Veranstaltungsbedingungen berücksichtigt und individuell bewertet. Diese Beur- teilung hat die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei Köln vorgenommen. Die Gefährdungsbeurteilung kommt zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der nördlich und südlich unmittelbar an den Rheinboulevard angrenzenden Veranstaltun- gen sind die notwendigen Fluchtwege für eine Nutzung der Sitztreppe nicht gegeben. Die definierten Fluchtwege der beiden Veranstaltungen kollidieren mit den nördlichen und südlichen Fluchtwegen des Boulevards. Der Tunnel „Kennedy-Ufer“ zwischen Charles-de-Gaulle-Platz und Hyatt-Hotel ist als ein Fluchtweg für die Veranstaltung „Kölner-Lichter“ reserviert und kann nicht für den Boulevard herangezogen werden. Im Süden würde der Fluchtweg des Boulevards unter der Deutzer Brücke hindurch in das Veranstal- tungsgelände und Fluchtwege des Schützenfestes der Deutzer Schützen münden. Die vom Rheinboulevard aus nur eingeschränkte Sicht auf das nördliche Hauptfeuerwerk führt au- ßerdem zu Verdichtungen von Personen in Bereichen mit besserer Sicht. Im Bereich der Treppenanlage birgt dies für die Besucherinnen und Besucher die Gefahr, nicht nur von den Treppenstufen zu fallen sondern auch unter ihnen stehende Personen mit sich zu reißen und zu verletzen (Dominoeffekt). 2 Eine Nutzung der Treppenanlage des Rheinboulevards während der Kölner Lichter ist aus diesen Gründen als problematisch und gefährlich zu beurteilen. Daher werden aus Sicherheitsgründen die Treppenanlage, große Teile des Panoramaweges, die als unmittelbarer Zugang zu den Sitzstufen dienen, und der nördlich Teil des Boulevards vor der Au- ßengastronomie des Hyatt-Hotels gesperrt. Der übrige Teil des Boulevards ab Hermann-Pünder-Straße in Richtung Süden, inklusive der beiden Bastionen, bleibt – wie auch zu Silvester 2016 - bis zur Höhe Kennedyplatz frei zugänglich. Ein Durchgang unterhalb der Deutzer- und Hohenzollernbrücke ist nicht möglich. Die Verwaltung wird die gesperrten Bereiche entsprechend absichern und durch Sicherheitskräfte überwachen lassen. Unabhängig davon wird die Verwaltung eine sicherheitstechnische Machbarkeitsuntersuchung für den Rheinboulevard beauftragen. Damit sollen Kenntnisse darüber gewonnen werden, mit welchen verkehrslenkenden und auch mobilen baulichen Maßnahmen in den nächsten Jahren eine weiter- gehende Öffnung des Rheinboulevards für Zuschauer bei Großveranstaltungen erreicht werden könnte. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Besucherströmen der diesjährigen Kölner Lichter mit einflie- ßen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Hermann-Pünder-Straße
- Hohenzollernbrücke
- Kennedy-Ufer
- Deutzer Brücke
- Charles-de-Gaulle-Platz
- Deutzer Werft
- Kennedyplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 1737/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 13.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27