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1145/2017

75393/02; Ohmstraße in Köln-Porz; Aufhebung des Einleitungsbeschlusses

Beschlussvorlage Ausschuss 09.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.05.2017, TOP 7.2.5

Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

470 Zeichen

[8 stactöm |)

Stadtplanungsamt

Anlage 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Ohmstraße

in Köln - Porz

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Maßstab 1:2 500 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
25 0 50 100 150 Meter tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu

diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beschlussvorlage Ausschuss

4565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Müss KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 1145/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 75393/02 
Arbeitstitel: Ohmstraße in Köln-Porz 
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 15.09.2009 gefassten Einleitungsbeschluss zum 
Bebauungsplanverfahren 75393/02 für das Gebiet begrenzt durch die Röntgenstraße im Norden, durch 
die Grundstücksgrenzen zu den benachbarten Wohngrundstücken Im Porzer Feld im Westen, durch 
die Grundstücksgrenzen Ohmstraße 40 im Süden und durch eine kleine Böschung westlich der Ge-
bäude Ohmstraße 42 bis 52 auf dem Grundstück selbst —Arbeitstitel: Ohmstraße in Köln-Porz— auf-
zuheben. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz 
ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Fortführung des Verfahrens und die Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 
(Aushang). 
 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 
TOP 11.1 
 
Ich bitte, diese Seite gegen die be-
reits umgedruckte Seite auszutau-
schen 
(nunmehr 2. Durchgang StEA und 
Wiedervorlageverzicht)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.06.2009 (Bekanntmachung am 19.08.2009) den Einlei-
tungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens 75393/02 –Arbeitstitel: Ohmstraße in Köln-Porz – ge-
fasst. Die Einleitung des Verfahrens war mit Datum vom 18.03.2009 seitens eines Vorhabenträgers 
beantragt worden. 
 
Das Planungsrecht sollte in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB in 
Verbindung mit § 13a BauGB geschaffen werden. Ziel der Planung war die Nachverdichtung eines 
Grundstücks in Köln-Porz am Westrand der Physikersiedlung, in zweiter Reihe zur Ohmstraße mit 
sieben Doppelhäusern. 
 
Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von circa 0,5 ha. 
 
Zur Erschließung der Doppelhäuser war eine private Straße geplant, die im Osten an die Ohmstraße 
und im Norden an die Röntgenstraße anbinden sollte. 
 
Aufgrund des umfangreichen Baumbestands auf dem Grundstück - zum damaligen Zeitpunkt wurden 
211 Bäume kartiert - wurde die Planung überarbeitet, und das Verfahren sollte auf ein Vollverfahren 
gemäß § 2 BauGB umgestellt werden. Das neue Konzept sah nur noch fünf Doppelhäuser vor. Der 
Beschluss über die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB - die für ein Voll-
verfahren erforderlich ist - wurde der Bezirksvertretung Porz und dem Stadtentwicklungsausschuss in 
2010 vorgelegt (Session-Vorlage 1240/2010). In mehreren Sitzungen befassten sich die Gremien mit 
der Vorlage mit dem Ergebnis, dass die Bezirksvertretung Porz (BV 7) die Einstellung des Verfahrens 
mehrheitlich beschlossen hat (BV 7 am 06.07.2010, TOP 7.2.1) und der Stadtentwicklungsausschuss 
(StEA) in seiner Sitzung am 09.12.2010, TOP 8.1, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung mehrheitlich abgelehnt hat. Zur Entscheidungsfindung hat der StEA am 25.10.2010 einen 
Ortstermin vorgenommen. Die Einstellung des Verfahrens wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht be-
schlossen. 
 
Das Planverfahren ruht seitdem. 
 
Aktuell liegen der Verwaltung zwei Bauvoranfragen des Vorhabenträgers im Plangebiet vor. Zum ei-
nen ist beantragt, ein Wohnhaus mit einer Bäckereifiliale (1 WE) zu realisieren, zum anderen soll ein 
Wohnhaus mit fünf Wohnungen entstehen. Beide Vorhaben liegen in der Fläche der geplanten Er-
schließungsstraße, so dass sie im Widerspruch zu dem dem Einleitungsbeschluss zugrundeliegen-
den Planungskonzept stehen, eine Umsetzung des Planungskonzepts wäre nicht möglich. Bei Reali-
sierung dieser beiden Vorhaben müssten nach derzeitigem Kenntnisstand drei Bäume gefällt werden. 
 
Die Verwaltung schlägt aufgrund des umfangreichen Baumbestands auf dem Grundstück die Einstel-
lung des Verfahrens vor. Die beiden vorliegenden Bauvoranfragen wären dann gemäß § 34 BauGB 
zu beurteilen.  
 
Alternativ wäre eine Fortführung des Planverfahrens denkbar. Die Investorin hat sich für diesen Fall 
bereit erklärt, 50 % der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau zu errichten. 
 
 
 
 
Anlagen 
Übersichtsplan 
Überarbeitetes städtebauliches Konzept mit Lage der beantragten Vorhaben

Anlage 2

175 Zeichen

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Staffel-geschossWhsFD
Anlage 2
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aktuellbeantragteBauvorhaben
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Beratungsverlauf (3)

11.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
1145/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27