Mandari Insight

AN/1037/2020

Einsichtnahme der BV 5 in ein Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 18.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 8.1.4

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2410 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.08.2020 
AN/1037/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
Einsichtnahme der BV 5 in ein Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung 
- Antrag der SPD-Fraktion . 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die BV5 bittet die Verwaltung, der BV5 Einblick in die Altlastenuntersuchung aus dem Jahr 2017 
zur Deponie Simonskaul zu geben und eine Kopie der Untersuchungen zur weiteren 
Entscheidungsfindung zu überlassen. 
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung vom 19.09. 2019 sollte die BV5 zum TOP 9.2.2 städtebauliches Planungskonzept 
Simonskaul Stellung nehmen. In der Beschlussvorlage für den Ausschuss ist als Sitzungsunterlage 
eine Altlastenuntersuchung vermerkt und ebenso ein Sanierungskonzept erwähnt, aber nicht als 
Sitzungsunterlage beigefügt. Die Altlastenuntersuchung wurde bereits in 2017 durchgeführt und 
das Sanierungskonzept des Investors muss Voraussetzung zum Bau einer derartigen Wohnanlage 
sein. Dennoch waren diese Unterlagen nicht bei den Sitzungsunterlagen. Nach unserer 
Auffassung gehören sie unbedingt dazu! Auf telefonische Nachfrage beim Umweltamt wurde mir 
erklärt, dass es bei der Offenlegung Gelegenheit gegeben hätte in die Unterlagen einzusehen. 
Jetzt sei das nicht mehr möglich, aber man wolle sich bemühen, mich die Unterlagen einsehen zu 
lassen.  
/-2-

- 2 - 
 
Nach Auskunft eines Anwaltes für Verwaltungsrecht ist diese Aussage schlicht und ergreifend 
falsch, sodass wir glauben müssen, dass es Gründe gibt, uns diese Untersuchungen von Beginn 
an vorzuenthalten, denn niemand musste bei der Offenlegung damit rechnen, dass einer der 
ehrenamtlichen Mandatsträger Einblick in diese wichtigen Unterlagen nehmen will, oder erst recht 
etwas davon verstehen könnte. Diese Unterlagen gehören zur Entscheidungsfindung und der 
erweiterte B Plan ist immer noch in der Beratung. Daher müssen diese Unterlagen auf Verlangen 
unbedingt vorgelegt werden. 
 
Bisher habe ich allerdings nichts mehr vom Umweltamt gehört. Um dem Bauvorhaben zustimmen 
zu können, brauchen wir nicht nur ein unabhängiges Verkehrskonzept, sondern auch die 
Sicherheit, dass Umweltschäden ausgeschlossen sind. 
 
 
 
 
 
 
gez. Baumann                                           gez. Steinbach

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1037/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
18.08.2020
Erstellt
18.08.2020 15:47