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Einsichtnahme der BV 5 in ein Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1037/2020 vom 18.08.2020

Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig zurückgezogen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.08.2020 AN/1037/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Einsichtnahme der BV 5 in ein Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung - Antrag der SPD-Fraktion . Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 bittet die Verwaltung, der BV5 Einblick in die Altlastenuntersuchung aus dem Jahr 2017 zur Deponie Simonskaul zu geben und eine Kopie der Untersuchungen zur weiteren Entscheidungsfindung zu überlassen. Begründung: In der Sitzung vom 19.09. 2019 sollte die BV5 zum TOP 9.2.2 städtebauliches Planungskonzept Simonskaul Stellung nehmen. In der Beschlussvorlage für den Ausschuss ist als Sitzungsunterlage eine Altlastenuntersuchung vermerkt und ebenso ein Sanierungskonzept erwähnt, aber nicht als Sitzungsunterlage beigefügt. Die Altlastenuntersuchung wurde bereits in 2017 durchgeführt und das Sanierungskonzept des Investors muss Voraussetzung zum Bau einer derartigen Wohnanlage sein. Dennoch waren diese Unterlagen nicht bei den Sitzungsunterlagen. Nach unserer Auffassung gehören sie unbedingt dazu! Auf telefonische Nachfrage beim Umweltamt wurde mir erklärt, dass es bei der Offenlegung Gelegenheit gegeben hätte in die Unterlagen einzusehen. Jetzt sei das nicht mehr möglich, aber man wolle sich bemühen, mich die Unterlagen einsehen zu lassen. /-2- - 2 - Nach Auskunft eines Anwaltes für Verwaltungsrecht ist diese Aussage schlicht und ergreifend falsch, sodass wir glauben müssen, dass es Gründe gibt, uns diese Untersuchungen von Beginn an vorzuenthalten, denn niemand musste bei der Offenlegung damit rechnen, dass einer der ehrenamtlichen Mandatsträger Einblick in diese wichtigen Unterlagen nehmen will, oder erst recht etwas davon verstehen könnte. Diese Unterlagen gehören zur Entscheidungsfindung und der erweiterte B Plan ist immer noch in der Beratung. Daher müssen diese Unterlagen auf Verlangen unbedingt vorgelegt werden. Bisher habe ich allerdings nichts mehr vom Umweltamt gehört. Um dem Bauvorhaben zustimmen zu können, brauchen wir nicht nur ein unabhängiges Verkehrskonzept, sondern auch die Sicherheit, dass Umweltschäden ausgeschlossen sind. gez. Baumann gez. Steinbach

Beratungsverlauf

  1. 03.09.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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