1479/2023
Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 1479/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Nr. 2 Schulgesetz NRW die Umwandlung der beiden städti- schen katholischen Grundschulen 1. Katholische Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) 2. Katholische Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) in Gemeinschaftsgrundschulen ab dem Schuljahr 2023/2024. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Eltern der Katholischen Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) sowie der Katholischen Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemein- schaftsgrundschule beantragt. Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsver- fahren ergaben folgende Ergebnisse: Katholische Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) Für 202 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 137 abgegebene Stimmen mit 109 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 28 Nein- Stimmen. Katholische Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) Für 297 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 197 abgegebene Stimmen mit 191 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 6 Nein-Stimmen. In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schul- jahr 2023/2024 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart.
Anlage 0 - Begründung der Eilbedürftigkeit
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Begründung der Eilbedürftigkeit: Aus schulorganisatorischen Gründen ist eine Beschlussfassung zur Umwandlung der Schulart vor der Sommerpause herbeizuführen. Die für die Elterninformation notwendigen Daten für das Anmeldeverfahren an die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025 werden im Juli 2023 abgerufen. Zu diesem Zeitpunkt muss rechtssicher Klarheit über die Schulart der Grundschulen bestehen. Der Beschluss des Schulträgers bedarf zudem noch der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 S.1 SchulG). Insofern kann ein Beschluss im September 2023 diese Daten nicht mehr liefern, um die Scheiben zeitnah an die Erziehungsberechtigten zu versenden. Daher ist Eilbedürftigkeit gegeben.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (2)
- Forststraße 20
- Langemaß 21
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1479/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 03.05.2023 21:39