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V/0170/2015

Grevener Straße/ Am Burloh - Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Am Burloh C und D" im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße

Vorlagen 05.03.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 19.05.2015, TOP 7.3

Beschlussvorlage

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Planung Grevener Straße_Am Burloh

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Beschlussvorlage

6865 Zeichen

V/0170/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grevener Straße/ Am Burloh - Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 
der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Am Burloh C und D" im 
Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung vom November 2014 zur Verbesserung der Radwegführung im Knotenpunkt  
Grevener Straße/ Am Burloh und dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und 
D“ auf der Grevener Straße wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Gesamtkosten (inkl. Bauvorbereitung, Planungskosten 
etc.) in Höhe von ca. 330.000 € entstehen. 
 
Im Einzelnen belaufen sich die Kosten für den Straßenbau (Umbau Radweg/ Gehweg/ Busbuch-
ten und Deckenarbeiten) einschließlich der Beschilderung und den Markierungsabreiten auf ca. 
260.000 €. Die geplanten Kosten für die Verkehrstechnik, Blindensignalgeber und Beleuchtung 
betragen ca. 70.000 €. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
 
Die Unfallkommission hat in Ihrer Sitzung am 16.05.2013 beschlossen, die Linksabbieger aus den 
Hauptrichtungen des Knotenpunktes Am Burloh/ Bröderichweg zu separieren, da es hier vermehrt 
zu Abbiege-Unfällen gekommen ist. Zusätzlich wurde empfohlen, auch die Linksabbieger aus den 
Nebenrichtungen zu separieren, was aus Gründen der Leistungsfähigkeit jedoch nicht möglich 
erscheint. Um dennoch die Verkehrssicherheit besonders für die Radfahrer und Fußgänger zu 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0170/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0170/2015 
erhöhen, soll die Radverkehrs- und Fußgängerführung begradigt werden.  
Da in den kommenden Jahren 2015/16 auf der Grevener Straße zwischen Nienkamp und Kanal-
straße umfangreiche Tiefbauarbeiten (Instandsetzungsmaßnahmen der Fahrbahndecke sowie 
Reparaturarbeiten an Kanal- und Anschlussleitungen) anstehen, sollen im gleichen Zuge der 
Kreuzungsbereich Am Burloh/ Bröderichweg aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen verbes-
sert und die 2 direkt angrenzenden Haltestellen „Am Burloh C und D“ barrierefrei ausgebaut wer-
den. 
 
Bestand: 
 
Der Kreuzungsbereich Am Burloh/ Bröderichweg weist aktuell Missstände besonders im Bereich 
der Radverkehrs- und Fußgängerführung auf. Die vorhandenen Rad- und Gehwegfurten sind aus-
reichend dimensioniert, doch weit von der Fahrbahn abgesetzt, so dass die abbiegenden Kraft-
fahrzeuge die querenden nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer erst spät wahrnehmen. Teilweise 
werden für den Fußgänger keine bzw. zu schmale Aufstellflächen an den einzelnen Querungsstel-
len angeboten. Alle 4 Mittelinseln weisen eine Breite von 2,00 m auf. Die einzelnen Fahrbahnbrei-
ten liegen zwischen 3,25 m und 3,50 m und sind für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 
km/h großzügig dimensioniert. 
Direkt an dem Kreuzungsbereich angrenzend befinden sich auf der Grevener Straße 2 Haltestellen 
„Am Burloh C und D“ in Form von Busbuchten, die noch nicht barrierefrei ausgebaut worden sind. 
Diese Busbuchten haben jeweils eine Länge von ca. 50,00 m. Es existiert weder ein Blindenleit-
system, noch ein Niederflurbusbord. Aktuell sind keine Aufstellflächen für die Fahrgäste vor dem 
Radweg vorhanden, was einen konfliktfreien Einstieg erschwert. An jeder Haltestelle befindet sich 
bereits eine Wartehalle. Die vorhandenen Geh- und Radwege im Haltestellenbereich sind ausrei-
chend dimensioniert.  
 
Planung: 
 
Damit die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer der Nebenanlagen schneller und besser von den 
Kraftfahrzeugführern wahrgenommen werden, sollen die Rad- und Gehwegfurten näher und somit 
geradliniger an die Fahrbahn herangeführt werden. Aufgrund der ortsansässigen Förderschule für 
körperlich und motorisch eingeschränkte Kinder und Jugendliche auf dem Bröderichweg ist es äu-
ßerst sinnvoll, die kompletten Nebenanlagen aller 4 Quadranten des Knotenpunktes mit den ent-
sprechenden Leiteinrichtungen auszustatten und geeignete Aufstellflächen an den Querungsstel-
len zu schaffen. Überquerungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer ohne besondere 
Erschwernis und für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig und sicher nutzbar sein. Zu-
dem werden die 3 Mittelinseln auf 2,50 m verbreitert, damit zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer mit 
einer Begleitperson oder eine Frau mit dem Kinderwagen verkehrssicherer und bequem auf der 
Mittelinsel warten können. Um diese Mittelinseln verbreitern zu können, werden die einzelnen 
Fahrspuren auf 3,00 m bis 3,25 m eingeengt. Die im Knotenpunktbereich befindlichen Lampen 
müssen versetzt werden, ebenso wie alle bestehenden LSA-Maste. Zusätzlich werden neue LSA-
Maste für die Signalisierung des Radverkehrs aufgestellt.  
Die direkt an den Knotenpunkt angrenzenden Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Da sich 
diese Haltestellen unmittelbar hinter einem signalgeregelten Knotenpunkt befinden, kommt hier 
keine Haltestelle mit Halt am Fahrbahnrand in Betracht, da haltende Busse den nachfolgenden 
Kraftfahrzeugverkehr nicht behindern dürfen. Es werden Aufstellflächen für die Fahrgäste geschaf-
fen, indem die Fahrbahn an dieser Stelle auf 3,00 m je Fahrspur verengt wird. Diese Fahrspurbrei-
ten sind vollkommen ausreichend für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die ent-
stehenden Aufstellflächen werden über eine Länge von 18,00 m mit einem Niederflurbusbord und 
einem Leitsystem ausgestattet. In dem gesamten Kreuzungsbereich befinden sich 4 Baumschei-
ben, die allesamt vergrößert werden können.  
 
Finanzierung/ Förderung/ Umsetzung: 
 
Die Durchführung des Umbaus des Knotenpunktes und der barrierefreie Ausbau der Haltestellen 
sollen zeitgleich mit der Umsetzung des 2.BA der Gesamtmaßnahme der Grevener Straße (vgl.

- 3 - 
V/0170/2015 
V/0441/2014) erfolgen. 
 
Diese Maßnahme wird aus dem konsumtiven Straßenetat (barrierefreie Haltestellen, Straßenin-
standsetzung und Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention) finanziert. 
 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen erfolgt keine Refinanzierung über das KAG. Die 
Veränderung der Radwegführung ist eine verkehrslenkende Maßnahme und somit auch nicht über 
das KAG zu refinanzieren. 
 
Die geplanten Maßnahmen sind förderfähig nach der Kombination aus barrierefreiem Umbau von 
Haltestellen (ÖPNV-G) und Straßengrunderneuerung (FöRi-kom-Stra). Entsprechende Anträge 
werden aktuell gestellt. 
 
 
 
 
gez. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlage: 
Planung Grevener Straße/ Am Burloh

Planung Grevener Straße_Am Burloh

31 Zeichen

Anlage zur Vorlage 
V/0170/2015

Beratungsverlauf (2)

28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevener Straße 2
  • Nienkamp
  • Bröderichweg
  • Am Burloh
  • Kanalstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0170/2015
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37