V/0170/2015
Grevener Straße/ Am Burloh - Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Am Burloh C und D" im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6865 Zeichen
V/0170/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Grevener Straße/ Am Burloh - Umbau des Knotenpunktes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger und barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Am Burloh C und D" im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen zwischen Nienkamp und Kanalstraße Beratungsfolge 28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung vom November 2014 zur Verbesserung der Radwegführung im Knotenpunkt Grevener Straße/ Am Burloh und dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Am Burloh C und D“ auf der Grevener Straße wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Gesamtkosten (inkl. Bauvorbereitung, Planungskosten etc.) in Höhe von ca. 330.000 € entstehen. Im Einzelnen belaufen sich die Kosten für den Straßenbau (Umbau Radweg/ Gehweg/ Busbuch- ten und Deckenarbeiten) einschließlich der Beschilderung und den Markierungsabreiten auf ca. 260.000 €. Die geplanten Kosten für die Verkehrstechnik, Blindensignalgeber und Beleuchtung betragen ca. 70.000 €. Begründung: Anlass: Die Unfallkommission hat in Ihrer Sitzung am 16.05.2013 beschlossen, die Linksabbieger aus den Hauptrichtungen des Knotenpunktes Am Burloh/ Bröderichweg zu separieren, da es hier vermehrt zu Abbiege-Unfällen gekommen ist. Zusätzlich wurde empfohlen, auch die Linksabbieger aus den Nebenrichtungen zu separieren, was aus Gründen der Leistungsfähigkeit jedoch nicht möglich erscheint. Um dennoch die Verkehrssicherheit besonders für die Radfahrer und Fußgänger zu Vorlagen-Nr.: V/0170/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 10.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0170/2015 erhöhen, soll die Radverkehrs- und Fußgängerführung begradigt werden. Da in den kommenden Jahren 2015/16 auf der Grevener Straße zwischen Nienkamp und Kanal- straße umfangreiche Tiefbauarbeiten (Instandsetzungsmaßnahmen der Fahrbahndecke sowie Reparaturarbeiten an Kanal- und Anschlussleitungen) anstehen, sollen im gleichen Zuge der Kreuzungsbereich Am Burloh/ Bröderichweg aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen verbes- sert und die 2 direkt angrenzenden Haltestellen „Am Burloh C und D“ barrierefrei ausgebaut wer- den. Bestand: Der Kreuzungsbereich Am Burloh/ Bröderichweg weist aktuell Missstände besonders im Bereich der Radverkehrs- und Fußgängerführung auf. Die vorhandenen Rad- und Gehwegfurten sind aus- reichend dimensioniert, doch weit von der Fahrbahn abgesetzt, so dass die abbiegenden Kraft- fahrzeuge die querenden nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer erst spät wahrnehmen. Teilweise werden für den Fußgänger keine bzw. zu schmale Aufstellflächen an den einzelnen Querungsstel- len angeboten. Alle 4 Mittelinseln weisen eine Breite von 2,00 m auf. Die einzelnen Fahrbahnbrei- ten liegen zwischen 3,25 m und 3,50 m und sind für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h großzügig dimensioniert. Direkt an dem Kreuzungsbereich angrenzend befinden sich auf der Grevener Straße 2 Haltestellen „Am Burloh C und D“ in Form von Busbuchten, die noch nicht barrierefrei ausgebaut worden sind. Diese Busbuchten haben jeweils eine Länge von ca. 50,00 m. Es existiert weder ein Blindenleit- system, noch ein Niederflurbusbord. Aktuell sind keine Aufstellflächen für die Fahrgäste vor dem Radweg vorhanden, was einen konfliktfreien Einstieg erschwert. An jeder Haltestelle befindet sich bereits eine Wartehalle. Die vorhandenen Geh- und Radwege im Haltestellenbereich sind ausrei- chend dimensioniert. Planung: Damit die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer der Nebenanlagen schneller und besser von den Kraftfahrzeugführern wahrgenommen werden, sollen die Rad- und Gehwegfurten näher und somit geradliniger an die Fahrbahn herangeführt werden. Aufgrund der ortsansässigen Förderschule für körperlich und motorisch eingeschränkte Kinder und Jugendliche auf dem Bröderichweg ist es äu- ßerst sinnvoll, die kompletten Nebenanlagen aller 4 Quadranten des Knotenpunktes mit den ent- sprechenden Leiteinrichtungen auszustatten und geeignete Aufstellflächen an den Querungsstel- len zu schaffen. Überquerungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer ohne besondere Erschwernis und für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig und sicher nutzbar sein. Zu- dem werden die 3 Mittelinseln auf 2,50 m verbreitert, damit zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson oder eine Frau mit dem Kinderwagen verkehrssicherer und bequem auf der Mittelinsel warten können. Um diese Mittelinseln verbreitern zu können, werden die einzelnen Fahrspuren auf 3,00 m bis 3,25 m eingeengt. Die im Knotenpunktbereich befindlichen Lampen müssen versetzt werden, ebenso wie alle bestehenden LSA-Maste. Zusätzlich werden neue LSA- Maste für die Signalisierung des Radverkehrs aufgestellt. Die direkt an den Knotenpunkt angrenzenden Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Da sich diese Haltestellen unmittelbar hinter einem signalgeregelten Knotenpunkt befinden, kommt hier keine Haltestelle mit Halt am Fahrbahnrand in Betracht, da haltende Busse den nachfolgenden Kraftfahrzeugverkehr nicht behindern dürfen. Es werden Aufstellflächen für die Fahrgäste geschaf- fen, indem die Fahrbahn an dieser Stelle auf 3,00 m je Fahrspur verengt wird. Diese Fahrspurbrei- ten sind vollkommen ausreichend für die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die ent- stehenden Aufstellflächen werden über eine Länge von 18,00 m mit einem Niederflurbusbord und einem Leitsystem ausgestattet. In dem gesamten Kreuzungsbereich befinden sich 4 Baumschei- ben, die allesamt vergrößert werden können. Finanzierung/ Förderung/ Umsetzung: Die Durchführung des Umbaus des Knotenpunktes und der barrierefreie Ausbau der Haltestellen sollen zeitgleich mit der Umsetzung des 2.BA der Gesamtmaßnahme der Grevener Straße (vgl. - 3 - V/0170/2015 V/0441/2014) erfolgen. Diese Maßnahme wird aus dem konsumtiven Straßenetat (barrierefreie Haltestellen, Straßenin- standsetzung und Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention) finanziert. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen erfolgt keine Refinanzierung über das KAG. Die Veränderung der Radwegführung ist eine verkehrslenkende Maßnahme und somit auch nicht über das KAG zu refinanzieren. Die geplanten Maßnahmen sind förderfähig nach der Kombination aus barrierefreiem Umbau von Haltestellen (ÖPNV-G) und Straßengrunderneuerung (FöRi-kom-Stra). Entsprechende Anträge werden aktuell gestellt. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Planung Grevener Straße/ Am Burloh
Planung Grevener Straße_Am Burloh
31 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0170/2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Grevener Straße 2
- Nienkamp
- Bröderichweg
- Am Burloh
- Kanalstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0170/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37