1995/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung Bezirksvertretung Nippes vom 01.06.2023,
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Öffnung Asphalt, noch mit Mittelinsel Neuer Asphalt Überflutete Niehler Straße, 2021
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 1995/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 01.06.2023, AN/1101/2023 betr. Nachfrage zu Bauarbeiten Ecke Blücherstraße/Niehler Straße. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Bauarbeiten wurden an dieser Stelle durchgeführt?“ Bei der Baumaßnahme handelte es sich um die komplette Erneuerung der Außenanlage der Lichtsignalanlage bestehend aus den beiden Teilknoten Niehler Straße/Blücherstraße und Xantener Straße. In diesem Zuge wurde die Lichtsignalanlage barrierefrei mit akustischen und taktilen Zusatz- signalen und taktilen Leitelementen ausgestattet. Dazu wurden teils Rohrtrassen erneuert, Signalmaste ausgetauscht und neue Verkabelungen hergestellt. Um die Verkehrsführung zu optimieren, wurden für den Radverkehr gesonderte Aufstellflä- chen geschaffen. Dies hatte zu Folge, dass Markierungsarbeiten notwendig waren. Da sich die Fahrbahnoberfläche in einem desolaten Zustand befand und ein Entfernen der vorhandenen Markierung technisch nicht umsetzbar war, wurde ein Teil der Fahrbahndecke saniert. Darüber hinaus befanden sich angrenzend an diesen Teil der Fahrbahn im Seitenbe- reich noch Parkmarkierungen, die bereits durch Poller nicht mehr zugängig waren. Da diese entfernt werden sollten, war es auch hier nötig die Oberfläche neu herzustellen. 2. „Weshalb wurde im Rahmen der Arbeiten die Mittelinsel auf der Niehler Straße ent- fernt? Welcher politische Beschluss hat dazu beauftragt?“ Bei der vorherigen Lichtsignalanlage bestand ein unzulässiger Zustand, da an dem Signal- mast auf der besagten Mittelinsel kein Anforderungstaster vorhanden war. Trotz Mittelinsel musste man also als zu Fuß gehende Person die gesamte Furt in einem Zuge queren. Die Mittelinsel, welche (beim Sperren/„Rot-Schalten“ des Fußverkehrs-Signals) irritierend zum Stehenbleiben einlädt, stellte somit eine potentielle Unfallgefahr für Fußgänger*innen dar. Zudem wurde dieser Signalmast auf dieser Mittelinsel mit der neuen Lichtsignalanlage nicht mehr benötigt. Aufgrund der genannten Aspekte wurde diese Mittelinsel im Rahmen der LSA-Erneuerung entfernt und die Fußverkehrs-Furt durchgehend neu markiert. Der Rückbau wurde mit dem Amt für Straßen und Radwegebau abgestimmt, ein politischer Beschluss war hierzu nicht erforderlich. 3. „Wem gehört welcher Teil der nun wieder versiegelten Gehwegfläche?“ Die gesamte erneuerte Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. 2 4. „Wieso wurde nach Abschluss der Arbeiten die Fläche neu versiegelt, anstatt einen wasserdurchlässigen Belag aufzutragen?“ Da es sich hier um eine reine Erneuerungsmaßnahme der Lichtsignalanlage handelte, wurden die Flächen im ursprünglichen Zustand wiederhergestellt. Auf dieser Fläche mussten Aufgrabungen stattfinden, die zum Bau der Lichtsignalanlage nötig waren. Da es sich hier um einen Schulweg handelt wurde entschieden, diese ohnehin schon desolate Fläche zu sanieren statt nur die Ausschachtungen zu verfüllen, auch um ein mögliches Verlet- zungsrisiko zu vermeiden. 5. „Was ist an dieser Stelle geplant, was ggf. die Asphaltierung begründen könnte?“ Da langfristig eine Umgestaltung der Niehler Straße geplant ist, wurde sich aus Kostengrün- den hier auf eine Wiederherstellung beschränkt. Es lagen keine ausführungsreifen Planunter- lagen zum Zeitpunkt der Anlagenerneuerung vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Xantener Straße
- Niehler Straße
- Blücherstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1995/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.07.2023
- Erstellt
- 15.06.2023 08:56