AN/1534/2018
Sachstand, Terminierung und geplantes Vorgehen bei der Erstellung einer städtischen Stellplatzsatzung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
3352 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2018 AN/1534/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 13.11.2018 Sachstand, Terminierung und geplantes Vorgehen bei der Erstellung einer städtischen Stellplatzsatzung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am 1.1.2019 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nord- rhein-Westfalen (Baurechtsmodernisierungsgesetz / BauModG NRW) in Kraft. Der § 48 (3) des Gesetzes ermöglicht es der Stadt Köln, eine eigene Stellplatzsat- zung zu erstellen. Im Rahmen dieser Satzung kann bei Neubaumaßnahmen teil- weise oder gänzlich auf die Herstellung von KFZ-Stellplätzen verzichtet werden. Die eingesparten Baukosten können in MIV-reduzierende Maßnahmen (z.B. Fahr- radabstellanlagen, ÖPNV-Förderung, Mieterticket, Carsharing) umgelenkt wer- den. Mit dem Erlass einer städtischen Stellplatzsatzung ergibt sich ein kräftiger Hebel für die Mobilitätswende. Führt doch ein Wohnortwechsel zwangsläufig zu einer Überprüfung der eigenen Mobilitätssituation. Sind am neuen Wohnort alternative Angebote verfügbar, wird der Wechsel vom eigenen Auto zu anderen Fortbewe- gungsmitteln erleichtert. Vor diesem Hintergrund hatte die SPD-Fraktion bereits in der Ratssitzung am 28.06.2016 einen Antrag eingebracht, mit dem sichergestellt werden sollte, dass Köln schnellstmöglich nach Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung von den neuen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren kann. Hierzu sollte die Verwal- tung beauftragt werden, zeitnah eine Stellplatzsatzung für Köln zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Diese Initiative wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt mit dem Hinweis, das Thema sei längst in der Bearbeitung und auf dem richtigen Weg. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des BauModG NRW liegt ein Entwurf für eine Kölner Stellplatzsatzung bislang allerdings nicht vor. - 2 - Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bis wann wird der Entwurf einer städtischen Stellplatzsatzung vorliegen? 2. Welche Kriterien sollen für die Reduzierung des Stellplatzschlüssels bei Neu- bauprojekten zur Anwendung gebracht werden? 3. Auf welche Art werden die eingesparten Baukosten in alternative Mobilitätsan- gebote investiert? 4. In Hamburg und Berlin wurden die Stellplatzsatzungen 2013 zur Gänze aufge- hoben. Evaluierungen aus Hamburg liegen seit Anfang des Jahres vor. Werden die dort gemachten Erfahrungen in die Kölner Stellplatzsatzung eingearbeitet? 5. In Köln sind bereits in der Vergangenheit Neubauprojekte mit stark reduzier- tem Stellplatzschlüssel und Modal-Split-fördernden Infrastrukturmaßnahmen realisiert worden (z.B. Stellwerk60 in Nippes). Hat für dieses oder andere Pro- jekte eine Evaluierung stattgefunden? Die Beantwortung der Anfrage soll auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1534/2018
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.11.2018
- Erstellt
- 02.11.2018 09:44