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AN/1534/2018

Sachstand, Terminierung und geplantes Vorgehen bei der Erstellung einer städtischen Stellplatzsatzung

SPD Anfrage nach § 4 02.11.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.11.2018, TOP 5.2.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3352 Zeichen

An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses  
Andreas Wolter 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2018 
 
AN/1534/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
 
Sachstand, Terminierung und geplantes Vorgehen bei der Erstellung einer städtischen 
Stellplatzsatzung 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
am 1.1.2019 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nord-
rhein-Westfalen (Baurechtsmodernisierungsgesetz / BauModG NRW) in Kraft. Der 
§ 48 (3) des Gesetzes ermöglicht es der Stadt Köln, eine eigene Stellplatzsat-
zung zu erstellen. Im Rahmen dieser Satzung kann bei Neubaumaßnahmen teil-
weise oder gänzlich auf die Herstellung von KFZ-Stellplätzen verzichtet werden. 
Die eingesparten Baukosten können in MIV-reduzierende Maßnahmen (z.B. Fahr-
radabstellanlagen, ÖPNV-Förderung, Mieterticket, Carsharing) umgelenkt wer-
den. 
 
Mit dem Erlass einer städtischen Stellplatzsatzung ergibt sich ein kräftiger Hebel 
für die Mobilitätswende. Führt doch ein Wohnortwechsel zwangsläufig zu einer 
Überprüfung der eigenen Mobilitätssituation. Sind am neuen Wohnort alternative 
Angebote verfügbar, wird der Wechsel vom eigenen Auto zu anderen Fortbewe-
gungsmitteln erleichtert. 
 
Vor diesem Hintergrund hatte die SPD-Fraktion bereits in der Ratssitzung am 
28.06.2016 einen Antrag eingebracht, mit dem sichergestellt werden sollte, dass 
Köln schnellstmöglich nach Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung von 
den neuen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren kann. Hierzu sollte die Verwal-
tung beauftragt werden, zeitnah eine Stellplatzsatzung für Köln zu erarbeiten 
und zur Beschlussfassung vorlegen. Diese Initiative wurde von der Ratsmehrheit 
abgelehnt mit dem Hinweis, das Thema sei längst in der Bearbeitung und auf 
dem richtigen Weg. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des BauModG NRW liegt 
ein Entwurf für eine Kölner Stellplatzsatzung bislang allerdings nicht vor.

- 2 - 
 
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Bis wann wird der Entwurf einer städtischen Stellplatzsatzung vorliegen? 
 
2. Welche Kriterien sollen für die Reduzierung des Stellplatzschlüssels bei Neu-
bauprojekten zur Anwendung gebracht werden? 
 
3. Auf welche Art werden die eingesparten Baukosten in alternative Mobilitätsan-
gebote investiert? 
 
4. In Hamburg und Berlin wurden die Stellplatzsatzungen 2013 zur Gänze aufge-
hoben. Evaluierungen aus Hamburg liegen seit Anfang des Jahres vor. Werden 
die dort gemachten Erfahrungen in die Kölner Stellplatzsatzung eingearbeitet? 
 
5. In Köln sind bereits in der Vergangenheit Neubauprojekte mit stark reduzier-
tem Stellplatzschlüssel und Modal-Split-fördernden Infrastrukturmaßnahmen 
realisiert worden (z.B. Stellwerk60 in Nippes). Hat für dieses oder andere Pro-
jekte eine Evaluierung stattgefunden? 
 
Die Beantwortung der Anfrage soll auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur 
Kenntnis gegeben werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1534/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
02.11.2018
Erstellt
02.11.2018 09:44