V/0408/2019
Zielvereinbarung 2019 Jobcenter Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0408/2019 Kurzüberblick Die Vorlage, die jährlich erscheint, dient der Berichterstattung an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu den mit dem Land NRW vereinbarten Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Reduzierung der Langzeitleistungs- beziehenden“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Auftrag des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung aus dem jeweiligen Vorjahr zu erfüllen, mit dem Land NRW eine Zielvereinbarung abzuschließen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz
Berichtsvorlage
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V/0408/2019
V/0408/2019
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Zielvereinbarung 2019 Jobcenter Münster
Beratungsfolge
14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Mit Vorlage V/0834/2018 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung die Verwaltung der Stadt Münster beauftragt, mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) eine Zielvereinbarung abzuschließen.
Zu den Zielen „Verbesserung der Integrationsquote“, „Veränderung des jahresdurchschnittlichen Be-
standes an Langzeitleistungsbeziehern“ und „Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleis-
tungsbeziehenden“ wurde ein Zielwertrahmen festgelegt, innerhalb dessen das Jobcenter die Zielver-
einbarungsgespräche mit dem MAGS NRW vereinbaren konnte. Das Zielvereinbarungsgespräch mit
dem MAGS NRW fand am 12. Dezember 2018 statt. Die vom Land unterzeichnete Zielvereinbarung
ist Anfang des Monats April 2019 eingegangen.
Es wurden folgende Ziele mit dem MAGS NRW vereinbart, die sich im Rahmen des vorgegebenen
Zielwertrahmens bewegen:
1. Verbesserung der Integrationsquote
Das Ziel ist im Jahr 2019 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um 0,9 % gegen-
über dem erreichten Wert des Vorjahres1 (3.391 Integrationen) erhöht.
In Zahlen bedeutet das, dass 3.421 Integrationen zu erzielen sind.
Das Ziel zur Integrationsquote (K2) ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2019 gegenüber der
erreichten Vorjahresquote2 um 3,2 % steigt (K2 = + 3,2 %), das entspricht einer Integrationsquote von
23,6 %.
1 Vgl. Vorlage V/0106/2019 (Zielerreichung Dezember 2018).
2 Vorjahr: 22,9 %, vgl. Vorlage V/0106/2019 (Zielerreichung Dezember 2018).
Jobcenter
25.04.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Reckfort
Telefon: 492-9038
ReckfortS@stadt-
muenster.de
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V/0408/2019
2. Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern
Das Ziel ist im Jahr 2019 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbezie-
henden um nicht mehr als 3,8 % (K3 = + 3,8 %) über dem durchschnittlichen Vorjahresergebnis (Vor-
jahr3: 9.483 Personen) liegt.
Das bedeutet in Zahlen, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2019
nicht auf einen höheren Wert als 9.843 Personen ansteigen soll.4
Gleichzeitig soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden um 0,5 % (K3E1 = +0,5 %)
über dem Vorjahreswert liegen. Das entspricht einer Integrationsquote von 17,8 %.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
3 Vgl. Vorlage V/0106/2019 (Zielerreichung Dezember 2018).
4 Der Endbestand 2018 (9.799 Personen) bildet die Ausgangsbasis für 2019. Diese Ausgangsbasis ist bereits
höher als der durchschnittliche Jahresbestand 2018.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0408/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37