Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.08.2023 (AN/1498/2024) TOP Ö 7.2.4 bezgl. "Geplante Klärschlammverbrennung in Merkenich"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3635/2024 vom 04.12.2024
Stand: Am 05.12.2024 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Gez. Voigtsberger Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 04.12.2024 3635/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.12.2024 Sportausschuss 05.12.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler am 31.08.2023 (AN/1498/2024) TOP Ö 7.2.4 bezgl. "Geplante Klärschlammverbrennung in Merkenich" Anfrage der CDU-Fraktion: 1. Wer hat die Vermessungen auf dem Sportplatz Ivenshofweg beauftragt und aus wel- chem Grund? 2. Stehen die Vermessungen in irgendeiner Verbindung mit der geplanten Klärschlamm- verbrennungsanlage? Wenn ja, in welcher? 3. Ist auszuschließen, dass die Nutzung und Betrieb der Sportanlage in diesem Zusam- menhang eingeschränkt bzw. untersagt wird? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1: Die Sportanlage am Ivenshofweg liegt im Eigentum der Stadt Köln und ist langfristig an die SpVg Rheindörfer Köln-Nord vermietet. Da der Verwaltung keine städtischen oder privaten Vermessungsarbeiten auf dem Gelände bekannt waren, wurde die KLAR GmbH um Auskunft gebeten. Die Verwaltung wurde seitens der KLAR GmbH darüber informiert, dass Vermessungsarbei- ten auf dem Sportplatz weder durch die Rheinenergie AG oder die KLAR GmbH beauftragt wurden noch dort bekannt waren. Der ansässige Sportverein konnte ebenfalls keine weiter- führenden Informationen beitragen. Im Ergebnis kann daher nicht mehr nachvollzogen wer- den, wer für die Durchführung der Vermessungsarbeiten verantwortlich ist. Zu 2: Ein Zusammenhang zwischen den Vermessungsarbeiten und der geplanten Klärschlammver- brennungsanlage wurde aus den unter 1. genannten Gründen seitens der KLAR GmbH ge- genüber der Verwaltung verneint. Zudem wurde erläutert, dass der geplante Standort der Klärschlammverbrennungsanlage nicht an die Sportanlage angrenzt und in einem von der Be- bauung abgewandten Geländeteil in Richtung Ford Supplier Park realisiert werden soll. Zu 3: Sowohl die KLAR GmbH als auch die SpVg Rheindörfer Köln-Nord schließen Einschränkun- gen des Sportbetriebs im Zusammenhang mit der geplanten Klärschlammverbrennungsan- lage aus. Zuletzt wurde eine langjährige Zusammenarbeit zwischen beiden Akteuren verein- bart, die darauf abzielt, den Sportplatz aufzuwerten und energetisch zu optimieren.
Beratungsverlauf
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05.12.2024
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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