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AN/1085/2019

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Barrierefreie Gehwege

Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne) 22.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.11.2019, TOP 6.6

Anfrage (Grüne BV4)

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Anfrage (Grüne BV4)

4369 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1085/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Barrierefreie Gehwege 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
vor mehr als zwei Jahren hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen, dass auf 
Ehrenfelder Gehwegen, wenn möglich, eine Mindestdurchgangsbreite für 
Fußgängerinnen und Fußgänger von 2 Metern einzuhalten ist. Dies richtete sich 
insbesondere gegen illegal auf dem Gehweg parkende Autos. Umgesetzt ist dieser 
nicht beanstandende Beschluss bisher allerdings in keiner Weise. 
Zum zweijährigen Beschlussjubiläum fragte deshalb der Einzelvertreter Harald 
Schuster in der BV-Sitzung am 5.11.2018 die Verwaltung, wann sie gedenkt, den 
Beschluss umzusetzen. Nachdem er mehr als ein halbes Jahr auf eine Antwort 
warten musste, antwortete die Verwaltung am 8.7.2019 lapidar, dass sie sich in 
dieser Frage noch in einem Abstimmungsprozess befinde. 
Gleichwohl sind uns Informationen und schriftliche Aussagen der Verwaltung 
bekannt, dass die Stadt Köln mit dem Beschluss der BV Ehrenfeld zur barrierefreien 
Mobilität durchaus nach außen hin auftritt. So wird dieser Beschluss gegenüber 
Gastronomen erwähnt, um eine Einschränkung der Außengastronomie 
anzukündigen, oder Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, um eine Ablehnung von 
Begrünungsmaßnahmen auf einem 3 m breiten Gehweg zu begründen.  
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 
1. Was sind die Gründe dafür, dass sich die Verwaltung immer noch in der 
Abstimmung über die Umsetzung des am 7.11.2016 
ordnungsgemäß gefassten Beschlusses der BV Ehrenfeld 
zur Barrierefreiheit auf Gehwegen befindet, und was 
erachtet die Verwaltung als notwendigen Zeitraum, um 
einen solchen Beschluss umzusetzen, bevor die 
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

- 2 - 
Einschaltung der Kommunalaufsicht angemessen erscheint? 
2. Wann kann die Bezirksvertretung Ehrenfeld damit rechnen, dass ihre 
Beschlussfassung zu Mindestdurchgangsbreiten von Gehwegen umgesetzt wird? 
3. Da oben dargelegt wurde, dass die Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und 
Bürgern durchaus mit dem Beschluss der BV Ehrenfeld zu Durchgangsbreiten für 
Gehwege argumentiert, gleichwohl nicht, wenn der motorisierte Individualverkehr 
davon betroffen ist, stellt sich die Frage, in welchen Bereichen die Verwaltung den 
Beschluss bei ihrem Handeln bereits zugrunde legt und in welchen Bereichen nicht? 
4. In der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zu 
„illegalem Gehwegparken“ (Vorlage 1905/2019) führt die Verwaltung aus, dass sie 
„bei einem normal frequentierten Gehweg einen verbleibenden Durchgang von unter 
1,2 m als Behinderung annimmt. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkommen kann 
dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein.“ In diesem Zusammenhang stellt sich 
die Frage, welches Fußgängeraufkommen die Stadt Köln für einen „normal 
frequentierten Gehweg“ zugrunde legt, und bei welchen Abweichungen der 
Fußgängerfrequenz nach oben bzw. unten dann welche Restdurchgangsbreiten als 
Behinderung angenommen werden? (Bitte tabellarisch darstellen) 
5. An welchen rechtlichen Grundlagen orientiert sich die Verwaltung, um für einen 
„normal frequentierten Gehweg“ einen verbleibenden Durchgang von 1,2 Metern als 
nicht behindernd einzustufen? 
Abschließend verw eisen w ir in diesem Zusammenhang noch auf § 4, Abs. 6 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln: 
„Die Beantw ortung von Anfragen erfolgt durch die Verw altung in der Regel schriftlich 
zu der Sitzung, zu der die Anfrage fristgemäß gestellt w urde. In von der Verw altung 
zu begründenden Ausnahmefällen erfolgt die Beantw ortung in der darauf folgenden 
Sitzung.“ 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Klemm        Christiane Martin 
Bezirksvertreter       Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1085/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne)
Datum
22.08.2019
Erstellt
22.08.2019 13:57