AN/1085/2019
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Barrierefreie Gehwege
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Anfrage (Grüne BV4)
4369 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1085/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Barrierefreie Gehwege Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, vor mehr als zwei Jahren hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen, dass auf Ehrenfelder Gehwegen, wenn möglich, eine Mindestdurchgangsbreite für Fußgängerinnen und Fußgänger von 2 Metern einzuhalten ist. Dies richtete sich insbesondere gegen illegal auf dem Gehweg parkende Autos. Umgesetzt ist dieser nicht beanstandende Beschluss bisher allerdings in keiner Weise. Zum zweijährigen Beschlussjubiläum fragte deshalb der Einzelvertreter Harald Schuster in der BV-Sitzung am 5.11.2018 die Verwaltung, wann sie gedenkt, den Beschluss umzusetzen. Nachdem er mehr als ein halbes Jahr auf eine Antwort warten musste, antwortete die Verwaltung am 8.7.2019 lapidar, dass sie sich in dieser Frage noch in einem Abstimmungsprozess befinde. Gleichwohl sind uns Informationen und schriftliche Aussagen der Verwaltung bekannt, dass die Stadt Köln mit dem Beschluss der BV Ehrenfeld zur barrierefreien Mobilität durchaus nach außen hin auftritt. So wird dieser Beschluss gegenüber Gastronomen erwähnt, um eine Einschränkung der Außengastronomie anzukündigen, oder Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, um eine Ablehnung von Begrünungsmaßnahmen auf einem 3 m breiten Gehweg zu begründen. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Was sind die Gründe dafür, dass sich die Verwaltung immer noch in der Abstimmung über die Umsetzung des am 7.11.2016 ordnungsgemäß gefassten Beschlusses der BV Ehrenfeld zur Barrierefreiheit auf Gehwegen befindet, und was erachtet die Verwaltung als notwendigen Zeitraum, um einen solchen Beschluss umzusetzen, bevor die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Einschaltung der Kommunalaufsicht angemessen erscheint? 2. Wann kann die Bezirksvertretung Ehrenfeld damit rechnen, dass ihre Beschlussfassung zu Mindestdurchgangsbreiten von Gehwegen umgesetzt wird? 3. Da oben dargelegt wurde, dass die Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern durchaus mit dem Beschluss der BV Ehrenfeld zu Durchgangsbreiten für Gehwege argumentiert, gleichwohl nicht, wenn der motorisierte Individualverkehr davon betroffen ist, stellt sich die Frage, in welchen Bereichen die Verwaltung den Beschluss bei ihrem Handeln bereits zugrunde legt und in welchen Bereichen nicht? 4. In der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zu „illegalem Gehwegparken“ (Vorlage 1905/2019) führt die Verwaltung aus, dass sie „bei einem normal frequentierten Gehweg einen verbleibenden Durchgang von unter 1,2 m als Behinderung annimmt. Je nach tatsächlichem Fußgängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein.“ In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welches Fußgängeraufkommen die Stadt Köln für einen „normal frequentierten Gehweg“ zugrunde legt, und bei welchen Abweichungen der Fußgängerfrequenz nach oben bzw. unten dann welche Restdurchgangsbreiten als Behinderung angenommen werden? (Bitte tabellarisch darstellen) 5. An welchen rechtlichen Grundlagen orientiert sich die Verwaltung, um für einen „normal frequentierten Gehweg“ einen verbleibenden Durchgang von 1,2 Metern als nicht behindernd einzustufen? Abschließend verw eisen w ir in diesem Zusammenhang noch auf § 4, Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln: „Die Beantw ortung von Anfragen erfolgt durch die Verw altung in der Regel schriftlich zu der Sitzung, zu der die Anfrage fristgemäß gestellt w urde. In von der Verw altung zu begründenden Ausnahmefällen erfolgt die Beantw ortung in der darauf folgenden Sitzung.“ Mit freundlichen Grüßen Ralf Klemm Christiane Martin Bezirksvertreter Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Venloer Straße 419
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1085/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (Grüne)
- Datum
- 22.08.2019
- Erstellt
- 22.08.2019 13:57