Prämierung des zentralen BEM-Verfahrens durch den Landschaftsverband Rheinland
Mitteilung Ausschuss 1535/2019 vom 08.05.2019
Stand: Am 13.05.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/2 Vorlagen-Nummer 07.05.2019 1535/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 Prämierung des zentralen BEM-Verfahrens der Stadt Köln durch den Landschaftsverband Rheinland Seit 2007 vergibt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Prämie in Höhe von 10.000,00 € an öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des Be- trieblichen Eingliederungsmanagements. Die Stadt Köln hat sich im August 2018 beim LVR um die Prämierung beworben und das zentrale BEM-Konzept in Form der Dienstanweisung zum Betriebli- chen Eingliederungsmanagement (DA BEM) in der Fassung vom 15.07.2017 einschließlich aller im BEM-Verfahren notwendigen Unterlagen eingereicht. Im März 2019 erreichte I/2 schließlich die Mitteilung des LVR, dass das zentrale BEM-Konzept der Stadt Köln alle für eine Prämierung erforderlichen Kriterien erfüllt. Mit der Prämierung soll der vorbild- liche Charakter des zentralen BEM-Konzeptes der Stadt Köln für andere öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen hervorgehoben werden. In einem feierlichen Rahmen übergab Frau Prof. Dr. Faber als Dezernentin des LVR für Schulen, In- klusionsamt und Soziale Entschädigung, die Prämie am Freitag, den 03. Mai 2019 an Stadtdirektor Dr. Stephan Keller. Am 01.07.2017 wurde das bisher in dezentraler Zuständigkeit durchgeführte Verfahren der Betriebli- chen Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter (sogenanntes BEM-Verfahren) Beschäftig- ter nach § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) durch ein zentrales BEM-Konzept abgelöst. Die Verwaltung hat entschieden, für die zentrale Durchführung der BEM-Verfahren 12 Vollzeitstellen einzurichten und sowohl organisatorisch als auch räumlich bei I/2-Betriebliches Gesundheitsma- nagement anzubinden. Im Vorfeld wurden bei 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und I/D3-Stabsstelle Bür- gerservice entsprechende Pilot-Projekte durchgeführt. Hier zeigte sich deutlich, dass durch die strikte Trennung der BEM-Durchführung von der personalverantwortlichen Stelle BEM-Verfahren zeitnaher eingeleitet, effizienter und neutraler durchgeführt und zügiger zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten. Seit Einführung des zentralen BEM-Verfahrens bei I/2-5/Betriebliches Eingliederungsmanagement am 01.07.2017 konnten bis 31.12.2018 von insgesamt 1.820 durchgeführten BEM-Verfahren bereits zwei Drittel erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei reichen die im Einvernehmen mit den Beschäfti- gungsdienststellen im BEM-Prozess vereinbarten Maßnahmen von geänderten Arbeitsabläufen über die Vereinbarung von mobilem Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen bis hin zur Umsetzung in ein anderes, für die gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen beziehungsweise des Betroffe- nen geeignetes Aufgabengebiet. Auch die Erkenntnis, dass eine Wiedereingliederung nach dem Ausschöpfen aller zumutbaren Mög- lichkeiten nicht möglich ist, kann das Ergebnis eines BEM-Verfahrens darstellen. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf
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13.05.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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