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1535/2019

Prämierung des zentralen BEM-Verfahrens durch den Landschaftsverband Rheinland

Mitteilung Ausschuss 08.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.05.2019, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3148 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.05.2019 
 1535/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 
 
Prämierung des zentralen BEM-Verfahrens der Stadt Köln durch den Landschaftsverband 
Rheinland 
Seit 2007 vergibt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Prämie in Höhe von 10.000,00 € an 
öffentliche Arbeitgeber und Unternehmen für die beispielhafte Einführung und Umsetzung des Be-
trieblichen Eingliederungsmanagements. Die Stadt Köln hat sich im August 2018 beim LVR um die 
Prämierung beworben und das zentrale BEM-Konzept in Form der Dienstanweisung zum Betriebli-
chen Eingliederungsmanagement (DA BEM) in der Fassung vom 15.07.2017 einschließlich aller im 
BEM-Verfahren notwendigen Unterlagen eingereicht. 
Im März 2019 erreichte I/2 schließlich die Mitteilung des LVR, dass das zentrale BEM-Konzept der 
Stadt Köln alle für eine Prämierung erforderlichen Kriterien erfüllt. Mit der Prämierung soll der vorbild-
liche Charakter des zentralen BEM-Konzeptes der Stadt Köln für andere öffentliche Arbeitgeber und 
Unternehmen hervorgehoben werden. 
In einem feierlichen Rahmen übergab Frau Prof. Dr. Faber als Dezernentin des LVR für Schulen, In-
klusionsamt und Soziale Entschädigung, die Prämie am Freitag, den 03. Mai 2019 an Stadtdirektor 
Dr. Stephan Keller. 
 
Am 01.07.2017 wurde das bisher in dezentraler Zuständigkeit durchgeführte Verfahren der Betriebli-
chen Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter (sogenanntes BEM-Verfahren) Beschäftig-
ter nach § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) durch ein zentrales BEM-Konzept 
abgelöst. 
 
Die Verwaltung hat entschieden, für die zentrale Durchführung der BEM-Verfahren 12 Vollzeitstellen 
einzurichten und sowohl organisatorisch als auch räumlich bei I/2-Betriebliches Gesundheitsma-
nagement anzubinden. 
 
Im Vorfeld wurden bei 67/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und I/D3-Stabsstelle Bür-
gerservice entsprechende Pilot-Projekte durchgeführt. Hier zeigte sich deutlich, dass durch die strikte 
Trennung der BEM-Durchführung von der personalverantwortlichen Stelle BEM-Verfahren zeitnaher 
eingeleitet, effizienter und neutraler durchgeführt und zügiger zum erfolgreichen Abschluss gebracht 
werden konnten. 
Seit Einführung des zentralen BEM-Verfahrens bei I/2-5/Betriebliches Eingliederungsmanagement am 
01.07.2017 konnten bis 31.12.2018 von insgesamt 1.820 durchgeführten BEM-Verfahren bereits zwei 
Drittel erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei reichen die im Einvernehmen mit den Beschäfti-
gungsdienststellen im BEM-Prozess vereinbarten Maßnahmen von geänderten Arbeitsabläufen über 
die Vereinbarung von mobilem Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen bis hin zur Umsetzung in ein 
anderes, für die gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen beziehungsweise des Betroffe-
nen geeignetes Aufgabengebiet. 
Auch die Erkenntnis, dass eine Wiedereingliederung nach dem Ausschöpfen aller zumutbaren Mög-
lichkeiten nicht möglich ist, kann das Ergebnis eines BEM-Verfahrens darstellen. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1535/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.05.2019
Erstellt
29.04.2019 16:02