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2591/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken Ferdinandstraße, Köln-Mülheim, Aktenzeichen 89/25

Mitteilung BV 20.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 10.2.19

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

868 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2591/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken Ferdinandstraße, Köln-
Mülheim, Aktenzeichen 89/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Brohl

Anlage 1 Eingabe

732 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 24. Juni 2025 18:28 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Anwohner Parkplatz für die Ferdinand Str, 51063 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Wir Anwohner der Ferdinand Straße, 51063 Köln finden kaum Parkplätze durch die 
Messe und Konzert Besucher Die uns die Parkplätze dauerhaft blockieren. Was 
gedenke Sie tun? 
 
Wie wünschen und gerne Anwohner Parkplätze aber nicht in 10 Jahren! 
 
Wir bitten 🙏🏽 Sie um ihre Unterstützung! Ich habe vor 5 Jahren auch eine E-Mail 
geschrieben bis dato keine Lösung.  
 
Wir wohnen leider nicht in Lindenthal oder Ehrenfeld wo sofort das umgesetzt wird! 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

4917 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 89/25 13.08.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken Ferdinandstraße, Köln-Mül-
heim, Aktenzeichen 89/25 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.06.2025. 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat mir hierzu eine Stellungnahme zu-
kommen lassen, die ich Ihnen heute gerne weitergebe:  
„Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln 
eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur 
Wohnung zumutbar.  
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo 
mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks 
im öffentlichen Straßenland die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine 
ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ih-
rer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. 
Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. 
Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere 
Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver-
mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort 
sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheb-
lichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnenden des 
städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich 
fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr 
Kraftahrzeug zu finden.

Seite 2/2 
Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine 
Parkraumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punk-
tuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern 
von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden.  
Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist 
nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung 
durchgeführt, wenn von den politischen Gremien ein Untersuchungs- oder Planungs-
beschluss gefasst wird. 
Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen 
und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum-
untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein erheblicher Parkdruck besteht 
und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvor-
rechten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln-Mülheim erfasst. 
Derzeit stehen noch ca. 30 Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen 
bzw. Beschlüsse zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirks-
vertretungen aus. Durch den „Masterplan Parken“ und die damit verbundenen Aufga-
ben und Herangehensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Ver-
kehrs ist zunächst ein Konzept zur Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplan 
Parkens zu erstellen. Danach wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufga-
ben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. Insofern kann zurzeit 
kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für 
weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.  
Darüber hinaus sind aktuell alle Kräfte zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die eine 
Überprüfung und ggfs. Überplanung aller bereits bestehenden Bewohnerparkgebiete 
erforderlich machen, gebunden.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau      unter der Telefonnummer 
0221/221-     oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Brohl  
stellvertretende Amtsleiterin

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2591/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.08.2025
Erstellt
20.08.2025 07:09