2591/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken Ferdinandstraße, Köln-Mülheim, Aktenzeichen 89/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2591/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken Ferdinandstraße, Köln- Mülheim, Aktenzeichen 89/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Brohl
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Dienstag, 24. Juni 2025 18:28 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anwohner Parkplatz für die Ferdinand Str, 51063 Sehr geehrte Damen und Herren, Wir Anwohner der Ferdinand Straße, 51063 Köln finden kaum Parkplätze durch die Messe und Konzert Besucher Die uns die Parkplätze dauerhaft blockieren. Was gedenke Sie tun? Wie wünschen und gerne Anwohner Parkplätze aber nicht in 10 Jahren! Wir bitten 🙏🏽 Sie um ihre Unterstützung! Ich habe vor 5 Jahren auch eine E-Mail geschrieben bis dato keine Lösung. Wir wohnen leider nicht in Lindenthal oder Ehrenfeld wo sofort das umgesetzt wird! Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 89/25 13.08.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken Ferdinandstraße, Köln-Mül- heim, Aktenzeichen 89/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.06.2025. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat mir hierzu eine Stellungnahme zu- kommen lassen, die ich Ihnen heute gerne weitergebe: „Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ih- rer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver- mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheb- lichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnenden des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Seite 2/2 Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punk- tuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von den politischen Gremien ein Untersuchungs- oder Planungs- beschluss gefasst wird. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum- untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein erheblicher Parkdruck besteht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvor- rechten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln-Mülheim erfasst. Derzeit stehen noch ca. 30 Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen bzw. Beschlüsse zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten aus fast allen Bezirks- vertretungen aus. Durch den „Masterplan Parken“ und die damit verbundenen Aufga- ben und Herangehensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Ver- kehrs ist zunächst ein Konzept zur Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplan Parkens zu erstellen. Danach wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufga- ben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann. Darüber hinaus sind aktuell alle Kräfte zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die eine Überprüfung und ggfs. Überplanung aller bereits bestehenden Bewohnerparkgebiete erforderlich machen, gebunden.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl stellvertretende Amtsleiterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2591/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 20.08.2025 07:09