1956/2018
Entwicklung von Zündorf Süd
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4936 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1956/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Entwicklung von Zündorf Süd hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.12.2017, TOP 8.2.2 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann wird das Planfeststellungsverfahren zum zweiten Abschnitt der A 59 voraussichtlich ab- geschlossen? Bis wann müssen entsprechend alle Daten zum möglichen Anschluss der L 82-6n vorliegen, damit diese im Verfahren noch berücksichtigt werden können? Und kann dieses Ter- minziel erreicht werden oder sind dazu zusätzliche Anstrengungen, ggf. eine externe Unterstüt- zung, erforderlich? 2. Bis wann liegen aktuelle Berechnungen zur Nutzen-Kosten-Analyse vor zur Verlängerung der Linie 7, gestaffelt nach einer Verlängerung bis Zündorf-Süd, bis Langel-Süd und über Lülsdorf hinaus bis Niederkassel? Und wann können diese Zahlen der Bezirksvertretung vorgestellt werden? 3. Welche Verfahren sind neben den Verkehrsuntersuchungen zu den Themen Ökologie und Klima erforderlich? Sind diese bereits beauftragt bzw. bis wann ist eine Beauftragung dieser Gutachten geplant? 4. Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Stadtverwaltung im Hinblick auf die weitere Betei- ligung der Öffentlichkeit?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Hierzu teilt der Landesbetrieb Straßen NRW Folgendes mit: „Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird den so genannten Vorentwurf zum Ausbau der A 59 zwischen der Anschlussstelle (AS) Flughafen und der Tank und Rastanlage Liburer Heide in Kür- ze auf den Genehmigungsweg zum Bundesverkehrsministerium geben. Nach der Genehmigung kann das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich gegen Ende diesen Jahres oder Anfang kommenden Jahres mit der Aufstellung des Feststellungsentwurfes begonnen werden. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen muss dann mit einer Verfahrensdauer von 3 Jahren gerechnet werden. Zur Frage einer Anbindung der L 82 an die A 59 kann generell festgehalten werden, dass der An- schluss ermöglicht werden muss, ohne den dringend notwendigen Ausbau der A 59 dadurch zu verzögern. Es muss also darum gehen, die Planung zur Anbindung der L 82 an die A 59 so schnell wie möglich vorzunehmen. Für den Landesbetrieb Straßenbau NRW ist die maßgebliche Frage, welche Auswirkung die L 82- 6n-Planung auf die Ausbauplanung der A 59 hat. Abhängig von den noch nicht ermittelten Ver- 2 kehrszahlen der neuen AS durch den Landesbetrieb sind Varianten von einer reinen Ergänzung der A 59-Planung um die neue AS bis hin zu einer vollständig anderen Ausbauplanung denkbar. Dies wäre der Fall, wenn zwischen der AS Flughafen und der neuen AS ein zusätzlicher Fahrstrei- fen in Fahrtrichtung Bonn erforderlich würde.“ Aus Sicht der Verwaltung scheint dies nicht erforderlich, da die gleichen Verkehre nur weiter nörd- lich als zu heute auf die A 59 geleitet werden. Dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 folgend, ist die Verwaltung in Gesprä- chen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, um den Anschluss der L 82n an die BAB A 59 zu er- möglichen. Die angesprochenen notwendigen Untersuchungen werden durchgeführt. Für die Pla- nung der L 82n und deren Anbindung an die BAB A 59 wurde gemeinsam mit den Umlandge- meinden ein externes Planungsbüro mit der Durchführung einer Machbarkeitsuntersuchung be- auftragt. Die Beauftragung erfolgt in Abstimmung und finanzieller Beteiligung der Stadt Niederkas- sel und des Rhein-Sieg-Kreises. Zu Frage 2: Für die Linie 7 hat die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) in 2013 eine Nachrechnung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) bei Spiekermann beauftragt. Im Ergebnis wurde unter Einbeziehung des Neubaugebietes ein Verkehrswert von 1,37 abgeschätzt. Zu Frage 3: Die konkrete Identifizierung notwendiger Gutachten erfolgt in den ausstehenden Planverfah- ren. Diese sollten sinnvoller Weise erst eingeleitet werden, wenn die Trassenführung und Finanzierung der Ortsumgehung Zündorf verbindlich geregelt sind. Es ist davon auszugehen, dass bodenkundliche Sondierungen, Verkehrsgutachten, Starkregen- und Niederschlagsma- nagementkonzepte sowie weitere ergänzende Untersuchungen erforderlich sein werden. Frage 4: Ergänzend zum ersten Bürgerworkshop soll ein zweites Format zur Bürgerbeteiligung und Information stattfinden. Sobald die Machbarkeitsstudie vorliegt und insbesondere mit dem Land NRW abgestimmt ist, kann mit der inhaltlichen Konzeption des Beteiligungsformats begonnen werden. Sofern ein geeignetes architektonisches Konzept vorliegt, sind im Rah- men der Baurechtsschaffung (Bebauungsplan-Verfahren) die Durchführung formeller Beteili- gungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. (1) BauGB (Baugesetzbuch) beabsichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1956/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.07.2018
- Erstellt
- 08.06.2018 12:44