AN/1728/2023
Änderungsantrag zu Top 10.2 (2184/2023): Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
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Grüne Änderungsantrag nach § 13
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2023 AN/1728/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Änderungsantrag zu Top 10.2 (2184/2023): Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu Top 10.2 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.09.2023. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt folgende Änderungen: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß des Betrachtungsrau- mes (Anlage 2) zu erweitern. 2. Eine Wohnbebauung soll ausschließlich im Innenbereich ermöglicht werden. Im er- weiterten Geltungsbereich entspricht dies den durch den Umzug des Sportplatzes freigewordenen Flächen (Potentialfläche innerstädtische Entwicklung). 3. Die Verwaltung soll mit den Eigentümer*innen der Grundstücke südlich der Rösrather Straße Verkaufsgespräche führen, um diese Flächen für den Gemeinbedarf zu erwer- ben. - 2 - 4. Für die Flächen nördlich der Fläche 8-808-006 (= nördlicher Teil des Betrachtungs- raums) soll der Bebauungsplan den Erhalt der Freifläche festschreiben. Begründung: Angesichts des auslaufenden Pachtvertrages soll der RSV Rath/Heumar zeitnah Planungssi- cherheit durch Modernisierung des Bestandsplatzes als Interim und auch durch die Entwick- lung eines neuen Sportplatzes im Außenbereich erhalten. Auch der im neuen Schulentwick- lungsplan vorgemerkten weiterführenden Schule soll im Plangebiet Rechnung getragen wer- den. Ferner ist es von stadträumlicher Relevanz, den Grünzug und damit die Kaltluftschneise ins- besondere zwischen Rösrather Straße und Rather See von einer Bebauung freizuhalten. Dem Bereich wird eine hohe Bedeutung für das Stadtklima beigemessen. Die vorgesehene Wohnbebauung wird auf den durch die Verlagerung der Sportplätze frei werdenden Flächen realisiert. Rath/Heumar gewinnt damit ein attraktives neues Stadtteilzentrum. Das Vorhaben verfolgt auf diesem Weg den durch das Baugesetzbuch festgelegten Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung (§1, Abs. 5 BauGB). Der dahingehende stadtplanerische Umbau ent- spricht dem in der Stadtstrategie 2030+ festgelegten Leitbild der kompakten, nutzungsge- mischten Stadt und kann als Gelegenheit für eine qualitätsvolle Verdichtung begriffen wer- den. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1728/2023
- Typ
- Grüne Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 26.09.2023
- Erstellt
- 26.09.2023 14:01