0317/2020
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB sowie Beschluss über den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans
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Anlage 2 Überarbeiteter städtebaulicher Entwurf
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Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg 99 · 51105 Köln LORENZEN MAYER ARCHITEKTEN GmbH Waldemarstraße 33a · 10999 Berlin T 030 339 885 860 · F 030 339 885 869 info@lorenzenmayer.de 1:500 bw "Zusammen Wohnen in Roggendorf" BAUHERR PLANUNG MASSSTAB BEARBEITER Vorentwurf Köln Roggendorf/Thenhoven PROJEKTLAGE PROJEKTNULL ± 0,00 = + 41,00 m ü. NHN LEGENDE Lageplan PLANFORMAT: DIN A0 · 841 x 1189 mm Baptiststraße 52-58 50769 Köln 30.01.2020 Datum 16,00 21,19 15,00 16,905 24,46 11,195 Gleis Grenze zu Ausgleichsfläche FNP gem . Parzellenplan Grundstücksfläche PKW - Wendeanlage PKW- Wendeanlage PKW- Wendeanlage PKW- Wendeanlage PKW- Wendeanlage PKW - Wendeanlage Bahngleis 16,,9055 PKW-Wendeanlage PKW- PKW- Wendeanlage 6,0016,00 24,4624,46 21,1921,19 15,0015,00 KW -Wendeanlage PKW-Wendeanlage 11,,1955 Wendeanlage PK PKW Außenspiel I KITA KITA I I I Ausgleichsfläche Erweiterung Ausgleichsfläche Pletschbach Bepflanzungszone I dichte Gehölz - und Strauchpflanzung Bepflanzungszone IIGehölzübergang Baptiststraße Sport & Spiel "Spielpark" Freizeit Planstraße 2 Planstraße 4 privater Weg zur Personenrettung und BrandtbekämpfungIII+D III +D Zufahrt TG III +D III +D IV Jugendeinrichtung Wohngemeinschaft III+D III+D III+D Zufahrt TG III +D III +D III +D III +D III +D Zufahrt TG III +D III +D III +D III +D III +D Zufahrt TG III +D III +D Zufahrt TG III +D III +D Kinderspiel "Grünes Zimmer " Kinderspiel Kinderspiel Kinderspiel "Grünes Zimmer " "Grünes Zimmer " Kinderspiel "Grünes Zimmer " Anbindung an den Mörterweg Mörterweg temporäreLadezone Kita II+D II+D II+D II+D I I I II+D II+D II+D II+D I I I I II+D II+D II+D II+DII+D II+D II+D II+D II+D I I I I I I I II+ D I I I II+ D II+D II+D Zufahrt TG Zufahrt TG Planstraße 3 Planstraße 1 Planstraße 5 Bepflanzungszone I dichte Gehölz - und Strauchpflanzung Zu äche G KindKinde nnnnn merer" nderser ""Grünes ZGrünes Z " P 10,00 30,00 II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D II+D Erschütterungszone 30m vom Gleis (frei von Bebauung ) Lärmschutzzone - Wall bzw . Wand 10m breit Anlage 2
Anlage 1a bisheriger Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1a 0DVWDE N Stadtplanungsamt Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6GOLFK%DSWLVWVWUDHLQ.|OQ5RJJHQGRUI7KHQKRYHQ 0 10050 200 300 Meter
Anlage 1 geänderter Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Südlich Baptiststraße in Köln - Roggendorf/Thenhoven 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 Erläuterung zum Städtebaulichen Konzept
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Anlage 3 Erläuterung zum städtebaulichen Entwurf „Südlich Baptiststraße“ in Köln-Roggendorf/Thenhoven 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1. Anlass der Planung Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein -Westfalen. In der aktu- ellen Bevölkerungsprognose mit Stand Mai 2015 wird Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwoh- nern und 609.000 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwohnungsbedarf beläuft sich da- nach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen, davon rund 30.000 Wohnungen bis 2019 (Ratsbe- schluss vom 20.12.2016). Um der ansässige n und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und, in Anbetracht der aktuellen Situation, dringliches Ziel der Stadtentwicklung. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ca. 11 ha große landwirtschaftlich genutzte Flä- che südlich der Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven, Stadtbezirk Chorweiler. Im Flä- chennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet zu 66 % als Wohnbaufläche dargestellt. Der süd- liche Teil des Plangebietes ist als Grünfläche dargestellt. Die Deutsche Reihenhaus AG, mit Sitz in Köln, Poller Kirchweg 99 , beabsichtigt, die ca. 11 ha große Fläche gemeinsam mit der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Straße des 17. Juni 4, zu Wohnbauland für unterschiedliche Wohnf ormen in Form von Einfamilienhäusern, Rei- henhäusern und Geschosswohnungsbau zu entwickeln und mit einer betreuten Wohngruppe sowie einer Jugendeinrichtung zu ergänzen . Auf dem Gelände wird zudem eine Fläche für eine Kindertageseinrichtung (Kita) vorgehalten. Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstel- lung eines Bebauungsplanes erforderlich. Am 17.05.2018 wurde die Einleitung des Verfahrens eines Bebauungsplanes durch den Stadtentwicklungsausschuss (StEA) beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonst i- gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 - 28.11.2018. Da es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt mit mehr als 75 Wohneinheiten handelt, hat die Deutschen Reihenhaus AG in Zusammenarbeit mit der GAG Immobilien AG gemäß dem Ko- operativen Baulandmodell im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehr- fachbeauftragung als Grundlage der Planung durchgeführt. In die Aufgabenstellung des Qua- lifizierungsverfahrens sind die Ergebnisse der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 eingeflossen. Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, städtebauliche und freiraumpla nerische Gestal- tungsalternativen für die Entwicklung des bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebietes zu Wohnnutzungen zu erhalten. Zusätzlich waren Untersuchungen zur Gebäudeor- ganisation und Gebäudegestaltung der beabsichtigten Einfamilienhäuser und Geschosswoh- nungsbauten gefordert. Unter den 6 Teilnehmergemeinschaften wurde die Arbeit des Büros Lorenzen Mayer Architekten aus Berlin zusammen mit Becht Landschaftsarchitekten aus Ko- penhagen mit dem 1. Rang ausgezeichnet. Die Jury empfahl, unter Berücksichtigung der in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritikpunkte, den Entwurf zur Grundlage für die Wei- terentwicklung der Planung zu machen. Das Büro Lorenzen Mayer hat die folgenden formu- lierten Kritikpunkte überarbeitet und den Entwurf daraufhin angepasst: Die südlich des neuen Quartiers verlaufende Straße wurde so nach Norden verlegt, dass sie nicht mehr in dem Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Ausnutzung beim Geschosswohnungsbau wurde an die geplante GFZ von 1,2 ange- passt und die II-Geschossigkeit auf III-Geschosse + Dach angehoben. Die Tiefgaragen im Geschosswohnungsbau wurden von drei auf fünf Garagenerweitert, sodass alle Wohnungen hieran angebunden sind. 2 / 16 Die Ausbildung der südlichen Reihenhauszeilen wurde so angepasst, dass die Gärten zum Landschaftsschutzgebiet eine klare Kante erhalten und in ihren Größen keine zu starke Varianz aufweisen. Die südlichste der Parktaschen parallel zum Lärmschutzwall ist zugunsten einer großzü- gigeren Freiraumfläche entfallen. 1.2. Ziel der Planung Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Entwicklung eines neuen, durchgrünten Wohnquartiers mit ca. 380 Wohneinheiten, einer Kindertageseinrichtung, einer Jugendeinrichtung sowie einem öffentlichen Spielplatz ge- schaffen werden. Darüber hinaus soll das Landschaftsschutzgebiet im Süden weiterhin ge- schützt und als Ausgleichsfläche gesichert werden. Geplant ist ein Neubaugebiet mit rund 90 Reihenhäusern, gut 20 Einzel- und Doppelhäusern und knapp 270 Wohneinheiten im Ge- schosswohnungsbau. Etwa 70% der Wohnungen im Geschosswohnungsbau sowie die be- treute Wohngruppe sollen öffentlich gefördert errichtet werden. Die Geschosswohnungsbauten sollen in einer dreigeschossigen Bauweise mit Satteldach und die Reihenhäuser mit zwei Geschossen und Satteldächern ausgeführt werden. Die Einzel- und Doppelhäuser sollen mit zwei Geschossen und Walmdächern ausgeführt werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist sowohl oberirdisch wie auch in Tiefgaragen vorge- sehen. Innerhalb des Quartiers sind Freiräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität geplant, zu denen auch eine öffentliche Spielplatzfläche in einer Größe von ca. 1.800 m² zählt. „Grüne Zimmer“ bilden darüber hinaus halböffentliche Binnenräume hinter den privaten Gärten als gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen. Nach Osten hin bildet eine weitere Grünfläche den Übergang zum angrenzenden Lärmschutzwall, der das neue Wohngebiet vor den Emissionen des Bahnverkehrs schützen soll. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler, Stadtteil Roggendorf/Thenhoven und liegt südlich der Baptiststraße, nördlich des Pletschbaches, östlich der Berrischstraße und westlich der Bahnstrecke Köln -Neuss. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2, 3, 5, 79/1, 81/4, 82/4, 83/4, 84/4, 85/4, 133, 134, 136, 146, 148, 151, 153, 154 und 155 der Gemar- kung Worringen, Flur 43. 2.2. Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung 2.2.1. Das Plangebiet Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die sich als Ackerflä- che darstellt. Im Norden liegt das Gelände auf ca. 45 m über NHN und fällt in Richtung Pletsch- bach um ca. 4 Meter ab. Die tiefste Stelle bildet eine Senke, die sich im Südosten des Plan- gebietes im Bereich der künftigen Ausgleichsfläche befindet. 2.2.2. Die Umgebung Nördlich und westlich des Plangebietes befindet sich der Ortsteil Roggendorf/Thenhoven mit überwiegend dörflichem Charakter. Hinsichtlich der Bauweise und der Baualtersklassen ist diese Siedlung sehr heterogen ausgebildet. Neben zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilien- häusern befinden sich hier vorwiegend ein- bis zweigeschossige Hausgruppen und Doppel- häuser sowie einige freistehende Einfamilienhäuser. Insbesondere die straßenbegleitende 3 / 16 Bebauung der Berrischstraße verfügt über sehr tiefe und schmale Gärten, die an das Plange- biet im Westen direkt angrenzen. Im nördlichen Bereich grenzt zudem ein Friedhof an das Plangebiet an. Im Süden wird das Plangebiet durch den Pletschbach und im Osten durch Bahngleise begrenzt. 2.2.3. Soziale Infrastruktur Roggendorf / Thenhoven verfügt über vier Kindertageseinrichtungen (Kita). Die Kindertages- stätte Further Straße/Sinnersdorfer Straße ist ein anerkanntes Familienzentrum der Stadt Köln. In dem Gebäude Fortuinweg 1 -2 befindet sich ein Zentrum des SKM. In der kürzlich fertiggestellten Siedlung im Nordwesten ist eine weitere Kita angeordnet. Das alte Gebäude der katholischen Grundschule in der Berrischstraße befindet sich derzeit im Umbau. Eine neue zweizügige Grundschule befindet sich im Innenbereich des Baublocks Gutnickstraße / Fortuinweg. Für die Grundschule ist eine bauliche Erweiterung vorgesehen. 2.2.4. Nahversorgung In Roggendorf/Thenhoven gibt es die wichtigsten Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfes. Im Norden (Nähe S-Bahnhof) sind die meisten Einzelhandelsgeschäfte angesiedelt. Hier gibt es ein kleines Nahversorgungszentrum mit einem Vollsortimenter sowie einer Bä- ckerei und einem Frisör. Etwas weiter östlich, in unmittelbarer Nähe des Gleiskörpers, befin- det sich zudem ein Discounter. Neben den erwähnten Geschäften befindet sich in der Bap- tiststraße, gegenüber der Kirche und an der Ecke Sinnersdorfer Straße, jeweils ein Kiosk. In dem Dorf gibt es zudem fünf Gaststätten. 2.2.5. Begrünung / Freiraum Jenseits von Gleisen und Pletschbach schließen nach Osten und Südosten weitläufige zu- meist landwirtschaftlich genutzte Freiflächen an sowie weiter östlich das Fauna-Flora-Habitat- Gebiet (FFH-Gebiet) „Worringer Bruch“, welches für die Naherholung und die Naturerfahrung einen hohen Stellenwert besitzt. 2.3. Erschließung 2.3.1. Äußere Verkehrserschließung Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist über die nördlich verlaufende Baptiststraße sowie die westlich angren- zende Berrischstraße an das innerörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. In Verlängerung der Baptiststraße besteht über den Straberger Weg und die Sinnersdorfer Straße eine gute Anbindung an da s regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz. Di e nahe gelegene Bundesautobahn A 57 ist in wenigen Fahrminuten erreichbar. Eine Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 201 9 kommt zu dem Ergebnis, dass das umlie- gende innerörtliche Straßennetz grundsätzlich in der Lage ist, den zusätzlichen Verkehr aus dem Plangebiet aufzunehmen. Die Querschnitte der vorhandenen Straßen, insbesondere der Berrischstraße, fallen jedoch zum Teil gering aus sodass die Sicherheitsbedingungen zur Nut- zung der Bürgersteige bzw. zur Überquerung der Straßen zum Teil bereits im Bestand nicht überall gegeben sind. Öffentlicher Personennahverkehr Der S-Bahnhof Worringen liegt ca. 1.000 m vom Plangebiet entfernt, was ca. 15 min. Fußweg oder einer Fahrradfahrt von ca. 4 min. Dauer entspricht. Dort besteht mit den S-Bahnlinien S 4 / 16 11, die zwischen dem Düsseldorfer Flughafen und Bergisch Gladbach verkehrt, Anschluss an die Kölner Innenstadt, die in 22 Minuten erreicht wird. Die Bushaltestelle der Linie 120 auf der Berrischstraße „Im Wichemshof“ liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet und ist in 5 Gehminuten zu erreichen. Die Haltstelle „Baptist- straße“, die zwei Buslinien (Nr. 120 und 123) anfahren, ist in 10 Gehminuten zu erreichen. Hierüber sind in einem 20 minütigen Takt die umgrenzenden Orte Worringen, Blumenberg, Fühlinger See sowie Chorweiler zu erreichen . Zudem besteht durch die Buslinie 980 eine Verbindung zum Nachbarort Pulheim-Sinnersdorf und zu den Städten Pulheim und Frechen und durch die Linie 885 zur nahegelegenen Stadt Dormagen, deren Kreiskrankenhaus sowie zum Schulzentrum Dormagen-Hackenbroich. Fuß- und Radverkehr Da sich das Plangebiet derzeit als Ackerfläche darstellt, sind keine Fuß - oder Radwege im Gebiet selbst vorhanden. Mögliche Anknüpfungspunkte sind die Baptistraße sowie die Ber- rischstraße, über die Anschlüsse an die innerörtlichen Wegeverbindungen hergestellt werden können. Südlich des Pletschbachs verläuft eine wichtige Radwegeverbindung, die derzeit keinen An- schluss an das Plangebiet besitzt. 2.3.2. Wasser-/Energieversorgung Das Plangebiet ist an die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser über die angrenzenden Straßen Baptiststraße und Berrischstraße angeschlossen. 2.3.3. Abwasserentsorgung Schmutzwasser In den angrenzenden Straßen sind auch ausreichend dimensionierte Abwasserkanäle vor- handen. Die Schmutzwasserentsorgung soll im Plangebiet über einen neu zu verlegenden Schmutzwasserkanal in den öffentlichen Straßen erfolgen. Niederschlagswasser Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs.1 Landeswassergesetz auf den Grundstücken zu versickern. Sofern eine Versickerung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers gedrosselt in den vorhandenen Abwasserkanal in der Berrischstraße bzw. Baptiststraße erfolgen. Derzeit prüfen die Stadt- entwässerungsbetriebe, ob eine Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelege- nen Pletschbach aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist und die Entwässerung in dem Planungsgebiet über ein echtes bzw. modifiziertes Trennsystem erfolgen kann. Eine Einlei- tung des Niederschlagswassers in die Ausgleichsfläche über Grasmulden wird ebenfalls ge- prüft werden. 2.3.4. Bodensituation Nach den Eintragungen der Geologischen Karte und der Bodenkarte ist am Standort oberflä- chennah mit quartären Hochflutsedimente n über Niederterrassenablagerungen des Rheins zu rechnen. Diese Bodenschichten weisen danach eine Mächtigkeit von ca. 25 m auf und werden durch feinsandige bis schluffige tertiäre Sedimente unterlagert. Gemäß der im Vorfeld des Verfahrens durchgeführten Bodenuntersuchung besteht der Boden bis in einer Tiefe von ca. 0,4 m aus Schluff, sandig bis Feinsand, schluffig; schwach humos. Bei der Ackerkrume handelt es sich um den bearbeiteten Bodenhorizont der Hochflutsedi- mente. Ein Mutterboden liegt hier nicht vor. In einer Tiefe zwischen ca. 0,4 m und 3,2 m be- finden sich Hochflutsedimente in einer Wechsellagerung von Sand, schluffig bis stark schluffig 5 / 16 und Schluff, sandig, schwach humos mit einer mitteldichten Lagerungsdichte. Darunter liegen Terrassensande, bestehend aus Sand, kiesig bis Kies, sandig mit einer dichten bis sehr dich- ten Lagerungsdichte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus altlastentechnischer Sicht keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben. Der Boden besteht aus g ewachse- nem Boden, dessen Aushub bei Bedarf vor Ort wieder verwertet werden kann. Generell weisen die durchgeführten orientierenden Baugrunderkundungen nicht auf Bau- grundschwächungen hin, sodass keine Einschränkungen bezüglich einer Gründung über Streifenfundamente oder über z.B. eine biegesteife Bodenplatte vorliegen. Die Terrassensande und –kiese weisen gute Versickerungseigenschaften auf und sind für eine dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Nach Einschätzung der Unteren Bodenschutzbehörde handelt es sich bei den Böden um zum Teil schutzwürdige bzw. sehr schutzwürdige Böden, in deren Bereich jegliche Beeinträchti- gung der natürlichen Bodenfunktionen zu vermeiden ist, da diese Böden hinsichtlich der na- türlichen Bodenfruchtbarkeit und der potentiellen Bodenkühlleistung eine hohe Funktionser- füllung besitzen. Zum Schutz des Bodens sollte daher eine Verdichtung der natürlich gelagerten Böden insbe- sondere in den Flächen, die später nicht überbaut werden, verhindert werden. Zur Sicherung dieser Ziele soll später ggf. eine bodenkundliche Baubegleitung installiert werden. 2.4. Alternativstandorte Da diese Fläche bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und in ihrer Größenordnung die letzte Fläche dieser Art in Roggendorf / Thenhoven ist, wurde auf die Prüfung von Alternativstandorten verzichtet. 2.5. Planungsrechtliche Situation 2.5.1. Bebauungsplan Für den Bereich des Plangebietes besteht derzeit kein rechtsgültiger Bebauungsplan. 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Im Regionalplan liegt das Plangebiet im Übergangsbereich zwischen Allgemeinem Siedlungs- bereich (ASB) und allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich. Die Ausweisung von Wohnbau- land in diesem Bereich kann aufgrund der Flächenunschärfe des Regionalplans als konfo rm mit den Zielen der Regional- und Landesplanung angesehen werden. 3.2. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet zu 66% als Wohnbaufläche und im südlichen Teil des Plangebietes als Grünfläche dargestellt. Da der südliche Bereich des Pl angebietes als Ausgleichsfläche dienen soll und mit der dargestellten Grünfläche deckungsgleich ist, ist fest- zustellen, dass die geplante Entwicklung dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich gerecht wird. Der Geltungsbereich des Bebauungs planes soll jedoch um die Fläche der neuen südlichen Erschließung erweitert werden. Diese verläuft durch die im Flä- 6 / 16 chennutzungsplan dargestellte Grünfläche. Die Festsetzung ist mit der Darstellung des Flä- chennutzungsplanes vereinbar. Eine Flächennutzungsplanänderung ist daher nicht erforder- lich. 3.3. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Weiler“ mit dem Schutzzweck der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Natur- haushaltes und Sicherung von Lebensräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Der Land- schaftsplan setzt das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet fest. Als Pflegemaßnahme (Pf 6.4-6) für die Fläche ist festgelegt, dass die Hecken am Pletschbach z wischen Thenhoven und Worringer Bruch abschnittsweise alle 15 – 20 Jahre auf Stock zu setzen sind. Da sich diese Festsetzung nur auf das bachbegleitende Gebüsch bezieht und der südliche Bereich der Fläche als Ausgleichsfläche erhalten bleiben soll, stehen die Festsetzungen des Land- schaftsplanes der Aufstellung eines B ebauungsplanes grundsätzlich nicht entgegen. Ganz am südlichen Rand des Plangebietes liegt der Pletschbach. Dieser ist gemäß Landschafts- plan als geschützter Landschaftsbestandteil (6.04) ausgewiesen. Hier wird der Auenbereich, mit seinen Pappelreihen, Holunder- und Schlehengebüschen als wichtiges Strukturelement mit Vernetzungsfunktionen für den Ortsrand von Thenhoven zum Worringer Bruch beschrie- ben. Für die geplante südliche Erschließungsstraße wird ein Teil des L andschaftsschutzge- bietes in Anspruch genomm en sowie ein Teil des Pletschbaches, der geschützter Land- schaftsbestandteil ist. Im Rahmen der 4. Flächennutzungsplanfortschreibung mit Rechtskraft vom 09.05.2012 er- folgte für den Großteil des Untersuchungsraums eine Änderung der Darstellung von Grünflä- chen in Wohnbaufläche. Der zuvor genannte geschützte Landschaftsbestandteil und ein ca. 80 Meter breiter Pufferstreifen zwischen Bach und Wohnbaufläche haben ihre Gründarstel- lung behalten. Zudem ist dieser Bereich Bestandteil der LANUV -Biotopverbundfläche VB-K-4907-001 „Acker-Laubwaldkomplex westlich von Chorweiler“. Gemäß § 20 LG NRW treten die Darstellungen des Landschaftsplanes mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft. 3.4. Berücksichtigung von Fachplanungen und informellen Planungen 3.4.1. Bodendenkmalpflege Aufgrund von archäologischen Luftbildbefunden und der Lage der Planungsflächen in einem archäologischen Gunstraum mit besonderer verkehrsgeographischer Bedeutung ergibt sich die Prognose, dass im Plangebiet Bodendenkmäler möglicherweise zu erwarten sind. Das unmittelbar nördlich an den Pletschbach angrenzende Planungsareal ist Teil einer be- sonders siedlungsbegünstigten Zone mit zahlreichen vorgeschichtlichen, römischen und mit- telalterlichen Fundstellen, die sich beidseitig de s Bachverlaufs ausdehnt. Im Norden, Süden und Osten werden die Planungsflächen von Altwegen begleitet (heutige Baptiststraße, Bruch- straße, Mörterweg). Im Rahmen einer Auswertung von Luftbildern wurden im Plangebiet anhand von Bodenver- färbungen und Vegetationsanomalien archäologische Luftbildbefunde identifiziert. Diese um- fassen kreisförmige Strukturen von ca. 10 - 20 m Durchmesser, die als Kreisgräben od er Reste von Grabhügeln interpretiert werden können und dichte Konzentrationen kleiner rund- licher Bodenverfärbungen, bei denen es sich wahrscheinlich um die Reste von Holzbauten handelt, insbesondere um Gruben, in welche die Pfosten aufgehender Holzkonstru ktionen 7 / 16 eingesetzt waren. Bei einer über einen längeren Zeitraum andauernden Besiedlung mit Über- lagerung sich zeitlich ablösender Hausstandorte können entsprechende Konzentrationen von Pfostengruben entstehen. Kreisgräben, Grabhügel und Holzbauten in Pfost enbauweise sind in der Region seit vorgeschichtlicher Zeit belegt. Derzeit wird eine archäologische Sachverhaltsermittlung mit Baggersondagen vorbereitet und im Spätsommer 2019 durchgeführt. Ergebnisse hierüber werden dann im Herbst 2019 vorlie- gen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand lassen sich aus den erwarteten Befunden noch keine Ein- schränkungen für die künftige Bebauung herleiten. Sollten sich durch die Untersuchung an- dere Erkenntnisse ergeben, sind diese im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend zu berücksichtigen und es werden ggf. Umplanungen notwendig. 3.4.2. Niederschlagsentwässerung und Starkregenvorsorge Die wachsenden Anforderungen der Überflutungsvorsorge erfordern in Zukunft einen verän- derten Umgang mit den Niederschlagsabflüssen, der sowohl die zusätzliche Flächenversie- gelung durch Neuerschließung als auch mögliche Veränderungen des Nie-derschlagsgesche- hens infolge des Klimawandels berücksichtigt. Neben dem Objektschutz gilt es, integrierte Maßnahmen an der Oberfläche zu ergreifen, mit denen künftige Beeinträchtigungen durch Starkniederschläge vermieden bzw. abgemildert werden können. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, wird bei der Planung zu berücksichtigt, dass bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignis- sen die Wassermengen möglichst schadlos zwischengespeichert, abgeleitet bzw. von Gebäu- den ferngehalten werden. Für die Entwässerung der öffentlichen Erschließung wird darauf geachtet, dass ausreichend Retentions- bzw. Rückhalteflächen für Starkregenereignisse vorgehalten werden bzw. eine gezielte und schadlose Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen erfolgen kann. 3.4.3. Kooperatives Baulandmodell Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungs baus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amts- blatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebau-ungsplanver- fahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertagesein-richtungen, öffentli- che Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Es ist Teil des Stadtentwicklungs -konzepts Wohnen. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Vo- raussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Die Anwendung erfolgt unter den nachfolgend benannten Aspekten, die in der weiteren Planung vertieft werden. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Bei Vorhaben, bei denen eine Geschossfläche von mindestens 1.800 m² oder mindestens 20 Wohneinheiten entstehen, sind mindestens 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohn- zwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Der Entwickler plant einen Anteil von ca. 70 % der Wohnungen für Wohnen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. 8 / 16 Soziale Infrastruktur Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertageseinrichtung soll nachgewiesen werden, wenn im Stadtteil keine ausreichenden Kapazitäten im Bestand verfügbar sind. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzulösen. Durch die geplante Errichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung werden Kapazitä- ten geschaffen, die den ursächlichen Mehrbedarf in Gänze abdecken können. Öffentliche Spielplätze Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielplatzflächen soll innerhalb des Plangebiets nach den Vorgaben der Stadt Köln hergestellt werden und unentgeltlich, kos- ten- und lastenfrei an die Stadt Köln übertragen werden. Je Einwohner ist eine öffentliche Spielplatzfläche von 2 m² vorzusehen. Dabei wird von einer Erstbelegungsquote von 2,3 Ein- wohnern pro Wohneinheit ausgegangen. Die Mindestgröße eines öffentli chen Spielplatzes, der zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 500 m². Bei der geplanten Anzahl von ca. 380 Wohneinheiten ist unter der obigen Maßgabe mit ca. 875 Einwohnern zu rechnen, die einen Bedarf von 1.750 m² öffentliche Spielplatzfläche auslösen. Im Zentrum des Plange- bietes ist eine öffentliche Spielfläche in einer Größe von ca. 1.800 m² vorgesehen. Öffentliche Grünflächen Gemäß Kooperativem Baulandmodell ist der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öf- fentlichen Grünflächen zu ermitteln und möglichst innerhalb des Plangebiets nachzuweisen. Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner im Plangebiet ein Bedarf von 10 m² öffentliche Grünfläche begründet wird. Die Mindestgröße einer öffentli- chen Grünfläche, die zweckmäßig zu gestalten und zu betreiben ist, beträgt 5.000 m². Der durch die Wohneinheiten ausgelöste Bedarf an öffentlichen Grünflächen beträgt ca. 8.750 m². Die landwirtschaftliche Fläche, die als Ausgleichsfläche in einer Größenordnung von ca. 35.000 m² errichtet wird, soll im oberen Drittel als öffentlich zugängliche Grünfläche in einer Größenordnung von ca. 15.000 m² gestaltet werden. Darüber hinaus sieht die Planung in den Zwischenbereichen zwischen den Reihenhäusern und dem Geschosswohnungsbau soge- nannte „Grüne Zimmer“ als öffentlich zugängliche Grünbereiche vor. Insgesamt kann der Be- darf im Plangebiet nachgewiesen werden. Qualifizierungsverfahren Bei Vorhaben, bei denen Baurecht für mehr als 75 Wohneinheiten oder unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten eine Geschossfläche für Wohnzwecke von 6.750 m² geschaffen werden, ist ein Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung durchzuführen. Das Qualifizierungsverfahren für das Plangebiet wurde im Frühjahr 2019 in Abstimmung zwi- schen Investoren und Stadtplanungsamt durchgeführt. Anwendungszustimmung Die Anwendungszustimmung liegt vor. 4. Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept 4.1.1. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept lehnt sich an die Struktur des bestehenden Ortes an. Es sieht die Aufteilung des Plangebietes in zwei Großparzellen vor, die jeweils durch eine Stichstraße im Inneren untergliedert sind. Die Bebauung der Großparzellen erfolgt entlang der Nord -Süd- Straßen mit Geschosswohnbauten. Im Innern der Großparzellen sowie zwischen den Giebeln des Geschosswohnungsbaus an den Straßen im Norden und Süden sind die Reihen - und 9 / 16 Doppelhäuser geplant. So entwickelt sich im Innenbereich entlang der Stichstraßen ein inti- mer, gartenartiger Charakter, während sich außen ein eher dörflich -urbaner Charakter ab- zeichnet. Die Bebauung orientiert sich an den bestehenden, kleinteiligen Gebäudestrukturen und deren vielgestaltiger Dachlandschaft. Der Geschosswoh nungsbau ist in Hauseinheiten mit einer Länge von in der Regel ca. 21m organisiert. Diese sind teilweise freistehend oder in Gruppen von zwei bis drei Häusern angeordnet. Um den Eindruck einzelner Häuser zu unterstreichen, sind die Geschosswohnungsbauten zudem leicht gegeneinander verschoben und weisen un- terschiedliche Dachausformungen und eine Geschossigkeit von drei Vollgeschossen plus ein Dachgeschoss auf. Wechselnd angeordnete Dachgauben beleben zusätzli ch das Erschei- nungsbild der Baukörper. Die Reihen - und Dopp elhausbebauung ist durchgängig zwei ge- schossig geplant. Längere Häusergruppen werden mit Hilfe von Durchgängen und Versätzen unterbrochen. Alle Wohnungen und Reihen- und Doppelhäuser sind gut besonnt und entweder nach Osten, Westen oder Süden orientiert. Die Freibereiche sind in der Regel zu den ruhigen Innenberei- chen der Baufelder orientiert. Lediglich die Gärten der im Süden gelegenen Reihenhauszeilen orientieren sich nach Süden in Richtung der Ausgleichsfläche. Der Geschosswohnungsbau ist hausweise erschlossen und als Drei- oder Vierspänner orga- nisiert. Die Erd- und Dachgeschosse sind in der Regel als Zweispänner geplant und beher- bergen die größeren Wohnungen. Es sollen 22 Doppel häuser und ca. 90 Reihenhäuser sowie ca. 270 Wohneinheiten im Ge- schosswohnungsbau entstehen. 4.1.2. Freiraumplanerisches Konzept Das Freiraumplanerische Konzept sieht die Erhaltung des südlichen Freibereiches und des- sen Ausgestaltung als Ausgleichsfläche vor. Die Ausgleichsfläche wird entsprechend ihrer Widmung naturnah gestaltet. Um eine Begehbarkeit zu verhindern werden die Gehölzflächen mit dornenabwehrenden Sträuchern versehen. Der obere Teil des südlichen Freibereich s, wird als öffentliche Parkanlage gestaltet. Die zur Bahntrasse angeordnete Grünfläche, welche die Parktaschen beinhaltet sowie als Fläche für den Lärmschutzwall dient, kann im südlichen Bereich gegebenenfalls als Ausgleichsfläche vorgesehen werden. Einen weiteren übergeord- neten Freiraum des Quartiers bildet der zwischen den beiden Großparzellen gelegene öffent- liche Spielplatz mit einer Größe von ca. 1.800 m² . Der Spielpark ist als Raum zur aktiven Nutzung konzipiert. Neben dem öffentlichen Spielplatz beherbergt er auch parkartige Berei- che. Zwischen den Reihenhausgärten und den Mietergärten des Geschosswohnungsbaus sind dezentral fünf „Grüne Zimmer“ zur Aneignung durch die Anwohner geplant. Sie dienen dem sozialen Austausch der unterschiedlichen Bewohnergruppen und stellen insbesondere für Kleinkinder, eine wohnraumnahe Freifläche dar, die ohne das Queren von Straßen ge- fahrlos erreicht werden können. Ausgehend von diesen unterschiedlichen Freiräumen durch- zieht ein dichtes Geflecht von Wegen das Areal und vernetzt dieses mit seinem Umfeld. Im öffentlichen Freiraum dominieren Gehölze, die in Reihen gruppiert das Areal strukturieren. Entlang der Gehwege bilden kompakt beschnittene Hainbuchenhecken einen Puffer zur an- grenzenden Wohnnutzung. Im Inneren der Baufelder sind alle Gärten mit immergrü nen He- cken eingefasst. Die gemeinschaftlichen Zwischenflächen sind grasbewachsen und mit lich- ten Laubbäumen bestanden. 10 / 16 4.2. Erschließung 4.2.1. Verkehr, ÖPNV Motorisierter Individualverkehr (MIV) Um die umliegenden schmalen Straßen möglichst wenig durch Neuverkehre zu belasten, soll das neue Plangebiet vornehmlich durch eine neue Anbindung von Süden erschlossen wer- den. Vom Mörterweg kommend soll die neue Straße über den Pletschbach im Südwesten ins Plangebiet geführt werden. Innerhalb des Plangebietes erschließen vier in Nordsüdrichtung verlaufende Wohnstraßen das neue Wohngebiet, die im Süden über eine ostwestverlaufende Erschließungsstraße die Anbindung an den Mörterweg erhalten. Nach Norden hin haben zwei der Wohnstraßen An- schluss an die Baptiststraße, die beiden anderen sind als Sackgassen mit Fuß - und Rad- wegeverbindung an die Baptiststraße ausgebildet. Zur Verkehrslenkung sieht das Erschließungskonzept eine Zufahrtsregelung vor, die eine MIV-Anbindung an die Baptiststraße lediglich von Norden kommend zulassen soll. Für die Verkehre aus Süden kommend sind Wendehämmer vorgesehen, um eine Ausfahrt auf die Baptiststraße zu unterbinden. Die Kindertageseinrichtung soll über die Berrischstraße erschlossen werden. Um ein Durch- fahrt ins Plangebiet zu vermeiden, ist eine Sackgasse als Wendeanlage mit Fuß - und Rad- wegeverbindung vorgesehen, über die auch der Hol - und Bringverkehr abgewickelt werden soll. Das Kapitel wird im Zuge des weiteren Verfahrens ergänzt. Fuß- und Radverkehr Die Anbindung Mörterweg sowie die ostwestverlaufende Erschließungsstraße sind mit einem einseitigen Gehweg ausgestattet und werden auf zwei Fahrspuren im Zweirichtungsverkehr erstellt. Die übrigen Planstraßen werden mit einer Fahrspur als Mischverkehrsflächen mit al- ternierendem Parken ausgebildet und erhalten zu beiden Seiten einen Gehweg. Innerhalb des Plangebietes verlaufen untergeordnete Wege, die die einzelnen Bebauungen untereinander sowie die öffentliche Spielplatzfläche und die übrigen Freiflächen miteinander vernetzen und die Erschließung der privaten Gärten ermöglichen. Auch die Müllstandorte sowie die PKW - und Fahrradstellplätze sollen über diese Wege erreicht werden. Radverkehre sind in den Shared Space-Zonen auf der gemischten Fahrbahn zugelassen. Für die Anbindung Mörterweg wird eine Radfahrspur ausgewiesen. Darüber soll auch die beste- hende überörtliche Radverkehrsverbindung im Süden angebunden werden, welche dann vom südlichen Mörterweg über das Plangebiet bis zur Baptiststraße weiter nach Nor den führen soll. Mobilitätskonzept Das Kapitel wird im Zuge des weiteren Verfahrens ergänzt. 11 / 16 Stellplätze und Tiefgaragen Für Reihenhäuser und Doppelhäuser Für die Reihenhäuser und Doppelhausbebauung ist ein Stellplatzschlüssel von 1,0 Stellplät- zen je Wohneinheit vorgesehen. Diese werden teilweise in Tiefgaragen bzw. in oberirdischen Sammelstellplatzanlagen realisiert. Die erforderlichen Besucherstellplätze von 0,1 Stellplätzen pro Wohneinheit werden in den als Sackgassen ausgebildeten Wohnstraßen nachgewiesen sowie im Süden auf dem Parkplatz in der Nähe der Kita. Für den Geschosswohnungsbau Für die geplanten ca. 270 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ergibt sich bei Einhal- tung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept und einem großzügigen Radförderungskon- zept ein Reduktionsfaktor von 15%. Diese werden zum Teil in Tiefgaragen und zum Teil ober- irdisch in den im Osten befindlichen Parktaschen nachgewiesen. Die erforderlichen Besucherstellplätze von 0,1 Stellplätzen werden in den Wohnstraßen m it Anschluss an die Baptiststraße nachgewiesen. Die Zahl der baurechtlich notwendigen Fahrradstellplätze beträgt rund 950 Stellplätze. Diese werden wohnungsnah, überwiegend im Bereich der Zugänge bzw. im Untergeschoss nach- gewiesen. Die Stellplätze für die Kindertageseinrichtung befinden sich oberirdisch auf dem Grundstück der Kita. 4 Stellplätze dienen dem Hol- und Bringverkehr für die Kita, welcher über die beste- hende Berrischstraße abgewickelt wird. 4.2.2. Technische Infrastruktur Versorgung / Entsorgung Um gestalterisch unbefriedigende Situationen zu vermeiden, sind Versorgungsleitungen und Telekommunikationsleitungen im gesamten Plangebiet unterirdisch zu führen. Die Straßen- verkehrsflächen sind hierfür ausreichend dimensioniert. Die Versorgung mit Trinkwasser und Löschwasser wird über das Leitungsnetz der Rheinener- gie AG in den öffentlichen und privaten Erschließungsflächen sichergestellt. Das Gebiet wird an die bestehenden Wasserleitungen in den angrenzenden Gebieten angeschlossen, sodass ein Ringleitungssystem entsteht. Die Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes erfolgen durch den Versorger. In regelmäßigen Abschnitten werden Hydranten ausgebildet. Die Versorgung mit Telekommunikationsleitungen erfolgt durch einen noch zu bestimmenden Versorger. In der konkreten Erschließungsplanung sind die Trassen für Versorgungsleitungen vorgedacht, und werden in der weiteren Planung konkretisiert. Die Dimensionierung und Her- stellung des Leitungsnetzes erfolgen durch den Versorger. Die Stromversorgung erfolgt über ein Mittelspannungsnetz. In der konkreten Erschließungs- planung sind die Trassen für Versorgungsleitungen vorgedacht und werden in der weiteren Planung konkretisiert. Die Dimensionierung und Herstellung des Leitungsnetzes erfolgen 12 / 16 durch den Versor ger. Standorte für Trafostati onen können zum derzeitigen Pla nungsstand noch nicht konkretisiert werden. Derzeit prüfen die Stadtentwässerungsbetriebe, ob eine Einleitung von Niederschlagswasser in den südlich gelegenen Pletschbach aus wasserwirtschaftlich er Sicht sinnvoll ist und die Entwässerung in dem Plangebiet über ein echtes bzw. modifiziertes Trennsystem erfolgen kann. Müllentsorgung Die Müllstandorte sind über das gesamte Quartier so verteilt, dass jeweils für mehrere Häu- sergruppen eine Sammelstelle vorhanden ist. Die Müllstandorte sollen eingegrünt werden. 4.3. Grünflächen 4.3.1. Öffentliche Grünflächen Angrenzend an den öffentlichen Spielplatz ist eine öffentliche Grünfläche mit einer Größe von 800 m² vorgesehen. Die „Grünen Zimmer“, die im Plangebiet an zentralen Stellen zwischen den Reihenhausgärten und den Mietergärten des Geschosswohnungsbaus verteilt sind, wer- den ebenfalls als öffentlich zugängliche Grünflächen definiert. 4.3.2. Ausgleichsfläche Der südliche Plangebietsteil soll als Ausgleichsfläche dienen. 4.3.3. Begrünung / Bepflanzung Begrünung der Dachflächen und Tiefgaragen Um eine attraktive Freiraumgestaltung auch oberhalb der Tiefgaragen zu schaffen wird vor- gesehen, dass diese, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Ne- benanlagen überbaut werden, dauerhaft zu begrünen sind. Damit eine entsprechende Begrü- nung oberhalb von Tiefgaragen realisiert werden kann, werden entsprechend angemessene Vegetationstragschichten und ausreichende Pflanzflächen vorgesehen. Um Aufwuchs und erfolgreiche Etablierung der Bäume sicherzustellen, dürfen auf der Tiefga- rage nur kleinkronige Bäume gepflanzt werden. Begrünung von Freiflächen Um über die Baumpflanzung hinaus eine attraktive Freiraumgestaltung zu schaffen sowie ei- nen ökologischen und stadtklimatischen Beitrag zu leisten wird angedacht, dass Freiflächen, die nicht durch Wege, Zufahrten, Terrassen, technische Aufbauten, Standorte für Müllsam- melbehälter, Fahrradständer und Kinderspielplätze überbaut werden, dauerhaft zu begrünen sind. Erhalt von Bäumen Bestehende Bäume sollen soweit möglich im Plangebiet erhalten bleiben. Anpflanzen von Bäumen Es werden neue Bäume im Plangebiet gepflanzt. Aufgrund des „Kontakts zum gewachsenen Boden“ sollen in d en nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die nicht durch Tiefgaragen 13 / 16 unterbaut sind, großkronige Bäume mit einem Stammumfang von 20 cm gepflanzt werden. In den Bereichen, die durch Tiefgaragen unterbaut sind und nur eine geringe Überdeckung auf- weisen, sollen kleinkronige Obst- oder Ziergehölze mit einem Stammumfang von 20 cm ge- pflanzt werden. Neben dem ökologischen und gestalterischen Beitrag wird durch die Baumpflanzungen auch ein besseres Kleinklima (Verschattung, Luftfilterung, Kaltluftentstehung etc.) geschaffen. Zur Einbindung des Quartiers in seine unmittelbare Umgebung mit den zu erhalte nden Bäumen und dem angrenzenden Landschaftsraum sind standorttypische und einheimische Bäume (BF 31 / GH 741) gemäß den Vorschlagslisten des Landschaftsplans und der Baumschutzsatzung der Stadt Köln in der Planung vorgesehen. Damit eine nachhaltige Bepflanzung mit Bäumen sichergestellt werden kann, werden ausrei- chende Mindestüberdeckungen für die unterschiedlichen Baumgrößen vorgesehen. Die Standorte der einzelnen Bäume werden sich in der weiteren Planung konkretisieren. 4.4. Soziale Infrastruktur 4.4.1. Öffentlicher Kinderspielplatz Die Planung sieht die Herstellung von etwa 1.800 m² öffentlicher Spielplatzfläche vor . Die Fläche sieht neben Sandspiel-, Sitzmöglichkeiten und Spielgeräten auch parkartige Bereiche vor. 4.4.2. Kindertageseinrichtung Im Südwesten des Plangebietes ist eine dreizügige Kindertageseinrichtung für ca. 50 Kinder mit einer Nutzfläche von 570 m² und einer Freifläche von 1.100 m² geplant. Die Kita befindet sich direkt angrenzend an die Berrischstraße und ist für die Allgemeinheit auch über diese zu erreichen. Vor der Kita befinden sich Stellplätze, welche unter anderem dem Hol- und Bring- verkehr zur Verfügung stehen. 4.5. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Im Plangebiet werden Maßnahmen zum Ausgleich vorgesehen. 4.6. Berücksichtigung von Umweltbelangen Vorbehaltlich der noch durchzuführenden Abstimmungen mit den maßgeblichen Fachdienst- stellen und ihren Belangen betroffenen sonstigen Behörden lässt sich für folgende Umwelt- belange eine Betroffenheit feststellen. 4.6.1. Verkehr Durch die Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten wird sich der vom Plangebiet ausgehende Quellverkehr im Gegensatz zur aktuellen Situation erhöhen. Im Juni 2019 wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass be- dingt durch das Plangebiet mit einer weiteren Zunahme der Verkehrsbelastung von 4 % zu rechnen ist. Nach wie vor liegen die Verkehrsstärken mit wenigen tausend Fahrzeugen je Werktag in einem für Sammelstraßen üblichen und verträglichen Bereich. Das geplante Bau- gebiet wird werktäglich etwa 1.600 Kfz -Fahrten verursachen. Auf die Morgenspitzenstunde entfallen etwa 130 Fahrten, auf die Nachmittagsstunde etwa 140 Fahrten. 14 / 16 Die Baptiststraße und der südliche Teil der Berrischstraße weisen aufgrund der dörflichen Ortsstruktur recht enge Querschnitte auf. Teilweise sind nur sehr schmale Gehwege vorhan- den. Sicherheits- und Komfortmangel bestehen insbesondere im Bereich der Knoten Berrisch- straße/ Baptiststraße, Baptiststraße/ Quettinghofstraße. Im Hinblick auf die künftigen (Grund- )Schulwege aus dem Baugebiet ist auch die Querung der Berrischstraße in Höhe der Einmün- dung „Im Wichemshof“ relevant. Die Verkehrsbelastung und die Höchstgeschwindigkeit liegen auf der Berrischstraße und der Baptiststraße in einem Bereich, die keine Radverkehrsanlagen erfordert. Allerdings ist in Teil- bereichen für Kinder das Radfahren auf dem Gehweg nicht möglich. In den Bereichen mit einseitigem Fahrbahnparken wird der Begegnungsverkehr Rad – Kfz teilweise als gefahren- trächtig eingeschätzt. 4.6.2. Flora und Fauna Das Plangebiet wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Durch die Bebauung wird ein Großteil der Fläche versiegelt. Zum Ausgleich steht die Grünfläche im Süden des Plange- bietes zur Verfügung. Im Plangebiet sind nur wenige Bäume vorhanden. Die im Süden am Pletschbach sowie die im Osten an der Bahntrasse gelegenen Bäume liegen außerhalb des Plangebietes. Zur landschaftlichen Einbindung des Plangebietes wird ein Grünstreifen mit Ge- hölz- und Heckencharakter am südlichen Rand angelegt, der dem Erhalt von Nist -,Brut, Wohn- oder Zufluchtsstätten für Vögel und andere Lebewesen dient. Im Zuge der Durchführung der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe I hat sich bereits abge- zeichnet, dass artenschutzrechtliche Konflikte wahrscheinlich sind und deshalb weitere spe- zielle Untersuchungen notwendig werden (ASP Stufe II). Die Ergebnisse werden im Zuge des weiteren Planverfahrens ergänzt. 4.6.3. Lärm Für das Plangebiet wird mit erhöhten Geräuscheinwirkungen durch die Schienenstrecke öst- lich des Plangebietes gerechnet. In einem Lärmscreening aus dem Jahr 2015 von accon wur- den diese Geräuscheinwirkungen untersucht. Innerhalb des Plangebietes werden in einem Abstand von 20 m tags Beurteilungspegel von 70 dB(A) erreicht. Zum westlichen Rand de s Plangebietes fällt der Beurteilungspegel auf ca. 50 dB(A). Aufgrund des hohen Güterzugan- teils auf der Strecke 2610 in der Nacht liegen die Emissionspegel und damit auch die Immis- sionspegel um ca. 2 dB(A) höher als am Tage. Noch in einem Abstand von ca. 140 m zur Bahnstrecke werden Beurteilungspegel von 60 dB(A) in der Nacht überschritten. Zum Schutz des neuen Wohngebietes vor Lärm ist die Errichtung einer Lärmschutzwand in Kombination mit einem Lärmschutzwall vorgesehen. Da durch den Bahnverkehr noch zusätz- liche Erschütterungen auftreten können, hält die Bebauung einen Abstand von 30 m zur Bahntrasse ein. Die genaue Dimensionierung der Lärmschutzwand und weitere Maßnahmen werden in einem ausführlichen Lärmgutachten derzeit erarbeitet. 4.6.4. Klima Die Planung führt zu einer Erhöhung der Flächenversiegelung im Plangebiet. Die zusätzliche Versiegelung der Flächen führt zu einer lokalen Verminderung des Versickerungspotenzials und einer geringeren Verdunstung. Die erhöhte Versiegelung wird teilweise durch die Aus- 15 / 16 gleichfläche sowie durch die große Spielplat zfläche und grüne Freiräume im Quartier kom- pensiert. Die Pflanzung von Bäumen, die derzeit auf dem Plangebiet kaum vorhanden sind, gleicht den negativen Effekt auf das Kleinklima aus. 4.6.5. Gewässer Südlich des Plangebietes verläuft der Pletschbach, der durch den „Worringer Bruch“ fließt und bei Worringen in den Rhein mündet. Dieser ist aufgrund veränderter Umweltbedingungen nur noch ein Entwässerungsgraben, der sich nur bei großen Niederschlagsereignissen mit Was- ser füllt. Die südliche Erschließungsstraße quert den Pletschbach mit einer Brücke. 4.6.6. Boden / Altlasten Für das Plangebiet wurde ein Vorgutachten zur Baugrundsituation erstellt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus altlastentechnischer Sicht keine Hinweise auf schäd- liche Bodenveränderungen ergeben. Der Boden besteht aus gewachsenem Boden, dessen Aushub bei Bedarf vor Ort wieder verwertet werden kann. Nach Einschätzung der Unteren Bodenschutzbehörde handelt es sich bei den Böden um zum Teil schutzwürdige bzw. sehr schutzwürdige Böden, in deren Bereich jegliche Beeinträchti- gung der natürlichen Bodenfunktionen zu vermeiden ist, da diese Böden hinsichtlich der na- türlichen Bodenfruchtbarkeit und de r potentiellen Bodenkühlleistung eine hohe Funktionser- füllung besitzen. Zum Schutz des Bodens sollte daher eine Verdichtung der natürlich gelager- ten Böden insbesondere in den Flächen, die später nicht überbaut werden, verhindert werden. Zur Sicherung dieser Ziele soll im späteren Verfahren eine bodenkundliche Baubegleitung installiert werden. Im weiteren Verfahren wird ein ausführliches Bodengutachten erstellt. 4.6.7. Bodendenkmalpflege Im weiteren Verfahren wird ein ausführliches Gutachten erstellt. 5. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V. m. der Anlage 1 zum BauGB Im weiteren Verfahren wird der Umweltbericht ergänzt. 6. Nachrichtliche Übernahme Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2 „Pletschbachtal und Waldbereiche um das Wasserwerk Wei- ler“. Ganz am südlichen Rand des Plangebietes liegt der Pletschbach. Dieser ist gemäß Land- schaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil (6.04) ausgewiesen. 7. Plandurchführung Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Es ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 16 / 16 8. Gutachtenbedarf Folgende Gutachten werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen des weiteren Be- bauungsplanverfahrens erforderlich: - Gutachten Schallimmissionsschutz - Gutachten Erschütterung - Gutachten Verkehr - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Biotoptypenkartierung - Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung - FFH-Verträglichkeitsprüfung - Umweltbericht - Gutachten Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I & II - Gutachten Baugrundsituation inkl. abfalltechnischer Deklaration - Archäologische Sachverhaltsermittlung Stand: 29.01.2020
Beschlussvorlage Ausschuss
9930 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Az Vorlagen-Nummer 0317/2020 Freigabedatum 10.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB sowie Beschluss über den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplans Arbeitstitel: "Südlich Baptiststraße" in Köln-Roggendorf/Thenhoven Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt den in Anlage 1 aufgeführten, geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplan "Südlich Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven 2. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept – Arbeitstitel: Südlich Baptiststraße" in Köln-Roggendorf/Thenhoven – zur Kenntnis; 3. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB nach Modell 2 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Begründung der Änderung des Geltungsbereiches: Der bisherige Geltungsbereich soll im Norden um Bereiche der Baptiststraße zur Sicherstellung der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes an das vorhandene Straßennetz ergänzt werden. Darüber hinaus erfordert die Verkehrsführung der vorgesehenen Erschließungsvariante 2 die Zufahrt zum südlich des Plangebietes gelegenen Mörterwegs. Um diese Zufahrt im Zuge des Planverfahrens bauplanungsrechtlich zu sichern und diese in den Landschaftsraum sowie mit Abstand zur angren- zenden Wohnbebauung einzufügen soll der Geltungsbereich im Südwesten entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze, der von der Berrischstraße erschlossenen und zum Teil mit Wohnbebauung be- bauten Grundstücke, wie in Anlage 1 aufgeführt, erweitert werden. Begründung zum städtebaulichen Entwurf und zur frühzeitigen Beteiligung Die Deutsche Reihenhaus AG, mit Sitz in Köln, Poller Kirchweg 99, beabsichtigt, auf der circa 11 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich der Baptiststraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven im Stadtbezirk Chorweiler, gemeinsam mit der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Straße des 17. Juni 4, die Entwicklung eines neuen, durchgrünten Wohnquartiers mit circa 380 Wohneinheiten, einer Kindertageseinrichtung, einer Jugendeinrichtung sowie einem öffentlichen Spielplatz. Darüber hinaus soll das Landschaftsschutzgebiet im Süden weiterhin geschützt und als Ausgleichsfläche gesichert werden. Geplant ist ein Neubaugebiet mit rund 90 Reihenhäusern, circa 20 Einzel- und Doppelhäu- sern und circa 270 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Etwa 70% der Wohnungen im Ge- schosswohnungsbau sowie die betreute Wohngruppe sollen öffentlich gefördert errichtet werden. Die Geschosswohnungsbauten sollen in einer dreigeschossigen Bauweise mit Satteldach und die Reihenhäuser mit zwei Geschossen und Satteldächern ausgeführt werden. Die Einzel- und Doppel- häuser sollen mit zwei Geschossen und Walmdächern ausgeführt werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist sowohl oberirdisch wie auch in Tiefgaragen vorgesehen. Innerhalb des Quar- tiers sind Freiräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität geplant, zu denen auch eine öffentliche Spielplatzfläche in einer Größe von circa 1.800 m² zählt. ""Grüne Zimmer"" bilden darüber hinaus halböffentliche Binnenräume hinter den privaten Gärten als gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen. Nach Osten hin bildet eine weitere Grünfläche den Übergang zum angrenzenden Lärmschutzwall, der das neue Wohngebiet vor den Emissionen des Bahnverkehrs schützen soll. Zur Umsetzung der Planungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Am 17.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit Anhö- rung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 28.06.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss (StEA) getroffen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 bis zum 28.11.2018. Eine von den Vorhabenträgerinnen geleitete öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung fand am 3 15.01.2019 in Roggendorf/Thenhoven statt. Da es sich bei dem Vorhaben um ein Projekt mit mehr als 75 Wohneinheiten handelt, hat die Deut- schen Reihenhaus AG in Zusammenarbeit mit der GAG Immobilien AG gemäß des Kooperativen Baulandmodells im Frühjahr 2019 ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung als Grundlage für die weitere Planung durchgeführt. In die Aufgabenstellung des Qualifizierungsver- fahrens sind die Ergebnisse der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 eingeflossen. Ziel des Qualifizie- rungsverfahrens war es, städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltungsalternativen für die Ent- wicklung des bisher hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Gebietes zu Wohnnutzungen zu erhal- ten. Zusätzlich waren Untersuchungen zur Gebäudeorganisation und Gebäudegestaltung der beab- sichtigten Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbauten gefordert. Unter den 6 Teilnehmerge- meinschaften wurde die Arbeit des Büros Lorenzen Mayer Architekten aus Berlin zusammen mit Becht Landschaftsarchitekten aus Kopenhagen mit dem 1. Rang ausgezeichnet. Die Jury empfahl, unter Berücksichtigung der in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritikpunkte, den Entwurf zur Grundlage für die Weiterentwicklung der Planung zu machen. Das Büro Lorenzen Mayer hat die fol- genden formulierten Kritikpunkte überarbeitet und den Entwurf daraufhin angepasst: Die südlich des neuen Quartiers verlaufende Straße wurde so nach Norden verlegt, dass sie nicht mehr in dem Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Ausnutzung beim Geschosswohnungsbau wurde an die geplante GFZ von 1,2 angepasst und die II-Geschossigkeit auf III-Geschosse + Dach angehoben. Die Tiefgaragen im Geschosswohnungsbau wurden so erweitert, dass alle Wohnungen hieran angebunden sind. Die Ausbildung der südlichen Reihenhauszeilen wurde von drei auf fünf Garagen angepasst, so- dass die Gärten zum Landschaftsschutzgebiet eine klare Kante erhalten und in ihren Größen kei- ne zu starke Varianz aufweisen. Die südlichste der Parktaschen parallel zum Lärmschutzwall ist zugunsten einer großzügigeren Freiraumfläche entfallen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung der Fachämter zur Erschließung des Plangebietes wurden mehrere Erschließungsvarianten in einem ersten Untersuchungsschritt qualitativ verkehrlich unter- sucht und schließlich zwei Erschließungsvarianten zur Betrachtung in der Verkehrsuntersuchung festgelegt: In der Erschließungsvariante 1 erfolgt die Anbindung des Plangebietes über zwei Zufahrten an der Baptiststraße im Norden des Plangebietes und über eine Zufahrt an der Berrischstraße im Westen des Plangebietes. Über diese Zufahrten wird der gesamte Quell- und Zielverkehr des Plangebietes abgewickelt. Die Erschließungsvariante 2 sieht eine Anbindung des Plangebietes über zwei Zufahrten an der Baptiststraße, die nur in Richtung Süden befahrbar sind, eine Zufahrt an der Berrischstraße und eine Zufahrt am Mörterweg vor. Über die nördlichen Zufahrten wird nur Zielverkehr des Plangebietes ab- gewickelt. Über die westliche Zufahrt wird ausschließlich der Quell- und Zielverkehr der Kita abgewi- ckelt. Der gesamte Quellverkehr der Wohnnutzungen sowie ein Teil des Zielverkehrs fließt somit über die südliche Zufahrt zum Mörterweg. Die Verkehrsführung auf dem Mörterweg ist weiterhin eine Ein- bahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Osten. Ziel dieser Erschließungsvariante 2 ist es, den Quellverkehr des Plangebietes vom Bereich der Bap- tiststraße und Berrischstraße fernzuhalten und somit den Ortskern mit weniger Mehrverkehr zu belas- ten. Auf die Baptiststraße wird nur Zielverkehr umgelegt, der durch die Wohnnutzung des Plangebiets hauptsächlich auf den Nachmittag entfällt. Die Prüfung dieser beiden Varianten ergab, dass die Erschließungsvariante 2 zu einer gleichmäßige- ren Verteilung des Plangebiets bedingten Mehrverkehrs und damit insgesamt zu geringeren Mehrbe- lastungen der untersuchten Querschnitte mit teilweisen engen Straßenräumen des bestehenden Ver- kehrsnetzes führt. Dadurch soll die Verkehrssicherheit, vor allem für nichtmotorisierte Verkehrsteil- nehmer, wie Schüler und Fußgänger in den teilweise engen Straßenquerschnitten in Bezug auf die Erschließungsvariante 1 deutlich erhöht werden. 4 Aus diesen Gründen ist die Erschließungsvariante 2 Bestandteil des überarbeiteten städtebaulichen Entwurfes. Dieser ist als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Auf Grundlage dieses angepassten städtebaulichen Konzeptes soll als nächster Planungsschritt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB nach Modell 2 im Rahmen einer öffentli- chen Informationsveranstaltung in Roggendorf/Thenhoven durchgeführt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch Flächenversiegelung und die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxida- tion zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan- Verfahrens werden Maßnahmen zur Kompensation der Versiegelung und zur Minderung der Emissi- on des Klimaschadgases geprüft. Vorberatungen Aufstellungsbeschluss: Bezirksvertretung Chorweiler 28.06.2019 ungeändert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2019 ungeändert beschlossen Anlagen 1 Geänderter Geltungsbereich 1a Bisheriger Geltungsbereich 2 Überarbeiteter städtebaulicher Entwurf 3 Erläuterung zum städtebaulichen Entwurf
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Waldemarstraße 33a
- Baptiststraße 52
- Berrischstraße
- Further Straße
- Quettinghofstraße
- Poller Kirchweg 99
- Fortuinweg 1
- Straberger Weg
- Mörterweg
- Sinnersdorfer Straße
- Straße des 17. Juni 4
- Gutnickstraße
- Im Wichemshof
- Neue Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0317/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.02.2020
- Erstellt
- 29.01.2020 08:52