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3431/2018

Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 6.3.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Stellungnahme EHDVSonderöffnung Köln 2019

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Anlage 8 RVO 2019

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Anlage 2.3 Nachweise Braunsfeld 3. Drittel

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Anlage 3 Stellungnahme Ev. Kirchenverband vom 06.11.2018

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Anlage 7 Änderung des Verordnungstextes zur Anlage 1

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Anlage 2.1 Nachweise Braunsfeld 1. Drittel

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Anlage 2 Anträge 2019 Vorlagennummer 3431-2018

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Anlage 2.2 Nachweise Braunsfeld 2. Drittel

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Anlage 4 Stellungnahme_IHK_Köln 06.11.2018

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Anlage 1 RVO 2019

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Ansehen

Anlage 6 Stellungnahme DGB 08.11.2018

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Beschlussvorlage Rat

18231 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
I/32/321 
Vorlagen-Nummer 
 3431/2018 
Freigabedatum 
16.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 
2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufge-
führten Tagen und Zeiten. 
Er beauftragt die Verwaltung, nachträglich von Interessengemeinschaften der Quartiere eingereichte 
Anträge auf Verkaufsstellenöffnungen für das Jahr 2019, die nicht innerhalb der zeitlichen Vorgaben 
eingereicht waren, zurückzuweisen.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.12.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen in der 
Wahlperiode des aktuellen Rates wiederholt die Sach- und Rechtslage zum Thema verkaufsoffene 
Sonn- und Feiertage und das LÖG NRW, zuletzt mit der Verwaltungsvorlage 2533/2018, ausführlich 
erläutert. Sie verzichtet daher in dieser Vorlage auf eine Wiederholung. 
 
Zu erwähnen ist allerdings, dass zwischenzeitlich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die vom Rat 
genehmigten verkaufsoffenen Sonntage in der Neustadt-Süd (04.11.2018) und im Severinsviertel 
(04.11.2018) beklagt hat. Letzterer Termin wurde auf Wunsch der Interessengemeinschaft Severins-
viertel im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage (Vorlagennummer: 3273/2018) von der Oberbürger-
meisterin mit einem Ratsmitglied aufgehoben. Die Klage gegen diesen Termin im Severinsviertel 
wurde daher zurückgenommen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln vom 29.10.2018 wurde 
dem verbliebenen  Antrag von ver.di stattgegeben. Die daraufhin von der Verwaltung erhobene Be-
schwerde wurde vom OVG Münster am 02.11.2018 zurückgewiesen. Der verkaufsoffene Sonntag hat 
deshalb in der Neustadt-Süd nicht stattgefunden. 
 
Die Verwaltung hat am 06.11.2018 erfahren, dass die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di weitere 
Klagen beabsichtigt. Es sind hier die Verkaufsstellenöffnungen in den Quartieren Kernbereich Innen-
stadt, Rodenkirchen, Sürth und Lindenthal benannt worden. 
 
Nachfolgende Anträge sind für das Jahr 2019 von den Interessengemeinschaften der Quartiere (An-
lage 2 bis 2.3) gestellt worden. 
 
Die Verwaltung hat die vorgetragenen Anlassbegründungen der Interessengemeinschaften anhand 
der allgemein bekannten höchstrichterlichen Urteile und der zuletzt bekanntgewordenen Rechtspre-
chung zum neuen LÖG NRW (Verwaltungsgerichte; OVG Münster) geprüft.  
 
Am 05.11.2018 wurden die Anträge mit Vertreterinnen und Vertretern von Handel, Industrie- und 
Handelskammer, dem Handelskümmerer, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Verwal-
tung vorab besprochen. 
 
Nach einem konstruktiven Gespräch kann nach Einschätzung der Verwaltung als Ergebnis des Ge-
spräches festgehalten werden, dass zumindest die in dieser Verwaltungsvorlage zur Genehmigung 
vorgelegten Anlässe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nicht beklagt werden. Eine angekün-
digte Stellungnahme ist trotz Zusage nicht eingegangen. 
 
Es wurde des Weiteren besprochen, dass die restlichen Anträge für das Jahr 2019 der Interessen-
gemeinschaften dem Rat in seiner Sitzung am 14.02.2019 zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. 
Das ermöglicht sowohl den Institutionen (Verdi; Kirchen; Handel) als auch der Verwaltung mit gerin-
gerem Zeitdruck Stellungnahmen (hier insbesondere das Amt für Stadtentwicklung und Statistik) ab-
zugeben und eine Verwaltungsvorlage, alle Belange berücksichtigend, zu erstellen. 
 
Das Ergebnis der Prüfung der ersten Anträge fällt wie folgt aus:  
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 20.01.2019, Möbelmesse IMM/Passagen 
 
Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass diese Messe 2017 über 150.000 Besu-
cher angezogen hat. Parallel zur Internationalen Möbelmesse finden die sog. Passagen statt, bei 
der mit 130.000 Personen zu rechnen ist. Die Zahl der Messebesucher ist durch Berichterstat-
tung im Kölner Stadtanzeiger (https://www.ksta.de/koeln/150-000-besucher-erwartet-
moebelmesse-in-koeln-deutz-hat-begonnen-25554992) bestätigt. 
 
Nicht mitgerechnet hierbei ist die Zahl der 1200 Aussteller aus 50 Ländern mit einer ungewissen 
Anzahl an tatsächlichen Beschäftigten der Aussteller. Nach der Rechtsprechung sind auch die 
Aussteller zu berücksichtigen, die sich ebenfalls wegen der Messe in der Stadt aufhalten und so

3 
zu der spezifischen Prägekraft der Veranstaltung beitragen. 
 
Die IMM Cologne ist eine der weltweit größten Möbelmessen und einer der größten Messen in 
Köln. Auf der Messe werden Möbel auf einer Fläche von insgesamt 239.500* m² in 14 Hallen 
ausgestellt (http://www.imm-cologne.de/imm/die-messe/daten-und-fakten/index.php). 
 
Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der Veranstaltung prägen die IMM Cologne und die 
Passagen in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. 
 
Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwartende 
Personen gegenüber, die am Sonntag dem 20. Januar zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt 
kommen werden. Damit haben die IMM Cologne und die Passagen eine größere prägende Wir-
kung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung den 
hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichbaren Düsseldorfer Fall haben 
das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht NRW es angesichts der in-
nerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Mes-
segelände und den Ausstellungsorten der Passagen genügen lassen, dass die Messehallen und 
die Düsseldorfer City auf diese Weise aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse zu einer 
Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, 
„dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche ausstrahlt, weil dort eine Vielzahl der 
gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind 
und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen, liegt na-
he.“ 
 
Diese Gesichtspunkte hat das Stadtmarketing Köln in seinem Antrag auch für Köln nachvollzieh-
bar dargelegt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist das öffentliche Interesse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Sachgrund Nr. 1 
LÖG NRW gegeben und der Antrag damit genehmigungsfähig. 
 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 07.04.2019, FIBO Aktionstage 
Sport/Gesundheit/Prävention am 06./07.04.2019 
 
Die Anlassbeschreibung legt auch bei der FIBO nachvollziehbar dar, dass diese Messe 2018 (mit 
1.133 Aussteller) mit mehr als 143.000 internationalen Fach- und Privatbesuchern aus 120 Län-
dern nach Köln gezogen hat (https://www.fibo.com/de/FIBO/Abschlussbericht-2018/793/). Sie ist 
die weltgrößte Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit. 
 
Die FIBO ist die weltweit wichtigste Branchenveranstaltung und einer der größten Messen in 
Köln. Auf einer Messefläche von 160.000 qm (7 Messehallen) ist sie die internationale Leitmesse 
für Fitness, Wellness & Gesundheit. 
 
Mit dieser Besucherzahl und der Größe der Veranstaltung prägt die FIBO und die parallel statt-
findenden Aktionstage in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. 
 
Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwartende 
Personen gegenüber, die am Sonntag dem 07. April zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt 
kommen werden. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichbaren Düsseldorfer Fall haben 
das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht NRW es angesichts der in-
nerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Mes-
segelände und den Orten der Aktionstage Passagen genügen lassen, dass die Messehallen und 
die Düsseldorfer City auf diese Weise aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse zu einer 
Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, 
„dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche ausstrahlt, weil dort eine Vielzahl der

4 
gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind 
und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen, liegt na-
he.“ 
 
Diese Gesichtspunkte hat das Stadtmarketing Köln in seinem Antrag auch für Köln nachvollzieh-
bar dargelegt. 
 
Da der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW  aus Sicht der Verwaltung das öffentli-
che Interesse ausreichend belegt, ist der Antrag genehmigungsfähig.  
 
3. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 04.08.2019, Familien- und Stadtteilfest 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Deutz bleibt festzustellen, dass diese Veranstaltung mit 
einer Veranstaltungsfläche von 3.649 m² und einer Verkaufsfläche von rund 2.800 m² eine über 
die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung darstellt. Es handelt sich um ein 
traditionelles Straßenfest, das jährlich über 100.000 Besucher anzieht. Die Besucherzahlen sind 
durch die Presseberichterstattung hinreichend belegt, vgl. etwa 
https://mobil.koeln.de/veedel/innenstadt/deutz/deutz-feiert-alles-zum-familien--und-
stadtteilfest_942009.html und https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-
strassenfests-der-schael-sick/. Das Stadtteil- und Familienfest mit seinen vielfältigen Programm-
angeboten prägt daher in eindeutiger Weise den Sonntag, während die Verkaufsstellenöffnung 
hierzu nur begleitend stattfindet. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat dieses Straßenfest im Rahmen der verkaufsoffenen 
Sonntage aller vorhergehenden Jahre selbst als ausreichend und festsetzungsfähig erachtet. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag genehmigungsfähig. Das öffentliche Inte-
resse ist ausreichend begründet. 
 
Stadtbezirk 3: 
 
4. Sülz/Klettenberg, Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 01.09.2019, Carréefest 
 
Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 01.09.2019 als verkaufsoffenen 
Sonntag im Rahmen des Carée-Festes (Straßenfest). 
 
Das Carréefest ist ein über die Grenzen Kölns hinaus bekannte und attraktive Veranstaltung. 
 
Aus den hier vorliegenden Presseberichten lässt sich prognostizieren, dass weit mehr als 
120.000 Besucher, wenn nicht sogar bis zu 150.000 Besuchern dieses Fest aufsuchen werden 
(https://www.youtube.com/watch?v=wl0ZSGiJeSA). 
 
Wie beim Straßenfest in Deutz steht auch dieses Fest im öffentlichen Interesse und genügt aus 
Sicht der Verwaltung als Rechtfertigungsgrund einer Verkaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 
2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
5. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 10.11.2019, Braunsfelder Martinsmeile 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 10.11.2019 anlässlich der 9. Brauns-
felder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für sich allein gese-
hen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW fordert, nicht vor-
liegt. 
 
Um den Vortrag der Interessengemeinschaft zur Veranstaltung hier nicht zu wiederholen, wird 
auf den/die in der Anlage der Verwaltungsvorlage angefügten Antrag/Dokumente verwiesen. 
Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf die vorgetragenen Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 
Nr. 2 – 5 LÖG NRW, die bereits zur Vorlage 2533/2018 geprüft, von ver.di als genehmigungsfä-
hig bewertet und in der Folge die Verkaufsstellenöffnung vom Rat genehmigt wurde. Ver.di stellt

5 
hierzu fest: „Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen einen guten Überblick und er-
lauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen geplanten Verkaufsöffnungen 
sind an die Begründung geringere Anforderungen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach 
unserer Einschätzung erscheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.“ 
 
Das öffentliche Interesse wird hier nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-5 LÖG NRW begründet und von 
der Verwaltung als genehmigungsfähig bewertet. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
6. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 19.05.2019, Traditionelles Musikfest 
 
Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein 
auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht be-
klagtes traditionelles Fest. Dieses Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. 
Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäft mit einer Verkaufsflä-
che zwischen 50-100 qm. Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 
3.500 und 4.000 Besucher. Die Anzahl der Besucher ist durch Presseberichterstattung und Fotos 
belegt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 – 1.700 Besucher geschätzt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver-
kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
Die Verwaltung verzichtet daher an dieser Stelle darauf, den Vortrag zu den Sachgründen § 6 
Abs. 2 – 4 LÖG NRW zu wiederholen.  
 
7. Kalk, Interessen- und Standortgemeinschaft Kalk, 30.06.2019, Straßenfest 
 
Von der Interessen- und Standortgemeinschaft wird das traditionelle Straßenfest der Kalker 
Hauptstr. eingereicht. Ein Straßenfest, das viele Jahre im Stadtteil stattfindet. Nicht zu vergessen 
ist, dass die früher mit in die Verkaufsstellenöffnung eingezogenen Köln Arkaden nicht einbezo-
gen sind. Die räumliche Grenze der zu genehmigenden Verkaufsstellenöffnung ist erheblich ein-
geschränkt worden. 
 
Bei dem Straßenfest handelt es sich um ein über die Bevölkerung Kalks hinaus beliebtes Stra-
ßenfest (Kalker Straßenfest Video). Das machen auch die Videosequenzen aus Sicht der Verwal-
tung sehr deutlich. Die große Anzahl von mehreren zehntausend Besuchern ist durch die dem 
Antrag beigefügte Presseberichterstattung nebst Bildmaterial belegt. 
 
Dieses Straßenfest ist aus Sicht der Verwaltung für sich alleine im öffentlichen Interesse stehend 
(§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW) und genehmigungsfähig. 
 
8. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 22.09.2019, Herbstfest 
 
Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um kein 
wesentlich anderes Fest, als das zuvor beschriebene Musikfest. Dieses Fest findet auf einer Ver-
anstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 
20-25 Geschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 50-100 qm.  Nachvollziehbar prognostiziert 
sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher. Die der Verkaufsstellenöffnung 
wird auf 1.500 – 1.700 Besucher geschätzt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieses Fest alleine schon als Rechtfertigungsgrund einer Ver-
kaufsstellenöffnung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW. Der Antrag ist genehmigungsfähig 
 
Die Interessengemeinschaft trägt weitere Sachgründe § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 LÖG NRW vor, 
auf deren Wiederholung hier verzichtet wird, da auch dieser Anlass für sich genommen im öffent-
lichen Interesse (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW) steht.

6 
Stadtbezirk 9: 
 
9. Dellbrück, Interessengemeinschaft Dellbrücker Hauptstr. e.V., 29.09.2019, Straßenfest 
 
Hier beantragt die Interessengemeinschaft ein seit vielen Jahren über die Grenzen Köln hinaus 
bekanntes Stadtteilfest. 
 
Nie auch nur annähernd ist dieses Straßenfest von den beteiligten Institutionen in Frage gestellt 
oder sogar beklagt worden ( https://www.rundschau-online.de/region/koeln/--2953962 10.10.2018 
- Das 35. Straßenfest in Dellbrück lockte laut Veranstalterangaben am Wochenende 150 000 Be-
sucher an.). 
 
Ein Stadteilfest, das für sich alleine im öffentlichen Interesse steht und den Sachgrund § 6 Abs. 1 
Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW erfüllt. Der Antrag ist genehmigungsfähig. 
 
Zur rechtlichen Bewertung nachfolgender Erläuterungen: 
 
Mit Schreiben vom 26.10.2018 ist den nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu beteiligenden Institutionen 
Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden. 
 
Der Evangelische Stadtkirchenverband Köln hat mit Schreiben vom 06.11.2018 zu den beantrag-
ten Verkaufsstellenöffnungen Stellung bezogen (Anlage 3). 
 
Mit Schreiben vom 06.11.2018 wird die Genehmigungsfähigkeit der Sonntagsöffnungen durch die 
Industrie- und Handelskammer zu Köln - IHK- (Anlage 4) bestätigt. 
 
Mit Schreiben vom 08.11.2018 hat der Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln Stellung zu 
den Anträgen der Interessengemeinschaften der Quartiere bezogen (Anlage 5). 
 
Der DGB hat mit Email vom 08.11.2018 eine Stellungnahme (Anlage 6) abgegeben. 
 
Der Katholikenausschuss der Stadt Köln sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben 
keine Stellungnahmen mehr eingereicht. 
 
Alle in dieser Verwaltungsvorlage benannten Termine genügen den rechtlichen Anforderungen 
des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW und sind aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt die in der Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung in 
den von den Interessengemeinschaften beantragten Grenzen. 
 
Er beauftragt die Verwaltung nachträglich von Interessengemeinschaften der Quartiere eingereichte 
Anträge auf Verkaufsstellenöffnungen für das Jahr 2019, die nicht innerhalb der zeitlichen Vorgaben 
eingereicht waren, zurückzuweisen.  
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Sondernut-
zungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwaltung 
festgesetzt werden. 
 
Anlagen

Anlage 5 Stellungnahme EHDVSonderöffnung Köln 2019

2979 Zeichen

Handelsverband Aachen - Düren - Köln  An Lyskirchen 14  50676 Köln 
An die 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Stellungnahme verkaufsoffene Sonntage 2019 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
herzlichen Dank für die Möglichkeit, zu den aktuellen Anträgen über verkaufsoffene 
Sonntage 2019, Stellung zu beziehen.  
In Zusammenarbeit mit der IHK und uns, dem Handelsverband NRW, haben die 
antragstellenden Werbegemeinschaften ihre Anträge für 2019 gestellt.  
Wir sind der Ansicht, dass die verkaufsoffenen Sonntage für den Erhalt und die 
Stärkung des stationären Einzelhandels in den betreffenden Vierteln eine 
maßgebliche Rolle spielen. Von daher befürworten wir alle beantragten 
verkaufsoffenen Sonntage, die in dieser Verwaltungsvorlage gestellt werden 
uneingeschränkt. 
Die Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes erlaubt es, neben dem bekannten 
Anlassbezug auch vier weitere Sachgründe zur Begründung des öffentlichen 
Interesses hinzuzuziehen. Der Umgang mit diesen neuen Sachgründen muss erst 
noch von Verwaltung und Werbegemeinschaften eingeübt werden. Trotzdem hat der 
Gesetzgeber diese Gründe explizit aufgelistet und sie sollten daher auch gelebter 
Bestandteil in den Genehmigungsverfahren sein. Der Gesetzgeber hat außerdem 
den kommunalen Verwaltungen aufgetragen, die Plausibilität von Gründen zu 
überprüfen.  
Wir weisen in diesem Zusammenhang noch einmal explizit darauf hin, dass zur 
endgültigen Beurteilung der gestellten Anträge das vorliegende statistische 
Datenmaterial der Stadt Köln nutzbar gemacht werden muss. Nur so können die 
Plausibilität geprüft und die Sachgründe 2-5 nachhaltig gestützt werden. 
Die Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen für die einzelnen Stadtviertel muss 
außerdem eindeutig im fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der 
Stadt Köln verankert werden.  
Es geht im Wesentlichen nicht um eine Ausweitung der einzelnen Umsätze, sondern 
um Marketingmaßnahmen, die es den Kölner Stadtvierteln, die nicht vom Tourismus 
profitieren erlaubt, auf sich aufmerksam zu machen und neue Besucher anzulocken 
sowie Stammbesucher an sich zu binden. 
Der Erhalt von Urbanität und sozialen Strukturen, die maßgeblich durch den 
stationären Einzelhandel mitgestaltet werden, ist in den betreffenden Stadtvierteln 
von elementarem öffentlichem Interesse. 
Mit freundlichen Grüßen, 
(Jörg Hamel, Geschäftsführer) 
Köln, 08.11.2018 
Jörg Hamel (jha) 
Handelsverband  
Nordrhein-Westfalen 
Aachen - Düren - Köln 
Geschäftsstelle Köln 
An Lyskirchen 14  
50676 Köln 
Tel.: 0221/20 80 40 
Fax: 0221/20 80 440 
Kölner Bank eG 
IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 
BIC: GENODED1CGN 
Geschäftsstelle Aachen 
Theaterstraße 56 
52062 Aachen 
Tel.: 0241/25 141 
Fax: 0241/29 906 
kontakt@ehdv.de 
www.ehdv.de 
Vorsitzender 
Gerd-Kurt Schwieren 
Geschäftsführer 
Dipl.-Vw. Jörg Hamel 
Vereinsregister AG Köln 
VR 5486 
Gerichtsstand Köln 
Anlage 5

Anlage 8 RVO 2019

3750 Zeichen

Anlage 08 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2019  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, Deutz, 
Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Rath/Heumar, Kalk und Dellbrück 
     vom ??.??.???? 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
 
(1) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
20.01.2019 und am Sonntag, dem 07.04.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.08.2019, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
01.09.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.11.2019, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteil Rath/Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.05.2019 
und am Sonntag, dem 22.09.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteil Kalk dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 30.06.2019, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Dellbrück dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 29.09.2019, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
 
Kernbereich Innenstadt 
 
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk -Mauthgasse -Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - 
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - 
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. 
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m  links und rechts der Fahrbahn 
 
Deutz 
 
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links  
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring

Anlage 08 
 2 
Sülz/Klettenberg 
 
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger 
Str. bis Berrenrather Str.  
 
Braunsfeld 
 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Rath/Heumar 
 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Kalk 
 
Kalker Hauptstr. (einschließlich des Bereichs 150 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend 
Ecke Rolshover Str. endend Steprathstr. / Kapellenstr.  
 
Dellbrück 
 
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
beginnend Bergisch-Gladbacher-Str. endend Hatzfeldstr. 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2019. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 2.3 Nachweise Braunsfeld 3. Drittel

2433 Zeichen

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Anlage 3 Stellungnahme Ev. Kirchenverband vom 06.11.2018

3647 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten
Gesendet: Dienstag, 6. November 2018 15:54
An: Brandt, Peter
Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019
Mit freundlichen Grüßen 
A
nja Gäbel  
32 - Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Tel: R 29879 
Fax: R 26480
Von: Vorstand [mailto:Vorstand@kirche-koeln.de]  
Gesendet: Dienstag, 6. November 2018 15:51 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc: 'Martin Horstmann (Horstmann@Melanchthon-Akademie.de)'; Domning, Rolf 
Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 
S
ehr geehrte Damen und Herren, 
wir haben die Anträge der Interessengemeinschaften der Kölner Stadteile auf Sonntagsöffnungen in 2019 gesichtet 
und nehmen dazu nun wie folgt Stellung: 
Wir lehnen weiterhin Sonntagsöffnungen grundsätzlich ab. Diesen Standpunkt haben wir immer vertreten, daran 
hat sich auch für die Sonntagsöffnungen in 2019 nichts geändert. 
Die Tradition von Stadtteil- und Veedelfesten erkennen wir an, wir freuen uns über die Aktivität und das 
Engagement der Kölner – allerdings muss dies unsere Auffassung nach nicht mit Ladenöffnungen verbunden 
werden. Stadtteilfeste haben einen guten Wert an sich, auch und gerade ohne Verkaufsöffnungen. Sehr kritisch 
stehen wir zu Verkaufsöffnungen, deren Anlassbezug eine Messe darstellt. Die Verbindung von einer Fachmesse mit 
einer Ladenöffnung erschließt sich uns nicht. Ebenso kritisch sehen wir Ladenöffnungen in der Adventszeit. Wie wir 
alle wissen, mangelt es der Adventszeit nicht an zu wenig Kommerz. Hier empfehlen wir besonders, auf die 
Öffnungen zu verzichten. 
Ob die beantragten Sonntagsöffnungen den Gesetzesvorgaben entsprechen, obliegt der Prüfung der Stadt Köln. Wir 
gehen davon aus, dass sie dies gewissenhaft vornimmt.  
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die Beteiligung im Antragsverfahren. 
Freundliche Grüße 
Rolf Domning 
Stadtsuperintendent 
Ev. Kirchenverband Köln und Region 
Kartäusergasse 9-11 
50678 Köln 
Telefon: 0221 – 3382-100 
Telefax: 0221 – 3382-103 
Anlage 3

2
E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de  
www.kirche-koeln.de  
 
 
Von:  Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ]  
Gesendet:  Freitag, 26. Oktober 2018 11:51 
An:  Philip.Reichardt@koeln.ihk.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; 
elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; stetefeld@hwk-koeln.de  
Betreff:  Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener 
Sonntage für das Jahr 2019 gestellt. 
 
Die Termine und die erforderlichen Sachgründe sind denen zum 
Download  bereitgestellten Anlagen zu 
entnehmen.  
 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 18.12.2018 den Entwurf einer 
Rechtsverordnung zu seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen 
Sonntage zu beteiligen.  
 
Ich darf Sie daher bitten, zu den Anträgen bis spätestens 06.11.2018 Stellung zu nehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
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Anlage 7 Änderung des Verordnungstextes zur Anlage 1

865 Zeichen

Anlage 7 
 
 
 
I 27.11.2018 
32 Herr Brandt 
321 26447 
 Anlage 7 Änderung des 
Verordnungstextes zur An-
lage 1.docx 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, Deutz, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, 
Rath/Heumar, Kalk und Dellbrück 
 
Im Rahmen der Sitzungsvorbereitung der Bezirksvertretung Kalk für die Sitzung am 
29.11.2018 fiel auf, dass in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 3431/2018 ein redaktionel-
ler Fehler vorliegt. 
 
In Abs. 7 der Rechtsverordnung wird der Stadtteil Kalk wiederholt. 
Hier ist der Stadtteil Dellbrück mit seiner beantragten Sonntagsöffnung für den 29.09.2019 
zu benennen. 
 
Dementsprechend ist der Vorlagentext der Anlage 1 zu korrigieren. Der neue und vom Rat 
der Stadt Köln zu beschließende Vorlagentext ist als Anlage 8 zur Verfügung gestellt.

Anlage 2.1 Nachweise Braunsfeld 1. Drittel

50516 Zeichen

.
Retailbericht.
Köln 2016
.
Köln 2016/2017Köln 2016/2017

2 .   Retailbericht Köln 2016
Einkaufsstraßen
in Köln
.
Breite Straße
Apostelnstraße
Ehrenstraße
Sülzburgstraße
Neusser Straße
Hauptstraße
Kalker Hauptstraße
Berrenrather Straße
Venloer Straße
Mittelstraße
Pfeilstraße
Neusser Straße
Severinstraße
Maastrichter Straße
Bonner Straße
HohenzollernringAachener Straße
Aachener Straße
Hohenstaufenring
Höninger Weg
Eigelstein
Kaiser-Wilhelm-Ring
Dürener Straße
Deutzer Freiheit
Frankfurter Straße
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Friesenwall
Goltsteinstraße

Retailbericht Köln 2016  3 .   
Straße . Stadtteil . Frequenz . * (1. Stunde) Frequenz . * (2. Stunde) Summe . Ø-Frequenz . * Besonderheiten .
Breite Straße Altstadt-Nord 1726 2713 4439 2220
Ehrenstraße Altstadt-Nord 1542 2825 4367 2184
Neusser Straße Nippes 1885 1758 3643 1822
Hauptstraße Rodenkirchen 1694 1868 3562 1781 Wochenmarkt
Kalker Hauptstraße Kalk 1245 2089 3334 1667
Venloer Straße Ehrenfeld 1243 1549 2792 1396
Mittelstraße Altstadt-Nord 1308 1436 2744 1372
Pfeilstraße Altstadt-Nord 951 1558 2509 1255
Neusser Straße Neustadt-Nord 1110 1273 2383 1192
Severinstraße Altstadt-Süd 1115 1099 2214 1107
Bahnhofstraße Porz 1226 931 2157 1079
Maastrichter Straße Neustadt-Süd 909 1208 2117 1059
Apostelnstraße Altstadt-Nord 796 1246 2042 1021
Bonner Straße Neustadt-Süd 972 1020 1992 996
Hohenzollernring  
(Rudolfplatz)
Neustadt-Nord 767 1160 1927 964
Hohenzollernring  
(Friesenplatz)
Neustadt-Nord 864 919 1783 892
Sülzburgstraße Sülz 702 1041 1743 872 wurde am 8.10. 
gemessen wegen 
Straßenfest
Berrenrather Straße Sülz 886 792 1678 839 wurde am 8.10. 
gemessen wegen 
Straßenfest
Aachener Straße Neustadt-Süd 712 925 1637 819
Hohenstaufenring Neustadt-Süd 814 813 1627 814
Höninger Weg Zollstock 724 788 1512 756
Eigelstein Altstadt-Nord 612 838 1450 725
Kaiser-Wilhelm-Ring Neustadt-Nord 702 741 1443 722
Dürener Straße Lindenthal 711 728 1439 720
Deutzer Freiheit Deutz 689 736 1425 713 wurde am 8.10. 
gemessen wegen 
Demo
Zülpicher Straße Neustadt-Süd 642 731 1373 687
Frankfurter Straße Mülheim 674 624 1298 649
Aachener Straße Braunsfeld 423 571 994 497
Friesenwall Altstadt-Nord 351 488 839 420
Zülpicher Straße Sülz 384 442 826 413
Goltsteinstraße Bayenthal 329 294 623 312
Passantenfrequenzmessungen 2016 .
Zahlen & Fakten .
* Passanten pro Stunde

4.  Retailbericht Köln 2016
Vergleichstabelle Vorjahre.
Straße. Stadtteil.
Ø-Frequenz* 
2016. Trend zum Vorjahr
Ø-Frequenz* 
2015. Trend zum Vorjahr
Ø-Frequenz* 
2014.
Breite Straße Altstadt-Nord 2220 î leicht gesunken 2634 ì leicht gestiegen 2412
Ehrenstraße Altstadt-Nord 2184 î leicht gesunken 2378  stagniert 2363
Neusser Straße Nippes 1822 ì leicht gestiegen 1786 ì gestiegen 1432
Hauptstraße Rodenkirchen 1781 ì leicht gestiegen 1645 ì leicht gestiegen 1553
Kalker Hauptstraße Kalk 1667 ì gestiegen 939 - -
Venloer Straße Ehrenfeld 1396 î gesunken 1591 ì gestiegen 1419
Mittelstraße Altstadt-Nord 1372 î leicht gesunken 1442 ì gestiegen 1384
Pfeilstraße Altstadt-Nord 1255  stagniert 1227 -
Neusser Straße Neustadt-Nord 1192 î gesunken 1309 ì leicht gestiegen 1270
Severinstraße Altstadt-Süd 1107 ì leicht gestiegen 986 î gesunken 1325
Bonner Straße Neustadt-Süd 996 î gesunken 1376  stagniert 1410 
Hohenzollernring  
(Rudolfplatz) Neustadt-Süd 964
î gesunken 1894 ì gestiegen 1441
Hohenzollernring  
(Friesenplatz) Neustadt-Nord 892
î gesunken 1085 - -
Sülzburgstraße Lindenthal 872 ì gestiegen 912  stagniert 936
Aachener Straße Neustadt-Süd 819 ì gestiegen 481 - -
Hohenstaufenring Neustadt-Süd 814 î gesunken 1072 î leicht gesunken
Höninger Weg Zollstock 756  stagniert 794 ì leicht gestiegen 656
Dürener Straße Lindenthal 720 î leicht gesunken 856 ì leicht gestiegen 769
Deutzer Freiheit Deutz 713 ì leicht gestiegen 631 î leicht gesunken 743
Zülpicher Straße Neustadt-Süd 687 î gesunken 1072 î gesunken 1408 
Frankfurter Straße Mülheim 649 î gesunken 1518 -
Aachener Straße Braunsfeld 497 î gesunken 745 ì leicht gestiegen 600
*Passanten pro Stunde

Retailbericht Köln 2016  5.
Einwohner (in Tsd.) 1.069
Sozialversicherungsplichtig  
Beschäftigte (in Tsd.) 533
Arbeitslosenquote (in %) 8,8
Einzelhandelsrelevanter  
Kaufkraftindex 106,6
Umsatzkennzifer 120,0
Zentralitätskennzifer 112,6
Übernachtungsanzahl (in Mio.) 5,98
Frequenzzählung
.
Die Stadt Köln ist mit 1.069.192 Einwohnern (Stand 31.12.2015; Quelle: Stadt Köln) die 
viertgrößte Stadt in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs 
von 15.664 Personen beziehungsweise 1,5 Prozent. Die Kölner Innenstadt, Lindenthal 
und Mülheim sind die einwohnerstärksten Stadtbezirke. Die Zahl der sozialversicherungs-
plichtig Beschäftigten ist 2015 mit 533.600 (Vorjahr 2014: 512.144) ebenfalls angestie -
gen (Stand 30.09.2015; Quelle: Stadt Köln). Die Arbeitslosenzahl ist im Jahresverlauf auf 
52.653 (Vorjahr 2014: 53.054) leicht gesunken.
Die Studie wurde am Samstag, 10.09.2016* bei sonnigem Wetter und einer Tempera-
tur von ca. 28 Grad durchgeführt. Die Messung wurde an 31 Einkaufsstraßen in B-Lage 
(Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt und Stadtteillagen) zwischen 12 Uhr und  
14 Uhr durchgeführt. Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde sowohl ein Mittelwert als 
auch ein Ranking gebildet. 
*Auf Grund des Straßenfestes in der Sülzburgstraße sowie der Demonstration in Köln-Deutz 
wurden die Messungen in der Sülzburgstraße, der Berrenrather Straße und der Deutzer  
Freiheit am Samstag, 08.10.2016 bei leicht bewölktem Wetter und einer Temperatur  
von ca. 14 Grad durchgeführt.
Fakten
.
Köln Retailmarkt.
Kurzgefasst.
Der Mieterbesatz der in dieser Studie betrachteten Stadtteillagen und B-Lagen besteht 
überwiegend aus lokalen Ladenbetreibern (z. B. Friseure, Apotheken, Bekleidungsge-
schäfte, Kioskbetriebe, Gastronomiebetriebe usw.) und Filialisten aus dem Lebensmittel- 
und Drogeriebereich (z. B. dm oder REWE). Die höchsten Passantenfrequenzen konnten 
wie im Vorjahr in der Innenstadt auf der Breite Straße (2.220 Passanten/ Stunde) und 
der Ehrenstraße (2.184 Passanten/ Stunde) gemessen werden. Darauf folgen die belieb-
ten Stadtteillagen Neusser Straße in Nippes (1.822 Passanten/ Stunde), Hauptstraße in 
Rodenkirchen (1.781 Passanten/ Stunde), Kalker Hauptstraße in Kalk (1.667 Passanten/ 
Stunde) und die Venloer Straße in Ehrenfeld (1.396 Passanten/ Stunde). Vervollständigt 
wird die TOP-10 der am höchst frequentierten B-Lagen durch die beiden Innenstadtlagen  
Mittelstraße (1.372 Passanten/ Stunde) und Pfeilstraße (1.255 Passanten/ Stunde) auf 
Platz 7 bzw. 8 sowie die Neusser Straße in der Neustadt-Nord (1.192 Passanten/ Stunde) 
auf Platz 9 und die Severinstraße in der Altstadt-Süd (1.107 Passanten/ Stunde) auf Platz 
10. Im Vergleich zu den Stadtteillagen und B-Lagen, bieten die 1A-Lagen durch den Bran-
chenmix an internationalen und nationalen Filialisten eine hohe Anziehungskraft und somit 
wesentlich höhere Passantenströme mit zum Teil über 10.000 Passanten pro Stunde (z. B. 
Hohe Straße und Schildergasse).
· Zalando Outlet (Breite Straße 80-90)
·  Calvin Klein Jeans  
(Apostelnstraße 13)
· Tigha (Ehrenstraße 31)
· American Vintage (Ehrenstraße 46)
· Frittenwerk (Ehrenstraße 94)
· STEFANEL (Mittelstraße 3)
· SHOEPASSION (Mittelstraße 30)
·  KISSKISSBANGBANG  
(Friesenwall 38-42)
Neueröfnungen 
Innenstadt
.
.
Sozialversicherungsplichtig 
Umsatzkennzifer 
Zentralitätskennzifer 
plichtig Beschäftigten ist 2015 mit 533.600 (Vorjahr 2014: 512.144) ebenfalls angestie
Passanten/ 
ervollständigt 
Innenstadtlagen  
auf 
Stunde) 
Platz 
-
somit 
B. 
· Tigha (Ehrenstraße 31)
· American Vintage (Ehrenstraße 46)
· Frittenwerk (Ehrenstraße 94)
· STEFANEL (Mittelstraße 3)
· SHOEPASSION (Mittelstraße 30)
·  KISSKISSBANGBANG  
(Friesenwall 38-42)
Neueröfnungen

6 .   Retailbericht Köln 2016
Breite Straße
Breite Straße
Breite Straße
Auf dem Berlich
Glockengasse
Lagebeschreibung .
Im Vergleich zu den beiden vergangenen Jahren ist die Frequenz in der Breite Straße zwar 
leicht gesunken, mit 2.220 Besuchern pro Stunde zählt sie aber immer noch zu den be-
liebtesten Einkaufsstraßen der Kölner Innenstadt. Die Breite Straße beindet sich inmitten 
des Shoppingrundlaufs der City, zwischen der Hohe Straße sowie der Ehrenstraße, und ist 
daher bestens erreichbar. 
Der Einzelhandelsbesatz der Breite Straße besteht überwiegend aus Filialisten aus den 
Bereichen Textil, Elektronik, Warenhäuser, Bäckereien usw. Als Magneten wirken das 
„Karstadt“ Warenhaus, „Urban Outitters“ oder auch der „REWE“ Markt in den Opern Pas -
sagen. Insbesondere durch die Neuansiedlungen von „dm“ im Erdgeschoss des „Karstadt“ 
Warenhauses und des „Zalando-Outlets“ im DuMont-Carré konnte die Breite Straße ihre 
Attraktivität nochmals steigern. Bei ihrem Einkauf orientieren sich die Passanten überwie-
gend auf der rechten Straßenseite (stadteinwärts). Als Kundengruppen sind überwiegend 
die Mittelschicht sowie die gehobene Mittelschicht vertreten.
2014: 2412  
2015: 2634 
ì  
2016: 2220 î  
(Messpunkt: Breite Straße 159)
Detailkarte .
01  Karstadt 
02 Urban Outitters  
03   REWE 
04   Zalando-Outlet
02
03
04
01
Altstadt-Nord
Breite Straße .
Frequenz .
Highlights .

Retailbericht Köln 2016  7 .   
2014: 2363  
2015: 2378   
2016: 2184 î  
(Messpunkt: Ehrenstraße 25)
Lagebeschreibung .
Ähnlich wie der Breite Straße ergeht es auch der Ehrenstraße bei unserer diesjährigen 
Frequenzmessung. Die Frequenz ist zwar auch leicht gesunken, die Beliebtheit der Straße 
bei den Shoppingfans steht jedoch außer Frage. Mit einer Frequenz von 2.184 Passanten 
pro Stunde ist die Ehrenstraße zudem immer noch sehr stark besucht. Sie beindet sich 
ebenfalls inmitten des Shoppingrundlaufs der City, zwischen der Breite Straße und dem 
Hohenzollernring. 
Der Einzelhandelsbesatz der Ehrenstraße besteht überwiegend aus Filialisten aus den Be-
reichen Textil, Elektronik sowie Kosmetik. Insbesondere Unternehmen wie „Weekday“, „& 
Other Stories“ sowie „American Apparel“ locken tagtäglich eine Vielzahl von Besuchern an. 
Durch die Neuansiedlungen von „American Vintage“ und von „Tigha“ konnte die Ehrenstra-
ße ihre Attraktivität im Vergleich zum Vorjahr zudem nochmals steigern. Darüber hinaus hat 
das beliebte Szenerestaurant „4Cani“ seinen Betreiber gewechselt und fungiert inzwischen 
unter dem Namen „Cato“. Als Kundengruppen sind überwiegend die Mittelschicht und die 
gehobene Mittelschicht sowie viele Studenten und junge Menschen vertreten.
Detailkarte .
01
01  Weekday 
02 American Apparel 
03   & Other Stories 
04   H&M 
05   American Vintage 
06   Cato
02
03
04
Altstadt-Nord
Ehrenstraße .
Ehrenstraße
Ehrenstraße
Alte W
allgasse
Pfeilstraße
Benesisstraße
Große Brinkgasse
Friesenwall
Apostelngasse
05
06
Frequenz .
Highlights .

8 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1432  
2015: 1786 ì  
2016: 1822 ì  
(Messpunkt: Neusser Straße 250)
Auch in diesem Jahr zählt die Neusser Straße zu den beliebtesten Stadtteillagen unserer 
Frequenzmessung. Mit einer Besucherzahl von 1.822 pro Stunde, konnte die Frequenz im 
Vergleich zum Vorjahr (1.786) sogar leicht gesteigert werden. Somit zählt dieser Standort 
nach der Breite Straße und der Ehrenstraße zu der am höchst frequentierten Einkaufs-
straße der Kölner B-Lagen. Dies ist zum einen auf den guten Mietermix und zum anderen 
auf die Bedeutung der Neusser Straße für die Bewohner des Kölner Nordens (Stadtbezirk 
Nippes) zurückzuführen. 
Neben zahlreichen Einzelhandelsbetrieben aus den Bereichen Lebensmittel, Drogerie und 
Textil gibt es auch ein vielfältiges Angebot an Gastronomie. Darüber hinaus beindet sich 
ein GALERIA Kaufhof Warenhaus in bester Lage auf der Neusser Straße. Zusätzlich fun-
gieren ein „REWE“, ein „dm“ sowie ein „Alnatura Super Natur Markt“ als Kundenmagneten. 
Ein weiterer Pluspunkt der Neusser Straße ist zudem die gute Erreichbarkeit. Auf Grund 
der idealen Anbindung an das ÖPNV- sowie das Autobahnnetz ist es für die Kunden ein 
leichtes, zur Neusser Straße zu gelangen. Als Kundengruppe lässt sich die Mittelschicht 
erkennen. Obendrein verkehren auf der Neusser Straße auch viele junge Menschen und 
Studenten, da sich Nippes inzwischen zu einem absoluten Szeneviertel entwickelt hat. 
Diese Entwicklung wird durch das Projekt „Clouth-Quartier“ zwischen Niehler Straße und 
Johannes-Giesberts-Park, welches Wohnraum für ca. 3.000 Menschen bieten wird, noch-
mals unterstrichen. 
01
01  GALERIA Kaufhof 
02 REWE 
03  dm 
04 Alnatura Super  
 Natur Markt
02
Nippes
Neusser Straße .
Lagebeschreibung .
Neusser Straße
Neusser Straße
Kempener Straße
Christianstraße
Wilhelmstraße
Detailkarte .
04
03
Frequenz .
Highlights .

Retailbericht Köln 2016  9 .   
2014: 1553  
2015: 1645 ì  
2016: 1781 ì  
(Messpunkt: Hauptstraße 94)
Wie bereits in den Jahren 2014 und 2015 reiht sich die Hauptstraße in Rodenkirchen unter 
den am höchst frequentierten B-Lagen Kölns ein. Ähnlich wie bei der Neusser Straße in 
Nippes konnte auch die Hauptstraße nochmals an Frequenz zulegen (1.781 in 2016 zu 
1.645 in 2015). Dies ist zwar zum einen, wie auch in den Vorjahren, dem Wochenmarkt am 
Maternusplatz geschuldet, zum anderen aber auch auf die Qualität des Standortes und 
den vielfältigen Branchenmix zurückzuführen. 
Neben klassischen Einzelhändlern aus den Bereichen Lebensmittel und Drogerie inden 
die Besucher auch ein großes Angebot an Textil- und Kosmetikeinzelhändlern vor. Für die 
Bewohner des Stadtbezirks Rodenkirchen dient die Hauptstraße, gemeinsam mit der Ma-
ternusstraße/Maternusplatz, zudem als Haupteinkaufsstraße, was sicherlich ein weiterer 
ausschlaggebender Grund für die hohen Besucherzahlen ist. 
Als Kundengruppen lassen sich hauptsächlich die gehobene Mittelschicht und die Ober-
schicht erkennen. Im Vergleich zur Neusser Straße in Nippes ist die Anbindung an das 
ÖPNV-Netz eher als schlecht zu bezeichnen. Dies scheint die Attraktivität des Standortes 
jedoch kaum zu beeinträchtigen, da die Vielzahl der Besucher mit dem PKW anreist.
Rodenkirchen
Hauptstraße .
Lagebeschreibung .
01  dm 
02 Tchibo
Hauptstraße
Mater
nusstraße
Detailkarte .
01
02
Hauptstraße
Frequenz .
Highlights .

10 .   Retailbericht Köln 2016
2014:   -  
2015:   939  
2016: 1667 ì  
(Messpunkt: Kalker Hauptstraße 117)
Eine deutliche Steigerung der Besucherzahlen erlebt die Kalker Hauptstraße. Im Vergleich 
zu einer durchschnittlichen Frequenz von 939 Passanten pro Stunde in 2015, hat sich der 
Wert in 2016 mit durchschnittlich 1.667 Passanten pro Stunde fast verdoppelt. Dies ist 
hauptsächlich auf die positive Entwicklung des Stadtteils Kalk zurückzuführen, welcher für 
Bewohner, Büronutzer und Einzelhändler immer mehr an Attraktivität gewinnt. So konnten 
am Deutzer Feld, in unmittelbarer Nähe zur Kalker Hauptstraße, zahlreiche Neubauprojekte 
(sowohl Wohn- als auch Gewerbeprojekte) entwickelt werden. Diese unterstreichen die 
Beliebtheit des Standortes. 
Als absoluter Kundenmagnet fungiert das Einkaufszentrum „Köln Arcaden“, am Anfang 
der Kalker Hauptstraße. Der Einzelhandelsbesatz der Kalker Hauptstraße ist zudem sehr 
vielfältig, weshalb alle denkbaren Sozialgruppen vorzuinden sind. Angefangen bei Dis -
countern wie TEDi und fairstore indet man neben den beiden Drogeriemärkten „dm“ und 
„Rossmann“ in den „Köln Arcaden“ auch ein vielfältiges Angebot an Filialisten aus den 
Bereichen Textil wie z. B. „H&M“, „JACK&JONES“ und „Esprit“. Darüber hinaus konnte die 
Kalker Hauptstraße durch die Neuansiedlungen von „SNIPES“ und „Pull&Bear“ (beide in 
den „Köln Arcaden“) nochmals an Attraktivität gewinnen.
01
01  Köln Arcaden 
02 TEDi 
03   dm 
04   Rossmann
02
03
04
Lagebeschreibung .
Kalk
Kalker Hauptstraße .
Kalk-Mülheimer
-Straße
Sieversstraße
Kalker Hauptstraße
Rolshover Straße
Kalker Hauptstraße
Frequenz .
Highlights .
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  11 .   
2014: 1419  
2015: 1591 ì  
2016: 1396 î  
(Messpunkt: Venloer Straße 308)
In den TOP-10 der beliebtesten B-Lagen Kölns darf die Venloer Straße im Herzen des 
Szeneviertels Ehrenfeld natürlich nicht fehlen. Bereits seit einigen Jahren erfährt die Venloer 
Straße eine wachsende Beliebtheit, auch wenn sich dies in unseren diesjährigen Zahlen – 
im Vergleich zum Vorjahr – nicht widerspiegelt. Konnte in 2015 noch eine durchschnittliche 
Passantenfrequenz von 1.591 gemessen werden, so liegt der Wert in diesem Jahr mit 
1.396 etwas darunter. Die Venloer Straße gilt jedoch auch weiterhin als sehr attraktiver 
Standort, sowohl für Einzelhändler als auch für Gastronomiebetriebe. 
Jährlich eröfnen auf der Venloer Straße neue Konzepte. Im vergangenen Jahr hat sich z. B.  
die Bäckerei „Zeit für Brot“ mit ihrem einzigartigen Konzept und der Kombination aus 
Bio-Bäckerei und Café in der Venloer Straße 202 niedergelassen. Es ist der bis dahin 
vierte Standort nach Berlin, Frankfurt und Hamburg für das Unternehmen. Darüber hinaus 
fungieren die Drogeriemarkt-Größen „dm“ und „Rossmann“ sowie die Lebensmitteleinzel-
händler „REWE“ und „denn’s Biomarkt“ als Frequenzbringer. 
Durch zahlreiche Gewerbe- und Wohnbauprojekte, wie z. B. das „Quartier am Grünen 
Weg“ oder auch die Entwicklung des „Heliosgeländes“, wird der Standort Ehrenfeld auch 
in Zukunft weiterhin an Attraktivität gewinnen.
01
01  Zeit für Brot 
02 dm  
03  Rossmann 
04 REWE 
05  denn’s Biomarkt
04
Lagebeschreibung .
Ehrenfeld
Venloer Straße .
Detailkarte .
Venloer Straße
Venloer Straße
Ehrenfeldgürtel
Rothehausstraße
Körnerstraße
Gutenbergstraße
Sömmeringstraße
05
03
02
02
Frequenz .
Highlights .

12 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1384  
2015: 1442 ì  
2016: 1372 î  
(Messpunkt: Mittelstraße 31)
Genauso wie in der Breite Straße und der Ehrenstraße ist auch die Passantenfrequenz 
in der Mittelstraße im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. Passierten in 2015 noch 
durchschnittlich 1.442 Besucher die Straße, so sind es in diesem Jahr 70 Besucher we-
niger (durchschnittlich 1.372 Passanten pro Stunde). Dies mindert jedoch in keiner Weise 
die Attraktivität des Standortes. Insbesondere für die Sozialgruppen der gehobenen Mit-
telschicht bis hin zur Oberschicht ist die Mittelstraße auch weiterhin eine der besten Ad-
ressen in der Kölner Innenstadt. Sie besteht überwiegend aus Filialisten aus den Bereichen 
Textil und Wohnungseinrichtung. Auf Grund der idealen Lage zwischen Neumarkt und  
Rudolfplatz ist die Erreichbarkeit der Mittelstraße zudem hervorragend. Die Kundenmag-
neten sind, wie auch im letzten Jahr, u. a. „APROPOS“, „LACOSTE“, „Massimo Dutti“ und 
„ZARA HOME“. Momentan orientieren sich die Passanten mehr auf der linken Straßenseite 
(stadteinwärts). Dies könnte sich jedoch durch einige interessante Neuansiedlungen schnell 
ändern. Als wichtigste Neueröfnung in diesem Jahr sind „STEFANEL“ (Mittelstraße 3, ca. 
300 m ² ) und „SHOEPASSION“ (Mittelstraße 30, ca. 120 m ² ) zu nennen, wobei „STEFANEL“  
bereits auf der Mittelstraße vertreten war und lediglich umgezogen ist. Zudem eröfnet das 
belgische Unternehmen „caroline biss“ 2017, nach Düsseldorf, seinen zweiten deutschen 
Flagship-Store auf ca. 150 m ²  in der Mittelstraße 5 (aktuell „7 for all Mankind“). Das Unter-
nehmen ist auf hochwertige Damenmode spezialisiert.
01
01  LACOSTE 
02 Massimo Dutti 
03   APROPOS 
04   ZARA HOME
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Mittelstraße .
Mittelstraße
Mittelstraße
Pfeilstraße
Benesisstraße
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  13 .   
2014: -  
2015: 1227  
2016: 1255  
(Messpunkt: Pfeilstraße 31-37)
Die Passantenfrequenz in der Pfeilstraße hingegen ist im Vergleich zur Ehrenstraße, Breite 
Straße und zur Mittelstraße im Hinblick auf das Vorjahr leicht angestiegen. Wurden im Jahr 
2015 noch durchschnittlich 1.227 Passanten pro Stunde erfasst, so waren es in diesem 
Jahr durchschnittlich 1.255 Passanten. Es ist daher festzuhalten, dass die Kundenfrequenz 
in der Pfeilstraße konstant bis leicht steigend ist. Daher darf sich die Pfeilstraße auch dieses 
Jahr wieder zu den am höchst frequentierten Einkaufsstraßen der Kölner B-Lagen zäh-
len, was nicht zuletzt auf die gute Lage der Straße zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße  
zurückzuführen ist. 
Insbesondere das australische Kosmetikgeschäft „Aēsop“ mit seinem breiten Sortiment von 
Produkten höchster Qualität für Haut, Haar und Körper sowie die Boutique „Jumeirah Store“,  
besonders bekannt durch Instagram, fungieren hier als Frequenzbringer. Darüber hinaus 
kommen auch Einrichtungs- und Tapetenliebhaber in der Pfeilstraße durch die Ansied-
lung von „livingwalls cologne“ und „Farrow & Ball“ (Eröfnung Ende 2016 in der Pfeilstraße  
20) auf ihre Kosten. Zudem zieht auch das überregional bekannte „Eiscafé Breda“, mit 
seinen vielfältigen Eis-Variationen bereits seit Jahren viele Kunden an. Als Kundengruppen  
lassen sich überwiegend die Mittelschicht sowie die gehobene Mittelschicht erkennen. 
01
01  Aēsop  
02 Jumeirah Store 
03   livingwalls cologne 
04   Farrow & Ball 
05   Eiscafé Breda 
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Nord
Pfeilstraße .
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
03
04
05
Detailkarte .

14 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1270  
2015: 1309 ì  
2016: 1192 î  
(Messpunkt: Neusser Straße 2)
Mit einer Frequenz von durchschnittlich 1.192 Passanten pro Stunde schaft es die Neusser  
Straße gleich zweimal unter die TOP-10 der beliebtesten B-Lagen Kölns, diesmal jedoch 
im Stadtteil Neustadt-Nord. 
Die Frequenz rund um den Ebertplatz ist zwar im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken  
(2015 durchschnittlich 1.309 Passanten pro Stunde), allerdings mindert dies nicht die 
Attraktivität dieses Standortes. Als Frequenzbringer fungieren unter anderem der „dm“ 
Drogeriemarkt sowie „REWE City“. Darüber hinaus gibt es auf der Neusser Straße einige 
beliebte Gastronomiebetriebe, wie z. B. „Nudel Maia“, „Supasalad“ und „Bento Box“, die 
für eine gute Frequenz sorgen. Durch die Eröfnung von „Currywurst & Pommes“ im Jahre 
2014 (Neusser Straße 2) konnte das Angebot zudem nochmals erweitert werden. 
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz ist die Neusser Straße problemlos 
erreichbar, was sicherlich eine weitere Ursache für die Beliebtheit des Standortes ist. Als 
Kundengruppe lässt sich hauptsächlich die Mittelschicht erkennen.
01
01  dm 
02 REWE City  
03  Nudel Maia  
04  Supasalad 
05  Bento Box 
06  Currywurst & Pommes
02
Neusser Straße .
Neustadt-Nord/ Agnesviertel
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Neusser Straße
Theodor
-Heuss-RingSchillingstraße
Balthasarstraße
Weißenbur
gstraße
04
03
05
06
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  15 .   
2014: 1325  
2015:   986  î  
2016:  1107 ì  
(Messpunkt: Severinstraße 110)
Die Severinstraße im Stadtteil Altstadt-Süd mit einer durchschnittlichen Frequenz von 
1.107 Passanten pro Stunde hat es gerade so unter die TOP-10 der beliebtesten B-Lagen 
Kölns geschaft. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 986 Passanten pro Stunde) ist 
die Frequenz an diesem Standort deutlich angestiegen, was die Attraktivität des Standor-
tes unterstreicht. Die Severinstraße, welche an der Severinstorburg beginnt und an ihrem 
Ende in den Waidmarkt mündet, fungiert als Haupteinkaufsstraße für die Kölner Südstadt. 
Die Abschnitte unmittelbar hinter der Severinstorburg sowie zwischen der Jakobstraße 
und der Landsbergstraße sind die vermeintlich am höchst frequentierten Bereiche dieses 
Standortes. Auf Grund des vielfältigen Angebotes an Einzelhandels- und Gastronomie-
betrieben erfährt die Severinstraße seit Jahrzehnten eine große Beliebtheit. Als Kunden-
magneten lassen sich „REWE City“, „denn’s Biomarkt“ und „dm“ identiizieren. Durch die 
Neueröfnung von „Currywurst & Pommes“ in der Severinstraße 107 wird der Standort sein 
Gastronomieangebot zudem nochmals erweitern können. Die Nähe zum Rhein und zur 
Innenstadt sowie die gute Anbindung an das ÖPNV-Netz tragen ebenfalls stark zur Attrak-
tivität des Standortes bei. Des Weiteren zählt die Südstadt zu den beliebtesten Wohnlagen 
Kölns, sicherlich ein weiterer Faktor für die hohe Passantenfrequenz. Zudem werden die 
Investitionen der Stadt Köln hinsichtlich der Plasterung und der Gestaltung der Severin-  
straße in Zukunft Früchte tragen. Auch die Eröfnung der neuen Stadtbahnhaltestellen wird 
zukünftig zu einer höheren Kundenfrequenz führen. Als Kundengruppe lässt sich die Mit-
telschicht erkennen.
01
01  denn’s Biomarkt  
02 REWE City 
03 dm
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Süd
Severinstraße .
Detailkarte .
Severinstraße
Achterstraße
Landsbergstraße
Jakobstraße
03

16 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 1079 
(Messpunkt: Bahnhofstraße 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht erscheint die Bahnhofstraße im Stadtteil Köln-
Porz, welche eine durchschnittliche Frequenz von 1.079 Passanten pro Stunde aufweist. 
Nach der Kalker Hauptstraße erzielt die Bahnhofstraße damit die zweit höchs te Passanten-
frequenz, der im rechtsrheinischen Köln gemessenen Standorte. Dies ist neben der guten 
Anbindung an das DB- und ÖPNV-Netz (Bahnhof Porz und Haltestelle Porz-Markt) sowie 
an das Autobahnnetz (Autobahnaufahrt A59) auch auf das in direkter Nachbarschaft be -
indliche Shoppingcenter „City Center Porz“ zurückzuführen.
Dieses fungiert als absoluter Kundenmagnet und zieht tagtäglich zahlreiche Kunden in die 
Porzer Fußgängerzone. Der Kundschaft wird im „City Center Porz“ ein sehr ausgewogener  
Mietermix geboten. Neben einem „dm“ Drogeriemarkt indet man hier unter anderem 
auch eine „C&A“ sowie eine „Saturn“ Niederlassung. Insbesondere „Saturn“ fungiert als  
Frequenzbringer für das Center. Neben dem City Center Porz gibt es in der Bahnhofstraße 
weitere Mieter, wie z. B. „Blumen Risse“, „Tchibo“ sowie einen „Schum EuroShop“, welche 
ebenso zur hohen Passantenfrequenz beitragen. Als Kundengruppe lässt sich insbeson-
dere die Mittelschicht erkennen.
01
01  City Center Porz 
02  Blumen Risse 
03 Tchibo 
04 Schum EuroShop
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Porz
Bahnhofstraße .
03
04
Detailkarte .
Bahnhofstraße
Goethestraße
Fr
eidrichstraße
Bahnhofstraße
Hauptstraße

Retailbericht Köln 2016  17 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 1059 
(Messpunkt: Maastrichter Straße 46)
Ein weiterer Neuling in unserem diesjährigen Retailbericht ist die Maastrichter Straße im 
Stadtteil Neustadt-Nord. Mitten im Belgischen Viertel gelegen, erfährt dieser Standort seit 
Jahren eine stark wachsende Beliebtheit. Dies spiegelt sich auch in unseren Zahlen wider. 
Mit einer Frequenz von durchschnittlich 1.059 Passanten pro Stunde, liegt die Maastrichter 
Straße auf Platz 12 unseres Rankings. Dies ist neben der Nähe zur Innenstadt – die Ehren- 
straße ist in wenigen Metern zu erreichen - auch mit der Vielzahl an außergewöhnlichen 
Boutiquen und Einzelhandelsbetrieben zu begründen. 
Neben dem „Schee“ (Shop für Drucke und Motive) fungieren die „boutique fraukayser“  
(Geschenkartikelgeschäft) sowie das Herrenmodegeschäft „Monsieur Courbet“ und der 
Concept Store „Simon und Renoldi“ als Frequenzbringer für die Straße. Die zahlreichen 
Gastronomiebetriebe (z. B. „Noa“, „Brüsseler“, „Little Ink“), welche ebenfalls stark zur guten  
Frequenz beitragen, runden das gute Gesamtbild ab und laden zudem zum Verweilen ein. 
Darüber hinaus läuft die Maastrichter Straße auf den Brüsseler Platz zu, welcher in den ver-
gangenen Jahren zu einem der beliebtesten Trefpunkte in der Kölner Innenstadt geworden 
ist. Als Kundengruppe lässt sich insbesondere die Mittelschicht erkennen. 
01
01 Schee  
02  boutique fraukayser 
03  Monsieur Courbet 
04  Simon und Renoldi 
05  Noa 
06  Brüsseler
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Neustadt-Nord
Maastrichter Straße .
Detailkarte .
Maastrichter Straße
Hohenzollernring
Brabanter Straße
03
04
 05
06

18.  Retailbericht Köln 2016
2014: -
2015: -
2016: 1021 
(Messpunkt: Apostelnstraße 19)
Die Apostelnstraße ist nach der Breite Straße, der Ehrenstraße, Mittelstraße und Pfeilstraße 
der fünfte Standort unserer Frequenzmessung im direkten Innenstadtbereich. Mit einer Fre-
quenz von durchschnittlich 1.021 Passanten pro Stunde rangiert sie auf Platz 13 unseres 
Rankings und liegt somit knapp über der magischen „1.000er Grenze“. Die hohe Frequenz 
ist insbesondere auf die gute Lage der Apostelnstraße zurückzuführen. 
Sie liegt zwischen dem Neumarkt und der Ehrenstraße und dient damit unter anderem 
als Verbindungsstraße für die Passanten. Darüber hinaus konnte die Apostelnstraße in 
den vergangenen Jahren einige attraktive Mieter gewinnen, wie z. B. „Calvin Klein Jeans“, 
„Marc O’Polo“, „Closed“ und „Atelier“, die ebenfalls zu der hohen Kundenfrequenz beitra -
gen. Die Gastronomiebetriebe „Törtchen Törtchen“, „Culinarius-in-Biss by Federico“ sowie 
„Dulce Chocolate & Icecream“ tragen zum guten Flair der Straße bei und laden zum Ver -
weilen ein. Das auch überregional beliebte und bekannte Gloria Theater, mit zahlreichen 
Veranstaltungen unterschiedlichster Art, zieht auch in den Abendstunden eine Vielzahl von 
Kunden an. Auf Grund der zahlreichen Parkhäuser in und um die Apostelnstraße, ist die 
Erreichbarkeit mit dem PKW zudem nahezu ideal. Ein weiterer Faktor für das gute Ab -
schneiden des Standortes ist die Nähe zum Neumarkt, weshalb die ÖPNV-Anbindung als 
ausgezeichnet zu bewerten ist. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht sowie die 
gehobene Mittelschicht erkennen.
02
01
02 
03
04 
05
06   
01
Lagebeschreibung.Frequenz.
Highlights.
Altstadt-Nord
Apostelnstraße.
Apostelnstraße
ApostelnstraßeApostelnstraße
Gertrudenstraße
Ehrenstraße
Albertusstraße
03
04
0305
06
Detailkarte.
Marc O‘Polo 
Closed
Atelier 
Törtchen Törtchen
    Culinarius-in-Biss 
Sie liegt zwischen dem Neumarkt und der Ehrenstraße und dient damit unter 
anderem als Verbindungsstraße für die Passanten. Darüber hinaus konnte die Apos-
telnstraße in den vergangenen Jahren einige attraktive Mieter gewinnen, wie z. B. „Marc 
O’Polo“, „Closed“ und „Atelier“, die ebenfalls zu der hohen Kundenfrequenz beitragen. Die 
Gastronomiebetriebe „Törtchen Törtchen“, „Culinarius-in-Biss by Federico“ sowie „Dulce 
Chocolate & Icecream“ tragen zum guten Flair der Straße bei und laden zum Ver-
weilen ein. Das auch überregional beliebte und bekannte Gloria Theater, mit zahlreichen
Veranstaltungen unterschiedlichster Art, zieht auch in den Abendstunden eine Vielzahl 
von Kunden an. Auf Grund der zahlreichen Parkhäuser in und um die Apostelnstraße, 
ist die Erreichbarkeit mit dem PKW zudem nahezu ideal. Ein weiterer Faktor für das gute 
Abschneiden des Standortes ist die Nähe zum Neumarkt, weshalb die ÖPNV-Anbindung 
als ausgezeichnet zu bewerten ist. Als Kundengruppen lassen sich die Mittelschicht sowie 
die gehobene Mittelschicht erkennen.

Retailbericht Köln 2016  19 .   
2014: 1410  
2015: 1376   
2016:   996  î  
(Messpunkt: Bonner Straße 13)
Ein weiterer beliebter Standort in der Kölner Südstadt, neben der Severinstraße, ist die 
Bonner Straße, im Stadtteil Neustadt-Süd. Mit einer durchschnittlichen Passantenfrequenz 
von 996 Passanten unterschreitet die Bonner Straße zwar knapp die magische „1.000er 
Grenze“, allerdings liegt sie mit Platz 14 unseres Rankings im gesicherten Mittelfeld. Der 
frequenzstärkste Bereich der Bonner Straße beginnt am Chlodwigplatz und endet an der 
Kreuzung Bonner Wall. Die Bonner Straße mündet am Ende in den Kölner Verteilerkreis, 
der Zufahrt zu den Autobahnen A555 und A4. Die gute Anbindung an das Autobahnnetz 
und die Verbindung zum Chlodwigplatz sind beides ausschlaggebende Faktoren für die 
hohe Kundenfrequenz. 
Auf Grund seines Flairs zählt dieser Standort zudem seit Jahren zu den beliebtesten  
Plätzen Kölns. Insbesondere die Vielfalt an Gastronomiebetrieben rund um den Chlodwig-
platz und der Bonner Straße tragen stark zur hohen Kundenfrequenz bei. Als Kundenma-
gneten fungieren beispielsweise das Burger Konzept „Die Fette Kuh“, das neapolitanische 
Pizzakonzept „485 Grad“, „Sushi Ninja“ sowie das außergewöhnliche Cornlakes Konzept 
„Flakes Corner“. Weitere Frequenzbringer sind „REWE City“ und „Bierlager“, ein Craft Beer 
Store mit riesiger Auswahl. Die erkennbare Kundengruppe ist hauptsächlich die Mittel-
schicht. Des Weiteren verkehren zahlreiche junge Menschen in diesem Veedel.
Neustadt-Süd
05
01  Die Fette Kuh 
02 485 Grad  
03  Sushi Ninja 
04  Flakes Corner 
05  REWE City 
06  Bierlager
02
Bonner Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Bonner Straße
Bonner Straße
Rolandstraße
Kurfürstenstraße
Elsaßstraße
01
03
04
Detailkarte .

20 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 1441  
2015: 1894 ì  
2016:   964  î  
(Messpunkt: Hohenzollernring 26)
Rudolfplatz
Hohenzollernring .
Natürlich dürfen auch die Kölner Ringe im Bereich der Innenstadt nicht in unserem Retail-
bericht fehlen. Die höchste Frequenz an den Kölner Ringen weist der Abschnitt zwischen 
Rudolfplatz und Palmstraße auf. Mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz von 964 
Passanten pro Stunde fällt der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 1.894 
Passanten pro Stunde) zwar deutlich ab, allerdings wurde im Jahr 2015 auch die Frequenz 
am Rudolfplatz in unsere Messung einbezogen. Nach wie vor ist dieser Abschnitt des  
Hohenzollernrings stark frequentiert, was ein guter Platz 15 in unserem Ranking zeigt. 
Ähnlich wie in der Bonner Straße ist die hohe Frequenz an diesem Standort auf das vielfäl-
tige Angebot an Gastronomiebetrieben zurückzuführen. Besonders die Burger Konzepte 
„Burgerlich“, „Hans-im-Glück“ und das vor kurzem neu eröfnete „Marx & Engels – Die Bur -
gergesellschaft“ sowie das „Spencer & Hill“, mit seinen traditionellen italienischen Speisen  
in modernsten Räumlichkeiten, ziehen viele Kunden an. Zusätzlich fungieren „REWE City“, 
„Butlers“ und „dm“ als weitere Frequenzbringer. Auf Grund der Nähe zur Ehrenstraße proi -
tiert der Hohenzollernring auch von einer Vielzahl an Shoppingtouristen. Die Erreichbarkeit 
mit den öfentlichen Verkehrsmitteln ist nahezu perfekt. Zudem ist erkennbar, dass die 
Frequenz an diesem Standort in den Abendstunden förmlich explodiert, da es sich um eine 
beliebte Ausgehmeile handelt. Als Kundengruppe lässt sich die Mittelschicht erkennen. 
Insbesondere in den Abendstunden ist ein überwiegender Anteil an jungen Menschen zu 
erkennen.
01 Burgerlich  
02  Hans-im-Glück 
03  Spencer & Hill 
04  REWE City 
05 Butlers  
06  dm
01
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Detailkarte .
Hohenzollernring Hahnenstraße
Maastrichter Straße
02
03
04
05
06
Hohenzollernring

Retailbericht Köln 2016  21 .   
2014: -  
2015: 1085  
2016:   892  î  
(Messpunkt: Hohenzollernring 72)
Friesenplatz
Hohenzollernring .
Direkt auf den Abschnitt zwischen Rudolfplatz und Palmstraße des Hohenzollernrings folgt 
der Abschnitt Palmstraße bis Friesenplatz. Mit einer durchschnittlichen Kundenfrequenz 
von 892 Passanten pro Stunde liegt dieser Abschnitt des Hohenzollernrings auf Platz 16 
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 1.085 Passanten pro Stunde) 
fällt die Frequenz zwar auch in diesem Abschnitt etwas ab, allerdings nicht so drastisch wie 
in dem vorherigen Abschnitt. Auch an diesem Standort überwiegen die Gastronomiebe-
triebe. Beliebte Anlaufstellen sind z. B. „Starbucks“ und „SAUSALITOS“. Zudem darf man 
gespannt sein, was mit der ehemaligen Gastronomieläche des „Farmer’s Steakhouse“ im 
Hohenzollernring 57 geschieht. Die Frequenzbringer aus Sicht der Einzelhändler sind in die-
sem Bereich insbesondere die Drogeriemärkte „dm“ und „Rossmann“ sowie das Waren- 
haus „Strauss Innovation GmbH & Co.“ und der bekannte Second-Hand-Store „Vintage 
& Rags“. 
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist am Friesenplatz darüber hinaus gleichermaßen aus-
gezeichnet wie am Rudolfplatz, sodass es für die Kunden ein leichtes ist, diesen Standort 
zu erreichen. Auch hier ist anzumerken, dass die Frequenz an diesem Standort ebenso wie 
in dem vorherigen Abschnitt in den Abendstunden förmlich explodiert. Als Kundengruppe 
lässt sich die Mittelschicht erkennen. 
01 Starbucks  
02  SAUSALITOS 
03  dm 
04  Rossmann 
05  Strauss Innovation 
06  Vintage & Rags
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Hohenzollernring
Magnusstraße
Hohenzollernring
V
enloer Straße
01
02
04
05
06
03

22 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 936  
2015: 912  
2016: 872 î  
(Messpunkt: Sülzburgstraße 62)
Auf Platz 17 unseres Rankings liegt die Sülzburgstraße im Kölner Veedel Sülz, mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 872 Passanten pro Stunde. Im Vergleich zum Vorjahr 
(durchschnittlich 912 Passanten pro Stunde) ist die Frequenz zwar leicht gesunken, aller-
dings nur marginal. Weiterhin dient die Sülzburgstraße neben der Berrenrather Straße und 
der Zülpicher Straße als Haupteinkaufsstraße für die Stadtteile Sülz und Klettenberg. Auf 
Grund des hervorragenden Mietermixes ist dieser Standort bereits seit Jahrzehnten beliebt 
und insbesondere bei Filialisten aus dem Bereich Einzelhandel sehr gefragt. Neben den 
beiden Drogeriemärkten „dm“ und „Rossmann“ indet der Kunde auch die beiden Lebens -
mittelhändler „REWE City“ und „ALDI“ vor. Darüber hinaus gibt es auf der Sülzburgstraße 
Niederlassungen der Parfümerie „Douglas“ sowie der Buchhandlung „Mayersche Buch-
handlung“. Beide Unternehmen sind ansonsten fast ausschließlich in den Innenstädten 
Deutschlands wiederzuinden, was die Attraktivität der Sülzburgstraße nochmals unter -
streicht. Weitere Frequenzbringer sind „Kochhaus Sülz“, „Blumen Risse“ sowie „Tchibo“. 
Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist durch die nahegelegene Haltestelle „Sülzburgstraße“ 
mit der Linie 18 ideal, ein weiterer Pluspunkt der Sülzburgstraße. Die nächstgelegene Au-
tobahnaufahrt (A4) erreicht man über die Luxemburger Straße zudem in wenigen Fahrmi -
nuten. Wegen des Straßenfestes am 10.09.2016 wurde die Frequenz an diesem Standort 
am 08.10.2016 gemessen. Als Kundengruppen lassen sich insbesondere die Mittelschicht 
sowie die gehobene Mittelschicht erkennen.
06
01  dm 
02 REWE City 
03   Douglas  
04  Mayersche  
 Buchhandlung 
05 Kochhaus Sülz 
06   Tchibo
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Sülz
Sülzburgstraße .
Sülzburgstraße
Sülzburgstraße
Luxembur
ger Straße
Wittekindstraße
Berrenrather Straße Emmastraße
01
04
03
05
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  23 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 839 
(Messpunkt: Wittekindstraße 42)
Ein weiterer Standort in Sülz, die Berrenrather Straße, ist in diesem Jahr zum ersten Mal in 
unserem Bericht erschienen. Sie beindet sich in unserem Ranking direkt hinter der Sülz -
burgstraße auf Platz 18. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 839 Passanten pro 
Stunde, ist die Frequenz im Vergleich zur Sülzburgstraße nur unwesentlich geringer. Die 
Berrenrather Straße ist neben der Sülzburgstraße und der Zülpicher Straße die Haupt- 
einkaufsstraße der Veedel Sülz und Klettenberg. 
Die Frequenzbringer an diesem Standort sind neben den beiden Bio-Märkten „Alnatura 
Super Natur Markt“ und „Naturata“ die Textileinzelhändler „S.A.L.E“, „LANIUS“ und „ni-ki“. 
Darüber hinaus konnte durch die Eröfnung der deutschen Eismanufaktur „Keiserlich“ im 
Frühjahr dieses Jahres ein weiterer Frequenzbringer für die Berrenrather Straße gewonnen 
werden. Ähnlich wie in der Sülzburgstraße ist die Anbindung an das ÖPNV-Netz durch die 
nahegelegene Haltestelle „Sülzburgstraße“ mit der Linie 18 auch hier ideal. Die nächstge-
legene Autobahnaufahrt (A4) erreicht man über die Luxemburger Straße zudem ebenfalls 
in wenigen Fahrminuten. Wegen des Straßenfestes in der Sülzburgstraße am 10.09.2016 
wurde die Frequenz an diesem Standort am 08.10.2016 gemessen. Als Kundengruppen 
sind ebenfalls die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01  Alnatura Super  
 Natur Markt 
02 S.A.L.E 
03  LANIUS 
04 ni-ki 
05  Keiserlich
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Sülz
Berrenrather Straße .
Berr enrather Straße
Berr enrather Straße
Nikolausplatz
Arnulfstraße
Redwitzstraße
Sülzburgstraße
05
04
03
Detailkarte .

24 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: 481  
2016: 819 ì  
(Messpunkt: Aachener Straße 28)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 819 Passanten pro Stunde liegt die Ausgeh-
meile, zwischen Rudolfplatz und Aachener Weiher auf Platz 19 des Rankings. Im Vergleich 
zum Vorjahr (durchschnittlich 481 Passanten pro Stunde) konnte die Aachener Straße 
ihre Frequenz nahezu verdoppeln, was die rasant steigende Beliebtheit des Standortes  
verdeutlicht. Die Aachener Straße hat sich in den vergangenen Jahren zu der absoluten 
Ausgehmeile Kölns entwickelt, noch vor der Friesenstraße und dem Hohenzollernring. Dies 
ist sowohl auf die exponierte Lage im Belgischen Viertel als auch auf die Vielfalt der Gastro- 
nomiebetriebe zurückzuführen. Insbesondere die Szenerestaurants „Salon Schmitz“, „Balt-
hasar“, „Piccola Aperitivo“ sowie „Piccola L’Orginale“ ziehen sowohl tagsüber als auch 
abends zahlreiche Kunden an. 
Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere beliebte Gas-
tronomiekonzepte wie z. B. „Beef Brothers“ und „The Bird“ oder auch „Burrito Rico“  
erfolgreich etabliert. Ein weiterer Pluspunkt ist die gute Erreichbarkeit des Standortes mit 
den öfentlichen Verkehrsmitteln, welche durch die Nähe zum Rudolfplatz gegeben ist. 
Nach wie vor ist die rechte Straßenseite stadtauswärts deutlich stärker frequentiert als die 
linke Straßenseite. Als Sozialgruppe lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mit-
telschicht erkennen. Besonders in den Abendstunden verkehren zudem zahlreiche junge 
Menschen an der Aachener Straße.
01
01  Salon Schmitz 
02 Piccola Aperitivo 
03  Piccola L’Orginale 
04  Beef Brothers 
05  The Bird 
06  Burrito Rico
Neustadt-Süd
03
Aachener Straße .
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Aachener Straße
Aachener Straße
Lütticher Straße
Flandrische Straße
Brabanter Straße Hohenzollernring
Brüsseler Straße
Moltkestraße
02
 04
05
 06
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  25 .   
2014: -  
2015: 1072  
2016:   814  î  
(Messpunkt: Hohenstaufenring 78)
Der Hohenstaufenring gilt neben dem Kaiser-Wilhelm-Ring als die Möbelmeile Kölns und 
darf daher in unserem Retailbericht nicht fehlen. Mit einer durchschnittlichen Kundenfre-
quenz von 814 Passanten pro Stunde landet der Standort auf Platz 20 unseres Rankings 
und weist damit nach dem Hohenzollernring die höchste Frequenz der gemessenen Ab-
schnitte der Kölner Ringe aus. 
Neben den bekannten Größen des exklusiven Möbelhandels wie z. B. „WHO’S PERFECT“, 
„Pfannes & Virnich“, „HYPNOS“, „Ligne Roset“ usw. konnten sich in den vergangenen Jah-
ren auch einige andere Konzepte an diesem Standort etablieren. So konnte beispielsweise 
das Wafelkonzept „WonderWafel“ für den Hohenstaufenring (Hausnummer 78) gewonnen 
werden. Es ist nach der Filiale in Köln-Kalk die zweite Niederlassung des Unternehmens 
in Köln. 
Weitere Frequenzbringer am Hohenstaufenring sind zudem die Lebensmitteleinzelhändler 
„REWE“ und „REWE City“ in der Nähe des Zülpicher Platzes sowie „LIDL“ (Habsburgerring 
2) in der Nähe des Rudolfplatzes. Die ideale Anbindung an das ÖPNV-Netz ist mit Sicher-
heit ein weiterer Grund für die hohe Passantenfrequenz. Erkennbare Kundengruppen sind 
die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht.
01
01  WHO‘S PERFECT 
02 Pfannes & Virnich 
03  HYPNOS 
04  WonderWafel  
05  REWE 
06  LIDL
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Neustadt-Süd
Hohenstaufenring .
Detailkarte .
HohenstaufenringHohenstaufenring
Zülpicher Platz
Schaevenstraße
Mauritiuswall
Schaafenstraße
Lindenstraße
Engelbertstraße
03
 04
05
05
 06

26 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 656  
2015: 794 ì  
2016: 756  
(Messpunkt: Höninger Weg 185)
Auf Platz 21 unseres Rankings liegt der Höninger Weg im Kölner Stadtteil Zollstock. Mit 
einer durchschnittlichen Frequenz von 756 Passanten pro Stunde konnte der Höninger 
Weg das Vorjahresergebnis (durchschnittlich 794 Passanten pro Stunde) dieses Mal zwar 
nicht erreichen, jedoch dient der Standort auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für die 
Bewohner Zollstocks. 
Durch zahlreiche Neubauprojekte für den Wohnbereich wird der Stadtteil zudem weiter 
an Bevölkerung zunehmen. Hinsichtlich der Werte der Passantenfrequenz wird der Hö-
ninger Weg daher auch in den kommenden Jahren stabil bleiben und sich nur marginal 
ändern. Als Frequenzbringer fungieren an diesem Standort insbesondere der Lebensmit-
teleinzelhändler „REWE City“ sowie der Drogeriemarkt „dm“. Weitere Kundenmagneten 
sind „Tchibo“ und „kik“. Des Weiteren konnte das Ladenlokal im Höninger Weg 192 mit 
dem Friseur- und Kosmetiksalon „fane“ einen attraktiven Mieter gewinnen, der den Stand-
ort weiter aufwerten wird. Neben dem idealen Mietermix am Höninger Weg ist die gute 
Erreichbarkeit mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. Stadtbahnhaltestellen „Höninger 
Weg“ und „Herthastraße“) ein weiterer Aspekt für den Standort. Als Kundengruppe ist 
überwiegend die Mittelschicht erkennbar.
01
01  REWE City 
02 dm 
03  Tchibo 
04 kik 
05  fane
05
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Zollstock
Höninger Weg .
Höninger W
eg
Höninger W
eg
Gottesweg
Herthastraße
02
03
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  27 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 725 
(Messpunkt: Eigelstein 135)
Der Eigelstein beindet sich im Kölner Stadtteil Altstadt-Nord, mitten im sogenannten  
„Eigelstein-Viertel“, welches neben dem Severinsviertel zu den ursprünglichsten „Veedeln“ 
der Stadt Köln zählt. Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 725 Passanten pro Stunde 
liegt dieser Standort, der zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt wird, auf Platz 
22 unseres Rankings. Die hohe Passantenfrequenz ist neben dem guten Mix aus Einzel-
handel und Gastronomie auch auf die gute Erreichbarkeit des Standortes zurückzuführen. 
Im Norden beginnt der Eigelstein am Ebertplatz und im Süden endet er an der Kreuzung 
Turiner Straße, nur wenige Meter vom Kölner Hauptbahnhof entfernt. Die Anbindung an 
das ÖPNV- sowie das DB-Netz ist daher hervorragend. Als Kundenmagneten sind die Ein-
zelhändler „REWE“, „dm“, „KODI“ und „PENNY-Markt“ sowie die Gastronomiebetriebe wie 
z. B. „Freddy Schilling“, „Ristorante Rossini“ und das an den Eigelstein angrenzende „Café 
Extrablatt“ zu erkennen. Insbesondere der mit zahlreichen Gastronomiebetrieben bestückte  
Platz vor der Eigelsteintorburg lädt die Kunden zum Verweilen ein. Zudem hatte die „Privat- 
brauerei Gafel Becker & Co. OHG“ seit 1908 ihren Brauereisitz in der Hausnummer 41, 
jedoch zog man mit der Produktion inzwischen vollständig an den neuen Braustandort in 
Köln-Porz um. Darüber hinaus schloss das Schuhhaus „Kämpgen“ nach über 60 Jahren 
Betrieb ihre Niederlassung im Eigelstein 127-129 diesen Sommer. Das Gebäude soll nun 
umgebaut werden. Nach aktueller Planung entstehen sieben Wohnungen und ein Restau-
rant im Erdgeschoss. Die Mittelschicht ist die am stärksten vertretene Kundengruppe an 
diesem Standort.
01
01  REWE 
02 dm 
03  PENNY-Markt 
04 Freddy Schilling 
05  Café Extrablatt
02
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Altstadt-Nord
Eigelstein .
Detailkarte .
Eigelstein
Machabäerstraße
W
eidengasse
Dagobertstraße
T uriner Straße
03
03
04
Lübecker Straße

28 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 722 
(Messpunkt: Kaiser-Wilhelm-Ring 10)
Hinter dem Eigelstein landet der Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 23 unseres Rankings. Auch 
dieser Standort wird zum ersten Mal in unserem Bericht aufgeführt und kann mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 722 Passanten pro Stunde durchaus überzeugen. Neben 
dem Hohenstaufenring gilt der Kaiser-Wilhelm-Ring als zweite Möbelmeile Kölns. 
Als Kundenmagneten fungieren in diesem Abschnitt des Kölner Rings vor allem die hoch-
wertigen Möbelhändler und Einrichtungshäuser „Pesch Wohnen“ und „HEIDER |Wohnam-
biente“ sowie der Kölner Standort des Beleuchtungsexperten „TOBIAS GRAU“. Dieses 
Angebot wird durch die zeitnahe Eröfnung des Inneneinrichters „vianden Die Einrichtung“ 
im Kaiser-Wilhelm-Ring 40 nochmals erweitert. Weitere Frequenzbringer für den Standort 
sind die Kinobetriebe „Cinedom“ im Mediapark 1 sowie „Residenz“ im Kaiser-Wilhelm-Ring 
30-32. Auf Grund seiner idealen Lage zwischen dem „Belgischen Viertel“, dem „Media-
park“, dem „Gerling-Quartier“ und dem „Friesenviertel“ ist der Kaiser-Wilhelm-Ring auch 
ein sehr gefragter Bürostandort und wird sich in Zukunft zu einer der exklusivsten Lagen 
in Köln entwickeln. Neben dem Rheinauhafen und dem Mediapark werden hier momentan 
die höchsten Mieten im Bürobereich erzielt. Als Kundengruppen lassen sich die Mittel-
schicht und die gehobene Mittelschicht sowie im Bereich des Gerling-Quartiers auch die 
Oberschicht erkennen.
01
01 Pesch Wohnen  
02  HEIDER|Wohnambiente 
03 TOBIAS GRAU  
04  vianden Die Einrichtung 
05  Cinedom  
06   Residenz 
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Neustadt-Nord
Kaiser-Wilhelm-Ring .
Kaiser-Wilhelm-Ring
Christophstraße
03
04
05
06
Gladbacher Straße
Hansaring
Maybachstraße
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  29 .   
2014: 769  
2015: 856 ì  
2016: 720 î  
(Messpunkt: Dürener Straße 169)
Mit einer durchschnittlichen Frequenz von 720 Passanten pro Stunde landet die Dürener  
Straße im Stadtteil Lindenthal nur knapp hinter dem Kaiser-Wilhelm-Ring auf Platz 24  
unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 856 Passanten pro Stunde) 
war der Standort in diesem Jahr deutlich weniger besucht. 
Nach wie vor zählt die Dürener Straße jedoch zu den beliebtesten Einkaufsstraßen für die 
Bewohner Kölns, insbesondere für die Bewohner Lindenthals. An diesem Standort lassen 
sich vor allem die Kundengruppen der gehobenen Mittelschicht und der Oberschicht er-
kennen. Die Kaufkraft ist hier daher wesentlich höher als zum Teil in anderen Stadtteilen. 
Auf Grund der nicht optimalen Anbindung an das ÖPNV-Netz reist eine Vielzahl der Besu-
cher mit dem PKW an, was an diesem Standort am häuigen „Parken in zweiter Reihe“ zu 
erkennen ist. Als Kundenmagneten fungieren neben den Lebensmittelhändlern „REWE“, 
„EDEKA“ und „denn’s Biomarkt“ auch die Drogeriemärkte „Rossmann“ und „dm“. 
Darüber hinaus ziehen die zahlreichen Mode-Boutiquen wie „Somewear“, „Knocknok“ und 
„S.A.L.E“ sowie die Filiale von „Marc O‘Polo“ eine Vielzahl von Kunden an. Die zahlreichen 
Gastronomiebetriebe wie z. B. „Restaurant Culinarius“, „Haus Schwan“ und das neu eröf -
nete „Piccola“ laden die Kunden zudem zum Verweilen ein.
01
01  REWE 
02 denn’s Biomarkt 
03 dm 
04  Marc O‘Polo 
05  S.A.L.E 
06  Restaurant Culinarius
02
03
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Lindenthal
Dürener Straße .
Dür ener Straße
Klosterstraße
Theresienstraße
Stadtwaldgürtel
H
a
n
s
-S
a
c
h
s
-S
traße
04
06
Detailkarte .
05
Hillerstraße

Anlage 2 Anträge 2019 Vorlagennummer 3431-2018

167651 Zeichen

Anlage 2

A
b auf die Schäl Sick! Denn am 4 und 5. August feiert Deutz – und ganz Köln ist 
eingeladen. Bereits zum 20. Mal findet an diesem Wochenende das Straßenfest statt. 
Zur Jubiläumsauflage öffnet das größte Familienfest in Nordrhein-Westfalen jeweils am 
Samstag um 13 Uhr und Sonntag um 12 Uhr. Auf der Deutzer Freiheit und den angrenzenden 
Nebenstraßen erwartet Besucher Musik und Entertainment. Dank verkaufsoffenem Sonntag kann 
zwischen 13 und 18 Uhr sogar in den Geschäften geshoppt werden. 
In diesem Jahr werden zum Stadtfest mehr als 100.000 Besucher, darunter mehr als 10.000 
Kinder, erwartet. Alles steht unter dem Motto: „Shoppen, Klönen, Spielen und Entdecken was das 
Zeug hält“. Die Pänz dürfen sich nicht nur über viele kostenlose Spieleaktionen freuen, sondern 
auch über die große Maskottchen-Parade, die an beiden Tagen jeweils um 15 Uhr startet. 
ZAHLREICHE ANGEBOTE FÜR JUNG UND ALT 
Neben zahlreichen 
bunten Ständen, 
Fressbuden und alles, 
was das Herz und der 
20 Jahre „Deutz feiert“: Das 
größte Straßenfests der Schäl 
Sick 
von Eva Steinhoff 
1. August 2018 Kommentare 0

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Für die Kleinen wird viel Programm geboten. //Foto: IG 
Deutz 
Gaumen begehrt ist für 
ein abwechslungsreiches 
Bühnenprogramm für alle 
Besucher gesorgt. So 
dürften nicht nur die 
heißen Temperaturen, 
sondern auch die 
Cheerleader des 1. FC 
Köln und verschiedene 
Livebands die Massen auf 
der Schäl Sick ordentlich 
einheizen. 
WOMEN’S RUN AM TANZBRUNNEN 
Nicht nur das Straßenfest hält am Wochenende Deutz und die ganze Schäl Sick auf Trab. Auch 
der Women’s Run findet an zur gleichen Zeit im Veedel statt. Laufen bei dem Wetter? Einen 
kölsche Jecken erschüttert nichts. Am Samstag, 4. August starten ab 10 Uhr motivierte Frauen 
am Tanzbrunnen, um ihre Strecke entlang des Rheins zu laufen. Ob fünf oder acht Kilometer – 
bei diesem Laufevent steht nicht der Sport, sondern der Spaß im Vordergrund. Es soll ein lustiger 
und entspannter Tag unter Freundinnen, Müttern und Töchtern oder mit den Kolleginnen 
werden. Alle Infos zum Event findet ihr .
DARF’S NOCH EIN BISSCHEN MEHR SEIN? 
hier 
An den freien Tagen entspannt die Füße hochlegen und bei den heißen 
Temperaturen im Schatten relaxen – das ist eine ...
Weiterlesen … 
Rheinuferfest und Saisoneröffnung – viel los am Wochenende in Köln 
Seite 2 von 620 Jahre „Deutz feiert“: Das größte Straßenfests der Schäl Sick | JECKES.NET 
02.08.2018https://jeckes.net/2018/08/01/20-jahre-deutz-feiert-das-groesste-strassenfests-der-scha...

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Deutzer Freiheit
Deutzer Freiheit
Düppelstraße
Theodor-Babilon-Straße
Karlstraße
Reischplatz
Reischplatz
Luisenstraße
Mathildenstraße
Tempelstraße
Eumeniusstraße
Deutz-Kalker-Straße
Gotenring
Siegesstraße
Alsenstraße
Düppelstraße
Neuhöfferstraße
Kasemattenstraße
Von-Sandt-Platz
Graf-Geßler-Straße
JustinianstraßeMindener Straße
Neuhöfferstraße
Siegburger Straße
102 m
2
5 m
4 m
27 m
2
3 m
Alsenstraße
Kasemattenstraße
Von-Sandt-Platz
Neuhöffnerstraße
  Duda Reporter-Camp – Duda Kinderzeitung & RheinlandCard
 Glücksrad – Eifelpark Gondorf 
 Torwandschießen – POOL. SALES GmbH / SKY Deutschland
   Kids-Club-Stand Malecke mit FC-Ausmalbildern,  
FC-Kids-Club-Hennes und Kinderschminken –  
1. FC Köln - FC-KidsClub
  Hüpfburg + Aquabeads-Zelt – Zone 30 Spielstrasse  
& myToys (Stempel zählt 3fach)
 Bungee-Running – Tourismusverband Osttirol
 Kinder-Dart – KG Kölsche Kürassiere e.V.
 Glücksrad – Große Karnevals-Gesellschaft Greesberger e.V.
 Torwandschießen – FC Viktoria Köln 1904 e.V.
   Maltisch – Volvo Car Germany GmbH
  GraviTrax + Cool Runnings – Ravensburger Spielwiese (Stempel zählt 3fach)
  Experimentier-Show – ODYSSEUM – Das Abenteuermuseum
 Gratis-Eis* für Kinder – Deutz kommt! - Stadtteilmarketing
 Hüpfbus – KVB, VRS, cambio CarSharing Köln
 Fotobox – Ortloff, Affenzahn, ergobag, satch 
 Kletterturm – McTREK Outdoor Sports Köln-Deutz
 Kinder-Tattoos – Die fünf großen Sauerländer Seen
 Ausgabe Kindertüten ** – REWE Rahmati 
Probier-Stände
25
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39
40
A
Für mindestens 15 Stempel gibt es bei Abgabe 
der Karte beim REWE Rahmati Supermarkt eine  
Überraschungstüte für Euch!**
1 3
Für mind. 15 Stempel 
gibt es bei Abgabe der Karte beim REWE Rahmati Supermarkt eine 
Überraschungstüte für Euch!
Bei der Ravensburger Spielwiese, myToys und Zone 30 Spielstrasse erhälst du einen besonderen Stempel der 3-fach zählt
+
2
24
17
37
38
39
36
23
18
20
21
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19
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26
15
34 32
4
27
14
5 6
7
12
10
9
8
11
 
REWE 
RAHMATI
Kindertüte
**
* solange der Vorrat reicht  ** solange der Vorrat reicht in der Zeit Samstag, 4.8.2018 und Sonntag, 5.8.2018 jeweils von 14:30-18:30 Uhr
33
28
40
13
31
30
29
28
33
TOYS “R“ US Memowand
DJH 
&
JUST FIT
Kinder-Tattoos &Sandsack-Weitwurf
LVR-
INFOKOM 
Socken rocken
LVR &
 RVK
 
Kultur-Mobil & Ringwurf-Spiel
AOK 
RHEINLAND 
Bälleparadies
TOMY 
Kinder-
schminken
OSTTIROL 
Bungee-Running
FC VIKTORIA Torwand-schießen
RHEIN
ENERGIE Kinder-
Forscherlabor
SCHOKOLA-
DENMUSEUMSchokoschule
KIESER 
TRAININGWurfspiel
PRONOVA BKK
Fotobox
ORTLOFF & 
 
AFFENZAHN, 
ERGOBAG, SATCHFotobox
D.K.G. 
SCHÄL SICKMilchkannen werfen
1. FC KÖLN,
FC KIDS CLUB
 Kinderschminken
ALLIANZ 
BÜSCHER
Bilderrätsel
SAUER-
LÄNDER SEENKinder-Tattoos
FHPDSpiele 
der Römer
LANXESS ARENA 
Dosenwerfen &Kinder-Quiz
NEAN-
DERTHAL
 
MUSEUM 
& K1
Steinzeit-Tattoos & Koordinations-spiele
KÖLN-
BÄDER 
& 
MESSEHOTELEntenangeln & Hau-den-Lukas
SPARDA BANK 
& 
DORINT HOTEL4 gewinnt & Schmecktest
KG 
KÜRASSIERE  & KG GREESBER-GER E.V.
Kinder-Dart & Glücksrad
FISCHLAND-
DARSS-ZINGST 
& 
GUNZENHAUSENSchatzsuche & Fühlkästen
RENN 
VEREIN 
& 
AQUALAND
Hufeisen werfen & Glücksrad
DIENS-
TAGSZUG 
& 
KIRCHENCHORSäckchenwerfen & Ratespiele
DÜXER
 
SCHÖTZE 
&
DEUTZ 05
Laserschießen & Kinderschminken
KVB, VRS 
& CAMBIO 
CARSHARINGHüpfbus
FRECHE 
FREUNDE
, 
ERDBÄR GMBHObst- & Gemüse-raten
DUDA,
 
RHEINLAND-CARD
Duda Repor-ter-Camp
POOL.SALES 
GMBH,
 SKY 
DEUTSCHLANDTorwandschießen
ZONE 30 
SPIELSTRASSE
 
& MYTOYS
Hüpfburg & 
Aquabeads-Zelt
RAVENS-BURGER
GraviTrax & Cool Runnings
HELMSTEDT / ELM-
LAPPWALD
Kinder-Puzzle
TAMBI-ENTE 
&
STADTMUSEUMGewinnspiel & Kichererbsen- Dom
VOLVO CAR GERMANYMaltisch
ODYSSEUM
Experimente-Show
MCTREK 
KÖLN-DEUTZKletterturm
Gratis-Eis für Kids
*
© Inter IKEA Systems B.V. 2018 © Inter IKEA Systems B.V. 2018
 REWE 
RAHMATI
Kindertüte
40
*  solange der Vorrat reicht  
** solange der Vorrat reicht in der Zeit Samstag, 4.8.2018 und Sonntag, 5.8.2018 jeweils von 14:30-18:30 Uhr
**
 Memowand – Toys “R” Us
 Socken rocken – LVR-InfoKom
 Sandsack-Weitwurf – Just Fit 15 Classic Köln-Deutz
  Kinder-Tattoos – DJH Landesverband Rheinland e.V.
 Steinzeit-Tattoos – Stiftung Neanderthal Museum
 Koordinationsspiele – Hochseilgarten K1
 Entenangeln – KölnBäder GmbH
 Hau-den-Lukas – Messehotel Köln-Deutz
  LVR Kultur-Mobil – Landschaftsverband Rheinland (LVR)
 Ringwurf-Spiel – Rheinische Versorgungskassen (RVK)
 Bälleparadies – AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
 Kinderschminken – TOMY Deutschland
 Center Parcs Familienreise gewinnen – Tambiente Urlaubsmagazin / BBBank
 Kichererbsen-Dom basteln –  Kölnisches Stadtmuseum 
 4 gewinnt – Sparda-Bank West eG 
 Schmecktest – Dorint An der Messe Köln 
 Kinder-Puzzle – Landkreis Helmstedt / Elm-Lappwald 
1
2
3
3
4
4
5
5
6
6
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8
9
9
10
10
11
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44 5 5 6 7
37
Deutzer 
Familiencafé
38
39
LANXESS SCHULHOF
31 2930
30
33
34
36
WC
A
WC
WC
family & 
friends Bühne
32
6
Die Angebote der  
IKEA FAMILY-Laufkarte
35
* 
 Kinder-Schatzsuche –  Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst e.V.
 Fühl- und Tastkästen – Stadt Gunzenhausen am Altmühlsee
 Kinder-Forscherlabor – RheinEnergie AG
 Dosenwerfen & Kinder-Quiz – LANXESS arena 
 Hufeisen werfen – Kölner Renn-Verein 1897 e.V.
 Glücksrad – Aqualand Freizeitbad
 Säckchenwerfen – IG Deutzer Dienstagszug gegr. 1970 e.V. 
 Ratespiele – Kirchenchor St. Heribert 
   Spiele der Römer – Förderverein Historischer Park Deutz e.V.
 Schokoschule – Schokoladenmuseum Köln
  Laser schießen (nur Sa) – Düxer Schötze e.V.
 Kinderschminken (nur So) – SV Deutz 05 e.V.
 Wurfspiel – Kieser Training
 Fotobox – pronova BKK
 Obst & Gemüse raten – Freche Freunde, erdbär GmbH
 Milchkannen werfen – D.K.G. “Schäl Sick“ vun 1952 e.V.
 Bilderrätsel –  Allianz Generalvertretung Volker Büscher
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12
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15
15
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9 9 10 10
11
    REWE 
RAHMATI
Kindertüte
14
13 13
12 12
40
LANXESS 
SCHULHOF
26
26
28
28
Bühne
AWC
WC
Eingang 
Schulhof17
Samstag & Sonntag 4. & 5. August 2018
20. Familien- & Stadtteilfest
Schirmherrin:  
Oberbürgermeisterin Henriette Reker

1 
 
Antrag offener Sonntag 20.01.2019 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: Möbelmesse IMM / Passagen:  
 
14.-20.01.2019 
 
Offener Sonntag:  
20.01.2019, 13.00- 18.00 Uhr 
 
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist 
kein geschützter oder religiöser Feiertag 
im Sinne von § 6 Abs. 5 
Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) 
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der 
kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die 
Öffnung der Verkaufsstellen entspricht 
der gesetzlichen Regelung und liegt 
außerhalb der Zeiten des 
Hauptgottesdienstes, so dass die 
Beschäftigten in ihrer Religionsausübung 
nicht gehindert sind und Störungen der 
Hauptgottesdienste vermieden werden. 
Mit der Reduzierung der 
Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden 
verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen 
Arbeitnehmer des Einzelhandels. 
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen 
explizit als grundsätzlich zulässige 
Anlässe für eine Öffnung von 
Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt, 
woraus eine präjudizierende Wirkung im 
Hinblick auf eine grundsätzliche 
Genehmigung für verkaufsoffene 
Sonntage gesehen werden kann. Eine 
Messe muss aber die „Hauptsache“ sein 
und die Sonntagsöffnung der Geschäfte 
darf lediglich einen „Nebeneffekt“ 
darstellen. Dementsprechend darf eine 
Messe nicht nur deshalb veranstaltet 
werden, um formell die rechtlichen 
Voraussetzungen für die eigentlich 
bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu 
schaffen.  
 
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen 
Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe 
eine „im allgemeinen regelmäßig 
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der 
das „wesentliche Angebot eines oder

2 
 
mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt 
und überwiegend nach Muster an 
gewerbliche Wiederverkäufer, 
gewerbliche Endverbraucher oder 
Großabnehmer“ vertrieben wird. 
Internationale Messen zeigen nach 
Definition des Ausstellungs - und Messe-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. 
(AUMA) das wesentliche Angebot eines 
oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie 
weisen auf der Besucherseite ein über 
die Region deutlich hinausgehendes 
Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen 
über 50 % der Besucher aus mindestens 
100 km Entfernu ng und über 20 % aus 
mindestens 300 km Entfernung. Sie 
haben einen ausländischen 
Ausstelleranteil von mindestens 10 % 
und einen Anteil von mindestens 5 % 
Auslandsfachbesuchern. 
 
Die Internationale Einrichtungsmesse 
Internationale Möbelmesse, gilt als 
Einrichtungsgipfel der Möbelindustrie. Die 
Internationale Möbelmesse hat eine 
besondere internationale Ausstrahlung 
für renommierte Aussteller und für 
entscheidungskompetente fachkundige 
Besucher aus aller Welt. Sie zeigt 
Wohnideen für Trendsetter und liefert 
den Märkten neue Impulse. Die großen 
Innovationstreiber, Marktführer und 
Brands nehmen daran teil. Sie findet 
jährlich in Köln statt und im Jahr 2019 im 
Doppel mit der Living Kitchen.  
 
Die Möbelmesse wurde im Jahr 1949 
gegründet und wird seit 2011 im 
Zweijahres-Rhythmus von der Living 
Kitchen ergänzt. Im Jahr 2017 wurde die 
Grenze von 150.000 Besuchern geknackt 
und mit 50% kam jeder zweite Besucher 
aus dem Ausland.  
 
Dies stellt bereits eine signifikante 
Erhöhung zu den allgemeinen- wie zuvor 
beschriebenen ausländischen 
Fachbesuchern dar.  
 
Die Internationale Möbelmesse, als 
Einrichtungsgipfel der Möbelbranche 
findet vom 14.-20. Januar 2019 im 
Doppel mit der Living Kitchen statt.

3 
 
 
Seit 1990 finden parallel zur 
Internationale Möbelmesse die Passagen 
statt. Für eine Woche wird Köln zum 
Hotspot der Designszene und hat sich 
damit seit vielen Jahren einen großen 
Namen gemacht. 150.000 Personen, u.a. 
junge Netzwerker, HighendHersteller, 
Hochschulen, Newcomer, Institutionen, 
Architekten und Medien nehmen diese 
Veranstaltung, mit fast 190 
Ausstellungsorten in der Stadt, für den 
Austausch wahr. Für viele Youngstar sind 
die Passagen ein Sprungbrett. Damit wird 
Köln zu einem wichtigen Ort für viele 
Kreative.  
 
Die Internationale Möbelmesse kann 
aufgrund ihrer lange Tradition sowie 
grundsätzlichen Konzeption und 
Ausrichtung eindeutig als ein besonderer 
Anlass im Sinne des LÖG NRW 
bezeichnet werden, der sich von dem 
alltäglichen „Einkaufsleben“ der 
Menschen abhebt . Damit ist 
unzweifelhaft, dass die Messe 
grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt 
und die Ladenöffnung am Sonntag den 
20. Januar 2019 einen „Nebeneffekt“.  
 
Die Messe würde übrigens auch ohne 
eine Ladenöffnung am besagten Sonntag 
stattfinden. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung 
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
X  ja 
 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

4 
 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
IMM: 
Gesamt: 125.000 Fachbesucher (2018) 
1200 Aussteller  
Besucher und Aussteller aus über 50 
Ländern der Welt 
 
Passagen: 
150.000 Besucher 
 
 
Für die Erstellung der ersten 
Besucherprognose für den 
Veranstaltungstag am 20 . Januar haben 
wir uns als Ausgangsbasis auf 
vorhandenes Datenmaterial des 
Unternehmens Jones Lang Lasalle 
(Passantenzählungen Köln 2018 ), den 
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ 
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu 
Köln sowie den Zahlen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für 
Köln gestützt.  
 
Das Unt ernehmen Jones Lang LaSalle 
zählte am Samstag , den 14. April 2018 (in 
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der 
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro 
Stunde im Durchschnitt 13.000 Passanten.  
 
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit 
von 13:00 und 16:00 Uhr - ebenfalls Jones 
Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt

5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite 
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro 
Stunde im Durchschnitt 28.030 Passanten. 
Diese Zahl ist jedoch in zweierlei Hinsicht 
zu relativieren.  
 
Zum Einen beinhaltet dieser Wert aufgrund 
der Lage der Straßen zueinander mit sehr 
hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im 
vorliegenden Fall realistischer Weise von 
einer Mehrfachzählquote von einem Viertel 
bzw. einem Drittel aus, resultiert aus dem 
zuvor berechneten Wert ein „bereinigter“ 
Durchschnittswert von rund 18.780 bis ca. 
21.030 bis Personen pro Stunde.   
 
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch 
anerkannt, dass Frequenzmessungen die 
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt 
werden, nicht zwingend durch einfaches 
Multiplizieren auf eine gesamte 
Tagesdauer hochgerechnet werden dürfen. 
Die meisten tageszeitlichen 
Passantenfrequenzen in den Innenstädten 
weisen eine unimodale oder bimodale 
Verteilung auf.  Im Rahmen dieser 
Prognose sind wir von einer unimodalen, 
symmetrisch Normalverteilung der 
Passantenfrequenz ausgegangen. Aus 
diesem Grund muss für die letzten beiden 
Stunden der beantragten Ladenöffnung 
von durchschnittlichen 
Stundenbesuchswerten in einer  Spanne 
von 7.000 bis nahezu 8.0 00 Passanten 
ausgegangen werden.  Demnach würde 
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung 
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von 
rund 70.340 bis 79.090 Passanten 
ergeben.   
 
Setzt man diese so ermittelten Werte in 
Relation zu den Ergebnissen der Studie 
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu 
Köln (hier haben 68,7 Prozent der 
Besucher angegeben, dass sie die Kölner 
Innenstadt samstags primär wegen des 
Einkaufs aufsuchen), und den Daten der 
BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 
(im Rahmen dieser Untersuchung gaben 
55,2 Prozent der Befragten an, bei ihrem 
Besuch der Kölner Innenstadt auch etwas 
gekauft zu haben) und bildet aus beiden 
Daten einen „idealtypischen Mittelwert“, der 
bei ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon

6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche / Verkaufsfläche: 
ausgegangen werden, dass zwischen 
43.610 und 49.035 Personen am Sonntag 
den 20. Januar zum Einkaufen in die 
Kölner Innenstadt kommen werden.   
 
Die oben stehend ermittelten Werte decken 
sich annähernd mit einem realen Wert, wie 
er im Rahmen der BAG Untersuchung 
Kundenverkehr 2008 in der Kölner 
Innenstadt für einen Samstag (11. Oktober 
2008) seinerzeit ermittelt wurde.  
 
Es wurden stundengenaue 
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man 
die Besucheranteile in den Stunden von 
13:00 bis 18:0 0 Uhr (Zeitraum der 
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt 
sich eine Gesamtbesucherzahl im 
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel von 
rund 45.400 Personen. 
 
Wir gehen aufgrund der dargelegten 
Berechnungen davon aus, das insgesamt 
mit „Einzelhandelsbesucher zahlen“ 
zwischen knapp 44.000 und 50.000 
Personen gerechnet werden kann/muss. 
 
Eine prägende Wirkung einer 
Messe/Veranstaltung für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur 
dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die 
geöffnet haben können, ungleich größer 
ist, als die Fläche der 
Messe/Veranstaltung. Um wieviel größer 
die Verkaufsfläche der Geschäfte sein 
darf bzw. kann, dafür gibt es keine 
grundsätzlichen quantitativen Angaben 
bzw. auch keine allgemeinen 
Näherungswerte.  
 
Insgesamt bietet die Internationale 
Möbelmesse rund 240.800 
(2018)Quadratmeter Ausstellungsfläche 
(Bruttofläche, Angaben gemäß 
http://www.imm-cologne.de/imm/die-
messe/daten-und-fakten/index.php.)  
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner 
Innenstadt von rund 314.000 
Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) 
gegenüber. Damit ist die Fläche der

7 
 
Internationalen Möbelmesse zunächst 
kleiner als die der Geschäfte, die in der 
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet 
haben könnten.  
 
Allerdings müssen folgende Aspekte 
zusätzlich berücksichtigt werden:  
1. Die „Veranstaltungsflächen“ der 
Passagen (ca. 190 Ausstellungsflächen a 
ca. 50 Quadratmeter, Gesamt: 9500qm) 
muss der Möbelmesse-
Ausstellungsfläche (240.800qm) hinzu 
gerechnet werden. Diese Flächen stehen 
im inhaltlich-thematischen Kontext zur 
Möbelmesse. Sie nehmen gemeinsam 
eine Fläche von etwa 250.300 
Quadratmeter ein.  
 
2. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen in den vergangenen Jahren 
ist bekannt, dass sich in der Regel nicht 
alle im räumlichen Geltungsbereich einer 
Sonntagsöffnung befindlichen 
Einzelhändler auch tatsächlich daran 
beteiligen. So beteiligen sich etwa in 
Berlin, der Stadt mit den meisten 
Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt 
etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht 
regelmäßig an der Öffnungen (diese 
Auskunft erteilte der 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg 
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach 
Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Deutschland (HDE) 
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit 
bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % 
auszugehen. Im Rahmen einer 
„vorsichtig konservativen Einschätzung“ 
gehen wir für die Kölner Innenstadt von 
einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 
25 bis 30 Prozent aus. Setzt man diese 
Werte in Bezug zur vorhandenen 
innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt 
sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ 
von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern.  
Damit wäre die Veranstaltungsfläche 
ebenfalls deutlich größer als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte.  
 
3. Die Flächenrelationen relativieren sich

8 
 
zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des 
innerstädtischen Einzelhandels in Köln 
teilweise über mehrere Etagen erstreckt. 
Bei einer rein ebenerdigen 
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde 
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche 
noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als 
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung 
vorgebracht werden.  
 
Insgesamt ist somit davon auszugehen, 
dass die Fläche der Veranstaltung(en) 
weitaus größer sein wird, als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte. 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung offener 
Sonntag 08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren

9 
 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.

10 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Die IMM mit den parallel zur Messe 
stattfindenden Passagen bilden für die 
Stadt eine über Jahrzehnte hinweg 
gewachsene Positionierung als Möbel- und 
Designstandort.  
 
Eine derart hohe Dichte an Möbel / 
Homeaccessoiresgeschäften, vor allem der 
über 30 Möbelfachgeschäften auf dem 
Hohenzollern- und Hohenstaufenring ist 
europaweit einzigartig.  
 
Da die IMM neben Fachbesuchertagen am 
Wochenende von Freitag bis Sonntag auch 
Publikumstage anbietet, ist das 
Messewochenende vor allem für das 
Design- interessierte Publikum aus dem In- 
und Ausland mit seinen 
Rahmenprogrammen höchst interessant. 
 
Die Passagen ziehen sich durch Großteile 
der Innenstadt und zeigen Design auch an 
ungewöhnlichen Orten. 
 
Somit wird der/die Messetag/e nicht nur für 
den Messebesuch, sondern mit den 
Passagen und einem Besuch der 
Möbelgeschäfte, die oftmals 
Sonderausstellungen/ Programme 
anbieten, genutzt. 
 
Auch im Ausbildungsbereich ist das Thema 
Design und Wohnen mit der in Köln 
ansässigen Möbelfachschule und die KISD 
bestens positioniert und die nächsten 
Generationen finden im Messezeitraum 
genügend Nährstoff  für inspirierende 
Ideen. Sie integrieren sich aber auch in die 
Passagen bzw. mit Ständen auf der Messe.

1 
 
Antrag offener Sonntag 20.01.2019 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: FIBO  
04.-07.04.2019 
 
Aktionstage 
Sport/Gesundheit/Prävention am 
06./07.04.2019 
 
Offener Sonntag:  
07.04.2019, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen 
explizit als grundsätzlich zulässige 
Anlässe für eine Öffnung von 
Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt, 
woraus eine präjudizierende Wirkung im 
Hinblick auf eine grundsätzliche 
Genehmigung für verkaufsoffene 
Sonntage gesehen werden kann. Eine 
Messe muss aber die „Hauptsache“ sein 
und die Sonntagsöffnung der Geschäfte 
darf lediglich einen „Nebeneffekt“ 
darstellen. Dementsprechend darf eine 
Messe nicht nur deshalb veranstaltet 
werden, um formell die rechtlichen 
Voraussetzungen für die eigentlich 
bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu 
schaffen.  
 
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen 
Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe 
eine „im allgemeinen regelmäßig 
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der 
das „wesentliche A ngebot eines oder 
mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt 
und überwiegend nach Muster an 
gewerbliche Wiederverkäufer, 
gewerbliche Endverbraucher oder 
Großabnehmer“ vertrieben wird. 
Internationale Messen zeigen nach 
Definition des Ausstellungs - und Messe-
Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. 
(AUMA) das wesentliche Angebot eines 
oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie 
weisen auf der Besucherseite ein über 
die Region deutlich hinausgehendes 
Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen 
über 50 % der Besucher aus mindes tens 
100 km Entfernung und über 20 % aus 
mindestens 300 km Entfernung. Sie

2 
 
haben einen  
 
Die FIBO: 
Die Fibo (Abkürzung für Fitness und 
Bodybuilding) ist eine Messe für Fitness, 
Wellness und Gesundheit in Köln, die seit 
ihrer Gründung 1985 in jährlichem Turnus 
stattfindet. Die FIBO wurde 1985 von Kurt 
Thelen und Volker Ebener in Köln 
gegründet. 1991 wechselte die Messe den 
Standort und fand bis 2012 auf dem 
Messegelände in Essen statt.  
2005 wurde die Messe aufgeteilt in die 
Marken „Fibo“ und „Fibo Power“. Die Fibo 
Power befasste sich fortan mit den 
Themenkreisen Bodybuilding, Kraft- 
und Kampfsport, die Fibo mit den 
Themen Fitness, Wellness 
und Gesundheit. Ein neuer 
Themenschwerpunkt ist seit 2009 der 
Themenbereich Gesundheit, der von der 
Messegesellschaft als „Fibomed“ 
bezeichnet wird.  
2013 kehrte die Messe nach Köln zurück 
und findet seitdem in der Koelnmesse statt.  
Die FIBO ist die weltweit größte Messe für 
Fitness, Wellness und Gesundheit  und 
nimmt immer weiter an Bedeutung und 
Entwicklung zu.  
 
Im vergangenen Jahr gab es nochmals 
einen Zuwachs von rund 4% und noch 
mehr internationale Reichweite.  
 
Damit spiegelt sich die Entwicklung  des 
allgemeinen Trends   nach körperlicher 
Fitness, gepaart mit dem gesteigerten 
Bewußtsein für Gesundheit äußerst 
erfolgreich in den Besucher - und 
Ausstellerzahlen der Messe wider und dies 
sogar Generationen-übergreifend vom 
Jugendlichen bis zum Rentner.  
 
Deutschland ist der Mitgliederstärkste 
Markt in Europa und dies spiegelt sich 
auch in den Zahlen wider. Mehr als 7,6 
Mio. zieht es regelmäßig deutschlandweit 
an die Fitnessgeräte. Dieser Trend wird vor 
allem von einer älter werdenden 
Gesellschaft unterstützt, denn prinzipiell 
wird von Gesundheitsexperten begrüßt, 
dass Bewegung und Muskeltraining 
Krankheiten vorbeugt und das 
Stimmungsbarometer hebt. Ein Ende der

3 
 
Entwicklung ist nicht in Sicht und  
Kraftsport und Bodybuilding haben den 
beliebtesten Sport der Deutschen schon 
heute abgelöst. Er kommt „nur“ auf 6,8 Mio. 
Mitglieder. 
 
Die FIBO gilt branchenintern als größtes 
Fitnesstudio der Welt. Sie ist in 14 
Themenbereiche gegliedert und bietet 
neben den klassisc hen Fitnessthemen den 
Profi-Gesundheitsbereich der 
Physiotherapie. Moderne 
Gesundheitsmethoden, reihen sich in das 
Portfolio neuartiger Trainingsmethoden 
oder elektrischer Muskelstimulation ein.  
 
Unterstützt wird der Trend durch  etablierte 
Gesundheits-Präventionsmaßnahmen, wie 
dem betrieblichen Gesundheitswesen oder 
dem Präventionsgesetz. Damit kommt dem 
Thema Sport & Bewegung eine imm er 
größere Rolle zu, die sich an den 
Aktionstagen 06./ 07.04.2019 beim 
AktivGesundParcour in der Kölner 
Innenstadt mit vie len Stationen 
wiederspiegeln wird. Mitmac h- und 
Informationsstände präsentieren das 
vielfältige Angebot in der Stadt, aber vor 
allem auch der Region. Dass diese viel zu 
bieten hat, wird vor allem durch die Partner 
aus dem Rhein- Sieg, Rhein -Erft, 
Bergischen und Oberbergischen Kreis zu 
sehen sein. Hier zeigt sich, dass 
Naherholung und Kurzurlaub direkt vor der 
Tür liegen und viel im Bereich Sport und 
Bewegung (Fahrradwege und Parcours, 
Wanderwege usw.) zu bieten haben.  
 
Der Stadtsportbund mit seinen 240.000 
Mitgliedern und 630 Vereinen bildet ein 
weiteres wichtiges Standbei n im Bereich 
Sport und wird sich an den Aktionstagen 
aktiv einbringen und sein vielfältiges 
Angebot nicht nur vorstellen, sondern zum 
Mitmachen anregen. 
 
Dem Thema der gesunden Ernährung is t 
ein weiterer Baustein gewidmet, der sich 
u.a. auch mit der regionalen Küche  und 
regionalen Produkten beschäftigt.  
 
Die Aktionstage 
Sport/Gesundheit/Prävention werden sich 
auf der Schildergasse, Gürzenichstrasse, 
bei den Händlern und Sportstudios der 
Innenstadt wieder finden.

4 
 
 
Die FIBO kann aufgrund ihrer lange 
Tradition sowie grundsätzlichen 
Konzeption und Ausrichtung eindeutig als 
ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG 
NRW bezeichnet werden, der sich von 
dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der 
Menschen ab hebt. Damit ist 
unzweifelhaft, dass die Messe 
grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt 
und die Ladenöffnung am Sonntag den 7. 
April 2019 einen „Nebeneffekt“.  
 
Die Messe würde übrigens auch ohne 
eine Ladenöffnung am besagten Sonntag 
stattfinden. 
 
Die Aktio nstage 
Sport/Gesundheit/Prävention finden seit 
mindestens 2006 in der Kölner 
Innenstadt (mit Ausnahme 2018) statt 
und auch dieses Veranstaltungsformat 
kann damit als traditionell bezeichnet 
werden. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung  
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
X  ja 
 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

5 
 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FIBO: 
Gesamt: 143.000 Besucher 
83.500 Fachbesucher (2018) 
1133 Aussteller  
Besucher und Aussteller aus über 121 
Nationen 
 
Für die Erstellung der ersten 
Besucherprognose für den 
Veranstaltungstag am 7. April  haben wir 
uns als Ausgangsbasis auf vorhandenes 
Datenmaterial des Unternehmens Jones 
Lang Lasalle (Pas santenzählungen Köln 
2018), den Daten aus der Studie „Vitale 
Innenstädte“ (Ergebnisse 2014 für Köln) 
des Instituts für Handelsforschung an der 
Universität zu Köln sowie den Zahlen der 
BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 
für Köln gestützt.  
 
Das Unternehmen Jones Lang LaSalle 
zählte am Samstag , den 14. April 2018 (in 
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der 
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro 
Stunde im Durchschnitt 13.000 Passanten.  
 
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit 
von 13:00 und 16:00 Uhr - ebenfalls Jones 
Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt 
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite 
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro 
Stunde im Durchschnitt 28.030 Passanten. 
Diese Zahl ist jedoch in zweierlei Hinsicht 
zu relativieren.  
 
Zum Einen beinhaltet dieser Wert aufgrund 
der Lage der Straßen zueinander mit sehr 
hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im 
vorliegenden Fall realistischer Weise von 
einer Mehrfachzählquote von einem Viertel 
bzw. einem Drittel aus, resultiert aus dem 
zuvor berechneten Wert e in „bereinigter“

6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Durchschnittswert von rund 18.780 bis ca. 
21.030 bis Personen pro Stunde.   
 
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch 
anerkannt, dass Frequenzmessungen die 
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt 
werden, nicht zwingend durch einfaches 
Multiplizieren auf eine gesamte 
Tagesdauer hochgerechnet werden dürfen. 
Die meisten tageszeitlichen 
Passantenfrequenzen in den Innenstädten 
weisen eine unimodale oder bimodale 
Verteilung auf. Im Rahmen dieser 
Prognose sind wir von einer unimodalen, 
symmetrisch N ormalverteilung der 
Passantenfrequenz ausgegangen. Aus 
diesem Grund muss für die letzten beiden 
Stunden der beantragten Ladenöffnung 
von durchschnittlichen 
Stundenbesuchswerten in einer Spanne 
von 7.000 bis nahezu 8.0 00 Passanten 
ausgegangen werden.  Demnach würde 
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung 
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von 
rund 70.340 bis 79.090 Passanten 
ergeben.   
 
Setzt man diese so ermittelten Werte in 
Relation zu den Ergebnissen der Studie 
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu 
Köln (hier haben 68,7 Prozent der 
Besucher angegeben, dass sie die Kölner 
Innenstadt samstags primär wegen des 
Einkaufs aufsuchen), und den Daten der 
BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 
(im Rahmen dieser Untersuchung gaben 
55,2 Prozent der Befragten an, bei ihrem 
Besuch der Kölner Innenstadt auch etwas 
gekauft zu haben) und bildet aus beiden 
Daten einen „idealtypischen Mittelwert“, der 
bei ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon 
ausgegangen werden, dass zwischen 
43.610 und 49.035 Personen am Sonntag 
den 7. April zum Einkaufen in die Kölner 
Innenstadt kommen werden.   
 
Die oben stehend ermittelten Werte decken 
sich annähernd mit einem realen Wert, wie 
er im Rahmen der BAG Untersuchung 
Kundenverkehr 2008 in der Kölner 
Innenstadt für einen Samstag (11. Oktober 
2008) seinerzeit ermittelt wurde.  
 
Es wurden stundengenaue 
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man

7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche:  
Verkaufsfläche: 
die Besucheranteile in den Stunden von 
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der 
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt 
sich eine Gesamtbesucherzahl im 
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel von 
rund 45.400 Personen. 
 
Wir gehen aufgrund der dargelegten 
Berechnungen davon aus, das insgesamt 
mit „Einzelhandelsbesucherzahlen“ 
zwischen knapp 44.000 und 50.000 
Personen gerechnet werden kann/muss. 
 
 
Eine prägende Wirkung einer 
Veranstaltungsfläche für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur 
dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet 
haben können, ungleich größer ist, als die 
Fläche der Veranstaltung. Um wieviel 
größer die Verkaufsfläche der Geschäfte 
sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine 
grundsätzlichen quantitativen Angaben 
bzw. auch keine allgemeinen 
Näherungswerte.  
 
Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche von 
160.000qm  Quadratmetern ein. Nimmt 
man zur Messefläche die 
Veranstaltungsfläche von ac. 3.500 qm in 
der Innenstadt hinzu, wäre die 
Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich 
kleiner als die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner 
Innenstadt von rund 314.000 
Quadratmetern (Angaben nach COMFORT 
Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit 
ist die Fläche der Veranstaltung zunächst 
kleiner als die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt 
theoretisch geöffnet haben können. 
Allerdings müssen weitere Aspekte 
berücksichtigt werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz 
verkaufsoffener Sonntage in den 
vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich 
in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich 
daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in

8 
 
Berlin, der Stadt mit den meisten 
Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 
40 bis 50 % der Einzelhändler nicht 
regelmäßig an den Öffnungen (diese 
Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer 
des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg 
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach 
Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer 
des Handelsverbandes Deutschland (HDE) 
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit 
bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % 
auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung 
der Weihnachtszeit für die 
Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen 
wir für Köln während des verkaufsoffenen 
Sonntags am 07.April  2019 von einer 
„Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 
bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte 
in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell 
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 
266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich 
zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des 
innerstädtischen Einzelhandels in Köln 
teilweise über mehrere Etagen erstreckt. 
Bei einer rein ebenerdigen 
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde 
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche 
noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als 
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung 
vorgebracht werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt 
– auch im Lichte der jüngeren 
Rechtsprechung - alle relevanten 
Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer 
Freigabe eines Sonntags für die Öffnung 
von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist 
die FIBO für den Sonntag prägend und die 
beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich 
als Annex zur Anlassveranstaltung 
wahrgenommen und veranstaltet. 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung offener 
Sonntag 08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln

9 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)

10 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.

11 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Wieder einmal präsentiert sich Köln mit 
einer internationalen Leitmesse und zieht 
damit über den Messezeitraum viele 
Messegäste und Besucher an.  
 
Das Messethema spiegelt den Zeitgeist 
und allgemeine Trends wider, die neben 
den Messegästen viele Kölner und 
Kölngäste aus dem Umland interessieren. 
Da die FIBO in den vergangenen Jahren 
meist ausverkauft war und das Thema sehr 
breit gefächert ist, wurde bereits in der 
Vergangenheit der Aktionstag 
Sport/Gesundheit/ Prävention am 
Messewochenende oder im Frühjahr 
thematisiert. Der Zulauf an Partnern und 
das große Interesse der Gäste zeigt auf, 
wie hoch aktuell das Thema und wie 
etabliert die Veranstaltung ist. Köln 
positioniert sich damit als „Oberzentrum“ 
für umliegende Regionen und zieht damit 
Publikum und Interesse an. 
 
Köln wird außerdem immer wieder als 
„Sportstadt“ benannt, da Großevents in der 
Stadt stattfinden. Die Aktionstage sollen 
den Kölnern und Besuchern die sportlichen 
Highlight der Stadt vorstellen, die ein 
wichtigen Teil des Lebens- und 
Freizeitstandortes sind und oftmals für 
Unternehmen als „weiche 
Standortfaktoren“ gelten. 
 
Nicht zuletzt ist die international etablierte 
Deutsche Sporthochschule Köln 
beheimatet, die die Bereiche Bildung und 
Forschung excellent abbildet.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel Innenstadt
Messe-
gelände
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 2
Stadtplan Passagen 2018

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Braunsfeld 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung:  
Braunsfelder Martinsmeile 
 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass 
die Braunsfelder Martinsmeile im örtlichen 
und zeitlichen Zusammenhang mit der 
Ladenöffnung stattfindet. Die Veranstaltung 
findet in den Straßenzügen statt, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind (eine Karte der 
beantragten Ladenöffnung liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW vom 25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 
16) sind der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu spezifizieren. 
Dies möchten wir im Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung:  
Die „ Braunsfelder Martinsmeile“ ist eine 
Aktion, die unter dem Motto des Teilens, der 
Nachbarschaftshilfe, und der 
Zusammenführung der unterschiedlichen 
Generationen im Veedel  steht. Aufgrund der 
zahlreichen Neubauprojekte mit 
entsprechendem Zuzug von jungen Familien 
bietet sich hier die Möglichkeit, „Alt und Jung“ 
einander näher zu bringen. 
Zum Start der inzwischen 9. Martinsmeile wird 
ein St. Martin auf Braunsfelds Straßen 
unterwegs sein und Geschenke  und 
Weckmänner an Kinder und Erwachsene 
verteilen. Begleitet wird er von einer 
mehrköpfigen Blaskapelle der ortsansässigen 
Musikschule. Verschiedene Aktionen werden 
seinen Auftritt flankieren.

So werden besonders die Kinder an 
verschiedenen Stationen auf unterschiedliche 
St- Martins- Aspekte treffen. Hierzu gehören 
Vorlese- und Bastel- Aktionen ebenso, wie das 
Designen und Backen des individuellen 
Weckmanns in Braunsfelds bekanntester 
Backstube. Außerdem zeigt in der folgenden 
Woche eine kleine Laternen- Ausstellung das 
Talent unserer jungen Besucher. Um den St.- 
Martins-Aspekt noch stärker zu betonen, 
werden an verschiedenen Stationen entlang der 
Aachener Straße Fragen zum Leben und 
Wirken des Heiligen gestellt. Für jede richtige 
Antwort gibt es einen Stempel und für das volle 
Heft eine kleine Belohnung. 
Die Aktion trifft auch bei den ortsansässigen 
Kindergärten und Schulen als Familien 
Veranstaltung auf großes Interesse. 
Für den „Brückenschlag“ werden in allen 
Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und 
Altenheimen Einladungen verteilt und über 
einen Service der ehrenamtlichen Helfer 
Anwohnern der Altenheime eine Begleitung zur 
Teilnahme angeboten. 
Zum Thema der Nachbarschaftshilfe werden, 
wie auch schon in den Vorjahren, entlang der 
Aachener Str. Mitarbeiter von Kölsch Hätz an 
ihren Ständen Menschen aus dem Veedel für 
die ehrenamtliche Mitarbeit werben und 
gleichzeitig Spenden sammeln. Der Information 
über die Arbeit der Nachbarschaftshilfe kommt 
hier eine entscheidende Bedeutung zu.  
Die Spendenaktion wird durch die 
teilnehmenden Geschäfte sowohl durch das 
Aufstellen von Spendendosen, als auch durch 
den Verkauf von weihnachtlichem Gebäck und 
Waffeln zugunsten der Nachbarschaftshilfe 
unterstützt. Erstmals werden im Jahr 2018 
Mitarbeiter des neuentstandenen 
„Seniorennetzwerks Braunsfeld“ über ihre 
Arbeit berichten und ihre Aktivitäten vorstellen. 
 
Im Ergebnis der dargestellten 
Veranstaltungsbeschreibung ist festzuhalten, 
dass die Martinsmeile prägenden Charakter 
hat und nicht die Ladenöffnung im 
Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat 
lediglich Annexcharakter. 
 
Zum Zuschnitt der Veranstaltung: 
Die Ladenöffnung wird beantragt für den 
Bereich Aachener Str. zwischen 
Raschdorffstraße und Fürst- Pückler- Str. 
stadteinwärts; 
stadtauswärts im Bereich zwischen Eupener

und Peter- von- Fliesteden- Str., sowie 
zwischen Paulistr. und Maarweg. 
Streckensumme beträgt stadteinwärts ca. 600 
m, stadtauswärts ca. 400 m 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 eine Veranstaltung, welche zum 8. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
      ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
Die Genussmeile im Mai 2018 hatte an 
beiden Tagen zusammen ca. 15000 
Besucher. Für die Martinsmeile 
prognostizieren wir vor diesem Hintergrund 
ca. 3000 Besucher. 
 
Auf der Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
und Mortag basierend errechnen sich ca. 
1200 Besucher

Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
 
Innen: teilnehmende Geschäft + Backstube 
Aussen: Fussgängerbereich Aachenerstr. 
zwischen Eupener Straße und Fürst-
Pückler-Straße ca. 6000 qm. 
 
 
ca.1200 qm 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
s.o. 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5 ) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel

Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist. 
 
Der Einzelhandelsstandort Braunsfeld 
unterliegt einer konkreten und 
nachweisbaren Gefährdungssituation. 
 
Im Stadtteil Braunsfeld stehen von ca. 80 
Ladenlokalen entlang der Aachener Straße 
zur Zeit 12 Einheiten leer, das sind 8 mehr 
als im Jahr 2017. Im Vergleich zu den 
Daten aus dem Einzelhandels-und 
Zentrenkonzept aus dem Jahr 2010 (5 
Leerstände, Seite 423) zeigt sich damit 
eine deutliche Zunahme der Leerstände. 
 
Die Leerstandsdokumentation liegt diesem 
Antrag bei.   
 
Nach Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein 
Rückgang der Einzelhandelsflächen 
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 
2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag 
bei).  
 
Ein weiterer Indikator, der die 
Gefährdungssituation für den 
Einzelhandelsstandort belegt, ist die 
geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 
2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-Gebiet 
50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017). Damit lassen sich 
Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld 
belegen.  
 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen deutlichen Rückgang 
der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl /Stunde 
sank von 745 (2015) auf 497 (2016).

Zusätzlich leidet Braunsfeld unter einer 
Verarmung des 
Einzelhandelsangebotes, da in den 
letzten Jahren große Verluste diverser 
Branchen zu verzeichnen sind.  
Hierzu gehören: Bekleidung, 
Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, 
Haushaltswaren, Spielwaren, diverse 
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, 
Supermarkt). 
 
Dieser Befund deckt sich mit den 
Informationen des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln, wonach es am Standort Braunsfeld 
zu einem Rückgang an 
Einzelhandelsbetrieben gekommen ist  
(Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, 
Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei).  
 
Des Weiteren zeichnet sich eine 
Konzentration von Branchen ab. So verfügt 
Braunsfeld im Bereich der beantragten 
Ladenöffnung derzeit über 13 ! Friseure, 4 
Blumengeschäfte, 4 Bäckereien und 4 
Schmuckgeschäfte. 
Zudem ist eine ungewöhnlich hohe 
Fluktuation zu verzeichnen (innerhalb von 
5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in 
einem Ladenlokal) 
 
Braunsfeld versorgt mit seinem Angebot 
zusätzlich Müngersdorf und anteilig 
Junkersdorf. Dies umso mehr, als die im 
Einzelhandelkonzept von 2011 geplante 
Ansiedlung von Einzelhandel auf dem 
ehemaligen RTL-Gelände in einer 
Größenordnung von ca. 1000 qm nicht 
stattgefunden hat. Stattdessen sind hier 
durch die Fa. Pandion ausschliesslich 
Wohnungen erstellt worden. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl 
von älteren und weniger mobilen 
Menschen (mehrere 
Altenheime/Clarenbachstift) für die die 
wohnortnahe Versorgung essentiell ist.  
Der Zuzug junger Familien ergibt sich 
durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Strasse (Park Linnee). 
Die Martinmeile ist vor allem auch eine 
Aktivität, die mehrere Generationen 
zusammenführen soll.  Hierbei sind sowohl 
das Seniorennetzwerk Braunsfeld als auch 
Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der

Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Martinsmeile handelt es sich um eine 
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld 
sondern auch für die umgebenden Veedel. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Eine Kundenfrequenzanalyse von Larbig 
& Mortag weist einen erheblichen 
Rückgang der Besucherzahl von 
Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 
aus. Die durchschnittliche Besucherzahl 
/Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl 
hat sich durch den Verlust des 
Wochenmarktes und der großen Postfiliale 
an zentraler Stelle sowie die Schließung 
der Kaisers-Filiale (alles in 2017)  noch 
verstärkt. 
 
Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt 
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet 
eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz 
steigender Einwohnerzahlen 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH, 2017).  
 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums 
in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat 
die Abwanderung von Kaufkraft in den 
letzten Jahren verstärkt.  
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Durch ein Konzept, bestehend aus 
verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten 
und weiteren Aktionen möchte die IG 
Braunsfeld die Attraktivität des 
Braunsfelder Veedels stärken, die 
überörtliche Sichtbarkeit für die 
angrenzenden Stadtteile sowie den 
Wohlfühlfaktor erhöhen.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: ISK Carrée e.V. 
Geschäftsstelle 
Hans-Josef Schulte 
Berrenrather Str. 256 
50939 Köln 
Tel: 0221 34669416 
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
 
Messe: 
 
Örtliches Fest: 
Carrée Fest 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Seit 21 Jahren jährlich stattfindendes 
Strassenfest in Köln-Sülz       
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja dias Straßenfest 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 21.. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
X ja, die Versorgung der Besucher steht im 
Vordergrund! 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Deutlich mehr als wegen der 
Verkaufsstellenöffnung. 
Viele Besucher kommen wegen des Festes 
mit Musikveranstaltungen. 
 
Viele der Besucher nutzen die Zeit 
während des Festes um Dinge des 
täglichen Bedarfs zu erwerben, wo sie an 
anderen Tagen keine Zeit zu haben.. 
 
Berrenrather Straße von der 
Nikolauskirche bis Gerolsteiner Straße 
und die Sülzburgstr. von der 
Luxemburger Str. bis Berrenrather Str. 
Ca. 1,5 Km Gesamtlänge. 
 
ca 60 Mitglieder der z. Zt. 75 ISK 
Geschäfte und ca. 25  Nicht-ISK Mitglieder 
beteiligen sich an der Veranstaltung. Die 
Größenordnung der Geschäfte ist zwischen 
50-100 qm Verkaufsfläche. Einige auch 
größer. Die meisten Geschäfte sind mit 
einem eigenen Stand auf der Festmeile 
vertreten. 
 
      
 
      
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)

Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Siehe angehängten Brief an 
 Herrn Peter Brandt. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Augenblicklich haben wir noch wenig 
Leerstände. Das Viertel ist durch seine 
Aktivitäten, Feste, Kunstmeilen mit v.o. 
Sonntagen für die Geschäftsinhaber sehr 
attraktiv. Leerstände können zügig neu 
vermietet werden. 
Das Carrée Fest im Besonderen sorgt zum 
Abschluss des Sommers und Ende der 
Ferien für einen Kulturtourismus bei dem 
das Publikum neben den Aktionen der 
Schausteller, neue inhabergeführte 
Geschäfte entdecken kann, die ein 
individuelles Sortiment führen und sich vom 
online-Handel abheben. Das wiederum 
stärkt die Vielfalt und Entwicklung des 
stationären Einzelhandelsangebots und 
fördert den Absatz im Veedel.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Wenn es in Sülz/Klettenberg keine 
attraktiven v. o. Sonntage gibt, wandert die 
Kundschaft in große Einkaufszentren ab 
oder bestellt bei Lieferdiensten, so dass 
dann die Gefahr besteht, dass der Nah-
Versorgungsbereich im Besonderen für 
Senioren und nicht ganz mobile Menschen 
nicht mehr wirtschaftlich attraktiv ist und 
keine Vielfalt mehr vorhanden ist, weil dann 
die Geschäfte schließen. 
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Das Carrée Fest dient auch einer Belebung 
des Einkaufszentrums Sülz/Klettenberg 
(Sülzburgstr/Gottesweg., Luxemburger 
Straße, Berrenrather Straße sowie die 
Zülpicher Straße wo unsre Mitglieder 
ansässig sind.) und wirkt einer 
Abwanderung von Einzelhändlern 
entgegen. Derzeit haben wir ca. 10 
Leerstände in Köln-Sülz/Klettenberg.. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Das Carrée Fest zieht Besucher aus fast 
allen Kölner Stadtteilen und dem Kölner 
Umland - überwiegend aus den 
linksrheinischen angrenzenden Gemeinden 
an. Sie kommen wegen der Musik und den 
kulinarischen Angeboten dieses 
Festes.

ISK-CARREE e.V.-Vorsitzende Sebastian Berges c/o Apotheke am Questerhof, 
Geschäftstelle: Hans-Josef Schulte, Berrenrather Str. 256, 50939 Köln 
Tel.: 0221 34669416, Fax: 0221 34669418, Mobil: 0177 6863473 
Sparkasse KölnBonn IBAN DE47 3705 0198 0008 7620 64  SWIFT_BIC: COLSDE33 
Mail: vorstand@isk-carree.de  -  www.carree-suelz-klettenberg.de 
 
Interessengemeinschaft Sülz-Klettenberg CARREÉ  E.V. 
 
 
ISK Carrée e.V. / Geschäftsstelle H-J Schulte 
Berrenrather Str. 256, 50939 Köln 
 
Stadt Köln 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
z.Hd. Herrn Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
   
 
Köln, den 30. September 2018 
 
Betr.: V.O. Sonntag am 1. Sept. 2019 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
das mittlerweile traditionelle Carrée-Fest, das im kommenden Jahr zum 21. Mal 
stattfindet, ist immer am 1. September Sonntag. Zu diesem Fest sind die 
Berrenrather Straße und die Sülzburgstraße zu einem Teil gesperrt, auf dem  das 
Fest stattfindet. Es präsentieren sich auf der Straße die Geschäfte der 
Interessengemeinschaft sowie viele ansässige Firmen aus dem Bereich von Köln-
Sülz/Klettenberg und auch diverse Schausteller mit ihren Fahrgeschäften 
(überwiegend für Kinder). Auf 2 Schaubühnen treten bekannte Interpreten sowie 
Bands, Chöre und Solisten mit Unterhaltungsmusik auf. Für das leibliche Wohl der 
vielen Besucher - Speisen und Getränke aller Art - ist in vielfältiger Weise durch die 
Gastronomie des Veedels, wie auch Spezialitäten aus aller Welt gesorgt.  Zu diesem 
Straßenfest erwarten wir, wie in den Vorjahren, ca. 120.000 bis 150.000 Besucher.

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Anwendungshilfe der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW (in der Folge LÖG) 
im Zusammenhang mit der Beantragung und Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und 
Feiertagen 
 
 
Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller:       
     StandortGemeinschaft Kalk e. V. 
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
     Straßenfest 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung:       
Zunächst möchten wir darauf verweisen, dass das 
Kalker Straßenfest im örtlichen und zeitlichen 
Zusammenhang mit der beantragten Ladenöffnung 
am 30.06.2019 steht.  
 
Eine Karte der beantragten Ladenöffnung liegt 
diesem Antrag bei. Hieraus geht hervor, dass die 
beantragte Ladenöffnung in den Straßenzügen der 
Veranstaltung liegt und damit ein enger räumlicher 
Bezug zur Veranstaltung gegeben ist. 
 
Zum Charakter der Veranstaltung:   
 
Seit Jahrzehnten findet am letzten Wochenende im 
Juni das Kalker Straßenfest auf der Kalker 
Hauptstraße statt 
Beim Kalker Straßenfest verwandelt sich die Kalker 
Hauptstraße für zwei Tage in eine kölsch-
multikulturelle Festmeile mit Mitmach-Aktionen und 
Live-Musik. 
 
Eine ausführliche Beschreibung des 
Veranstaltungsprogramms 2018 sowie eine 
Fotodokumentation des Straßenfestes bietet die 
Internetseite Koeln.de

https://mobil.koeln.de/koeln/was_ist_los/topeve
nts/kalker-buergerfest-alles-zum-
strassenfest_878101.html 
 
Aus der Presseberichterstattung der vergangenen 
Jahre zum Kalker Straßenfeste wird deutlich, dass 
das Straßenfest sehr gut von den Kalkern 
Bewohnern angenommen wird und aufgrund der 
Attraktivität und Bekanntheit des Straßenfestes 
eine überörtliche Ausstrahlwirkung entfaltet.  
 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Kalker 
Straßenfest aufgrund seiner langen Tradition, dem 
Veranstaltungsprogramm sowie dem vielfältigen 
Ständekonzept prägenden Charakter hat und die 
Ladenöffnung eine untergeordnete Rolle spielt.  
 
 
      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder steht 
die Ladenöffnung im Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass 
und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 
LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch 
die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert 
werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder 
Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X☐ ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
☐ eine Veranstaltung, welche zum 31 x stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche 
Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig 
zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung 
muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in 
der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte 
Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) 
in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. 
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
x☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- 
und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über 
diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über 
den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig 
sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG 
Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
x☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
      
 
      
 
     11.000 qm  
 
     24.000 qm (3 Banken, Filialisten (z. B. Kodi.) 
4 Juweliere nehmen nicht teil. Im Nov. 18 eröffnet 
Kalkhof (ehem. Kaufhof) mit Kaufland, DM, 
Wolworth Sonntagsöffnung. Teilnahme 2019??) 
 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln 
in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über 
Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung 
verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
      Presseberichte  
https://mobil.koeln.de/koeln/was_ist_los/topeve
nts/kalker-buergerfest-alles-zum-
strassenfest_878101.html 
 
Weitere Presseberichte enthält die Anlage. 
 
Eindrücke zum Kalker Straßenfest enthält man 
ebenfalls bei Youtube  
      
      
 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis 
dahin ausschließlich aufgrund von 
Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und 
vom Rat in Richtung Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ vorliegen 
und der Verwaltung dazu dienen, dem 
Rat das öffentliche Interesse über den 
Anlass-bezug/-zusammenhang hinaus 
zu begründen.

Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemein
schaften gefordert, diese Sachgründe 
geltend zu machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier 
zum Download bereit. Es wird 
gefordert, dass die Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse in 
Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung 
durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen 
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des 
OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die 
Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, 
für den stationären Einzelhandel einer jeden 
Kommune ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von 
der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu 
begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf 
hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich 
gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen 
Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende 
öffentliche Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar 
ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort 
gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des 
Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer 
Arbeitsplätze)  
      
           
Im Nachfolgenden möchten wir unseren Antrag 
neben Sachgrund Nr.1 auf Sachgrund Nr. 2 und Nr. 
4 stützen (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 & 4 LÖG NRW) 
 
Der Einzelhandelsstandort Kalk unterliegt einem 
strukturellen Wandel, sodass es in den letzten 
Jahren zu Veränderungen des 
Einzelhandelsangebotes gekommen ist.  
 
Kalk war bis Ende der 80.iger/ Anfang 90iger Jahre 
das Einkaufszentrum im Rechtsrheinischen. 
Seit 2012 hatte die Metro zudem den hiesigen 
Kaufhof geschlossen. Heute findet man 10 Handy-, 
einige Bäckerei-, 12 Friseurgeschäfte und eine 
Reihe von Filialisten (z. B. Kodi, Tedi etc.) auf der 
Kalker Hauptstr. 
Bezüglich des Einzelhandelsangebotes lassen sich 
also sogenannte „Trading Down“ Tendenzen 
erkennen.  
 
Bis 2014 war es Aufgabe des Bürgervereins Kalk e. 
V. (lt. Satzung) sich um das Straßenfest zu 
kümmern. Da der Verein aber kurz vor der 
Insolvenz stand, hat der Standort Gemeinschaft e. 
V. 2017 entschieden, sich um das Straßenfest zu 
kümmern.  
 
Und nun möchte der StandortGemeinschaft e. V. 
mit seinen Mitgliedern dem Multikulti auf der Kalker 
Hauptstr. – Syrer, Araber, Polen, Kurden Türken,

Armenier etc. mittels des verkaufsoffenen 
Sonntags die Möglichkeit geben, sich mit ihren 
Spezialitäten zu präsentieren. 
 
Einen verkaufsoffenen Sonntag sehen wir daher 
als ein geeignetes Instrument – neben vielen 
weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der 
örtlichen Aufenthaltsqualität- das 
Einzelhandelsangebot zur stärken und den 
Standort Kalk zu beleben.   
 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, insbesondere 
weniger mobiler und ältere Teile der 
Bevölkerung; Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, 
insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile 
der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche 
müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die 
Entwicklung der Städte und Gemeinden, 
insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden 
Verödung der Innenstädte mit negativen 
Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der 
Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der 
Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei 
Gewerbe- und Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 
      
Der Standort Gemeinschaft e. V. ist leider vor ca. 5 
Jahren mit der Gründung einer Immobilien-und 
Standortgemeinschaft (ISG) ganz knapp 
gescheitert.  
 
Mit der Gründung einer ISG sollte die Attraktivität 
des Standortes erhöht werden. Das haben wir dann 
mittels verschiedener Maßnahmen (Schrägparken, 
Antrag auf Brötchentaste, Aufräumen des 
Straßenmobiliars, verstärkter Einsatz der AWB 
etc.) versucht.  
 
Wir hoffen, dass die Eröffnung des Kalkhofs 
(ehemaliger Kaufhof) der Straße weitere positive 
Impulse geben wird. 
 
Ein verkaufsoffener Sonntag reiht sich somit in eine 
Vielzahl von Aktivitäten der Standort Gemeinschaft 
ein, um den Einzelhandelsstandort Kalk zu beleben 
und für seine Attraktivität zu werben.

Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune 
als attraktiver und lebenswerter 
Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, 
als Wohn- und Gewerbestandort sowie 
Standort von kulturellen und 
sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden 
und sich entsprechend selbst darstellen zu können 
und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des 
Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den 
Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im 
Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Rath/Heumar 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Musikfestival 19.05.19 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt zwei Bühnen, auf denen 
abwechselnd Bands auftreten. Newcomer, 
als auch Bands aus dem Ort. Der Eintritt ist 
frei, 2017 feierte das Musikfestival 20. 
Jubiläum. Für das leibliche Wohl ist 
gesorgt. 
      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Rath/Heumar 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
22. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 ☐ ja  
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
 
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die 
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte 
auf der Rösrather Straße

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3500-4000  
 
1500-1700 
 
2000qm 
 
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Im Jahr 2017 haben wir auf dem 
Veranstaltungsgelände eine Zählung mit 
Klickgerät durchgeführt, die Geschäfte 
selbst haben eine Strichliste geführt. 
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel 
und Rundblick 
Im Jahr 2018 waren die Zahlen ähnlich 
derer aus 2017 
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die

Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath 
darunter, dass viele Kunden in die Stadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. 
Daher erfolgen Schließungen der 
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort 
als „Geisterstadt“. 
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Rath/Heumar 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
ziehen in den letzten Jahren nach Rath. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig, 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen. 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Rath 
auch noch vorhanden 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: IG Rath/Heumar 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: Herbstfest/Weinfest 
22.09.19 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: Es gibt eine Bühne auf der verschiedene 
Acts auftreten. Es gibt eine Weintheke, die 
die IG selbst baut und den Wein verkauft. 
Es gibt ebenfalls nicht alkoholische 
Getränke und sowohl einen Stand mit 
Kuchen/Waffeln als auch einen mit  
herzhaften Dingen. Für die Kinder gibt es 
eine Hüpfburg. Der Eintritt ist frei.      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 ☐ ja, das Fest zieht die Besucher 
nach Rath/Heumar, die letzten zwei 
Jahre gab es keinen VOS zu dieser 
Veranstaltung, davor die Jahre 
schon. Der Besucherstrom war 
allerdings ähnlich . 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 ☐ eine Veranstaltung, welche zum 
8. Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
 ☐ ja  
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Ort der Veranstaltung ist der Kurt-Henn-
Platz an der Rösrather Straße, die 
Verkaufsöffnungen betreffen die Geschäfte 
auf der Rösrather Straße 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 ☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3500-4000  
 
1500-1700 
 
2000qm 
 
20-25 Geschäfte, Fläche zwischen 50-
100qm 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Bildmaterial z.B. Kölner Wochenspiegel 
und Rundblick 
Besucherstrom in den vergangenen Jahren 
war mit dem traditionellen Musikfestival 
vergleichbar.  
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die

Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
Als Ortsteil am Rand von Köln leidet Rath 
darunter, dass viele Kunden in die Stadt 
abwandern. Dadurch ergibt sich ein 
Teufelskreis. Die Menschen vermissen 
verschiedene Geschäfte/Branchen, die sie 
in der Innenstadt finden, den Geschäften 
fehlt die Kundschaft um zu bestehen. 
Daher erfolgen Schließungen der 
Geschäfte, den Kunden erscheint der Ort 
als „Geisterstadt“. 
Die meisten Geschäfte sind Inhabergeführt 
oder kleine Betriebe. Es gibt keine großen 
Filialisten in Rath/Heumar 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
Die Bevölkerung in Rath ist teilweise älter 
und wenig mobil, aber auch junge Familien 
ziehen in den letzten Jahren nach Rath. 
Diesen sollte die Gelegenheit geboten sein, 
im Ort das alltägliche erledigen zu können, 
als auch für nicht alltägliche Dinge nicht in 
die Innenstadt fahren zu müssen oder sich 
online zu versorgen.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
Gerade in einem kleinen Vorort ist das 
Zusammenleben sehr wichtig. Die 
Menschen wollen nicht die Anonymität der 
Großstadt. Dafür ist es wichtig, 
Möglichkeiten unabhängig des Alltags zu 
schaffen. 
Kleine Geschäfte mit persönlicher Beratung 
sind daher immens wichtig und in Rath 
auch noch vorhanden 
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller:      IG DellbrückerLeben e.V 
c/o Buchhandlung Baudach GmbH 
Dellbrücker Hauptstraße 111 
51069 Köln-Dellbrück 
      
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
     Dellbrücker Stadtteilfest am 
28.+29.9.2019 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung:      Seit 40 Jahren feiert Dellbrück am 
vierten Wochenende im September 
Stadtteilfest. Es ist das längste Straßenfest 
in Köln, mit Musik- und 
Unterhaltungsprogramm auf zwei Bühnen, 
vielen Angeboten für Kinder und Familien, 
Präsentationen und Verkauf der 
anliegenden Händler, Gastronomen und 
Vereine unterstützt durch professionelle 
Marktbeschicker. 
      
      
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung 
x eine Veranstaltung, welche in 2019 zum 
41. Mal      stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
     mehrere Zehntausend 
 
     weit aus weniger, bzw.  
 
     ca. 1km entlang der Dellbrücker 
Hauptstraße, von der Bergisch-
Gladbacher-Str. bis zur Hatzfeldstr. 
 
      
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
     https://www.rheinische-
anzeigenblaetter.de/mein-blatt/koelner-
wochenspiegel/muelheim/dellbruecker-
strassenfest-lockte-tausende-feierfreudige-
an-koelns-laengste-festmeile-31347166 
     Agentur von der Gathen 
Ordnungsamt der Stadt Köln  
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung

Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschafte
n gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
     Da ein Stadtteilfest nur Sinn für das 
Veedel macht, wenn sich viele ansässige 
Unternehmen beteiligen, ist eine Öffnung 
am Sonntag unabdingbar. Bei so vielen 
Besuchern ist es enorm wichtig auch sein 
Sortiment im Geschäft präsentieren zu 
können. 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende

Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
     siehe oben 
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
     Durch die positive Berichterstattung 
in der Presse, die gerne auch den örtlichen 
Einzelhandel und die Vereine in den 
Vordergrund stellt, welche sich durch 
besondere Aktionen zum Stadtteilfest 
auszeichnen.

Anlage 2.2 Nachweise Braunsfeld 2. Drittel

27039 Zeichen

30 .   Retailbericht Köln 2016
2014: 743  
2015: 631 î 
2016: 713 ì  
(Messpunkt: Deutzer Freiheit 89)
Die Deutzer Freiheit landet auf Platz 25 unseres Rankings. Im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittlich 631 Passanten pro Stunde) konnte die Frequenz jedoch mit durchschnittlich 
713 Passanten pro Stunde zulegen. Ohnehin steht die Beliebtheit der Deutzer Freiheit 
außer Frage, was insbesondere daran zu erkennen ist, dass an diesem Standort kaum 
Mieterwechsel stattinden – ein Zeichen für zufriedene Mieter. 
Als Kundenmagneten lassen sich – wie so oft – die Unternehmen „REWE“ und „dm“ er-
kennen. Ebenfalls für die Attraktivität des Standortes verantwortlich sind die Lebensmittel-
händler „Netto City“ und „denn’s Biomarkt“. 
Auf Grund der guten Anbindung an das ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestelle „Deutzer Frei-
heit“ mit den Linien 1, 7 und 9) ist es für die Kunden zudem ein leichtes, den Standort zu 
erreichen. Weitere Faktoren für die Attraktivität der Deutzer Freiheit sind die Nähe zum neu 
gestalteten „Rheinboulevard“, der „LANXESS arena“ und dem „Tanzbrunnen“ sowie zum 
„Jugendpark Köln“ und zu den „Poller Wiesen“. Zudem zählt die Deutzer Kirmes seit Jahr-
zehnten zu den beliebtesten Kölner Volksfesten und lockt jährlich zahlreiche Kunden an. 
Als Kundengruppe lässt sich vor allem die Mittelschicht erkennen.
01
01  REWE 
02 dm 
03  Netto City 
04 denn’s Biomarkt
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Deutz
Deutzer Freiheit .
Deutzer Freiheit
Reischplatz
Mathildenstraße
Gotenring
Deutzer Freiheit
Graf-Geßler-Straße
Siegbur
ger Straße
03
04
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  31 .   
2014: 1408  
2015: 1072 î  
2016: 687  î  
(Messpunkt: Zülpicher Straße 12)
Die Zülpicher Straße im Stadtteil Neustadt-Süd beindet sich mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 687 Passanten pro Stunde auf Platz 26 unseres Rankings. Im Vergleich zum 
Vorjahr (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.072) hat der Standort deutlich 
an Frequenz abgebaut, was allerdings auch damit zu begründen ist, dass die Frequenz im 
vergangenen Jahr nur direkt am Zülpicher Platz gemessen wurde. Darüber hinaus handelt 
es sich bei der Zülpicher Straße eher um eine Ausgehmeile als um eine klassische Ein-
kaufslage. Der Mieterbesatz an diesem Standort besteht zudem hauptsächlich aus Gas-
tronomiebetrieben, weshalb die Passantenfrequenz in den Abendstunden deutlich höher 
ist als tagsüber. Als Frequenzbringer fungieren insbesondere die Restaurants „Mango“, 
„Borsalino“ und „Magnus“. Durch die Eröfnung einer Filiale von „Pizza Hut“ in der Zülpicher 
Straße 12 sowie des Lebensmitteldiscounters „PENNY-Markt“ in der benachbarten Das-
selstraße 1-29 konnte die Attraktivität des Standortes weiter gesteigert werden. Das kultige 
Restaurant „bei Oma Kleinmann“ ist des Weiteren seit Jahren eine beliebte Anlaufstelle 
für Anwohner und Touristen. Ein weiterer Pluspunkt für die Zülpicher Straße ist die gute 
Anbindung an das ÖPNV- und das DB-Netz (Stadtbahnhaltestellen Zülpicher Platz (Linien 
9, 12, 15), Dasselstraße (Linie 9) und der Bahnhof Süd). Als Kundengruppe lässt sich vor 
allem die Mittelschicht, hauptsächlich jedoch junge Menschen und Studenten, erkennen.
01
01  Mango 
02 Borsalino 
03  Magnus 
04  Pizza Hut 
05  PENNY-Markt 
06  bei Oma Kleinmann
Neustadt-Süd
02
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Zülpicher Straße
Roonstraße
Hohenstaufenring
Dasselstraße
Heinsber
gstraße
03
04
05
Detailkarte .
06

32 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: 1518  
2016:   649  î  
(Messpunkt: Frankfurter Straße 15)
Als letzter rechtsrheinischer Standort in unserem diesjährigen Retailbericht indet sich die 
Frankfurter Straße auf Platz 27 unseres Rankings wieder. Mit einer durchschnittlichen Fre-
quenz von 649 Passanten pro Stunde hat der Standort im Vergleich zum Vorjahr (durch-
schnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 1.518) deutlich abgebaut. 
Trotzdem gilt der Abschnitt der Frankfurter Straße vom Wiener Platz bis zum Bahnhof 
Köln-Mülheim auch weiterhin als Haupteinkaufsstraße für den Stadtteil Mülheim. Trotz sin-
kender Besucherzahlen wird der Standort daher auch in Zukunft eine große Bedeutung 
haben, zumal die Anbindung an die öfentlichen Verkehrsmittel durch die Nähe zum Wiener 
Platz und zum Bahnhof Köln-Mülheim nahezu perfekt ist. 
Als Kundenmagneten wirken die Einzelhändler „Nanu-Nana“, „Kaiser’s“ sowie „Woolworth“ 
am Wiener Platz. Zudem zieht das Einkaufszentrum „Galerie Wiener Platz“ mit den Mietern 
„LIDL“, „TEDi“ und „kik“ eine Vielzahl von Kunden an, wovon natürlich auch die Frankfurter 
Straße proitiert. Die Kundengruppe ist ähnlich wie eine Vielzahl der Geschäfte an diesem 
Standort stark multi-kulturell geprägt.
01
01  Nanu-Nana 
02 Kaiser‘s 
03   Woolworth 
04  Galerie Wiener Platz
02
03
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Mülheim
Frankfurter Straße .
Mülheimer Brücke
Rhodiusstraße
Frankfurter Straße
04
Frankfurter Straße
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  33 .   
2014: 600  
2015: 745 ì  
2016: 497 î  
(Messpunkt: Aachener Straße 535)
Neben der Neusser Straße ist auch die Aachener Straße gleich zweimal in unserem Retail-
bericht vertreten. Auf Platz 19 unseres Rankings mit dem Stadtteil Neustadt-Süd und nun, 
auf Platz 28, mit dem Stadtteil Braunsfeld. Im Vergleich zur Aachener Straße im Stadtteil 
Neustadt-Süd weist dieser Standort mit einer durchschnittlichen Frequenz von 497 Pas-
santen pro Stunde jedoch einen deutlich niedrigeren Wert aus. Darüber hinaus konnte 
der Standort die Vorjahreswerte (durchschnittliche Passantenfrequenz pro Stunde: 745) 
nicht bestätigen. Dennoch fungiert die Aachener Straße weiterhin als Haupteinkaufsstraße 
für die Bewohner der Stadtteile Braunsfeld, Junkersdorf und Müngersdorf. Dies ist ne-
ben der guten Erreichbarkeit des Standortes mit den öfentlichen Verkehrsmitteln (u. a. 
Stadtbahnhaltestellen Clarenbachstift und Maarweg mit der Linie 1) und dem PKW auch 
auf den guten Mietermix zurückzuführen. Neben den Lebensmittelhändlern „REWE“ und 
„TEMMA“ inden die Passanten auch eine Filiale des Drogeriemarktes „Rossmann“ sowie 
zahlreiche Bankilialen („Kölner Bank eG“, „Commerzbank“, „Sparkasse Köln/ Bonn“ usw.) 
und Bäckereien („Bäckerei Café Merzenich“, „Schmitz + Nittenwilm“, „Heinemann“ und 
„Bäckerei Ecke“) vor. Als Kundenmagneten lassen sich insbesondere „REWE“ und „Ross-
mann“ erkennen. Zahlreiche Gastronomiebetriebe wie z. B. „Brauhaus Gafel im Marien -
bild“ oder „Kölsche Art“ laden zudem zum Verweilen ein und runden das gute Gesamtbild 
des Standortes ab. Als Kundengruppen sind besonders die gehobene Mittelschicht und 
die Oberschicht erkennbar.
01
01  REWE 
02 TEMMA 
03  Rossmann 
04 Kölner Bank eG 
05  Heinemann 
06 Kölsche Art
02
Braunsfeld
Aachener Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Detailkarte .
Aachener Straße
Aachener Straße
Maarweg
Maarweg
Paulistraße
V
oigtelstraße
Braunstraße
03
04
05
06

34 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015: -  
2016: 420 
(Messpunkt: Friesenwall 26)
Zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt, belegt der Friesenwall als letzter 
Standort der Kölner Innenstadt, Platz 29 unseres Rankings. Dieser Standort weist zwar 
lediglich eine durchschnittliche Frequenz von 420 Passanten pro Stunde aus, allerdings 
ist der Friesenwall bei zahlreichen Einzelhändlern und auch bei zahlreichen Kunden sehr 
beliebt. Dies spiegelt sich insbesondere in dem kaum vorhandenen Leerstand in der Straße 
wider. Zwar inden ab und zu Mieterwechsel in der Straße statt, allerdings gibt es keinen 
dauerhaften Leerstand zu vermelden. So konnte das Ladenlokal im Friesenwall 38-42, 
welches seit 1992 von „IDENTITÀ ITALIANA“ als Mode-Store genutzt wurde, umgehend 
an das österreichische Mode-Konzept „KISSKISSBANGBANG“ vermietet werden. Die Er-
öfnung des Stores ist für den 05. und 06. November angesetzt. Darüber hinaus eröfne -
te die Pommesmanufaktur „frittenwerk“ im Frühjahr dieses Jahres seinen ersten Kölner 
Standort in der ehemaligen Starbucks-Filiale (Ehrenstraße 94/ Ecke Friesenwall) und sorgt 
so seitdem für starken Andrang. Als weitere Frequenzbringer lassen sich „REWE City“, die 
Boutiquen „G1O1A“ und „Luxefashion“ sowie der Store des Schweizer Taschenherstellers 
und Händlers „FREITAG“ im Friesenwall 24 erkennen. Zudem dient der Friesenwall als Ver-
bindung zwischen Rudolfplatz und Ehrenstraße. Ein weiterer Faktor für die solide Passan-
tenfrequenz. Vor allem die Kundengruppen Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht 
sind an diesem Standort stark.
01  KISSKISSBANGBANG  
02 frittenwerk  
03 REWE City 
04 G1O1A  
05 FREITAG
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Altstadt-Nord
Friesenwall .
01
02
Pfeilstraße
Ehrenstraße
Friesenwall
Mittelstraße
04
05
Kettengasse
Detailkarte .
03

Retailbericht Köln 2016  35 .   
2014: -  
2015: -  
2016: 413 
(Messpunkt: Zülpicher Straße 309)
Auch die Zülpicher Straße ist nach der Aachener Straße und der Neusser Straße mit ei-
nem zweiten Standort in unserem Frequenzbericht vertreten. Mit einer durchschnittlichen 
Frequenz von 413 Passanten pro Stunde, liegt die Zülpicher Straße im beliebten Kölner 
Veedel Sülz auf Platz 30 unseres Rankings. Neben der Sülzburgstraße und der Berren-
rather Straße ist die Zülpicher Straße zudem als dritter Sülzer Standort in unserem Ranking 
vertreten und dient für eben diesen u. a. als Haupteinkaufsstraße. Die Vielzahl an guten 
Einkaufslagen im Stadtteil Sülz in unserem Retailbericht unterstreicht nochmals die Attrak-
tivität des Standortes. 
Als Pluspunkte für die Zülpicher Straße lassen sich neben der idealen Anbindung an das 
ÖPNV-Netz (Stadtbahnhaltestellen Lindenburg und Weyertal mit der Linie 9) auch der gute 
Mietermix sowie das vielfältige Angebot an Gastronomiebetrieben nennen. Die zahlreichen 
Cafés (z. B. „Lieblings“, „Café Waschsalon“ und „Café Krümel“) und die Vielzahl an Res-
taurants (z. B. „Brasserie Marie“ und „Haus Demmer“) laden zudem zum Verweilen ein. Die 
Kundenmagneten an diesem Standort sind die Lebensmittelhändler „LIDL“ und „Kaiser’s“. 
Zahlreiche kleine Boutiquen wie z. B. „cava-cava“ und „Fräulein Schick e.K.“ ziehen tag-
täglich ebenfalls viele Kunden an. Als Kundengruppen sind insbesondere die Mittelschicht 
und die gehobene Mittelschicht erkennbar.
01
01  Liebling‘s 
02 Café Waschsalon  
03  Brasserie Marie 
04 LIDL 
05  cava-cava 
06 Fräulein Schick e.K.
02
Sülz
Zülpicher Straße .
Frequenz . Lagebeschreibung .
Highlights .
Zülpicher Straße
Ägidiusstraße
Palanterstraße
Gustavstraße
Laudahnstraße
Zülpicher Straße
W
eyertal
Detailkarte .
03
04
05
06

36 .   Retailbericht Köln 2016
2014: -  
2015:  -  
2016: 312 
(Messpunkt: Goltsteinstraße 89)
Auf Platz 31 unseres Rankings, liegt die Goltsteinstraße im Stadtteil Bayenthal mit einer 
durchschnittlichen Frequenz von 312 Passanten pro Stunde. Auch die Goltsteinstraße wird 
zum ersten Mal in unserem Retailbericht aufgeführt. Dieser Standort dient neben der Bonner  
Straße als Haupteinkaufsstraße für die Bewohner der Stadtteile Bayenthal und Marienburg. 
Insbesondere das Goltsteinforum ist bei den Passanten und Besuchern sehr beliebt und 
dient daher als absoluter Frequenzbringer für die Goltsteinstraße. 
Die Beliebtheit des Goltsteinforums lässt sich hauptsächlich auf den hervorragenden  
Mietermix zurückführen. Neben den Lebensmittelhändlern „PENNY-Markt“, „REWE City“ 
und „Alnatura Super Natur Markt“ inden die Kunden auch einen „dm“ Drogeriemarkt, eine 
Metzgerei („Metzgerei Kremer“) sowie eine Bäckerei („Schmitz + Nittenwilm“) vor. Eine  
weitere beliebte Bäckerei, die Bäckerei „Mauel 1883“, beindet sich darüber hinaus ebenfalls 
in direkter Nachbarschaft zum Goltsteinforum, in der Goltsteinstraße 79. Die Nahversor-
gung für die umliegenden Bewohner ist daher als ideal zu bezeichnen. Als Kundengruppen  
lassen sich die Mittelschicht und die gehobene Mittelschicht sowie die Oberschicht erken-
nen. An heißen Sommertagen erfreut sich besonders die Eisdiele „Il Gelato di Ferigo“ über 
einen starken Kundenandrang. 
01
01  PENNY-Markt 
02 REWE City 
03  Alnatura Super  
 Natur Markt 
04 Metzgerei Kremer  
05  Mauel 1883
02
Lagebeschreibung .Frequenz .
Highlights .
Bayenthal
Goltsteinstraße .
Goltsteinstraße
Goltsteinstraße
Altebur
ger Straße
Tacitusstraße
Koblenzer Straße
Schönhauser Straße
03
04
05
Detailkarte .

Retailbericht Köln 2016  37 .   
Nachfragen und Mieten .
Die Nachfrage an guten Ladenlokalen ist in den beliebtesten Niveaulagen (u. a. Ehrenstraße,  
Breite Straße) und Stadtteillagen (u. a. Neusser Straße, Dürener Straße, Sülzburgstraße) 
weiterhin groß. In einigen, weniger stark frequentierten Stadtteilen ist jedoch auch vereinzelt 
längerer Leerstand festzustellen. Insbesondere in den gefragtesten Bereichen der B-Lagen 
sind kaum Immobilienangebote verfügbar. Dennoch verändert sich der Einzelhandels- 
besatz schneller als in A-Lagen. Die oftmals in den A-Lagen geforderte „key-money“ der 
Bestandsmieter für eine vorzeitige Ladenaufgabe ist in den B-Lagen kaum verbreitet bzw. 
die geforderten Abstandssummen sind signiikant niedriger (Ausnahmen sind Breite Straße,  
Ehrenstraße und Mittelstraße). Die Mietpreisforderungen der Eigentümer werden i. d. R. 
mit kleineren Nachlässen in den B-Lagen akzeptiert. So sind Höchstmieten von ca. 30 bis  
40 EUR/ m ²  je nach Stadtteillage erzielbar. In den Innenstadtlagen (Breite Straße, Ehren- 
straße, Mittelstraße) sind Höchstmieten zwischen 80 bis 100 EUR/ m ²  erzielbar. Die Durch-
schnittsmiete variiert in den Stadtteillagen zwischen 15 und 20 EUR/ m ² .
Prognose .
Die Retailmakler von Larbig & Mortag gehen davon aus, dass sich die Nachfragesituation 
und die Einzelhandelsmieten in den Stadtteillagen weiterhin stabil entwickeln und nach-
haltig erzielbar sind. Die Nachvermietung von Ladenlächen wird auf Grund der sehr un -
terschiedlichen Passantenfrequenzen und Sozialgruppen auch in Zukunft lebhaft bleiben. 
Die Herausforderungen für künftige Mieter aber auch die Retailmakler wird darin bestehen, 
die richtige Lage bzw. den geeigneten Standort für die individuellen Konzepte ausindig zu 
machen. 
Die Konsum- und Niveaulagen in der Innenstadt (Ehrenstraße, Breite Straße, Pfeilstraße, 
Mittelstraße und Apostelnstraße) erfahren seit einigen Jahren einen Aufwärtstrend, da das 
Angebotspotential der A-Lagen sehr gering ist bzw. die Mietpreisforderungen der Vermieter 
häuig zu hoch sind. In den Niveaulagen ist in der Vergangenheit ein Wechsel von Einzel -
konzepten hin zu Filialisten zu verbuchen.
Innenstadtlagen:  
ca. 80 bis 100 EUR/ m ²
Stadtteillagen:  
ca. 30 bis 40 EUR/ m ²  
Höchstmieten
.
Ausblick .

38 .   Retailbericht Köln 2016
1. Allgemeine Deinitionen .
1.1 Verkaufsläche:  
Die Mietläche, welche zum Verkauf dient 
zzgl. Treppen, Gänge, Schaufenster und 
Freilächen, wird, sofern sie dem Kunden 
zugänglich ist, als Verkaufsläche bezeich -
net. Dazu gehören auch Flächen, die nicht 
nur vorübergehend für Verkaufszwecke 
genutzt werden.
1.2 Gesamt-/ Geschäftsläche:  
Die gesamte betrieblich genutzte Fläche 
eines Einzelhandels, welche sich aus der 
Verkaufs-, Ausstellungs-, Versand-, Büro- 
und Lagerläche sowie Sozialräumen zu -
sammensetzt, wird als Geschäftsläche be -
zeichnet. Die Berücksichtigung der Büro-, 
Versand- und Lagerlächen, unterscheidet 
die Gesamt- oder auch Geschäftsläche 
von der reinen Verkaufsläche.
1.3 1A- und B-Lage:
Die umsatzstärksten und höchstfrequen-
tierten Lagen der Einkaufs- bzw. Ge-
schäftszentren einer Stadt werden als 
1A-Lage betitelt. Diese können entweder 
nur ein Teil oder eine gesamte Einkaufs-
straße umfassen. Eine 1A-Lage ist deinier -
bar durch folgende Kriterien:
  Passantenfrequenz
 Erzielbare Spitzenmiete für eine Laden- 
 läche
  Branchenstruktur
 Innerstädtische Lage im Hauptgeschäfts- 
 zentrum 
 Filialisierungsgrad: Mieterbestand inter- 
 nationaler, nationaler und örtlicher Einzel- 
 händler
Die B-Lage grenzt an die 1A-Lage an und 
deiniert sich meist aus Nebenstraßen der 
Haupteinkaufsstraßen. Noch weiter ent-
fernte Lagen werden als Streu- bzw. Ne-
benlagen bezeichnet.
Wenn in Großstädten sehr ausgedehnte 
Einkaufsstraßen mit mehreren 1A-Lagen 
vorhanden sind, kann zwischen diesen in 
beispielsweise Luxus- oder Konsumlage 
unterschieden werden.
   1A-Lage: Der Standort erreicht ca. 80-
100 % der Spitzenmiete der Stadt und 
ca. 70-100 % der höchsten Passanten-
frequenz des Straßenabschnittes
   B-Lage: Der Standort erreicht ca. 40-80 %  
der Spitzenmiete der Stadt und ca. 40-
70 % der höchsten Passantenfrequenz 
des Straßenabschnittes
   Streu- bzw. Nebenlagen: Hier werden 
Mieten bzw. Passantenfrequenzen unter 
40 % erreicht 
   Stadtteillage: Liegt außerhalb des Haupt- 
einkaufsbereiches einer Stadt. Mietpreis-
niveau und Passantenfrequenz sind ver-
gleichbar mit der einer zentralen B-Lage
1.4 Spitzenmiete:
Die nachhaltig höchste erzielbare nominale 
Miete bei Neuvermietungen in einer hoch-
wertigen Ideal-Verkaufsläche in 1A-Lage, 
wird als Spitzenmiete für Handelslächen 
bezeichnet.
Mit einer Ideal-Verkaufsläche ist eine Flä -
che gemeint, in der „ideale“ Verkaufsbedin-
Retailmarkt .

Retailbericht Köln 2016  39.  
gungen vorzuinden sind. Die ideale Einheit 
liegt im Erdgeschoss, ist i.d.R. 100 m ² 
groß, barrierefrei und gut zugeschnitten. 
Außerdem muss eine Schaufensterfront 
vorhanden sein, welche mindestens sechs 
Meter breit ist. Der Bauzustand der Ein-
heit sollte gehobenen Ansprüchen gerecht 
werden. Die Spitzenmiete dient dazu, die 
Entwicklung des Marktes besser darzu-
stellen und basiert auf Transaktionen, wel-
che während des Betrachtungszeitraums 
durchgeführt und registriert werden.
Die angegebene Spitzenmiete bezieht sich 
immer auf einen Standardmietvertrag im 
jeweiligen Markt und entspricht dem Net-
tomietpreis exklusive Nebenkosten, lokale 
Steuern oder Incentives. Berechnet wird 
die Spitzenmiete immer zum Ende eines 
Quartals.
1.5 Filialist: 
Filialen werden die Niederlassungen eines 
Einzelhandelsunternehmens bezeichnet, 
welche zwar vom Standort her getrennt 
voneinander sind, jedoch rechtlich und 
wirtschaftlich unselbstständig sind. Einzel-
händler mit mehr als 3 Filialen, unabhängig 
davon, ob diese Standorte regional oder 
überregional verteilt sind, werden Filialis-
ten genannt. Ein Unternehmen mit 3 oder 
mehr Filialen in nur einer Region wird daher 
ebenfalls als Filialist deiniert.
 
1.6 Passantenfrequenz: 
Die Passantenfrequenzzählung bei Lar-
big & Mortag Immobilien erfolgte an 31 
Einkaufsstraßen in B-Lage (hochwertige 
Niveaulagen in der Innenstadt und Stadt-
teillagen).
Aus dem Ergebnis der zwei Stunden wurde  
ein Mittelwert errechnet. Hieraus wurde ein 
Ranking gebildet, welches in unserem Re-
tailbericht zu inden ist.
1.7 Branchen: 
Bei einer Zählung von ortsansässigen Ein-
zelhandelbetrieben werden nur die in der 
schematisierten Darstellung der 1A-Lage 
registrierten Geschäfte berücksichtigt. Zwi-
schen all diesen Einzelhändlern wird nach 
zwölf Branchengruppen unterschieden:
  Accessoires
  Schmuck/Juwelier
  Bank/Versicherung
  Sport/Outdoor
  Textil
  Gastronomie
  Telekommunikation/Elektronik
  Gesundheit/Beauty
  Warenhaus
  Schreibwaren/ Bücher
  Heim-/Wohnbedarf
  Schuhe/Lederwaren
1.8 Ladenlokal:
Einheiten, welche zum Verkauf von Waren 
und Dienstleistungen dienen und meist in 
Einkaufsstraßen liegen, werden als Laden-
lokal bezeichnet.
1. Allgemeine Deinitionen
.

40.  Retailbericht Köln 2016
Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig erachten, aber für deren Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung 
übernehmen. Die enthaltenen Meinungen stellen unsere Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes dar und können sich ohne Vorankündigung ändern. Historische Entwicklungen sind kein 
Indiz für zukünftige Ergebnisse. Dieser Bericht ist nicht für den Vertrieb oder die Empfehlung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Finanzanlage bestimmt. Die in diesem Bericht zum Ausdruck gebrachten 
Meinungen und Empfehlungen berücksichtigen nicht individuelle Kundensituationen, -ziele oder -bedürfnisse und sind nicht für die Empfehlung einzelner Wertpapiere, Finanzanlagen oder Strategien einzel-
ner Kunden bestimmt. Der Empfänger dieses Berichtes muss seine eigenen unabhängigen Entscheidungen hinsichtlich einzelner Wertpapiere oder Finanzanlagen trefen. Larbig & Mortag übernimmt keine 
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in diesem Bericht entstehen.
Larbig & Mortag Immobilien GmbH 
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50668 Köln | T. 0221 998 997 0
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53111 Bonn | T. 0228 90 90 52 52
Leverkusen. Hemmelrather Weg 201 
51377 Leverkusen | T. 0214 330 198 60
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Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000         18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650           11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv

Verkaufsoffener
Sonntag,
'15, September 201 3
13.00 - 18,00 Uhr
Wffi vERrAGssoNDrnvenörreNrLtcHUNG
Verkaufsoffener
Sonntag,
15. September 20'13
13.00-18,00 Uhr
ffiäffi§§
TINSPIRATION
fvlodeberatung. Styling . Verkaul
-",. o' r:.@1ro,a'-.T ed, S
nht
"'/8 ScgJl notn . Teiclor ut -
ln Braunsield ist wieder was los: Die Ceschäfte an der Aachencr Stralle unti in den
Seitenstraßen laclen am Sonntag, den 15. SePtenlber zunl ersLen verkaufsolfent'n Sonntag
inr Iaufenden Jalrr ein!
Bevor anr 10. November nrit denr zrveilen verkaufsoffenen Sonlllag h'ii' inr Vorjahr
wieder die beliebte "Braunsfelder Nlartinsmeile" startet, kam man sich ant konrmenden
SonrrLrg in der Zeit von l3:00 bis .l8:00 Uhr nicht nur von der VielfalL untl clenr hohcn
Niveai- der Angebote in Braunsfeld überzeugen, sondcrn sich auch an einenl
intcrcssanton Foto-Suchspiel betoiligt'n.
Zum Shopping-Iirlebnis hat die ArbciLsgruppc "lvlarketing' in clcr lntcrcssenge-
nrtirrschafi-Braunsfcld e,V. etw.ls Besonderes orgdnisierl: ln den Sehauferrstt'rn und
Geschäftsräumen von 32 Ceschäften wertlen historische und neuerc Fotos ton
llraunsfeld aus8estelll, clie dem Bclrachter frühere und aktuelle Ansichten clcs Veedcls
nahel-ringen. Abt:r: Drei Bilcler sincl daruntcr, rlie keine ivtotive aus llraunsfclcl zcilir:n.
Diesc gilies zu finclt'n. Dafür hat nran t'int'Wochc Zeit. vonr 15.9. bis zunr 21.9.2013.
Danritt nit:ht zu Ieiclrt wircl, werclcn clic Iotos nlchrnlals zwischt'tr cicn Ct'schüftt'rr
a usiret.l usch t.
Unör den 'feilnehnrern an der Sut:he, die alle drei falschen ]vlotive hcrausfirrdcn, auf
einer'leilnehnrerkarte eintraBen und bis zunr 21.9. bei einenr dt'r beteiliStPn Cesch;Ite
einreichen, werden viele ittraktite Preise verlos[. die von dcn i]raunsfelder
Geschäflsleuten gesti(let wurden. Darunter sind etwa SPortruck-sicke, Ileisetasclrt'n,
Kosnretikprodukle, eine Digitalkanlera und !VarenguLscheine- Die Ct:winner wt'rclen ant
Dunne.rtag, den 26.9.2013,irnter juristischer Aufsieht trnrittelt uncl anr nächstcrr 1ag auf
dcr Interneiseile der IG Braunsfel,l www.ighraunsleld.tlc helannLgegeben.
Teiln.rhnrekarten gibi es in allen Ceschäften, in denen Fotos ausgestellt werck'n Dic
'[eilnahmekarlen Äthaltcn auch eine Übersicht über alle Ceschiiftc mit Fotos.
"Dicsc verkaulsoffenen Sonntage nertlen von dcn Ceschäftsleuten bcgrülli uIrd. r'om
brei[cn Publikunr ge.n.'angenoir,nlen" nu:inL Dr. ivliehat'l lVollnik, dcr VorsiLzerrde dCr
IG lJraunsfeltl. "ilhadc iur, dass dic lvlöglichkt'iLt'n zu solchcn llvt'nLs votr dtl
Lantlosregierung durch das Ladenöffnungsg,esetz jn diesent lahr rveiter lreschränkt
*.orclen s'in.I. Dis ist eigentlich gar nictrt ieitgenrlill. Für die-lC llraunsfcld hictt'n die
vcrkaufsoffenen SonnLag'e eine guLc Cel.'genheit, durth besonJere Aktioncn t\nrvohnern
nrehr zu bieten und ßesucher anzuziclrt'n."
i1'" %/a ," ,'
--Cf itli'l:
ttzc (,üIVLC
FRISÖR
Jose Luis Men6ndez
Aachener Str 549
50933 KFtn (8'aunsleld)
Tel :0221/ 569 1234
www.kisoerjose.de
ßöseln Shoppan
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Anlage 4 Stellungnahme_IHK_Köln 06.11.2018

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 1 RVO 2019

3745 Zeichen

Anlage 01 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2019  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, Deutz, 
Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Rath/Heumar, Kalk und Dellbrück 
     vom ??.??.???? 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
 
(1) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
20.01.2019 und am Sonntag, dem 07.04.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Deutz dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.08.2019, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
01.09.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 10.11.2019, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteil Rath/Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 19.05.2019 
und am Sonntag, dem 22.09.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteil Kalk dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 30.06.2019, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Kalk dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 30.06.2019, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
 
Kernbereich Innenstadt 
 
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk -Mauthgasse -Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - 
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - 
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. 
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m  links und rechts der Fahrbahn 
 
Deutz 
 
Deutzer Freiheit (einschließlich des Bereichs 100 m links  
und rechts der Fahrbahn) beginnend Siegburger Str. endend Gotenring

Anlage 01 
 2 
Sülz/Klettenberg 
 
Berrenrather Str, von Nikolauskirche bis Gerolsteiner Str. und Sülzburgstr. von Luxemburger 
Str. bis Berrenrather Str.  
 
Braunsfeld 
 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Rath/Heumar 
 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
 
Kalk 
 
Kalker Hauptstr. (einschließlich des Bereichs 150 m links und rechts der Fahrbahn) beginnend 
Ecke Rolshover Str. endend Steprathstr. / Kapellenstr.  
 
Dellbrück 
 
Dellbrücker Hauptstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) 
beginnend Bergisch-Gladbacher-Str. endend Hatzfeldstr. 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2019. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 6 Stellungnahme DGB 08.11.2018

1474 Zeichen

1
32-Gewerbeangelegenheiten
Von: Joerg.Maehrle@DGB.de
Gesendet: Donnerstag, 8. November 2018 16:40
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Cc: britta.munkler@verdi.de; hluelsdorf@t-online.de
Betreff: Gewünschte Sonntagsöffnungen 2019
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Brandt,
die uns zur Stellungnahme vorgelegten Unterlagen für  verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2019 sind unvollständig. 
Gemessen an den formellen Vorgaben der Rechtsprechung an das Anhörungsverfahren nach dem LÖG fehlt es 
gänzlich an der Darstellung der zur Freigabe beabsichtigten konkreten Sonntagsöffnungen in terminlicher, zeitlicher 
und räumlicher Lage. Aus diesem Grund betrachten wir das Anhörungsverfahren nicht als eröffnet. 
Wie jüngst bereits durch Ver.di mitgeteilt, werden wi
 r nicht zu den einzelnen Anträgen/Wünschen der Handels- und 
Standortgemeinschaften Stellung nehmen. Dies ist nicht Sinn des Anhörungsverfahrens. Aus diesem Grund behält 
sich Ver.di bereits aus formalen Gründen rechtliche Schritte gegen jedwede beabsichtigte Sonntagsöffnung vor.  
Wir fordern Sie als zuständige Ordnungsbehörde auf, uns die konkret beabsichtigten Freigaben von Sonntagsöffnung 
durch die Stadt Köln zuzuleiten. Hierzu nehmen wir dann gerne Stellung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Britta Munkler, stellvertretende Geschäftsführe
 rin Ver.di-Bezirk Köln-Bonn
gez. Hildegard Lülsdorf, Vorsitzende KAB Stadtverban d Köln
gez. Jörg Mährle, Geschäftsführer DGB-Region Köln-Bo nn
Anlage 6

Beratungsverlauf (7)

29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.12.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3431/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.11.2018
Erstellt
19.10.2018 06:05