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V/0516/2013

Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-Grillparzer-Weg, Kanalbau

Vorlagen 12.07.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.09.2013, TOP 5.4

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0516/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-
Grillparzer-Weg 
- Baubeschluss Kanalerneuerung und Neubau Regenrückhaltebecken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro Kettler und Bla n-
kenagel aufgestellten Entwurf aus Januar 2013, der Kanalerneuerung auf den Straßen Peter -
Rosegger-Weg, Heinrich -Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig -Anzengruber-Weg und Franz -
Grillparzer-Weg und dem Neubau des Regenrückhaltebeckens am Franz-Grillparzer-Weg zu.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.000.000 € 
entstehen. Als zusätzliche Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 28.750  € an. Für 
das Regenrückhaltebecken entstehen jährliche Unterhaltungskosten von 7.000 € und für die z u-
sätzliche Regenwasserkanalisation 9.000 €. Bei den Schmutzwasse rkanälen und Mulden fa llen 
keine zusätzlichen Unterhaltungskosten an, da die vorhandenen Anlagen ersetzt werden. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2014 bei nac hstehenden Produktgruppen wie folgt 
vorgesehen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung von Kanälen/ 
Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen   2014 
2015 
1.000.000 
1.000.000 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0516/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0516/2013 
2016 
2017 
später 
800.000 
200.000 
0 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG später 281.900  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.718.100  
 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei den o. g. 
Produktgruppen veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
1. Allgemein 
 
Das Wohngebiet „Mauritz-Ost“ um den Peter -Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brenta-
noweg, Ludwig -Anzengruber-Weg und Franz -Grillparzer-Weg liegt zwischen der Umg e-
hungsstraße B 51 und der Mondstraße im Osten von Münster. Das Wohnviertel hat eine 
Größe von ca. 14 ha und wurde von 1937-1950 von der Stadt Münster erschlossen und  von 
der  westfälischen Heimstätte GmbH Provinzielle Treuhandstelle für Wohnungs - u. Sie d-
lungswesen in Dortmund bebaut. Viele Wohnhäuser stammen aus dieser Zeit und werden 
teilweise noch von den ersten Anwohnern bewohnt. Das Wohngebiet war ursprünglich als  
Kleinsiedlungsgebiet deklariert. Die Regenwasserableitung wurde über ein Grabensystem, 
parallel zu den Straßen durchgeführt. Mit der Änderung der Siedlungsstruktur durch Grun d-
stücksteilung und Verdichtung wurde auch diese Grabenentwässerung in Mitleidenschaft ge-
zogen. Teilbereiche wurden verrohrt und überbaut.  
 
 
2. Information der Anlieger 
 
 Die Maßnahme zum Bau eines Regenwasserkanals wurde bereits im Juni 2000 im Rahmen 
 einer Bürgerinformationsveranstaltung mit den Anliegern diskutiert. Aufgrund der angespann-
 ten Finanzsituation wurde damals die Maßnahme jedoch auf spätere Jahre verschoben. In
 zwischen ist die Notwendigkeit für den Bau des Regenwasserkanals unaufschiebbar.  
 
 Eine zweite und dritte Bürgerinformationsveranstaltung erfolgte im März 2010 und im No -
 vember 2011.  
 
 Insgesamt hat die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger bei di e-
ser Maßnahme sehr intensiv in den Planungsprozess einbezogen. Hier eine Auflistung der 
wichtigsten Termine: 
 
  07.06.2000  Erste Bürgerinformation 
  18.03.2010  Zweite Bürgerinformation  
  26.05.2011  Erstes Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft  
  19.07.2011  Zweites Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft 
  09.11.2011  Dritte Bürgerinformation  
  21.02.2012  Start Umfrage  
  11.03. - 19.04.2013 Offenlegung der Straßenplanung 
 
 
3. Beschreibung der Baumaßnahme

- 3 - 
V/0516/2013 
In dem Viertel sind umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich: 
 Neubau einer Regenwasserkanalisation  
 Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation 
 Neubau eines Regenrückhaltebeckens 
 Erneuerung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke 
 Erneuerung des Straßenoberbaus (einschl. Entwässerungsmulden) 
 
Die Schmutzwasserkanäle wurden bei der regelmäßig erforderlichen Zustandsuntersuchung 
in September 2012 mehrheitlich in die Zustandsklassen 2 eingestuft. Es wurden Oberfl ä-
chenschäden, sichtbare Zuschlagsstoffe und insbesondere Undichtheiten festgestellt. Die 
Zustandsklasse 2 besagt, dass die Kanäle in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. 
Ebenso werden die Grundstücksanschlussleitungen erneuert.  
 
Der Neubau der Regenwasserkanalisation ist erforderlich, da das vorhandene Entwäss e-
rungssystem bestehend aus Gräben und Vorflutleitungen in Bezug auf die Entsorgungss i-
cherheit (hydraulische Leistungsfähigkeit, Fehlanschlüsse) und Betri ebssicherheit nicht den 
allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den damit verbundenen gesetzlichen A n-
forderungen genügt. 
 
Die Gräben und Regenwasservorflutleitungen liegen teilweise ohne grundbuchliche Sich e-
rung auf Privatgrundstücken und sind auf e inigen Strecken überbaut. In einem Schadensfall 
können diese Bereiche für die notwendigen Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht erreicht 
werden. Das vorhandene Regenentwässerungssystem ist aufgrund seiner, durch die Gräben 
geprägte flache Bauweise nicht in der Lage das Regenwasser aller Grundstücke aufzune h-
men.  
 
Um dennoch für die Grundstückseigentümer eine Anschlussmöglichkeit einzurichten hat das 
Tiefbauamt übergangsweise den Anschluss des Regenwassers an die Schmutzwasserkan a-
lisation geduldet.  
 
Mit d er Erneuerung des bestehenden Trennsystemes werden diese Regenwasserfehla n-
schlüsse - auch die der Margaretenschule - an die Schmutzwasserkanäle beseitigt. Damit 
wird sich eine wesentliche Entlastung des Schmutzwasserpumpwerkes an der Wolb ecker 
Straße ergeben und das unbelastete Niederschlagswasser wird nicht mehr unnötigerweise 
bis zur Hauptkläranlage in Coerde gefördert und dem Klärprozess zugeführt. Die Kosten für 
die Schmutz- und Regenwasserkanäle betragen ca. 2.300.000 €.  
 
Der Bau des Regenrückhaltebeckens ist eine Forderung der Bezirksregierung Münster als 
Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Verlängerung der Erlaubnis für die Einleitung 
des Niederschlagswassers in die Werse. Die Kosten hierfür betragen ca. 700.000 €. 
 
Die Stadtwerke werden im Zuge der Maßnahme das Gas -, Wasser- und Stromnetz umfang-
reich erneuern. 
 
Die zahlreichen Kanal - und Rohrleitungsarbeiten führen zu mehrfachen Straßenaufbrüchen 
in Quer - und Längsrichtung. Der vorhandene Straßenaufbau genügt außerdem nicht den 
heutigen Anforderungen und erfordert zwingend einen gänzlichen Neubau der Verkehrsfl ä-
chen.  
 
Derzeit entwässern die Straßenflächen teilweise in offenen Mulden und Gräben. Die für 
Münster einmalige Besonderheit soll w eitestgehend erhalten werden. Die Mulden sind dort 
vorgesehen, wo dies unter den räumlichen Gegebenheiten möglich ist. 
 
Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlussle i-
tungen ist nach dem technischen und gesetzlichen Mi ndeststandards bemessen und kann 
deshalb in der Qualität und im Umfang nicht reduziert werden.

- 4 - 
V/0516/2013 
 
Die Maßnahmen zur Straßenerneuerung sowie die Anregungen aus der Offenlegung und die 
noch offenen Anregungen gemäß §  24 GO werden in der Vorlage V/0517/2013 behandelt 
und der BV-Ost in der Sitzung am 12.09.2013 zur Entscheidung vorgelegt.  
 
       
4. Ausschreibung und Bau 
 
 Die Kanalbauarbeiten werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt we rden ca . 
1.500 Meter DN 300 - DN 500 Regenwasserkanal, ca. 1 .600 M eter DN 250 – DN 400 
Schmutzwasserkanal und ca. 1 .300 m Grundstücks anschlussleitungen DN 150 eingebaut.  
Die alten Kanäle werden ausgebaut.  
 
 Aufgrund des schlechten Aufbaus der Verkehrsflächen werden nach dem Kanalbau die Ve r-
kehrsflächen und die Nebenanlagen grundhaft erneuert.  
 
 Es ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei bis drei direkt aufeinander folgende Bauabschnitte 
zu teilen.  
 
 Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss  gemeinsam mit den Str a-
ßenbaumaßnahmen und den Maßnahmen der Stad twerke. Die Gesamtbauzeit wird voraus-
sichtlich 42 Monate betragen. 
 
 Als Ergebnis aus einer Anliegerbefragung zur „Erreichbarkeit der Grundstücke“ während der 
Bauzeit bleibt festzuhalten, dass eine „kurze“ Baustelle gewünscht wird , um die Zugänglic h-
keiten der Grundstücke nicht zu sehr einzuschränken. Das Tiefbauamt und die Stadtwerke 
werden dieses, soweit technisch möglich, berücksichtigen.  Das bedeutet, dass die Bauma ß-
nahme durch die größere Anzahl der Zwischenbauzustände länger dauern wird.  
 
 Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durc h-
geführt. 
 
 
5. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
 Es werden Beiträge nach § 8 KAG NRW erhoben.  
 Das vorliegende Bodengutachten bescheinigt den schlechten Zustand des vorhandenen 
Ausbaues. Der geplante Ausbau beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dime n-
sionierten Schotter - und Asphalttragschichten. Auch nach gültiger Rechtssprechung zum 
KAG NRW ist bereits die Tatsache ausreichend, dass die vorhandenen Straßen im Wohnge-
biet seit 60 Jahren den Anwohnern zur Erschließung dienen. Eines besonderen Abgängi g-
keitsnachweises bedarf es bei derart alten Straßen nicht.  
  
 Die geplante Erneuerung und gleichzeitig auch Verbesserung des Aufbaus der Straßen, das 
erstmalige Anlegen einer unterir dischen Regenwasserkanalisation und der Austausch der 
Beleuchtung entsprechen den heutigen üblichen technischen Standards und sind be itrags-
auslösend im Sinne der Straßenbaubeitragsrechts. Gemäß § 8 KAG NRW, in Verbindung mit 
der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stadt Münster, beteiligen sich die Grun dstücksei-
gentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Sämtl iche 
Straßen im Wohngebiet sind als Anliegerstraße einzustufen, wobei der Peter -Rosegger-Weg 
und der Franz-Grillparzer-Weg als eine Anlage anzusehen sind.  
 
 Nachfolgend sind die voraussichtlich zu erwartenden umlagefähigen Kosten je Teileinrich -
 tung und die voraussichtlichen Anliegeranteile aufgeführt.

- 5 - 
V/0516/2013 
 
Anlage Umlagefähige 
Kosten 
Straße € 
Umlagefähige 
Kosten 
RW-Kanal € 
Umlagefähige 
Kosten € 
Gesamt 
Anlieger- 
Anteil/m² 
gesamt 
Peter-Rosegger-Weg/ 
Franz-Grillparzer-Weg 
582.200 € 206.200 € 788.400 € 9,53 € 
Heinrich-Lersch-Weg 129.600 € 37.900 € 167.500 € 10,03 € 
Brentanoweg 229.300 € 106.300 € 335.600 € 5,93 € 
Ludwig-Anzengruber-
Weg 
142.800 € 62.800 € 205.600 € 9,10 € 
Summe 1.083.900 € 413.200 € 1.497.100 € - 
davon Schulgrundstck. 333.300 € 131.400 € 464.700 € - 
davon andere Anlieger 750.600 € 281.800 € 1.032.400 € - 
 
 Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen der privaten Anlieger für die RW-Kanalkostenanteile sind 
 in dieser Vorlage berücksichtigt. Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen der privaten Anlieger für 
 die Straßenbaukosten sind in der Vorlage V/0517/2013 berücksichtigt. 
 
 Für e in durc hschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.000 m²,  
 eingeschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Be itragsbelastung zwischen 
 5.900,00 € im Brentanoweg und 10.000,00 € im Heinrich -Lersch-Weg gerechnet werden. 
 Mehrfach erschlossenen Grundstücke (Eckgrundstücke) werden zu jeder sie erschließenden 
 Straße herangezogen. Ein Beitragsnachlass ist hier rechtlich nicht erlaubt. 
 
 Für die Maßnahme können keine Förderungen in Anspruch genommen werden.   
  
 
6. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
 Genehmigungen nach § 58 L andeswassergesetz (L WG) und §8 Wasserhaushaltsgesetz 
 (WHG) sind vorhanden. 
 
7. Liegenschaftliche Regelungen 
 
 Liegenschaftliche Regelungen sind nur insoweit erforderlich, dass der Rückbau der vorha n-
 denen Gräben auf Privatgrund mit den betroffenen Anliegern zu regeln ist.  
 
 
8. Bauen für Alle 
 Die Verwaltung hat der Öffentlichkeit im Internet Protokolle, Präsentationen, Pläne und sons-
 tige Unterlagen zur Verfügung gestellt. (www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/strassen.html) 
 
 Die Anlieger werden auch weiterhin im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
 durch Informationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante  Baumaßnahme und die vor-
 aussichtlich zu zahlenden Beiträge informiert. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:

- 6 - 
V/0516/2013 
Lagepläne mit Längsschnitt 1-9 von 9 (verkleinert) 
Originalgröße an Fraktionsvorsitzenden

Anlage Kanal_Blatt5

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Anlage/ Blatt 5

Anlage Kanal_Blatt7

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Anlage/ Blatt 7

Beratungsverlauf (2)

12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mondstraße
  • Peter-Rosegger-Weg
  • Heinrich-Lersch-Weg 129
  • Brentanoweg 229
  • Ludwig-Anzengruber-Weg 142
  • Franz-Grillparzer-Weg 582
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0516/2013
Typ
Vorlagen
Datum
12.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37