V/0516/2013
Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-Grillparzer-Weg, Kanalbau
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Kanal_Blatt6
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 6
Anlage Kanal_Blatt1
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 1
Anlage Kanal_Blatt8
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 8
Anlage Kanal_Blatt4
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 4
Anlage Kanal_Blatt2
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 2
Anlage Kanal_Blatt9
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 9
Anlage Kanal_Blatt3
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 3
Beschlussvorlage
13083 Zeichen
V/0516/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Peter-Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig-Anzengruber-Weg und Franz-
Grillparzer-Weg
- Baubeschluss Kanalerneuerung und Neubau Regenrückhaltebecken
Beratungsfolge
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
17.09.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro Kettler und Bla n-
kenagel aufgestellten Entwurf aus Januar 2013, der Kanalerneuerung auf den Straßen Peter -
Rosegger-Weg, Heinrich -Lersch-Weg, Brentanoweg, Ludwig -Anzengruber-Weg und Franz -
Grillparzer-Weg und dem Neubau des Regenrückhaltebeckens am Franz-Grillparzer-Weg zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.000.000 €
entstehen. Als zusätzliche Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 28.750 € an. Für
das Regenrückhaltebecken entstehen jährliche Unterhaltungskosten von 7.000 € und für die z u-
sätzliche Regenwasserkanalisation 9.000 €. Bei den Schmutzwasse rkanälen und Mulden fa llen
keine zusätzlichen Unterhaltungskosten an, da die vorhandenen Anlagen ersetzt werden.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2014 bei nac hstehenden Produktgruppen wie folgt
vorgesehen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
0012 Verbesserung von Kanälen/
Hausanschlüssen
Auszahlungen 2014
2015
1.000.000
1.000.000
Vorlagen-Nr.:
V/0516/2013
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
18.07.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0516/2013
2016
2017
später
800.000
200.000
0
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG später 281.900
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2.718.100
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei den o. g.
Produktgruppen veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Allgemein
Das Wohngebiet „Mauritz-Ost“ um den Peter -Rosegger-Weg, Heinrich-Lersch-Weg, Brenta-
noweg, Ludwig -Anzengruber-Weg und Franz -Grillparzer-Weg liegt zwischen der Umg e-
hungsstraße B 51 und der Mondstraße im Osten von Münster. Das Wohnviertel hat eine
Größe von ca. 14 ha und wurde von 1937-1950 von der Stadt Münster erschlossen und von
der westfälischen Heimstätte GmbH Provinzielle Treuhandstelle für Wohnungs - u. Sie d-
lungswesen in Dortmund bebaut. Viele Wohnhäuser stammen aus dieser Zeit und werden
teilweise noch von den ersten Anwohnern bewohnt. Das Wohngebiet war ursprünglich als
Kleinsiedlungsgebiet deklariert. Die Regenwasserableitung wurde über ein Grabensystem,
parallel zu den Straßen durchgeführt. Mit der Änderung der Siedlungsstruktur durch Grun d-
stücksteilung und Verdichtung wurde auch diese Grabenentwässerung in Mitleidenschaft ge-
zogen. Teilbereiche wurden verrohrt und überbaut.
2. Information der Anlieger
Die Maßnahme zum Bau eines Regenwasserkanals wurde bereits im Juni 2000 im Rahmen
einer Bürgerinformationsveranstaltung mit den Anliegern diskutiert. Aufgrund der angespann-
ten Finanzsituation wurde damals die Maßnahme jedoch auf spätere Jahre verschoben. In
zwischen ist die Notwendigkeit für den Bau des Regenwasserkanals unaufschiebbar.
Eine zweite und dritte Bürgerinformationsveranstaltung erfolgte im März 2010 und im No -
vember 2011.
Insgesamt hat die Verwaltung die betroffenen Grundstückseigentümer und Anlieger bei di e-
ser Maßnahme sehr intensiv in den Planungsprozess einbezogen. Hier eine Auflistung der
wichtigsten Termine:
07.06.2000 Erste Bürgerinformation
18.03.2010 Zweite Bürgerinformation
26.05.2011 Erstes Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft
19.07.2011 Zweites Treffen mit Vertretern der Interessengemeinschaft
09.11.2011 Dritte Bürgerinformation
21.02.2012 Start Umfrage
11.03. - 19.04.2013 Offenlegung der Straßenplanung
3. Beschreibung der Baumaßnahme
- 3 -
V/0516/2013
In dem Viertel sind umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich:
Neubau einer Regenwasserkanalisation
Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation
Neubau eines Regenrückhaltebeckens
Erneuerung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke
Erneuerung des Straßenoberbaus (einschl. Entwässerungsmulden)
Die Schmutzwasserkanäle wurden bei der regelmäßig erforderlichen Zustandsuntersuchung
in September 2012 mehrheitlich in die Zustandsklassen 2 eingestuft. Es wurden Oberfl ä-
chenschäden, sichtbare Zuschlagsstoffe und insbesondere Undichtheiten festgestellt. Die
Zustandsklasse 2 besagt, dass die Kanäle in den nächsten Jahren erneuert werden müssen.
Ebenso werden die Grundstücksanschlussleitungen erneuert.
Der Neubau der Regenwasserkanalisation ist erforderlich, da das vorhandene Entwäss e-
rungssystem bestehend aus Gräben und Vorflutleitungen in Bezug auf die Entsorgungss i-
cherheit (hydraulische Leistungsfähigkeit, Fehlanschlüsse) und Betri ebssicherheit nicht den
allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den damit verbundenen gesetzlichen A n-
forderungen genügt.
Die Gräben und Regenwasservorflutleitungen liegen teilweise ohne grundbuchliche Sich e-
rung auf Privatgrundstücken und sind auf e inigen Strecken überbaut. In einem Schadensfall
können diese Bereiche für die notwendigen Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht erreicht
werden. Das vorhandene Regenentwässerungssystem ist aufgrund seiner, durch die Gräben
geprägte flache Bauweise nicht in der Lage das Regenwasser aller Grundstücke aufzune h-
men.
Um dennoch für die Grundstückseigentümer eine Anschlussmöglichkeit einzurichten hat das
Tiefbauamt übergangsweise den Anschluss des Regenwassers an die Schmutzwasserkan a-
lisation geduldet.
Mit d er Erneuerung des bestehenden Trennsystemes werden diese Regenwasserfehla n-
schlüsse - auch die der Margaretenschule - an die Schmutzwasserkanäle beseitigt. Damit
wird sich eine wesentliche Entlastung des Schmutzwasserpumpwerkes an der Wolb ecker
Straße ergeben und das unbelastete Niederschlagswasser wird nicht mehr unnötigerweise
bis zur Hauptkläranlage in Coerde gefördert und dem Klärprozess zugeführt. Die Kosten für
die Schmutz- und Regenwasserkanäle betragen ca. 2.300.000 €.
Der Bau des Regenrückhaltebeckens ist eine Forderung der Bezirksregierung Münster als
Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Verlängerung der Erlaubnis für die Einleitung
des Niederschlagswassers in die Werse. Die Kosten hierfür betragen ca. 700.000 €.
Die Stadtwerke werden im Zuge der Maßnahme das Gas -, Wasser- und Stromnetz umfang-
reich erneuern.
Die zahlreichen Kanal - und Rohrleitungsarbeiten führen zu mehrfachen Straßenaufbrüchen
in Quer - und Längsrichtung. Der vorhandene Straßenaufbau genügt außerdem nicht den
heutigen Anforderungen und erfordert zwingend einen gänzlichen Neubau der Verkehrsfl ä-
chen.
Derzeit entwässern die Straßenflächen teilweise in offenen Mulden und Gräben. Die für
Münster einmalige Besonderheit soll w eitestgehend erhalten werden. Die Mulden sind dort
vorgesehen, wo dies unter den räumlichen Gegebenheiten möglich ist.
Die dargestellte Ausbauvariante zur Erneuerung der Kanäle und Grundstücksanschlussle i-
tungen ist nach dem technischen und gesetzlichen Mi ndeststandards bemessen und kann
deshalb in der Qualität und im Umfang nicht reduziert werden.
- 4 -
V/0516/2013
Die Maßnahmen zur Straßenerneuerung sowie die Anregungen aus der Offenlegung und die
noch offenen Anregungen gemäß § 24 GO werden in der Vorlage V/0517/2013 behandelt
und der BV-Ost in der Sitzung am 12.09.2013 zur Entscheidung vorgelegt.
4. Ausschreibung und Bau
Die Kanalbauarbeiten werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt we rden ca .
1.500 Meter DN 300 - DN 500 Regenwasserkanal, ca. 1 .600 M eter DN 250 – DN 400
Schmutzwasserkanal und ca. 1 .300 m Grundstücks anschlussleitungen DN 150 eingebaut.
Die alten Kanäle werden ausgebaut.
Aufgrund des schlechten Aufbaus der Verkehrsflächen werden nach dem Kanalbau die Ve r-
kehrsflächen und die Nebenanlagen grundhaft erneuert.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei bis drei direkt aufeinander folgende Bauabschnitte
zu teilen.
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss gemeinsam mit den Str a-
ßenbaumaßnahmen und den Maßnahmen der Stad twerke. Die Gesamtbauzeit wird voraus-
sichtlich 42 Monate betragen.
Als Ergebnis aus einer Anliegerbefragung zur „Erreichbarkeit der Grundstücke“ während der
Bauzeit bleibt festzuhalten, dass eine „kurze“ Baustelle gewünscht wird , um die Zugänglic h-
keiten der Grundstücke nicht zu sehr einzuschränken. Das Tiefbauamt und die Stadtwerke
werden dieses, soweit technisch möglich, berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Bauma ß-
nahme durch die größere Anzahl der Zwischenbauzustände länger dauern wird.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durc h-
geführt.
5. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Es werden Beiträge nach § 8 KAG NRW erhoben.
Das vorliegende Bodengutachten bescheinigt den schlechten Zustand des vorhandenen
Ausbaues. Der geplante Ausbau beinhaltet den erstmaligen Einbau von ausreichend dime n-
sionierten Schotter - und Asphalttragschichten. Auch nach gültiger Rechtssprechung zum
KAG NRW ist bereits die Tatsache ausreichend, dass die vorhandenen Straßen im Wohnge-
biet seit 60 Jahren den Anwohnern zur Erschließung dienen. Eines besonderen Abgängi g-
keitsnachweises bedarf es bei derart alten Straßen nicht.
Die geplante Erneuerung und gleichzeitig auch Verbesserung des Aufbaus der Straßen, das
erstmalige Anlegen einer unterir dischen Regenwasserkanalisation und der Austausch der
Beleuchtung entsprechen den heutigen üblichen technischen Standards und sind be itrags-
auslösend im Sinne der Straßenbaubeitragsrechts. Gemäß § 8 KAG NRW, in Verbindung mit
der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stadt Münster, beteiligen sich die Grun dstücksei-
gentümer bzw. Erbbauberechtigten mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Sämtl iche
Straßen im Wohngebiet sind als Anliegerstraße einzustufen, wobei der Peter -Rosegger-Weg
und der Franz-Grillparzer-Weg als eine Anlage anzusehen sind.
Nachfolgend sind die voraussichtlich zu erwartenden umlagefähigen Kosten je Teileinrich -
tung und die voraussichtlichen Anliegeranteile aufgeführt.
- 5 -
V/0516/2013
Anlage Umlagefähige
Kosten
Straße €
Umlagefähige
Kosten
RW-Kanal €
Umlagefähige
Kosten €
Gesamt
Anlieger-
Anteil/m²
gesamt
Peter-Rosegger-Weg/
Franz-Grillparzer-Weg
582.200 € 206.200 € 788.400 € 9,53 €
Heinrich-Lersch-Weg 129.600 € 37.900 € 167.500 € 10,03 €
Brentanoweg 229.300 € 106.300 € 335.600 € 5,93 €
Ludwig-Anzengruber-
Weg
142.800 € 62.800 € 205.600 € 9,10 €
Summe 1.083.900 € 413.200 € 1.497.100 € -
davon Schulgrundstck. 333.300 € 131.400 € 464.700 € -
davon andere Anlieger 750.600 € 281.800 € 1.032.400 € -
Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen der privaten Anlieger für die RW-Kanalkostenanteile sind
in dieser Vorlage berücksichtigt. Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen der privaten Anlieger für
die Straßenbaukosten sind in der Vorlage V/0517/2013 berücksichtigt.
Für e in durc hschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.000 m²,
eingeschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Be itragsbelastung zwischen
5.900,00 € im Brentanoweg und 10.000,00 € im Heinrich -Lersch-Weg gerechnet werden.
Mehrfach erschlossenen Grundstücke (Eckgrundstücke) werden zu jeder sie erschließenden
Straße herangezogen. Ein Beitragsnachlass ist hier rechtlich nicht erlaubt.
Für die Maßnahme können keine Förderungen in Anspruch genommen werden.
6. Genehmigungen/Vereinbarungen
Genehmigungen nach § 58 L andeswassergesetz (L WG) und §8 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) sind vorhanden.
7. Liegenschaftliche Regelungen
Liegenschaftliche Regelungen sind nur insoweit erforderlich, dass der Rückbau der vorha n-
denen Gräben auf Privatgrund mit den betroffenen Anliegern zu regeln ist.
8. Bauen für Alle
Die Verwaltung hat der Öffentlichkeit im Internet Protokolle, Präsentationen, Pläne und sons-
tige Unterlagen zur Verfügung gestellt. (www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/strassen.html)
Die Anlieger werden auch weiterhin im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes
durch Informationsschreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme und die vor-
aussichtlich zu zahlenden Beiträge informiert.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
- 6 -
V/0516/2013
Lagepläne mit Längsschnitt 1-9 von 9 (verkleinert)
Originalgröße an Fraktionsvorsitzenden
Anlage Kanal_Blatt5
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 5
Anlage Kanal_Blatt7
15 Zeichen
Anlage/ Blatt 7
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Mondstraße
- Peter-Rosegger-Weg
- Heinrich-Lersch-Weg 129
- Brentanoweg 229
- Ludwig-Anzengruber-Weg 142
- Franz-Grillparzer-Weg 582
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0516/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37