2942/2018
Nationale Projekte des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel"; Umgestaltung des Liverpooler Platzes und des Pariser Platzes sowie des Lyoner Platzes;
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Anlage 3 Vorab-Auszug BV 6 vom 20.09.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.09.2018 öffentlich 7.1.1 Neugestaltung der "Chorweiler Plätze" 3052/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert den Finanzausschuss und den Rat der Stadt Köln auf die Finanzierung für die Umgestaltung der Plätze in Chorweiler sicherzustellen und das Gesamtprojekt wie es derzeit bekannt ist umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Frau Heinrich (parteilos)
Anlage 1
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Stellungnahme 660/3 zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes VE 1 Tiefbauarbeiten In Bezug auf die europaweite Ausschreibung im Zuge des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ – Lebenswertes Chorweiler und einhergehend der Umgestaltung der drei hier ausgeschriebenen Plätze bestätigt 660/3 unter Einbeziehung der fachtechnischen Stellungnahme, dem durchgeführten Aufklärungsgespräch am 31.07.2018 und der formellen Zustimmung seitens 272/1 die Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Die Kostenüberschreitung von rund 48% durch die alleinige Bieterin muss im Zuge der Prüfung, aufgrund fehlender Vergleichsangebote, gesamtwirtschaftlich betrachtet werden. Die abgegebenen Preise sind zwar hoch aber nicht unwirtschaftlich, da Sie auf der ausgeschriebenen „Kleinteiligkeit“ beruhen und den zeitlic h engen Rahmen widerspiegeln. Dieser Sachverhalt wurde durch das mit der Bestbietenden Firma am 31.07.2018 durchgeführte Aufklärungsgespräch ebenfalls bestätigt (siehe hierzu das Dokument: „Aufklärungsgespräch_NiederschriftStadtKöln.pdf“ im eVa Ordner „01 Vergabedokumentation“). Eine Aufhebung und erneute Aussc hreibung, mit Hinblick auf Schadensersatzanforderungen, der bereits vielfältig und vielzählig geleisteten Vorarbeiten mit den hierdurch entstandenen Kosten und der generellen zeitlichen Abhängigkeiten, is t aus Sicht von 660/3 nicht zielführend und führt zu keinem günstigeren Ergebnis. Zudem ist die derzeitige Marktlage und die Sättigung der Firmen s icherlich auch als preissteigernd zu berücksichtigen und wird auch in naher Zukunft keine preisgünstigeren Angebote erwarten lassen. Auch der Versuch einer eventuell in Betracht kommenden losweisen Ausschreibung der einzelnen Plätze bei Neuausschreibung erkennt 660/3 als nicht zielführend an. Der Zusammenhang der auszuführenden Arbeiten und auch die angesprochenen, der Auss chreibung zu Grunde liegenden, Arbeiten in „Kleinteiligkeit“ widersprechen dieser Aufteilung. Die „Reibungsverluste“ und eventuellen Behinderungsanzeigen in welcher Art auch immer lassen eher höhere Gesamtkosten und einen weitaus unbefriedigenden zeitlichen Ablauf erwarten, auch in Bezug auf aufkommende Nachträge. Zudem zeigt die Erfahrung derzeitig durchgeführter Ausschreibungen, die in etwa der Auftragsgröße eines einzelnen Platzes liegen, keine höhere Beteiligung anderer „mittelständischer Unternehmen“, sodass auch von einer höheren Angebotsbeteiligung durch andere Interessenten nicht auszugehen ist. Gesamtwirts chaftlich betrachtet, erkennt 660/3 die Wirtschaftlichkeit des Angebotes des alleinigen Bieters an, da die zugrunde gelegte Kleinteiligkeit, das hohe Maß an Koordination, die derzeitige Marktlage und damit einhergehende Sättigung der Firmen auch in naher Zukunft keine besseren Angebote bzw. keine bessere Beteiligung erwarten lassen. Anlage 1 / 2 66 13.08.2018 665/4 1. Schreiben an: ab: 27 über 660 Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Lebenswertes Chorweiler –ein Zentrum im Wandel Umgestaltung von 3 Plätzen: VE 1 Platz und Wegeflächen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Vergabevorschlag Sehr geehrte Damen und Herren, Die Angebotssumme des einzigen Bieters liegt mit 9.228.343,66 € mehr als 47 % über der Kostenermittlung im Schätz-LV der arge Chorweiler (Kostenbereiche 01 – 04) und des A m- tes für Straßen- und Verkehrsentwic klung (Kostenbereich 05) mit brutto 6.243.421,70 €. In vielen Fällen liegen die angebotenen Einheitspreise über den geschätzten Einheitspreisen. Der hohe Angebotspreis reflektiert die gegenwärtige gesättigte konjunkturelle Marktlage. Die Firmen haben derzeit einen hohen Auftragsbestand, oftmals keine bis nur sehr geringe z u- sätzlichen Kapazitäten, und bieten daher nur noch sehr begrenzt Leistungen an. Dies wird hier durch einen Bieter bei einer europaweiten Ausschreibung bestätigt. Ergänzend hierzu waren folgende Hinweise und Auflage bei der Erstellung des Angebots zu beachten und zu berücksichtigen: Um die Geschäftsbetriebe aller Geschäfte des Einkaufscenters und die ständige E r- reichbarkeit durch Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zu gewährleisten war es zwingend erforderlich die Baumaßnahme „Kleinteilig“ auszuschreiben. Um die Decke des dort im Baufeld vorhandenen kombinierten KVB U-Bahn und DB S-Bahnhaltestellbauwerks, die weniger als einen Meter unterhalb der Baustelle liegt nicht zu beschädigen ist ein sorgfältiges Arbeiten unabdingbar. Dies erfordert ein e r- höhtes Einsatz von Handarbeit, mehr Personal und zum Teil klein und leichtes Gerät. Ein sorgfältiges und langsameres Arbeiten ist aufgrund eines bestehenden, unb e- stimmten Kampfmittelverdachts, der wegen vorhandener Leitungen/ Bauwerken im Boden, die eine Feststellung der Kampfmittelfreiheit nicht zulassen, erforderlich. - 2 - Am 31.07.2018 fand auf der Grundlage der Ergebnisse der rechnerischen, formalen und fachtechnischen Prüfung ein Aufklärungsgespräch mit dem Mindestbietenden statt. Basierend auf die Prüfergebnisse und des Bietergesprächs wurde die Wirtschaftlichkeit des Angebotes seitens 665/4 geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Einheitspreise zwar hoch und dennoch in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen und örtlichen Situation, die hohe Auslastung und teilweise Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft gerechtfertigt sind. 2. Ausfertigung erhält: 665/4 z. Vg. ab:
Anlage 0
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A N L A G E 0 Nationale Projekte des Städtebaus: „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ Mitteilung über die Kostenerhöhung gemäß §24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltsordnung der Stadt Köln sowie Beschluss der Freigabe der zusätzlichen Mittel. Vorlage 2942/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit Die besondere Dringlichkeit resultiert aus der Notwendigkeit, die Baumaßnahme zur Umgestaltung der Chorweiler Plätze schnellstmöglich zu beginnen, um weitere Verzögerungen des Bauablaufes innerhalb des Förderzeitraums zu vermeiden und die Maßnahme zügig umzusetzen. Hierzu muss eine zeitnahe Beauftragung der Hauptgewerke VE1 (Straßen und Wegeflächen) sowie VE2 (Land- schaftsbauarbeiten) erfolgen.
Anlage 2
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67 16.07.2018 671/46 Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus, Umgestaltung von 3 Plätzen Lebenswertes Chorweiler, VE 2 Landschaftsbauarbeiten Vergabe-Nr.: 2018-0031-67 Hier: Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Vergabevorschlag- Auf Grundlage der eingereichten Urkalkulation mit sämtlichen Unterlagen wurde die Wirtschaftlichkeit des Angebotes geprüft. Die Angebotspreise sind an- hand der vorgelegten Zuschlagskalkulationen für die drei Teilbereiche rechnerisch nachvoll- ziehbar. Zudem sind die Material und sonstige Kostenansätze aus den beigefügten Angebo- ten zu entnehmen und stimmig. Die Angebotspreise sind unerwartet hoch und spiegeln die aktuell, angespannte Marktsitua- tion in der Bauwirtschaft wieder. Die Firmen haben eine extrem hohe Auslastung und können aus Kapazitätsgründen nur begrenzt Angebote abgeben. Dass nur zwei Bieter bei einer eu- ropaweiten Ausschreibung anbieten bestätigt diese Aussage. Bei anderen Ausschreibungen gehen oftmals gar keine Angebote mehr ein. Bei einer Neuausschreibung ist demzufolge kaum mit dem Eingang wirtschaftlicherer Angebote zu rechnen. Auch wenn die Angebotspreise hoch sind, muss bei der Bewertung dieser die Gesamtsitua- tion betrachtet werden. Die Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-; Stadt- und Raumfor- schung in Höhe von 5 Mio € sind bis zum 31.12.2019 zu verausgaben. Eine Neuausschrei- bung würde sehr viel Zeit benötigen und zudem eine Honorarerhöhung mit sich ziehen, bei wahrscheinlich vorab beschriebenem Ausgang. Aufgrund der Gesamtbetrachtung und fachtechnische Prüfung durch die beauftragte Arbeits- gemeinschaft vom 13.07.18, das Vergabeamt und die Fachdienststelle wird vorgeschlagen, die Firma , mit den Arbeiten zu beauftragen. Der Rat der Stadt Köln soll auf Grundlage einer Beschlussvorlage seitens des Amtes 61 beschließen. ob er den damit einhergehenden Kostenerhöhungen zustimmt. Anlage 2
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rols Az Vorlagen-Nummer 2942/2018 Freigabedatum 24.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nationale Projekte des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel"; Umgestaltung des Liverpooler Platzes und des Pariser Platzes sowie des Lyoner Platzes; hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung bei den Finanzstellen 1502-0902-6-0020 (Neugestaltung Pariser Platz), 1502-0902-6-0021 (Neugestaltung Liverpooler Platz) und 1502-0902-6-0022 (Neugestaltung Lyoner Platz) sowie Beschluss der Freigabe der zusätzlichen Mittel Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten über insgesamt 4.544.777,17 € für die Maßnahme „Nationale Projekte des Städtebaus: Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ zur Kennt- nis und beschließt die Freigabe der zusätzlichen Mittel für den Ausbau von Platzflächen. Die investiven Kosten für den Ausbau der Platzflächen belaufen sich nunmehr auf 12.619.777,17 € statt auf 8.075.000,00 € und verteilen sich auf die drei Plätze wie folgt: - Neugestaltung Pariser Platz 3.711.501,77 € statt 2.000.000,00 € (Mehrkosten 1.711.501,77 €) - Neugestaltung Liverpooler Platz 7.155.475,72 € statt 4.450.000,00 € (Mehrkosten 2.705.475,72 €) - Neugestaltung Lyoner Platz 1.752.799,68 € statt 1.625.000,00 € (Mehrkosten 127.799,68 €) Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 12.619.777,17 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 5.000.000,00 € 40 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen 38.000 € b) Sachaufwendungen etc. 62.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 252.396 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 100.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Zuwendungsbescheid vom 03.12.2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung im Zuge des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" eine Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 € zur Durchführung des Vorhabens "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" gewährt. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf rund 8.800.000 € (8.075.000,00 € investiv und 725.000,00 € konsumtiv) be- rechnet. Mit Bewilligung des Förderantrages übernahm der Bund mit 5.000.000 € als maximales Fördervolumen einen Anteil von 56,82 % der Kosten und die Stadt Köln mit 3.800.000,00 € den An- teil von 43,18 %. Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Baubeschluss 1104-2017 vom 18.05.2017 die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes „Lebenswertes Chorweiler - ein Zentrum im Wandel“ beauftragt. Dieses umfasst die Neugestaltung des Liverpooler Platzes, des Pariser Platzes sowie der Lyoner Passage / Lyoner Platzes. Eine erste Freigabe erfolgte durch Beschluss des Finanzausschuss am 13.11.2017 (2950-2017). Die Ausschreibungen für die Hauptvergabeeinheiten VE1 (Straßen und Wegeflächen) und VE2 (Landschaftsbauarbeiten) wurden nach dem Baubeschluss 1104-2017 und dem Mittelfreigabebe- schluss 2950-2017 vom 13.11.2017 Mitte Mai 2018 veröffentlicht. Für die Vergabeeinheit VE 1 wurde ein einziges Angebot mit einer Kostenerhöhung um etwa 50 % gegenüber dem bepreisten Leistungs- verzeichnis eingereicht. Für die Vergabeeinheit VE 2 wurden zwei Angebote mit einer Kostenerhö- hung von etwa 75 % gegenüber dem bepreisten Leistungsverzeichnis eingereicht. Die Prüfung und Auswertung der Angebote hat ergeben, dass die Preise im Einzelnen nachvollzieh- bar und die Angebote wirtschaftlich sind. Die hohen Angebotspreise sind überwiegend auf die aktuel- le wirtschaftliche Lage, das bedeutet die gute Auslastung der Baufirmen, sowie zwischenzeitlich ge- stiegene Entsorgungs- und Materialpreise zurückzuführen. 3 Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 (s. Anlage 3) über den Sach- verhalt beraten und in ihrer Beschlussfassung das Anliegen formuliert, die notwendige Finanzierung für die Fortführung des Projektes entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung sicherzustellen. Auswirkungen: Kosten und Finanzierung Die auf der Entwurfsplanung beruhende investive Kostenberechnung beläuft sich für die Baukosten inklusive Honorare für Planung und Bauüberwachung auf insgesamt 8.075.000 € brutto. Die investi- ven Gesamtkosten 2015 bis 2020 inklusive der bereits verausgabten Kosten für das Gesamtprojekt betragen nunmehr 12.619.777,17 €. Abzüglich der bis 2017 bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von 762.021,17 € besteht für die Haushaltsjahre 2018 – 2020 ein investiver Bedarf in Höhe von nun 11.857.756,00 €, der sich wie folgt aufteilt: FINANZSTELLE 1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz 2018 122.409,58 2019 3.242.969,61 2020 110.530,00 Gesamtbedarf 3.475.909,19 (2017 235.592,58 Gesamtkosten 3.711.501,77) FINANZSTELLE 1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz 2018 250.744,09 2019 6.178.662,03 2020 308.260,50 Gesamtbedarf 6.737.666,62 (2017 417.809,10 Gesamtkosten 7.155.475,72) FINANZSTELLE 1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Passage 2018 72.104,49 2019 1.521.309,70 2020 50.766,00 Gesamtbedarf 1.644.180,19 (2017 108.619,49 Gesamtkosten 1.752.799,68) Im Haushaltsplan 2018 stehen somit zur Verfügung (fortg. Plan und Verpflichtungsermächtigungen (VE)) 1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz: fortg. Plan: 1.171616,52 VE: 1.145.600,00 1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz fortg. Plan: 3.371.705,00 VE: 2.316.300,00 1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Passage fortg. Plan: 1.212.197,31 VE: 500.800,00 Ein Teil der Mehrkosten konnte bereits im Hpl. 2016/2017 berücksichtigt werden. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel wurden in der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff mit einem Betrag von 2.014.537,17 € berücksichtigt. Der noch fehlende Betrag von rd. 125.000 € wird im Rah- 4 men der Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2019 im "Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung von Fi- nanzstelle 1502-0902-0-1200 Städtebauförderung" in der jeweils erforderlichen Höhe gedeckt bzw. in der zukünftigen Haushaltsplanaufstellung in entsprechender Höhe budgetneutral berücksichtigt. Ins- gesamt betragen die Mehrauszahlungen pro Platzgestaltung: 1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz: 1.158.692,67 1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz 1.049.661,62 1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Passage - 68.817,12 Gesamt 2.139.537,17 Die Bauleistungen für weitere Bestandteile des Gesamtprojektes wurden noch nicht ausgeschrieben, da sie sich noch in der Planungsphase befinden bzw. um unnötige Kosten aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs mit den Vergabeeinheiten VE1 und VE2 zu vermeiden: - Boulderwand an der Lyoner Passage (VE 4) - Tribüne am S-Bahn-Zugang Pariser Platz (VE 5) - Pflanzenlieferung (VE 7) - Steinmetzarbeiten Cronenbourg-Brunnen (VE 8) - Wassertechnik Cronenbourg-Brunnen (VE 9) - „Tisch der Nationen“ auf dem Pariser Platz Die Bauleistungen für den Fontänenbrunnen auf dem Pariser Platz (VE 3) wurden ausgeschrieben und submittiert. Die Angebote der Erstbietenden liegen unter der Kostenermittlung gemäß dem be- preisten Leistungsverzeichnis. Nach Prüfung und Auswertung liegt ein Vergabevorschlag für den preisgünstigsten Bieter vor. Aufgrund des funktionalen Zusammenhangs mit den Tiefbauarbeiten der Vergabeeinheit VE 1 und dem Gesamtprojekt können die Bauleistungen erst nach Beschluss der hier beantragten Mittelfreigabe beauftragt werden. Förderung Die bauliche und konzeptionelle Maßnahme ist grundsätzlich über die Förderung „Nationale Projekte des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" förderfähig. Die aus Bundesmitteln geförderte Maßnahme sollte bis Ende 2019 umgesetzt werden. Mit Schreiben vom 12.07.2018 wurde beim Zuwendungsgeber eine Verlängerung des Förderzeitraums um ein Jahr bis zum 31.12.2020 ist beantragt. Der Antrag wird zurzeit geprüft. Das begrenzte Gesamtfördermittelbudget beträgt 5.000.000 €. Eine Nachförderung ist ausgeschlos- sen. Die Bitte um Anerkennung der Kostenänderungen wird dem Fördergeber mit diesem Ratsbeschluss vorgelegt. Obwohl die Prüfung des Kostenänderungsantrages noch nicht abgeschlossen ist, gab das BBSR zwischenzeitlich bekannt, dass einer Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendungen voraus- sichtlich nicht zugestimmt wird. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Begründung der Mehrkosten VE 1 (Straßen und Wegeflächen), Stellungnahme des Amtes für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung. Anlage 2 Begründung der Mehrkosten VE 2 (Landschaftsbauarbeiten), Stellungnahme des 5 Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Anlage 3 Vorabauszug Beschlussprotokoll 39. Sitzung BV 6 vom 20.090.2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (3)
- Pariser Platz 3
- Liverpooler Platz 1
- Lyoner Passage 2018
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Details
- Aktenzeichen
- 2942/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.09.2018
- Erstellt
- 04.09.2018 11:29