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2942/2018

Nationale Projekte des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel"; Umgestaltung des Liverpooler Platzes und des Pariser Platzes sowie des Lyoner Platzes;

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.38

Anlage 3 Vorab-Auszug BV 6 vom 20.09.2018

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Anlage 1

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Anlage 0

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Vorab-Auszug BV 6 vom 20.09.2018

714 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 20.09.2018 
öffentlich 
7.1.1 Neugestaltung der "Chorweiler Plätze" 
3052/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert den Finanzausschuss und den Rat der Stadt 
Köln auf die Finanzierung für die Umgestaltung der Plätze in Chorweiler 
sicherzustellen und das Gesamtprojekt wie es derzeit bekannt ist umzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Frau Heinrich (parteilos)

Anlage 1

5386 Zeichen

Stellungnahme 660/3 zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes 
VE 1 Tiefbauarbeiten 
In Bezug auf die europaweite Ausschreibung im Zuge des Bundesprogramms „Nationale 
Projekte des Städtebaus“ – Lebenswertes Chorweiler und einhergehend der Umgestaltung 
der drei hier ausgeschriebenen Plätze bestätigt 660/3 unter Einbeziehung der 
fachtechnischen Stellungnahme, dem durchgeführten Aufklärungsgespräch am 31.07.2018 
und der formellen Zustimmung seitens 272/1 die Wirtschaftlichkeit des Angebotes.  
Die Kostenüberschreitung von rund 48% durch die alleinige Bieterin muss im Zuge der 
Prüfung, aufgrund fehlender Vergleichsangebote, gesamtwirtschaftlich betrachtet werden. 
Die abgegebenen Preise sind zwar hoch aber nicht unwirtschaftlich, da Sie auf der 
ausgeschriebenen „Kleinteiligkeit“ beruhen und den zeitlic
h engen Rahmen widerspiegeln. 
Dieser Sachverhalt wurde durch das mit der Bestbietenden Firma am 31.07.2018 
durchgeführte Aufklärungsgespräch ebenfalls bestätigt (siehe hierzu das Dokument: 
„Aufklärungsgespräch_NiederschriftStadtKöln.pdf“ im eVa Ordner „01 
Vergabedokumentation“).  
Eine Aufhebung und erneute Aussc
hreibung, mit Hinblick auf Schadensersatzanforderungen, 
der bereits vielfältig und vielzählig geleisteten Vorarbeiten mit den hierdurch entstandenen 
Kosten und der generellen zeitlichen Abhängigkeiten, is
t aus Sicht von 660/3 nicht 
zielführend und führt zu keinem günstigeren Ergebnis. Zudem ist die derzeitige Marktlage 
und die Sättigung der Firmen s
icherlich auch als preissteigernd zu berücksichtigen und wird 
auch in naher Zukunft keine preisgünstigeren Angebote erwarten lassen. Auch der Versuch 
einer eventuell in Betracht kommenden losweisen Ausschreibung der einzelnen Plätze bei 
Neuausschreibung erkennt 660/3 als nicht zielführend an. Der Zusammenhang der 
auszuführenden Arbeiten und auch die angesprochenen, der Auss
chreibung zu Grunde 
liegenden, Arbeiten in „Kleinteiligkeit“ widersprechen dieser Aufteilung. Die 
„Reibungsverluste“ und eventuellen Behinderungsanzeigen in welcher Art auch immer lassen 
eher höhere Gesamtkosten und einen weitaus unbefriedigenden zeitlichen Ablauf erwarten, 
auch in Bezug auf aufkommende Nachträge. Zudem zeigt die Erfahrung derzeitig 
durchgeführter Ausschreibungen, die in etwa der Auftragsgröße eines einzelnen Platzes 
liegen, keine höhere Beteiligung anderer „mittelständischer Unternehmen“, sodass auch von 
einer höheren Angebotsbeteiligung durch andere Interessenten nicht auszugehen ist.  
Gesamtwirts
chaftlich betrachtet, erkennt 660/3 die Wirtschaftlichkeit des Angebotes des 
alleinigen Bieters an, da die zugrunde gelegte Kleinteiligkeit, das hohe Maß an Koordination, 
die derzeitige Marktlage und damit einhergehende Sättigung der Firmen auch in naher 
Zukunft keine besseren Angebote bzw. keine bessere Beteiligung erwarten lassen. 
Anlage 1

/ 2 
66 13.08.2018 
665/4 
1. Schreiben an: ab: 
27 über 660 
Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ 
Lebenswertes Chorweiler –ein Zentrum im Wandel 
Umgestaltung von 3 Plätzen: VE 1 Platz und Wegeflächen 
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Vergabevorschlag 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Die Angebotssumme des einzigen Bieters liegt mit 9.228.343,66 € mehr als 47 % über der 
Kostenermittlung im Schätz-LV der arge Chorweiler (Kostenbereiche 01 – 04) und des A m-
tes für Straßen- und Verkehrsentwic klung (Kostenbereich 05) mit brutto 6.243.421,70 €. In
vielen Fällen liegen die angebotenen Einheitspreise über den geschätzten Einheitspreisen. 
Der hohe Angebotspreis reflektiert die gegenwärtige gesättigte konjunkturelle Marktlage. Die 
Firmen haben derzeit einen hohen Auftragsbestand, oftmals keine bis nur sehr geringe z u-
sätzlichen Kapazitäten, und bieten daher nur noch sehr begrenzt Leistungen an. Dies wird 
hier durch einen Bieter bei einer europaweiten Ausschreibung bestätigt. Ergänzend hierzu 
waren folgende Hinweise und Auflage bei der Erstellung des Angebots zu beachten und zu 
berücksichtigen: 
 Um die Geschäftsbetriebe aller Geschäfte des Einkaufscenters und die ständige E r-
reichbarkeit durch Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zu gewährleisten war es
zwingend erforderlich die Baumaßnahme „Kleinteilig“ auszuschreiben.
 Um die Decke des dort im Baufeld vorhandenen kombinierten KVB U-Bahn und DB
S-Bahnhaltestellbauwerks, die weniger als einen Meter unterhalb der Baustelle liegt
nicht zu beschädigen ist ein sorgfältiges Arbeiten unabdingbar. Dies erfordert ein e r-
höhtes Einsatz von Handarbeit, mehr Personal und zum Teil klein und leichtes Gerät.
 Ein sorgfältiges und langsameres Arbeiten ist aufgrund eines bestehenden, unb e-
stimmten Kampfmittelverdachts, der wegen vorhandener Leitungen/ Bauwerken im
Boden, die eine Feststellung der Kampfmittelfreiheit nicht zulassen, erforderlich.

- 2 -
Am 31.07.2018 fand auf der Grundlage der Ergebnisse der rechnerischen, formalen und 
fachtechnischen Prüfung ein Aufklärungsgespräch mit dem Mindestbietenden statt. 
Basierend auf die Prüfergebnisse und des Bietergesprächs wurde die Wirtschaftlichkeit des 
Angebotes seitens 665/4 geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Einheitspreise 
zwar hoch und dennoch in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen und örtlichen Situation, die 
hohe Auslastung und teilweise Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft gerechtfertigt sind.  
 
2. Ausfertigung erhält:
665/4 z. Vg. ab:

Anlage 0

760 Zeichen

A N L A G E  0  
 
 
 
Nationale Projekte des Städtebaus: „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ 
Mitteilung über die Kostenerhöhung gemäß §24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 
der Haushaltsordnung der Stadt Köln sowie Beschluss der Freigabe der zusätzlichen Mittel. 
Vorlage 2942/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit  
 
 
 
 
 
Die besondere Dringlichkeit resultiert aus der Notwendigkeit, die Baumaßnahme zur Umgestaltung 
der Chorweiler Plätze schnellstmöglich zu beginnen, um weitere Verzögerungen des Bauablaufes 
innerhalb des Förderzeitraums zu vermeiden und die Maßnahme zügig umzusetzen. Hierzu muss 
eine zeitnahe Beauftragung der Hauptgewerke VE1 (Straßen und Wegeflächen) sowie VE2 (Land-
schaftsbauarbeiten) erfolgen.

Anlage 2

1904 Zeichen

67 16.07.2018 
671/46  
 
Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus, Umgestaltung von 3 Plätzen 
Lebenswertes Chorweiler, VE 2 Landschaftsbauarbeiten 
Vergabe-Nr.: 2018-0031-67 
Hier: Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Vergabevorschlag- 
Auf Grundlage der   eingereichten Urkalkulation mit sämtlichen 
Unterlagen wurde die Wirtschaftlichkeit des Angebotes geprüft. Die Angebotspreise sind an-
hand der vorgelegten Zuschlagskalkulationen für die drei Teilbereiche rechnerisch nachvoll-
ziehbar. Zudem sind die Material und sonstige Kostenansätze aus den beigefügten Angebo-
ten zu entnehmen und stimmig. 
Die Angebotspreise sind unerwartet hoch und spiegeln die aktuell, angespannte Marktsitua-
tion in der Bauwirtschaft wieder. Die Firmen haben eine extrem hohe Auslastung und können 
aus Kapazitätsgründen nur begrenzt Angebote abgeben. Dass nur zwei Bieter bei einer eu-
ropaweiten Ausschreibung anbieten bestätigt diese Aussage. Bei anderen Ausschreibungen 
gehen oftmals gar keine Angebote mehr ein. Bei einer Neuausschreibung ist demzufolge 
kaum mit dem Eingang wirtschaftlicherer Angebote zu rechnen. 
Auch wenn die Angebotspreise hoch sind, muss bei der Bewertung dieser die Gesamtsitua-
tion betrachtet werden. Die Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-; Stadt- und Raumfor-
schung in Höhe von 5 Mio € sind bis zum 31.12.2019 zu verausgaben. Eine Neuausschrei-
bung würde sehr viel Zeit benötigen und zudem eine Honorarerhöhung mit sich ziehen, bei 
wahrscheinlich vorab beschriebenem Ausgang. 
Aufgrund der Gesamtbetrachtung und fachtechnische Prüfung durch die beauftragte Arbeits-
gemeinschaft vom 13.07.18, das Vergabeamt und die Fachdienststelle wird vorgeschlagen, 
die Firma , mit den Arbeiten zu beauftragen. Der Rat der Stadt 
Köln soll auf Grundlage einer Beschlussvorlage seitens des Amtes 61 beschließen. ob er 
den damit einhergehenden Kostenerhöhungen zustimmt. 
Anlage 2

Beschlussvorlage Rat

9398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Rols Az 
Vorlagen-Nummer 
 2942/2018 
Freigabedatum 
24.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nationale Projekte des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel"; 
Umgestaltung des Liverpooler Platzes und des Pariser Platzes sowie des Lyoner Platzes; 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 
Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung bei den 
Finanzstellen 1502-0902-6-0020 (Neugestaltung Pariser Platz), 1502-0902-6-0021 
(Neugestaltung Liverpooler Platz) und 1502-0902-6-0022 (Neugestaltung Lyoner Platz) sowie 
Beschluss der Freigabe der zusätzlichen Mittel 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten über insgesamt 4.544.777,17 € für die Maßnahme 
„Nationale Projekte des Städtebaus: Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“ zur Kennt-
nis und beschließt die Freigabe der zusätzlichen Mittel für den Ausbau von Platzflächen. 
 
Die investiven Kosten für den Ausbau der Platzflächen belaufen sich nunmehr auf 12.619.777,17 € 
statt auf 8.075.000,00 € und verteilen sich auf die drei Plätze wie folgt: 
 
- Neugestaltung Pariser Platz 3.711.501,77 € statt 2.000.000,00 € (Mehrkosten 1.711.501,77 €) 
- Neugestaltung Liverpooler Platz 7.155.475,72 € statt 4.450.000,00 € (Mehrkosten 2.705.475,72 €) 
- Neugestaltung Lyoner Platz 1.752.799,68 € statt 1.625.000,00 € (Mehrkosten 127.799,68 €) 
 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   12.619.777,17 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 5.000.000,00 €  
 40 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen    38.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.    62.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   252.396 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   100.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit Zuwendungsbescheid vom 03.12.2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-
schung im Zuge des Bundesprogrammes "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des 
Städtebaus" eine Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 € zur Durchführung des 
Vorhabens "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" gewährt. Die Gesamtkosten der 
Maßnahme wurden auf rund 8.800.000 € (8.075.000,00 € investiv und 725.000,00 € konsumtiv) be-
rechnet. Mit Bewilligung des Förderantrages übernahm der Bund mit 5.000.000 € als maximales 
Fördervolumen einen Anteil von 56,82 % der Kosten und die Stadt Köln mit 3.800.000,00 € den An-
teil von 43,18 %. 
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Baubeschluss 1104-2017 vom 18.05.2017 die Verwaltung mit der 
Umsetzung des Projektes „Lebenswertes Chorweiler - ein Zentrum im Wandel“ beauftragt. Dieses 
umfasst die Neugestaltung des Liverpooler Platzes, des Pariser Platzes sowie der Lyoner Passage / 
Lyoner Platzes. Eine erste Freigabe erfolgte durch Beschluss des Finanzausschuss am 13.11.2017 
(2950-2017). 
 
Die Ausschreibungen für die Hauptvergabeeinheiten VE1 (Straßen und Wegeflächen) und VE2 
(Landschaftsbauarbeiten) wurden nach dem Baubeschluss 1104-2017 und dem Mittelfreigabebe-
schluss 2950-2017 vom 13.11.2017 Mitte Mai 2018 veröffentlicht. Für die Vergabeeinheit VE 1 wurde 
ein einziges Angebot mit einer Kostenerhöhung um etwa 50 % gegenüber dem bepreisten Leistungs-
verzeichnis eingereicht. Für die Vergabeeinheit VE 2 wurden zwei Angebote mit einer Kostenerhö-
hung von etwa 75 % gegenüber dem bepreisten Leistungsverzeichnis eingereicht.  
 
Die Prüfung und Auswertung der Angebote hat ergeben, dass die Preise im Einzelnen nachvollzieh-
bar und die Angebote wirtschaftlich sind. Die hohen Angebotspreise sind überwiegend auf die aktuel-
le wirtschaftliche Lage, das bedeutet die gute Auslastung der Baufirmen, sowie zwischenzeitlich ge-
stiegene Entsorgungs- und Materialpreise zurückzuführen.

3 
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 (s. Anlage 3) über den Sach-
verhalt beraten und in ihrer Beschlussfassung das Anliegen formuliert, die notwendige Finanzierung 
für die Fortführung des Projektes entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung sicherzustellen. 
 
 
 
 
 
Auswirkungen: 
 
Kosten und Finanzierung 
Die auf der Entwurfsplanung beruhende investive Kostenberechnung beläuft sich für die Baukosten 
inklusive Honorare für Planung und Bauüberwachung auf insgesamt 8.075.000 € brutto. Die investi-
ven Gesamtkosten 2015 bis 2020 inklusive der bereits verausgabten Kosten für das Gesamtprojekt 
betragen nunmehr 12.619.777,17 €. 
Abzüglich der bis 2017 bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von 762.021,17 € besteht für die 
Haushaltsjahre 2018 – 2020 ein investiver Bedarf in Höhe von nun 11.857.756,00 €, der sich wie 
folgt aufteilt: 
 
FINANZSTELLE     1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz 
2018      122.409,58 
2019   3.242.969,61 
2020      110.530,00 
Gesamtbedarf  3.475.909,19 
 
(2017      235.592,58 
Gesamtkosten 3.711.501,77) 
 
 
FINANZSTELLE     1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz 
2018      250.744,09 
2019   6.178.662,03 
2020      308.260,50 
Gesamtbedarf  6.737.666,62 
 
(2017      417.809,10 
Gesamtkosten 7.155.475,72) 
 
 
FINANZSTELLE     1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Passage 
2018        72.104,49 
2019   1.521.309,70 
2020        50.766,00 
Gesamtbedarf  1.644.180,19 
 
(2017      108.619,49 
Gesamtkosten 1.752.799,68) 
 
Im Haushaltsplan 2018 stehen somit zur Verfügung (fortg. Plan und Verpflichtungsermächtigungen 
(VE)) 
1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz: fortg. Plan: 1.171616,52 VE: 1.145.600,00 
1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz fortg. Plan: 3.371.705,00 VE: 2.316.300,00 
1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Passage fortg. Plan: 1.212.197,31 VE:    500.800,00 
Ein Teil der Mehrkosten konnte bereits im Hpl. 2016/2017 berücksichtigt werden. 
 
Die darüber hinaus erforderlichen Mittel wurden in der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff mit einem 
Betrag von 2.014.537,17 € berücksichtigt. Der noch fehlende Betrag von rd. 125.000 € wird im Rah-

4 
men der Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2019 im "Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung von Fi-
nanzstelle 1502-0902-0-1200 Städtebauförderung" in der jeweils erforderlichen Höhe gedeckt bzw. in 
der zukünftigen Haushaltsplanaufstellung in entsprechender Höhe budgetneutral berücksichtigt. Ins-
gesamt betragen die Mehrauszahlungen pro Platzgestaltung: 
 
1502-0902-6-0020 - Neugest. Pariser Platz:   1.158.692,67 
1502-0902-6-0021 - Neugest. Liverpooler Platz  1.049.661,62 
1502-0902-6-0022 - Neugest. Lyoner Passage      - 68.817,12 
Gesamt        2.139.537,17 
 
Die Bauleistungen für weitere Bestandteile des Gesamtprojektes wurden noch nicht ausgeschrieben, 
da sie sich noch in der Planungsphase befinden bzw. um unnötige Kosten aufgrund ihres inhaltlichen 
Zusammenhangs mit den Vergabeeinheiten VE1 und VE2 zu vermeiden: 
 
- Boulderwand an der Lyoner Passage (VE 4) 
- Tribüne am S-Bahn-Zugang Pariser Platz (VE 5) 
- Pflanzenlieferung (VE 7) 
- Steinmetzarbeiten Cronenbourg-Brunnen (VE 8) 
- Wassertechnik Cronenbourg-Brunnen (VE 9) 
- „Tisch der Nationen“ auf dem Pariser Platz 
 
Die Bauleistungen für den Fontänenbrunnen auf dem Pariser Platz (VE 3) wurden ausgeschrieben 
und submittiert. Die Angebote der Erstbietenden liegen unter der Kostenermittlung gemäß dem be-
preisten Leistungsverzeichnis. Nach Prüfung und Auswertung liegt ein Vergabevorschlag für den 
preisgünstigsten Bieter vor. Aufgrund des funktionalen Zusammenhangs mit den Tiefbauarbeiten der 
Vergabeeinheit VE 1 und dem Gesamtprojekt können die Bauleistungen erst nach Beschluss der hier 
beantragten Mittelfreigabe beauftragt werden.  
 
Förderung 
 
Die bauliche und konzeptionelle Maßnahme ist grundsätzlich über die Förderung „Nationale Projekte 
des Städtebaus: "Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel" förderfähig.  
 
Die aus Bundesmitteln geförderte Maßnahme sollte bis Ende 2019 umgesetzt werden. Mit Schreiben 
vom 12.07.2018 wurde beim Zuwendungsgeber eine Verlängerung des Förderzeitraums um ein Jahr 
bis zum 31.12.2020 ist beantragt. Der Antrag wird zurzeit geprüft. 
 
Das begrenzte Gesamtfördermittelbudget beträgt 5.000.000 €. Eine Nachförderung ist ausgeschlos-
sen.  
Die Bitte um Anerkennung der Kostenänderungen wird dem Fördergeber mit diesem Ratsbeschluss 
vorgelegt. Obwohl die Prüfung des Kostenänderungsantrages noch nicht abgeschlossen ist, gab das 
BBSR zwischenzeitlich bekannt, dass einer Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendungen voraus-
sichtlich nicht zugestimmt wird.  
 
Anlagen 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
 
Anlage 1 
Begründung der Mehrkosten VE 1 (Straßen und Wegeflächen), Stellungnahme des Amtes für Stra-
ßen und Verkehrsentwicklung. 
 
Anlage 2 
Begründung der Mehrkosten VE 2 (Landschaftsbauarbeiten), Stellungnahme des

5 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen 
 
Anlage 3 
Vorabauszug Beschlussprotokoll 39. Sitzung BV 6 vom 20.090.2018

Beratungsverlauf (2)

24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Pariser Platz 3
  • Liverpooler Platz 1
  • Lyoner Passage 2018

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Details

Aktenzeichen
2942/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.09.2018
Erstellt
04.09.2018 11:29