V/0142/2016
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche", Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1)
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Beschlussvorlage
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V/0142/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche" Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1) Beratungsfolge 12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen „Angelmodde Kirche“ in der Angel- straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom November 2015 (Anlage 2) zu- gestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 71.000 €, aber keine Folgekosten entstehen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2017 71.000 Haltestellen 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 40.000 ÖPNV-Förderung für den barriere- freien Ausbau der Haltestellen; bis zu 90% von ca.45.000 € Ergebnis 31.000 Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen wird das städtische Tiefbauamt in der Angel- straße die notwendigen Straßeninstandsetzungs- und Kanalsanierungsarbeiten durchführen. Vorlagen-Nr.: V/0142/2016 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 24.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0142/2016 Begründung: Anlass In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 20.01.2015 wurde d er o. g. Antr ag der CDU-Fraktion eingebracht und an die Verwaltung weitergeleitet. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob und wann die Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ und „Haus Angelmodde“ in Angelmodde Dorf barrierefrei ausgebaut werden können. Die Haltestellen: „Angelmodde Kirche“ und „Haus Angelmodde“ sind im Haltestellenprogramm für 2017 vorgesehen. Die Prioritätenliste für das Haltestellenprogramm 2017 ist mit der V/0251/2015 „Verbesserung an Haltestellen“ 2016/2017 am 03.09.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadten t- wicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen worden. Die Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Haus Angelmodde“ wird der BV -Südost und dem ASSVW als eine gesonderte Vorlage Nr. V/0144/2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bestand Die Angelstraße ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbedeutung. Als Kreisstraße verbindet sie die Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gre mmendorf mitein ander. Gleichzeitig stellt sie aber auch eine direkte Verbindung für die Wolbecker Bevölkerung in Richtung Loddenheide / B51 / Innenstadt dar. Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich der beiden Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ 30 km/h. Zwischen den beiden Bushaltestellen befindet sich als sichere Überquerungsanlage ein Fußgängerüberweg. Anfang der 90er Jahre wurde die Ortsdurchfahrt in Angelmodde aufwendig umgestaltet und ausg e- baut. Die Bindefrist ist Ende 2015 abgelaufen, sodass ein barrierefreier Ausbau der beiden Bushalt e- stellen möglich und realisierbar ist. Die Straße weist heute im Bereich der vorhandenen Haltestellen eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. Im gesamten Verlauf der Angelstraße ist die Fahrbahn mit einem Rundbord h=3cm von den Nebe n- anlagen getrennt. Die Nebenanlagen auf beiden Seiten der Angelstraße gliedern sich in eine n 1,20 – 2,50 m breiten Gehweg, einen 1,00 m breiten Radweg und einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen. Das Straßenbild der Angelstraße ist optisch mit Baumscheiben (gepflanzte Linden) aufgewertet, die sich teilweise im Gehweg oder in einem Natursteinpflasterstreifen befinden, der zum Parken genutzt wird. Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nicht den Anfo rderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG.). Es handelt sich hierbei um Bushaltestellen am Fahrbah nrand, die von der Buslinie 8 im 20 -Minuten- Takt bedient werden. Diese werden von ca. 102 Fahrgästen täglich frequentiert. Die Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ stadteinwärts ist mit einer Wartehalle (K 5 schmal) ausg e- stattet. Im Bereich dieser Bushaltestelle hat der Gehweg eine Breite von 2,50 m, der Radweg ist 1,60 m breit. Ein Sicherheitsstreifen ist nicht vorhanden. Der Einstieg zum Bus liegt im Bereich einer Baumscheibe, so dass eine verkehrssichere Auftrittsfläche nicht vorhanden ist. Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ stadtauswärts liegt ungünstig zw ischen zwei Zufahrten und ist nur mit einem Haltestellenmast ausgestattet. Eine Au ftrittsfläche ist ebenfalls nicht vorhanden. - 3 - V/0142/2016 Planung Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen, wird die vorha ndene stadtauswärtige Bushaltestelle in Richtun g Süden in Höhe der Hausnummer 12 und 14 verlegt. Dadurch wird eine ausr eichende Aufstellfläche für die Fahrgäste geschaffen. Im Zuge dieser Verl e- gung der Bushaltestelle müssen eine Baumscheibe und das praktizierte Parken auf dem vorhande- nen Natursteinpflaster entfallen. Die Aufstellung einer Wartehalle ist aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht möglich. Die Installierung von 3 Fahrradbügeln wird im Zuge des barrierefreien Ausbaus an dieser Halt estelle berücksichtigt. Die Bushaltestelle stadteinwärts liegt im Bereich der „Satzung zum Schutz des Orts - und Straßenbil- des und z ur Erhaltung baulicher Anlagen im Dorfkern Angelmodde“ und damit in einem hist orisch sensiblen Bereich. Nach Vereinbarung und Beschluss durch den ASSVW sollen in historisch sensi b- len Bereichen sowie in der Umgebung von Baudenkmälern keine weißen Auffindest reifen oder we i- ßen Bodenindikatoren eingesetzt werden. Die Bushaltestelle stadteinwärts wird mit dem 16 cm Ni e- derflurbusbordstein und einen Auffindestreifen im Gehwegbereich ausgestattet. Aus denkmalpflegeri- schen Gründen wird auf die Verlegung von Rillen und Noppenplatten an dieser Haltestelle verzichtet. Der Auffindestreifen wird mit anthrazitfarbenen taktilen Elementen ausgeführt. Um den Einstieg in den Bus zu optimieren, muss die vorhandene Baumscheibe entfallen. Die südlich gelegene Baumscheibe wurde in die Planung integriert und sollte nach Möglichkeit erha l- ten bleiben. Aufgrund der geringen Gehwegbreite muss die vorhandene schmale Wartehalle best e- hen bleiben. Der jetzige Standort des Fußgängerüberweges (direkt hinter der Bushaltestelle) erfüllt nicht die An- forderungen und Voraussetzungen nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehör i- gen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Die Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit und die Sicht vor dem Fußgängerüberweg können bei einem haltenden Bus an der stadteinwärt igen Bushaltestelle nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Lage dieser Bushaltestelle kann keine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer sichergestellt werden. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Verkehrssicherheit im Bereich des Fußgängerübe r- weges (FGÜ) wird dieser um ca. 25 m in Richtung Süden verschoben. Die Gehwege im B ereich des neuen Fußgängerüberweges werde n demensprechend mit taktilen Elementen ausgesta ttet. Zudem wird die vorh. Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bis in Höhe der Hausnr. 9 ausgeweitet. Reduktionsvariante: Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Stand ards barrierefrei ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis- se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i- nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Be ibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dies entspräche in keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion, A-SO/003/2015 Anlage 2: Lageplan
Anlage 2: Lageplan
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Anlage 2 zur Vorlage V/0142/2016
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0142/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Angelstraße
- Haus Angelmodde
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0142/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37