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V/0142/2016

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche", Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 der CDU-Fraktion (Anlage 1)

Vorlagen 16.02.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 13.04.2016, TOP 8.4

Beschlussvorlage

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Anlage 2: Lageplan

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

8339 Zeichen

V/0142/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Angelmodde Kirche" Antrag lfd. Nr. A-SO/0003/2015 
der CDU-Fraktion (Anlage 1) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zum barrierefreien Ausbau der beiden Haltestellen „Angelmodde Kirche“ in der Angel-
straße wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfs vom November 2015 (Anlage 2) zu-
gestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 71.000 €, aber 
keine Folgekosten entstehen. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
  2017     71.000 Haltestellen 
 
02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2017 40.000 
ÖPNV-Förderung 
für den barriere-
freien Ausbau 
der Haltestellen; 
bis zu 90% von 
ca.45.000 € 
Ergebnis 31.000  
 
Im Zuge des barrierefreien Ausbaues der Haltestellen wird das städtische Tiefbauamt in der Angel-
straße die notwendigen Straßeninstandsetzungs- und Kanalsanierungsarbeiten durchführen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0142/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0142/2016 
Begründung: 
 
Anlass 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 20.01.2015 wurde d er o. g. Antr ag der 
CDU-Fraktion eingebracht und an die Verwaltung weitergeleitet.  
 
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob und wann die Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ 
und „Haus Angelmodde“ in Angelmodde Dorf barrierefrei ausgebaut werden können. 
 
Die Haltestellen: „Angelmodde Kirche“ und „Haus Angelmodde“ sind im Haltestellenprogramm für 
2017 vorgesehen. Die Prioritätenliste für das Haltestellenprogramm 2017 ist mit der V/0251/2015 
„Verbesserung an Haltestellen“ 2016/2017 am 03.09.2015 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadten t-
wicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen worden. 
Die Planung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Haus Angelmodde“ wird der BV -Südost 
und dem ASSVW  als eine gesonderte Vorlage Nr. V/0144/2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.   
 
Bestand 
Die Angelstraße ist als Kreisstraße K 3 klassifiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbedeutung.   
Als Kreisstraße verbindet sie die Stadtteile Wolbeck, Angelmodde und Gre mmendorf mitein ander. 
Gleichzeitig stellt sie aber auch eine direkte Verbindung für die Wolbecker Bevölkerung in Richtung 
Loddenheide / B51 / Innenstadt dar.  
Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich der beiden Bushaltestellen „Angelmodde Ki rche“ 
30 km/h. Zwischen den beiden Bushaltestellen befindet sich als sichere Überquerungsanlage ein 
Fußgängerüberweg. 
 
Anfang der 90er Jahre wurde die Ortsdurchfahrt in Angelmodde aufwendig umgestaltet und ausg e-
baut. Die Bindefrist ist Ende 2015 abgelaufen, sodass ein barrierefreier Ausbau der beiden Bushalt e-
stellen möglich und realisierbar ist. 
 
Die Straße weist heute im Bereich der vorhandenen Haltestellen eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. 
Im gesamten Verlauf der Angelstraße ist die Fahrbahn mit einem Rundbord h=3cm von den Nebe n-
anlagen getrennt.  
 
Die Nebenanlagen auf beiden Seiten der Angelstraße gliedern sich in eine n 1,20 – 2,50 m breiten 
Gehweg, einen 1,00 m breiten Radweg und einen 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen. Das Straßenbild 
der Angelstraße ist optisch mit Baumscheiben (gepflanzte Linden) aufgewertet, die sich teilweise im 
Gehweg oder  in einem Natursteinpflasterstreifen befinden, der zum Parken genutzt wird.  
 
Beide Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut und entsprechen nicht den Anfo rderungen 
nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG.). 
 
Es handelt sich hierbei um Bushaltestellen am Fahrbah nrand, die von der Buslinie 8 im 20 -Minuten-
Takt bedient werden. Diese werden von ca. 102 Fahrgästen täglich frequentiert. 
 
Die Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ stadteinwärts ist mit einer Wartehalle (K 5 schmal) ausg e-
stattet. Im Bereich dieser Bushaltestelle hat der Gehweg eine Breite von 2,50 m, der Radweg ist 1,60 
m breit. Ein Sicherheitsstreifen ist nicht vorhanden. Der Einstieg zum Bus liegt im Bereich einer 
Baumscheibe, so dass eine verkehrssichere Auftrittsfläche nicht vorhanden ist. 
 
Die gegenüberliegende Bushaltestelle „Angelmodde Kirche“ stadtauswärts liegt ungünstig zw ischen 
zwei Zufahrten und ist nur mit einem Haltestellenmast ausgestattet. Eine Au ftrittsfläche ist ebenfalls 
nicht vorhanden.

- 3 - 
V/0142/2016 
Planung 
Die Planung sieht vor, beide Bushaltestellen als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen. 
 
Um die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu erfüllen, wird die vorha ndene 
stadtauswärtige Bushaltestelle in Richtun g Süden in Höhe der Hausnummer 12 und 14 verlegt. 
Dadurch wird eine ausr eichende Aufstellfläche für die Fahrgäste geschaffen. Im Zuge dieser Verl e-
gung der Bushaltestelle müssen eine Baumscheibe und das praktizierte Parken auf dem vorhande-
nen Natursteinpflaster entfallen. 
Die Aufstellung einer Wartehalle ist aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht möglich. 
Die Installierung von 3 Fahrradbügeln wird im Zuge des barrierefreien Ausbaus an dieser Halt estelle 
berücksichtigt.  
 
Die Bushaltestelle stadteinwärts liegt im Bereich der „Satzung zum Schutz des Orts - und Straßenbil-
des und z ur Erhaltung baulicher Anlagen im Dorfkern Angelmodde“ und damit in einem hist orisch 
sensiblen Bereich. Nach Vereinbarung und Beschluss durch den ASSVW sollen in historisch sensi b-
len Bereichen sowie in der Umgebung von Baudenkmälern keine weißen Auffindest reifen oder we i-
ßen Bodenindikatoren eingesetzt werden. Die Bushaltestelle stadteinwärts wird mit dem 16 cm Ni e-
derflurbusbordstein und einen Auffindestreifen im Gehwegbereich ausgestattet. Aus denkmalpflegeri-
schen Gründen wird auf die Verlegung von Rillen und Noppenplatten an dieser Haltestelle verzichtet. 
Der Auffindestreifen wird mit anthrazitfarbenen taktilen Elementen ausgeführt. Um den Einstieg in den 
Bus zu optimieren, muss die vorhandene Baumscheibe entfallen. 
Die südlich gelegene Baumscheibe wurde in  die Planung integriert und sollte nach Möglichkeit erha l-
ten bleiben. Aufgrund der geringen Gehwegbreite muss die vorhandene schmale Wartehalle best e-
hen bleiben. 
 
Der jetzige Standort des Fußgängerüberweges (direkt hinter der Bushaltestelle) erfüllt nicht die An-
forderungen und Voraussetzungen nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehör i-
gen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung 
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Die Mindestentfernungen für die Erkennbarkeit und die Sicht vor 
dem Fußgängerüberweg können bei einem haltenden Bus an der stadteinwärt igen Bushaltestelle 
nicht nachgewiesen werden. Aufgrund der Lage dieser Bushaltestelle kann keine ausreichende 
Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer sichergestellt werden. 
 
Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Verkehrssicherheit im Bereich des Fußgängerübe r-
weges (FGÜ) wird dieser um ca. 25 m in Richtung Süden verschoben. Die Gehwege im B ereich des 
neuen Fußgängerüberweges werde n demensprechend mit taktilen Elementen ausgesta ttet. Zudem 
wird die vorh. Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bis in Höhe der Hausnr. 9 ausgeweitet.  
 
Reduktionsvariante: 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Stand ards barrierefrei 
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Haltstelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf e i-
nen barrierefreien Ausbau, d. h. die Be ibehaltung des vorhandenen Zustandes.  Dies entspräche in 
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion, A-SO/003/2015 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2: Lageplan

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0142/2016

Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0142/2016

Beratungsverlauf (2)

12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Angelstraße
  • Haus Angelmodde
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0142/2016
Typ
Vorlagen
Datum
16.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37