Mandari Insight

2189/2017

Wiederherstellung des Kirchenplatzes von Hl. Kreuz an der Kapuzinerstraße - Anfrage (AN/1572/2015) der SPD-Fraktion -

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 21.09.2017, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2189/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 
 
Wiederherstellung des Kirchenplatzes von Hl. Kreuz an der Kapuzinerstraße – Anfrage 
(AN/1572/2015) der SPD-Fraktion 
Die Verwaltung bedauert die verspätete Beantwortung und nimmt wie folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
Gibt es mit der Kirche Vereinbarungen, die vorsehen, dass die Verwaltung das Grundstück wieder 
instand setzt? 
 
Antwort zu 1: 
In dem seinerzeit zwischen der Kirchengemeinde und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln abge-
schlossenen Mietvertrag wurde u. a. geregelt, dass die angemietete Fläche im Anschluss an die Nut-
zung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen ist. 
 
 
Frage 2: 
Falls 1.) mit „Nein“ beantwortet wird: Sind der Verwaltung Pläne der Kirche bekannt, wann und wie 
das Grundstück gestaltet wird? 
 
Antwort zu 2: 
Beantwortung entfällt. 
 
 
Frage 3: 
Falls 1.) mit „Ja“ beantwortet wurde: Wann und in welcher Art wird die Verwaltung das Grundstück 
wieder herrichten? 
 
Antwort zu 3: 
Die auf dem Grundstück aufgestellten Klassencontainer wurden zum 31.07.2015 durch die Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln gekündigt. Zwecks Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des 
Kirchenvorplatzes wurde am 10.11.2015 eine Firma mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt. Nach 
Abschluss der Arbeiten Anfang Januar 2016 erfolgte am 15.01.2016 die Übergabe des Grundstücks 
an die Kirchengemeinde. 
 
 
Frage 4: 
Erwägt die Verwaltung andere Möglichkeiten zur Nutzung des Grundstücks? 
 
Antwort zu 4: 
Die Verwaltung erwägt keine anderen Möglichkeiten zur Nutzung des Grundstücks.

Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kapuzinerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2189/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27