Wiederherstellung des Kirchenplatzes von Hl. Kreuz an der Kapuzinerstraße - Anfrage (AN/1572/2015) der SPD-Fraktion -
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2189/2017 vom 01.08.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2189/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Wiederherstellung des Kirchenplatzes von Hl. Kreuz an der Kapuzinerstraße – Anfrage (AN/1572/2015) der SPD-Fraktion Die Verwaltung bedauert die verspätete Beantwortung und nimmt wie folgt Stellung: Frage 1: Gibt es mit der Kirche Vereinbarungen, die vorsehen, dass die Verwaltung das Grundstück wieder instand setzt? Antwort zu 1: In dem seinerzeit zwischen der Kirchengemeinde und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln abge- schlossenen Mietvertrag wurde u. a. geregelt, dass die angemietete Fläche im Anschluss an die Nut- zung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen ist. Frage 2: Falls 1.) mit „Nein“ beantwortet wird: Sind der Verwaltung Pläne der Kirche bekannt, wann und wie das Grundstück gestaltet wird? Antwort zu 2: Beantwortung entfällt. Frage 3: Falls 1.) mit „Ja“ beantwortet wurde: Wann und in welcher Art wird die Verwaltung das Grundstück wieder herrichten? Antwort zu 3: Die auf dem Grundstück aufgestellten Klassencontainer wurden zum 31.07.2015 durch die Gebäu- dewirtschaft der Stadt Köln gekündigt. Zwecks Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Kirchenvorplatzes wurde am 10.11.2015 eine Firma mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt. Nach Abschluss der Arbeiten Anfang Januar 2016 erfolgte am 15.01.2016 die Übergabe des Grundstücks an die Kirchengemeinde. Frage 4: Erwägt die Verwaltung andere Möglichkeiten zur Nutzung des Grundstücks? Antwort zu 4: Die Verwaltung erwägt keine anderen Möglichkeiten zur Nutzung des Grundstücks.
Beratungsverlauf
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21.09.2017
TOP 7.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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