V/0144/2012
CityLightBoards (CLB) in Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 V-0144-2012 City-Light-Board WALL.ppt
23 Zeichen
Anlage 1 zu V/0144/2012
Anlage 2 V-0144-2012 Klebegrossflaechen.ppt
191 Zeichen
GF Steinfurter Str./Gasselstiege Großflächen Einsteinstraße Anlage 2 zu V/0144/2012 GF Steinfurter Str./York-Ring GF Geister Landweg GF in Wartehallen Hammer Str. Anlage 2 zu V/0144/2012
Beschlussvorlage
7390 Zeichen
V/0144/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat III Betrifft CityLightBoards (CLB) in Münster Beratungsfolge 03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) unte r- stützt das gemei nsame Streben der Stadt Münster und der WALL AG, das Stadtbild weiter qualitativ zu verbessern und die vorhandenen Werbeträger aufzuwerten. 2. Der ASSVW befürwortet das Vorhaben der Verwaltung, großflächige Werbeanlagen an ausge- suchten Standorten zu entferne n. Gleichzeitig nimmt der ASSVW zur Kenntnis, das s an aus- zuwählenden Standorten im Gegenzug in geringer Anzahl zusätzliche CityLightBoards (CLB) aufgestellt werden können. Zur Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit der WALL AG aufzunehmen. 3. Die Verwaltung präsentiert den zuständigen politischen Gremien das Verhandlungse rgebnis mit der WALL AG und legt dabei ein Konzept über mögliche zusätzliche CLB -Standorte im Stadtgebiet bei gleichzeitiger Reduzierung bestehender großflächiger Werbean lagen zur Ent- scheidung vor. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diesen Beschluss weder Kosten noch Folgekosten für die Stadt Münster entstehen. Begründung: Seit dem 01.01.2009 hat die WALL AG das Recht, auf städtisc hen Grundstücken Werb eträger aufzustellen und zu betreiben. Die Vergabe der standortbezogenen Werberechte erfolgte mit dem Ziel, die werbliche Nutzung städtischer Flächen unter wirtschaftlichen, stadtgestalterischen, den k- malpflegerischen, stadt - und verkeh rsplanerischen sowie touristischen Aspekten zu optimieren. Dieser Zielsetzung folgend und bezogen auf die einzelnen Werbeträgerstandorte hat die WALL AG ein Konzept erarbeitet, das eine Modernisierung des Stad tmobiliars und eine Verbesserung der Standortqualität für Werbeträger vorsieht. Dieses Konzept ist von der Verwaltung standortbezogen Vorlagen-Nr.: V/0144/2012 Auskunft erteilt: Herr Adams Ruf: 492 70 72 E-Mail: AdamsR@stadt-muenster.de Datum: 26.03.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0144/2012 auf seine Realisierbarkeit geprüft worden, wobei die Belange des Denkmalschutzes, die Regelu n- gen der Altstadtsatzung, stadtgestalterische sowie verkehrliche, touristisch e und bauordnung s- rechtliche Aspekte berücksichtigt wurden. Eine stadtbildverträgliche und leistungsorientierte Modernisierung der Werbeträger hat bisher vo r- wiegend an den Standorten für Buswartehallen mit Werbevitrine, Stadtinformat ionsanlagen sowie Ganz- und Allgemeinstellen (= Litfaßsäulen) stattgefunden. Die qualit ative Aufwertung dieses Stadtmobiliars ist zwischenzeitlich nahezu abgeschlossen. Insg esamt hat die WALL AG dann in Münster ca. 11.500.000 € in neue und bestehende Produkte investiert. Stadt und WALL AG sind sich einig, dass das Stadtbild weiter verbessert we rden kann, indem minderwertige Werbeträger beseitigt werden. Ein zentrales Element ist die Mode rnisierung der sogenannten 18/1-Medien (CLB und Klebegroßflächen). In einem ersten Schritt hat die WALL AG die 4 vorhandenen CLB -Standorte mit dem eigenen Großflächen-Werbemedium der Designlinie Münster bestückt (Anlage 1). Im Rahmen einer weitergehenden Aufwertung des Stadtbildes hat die WALL AG der Stadt zwei Umsetzungsalternativen vorgeschlagen. Auf Kosten der WALL AG werden 1. an 30 Standorten im Stadtgebiet die klassischen Klebegroßflächen (GF) abgebaut und ein Teil der vorhandenen Buswartehallen mit Großfläche durch eine moderne WALL - Standardwartehalle (mit City -Light-Poster) im „Münster D esign“ oder eine Glaswartehalle vom Typ Kienzler K5 (mit CLP) ersetzt. 2. an allen 76 Standorten im Stadtgebiet die klassischen Klebegroßflächen (GF) abgebaut und alle vorhandenen Buswartehallen mit Großfläche (ca. 30) durch eine moderne WALL - Standardwartehalle (mit City -Light-Poster) im „Münster Design“ oder eine Glaswartehalle vom Typ Kienzler K5 (mit CLP) ersetzt. Mit dem (Teil)Abbau der Klebegroßenflächen im Stadtgebiet (z.B. Einsteinstr., Steinfurter Str./Gasselstiege, Geister Landweg, Hammer Str., Steinfurter Str./York-Ring – siehe Anlage 2) ist eine Aufwertung des Stadtbildes verbunden, die unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten au s- drücklich zu begrüßen ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die vom Austausch bzw. Abbau betroffenen Werbeträgerstandorte nicht nur in den Gewerbegebieten sondern auch an exponierten Stellen im Stadtgebiet anzutreffen sind. Den (Teil)Abbau der Klebegroßflächen verknüpft die WALL AG mit der Erwartung, dass die Stadt Münster zusätzliche CLB-Standorte auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet genehmigt: 6 CLB (bei Alternative 1) bzw. 11 (bei Alternative 2). Für eine erfolgreiche Vermarktung an nationale werb e- treibende Kunden ist aus Sicht der WALL AG ein konkurrenzfähiges Werbenetz in Münster – Min- destgröße 10 Standorte - notwendig. Das Für und Wider weiterer Standorte für Großflächenwerbung auf öffentlichen Flächen ist abzu- wägen. Zusätzliche CLB-Standorte wurden in den vergangenen Jahren zwar geprüft aber aus u n- terschiedlichen Gründen immer wieder verworfen. Schon in 2001 hat die Verwaltung darauf hi n- gewiesen, dass mit der Zulassung von weiteren CLBs auf öffentlichen Flächen die Möglichkeit b e- steht, den jeweil igen Standort der Werbeanlage stadtbildverträglich er zu integrieren als dies bei den bereits vorhandenen privaten Standorten der Fall ist. Da in den vergangenen 10 Jahren weitere großformatige Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen nicht zugelassen wurden, hat der damalige Vertragspartner der Stadt - die Ströer DSM - ihr Au- genmerk verstärkt auf Privatflächen gerichtet mit der Folge, dass Ströer in den Jahren 2002 – 2008 insgesamt 27 CLBs auf privaten Grundstücken errichtet hat. Auf Pr ivatflächen sind CLBs in der Regel baurechtlich nur in Ausnahmefällen und in Wohngebieten zu verhindern. - 3 - V/0144/2012 An ausgewählten Standorten und in hochwertiger Ausführungsqualität kann Außenwerbung durch- aus als positives Gestaltungselement im Stadtraum wahrgenommen werden. Bisher ist in Münster die Balance zwischen der Wahrung des Stadtbildes und der Außenwerbung gut gelungen. Gleic h- wohl zeigt di e enorme Anzahl der 27 CLBs auf Privatflächen (Tendenz ste igend), dass die Stadt die Werbebotschaften in geordneten Bahnen lenken muss, indem Standorte für ein solches Gro ß- flächenmedium auf öffentlichen Flächen geordnet und gesteuert bereit gestellt werden. Verwaltung und WALL AG werden im gesamten Stadtgebiet mögliche Standorte für CLBs unter städtebaul i- chen, stadtgestalterischen, verkehrsrechtlichen sowie baurechtlichen Gesichtspunkten prüfen. F i- nanzielle Anreize – erhöhte U msatzpacht – sind bei einer Aus weitung der CLB -Standorte bei gleichzeitiger Verringerung der Großflächen ebenfalls zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Prüfung – eine Aufstellung über mögliche zusätzliche CLB -Standorte – legt die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien anschließend zur Entscheidung vor. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. CityLightBoard der WALL AG – Hammer Str./Preußen-Stadion 2. Beispiele von Klebegroßfläche im Stadtgebiet
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungOrte (6)
- Einsteinstraße
- Hammer Straße
- Steinfurter Straße
- Geister Landweg
- Gasselstiege
- York-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0144/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37