Mandari Insight

V/0144/2012

CityLightBoards (CLB) in Münster

Vorlagen 22.03.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.05.2012, TOP 6.10

Anlage 1 V-0144-2012 City-Light-Board WALL.ppt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 V-0144-2012 Klebegrossflaechen.ppt

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 V-0144-2012 City-Light-Board WALL.ppt

23 Zeichen

Anlage 1 zu V/0144/2012

Anlage 2 V-0144-2012 Klebegrossflaechen.ppt

191 Zeichen

GF Steinfurter Str./Gasselstiege 
Großflächen Einsteinstraße
Anlage 2 zu V/0144/2012

GF Steinfurter Str./York-Ring 
GF Geister Landweg 
GF in Wartehallen Hammer Str. 
Anlage 2 zu V/0144/2012

Beschlussvorlage

7390 Zeichen

V/0144/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
CityLightBoards (CLB) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft  (ASSVW) unte r-
stützt das gemei nsame Streben der Stadt Münster und der WALL AG, das Stadtbild weiter 
qualitativ zu verbessern und die vorhandenen Werbeträger aufzuwerten. 
 
2. Der ASSVW befürwortet das Vorhaben der Verwaltung, großflächige Werbeanlagen an ausge-
suchten Standorten zu entferne n. Gleichzeitig nimmt der ASSVW zur Kenntnis, das s an aus-
zuwählenden Standorten im Gegenzug in geringer Anzahl zusätzliche CityLightBoards (CLB) 
aufgestellt werden können. Zur Umsetzung wird die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit 
der WALL AG aufzunehmen. 
 
3. Die Verwaltung präsentiert den zuständigen politischen Gremien das Verhandlungse rgebnis 
mit der WALL AG und legt  dabei ein Konzept über mögliche zusätzliche CLB -Standorte im 
Stadtgebiet bei gleichzeitiger Reduzierung bestehender großflächiger Werbean lagen zur Ent-
scheidung vor. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diesen Beschluss weder Kosten noch Folgekosten 
für die Stadt Münster entstehen.  
 
Begründung: 
 
Seit dem 01.01.2009 hat die WALL AG das Recht, auf städtisc hen Grundstücken Werb eträger 
aufzustellen und zu betreiben. Die Vergabe der  standortbezogenen Werberechte erfolgte mit dem 
Ziel, die werbliche Nutzung städtischer Flächen unter wirtschaftlichen, stadtgestalterischen, den k-
malpflegerischen, stadt - und verkeh rsplanerischen sowie touristischen Aspekten zu optimieren. 
Dieser Zielsetzung folgend und bezogen auf die einzelnen Werbeträgerstandorte hat die WALL AG 
ein Konzept erarbeitet, das eine Modernisierung des Stad tmobiliars und eine Verbesserung der 
Standortqualität für Werbeträger vorsieht. Dieses Konzept ist von der Verwaltung standortbezogen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0144/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Adams 
Ruf: 
492 70 72 
E-Mail: 
AdamsR@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.03.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0144/2012 
auf seine Realisierbarkeit geprüft worden, wobei die Belange des Denkmalschutzes, die Regelu n-
gen der Altstadtsatzung, stadtgestalterische sowie verkehrliche, touristisch e und bauordnung s-
rechtliche Aspekte berücksichtigt wurden.  
 
Eine stadtbildverträgliche und leistungsorientierte Modernisierung der Werbeträger hat bisher vo r-
wiegend an den Standorten für Buswartehallen mit Werbevitrine, Stadtinformat ionsanlagen sowie  
Ganz- und Allgemeinstellen (= Litfaßsäulen) stattgefunden. Die qualit ative Aufwertung dieses 
Stadtmobiliars ist zwischenzeitlich nahezu abgeschlossen. Insg esamt hat die WALL AG dann in 
Münster ca. 11.500.000 € in neue und bestehende Produkte investiert.  
 
Stadt und WALL AG sind sich einig, dass das Stadtbild weiter verbessert we rden kann, indem 
minderwertige Werbeträger beseitigt werden. Ein zentrales Element ist die Mode rnisierung der 
sogenannten 18/1-Medien (CLB und Klebegroßflächen). In einem ersten Schritt  hat die WALL AG 
die 4 vorhandenen CLB -Standorte mit dem eigenen Großflächen-Werbemedium der Designlinie 
Münster bestückt (Anlage 1).  
 
Im Rahmen einer weitergehenden Aufwertung des Stadtbildes hat die WALL AG der Stadt zwei 
Umsetzungsalternativen vorgeschlagen. Auf Kosten der WALL AG werden 
 
1. an 30 Standorten im Stadtgebiet die klassischen Klebegroßflächen (GF) abgebaut und ein 
Teil der vorhandenen Buswartehallen mit Großfläche durch eine moderne WALL -
Standardwartehalle (mit City -Light-Poster) im „Münster D esign“ oder eine Glaswartehalle 
vom Typ Kienzler K5 (mit CLP) ersetzt. 
 
2. an allen 76 Standorten im Stadtgebiet die klassischen Klebegroßflächen (GF) abgebaut 
und alle vorhandenen Buswartehallen mit Großfläche (ca. 30) durch eine moderne WALL -
Standardwartehalle (mit City -Light-Poster) im „Münster Design“ oder eine Glaswartehalle 
vom Typ Kienzler K5 (mit CLP) ersetzt. 
 
Mit dem (Teil)Abbau der Klebegroßenflächen im Stadtgebiet (z.B. Einsteinstr., Steinfurter 
Str./Gasselstiege, Geister Landweg, Hammer Str.,  Steinfurter Str./York-Ring – siehe Anlage 2) ist 
eine Aufwertung des Stadtbildes verbunden, die unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten au s-
drücklich zu begrüßen ist.  Dies auch vor dem Hintergrund, dass die vom Austausch bzw. Abbau 
betroffenen Werbeträgerstandorte nicht nur in den Gewerbegebieten sondern auch an exponierten 
Stellen im Stadtgebiet anzutreffen sind.  
 
Den (Teil)Abbau der Klebegroßflächen verknüpft die WALL AG mit der Erwartung, dass die Stadt 
Münster zusätzliche CLB-Standorte auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet genehmigt: 6 CLB (bei 
Alternative 1) bzw. 11 (bei Alternative 2). Für eine erfolgreiche Vermarktung an nationale werb e-
treibende Kunden ist aus Sicht der WALL AG ein konkurrenzfähiges Werbenetz in Münster – Min-
destgröße 10 Standorte - notwendig. 
 
Das Für und Wider weiterer Standorte für Großflächenwerbung auf öffentlichen Flächen ist abzu-
wägen. Zusätzliche CLB-Standorte wurden in den vergangenen Jahren zwar geprüft aber aus u n-
terschiedlichen Gründen immer wieder verworfen. Schon in 2001  hat die Verwaltung darauf hi n-
gewiesen, dass mit der Zulassung von weiteren CLBs auf öffentlichen Flächen die Möglichkeit b e-
steht, den jeweil igen Standort der Werbeanlage stadtbildverträglich er zu integrieren als dies bei 
den bereits vorhandenen privaten Standorten der Fall ist.  
 
Da in den vergangenen 10 Jahren weitere großformatige Werbeanlagen auf öffentlichen Flächen 
nicht zugelassen wurden, hat der damalige Vertragspartner der Stadt - die Ströer DSM - ihr Au-
genmerk verstärkt auf Privatflächen gerichtet mit der Folge, dass Ströer in den Jahren 2002 – 2008 
insgesamt 27 CLBs auf privaten Grundstücken errichtet hat. Auf Pr ivatflächen sind CLBs in der 
Regel baurechtlich nur in Ausnahmefällen und in Wohngebieten zu verhindern.

- 3 - 
V/0144/2012 
An ausgewählten Standorten und in hochwertiger Ausführungsqualität kann Außenwerbung durch-
aus als positives Gestaltungselement im Stadtraum wahrgenommen werden. Bisher ist in Münster 
die Balance zwischen der Wahrung des Stadtbildes und der Außenwerbung gut gelungen. Gleic h-
wohl zeigt di e enorme Anzahl der 27 CLBs auf Privatflächen (Tendenz ste igend), dass die Stadt 
die Werbebotschaften in geordneten Bahnen lenken muss, indem Standorte für ein solches Gro ß-
flächenmedium auf öffentlichen Flächen geordnet und gesteuert bereit gestellt werden. Verwaltung 
und WALL AG werden im gesamten Stadtgebiet mögliche Standorte für CLBs unter städtebaul i-
chen, stadtgestalterischen, verkehrsrechtlichen sowie baurechtlichen Gesichtspunkten prüfen. F i-
nanzielle Anreize – erhöhte U msatzpacht – sind bei einer Aus weitung der CLB -Standorte bei 
gleichzeitiger Verringerung der Großflächen  ebenfalls zu berücksichtigen.  
 
Das Ergebnis dieser Prüfung – eine Aufstellung über mögliche zusätzliche CLB -Standorte – legt 
die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien anschließend zur Entscheidung vor. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. CityLightBoard der WALL AG – Hammer Str./Preußen-Stadion 
 
2. Beispiele von Klebegroßfläche im Stadtgebiet

Beratungsverlauf (1)

03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Einsteinstraße
  • Hammer Straße
  • Steinfurter Straße
  • Geister Landweg
  • Gasselstiege
  • York-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0144/2012
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37