2208/2022
Vermarktung Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld, Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung
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Beschlussvorlage Rat
9656 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/23/230
230-1 Ci
Vorlagen-Nummer
2208/2022
Freigabedatum
08.08.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Vermarktung Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld, Bewertungskriterien der
Konzeptausschreibung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestel-
lung eines Erbbaurechts am städtischen Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld nach
Maßgabe der in Anlage 4 dargestellten Bewertungsmatrix.
In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen, stimmberechtigten
Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden, wird dann eine Reihenfolge der eingegangenen
Bewerbungen festgelegt, über die der Rat nach Vorberatung im Liegenschaftsausschuss dann ab-
schließend entscheidet.
Grundstück: Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld (siehe Anlagen 1 und 2)
Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 407
Größe: 5.292 m²
Erbbauzins: 80.116,50 € p. a. (entspricht 1,5 % des nutzungsorientierten Verkehrswertes.
Ab dem 61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 4 % p.a.)
Laufzeit: 80 Jahre
Besondere Bedingungen: Auf dem Grundstück sind insgesamt 1/3 der Wohnungen
im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 1/3 öffentlich
geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im
frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten. Die Planungen
müssen deshalb die geltenden Wohnraumförderbestimmungen
einhalten.
Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher / soziokultureller
Mischung geben.
Die vorhandene Artilleriehalle von 1879 muss komplett oder
teilweise erhalten und in das Vorhaben integriert werden.
Liegenschaftsausschuss 22.08.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022
Rat 08.09.2022
2
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (1775/2016) beschlossen, Grundstücke zum Zweck des
Wohnungsbaus zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Eine Direktvergabe
kommt nur ausnahmsweise in Betracht und setzt das Vorliegen eines Alleinstellungsmerkmals vo-
raus.
Mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) hat der Rat zusätzlich die Wohnungsbauoffensive be-
schlossen und in einem ersten Schritt 12 Grundstücke ausgewählt, die vorrangig für eine Wohnbe-
bauung herangezogen werden sollen. Das Grundstück Alpenerstraße 4-6 wurde unter der Ziffer 4.02
in diese Liste aufgenommen und soll nun im Rahmen einer Konzeptausschreibung für eine überwie-
gend wohnwirtschaftliche Nutzung vermarktet werden.
Am 15.11.2019 hat der Liegenschaftsausschuss u.a. festgelegt, dass die auf dem Grundstück im hin-
teren Bereich befindliche Artilleriehalle komplett oder teilweise erhalten bleiben soll sowie dass ein
Wohnmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwoh-
nungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren ist
(1136/2019). Weiter sollen Bietende, die in ihrem Konzept diese Muss-Kriterien nicht erfüllen, vom
Verfahren ausgeschlossen werden.
Auch sah der Beschluss des Liegenschaftsausschusses vor, dass zur Bewertung der eingereichten
Bewerbungen eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet wird, der Fachleute des Liegen-
schaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe
fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Verwaltung schlägt im Beschlusstenor abweichend
von diesem Beschluss vor, dass ein Workshop mit von den stimmberechtigten Fraktionen im Liegen-
schaftsausschuss bestimmten Personen die eingereichten Bewerbungen sichtet eine Rangfolge vor-
schlägt. Dies entspricht der bewährten Praxis bei jüngeren Vergabeverfahren.
Auf dem vorderen, kleineren Grundstücksanteil (612 m²), der von der Liegenschaftsverwaltung ver-
waltet wird, befindet sich ein älteres, sanierungsbedürftiges, nicht unter Denkmalschutz stehendes
Zweifamilienhaus. Das Objekt entspricht nicht mehr dem heutigen Mietstandard und soll niedergelegt
werden. Die Wohnung im Erdgeschoss ist noch vermietet, den Mieter*innen wird jedoch von der Stadt
eine Ersatzwohnung angeboten. Die Wohnung im 1. Obergeschoss steht bereits leer.
Auf dem hinteren Grundstücksanteil (4.680 m²) befindet sich derzeit die o. e. nicht unter Denkmal-
schutz stehende ehemalige Artilleriehalle. Dieser Grundstücksteil steht im Sondervermögen der Büh-
nen Köln und wird derzeit als Lagerhalle genutzt (Aufteilung siehe Anlage 3).
Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. Dabei werden quartiersbezogene
Kriterien wie Konzeptvielfalt hinsichtlich des Wohnungsmixes und der Wohnungsgrößen sowie des
Wohnungsangebotes speziell für Studierende und die Schaffung einer Begegnungsstätte z. B. in
Form eines Quartierscafés berücksichtigt.
Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sind auch ökologische Kriterien aufgenommen wor-
den. So werden die Verwendung von ökologischen Baustoffen, die Integration von Photovoltaikanla-
gen sowie die Planung einer Regenwassernutzung besonders honoriert und mit zusätzlichen Punkten
bewertet.
Es soll zudem mindestens 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben, zum Teil auch
öffentlich nutzbar. Es wird begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen integriert werden. Hier sind
insbesondere Künstler*innen-Ateliers zu nennen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt.
So können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbeiten bevorzugt für Künst-
ler*innen mit Ateliers gemacht werden.
Ein besonderer Wert wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt auch auf die Beachtung und
Einhaltung städtebaulicher Kriterien gelegt. So können hier einige Punkte für eine Einfügung der Bau-
körper in das Quartier unter Berücksichtigung der Einhaltung der vorgegebenen städtebaulichen Pa-
rameter, der Gestaltung der Gebäude und Fassaden sowie die Berücksichtigung einer vorgegebenen
3
Quote für die Integration von Gewerbe in die Planungen vergeben werden. Dies betrifft in erster Linie
das Vordergrundstück an der Alpenerstraße, auf dem sich das o. e Zweifamilienhaus befindet.
Zudem werden zusätzliche Punkte vergeben, je nachdem wie viel von der Artilleriehalle erhalten
bleibt. Dabei wird sich drauf bezogen, wie viel von der Backsteinfassade der Halle äußerlich erhalten
bleibt bzw. wiederverwendet wird.
Um eine weitere Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu fördern, wurden auch Mobili-
tätsaspekte als Kriterium mit aufgenommen. So führen Maßnahmen wie z. B. die Integration von
Stellplätzen für Fahrräder, Lastenfahrräder, eine Mietwagenstation, Car-Sharing, Ladestation für E-
Fahrzeuge zu höherer Punktzahl.
Am Grundstück soll gemäß des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 17.03.2022 zur Vermarktung
von Geschosswohnungsbaugrundstücken (Session Nr. 1304/2020) ein Erbbaurecht bestellt werden.
Dabei sind zwingend die im Beschlussvorschlag aufgeführten Konditionen zu akzeptieren. Bietende,
die in ihren Konzepten die Höhe des Erbbauzinses bzw. die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschrei-
ten, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weiterhin sind von den Bietenden die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaschutzleitlinien
der Stadt Köln (Session Nr. 4286/2021) zu beachten und umzusetzen.
Die Bewertungsmatrix zur Konzeptvergabe ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. Zusam-
menfassend beinhaltet sie folgende Punkte:
Kriterien Punkte
I. Wohnungspolitische Kriterien
Ein Mix von einem Drittel geförderten
Wohnungsbau, einem Drittel Studieren-
denwohnungen und einem Drittel frei fi-
nanziertem Wohnungsbau ist nachzuwei-
sen.
Dies gilt als Muss-Kriterium, so dass Bie-
ter*innen vom Verfahren ausgeschlossen
werden, die diese Vorgabe nicht erfüllen.
Eine Punktevergabe entfällt somit.
(Muss-Kriterium)
0 Punkte
II. Quartiersbezogene Kriterien –
Mischung Wohnen
Konzeptvielfalt, Wohnungsgrößen,
Wohnungsangebote für Studierende,
Gemeinschaftsräume, Begegnungsstätte
Maximale Punktzahl insgesamt:
maximal 15 Punkte
maximal 10 Punkte
maximal 5 Punkte
30 Punkte
III. Ökologische Kriterien
Verwendung ökologischer Baustoffe
Photovoltaikanlagen
Regenwassernutzung
Maximale Punktzahl insgesamt:
5 Punkte
5 Punkte
5 Punkte
15 Punkte
IV. Nutzungsmischung Gewerbe
4
Über den geforderten gewerblichen Anteil
hinaus keine weitere gewerbliche Nutzung
und/oder Ateliers für kunstschaffende Per-
sonen.
Über den geforderten Anteil hinaus weitere
gewerbliche Nutzungen, aber keine Ateli-
ers für kunstschaffende Personen.
Über den geforderten gewerblichen Anteil
hinaus weitere gewerbliche Nutzungen und
Ateliers für kunstschaffende Personen oder
nur Künstler*innen-Ateliers.
Maximale Punktzahl:
0 Punkte
7,5 Punkte
15 Punkte
15 Punkte
V. Städtebauliche Kriterien
Städtebauliche Einfügung
Gestaltung Gebäude / Fassade
Erhalt / Integration der Halle
Maximale Punktzahl insgesamt:
maximal 10 Punkte
maximal 10 Punkte
maximal 10 Punkte
30 Punkte
VI. Mobilitätskonzepte
Es werden keine Mobilitätskonzepte ange-
boten.
Es werden Mobilitätskonzepte angeboten.
Maximale Punktzahl:
0 Punkte
10 Punkte
10 Punkte
VII. Konditionen Erbbaurecht
(Muss-Kriterium)
0 Punkte
Punkte insgesamt
100 Punkte
Anlagen
- Katasterplan
- Übersichtsplan
- Plan – Aufteilung der internen Zuständigkeiten
- Bewertungsmatrix Konzeptvergabe
Anlage 4 - Bewertungsmatrix
13965 Zeichen
Seite 1 von 8
#
Konzeptvergabe
Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld
Bewertungsmatrix
Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlagen-Nr. 2698/2016, wurde das Grund-
stück Teil der Wohnungsbauoffensive.
Das Grundstück soll im Grundsatz für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
und teilweise für den frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. In Abstim-
mung mit dem Amt für Wohnungswesen fand für das Grundstück eine sozial-
räumliche Bewertung statt, um für das Grundstück das geeignete Maß der Mi-
schung festzulegen. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass die besonderen
Fördermittel für Flüchtlinge des Landes NRW zum 31.12.2017 ersatzlos gestri-
chen worden sind. Es wurde daher festgelegt, dass auf dem Grundstück im Ge-
samtergebnis 1/3 der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau,
1/3 öffentlich geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im
frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten sind. Die Planungen müssen da-
her die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Es soll ein Mindestanteil von 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung
geben.
Die vorhandene Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten und in das
Vorhaben integriert werden.
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstücken, dass der*die Erwer-
ber*in die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln umsetzen muss. Dieses wird ver-
traglich vereinbart.
Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben.
I. Wohnungspolitische Kriterien maximal 0 Punkte
Auf dem Grundstück soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle
entwickelt werden.
Nach dem Ergebnis einer sozialräumlichen Bewertung ist auf dem Grund-
stück ein Mix von einem Drittel gefördertem Mietwohnungsbau nach För-
derweg A, einem Drittel öffentlich geförderten Studierendenwohnungen
und einem Drittel im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten (be-
zogen auf die Vollgeschosse für Wohnnutzung).
Bei der Berechnung werden geringfügige Über- bzw. Unterschreitungen
dieser zwingenden Auflage, die sich aus der Geschossfläche für die
Wohnnutzung ergeben, toleriert.
Da es sich bei dieser Auflage um ein zwingend zu beachtendes Kriterium
handelt, werden dafür keine Punkte vergeben. Bietende, die in ihren Kon-
zepten von dieser Vorgabe abweichen, werden vom Verfahren ausge-
schlossen.
Anlage 4
Seite 2 von 8
II. Quartiersbezogene Kriterien - Mischung Wohnen maximal 30 Punkte
Die*der Bieter*in hat ein Konzept vorzulegen, welches unterschiedliche
Zielgruppen berücksichtigt. Es sollen daher unterschiedliche Wohnungs-
größen angeboten werden (1 - 5 Zimmer-Wohnungen). Darüber hinaus
sollen Wohnangebote z.B. für WGs für Studierende , für Künstler*innen in-
klusive Ateliers auch nach dem Modell Wohnen und Arbeiten angeboten
werden.
1. Konzeptvielfalt (Wohnungsmix / unterschiedliche Wohnungsgrößen)
Um unterschiedliche Zielgruppen und Lebensmodelle anzusprechen, sind
sowohl im öffentlichen als auch im frei finanzierten Mietwohnungsbau ver-
schiedene Wohnungsgrößen anzubieten.
1. Es werden nur Wohnungen mit einer
Größe von einem Zimmer plus Küche,
Diele, Bad angeboten.
0 Punkte
2. Es werden Wohnungen mit einer Größe
von bis zu zwei Zimmern plus Küche,
Diele, Bad angeboten.
2,5 Punkte
3. Es werden Wohnungen unterschiedlicher
Größe von bis zu drei Zimmern plus Kü-
che, Diele, Bad angeboten.
5 Punkte
4. Es werden Wohnungen unterschiedlicher
Größe von bis zu vier Zimmern plus Kü-
che, Diele, Bad angeboten.
10 Punkte
5. Es werden Co-Housing Konzepte und/oder
Wohnungen unterschiedlicher Größe auch
mit mehr als vier Zimmern plus Küche,
Diele, Bad angeboten.
15 Punkte
2. Wohnraum für Studierende
In Ehrenfeld gibt es einen Mangel an Wohnraum für Studierende. Die*der
Bieter*in soll daher für Studierende Angebote für Appartements (1-Zim-
mer) als auch für Wohngemeinschaften bzw. Wohngruppen unterbreiten.
1. Für Studierende werden Appartements
(1-Zimmer) angeboten.
5 Punkte
2. Es werden für Studierende auch Angebote in
Wohngemeinschaften und/oder Wohngruppen
unterbreitet
10 Punkte
Quartierscafé, Bege gnungsräume
Die*der Bieter*in soll ein Konzept vorlegen, welches Begegnungsräume
für nachbarschaftliche Kommunikation berücksichtigt. Es ist gewünscht,
Seite 3 von 8
im Erdgeschoss (im vorderen Grundstücksbereich direkt an der Alpener-
straße) ein Quartierscafé, eine nachbarschaftliche Begegnungsstätte oder
ähnliches einzurichten.
1. Es wird kein Quartierscafé oder Begegnungs-
stätte angeboten.
0 Punkte
2. Es wird im Erdgeschoss ein Quartierscafé oder
eine nachbarschaftliche Begegnungsstätte ange-
boten.
5 Punkte
III. Ökologische Kriterien maximal 15 Punkte
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 soll
die Bebauung auf dem Grundstück nachhaltige Gesichtspunkte berück-
sichtigen. Dabei sollen bevorzugt ökologische Baustoffe verwendet, sowie
Photovoltaikanlagen eingeplant werden und eine Regenwassernutzung
stattfinden. Die/der Bieter*in soll daher die genannten Punkte in ihrem/sei-
nem Konzept berücksichtigen.
Werden Flachdächer (Dachneigung 0-5°) vorgesehen, muss eine Dach-
begrünung berücksichtigt werden.
1. Verwendung ökologischer Baustoffe
1. Es werden keine ökologischen Baustoffe verwen-
det.
0 Punkte
2. Es werden ökologische Baustoffe oder nachwach-
sende Rohstoffe verwendet bzw. vorhandene Bau-
materialien wieder verwendet.
5 Punkte
2. Photovoltaikanlagen
1. Es werden keine Photovoltaikanlagen angebo-
ten.
0 Punkte
2. Es werden Photovoltaikanlagen angeboten. 5 Punkte
3. Regenwassernutzung
1. Es wird keine Regenwassernutzung geplant. 0 Punkte
2. Es wird die Möglichkeit zur Regenwassernut-
zung eingeplant.
5 Punkte
Seite 4 von 8
IV. Nutzungsmischung - Gewerbe maximal 15 Punkte
Es sollen mindestens 25% an gewerblicher / soziokultureller Mischung ge-
ben, zum Teil auch öffentlich nutzbar.
Das Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 63470/08 als Mischgebiet fest-
gesetzt. Um eine Nutzungsmischung auf dem Grundstück sicherzustellen,
ist in einem Baukörper, z.B. auf dem vorderen Grundstücksteil an der Al-
penerstraße im Erdgeschoss und im 1. OG komplett oder in Teilen in der
zu erhaltenden Artilleriehalle eine gewerbliche Nutzung vorzusehen.
Hierzu können auch Künstler*innen-Ateliers oder ein Quartierscafé gehö-
ren (siehe auch Punkt II Quartiersbezogene Kriterien).
Bieter*innen, die mit ihrem/seinem Konzept von dieser Muss-Vorgabe ab-
weichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird es begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen in-
tegriert werden. Hier sind insbesondere Ateliers für kunstschaffende Per-
sonen zu nennen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt.
Es können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbei-
ten bevorzugt für Künstler*innen mit Ateliers gemacht werden.
1. Es wird über den geforderten gewerblichen
Anteil (25%) hinaus keine weitere gewerbliche
Nutzung und/oder Ateliers für kunstschaffende
Personen angeboten.
0 Punkte
2. Es werden über den geforderten Anteil (25%)
hinaus weitere gewerbliche Nutzungen, aber
keine Ateliers für kunstschaffende Personen
angeboten.
7,5 Punkte
3. Es werden über den geforderten gewerblichen
Anteil (25%) hinaus weitere gewerbliche Nut-
zungen und Ateliers für kunstschaffende Per-
sonen oder nur Künstler*innen-Ateliers ange-
boten.
15 Punkte
V. Städtebauliche Kriterien maximal 30 Punkte
1. Städtebauliche Einfügung
Dem Entwurf sollen als zukünftige Ausnutzungskennziffern eine GRZ 1
von 0,4 sowie eine GFZ von 1,2 zugrunde gelegt werden.
Auf dem Vordergrundstück an der Alpenerstraße befindet sich ein älteres,
Seite 5 von 8
sanierungsbedürftiges und nicht unter Denkmalschutz stehendes Zweifa-
milienhaus. Das Haus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen
an ein zeitgerechtes Wohnen und soll niedergelegt werden. Das Grund-
stück steht dann für eine neue Bebauung, die sich an der vorhandenen
Bestandsbebauung in der Nachbarschaft orientieren und einfügen muss,
zur Verfügung. Die Bebauung an der Alpenerstraße muss zwingend die
Traufhöhe der Nachbarbebauung Alpenerstraße 16 aufnehmen. Darüber
hinaus kann ein weiteres Nichtvollgeschoss errichtet werden.
Im Blockinnenbereich ist die bestehende Backsteinhalle (sogenannte Artil-
leriehalle) komplett oder teilweise zu erhalten (siehe V. 3). Es ist möglich,
die Backsteinhalle in die Bebauung zu integrieren und eventuell bis zur
Höhe der bestehenden Nachbarbebauung Alpenerstraße 8-14b aufzusto-
cken. Geringfügige Überschreitungen bis zu 0,5 m sind erlaubt. Die Stell-
plätze sind in einer Tiefgarage vorzusehen.
1. Die oben genannten städtebaulichen Para-
meter werden nicht berücksichtigt bzw.
überschritten.
0 Punkte
2. Die oben genannten städtebaulichen Para-
meter werden unterschritten.
5 Punkte
3. Die oben genannten städtebaulichen Para-
meter werden in Gänze berücksichtigt.
10 Punkte
2. Gestaltung Gebäude / Fassade
Es wird eine ansprechende und qualitätsvolle Gestaltung der Gebäude
und Fassaden gewünscht.
1. Keine besondere Gestaltung der Gebäude
und Fassaden.
0 Punkte
2 . Besondere Gestaltung der Gebäude und
Fassaden.
5 Punkte
3. Außergewöhnliche Gestaltung der Ge-
bäude und Fassaden.
10 Punkte
3. Erhalt der bestehenden Backsteinhalle
Auf dem hinteren Grundstücksanteil befindet sich eine Backsteinhalle aus
dem Jahr 1879, bei der es sich um ein ehemaliges preußisches Artillerie-
wagenhaus handelt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die
Backsteinhalle gilt als ein identitätsstiftendes Gebäude für Ehrenfeld und
ist daher in Gänze oder mindestens teilweise zu erhalten und in das Vor-
haben zu integrieren. Für den Erhalt der Halle und die Integration in die
Planung werden daher keine zusätzlichen Punkte vergeben, da es sich
Seite 6 von 8
um ein Muss-Kriterium handelt. Bieter*innen, die in ihrem/seinem Konzept
von dieser Vorgabe abweichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Es werden jedoch zusätzliche Punkte vergeben, je nachdem wie viel von
der Halle erhalten bleibt, bezogen darauf wie viel von der Backsteinfas-
sade der Halle äußerlich erhalten bleibt und wiederverwendet wird.
1. Die Backsteinfassade der Halle wird in
großen Teilen erhalten, wiederverwendet
und in die Planungen integriert.
5 Punkte
2. Die Backsteinfassade der Halle wird na-
hezu komplett erhalten, wiederverwendet
und in die Planung integriert.
10 Punkte
VI. Mobilitätskonzepte maximal 10 Punkte
Maßnahmen und Konzepte, wie z.B. die Integration von Stellplätzen für
Fahrräder, Lastenfahrräder, eine Mietfahrradstation, Car-Sharing, La-
destation für Elektrofahrzeug, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Re-
duzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen, werden mit
Punkten bewertet.
1. Es werden keine Konzepte und Maßnahmen
zur Reduzierung des MIV angeboten.
0 Punkte
2. Es werden Konzepte und Maßnahmen zur Re-
duzierung des MIV angeboten.
10 Punkte
VII. Konditionen Erbbaurecht 0 Punkte
Am Grundstück wird nach Maßgabe des Grundsatzbeschlusses des Ra-
tes vom 17.03.2022 (Session Nr. 1304/2022) ein Erbbaurecht bestellt. Da-
bei sind zwingend die nachfolgend aufgeführten Konditionen zu akzeptie-
ren. Bietende, die in ihren Konzepten die Höhe des Erbbauzinses bzw.
die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschreiten, w erden vom Verfahren
ausgeschlossen.
Erbbauzinsen p.a. 80.116,50 € (entspricht 1,5
% des Verkehrswertes. Ab dem
61. Jahr gilt ein Erbbauzins von
4 % p.a. )
Seite 7 von 8
Laufzeit des Erbbaurechtes 80 Jahre
Zusammenfassung
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
Kriterien Punkte
I. Wohnungspolitische Kriterien
Ein Mix von einem Drittel geförderten
Wohnungsbau, einem Drittel Studieren-
denwohnungen und einem Drittel frei fi-
nanziertem Wohnungsbau ist nachzuwei-
sen.
Dies gilt als Muss-Kriterium, so dass Bie-
ter*innen vom Verfahren ausgeschlossen
werden, die diese Vorgabe nicht erfüllen.
Eine Punktevergabe entfällt somit.
(Muss-Kriterium)
0 Punkte
II. Quartiersbezogene Kriterien –
Mischung Wohnen
Konzeptvielfalt, Wohnungsgrößen,
Wohnungsangebote für Studierende,
Gemeinschaftsräume, Begegnungsstätte
Maximale Punktzahl insgesamt:
maximal 15 Punkte
maximal 10 Punkte
maximal 5 Punkte
30 Punkte
III. Ökologische Kriterien
Verwendung ökologischer Baustoffe
Photovoltaikanlagen
Regenwassernutzung
Maximale Punktzahl insgesamt:
5 Punkte
5 Punkte
5 Punkte
15 Punkte
IV. Nutzungsmischung Gewerbe
Über den geforderten gewerblichen Anteil
hinaus keine weitere gewerbliche Nut-
zung und/oder Ateliers für kunstschaf-
fende Personen.
Über den geforderten Anteil hinaus wei-
tere gewerbliche Nutzungen, aber keine
Ateliers für kunstschaffende Personen.
Über den geforderten gewerblichen Anteil
hinaus weitere gewerbliche Nutzungen
0 Punkte
7,5 Punkte
15 Punkte
Seite 8 von 8
und Ateliers für kunstschaffende Perso-
nen oder nur Künstler*innen-Ateliers.
Maximale Punktzahl:
15 Punkte
V. Städtebauliche Kriterien
Städtebauliche Einfügung
Gestaltung Gebäude / Fassade
Erhalt / Integration der Halle
Maximale Punktzahl insgesamt:
maximal 10 Punkte
maximal 10 Punkte
maximal 10 Punkte
30 Punkte
VI. Mobilitätskonzepte
Es werden keine Mobilitätskonzepte an-
geboten.
Es werden Mobilitätskonzepte angeboten.
Maximale Punktzahl:
0 Punkte
10 Punkte
10 Punkte
VII. Konditionen Erbbaurecht
(Muss-Kriterium)
0 Punkte
Punkte insgesamt
100 Punkte
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2208/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.08.2022
- Erstellt
- 11.07.2022 15:41