Mandari Insight

2208/2022

Vermarktung Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld, Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.08.2022, TOP 1.1

Anlage 3 - Plan Aufteilung der internen Zuständigkeiten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Katasterplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Bewertungsmatrix

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

9656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230-1 Ci 
Vorlagen-Nummer 
 2208/2022 
Freigabedatum 
 08.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vermarktung Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld, Bewertungskriterien der 
Konzeptausschreibung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestel-
lung eines Erbbaurechts am städtischen Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld nach 
Maßgabe der in Anlage 4 dargestellten Bewertungsmatrix.  
 
In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen, stimmberechtigten 
Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden, wird dann eine Reihenfolge der eingegangenen 
Bewerbungen festgelegt, über die der Rat nach Vorberatung im Liegenschaftsausschuss dann ab-
schließend entscheidet.  
 
Grundstück:    Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld (siehe Anlagen 1 und 2) 
    Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 407 
 
Größe:    5.292 m² 
 
Erbbauzins:   80.116,50 € p. a. (entspricht 1,5 % des nutzungsorientierten Verkehrswertes.  
    Ab dem 61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 4 % p.a.) 
 
Laufzeit:   80 Jahre 
 
Besondere Bedingungen: Auf dem Grundstück sind insgesamt 1/3 der Wohnungen 
    im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 1/3 öffentlich 
    geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im 
    frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten. Die Planungen 
    müssen deshalb die geltenden Wohnraumförderbestimmungen 
    einhalten. 
 
Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher / soziokultureller 
Mischung geben. 
 
    Die vorhandene Artilleriehalle von 1879 muss komplett oder 
    teilweise erhalten und in das Vorhaben integriert werden. 
Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

2 
Begründung 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (1775/2016) beschlossen, Grundstücke zum Zweck des 
Wohnungsbaus zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Eine Direktvergabe 
kommt nur ausnahmsweise in Betracht und setzt das Vorliegen eines Alleinstellungsmerkmals vo-
raus.  
 
Mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) hat der Rat zusätzlich die Wohnungsbauoffensive be-
schlossen und in einem ersten Schritt 12 Grundstücke ausgewählt, die vorrangig für eine Wohnbe-
bauung herangezogen werden sollen. Das Grundstück Alpenerstraße 4-6 wurde unter der Ziffer 4.02 
in diese Liste aufgenommen und soll nun im Rahmen einer Konzeptausschreibung für eine überwie-
gend wohnwirtschaftliche Nutzung vermarktet werden. 
 
Am 15.11.2019 hat der Liegenschaftsausschuss u.a. festgelegt, dass die auf dem Grundstück im hin-
teren Bereich befindliche Artilleriehalle komplett oder teilweise erhalten bleiben soll sowie dass ein 
Wohnmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwoh-
nungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren ist 
(1136/2019). Weiter sollen Bietende, die in ihrem Konzept diese Muss-Kriterien nicht erfüllen, vom 
Verfahren ausgeschlossen werden. 
 
Auch sah der Beschluss des Liegenschaftsausschusses vor, dass zur Bewertung der eingereichten 
Bewerbungen eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet wird, der Fachleute des Liegen-
schaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe 
fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Verwaltung schlägt im Beschlusstenor abweichend 
von diesem Beschluss vor, dass ein Workshop mit von den stimmberechtigten Fraktionen im Liegen-
schaftsausschuss bestimmten Personen die eingereichten Bewerbungen sichtet eine Rangfolge vor-
schlägt. Dies entspricht der bewährten Praxis bei jüngeren Vergabeverfahren.  
 
Auf dem vorderen, kleineren Grundstücksanteil (612 m²), der von der Liegenschaftsverwaltung ver-
waltet wird, befindet sich ein älteres, sanierungsbedürftiges, nicht unter Denkmalschutz stehendes 
Zweifamilienhaus. Das Objekt entspricht nicht mehr dem heutigen Mietstandard und soll niedergelegt 
werden. Die Wohnung im Erdgeschoss ist noch vermietet, den Mieter*innen wird jedoch von der Stadt 
eine Ersatzwohnung angeboten. Die Wohnung im 1. Obergeschoss steht bereits leer.  
 
Auf dem hinteren Grundstücksanteil (4.680 m²) befindet sich derzeit die o. e. nicht unter Denkmal-
schutz stehende ehemalige Artilleriehalle. Dieser Grundstücksteil steht im Sondervermögen der Büh-
nen Köln und wird derzeit als Lagerhalle genutzt (Aufteilung siehe Anlage 3). 
 
Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. Dabei werden quartiersbezogene 
Kriterien wie Konzeptvielfalt hinsichtlich des Wohnungsmixes und der Wohnungsgrößen sowie des 
Wohnungsangebotes speziell für Studierende und die Schaffung einer Begegnungsstätte z. B. in 
Form eines Quartierscafés berücksichtigt. 
 
Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sind auch ökologische Kriterien aufgenommen wor-
den. So werden die Verwendung von ökologischen Baustoffen, die Integration von Photovoltaikanla-
gen sowie die Planung einer Regenwassernutzung besonders honoriert und mit zusätzlichen Punkten 
bewertet. 
 
Es soll zudem mindestens 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben, zum Teil auch 
öffentlich nutzbar. Es wird begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen integriert werden. Hier sind 
insbesondere Künstler*innen-Ateliers zu nennen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt. 
So können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbeiten bevorzugt für Künst-
ler*innen mit Ateliers gemacht werden. 
 
Ein besonderer Wert wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt auch auf die Beachtung und 
Einhaltung städtebaulicher Kriterien gelegt. So können hier einige Punkte für eine Einfügung der Bau-
körper in das Quartier unter Berücksichtigung der Einhaltung der vorgegebenen städtebaulichen Pa-
rameter, der Gestaltung der Gebäude und Fassaden sowie die Berücksichtigung einer vorgegebenen

3 
Quote für die Integration von Gewerbe in die Planungen vergeben werden. Dies betrifft in erster Linie 
das Vordergrundstück an der Alpenerstraße, auf dem sich das o. e Zweifamilienhaus befindet. 
 
Zudem werden zusätzliche Punkte vergeben, je nachdem wie viel von der Artilleriehalle erhalten 
bleibt. Dabei wird sich drauf bezogen, wie viel von der Backsteinfassade der Halle äußerlich erhalten 
bleibt bzw. wiederverwendet wird. 
 
Um eine weitere Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu fördern, wurden auch Mobili-
tätsaspekte als Kriterium mit aufgenommen. So führen Maßnahmen wie z. B. die Integration von 
Stellplätzen für Fahrräder, Lastenfahrräder, eine Mietwagenstation, Car-Sharing, Ladestation für E-
Fahrzeuge zu höherer Punktzahl. 
 
Am Grundstück soll gemäß des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 17.03.2022 zur Vermarktung 
von Geschosswohnungsbaugrundstücken (Session Nr. 1304/2020) ein Erbbaurecht bestellt werden. 
Dabei sind zwingend die im Beschlussvorschlag aufgeführten Konditionen zu akzeptieren. Bietende, 
die in ihren Konzepten die Höhe des Erbbauzinses bzw. die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschrei-
ten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. 
 
Weiterhin sind von den Bietenden die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaschutzleitlinien 
der Stadt Köln (Session Nr. 4286/2021) zu beachten und umzusetzen. 
 
Die Bewertungsmatrix zur Konzeptvergabe ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. Zusam-
menfassend beinhaltet sie folgende Punkte: 
 
Kriterien Punkte 
 
I. Wohnungspolitische Kriterien  
Ein Mix von einem Drittel geförderten 
Wohnungsbau, einem Drittel Studieren-
denwohnungen und einem Drittel frei fi-
nanziertem Wohnungsbau ist nachzuwei-
sen. 
Dies gilt als Muss-Kriterium, so dass Bie-
ter*innen vom Verfahren ausgeschlossen 
werden, die diese Vorgabe nicht erfüllen. 
Eine Punktevergabe entfällt somit. 
 
 
 
(Muss-Kriterium) 
  0 Punkte 
 
 
 
 
 
II. Quartiersbezogene Kriterien –  
Mischung Wohnen 
Konzeptvielfalt, Wohnungsgrößen,  
Wohnungsangebote für Studierende,  
Gemeinschaftsräume, Begegnungsstätte 
 
Maximale Punktzahl insgesamt: 
 
 
 
 
maximal 15 Punkte 
maximal 10 Punkte 
maximal   5 Punkte 
 
30 Punkte 
 
 
III. Ökologische Kriterien 
Verwendung ökologischer Baustoffe  
Photovoltaikanlagen 
Regenwassernutzung 
 
Maximale Punktzahl insgesamt: 
 
 
 
5 Punkte 
5 Punkte 
5 Punkte 
 
15 Punkte 
 
 
IV. Nutzungsmischung Gewerbe

4 
Über den geforderten gewerblichen Anteil 
hinaus keine weitere gewerbliche Nutzung 
und/oder Ateliers für kunstschaffende Per-
sonen. 
 
Über den geforderten Anteil hinaus weitere 
gewerbliche Nutzungen, aber keine Ateli-
ers für kunstschaffende Personen. 
 
Über den geforderten gewerblichen Anteil 
hinaus weitere gewerbliche Nutzungen und 
Ateliers für kunstschaffende Personen oder 
nur Künstler*innen-Ateliers. 
 
 
Maximale Punktzahl: 
 
 
 
0 Punkte  
 
 
 
7,5 Punkte 
 
 
 
15 Punkte 
 
 
15 Punkte 
 
 
V. Städtebauliche Kriterien 
Städtebauliche Einfügung 
Gestaltung Gebäude / Fassade 
Erhalt / Integration der Halle 
 
Maximale Punktzahl insgesamt: 
 
 
 
maximal 10 Punkte 
maximal 10 Punkte 
maximal 10 Punkte 
 
     30 Punkte 
 
VI. Mobilitätskonzepte 
Es werden keine Mobilitätskonzepte ange-
boten. 
Es werden Mobilitätskonzepte angeboten. 
 
Maximale Punktzahl: 
 
 
 
 
                0 Punkte 
              10 Punkte 
 
       10 Punkte 
 
VII. Konditionen Erbbaurecht 
 
 (Muss-Kriterium) 
        0 Punkte 
 
Punkte insgesamt 
 
 
 
    100 Punkte 
 
Anlagen 
- Katasterplan 
- Übersichtsplan 
- Plan – Aufteilung der internen Zuständigkeiten 
- Bewertungsmatrix Konzeptvergabe

Anlage 4 - Bewertungsmatrix

13965 Zeichen

Seite 1 von 8 
 
#  
  
 
  
  
  
  
  
  
  
 
  
  
  
  
  
  
  
 
  
  
  
  
  
  
  
 
  
  
 
 
 
Konzeptvergabe  
 Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld 
Bewertungsmatrix 
 
 
Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlagen-Nr. 2698/2016, wurde das Grund-
stück Teil der Wohnungsbauoffensive. 
Das Grundstück soll im Grundsatz für den öffentlich geförderten Wohnungsbau 
und teilweise für den frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. In Abstim-
mung mit dem Amt für Wohnungswesen fand für das Grundstück eine sozial-
räumliche Bewertung statt, um für das Grundstück das geeignete Maß der Mi-
schung festzulegen. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass die besonderen 
Fördermittel für Flüchtlinge des Landes NRW zum 31.12.2017 ersatzlos gestri-
chen worden sind. Es wurde daher festgelegt, dass auf dem Grundstück im Ge-
samtergebnis 1/3 der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 
1/3 öffentlich geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im 
frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten sind. Die Planungen müssen da-
her die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. 
Es soll ein Mindestanteil von 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung 
geben. 
Die vorhandene Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten und in das 
Vorhaben integriert werden.  
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstücken, dass der*die Erwer-
ber*in die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln umsetzen muss. Dieses wird ver-
traglich vereinbart. 
Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. 
 
I. Wohnungspolitische Kriterien    maximal 0 Punkte 
 
Auf dem Grundstück soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle 
entwickelt werden. 
 
Nach dem Ergebnis einer sozialräumlichen Bewertung ist auf dem Grund-
stück ein Mix von einem Drittel gefördertem Mietwohnungsbau nach För-
derweg A, einem Drittel öffentlich geförderten Studierendenwohnungen 
und einem Drittel im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten (be-
zogen auf die Vollgeschosse für Wohnnutzung).  
 
Bei der Berechnung werden geringfügige Über- bzw. Unterschreitungen 
dieser zwingenden Auflage, die sich aus der Geschossfläche für die 
Wohnnutzung ergeben, toleriert. 
  
Da es sich bei dieser Auflage um ein zwingend zu beachtendes Kriterium 
handelt, werden dafür keine Punkte vergeben. Bietende, die in ihren Kon-
zepten von dieser Vorgabe abweichen, werden vom Verfahren ausge-
schlossen.  
Anlage 4

Seite 2 von 8 
 
 
II. Quartiersbezogene Kriterien - Mischung Wohnen maximal 30 Punkte 
 
Die*der Bieter*in hat ein Konzept vorzulegen, welches unterschiedliche 
Zielgruppen berücksichtigt. Es sollen daher unterschiedliche Wohnungs-
größen angeboten werden (1 - 5 Zimmer-Wohnungen). Darüber hinaus 
sollen Wohnangebote z.B. für WGs für Studierende , für Künstler*innen in-
klusive Ateliers auch nach dem Modell Wohnen und Arbeiten angeboten 
werden. 
 
1. Konzeptvielfalt (Wohnungsmix / unterschiedliche Wohnungsgrößen) 
 
Um unterschiedliche Zielgruppen und Lebensmodelle anzusprechen, sind  
sowohl im öffentlichen als auch im frei finanzierten Mietwohnungsbau ver-
schiedene Wohnungsgrößen anzubieten. 
 
1. Es werden nur Wohnungen mit einer 
Größe von einem Zimmer plus Küche, 
Diele, Bad angeboten. 
0 Punkte 
2. Es werden Wohnungen mit einer Größe 
von bis zu zwei Zimmern plus Küche, 
Diele, Bad angeboten. 
2,5 Punkte 
3. Es werden Wohnungen unterschiedlicher 
Größe von bis zu drei Zimmern plus Kü-
che, Diele, Bad angeboten. 
5 Punkte 
4. Es werden Wohnungen unterschiedlicher 
Größe von bis zu vier Zimmern plus Kü-
che, Diele, Bad angeboten. 
10 Punkte 
5. Es werden Co-Housing Konzepte und/oder 
Wohnungen unterschiedlicher Größe auch 
mit mehr als vier Zimmern plus Küche, 
Diele, Bad angeboten. 
15 Punkte 
 
2. Wohnraum für Studierende 
 
In Ehrenfeld gibt es einen Mangel an Wohnraum für Studierende. Die*der 
Bieter*in soll daher für Studierende Angebote für Appartements (1-Zim-
mer) als auch für Wohngemeinschaften bzw. Wohngruppen unterbreiten. 
 
1.  Für Studierende werden Appartements 
(1-Zimmer) angeboten.  
5 Punkte 
2.  Es werden für Studierende auch Angebote in 
Wohngemeinschaften und/oder Wohngruppen 
unterbreitet 
10 Punkte 
 
 
Quartierscafé, Bege gnungsräume 
 
Die*der Bieter*in soll ein Konzept vorlegen, welches Begegnungsräume 
für nachbarschaftliche Kommunikation berücksichtigt. Es ist gewünscht,

Seite 3 von 8 
im Erdgeschoss (im vorderen Grundstücksbereich direkt an der Alpener-
straße) ein Quartierscafé, eine nachbarschaftliche Begegnungsstätte oder 
ähnliches einzurichten. 
 
1.  Es wird kein Quartierscafé oder Begegnungs-
stätte angeboten. 
0 Punkte 
2.  Es wird im Erdgeschoss ein Quartierscafé oder 
eine nachbarschaftliche Begegnungsstätte ange-
boten. 
5 Punkte 
 
 
III. Ökologische Kriterien           maximal 15 Punkte 
 
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 soll 
die Bebauung auf dem Grundstück nachhaltige Gesichtspunkte berück-
sichtigen. Dabei sollen bevorzugt ökologische Baustoffe verwendet, sowie 
Photovoltaikanlagen eingeplant werden und eine Regenwassernutzung 
stattfinden. Die/der Bieter*in soll daher die genannten Punkte in ihrem/sei-
nem Konzept berücksichtigen. 
Werden Flachdächer (Dachneigung 0-5°) vorgesehen, muss eine Dach-
begrünung berücksichtigt werden. 
 
1. Verwendung ökologischer Baustoffe 
 
1. Es werden keine ökologischen Baustoffe verwen-
det. 
0 Punkte 
2.  Es werden ökologische Baustoffe oder nachwach-
sende Rohstoffe verwendet bzw. vorhandene Bau-
materialien wieder verwendet. 
5 Punkte 
 
2. Photovoltaikanlagen 
 
1.  Es werden keine Photovoltaikanlagen angebo-
ten. 
0 Punkte 
2.  Es werden Photovoltaikanlagen angeboten. 5 Punkte 
 
 
3. Regenwassernutzung 
 
1.  Es wird keine Regenwassernutzung geplant. 0 Punkte 
2.  Es wird die Möglichkeit zur Regenwassernut-
zung eingeplant. 
5 Punkte

Seite 4 von 8 
 
IV. Nutzungsmischung - Gewerbe                        maximal 15 Punkte 
 
Es sollen mindestens 25% an gewerblicher / soziokultureller Mischung ge-
ben, zum Teil auch öffentlich nutzbar. 
Das Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 63470/08 als Mischgebiet fest-
gesetzt. Um eine Nutzungsmischung auf dem Grundstück sicherzustellen, 
ist in einem Baukörper, z.B. auf dem vorderen Grundstücksteil an der Al-
penerstraße im Erdgeschoss und im 1. OG komplett oder in Teilen in der 
zu erhaltenden Artilleriehalle eine gewerbliche Nutzung vorzusehen. 
Hierzu können auch Künstler*innen-Ateliers oder ein Quartierscafé gehö-
ren (siehe auch Punkt II Quartiersbezogene Kriterien).  
Bieter*innen, die mit ihrem/seinem Konzept von dieser Muss-Vorgabe ab-
weichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.  
Darüber hinaus wird es begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen in-
tegriert werden. Hier sind insbesondere Ateliers für kunstschaffende Per-
sonen zu nennen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt.  
Es können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbei-
ten bevorzugt für Künstler*innen mit Ateliers gemacht werden.  
 
1.  Es wird über den geforderten gewerblichen 
Anteil (25%) hinaus keine weitere gewerbliche 
Nutzung und/oder Ateliers für kunstschaffende 
Personen angeboten. 
0 Punkte 
2.  Es werden über den geforderten Anteil (25%) 
hinaus weitere gewerbliche Nutzungen, aber 
keine Ateliers für kunstschaffende Personen 
angeboten. 
7,5 Punkte 
3.  Es werden über den geforderten gewerblichen 
Anteil (25%) hinaus weitere gewerbliche Nut-
zungen und Ateliers für kunstschaffende Per-
sonen oder nur Künstler*innen-Ateliers ange-
boten. 
15 Punkte 
 
 
 
V. Städtebauliche Kriterien                    maximal 30 Punkte 
 
1. Städtebauliche Einfügung 
 
Dem Entwurf sollen als zukünftige Ausnutzungskennziffern eine GRZ 1 
von 0,4 sowie eine GFZ von 1,2 zugrunde gelegt werden.  
Auf dem Vordergrundstück an der Alpenerstraße befindet sich ein älteres,

Seite 5 von 8 
sanierungsbedürftiges und nicht unter Denkmalschutz stehendes Zweifa-
milienhaus. Das Haus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen 
an ein zeitgerechtes Wohnen und soll niedergelegt werden. Das Grund-
stück steht dann für eine neue Bebauung, die sich an der vorhandenen 
Bestandsbebauung in der Nachbarschaft orientieren und einfügen muss, 
zur Verfügung. Die Bebauung an der Alpenerstraße muss zwingend die 
Traufhöhe der Nachbarbebauung Alpenerstraße 16 aufnehmen. Darüber 
hinaus kann ein weiteres Nichtvollgeschoss errichtet werden.  
Im Blockinnenbereich ist die bestehende Backsteinhalle (sogenannte Artil-
leriehalle) komplett oder teilweise zu erhalten (siehe V. 3). Es ist möglich, 
die Backsteinhalle in die Bebauung zu integrieren und eventuell bis zur 
Höhe der bestehenden Nachbarbebauung Alpenerstraße 8-14b aufzusto-
cken. Geringfügige Überschreitungen bis zu 0,5 m sind erlaubt. Die Stell-
plätze sind in einer Tiefgarage vorzusehen. 
 
1.  Die oben genannten städtebaulichen Para-
meter werden nicht berücksichtigt bzw. 
überschritten. 
0 Punkte 
2.  Die oben genannten städtebaulichen Para-
meter werden unterschritten. 
5 Punkte 
3.  Die oben genannten städtebaulichen Para-
meter werden in Gänze berücksichtigt. 
10 Punkte 
 
2. Gestaltung Gebäude / Fassade 
 
Es wird eine ansprechende und qualitätsvolle Gestaltung der Gebäude 
und Fassaden gewünscht.  
 
1.  Keine besondere Gestaltung der Gebäude 
und Fassaden. 
0 Punkte 
2 . Besondere Gestaltung der Gebäude und 
Fassaden. 
5 Punkte 
3. Außergewöhnliche Gestaltung der Ge-
bäude und Fassaden. 
10 Punkte 
 
3. Erhalt der bestehenden Backsteinhalle  
 
Auf dem hinteren Grundstücksanteil befindet sich eine Backsteinhalle aus 
dem Jahr 1879, bei der es sich um ein ehemaliges preußisches Artillerie-
wagenhaus handelt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die 
Backsteinhalle gilt als ein identitätsstiftendes Gebäude für Ehrenfeld und 
ist daher in Gänze oder mindestens teilweise zu erhalten und in das Vor-
haben zu integrieren. Für den Erhalt der Halle und die Integration in die 
Planung werden daher keine zusätzlichen Punkte vergeben, da es sich

Seite 6 von 8 
um ein Muss-Kriterium handelt. Bieter*innen, die in ihrem/seinem Konzept 
von dieser Vorgabe abweichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. 
 
Es werden jedoch zusätzliche Punkte vergeben, je nachdem wie viel von 
der Halle erhalten bleibt, bezogen darauf wie viel von der Backsteinfas-
sade der Halle äußerlich erhalten bleibt und wiederverwendet wird. 
 
1.  Die Backsteinfassade der Halle wird in 
großen Teilen erhalten, wiederverwendet 
und in die Planungen integriert. 
5 Punkte 
2.  Die Backsteinfassade der Halle wird na-
hezu komplett erhalten, wiederverwendet 
und in die Planung integriert. 
10 Punkte 
 
 
VI. Mobilitätskonzepte                                            maximal 10 Punkte 
 
Maßnahmen und Konzepte, wie z.B. die Integration von Stellplätzen für 
Fahrräder, Lastenfahrräder, eine  Mietfahrradstation, Car-Sharing, La-
destation für Elektrofahrzeug, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Re-
duzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen, werden mit 
Punkten bewertet. 
 
1.  Es werden keine Konzepte und Maßnahmen 
zur Reduzierung des MIV angeboten.  
0 Punkte 
2.  Es werden Konzepte und Maßnahmen zur Re-
duzierung des MIV angeboten. 
10 Punkte 
 
 
VII.  Konditionen Erbbaurecht                               0 Punkte    
 
Am Grundstück wird nach Maßgabe des Grundsatzbeschlusses des Ra-
tes vom 17.03.2022 (Session Nr. 1304/2022) ein Erbbaurecht bestellt. Da-
bei sind zwingend die nachfolgend aufgeführten Konditionen zu akzeptie-
ren. Bietende, die in ihren Konzepten die Höhe des Erbbauzinses bzw. 
die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschreiten, w erden vom Verfahren 
ausgeschlossen. 
  
 Erbbauzinsen p.a. 80.116,50 € (entspricht 1,5 
% des  Verkehrswertes. Ab dem 
61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 
4 % p.a. )

Seite 7 von 8 
 Laufzeit des Erbbaurechtes 80 Jahre 
 
 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: 
 
Kriterien Punkte 
 
I. Wohnungspolitische Kriterien  
Ein Mix von einem Drittel geförderten 
Wohnungsbau, einem Drittel Studieren-
denwohnungen und einem Drittel frei fi-
nanziertem Wohnungsbau ist nachzuwei-
sen. 
Dies gilt als Muss-Kriterium, so dass Bie-
ter*innen vom Verfahren ausgeschlossen 
werden, die diese Vorgabe nicht erfüllen. 
Eine Punktevergabe entfällt somit. 
 
 
 
(Muss-Kriterium) 
  0 Punkte 
 
 
 
 
 
II. Quartiersbezogene Kriterien –  
Mischung Wohnen 
Konzeptvielfalt, Wohnungsgrößen,  
Wohnungsangebote für Studierende,  
Gemeinschaftsräume, Begegnungsstätte 
 
Maximale Punktzahl insgesamt: 
 
 
 
 
maximal 15 Punkte 
maximal 10 Punkte 
maximal   5 Punkte 
 
30 Punkte 
 
 
III. Ökologische Kriterien 
Verwendung ökologischer Baustoffe  
Photovoltaikanlagen 
Regenwassernutzung 
 
Maximale Punktzahl insgesamt: 
 
 
 
5 Punkte 
5 Punkte 
5 Punkte 
 
15 Punkte 
 
 
IV. Nutzungsmischung Gewerbe 
Über den geforderten gewerblichen Anteil 
hinaus keine weitere gewerbliche Nut-
zung und/oder Ateliers für kunstschaf-
fende Personen. 
 
Über den geforderten Anteil hinaus wei-
tere gewerbliche Nutzungen, aber keine 
Ateliers für kunstschaffende Personen. 
 
Über den geforderten gewerblichen Anteil 
hinaus weitere gewerbliche Nutzungen 
 
 
 
0 Punkte  
 
 
 
7,5 Punkte 
 
 
 
15 Punkte

Seite 8 von 8 
und Ateliers für kunstschaffende Perso-
nen oder nur Künstler*innen-Ateliers. 
 
 
Maximale Punktzahl: 
 
 
 
15 Punkte 
 
 
V. Städtebauliche Kriterien 
Städtebauliche Einfügung 
Gestaltung Gebäude / Fassade 
Erhalt / Integration der Halle 
 
Maximale Punktzahl insgesamt: 
 
 
 
maximal 10 Punkte 
maximal 10 Punkte 
maximal 10 Punkte 
 
     30 Punkte 
 
VI. Mobilitätskonzepte 
Es werden keine Mobilitätskonzepte an-
geboten. 
Es werden Mobilitätskonzepte angeboten. 
 
Maximale Punktzahl: 
 
 
 
 
                0 Punkte 
              10 Punkte 
 
     10 Punkte 
 
VII. Konditionen Erbbaurecht 
 
 (Muss-Kriterium) 
       0 Punkte 
 
Punkte insgesamt 
 
 
 
    100 Punkte

Beratungsverlauf (3)

22.08.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
Anhörung (BV)
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
2208/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.08.2022
Erstellt
11.07.2022 15:41