Vermarktung Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld, Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2208/2022 vom 08.08.2022
Stand: Am 22.08.2022 im Liegenschaftsausschuss zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Anlage 2 - Übersichtsplan
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Anlage 1 - Katasterplan
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Anlage 4 - Bewertungsmatrix
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Seite 1 von 8 # Konzeptvergabe Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld Bewertungsmatrix Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlagen-Nr. 2698/2016, wurde das Grund- stück Teil der Wohnungsbauoffensive. Das Grundstück soll im Grundsatz für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und teilweise für den frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. In Abstim- mung mit dem Amt für Wohnungswesen fand für das Grundstück eine sozial- räumliche Bewertung statt, um für das Grundstück das geeignete Maß der Mi- schung festzulegen. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass die besonderen Fördermittel für Flüchtlinge des Landes NRW zum 31.12.2017 ersatzlos gestri- chen worden sind. Es wurde daher festgelegt, dass auf dem Grundstück im Ge- samtergebnis 1/3 der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 1/3 öffentlich geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten sind. Die Planungen müssen da- her die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. Es soll ein Mindestanteil von 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben. Die vorhandene Artilleriehalle soll komplett oder teilweise erhalten und in das Vorhaben integriert werden. Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstücken, dass der*die Erwer- ber*in die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln umsetzen muss. Dieses wird ver- traglich vereinbart. Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. I. Wohnungspolitische Kriterien maximal 0 Punkte Auf dem Grundstück soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle entwickelt werden. Nach dem Ergebnis einer sozialräumlichen Bewertung ist auf dem Grund- stück ein Mix von einem Drittel gefördertem Mietwohnungsbau nach För- derweg A, einem Drittel öffentlich geförderten Studierendenwohnungen und einem Drittel im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten (be- zogen auf die Vollgeschosse für Wohnnutzung). Bei der Berechnung werden geringfügige Über- bzw. Unterschreitungen dieser zwingenden Auflage, die sich aus der Geschossfläche für die Wohnnutzung ergeben, toleriert. Da es sich bei dieser Auflage um ein zwingend zu beachtendes Kriterium handelt, werden dafür keine Punkte vergeben. Bietende, die in ihren Kon- zepten von dieser Vorgabe abweichen, werden vom Verfahren ausge- schlossen. Anlage 4 Seite 2 von 8 II. Quartiersbezogene Kriterien - Mischung Wohnen maximal 30 Punkte Die*der Bieter*in hat ein Konzept vorzulegen, welches unterschiedliche Zielgruppen berücksichtigt. Es sollen daher unterschiedliche Wohnungs- größen angeboten werden (1 - 5 Zimmer-Wohnungen). Darüber hinaus sollen Wohnangebote z.B. für WGs für Studierende , für Künstler*innen in- klusive Ateliers auch nach dem Modell Wohnen und Arbeiten angeboten werden. 1. Konzeptvielfalt (Wohnungsmix / unterschiedliche Wohnungsgrößen) Um unterschiedliche Zielgruppen und Lebensmodelle anzusprechen, sind sowohl im öffentlichen als auch im frei finanzierten Mietwohnungsbau ver- schiedene Wohnungsgrößen anzubieten. 1. Es werden nur Wohnungen mit einer Größe von einem Zimmer plus Küche, Diele, Bad angeboten. 0 Punkte 2. Es werden Wohnungen mit einer Größe von bis zu zwei Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten. 2,5 Punkte 3. Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe von bis zu drei Zimmern plus Kü- che, Diele, Bad angeboten. 5 Punkte 4. Es werden Wohnungen unterschiedlicher Größe von bis zu vier Zimmern plus Kü- che, Diele, Bad angeboten. 10 Punkte 5. Es werden Co-Housing Konzepte und/oder Wohnungen unterschiedlicher Größe auch mit mehr als vier Zimmern plus Küche, Diele, Bad angeboten. 15 Punkte 2. Wohnraum für Studierende In Ehrenfeld gibt es einen Mangel an Wohnraum für Studierende. Die*der Bieter*in soll daher für Studierende Angebote für Appartements (1-Zim- mer) als auch für Wohngemeinschaften bzw. Wohngruppen unterbreiten. 1. Für Studierende werden Appartements (1-Zimmer) angeboten. 5 Punkte 2. Es werden für Studierende auch Angebote in Wohngemeinschaften und/oder Wohngruppen unterbreitet 10 Punkte Quartierscafé, Bege gnungsräume Die*der Bieter*in soll ein Konzept vorlegen, welches Begegnungsräume für nachbarschaftliche Kommunikation berücksichtigt. Es ist gewünscht, Seite 3 von 8 im Erdgeschoss (im vorderen Grundstücksbereich direkt an der Alpener- straße) ein Quartierscafé, eine nachbarschaftliche Begegnungsstätte oder ähnliches einzurichten. 1. Es wird kein Quartierscafé oder Begegnungs- stätte angeboten. 0 Punkte 2. Es wird im Erdgeschoss ein Quartierscafé oder eine nachbarschaftliche Begegnungsstätte ange- boten. 5 Punkte III. Ökologische Kriterien maximal 15 Punkte Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017 soll die Bebauung auf dem Grundstück nachhaltige Gesichtspunkte berück- sichtigen. Dabei sollen bevorzugt ökologische Baustoffe verwendet, sowie Photovoltaikanlagen eingeplant werden und eine Regenwassernutzung stattfinden. Die/der Bieter*in soll daher die genannten Punkte in ihrem/sei- nem Konzept berücksichtigen. Werden Flachdächer (Dachneigung 0-5°) vorgesehen, muss eine Dach- begrünung berücksichtigt werden. 1. Verwendung ökologischer Baustoffe 1. Es werden keine ökologischen Baustoffe verwen- det. 0 Punkte 2. Es werden ökologische Baustoffe oder nachwach- sende Rohstoffe verwendet bzw. vorhandene Bau- materialien wieder verwendet. 5 Punkte 2. Photovoltaikanlagen 1. Es werden keine Photovoltaikanlagen angebo- ten. 0 Punkte 2. Es werden Photovoltaikanlagen angeboten. 5 Punkte 3. Regenwassernutzung 1. Es wird keine Regenwassernutzung geplant. 0 Punkte 2. Es wird die Möglichkeit zur Regenwassernut- zung eingeplant. 5 Punkte Seite 4 von 8 IV. Nutzungsmischung - Gewerbe maximal 15 Punkte Es sollen mindestens 25% an gewerblicher / soziokultureller Mischung ge- ben, zum Teil auch öffentlich nutzbar. Das Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 63470/08 als Mischgebiet fest- gesetzt. Um eine Nutzungsmischung auf dem Grundstück sicherzustellen, ist in einem Baukörper, z.B. auf dem vorderen Grundstücksteil an der Al- penerstraße im Erdgeschoss und im 1. OG komplett oder in Teilen in der zu erhaltenden Artilleriehalle eine gewerbliche Nutzung vorzusehen. Hierzu können auch Künstler*innen-Ateliers oder ein Quartierscafé gehö- ren (siehe auch Punkt II Quartiersbezogene Kriterien). Bieter*innen, die mit ihrem/seinem Konzept von dieser Muss-Vorgabe ab- weichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Darüber hinaus wird es begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen in- tegriert werden. Hier sind insbesondere Ateliers für kunstschaffende Per- sonen zu nennen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt. Es können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbei- ten bevorzugt für Künstler*innen mit Ateliers gemacht werden. 1. Es wird über den geforderten gewerblichen Anteil (25%) hinaus keine weitere gewerbliche Nutzung und/oder Ateliers für kunstschaffende Personen angeboten. 0 Punkte 2. Es werden über den geforderten Anteil (25%) hinaus weitere gewerbliche Nutzungen, aber keine Ateliers für kunstschaffende Personen angeboten. 7,5 Punkte 3. Es werden über den geforderten gewerblichen Anteil (25%) hinaus weitere gewerbliche Nut- zungen und Ateliers für kunstschaffende Per- sonen oder nur Künstler*innen-Ateliers ange- boten. 15 Punkte V. Städtebauliche Kriterien maximal 30 Punkte 1. Städtebauliche Einfügung Dem Entwurf sollen als zukünftige Ausnutzungskennziffern eine GRZ 1 von 0,4 sowie eine GFZ von 1,2 zugrunde gelegt werden. Auf dem Vordergrundstück an der Alpenerstraße befindet sich ein älteres, Seite 5 von 8 sanierungsbedürftiges und nicht unter Denkmalschutz stehendes Zweifa- milienhaus. Das Haus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein zeitgerechtes Wohnen und soll niedergelegt werden. Das Grund- stück steht dann für eine neue Bebauung, die sich an der vorhandenen Bestandsbebauung in der Nachbarschaft orientieren und einfügen muss, zur Verfügung. Die Bebauung an der Alpenerstraße muss zwingend die Traufhöhe der Nachbarbebauung Alpenerstraße 16 aufnehmen. Darüber hinaus kann ein weiteres Nichtvollgeschoss errichtet werden. Im Blockinnenbereich ist die bestehende Backsteinhalle (sogenannte Artil- leriehalle) komplett oder teilweise zu erhalten (siehe V. 3). Es ist möglich, die Backsteinhalle in die Bebauung zu integrieren und eventuell bis zur Höhe der bestehenden Nachbarbebauung Alpenerstraße 8-14b aufzusto- cken. Geringfügige Überschreitungen bis zu 0,5 m sind erlaubt. Die Stell- plätze sind in einer Tiefgarage vorzusehen. 1. Die oben genannten städtebaulichen Para- meter werden nicht berücksichtigt bzw. überschritten. 0 Punkte 2. Die oben genannten städtebaulichen Para- meter werden unterschritten. 5 Punkte 3. Die oben genannten städtebaulichen Para- meter werden in Gänze berücksichtigt. 10 Punkte 2. Gestaltung Gebäude / Fassade Es wird eine ansprechende und qualitätsvolle Gestaltung der Gebäude und Fassaden gewünscht. 1. Keine besondere Gestaltung der Gebäude und Fassaden. 0 Punkte 2 . Besondere Gestaltung der Gebäude und Fassaden. 5 Punkte 3. Außergewöhnliche Gestaltung der Ge- bäude und Fassaden. 10 Punkte 3. Erhalt der bestehenden Backsteinhalle Auf dem hinteren Grundstücksanteil befindet sich eine Backsteinhalle aus dem Jahr 1879, bei der es sich um ein ehemaliges preußisches Artillerie- wagenhaus handelt. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die Backsteinhalle gilt als ein identitätsstiftendes Gebäude für Ehrenfeld und ist daher in Gänze oder mindestens teilweise zu erhalten und in das Vor- haben zu integrieren. Für den Erhalt der Halle und die Integration in die Planung werden daher keine zusätzlichen Punkte vergeben, da es sich Seite 6 von 8 um ein Muss-Kriterium handelt. Bieter*innen, die in ihrem/seinem Konzept von dieser Vorgabe abweichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Es werden jedoch zusätzliche Punkte vergeben, je nachdem wie viel von der Halle erhalten bleibt, bezogen darauf wie viel von der Backsteinfas- sade der Halle äußerlich erhalten bleibt und wiederverwendet wird. 1. Die Backsteinfassade der Halle wird in großen Teilen erhalten, wiederverwendet und in die Planungen integriert. 5 Punkte 2. Die Backsteinfassade der Halle wird na- hezu komplett erhalten, wiederverwendet und in die Planung integriert. 10 Punkte VI. Mobilitätskonzepte maximal 10 Punkte Maßnahmen und Konzepte, wie z.B. die Integration von Stellplätzen für Fahrräder, Lastenfahrräder, eine Mietfahrradstation, Car-Sharing, La- destation für Elektrofahrzeug, die für die zukünftigen Nutzer zu einer Re- duzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) führen, werden mit Punkten bewertet. 1. Es werden keine Konzepte und Maßnahmen zur Reduzierung des MIV angeboten. 0 Punkte 2. Es werden Konzepte und Maßnahmen zur Re- duzierung des MIV angeboten. 10 Punkte VII. Konditionen Erbbaurecht 0 Punkte Am Grundstück wird nach Maßgabe des Grundsatzbeschlusses des Ra- tes vom 17.03.2022 (Session Nr. 1304/2022) ein Erbbaurecht bestellt. Da- bei sind zwingend die nachfolgend aufgeführten Konditionen zu akzeptie- ren. Bietende, die in ihren Konzepten die Höhe des Erbbauzinses bzw. die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschreiten, w erden vom Verfahren ausgeschlossen. Erbbauzinsen p.a. 80.116,50 € (entspricht 1,5 % des Verkehrswertes. Ab dem 61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 4 % p.a. ) Seite 7 von 8 Laufzeit des Erbbaurechtes 80 Jahre Zusammenfassung Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: Kriterien Punkte I. Wohnungspolitische Kriterien Ein Mix von einem Drittel geförderten Wohnungsbau, einem Drittel Studieren- denwohnungen und einem Drittel frei fi- nanziertem Wohnungsbau ist nachzuwei- sen. Dies gilt als Muss-Kriterium, so dass Bie- ter*innen vom Verfahren ausgeschlossen werden, die diese Vorgabe nicht erfüllen. Eine Punktevergabe entfällt somit. (Muss-Kriterium) 0 Punkte II. Quartiersbezogene Kriterien – Mischung Wohnen Konzeptvielfalt, Wohnungsgrößen, Wohnungsangebote für Studierende, Gemeinschaftsräume, Begegnungsstätte Maximale Punktzahl insgesamt: maximal 15 Punkte maximal 10 Punkte maximal 5 Punkte 30 Punkte III. Ökologische Kriterien Verwendung ökologischer Baustoffe Photovoltaikanlagen Regenwassernutzung Maximale Punktzahl insgesamt: 5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte 15 Punkte IV. Nutzungsmischung Gewerbe Über den geforderten gewerblichen Anteil hinaus keine weitere gewerbliche Nut- zung und/oder Ateliers für kunstschaf- fende Personen. Über den geforderten Anteil hinaus wei- tere gewerbliche Nutzungen, aber keine Ateliers für kunstschaffende Personen. Über den geforderten gewerblichen Anteil hinaus weitere gewerbliche Nutzungen 0 Punkte 7,5 Punkte 15 Punkte Seite 8 von 8 und Ateliers für kunstschaffende Perso- nen oder nur Künstler*innen-Ateliers. Maximale Punktzahl: 15 Punkte V. Städtebauliche Kriterien Städtebauliche Einfügung Gestaltung Gebäude / Fassade Erhalt / Integration der Halle Maximale Punktzahl insgesamt: maximal 10 Punkte maximal 10 Punkte maximal 10 Punkte 30 Punkte VI. Mobilitätskonzepte Es werden keine Mobilitätskonzepte an- geboten. Es werden Mobilitätskonzepte angeboten. Maximale Punktzahl: 0 Punkte 10 Punkte 10 Punkte VII. Konditionen Erbbaurecht (Muss-Kriterium) 0 Punkte Punkte insgesamt 100 Punkte -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230-1 Ci Vorlagen-Nummer 2208/2022 Freigabedatum 08.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vermarktung Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld, Bewertungskriterien der Konzeptausschreibung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Bestel- lung eines Erbbaurechts am städtischen Grundstück Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld nach Maßgabe der in Anlage 4 dargestellten Bewertungsmatrix. In einem Workshop, zu welchem die im Liegenschaftsausschuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen jeweils zwei Vertreter*innen entsenden, wird dann eine Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen festgelegt, über die der Rat nach Vorberatung im Liegenschaftsausschuss dann ab- schließend entscheidet. Grundstück: Alpenerstraße 4 – 6 in Köln-Ehrenfeld (siehe Anlagen 1 und 2) Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 407 Größe: 5.292 m² Erbbauzins: 80.116,50 € p. a. (entspricht 1,5 % des nutzungsorientierten Verkehrswertes. Ab dem 61. Jahr gilt ein Erbbauzins von 4 % p.a.) Laufzeit: 80 Jahre Besondere Bedingungen: Auf dem Grundstück sind insgesamt 1/3 der Wohnungen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, 1/3 öffentlich geförderte Wohnungen für Studierende und 1/3 der Wohnungen im frei finanzierten Mietwohnungsbau zu errichten. Die Planungen müssen deshalb die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. Es soll einen Mindestanteil von 25% an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben. Die vorhandene Artilleriehalle von 1879 muss komplett oder teilweise erhalten und in das Vorhaben integriert werden. Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 (1775/2016) beschlossen, Grundstücke zum Zweck des Wohnungsbaus zukünftig grundsätzlich nach Konzeptqualität zu veräußern. Eine Direktvergabe kommt nur ausnahmsweise in Betracht und setzt das Vorliegen eines Alleinstellungsmerkmals vo- raus. Mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) hat der Rat zusätzlich die Wohnungsbauoffensive be- schlossen und in einem ersten Schritt 12 Grundstücke ausgewählt, die vorrangig für eine Wohnbe- bauung herangezogen werden sollen. Das Grundstück Alpenerstraße 4-6 wurde unter der Ziffer 4.02 in diese Liste aufgenommen und soll nun im Rahmen einer Konzeptausschreibung für eine überwie- gend wohnwirtschaftliche Nutzung vermarktet werden. Am 15.11.2019 hat der Liegenschaftsausschuss u.a. festgelegt, dass die auf dem Grundstück im hin- teren Bereich befindliche Artilleriehalle komplett oder teilweise erhalten bleiben soll sowie dass ein Wohnmix von einem Drittel gefördertem Wohnungsbau, einem Drittel geförderten Studierendenwoh- nungen und einem Drittel freifinanziertem Wohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren ist (1136/2019). Weiter sollen Bietende, die in ihrem Konzept diese Muss-Kriterien nicht erfüllen, vom Verfahren ausgeschlossen werden. Auch sah der Beschluss des Liegenschaftsausschusses vor, dass zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet wird, der Fachleute des Liegen- schaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören. Die Verwaltung schlägt im Beschlusstenor abweichend von diesem Beschluss vor, dass ein Workshop mit von den stimmberechtigten Fraktionen im Liegen- schaftsausschuss bestimmten Personen die eingereichten Bewerbungen sichtet eine Rangfolge vor- schlägt. Dies entspricht der bewährten Praxis bei jüngeren Vergabeverfahren. Auf dem vorderen, kleineren Grundstücksanteil (612 m²), der von der Liegenschaftsverwaltung ver- waltet wird, befindet sich ein älteres, sanierungsbedürftiges, nicht unter Denkmalschutz stehendes Zweifamilienhaus. Das Objekt entspricht nicht mehr dem heutigen Mietstandard und soll niedergelegt werden. Die Wohnung im Erdgeschoss ist noch vermietet, den Mieter*innen wird jedoch von der Stadt eine Ersatzwohnung angeboten. Die Wohnung im 1. Obergeschoss steht bereits leer. Auf dem hinteren Grundstücksanteil (4.680 m²) befindet sich derzeit die o. e. nicht unter Denkmal- schutz stehende ehemalige Artilleriehalle. Dieser Grundstücksteil steht im Sondervermögen der Büh- nen Köln und wird derzeit als Lagerhalle genutzt (Aufteilung siehe Anlage 3). Für das Konzept werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. Dabei werden quartiersbezogene Kriterien wie Konzeptvielfalt hinsichtlich des Wohnungsmixes und der Wohnungsgrößen sowie des Wohnungsangebotes speziell für Studierende und die Schaffung einer Begegnungsstätte z. B. in Form eines Quartierscafés berücksichtigt. Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sind auch ökologische Kriterien aufgenommen wor- den. So werden die Verwendung von ökologischen Baustoffen, die Integration von Photovoltaikanla- gen sowie die Planung einer Regenwassernutzung besonders honoriert und mit zusätzlichen Punkten bewertet. Es soll zudem mindestens 25 % an gewerblicher / soziokultureller Mischung geben, zum Teil auch öffentlich nutzbar. Es wird begrüßt, wenn weitere gewerbliche Nutzungen integriert werden. Hier sind insbesondere Künstler*innen-Ateliers zu nennen, für die es in Ehrenfeld eine starke Nachfrage gibt. So können auch Angebote für eine Kombination von Wohnen und Arbeiten bevorzugt für Künst- ler*innen mit Ateliers gemacht werden. Ein besonderer Wert wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt auch auf die Beachtung und Einhaltung städtebaulicher Kriterien gelegt. So können hier einige Punkte für eine Einfügung der Bau- körper in das Quartier unter Berücksichtigung der Einhaltung der vorgegebenen städtebaulichen Pa- rameter, der Gestaltung der Gebäude und Fassaden sowie die Berücksichtigung einer vorgegebenen 3 Quote für die Integration von Gewerbe in die Planungen vergeben werden. Dies betrifft in erster Linie das Vordergrundstück an der Alpenerstraße, auf dem sich das o. e Zweifamilienhaus befindet. Zudem werden zusätzliche Punkte vergeben, je nachdem wie viel von der Artilleriehalle erhalten bleibt. Dabei wird sich drauf bezogen, wie viel von der Backsteinfassade der Halle äußerlich erhalten bleibt bzw. wiederverwendet wird. Um eine weitere Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu fördern, wurden auch Mobili- tätsaspekte als Kriterium mit aufgenommen. So führen Maßnahmen wie z. B. die Integration von Stellplätzen für Fahrräder, Lastenfahrräder, eine Mietwagenstation, Car-Sharing, Ladestation für E- Fahrzeuge zu höherer Punktzahl. Am Grundstück soll gemäß des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 17.03.2022 zur Vermarktung von Geschosswohnungsbaugrundstücken (Session Nr. 1304/2020) ein Erbbaurecht bestellt werden. Dabei sind zwingend die im Beschlussvorschlag aufgeführten Konditionen zu akzeptieren. Bietende, die in ihren Konzepten die Höhe des Erbbauzinses bzw. die Laufzeit des Erbbaurechtes unterschrei- ten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Weiterhin sind von den Bietenden die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (Session Nr. 4286/2021) zu beachten und umzusetzen. Die Bewertungsmatrix zur Konzeptvergabe ist der Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt. Zusam- menfassend beinhaltet sie folgende Punkte: Kriterien Punkte I. Wohnungspolitische Kriterien Ein Mix von einem Drittel geförderten Wohnungsbau, einem Drittel Studieren- denwohnungen und einem Drittel frei fi- nanziertem Wohnungsbau ist nachzuwei- sen. Dies gilt als Muss-Kriterium, so dass Bie- ter*innen vom Verfahren ausgeschlossen werden, die diese Vorgabe nicht erfüllen. Eine Punktevergabe entfällt somit. (Muss-Kriterium) 0 Punkte II. Quartiersbezogene Kriterien – Mischung Wohnen Konzeptvielfalt, Wohnungsgrößen, Wohnungsangebote für Studierende, Gemeinschaftsräume, Begegnungsstätte Maximale Punktzahl insgesamt: maximal 15 Punkte maximal 10 Punkte maximal 5 Punkte 30 Punkte III. Ökologische Kriterien Verwendung ökologischer Baustoffe Photovoltaikanlagen Regenwassernutzung Maximale Punktzahl insgesamt: 5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte 15 Punkte IV. Nutzungsmischung Gewerbe 4 Über den geforderten gewerblichen Anteil hinaus keine weitere gewerbliche Nutzung und/oder Ateliers für kunstschaffende Per- sonen. Über den geforderten Anteil hinaus weitere gewerbliche Nutzungen, aber keine Ateli- ers für kunstschaffende Personen. Über den geforderten gewerblichen Anteil hinaus weitere gewerbliche Nutzungen und Ateliers für kunstschaffende Personen oder nur Künstler*innen-Ateliers. Maximale Punktzahl: 0 Punkte 7,5 Punkte 15 Punkte 15 Punkte V. Städtebauliche Kriterien Städtebauliche Einfügung Gestaltung Gebäude / Fassade Erhalt / Integration der Halle Maximale Punktzahl insgesamt: maximal 10 Punkte maximal 10 Punkte maximal 10 Punkte 30 Punkte VI. Mobilitätskonzepte Es werden keine Mobilitätskonzepte ange- boten. Es werden Mobilitätskonzepte angeboten. Maximale Punktzahl: 0 Punkte 10 Punkte 10 Punkte VII. Konditionen Erbbaurecht (Muss-Kriterium) 0 Punkte Punkte insgesamt 100 Punkte Anlagen - Katasterplan - Übersichtsplan - Plan – Aufteilung der internen Zuständigkeiten - Bewertungsmatrix Konzeptvergabe -
Anlage 3 - Plan Aufteilung der internen Zuständigkeiten
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Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
© Stadt Köln, Amt 23, 14.07.2022
Beratungsverlauf
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22.08.2022 zuletzt
TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: zurückgestellt -
Termin unbekannt
Sitzung
Entscheidung. -
Termin unbekannt
Sitzung
Anhörung (BV).
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