2398/2022
Escher Straße Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 682 Vorlagen-Nummer 2398/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Escher Straße Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 27.01.2022 Beschluss: ,,Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der nord-östlichen Seite der Escher Str. zwischen Liebigstraße und Geldernstraße geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahren für die Verkehrsteilneh- menden, insbesondere die Radfahrenden, deutlich reduzieren. Hierzu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen: 1. Die Installierung von Leitborden/Schutzborden auf dem Fußweg gegenüber der Bäckerei Wiens, um das Parken von Autos zu verhindern. Solche Leitborde/Schutzborde finden sich der- zeit z. B. am Auenweg in Köln-Mülheim in Höhe der Zoobrücke. 2. Die Auftragung von „Piktogrammketten“ als sogenannte „Sharrows“ (Sinnbild Radverkehr mit doppeltem Winkelpfeil), um dem Autoverkehr den Fahrradgegenverkehr zu verdeutlichen. 3. Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 an der Kreuzung Geldernstraße/Escher Straße“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat aufgrund von Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern bereits Ende des Jahres 2021 Planungen zur Erhöhung der Sicherheit der entgegen der Einbahnstraße fahrenden Radfahren- den in der Escher Straße zwischen Liebigstraße und Geldernstraße durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Planung bereits abgeschlossen und mit der Straßenverkehrsbehörde abge- stimmt und sollte an die ausführende Abteilung übergeben werden. Die Planung (siehe Anlage 1) sieht eine Verlängerung des Schutzstreifens von der Liebigstraße sowie die Markierung eines rot ein- gefärbten Schutzstreifens im Einmündungsbereich des Discounters vor. Damit soll der Kfz-Verkehr auf den entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam gemacht werden und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Die im Beschluss der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden geprüft. Die Installati- on von Leitborden/Schutzborden gegenüber der Bäckerei Wiens zur Verhinderung des unerlaubten Kfz-Parkens wird als nicht zielführend angesehen, da die Leitborde auf einer Gesamtlänge von über 70 m installiert werden müssten, um das Parken im Einzugsbereich der Bäckerei zu unterbinden. Die Maßnahme würde zu einer dauerhaften Einschränkung des Gehweges führen, um ein temporäres Phänomen zu unterbinden. Insbesondere Begegnungen zwischen Personen mit Kinderwagen, Rolla- toren etc. werden dadurch erschwert. Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht zudem ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszei- chen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht dar- über hinaus nicht. Daher werden Absperrpfosten, Leitborde u. ä. aus stadtgestalterischen Gründen sowie Reduzierung der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten grundsätzlich nur noch dort instal- 2 liert, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist im vorlie- genden Bereich nicht der Fall, so dass von der Anbringung von Leitborden zur Vermeidung des un- erwünschten Gehwegparkens abgesehen wird. Das Amt für öffentliche Ordnung wurde darüber informiert, das in der Escher Straße verstärkt auf Falschparkende zu achten und Fehlverhalten entsprechend zu sanktionieren ist. Die Markierung von Piktogrammketten („Sharrows“) ist zurzeit straßenverkehrsrechtlich ohne eine Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Das Verkehrszeichens 277.1 soll nach der StVO nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtli- chen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von ein- spurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden. Diese Situationen treffen auf den Abschnitt der E- scher Straße nicht zu. Hinzu kommt, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, in diesem Fall den festgeschriebenen Überholabstand von 1,5 m, nicht angeordnet werden dürfen. Anlage Anlage 1_Ausführungsplanung Escher Straße
Anlage 1_Mitteilung Escher Straße_Gefährdungen vermeiden
871 Zeichen
13.00 1.50 1.50 Planungsgrundlage teilweise von 12/2016 36 S 1/1 S 1/1 Escher Straße Lämmer Str. Liebigstr. Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Planung 730 mm 297 mm Herr Leitow gez. 04.11.2021 Frau Störmann gez 04.11.2021 123.11.2021 Escher Straße Markierungsplan Nippes/Bilderstöckchen Frau Störmann / 23.11.2021 Sonay / 23.11.2021 Verlängerung des Schutzstreifens für den Radverkehr Herr Möllers gez. 01.12.2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2398/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 01.08.2022 14:05