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2398/2022

Escher Straße Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen

Mitteilung BV 24.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.2.15

Mitteilung BV

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Anlage 1_Mitteilung Escher Straße_Gefährdungen vermeiden

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Mitteilung BV

4552 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
682 
Vorlagen-Nummer 
 2398/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 
 
Escher Straße Gefährdungen vermeiden, Radfahrende schützen 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 27.01.2022 
Beschluss: 
 
,,Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der nord-östlichen Seite der Escher Str. zwischen Liebigstraße 
und Geldernstraße geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Gefahren für die Verkehrsteilneh-
menden, insbesondere die Radfahrenden, deutlich reduzieren.  
Hierzu sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:  
 
1. Die Installierung von Leitborden/Schutzborden auf dem Fußweg gegenüber der Bäckerei 
Wiens, um das Parken von Autos zu verhindern. Solche Leitborde/Schutzborde finden sich der-
zeit z. B. am Auenweg in Köln-Mülheim in Höhe der Zoobrücke.  
2. Die Auftragung von „Piktogrammketten“ als sogenannte „Sharrows“ (Sinnbild Radverkehr mit 
doppeltem Winkelpfeil), um dem Autoverkehr den Fahrradgegenverkehr zu verdeutlichen.  
3. Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 an der Kreuzung Geldernstraße/Escher Straße“  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat aufgrund von Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern bereits Ende des Jahres 
2021 Planungen zur Erhöhung der Sicherheit der entgegen der Einbahnstraße fahrenden Radfahren-
den in der Escher Straße zwischen Liebigstraße und Geldernstraße durchgeführt. Zum Zeitpunkt des 
Beschlusses war die Planung bereits abgeschlossen und mit der Straßenverkehrsbehörde abge-
stimmt und sollte an die ausführende Abteilung übergeben werden. Die Planung (siehe Anlage 1) 
sieht eine Verlängerung des Schutzstreifens von der Liebigstraße sowie die Markierung eines rot ein-
gefärbten Schutzstreifens im Einmündungsbereich des Discounters vor. Damit soll der Kfz-Verkehr 
auf den entgegenkommenden Radverkehr aufmerksam gemacht werden und die Sicherheit für alle 
Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.  
 
Die im Beschluss der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Maßnahmen wurden geprüft. Die Installati-
on von Leitborden/Schutzborden gegenüber der Bäckerei Wiens zur Verhinderung des unerlaubten 
Kfz-Parkens wird als nicht zielführend angesehen, da die Leitborde auf einer Gesamtlänge von über 
70 m installiert werden müssten, um das Parken im Einzugsbereich der Bäckerei zu unterbinden. Die 
Maßnahme würde zu einer dauerhaften Einschränkung des Gehweges führen, um ein temporäres 
Phänomen zu unterbinden. Insbesondere Begegnungen zwischen Personen mit Kinderwagen, Rolla-
toren etc. werden dadurch erschwert. Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht 
zudem ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszei-
chen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände 
zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und 
Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, 
Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden, besteht dar-
über hinaus nicht. Daher werden Absperrpfosten, Leitborde u. ä. aus stadtgestalterischen Gründen 
sowie Reduzierung der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten grundsätzlich nur noch dort instal-

2 
 
liert, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist im vorlie-
genden Bereich nicht der Fall, so dass von der Anbringung von Leitborden zur Vermeidung des un-
erwünschten Gehwegparkens abgesehen wird. 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung wurde darüber informiert, das in der Escher Straße verstärkt auf 
Falschparkende zu achten und Fehlverhalten entsprechend zu sanktionieren ist.  
 
Die Markierung von Piktogrammketten („Sharrows“) ist zurzeit straßenverkehrsrechtlich ohne eine 
Änderung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.  
 
Das Verkehrszeichens 277.1 soll nach der StVO nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtli-
chen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder 
einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von ein-
spurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden. Diese Situationen treffen auf den Abschnitt der E-
scher Straße nicht zu. Hinzu kommt, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung 
wiedergeben, in diesem Fall den festgeschriebenen Überholabstand von 1,5 m, nicht angeordnet 
werden dürfen.  
 
 
Anlage 
Anlage 1_Ausführungsplanung Escher Straße

Anlage 1_Mitteilung Escher Straße_Gefährdungen vermeiden

871 Zeichen

13.00 
1.50 
1.50 
Planungsgrundlage 
teilweise von 12/2016 
36
S 1/1 
S 1/1 
Escher Straße 
Lämmer Str. 
Liebigstr. 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Planung 
730 mm 297 mm 
Herr Leitow 
gez. 04.11.2021 
Frau Störmann 
gez 04.11.2021 
123.11.2021 
Escher Straße 
Markierungsplan Nippes/Bilderstöckchen Frau Störmann / 23.11.2021 
Sonay / 23.11.2021 
Verlängerung des Schutzstreifens für den Radverkehr 
Herr Möllers 
gez. 01.12.2021

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2398/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.08.2022
Erstellt
01.08.2022 14:05