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3594/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Leuchterstraße, Köln-Dünnwald (Az.: 02-1600-163-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3222 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3594/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Leuchterstraße, Köln-Dünnwald  (Az.: 
02-1600-163-22)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßen-
verkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Leuchterstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun-
gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.  
 
Grundsätzlich ist die Anordnung von Tempo 30 km/h an enge rechtliche Bedingungen geknüpft. Die An-
ordnung von Verkehrszeichen unterliegt den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung 
(VwV-StVO). Nach dieser gilt: Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 
Tempo 30 km/h ist gemäß VwV-StVO an eine abschließende Auflistung an Bedingungen geknüpft: „In-
nerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen 
gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für 
geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der 
Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur 
Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kriti-
schen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie 
auf weiteren Vorfahrtstraßen.“  
 
Die genannten Voraussetzungen liegen an der beklagten Örtlichkeit nicht vor. Zudem ist nach Rück-
sprache mit der Polizei Köln die beklagte Örtlichkeit im Hinblick auf das Unfallgeschehen unauffällig.  
 
Des Weiteren gehört die Leuchterstraße zum sogenannten Vorbehaltsnetz der Stadt Köln. Einem vom 
Rat der Stadt Köln beschlossenen Netz von Vorfahrtstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale 
wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahver-
kehr von großer Bedeutung sind. Aus diesem Grund ist es nicht ohne weiteres möglich eine Geschwin-
digkeitsbegrenzung von 30km/h zu errichten. 
 
Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist es in vielen Fällen wie auch hier nicht möglich, Tempo 30 km/h als 
zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen, da dies gegen die Bestimmungen der StVO verstoßen 
würde. Wir setzen uns auf allen Ebenen nachdrücklich dafür ein, dass die Gesetzeslage auf Bundes-
ebene geändert wird, damit die Kommunen perspektivisch einen größeren Handlungsspielraum bekom-
men. Mehr Informationen zu unserem Engagement finden Sie unter www.lebenswerte-staedte.de.  
 
Anlage 
Eingabe

Anlage- Eingabe

991 Zeichen

Antrag an die Bezirksregierung Köln-Mülheim 
Ich möchte die Verkehrsberuhigung in Form einer30er Zone auf der Leuchterstraße in Köln­
Dünnwald beantra gen. 
Diese gilt für den Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Dünnwalder Mauspfad/ Leuchterstraße 
stadtauswärts bis zum Peter-Baum-Weg bzw. zum Ende des bebauten Anliegerbereichs. 
Vorbild wäre der beruhigte Abschnitt Berliner Straße oder die Bergisch-Gladbacher Straße 
zum Zweck des Lärmschutzes und der Vorbeugung von Unfällen. 
Des weiteren wäre eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle im weiteren Verlauf der 
Leuchterstraße stadtauswärts sinnvoll, da auf dieser Strecke oft sehr schnell gefahren wird, 
teilweise wird dieser Abschnitt als Rennstrecke genutzt, um nach dem Wohnbereich stark zu 
beschleunigen. Wir erleben als Anwohner regelmäßig insbesondere an Wochenenden dieses 
Phänomen bei Kraftfahrzeugen und bei Motorradfahrern. Neben der überhöhten Geschwindigkeit 
ist dabei auch von einer Lärmbelästigung zu sprechen. 
L
(

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Leuchterstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Peter-Baum-Weg
  • Dünnwalder Mauspfad
  • Berliner Straße

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Details

Aktenzeichen
3594/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.12.2022
Erstellt
26.10.2022 13:44