3594/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Leuchterstraße, Köln-Dünnwald (Az.: 02-1600-163-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 3594/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Leuchterstraße, Köln-Dünnwald (Az.: 02-1600-163-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich aber gegen straßen- verkehrstechnische Maßnahmen aus. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Leuchterstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun- gen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Grundsätzlich ist die Anordnung von Tempo 30 km/h an enge rechtliche Bedingungen geknüpft. Die An- ordnung von Verkehrszeichen unterliegt den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Nach dieser gilt: Eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h ist gemäß VwV-StVO an eine abschließende Auflistung an Bedingungen geknüpft: „In- nerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kriti- schen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen.“ Die genannten Voraussetzungen liegen an der beklagten Örtlichkeit nicht vor. Zudem ist nach Rück- sprache mit der Polizei Köln die beklagte Örtlichkeit im Hinblick auf das Unfallgeschehen unauffällig. Des Weiteren gehört die Leuchterstraße zum sogenannten Vorbehaltsnetz der Stadt Köln. Einem vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Netz von Vorfahrtstraßen, die aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale wie z. B. Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahver- kehr von großer Bedeutung sind. Aus diesem Grund ist es nicht ohne weiteres möglich eine Geschwin- digkeitsbegrenzung von 30km/h zu errichten. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist es in vielen Fällen wie auch hier nicht möglich, Tempo 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzuordnen, da dies gegen die Bestimmungen der StVO verstoßen würde. Wir setzen uns auf allen Ebenen nachdrücklich dafür ein, dass die Gesetzeslage auf Bundes- ebene geändert wird, damit die Kommunen perspektivisch einen größeren Handlungsspielraum bekom- men. Mehr Informationen zu unserem Engagement finden Sie unter www.lebenswerte-staedte.de. Anlage Eingabe
Anlage- Eingabe
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Antrag an die Bezirksregierung Köln-Mülheim Ich möchte die Verkehrsberuhigung in Form einer30er Zone auf der Leuchterstraße in Köln Dünnwald beantra gen. Diese gilt für den Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Dünnwalder Mauspfad/ Leuchterstraße stadtauswärts bis zum Peter-Baum-Weg bzw. zum Ende des bebauten Anliegerbereichs. Vorbild wäre der beruhigte Abschnitt Berliner Straße oder die Bergisch-Gladbacher Straße zum Zweck des Lärmschutzes und der Vorbeugung von Unfällen. Des weiteren wäre eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle im weiteren Verlauf der Leuchterstraße stadtauswärts sinnvoll, da auf dieser Strecke oft sehr schnell gefahren wird, teilweise wird dieser Abschnitt als Rennstrecke genutzt, um nach dem Wohnbereich stark zu beschleunigen. Wir erleben als Anwohner regelmäßig insbesondere an Wochenenden dieses Phänomen bei Kraftfahrzeugen und bei Motorradfahrern. Neben der überhöhten Geschwindigkeit ist dabei auch von einer Lärmbelästigung zu sprechen. L (
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Leuchterstraße
- Bergisch Gladbacher Straße
- Peter-Baum-Weg
- Dünnwalder Mauspfad
- Berliner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3594/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.12.2022
- Erstellt
- 26.10.2022 13:44