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V/0828/2006

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2007

Vorlage 16.10.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 06.12.2006, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

3023 Zeichen

V/0828/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2006 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2007“ wird beschlossen 
(Anlage). 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung 
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2006 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten des 
Vorjahres steigen die Sätze um durchschnittlich 5,46 Prozent.  
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen auf Basis des Anschaffungswertes 
sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife wer-
Vorlagen-Nr.: 
V/0828/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0828/2006 
den die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Dies 
führt trotz steigender Betriebsmittelaufwendungen durch eine höhere Auslastung der Fahrzeuge 
für das Jahr 2007 zu einer Senkung der Sachkostensätze um durchschnittlich rd. 7,34 Prozent. 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünkompostierungsanlage einschließlich 
des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Die Entgelte sind in dem Bereich der Abfälle zur 
Verwertung aus dem Containerdienst der AWM von 170 Euro auf 195 Euro gestiegen. 
 
Für Elektronikschrott sowie für Kühl- und Elektrogeräte werden keine Entgelte mehr erhoben. Ab 
dem 24.03.2006 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten, über das die Herstel-
ler verpflichtet werden, Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Anlage

2327 Zeichen

Anlage 
zur Ratsvorlage V/0828/2006  
Tarif für Leistungen  der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2007 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Normalstunde: 33,67 € 31,77 € 27,12 €
1/6 Stundensatz 5,61 € 5,30 € 4,52 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 €
Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 €
Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen 
Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- 
zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,30 € 7,80 €
Lkw bis 7,5 t 1,40 € 8,40 €
Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 €
Kehrmaschine 3,00 € 18,00 €
Kleinkehrmaschine 3,10 € 18,60 €
Pressmüllwagen 3,80 € 22,80 €

Anlage 
zur Ratsvorlage V/0828/2006  
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem 
aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Altholz A I - III 60,00 €/t 
b) Altholz A IV 125,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 70,00 €/t 
d) Wertstoffgemische 130,00 €/t 
e) Styropor 60,00 €/t 
f) Flachglas 60,00 €/t 
g) Reifen 2,50 €/t 
h) Grünabfälle 45,00 €/t 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung aus dem  Containerdienst AWM 195,00 €/t 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.

Beratungsverlauf (4)

23.11.2006 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0828/2006
Typ
Vorlage
Datum
16.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37