V/0828/2006
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2007
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Beschlussvorlage
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V/0828/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2007 Beratungsfolge 23.11.2006 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2007“ wird beschlossen (Anlage). Begründung: Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son- dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so- fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts- sätze für das Jahr 2006 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten des Vorjahres steigen die Sätze um durchschnittlich 5,46 Prozent. Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen auf Basis des Anschaffungswertes sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife wer- Vorlagen-Nr.: V/0828/2006 Auskunft erteilt: Herr Dornseif Ruf: 60 52 16 E-Mail: Dornseif@awm.stadt-muenster.de Datum: 16.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0828/2006 den die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Dies führt trotz steigender Betriebsmittelaufwendungen durch eine höhere Auslastung der Fahrzeuge für das Jahr 2007 zu einer Senkung der Sachkostensätze um durchschnittlich rd. 7,34 Prozent. Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünkompostierungsanlage einschließlich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Die Entgelte sind in dem Bereich der Abfälle zur Verwertung aus dem Containerdienst der AWM von 170 Euro auf 195 Euro gestiegen. Für Elektronikschrott sowie für Kühl- und Elektrogeräte werden keine Entgelte mehr erhoben. Ab dem 24.03.2006 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten, über das die Herstel- ler verpflichtet werden, Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Anlage
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Anlage zur Ratsvorlage V/0828/2006 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2007 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 13.12.2006 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Normalstunde: 33,67 € 31,77 € 27,12 € 1/6 Stundensatz 5,61 € 5,30 € 4,52 € Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte G07 G06 G04 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 2,54 € 2,46 € 2,27 € Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 € Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 € Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit- zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,30 € 7,80 € Lkw bis 7,5 t 1,40 € 8,40 € Lkw über 7,5 t 3,80 € 22,80 € Kehrmaschine 3,00 € 18,00 € Kleinkehrmaschine 3,10 € 18,60 € Pressmüllwagen 3,80 € 22,80 € Anlage zur Ratsvorlage V/0828/2006 III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III 60,00 €/t b) Altholz A IV 125,00 €/t c) Wurzelstöcke 70,00 €/t d) Wertstoffgemische 130,00 €/t e) Styropor 60,00 €/t f) Flachglas 60,00 €/t g) Reifen 2,50 €/t h) Grünabfälle 45,00 €/t i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM 195,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0828/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37