Beantwortung einer Anfrage zum Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung von Schüler*innen während der Pausen in den Kölner Schulen - AN/1739/2019
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0544/2020 vom 04.03.2020
Stand: Am 09.03.2020 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 02.03.2020 0544/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 Beantwortung einer Anfrage zum Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung von Schüler*innen während der Pausen in den Kölner Schulen - AN/1739/2019 Der Facharbeitskreis 2 - Geflüchtete, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement hat- te im Zusammenhang mit einem vermuteten Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung während der Pausen auf Kölner Schulhöfen gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind der Verwaltung solche Fälle bekannt? 2. In wie vielen Schulen gelten diese Verbote? 3. Wir geht die Verwaltung um, um diese Verbote zu vermeiden und was plant die Verwaltung für Verhinderung ähnlicher Situationen in der Zukunft? Auf Nachfrage teilt die Bezirksregierung Köln folgendes mit: Zu Frage 1. und 2.: Der Bezirksregierung ist nicht bekannt, dass in Kölner Schulen den Schülerinnen und Schülern verbo- ten sei, sich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern während der Pausen in den jeweiligen Mutter- sprachen zu unterhalten. Zu Frage 3. Wie bereits in der Anfrage erwähnt, sind derartige Verbote überhaupt nicht im Einklang mit der Positi- on des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Landesregierung. Das Teilhabe- und Integ- rationsgesetz Nordrhein-Westfalens und die Förderung der Mehrsprachigkeit in Schule, wie z. B. durch den Herkunftssprachlichen Unterricht, unterstützen vielmehr das Erlernen der eigenen Her- kunftssprache und das respektvolle Miteinander in der Schule. gez. Reker
Beratungsverlauf
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03.03.2020
TOP 3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen -
09.03.2020 zuletzt
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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