Mandari Insight

0544/2020

Beantwortung einer Anfrage zum Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung von Schüler*innen während der Pausen in den Kölner Schulen - AN/1739/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.03.2020, TOP 5.10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1740 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2020 
 0544/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 03.03.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage zum Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung von 
Schüler*innen während der Pausen in den Kölner Schulen - AN/1739/2019 
Der Facharbeitskreis 2 - Geflüchtete, Interkulturelle Zentren und bürgerschaftliches Engagement hat-
te im Zusammenhang mit einem vermuteten Verbot der muttersprachlichen Unterhaltung während der 
Pausen auf Kölner Schulhöfen gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Sind der Verwaltung solche Fälle bekannt?  
2. In wie vielen Schulen gelten diese Verbote?  
3. Wir geht die Verwaltung um, um diese Verbote zu vermeiden und was plant die Verwaltung für 
Verhinderung ähnlicher Situationen in der Zukunft?  
 
Auf Nachfrage teilt die Bezirksregierung Köln folgendes mit: 
 
Zu Frage 1. und 2.: 
 
Der Bezirksregierung ist nicht bekannt, dass in Kölner Schulen den Schülerinnen und Schülern verbo-
ten sei, sich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern während der Pausen in den jeweiligen Mutter-
sprachen zu unterhalten. 
 
Zu Frage 3. 
 
Wie bereits in der Anfrage erwähnt, sind derartige Verbote überhaupt nicht im Einklang mit der Positi-
on des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Landesregierung. Das Teilhabe- und Integ-
rationsgesetz Nordrhein-Westfalens und die Förderung der Mehrsprachigkeit in Schule, wie z. B. 
durch den Herkunftssprachlichen Unterricht, unterstützen vielmehr das Erlernen der eigenen Her-
kunftssprache und das respektvolle Miteinander in der Schule.  
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

03.03.2020 Integrationsrat
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0544/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.03.2020
Erstellt
17.02.2020 11:01