0894/2018
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben ''Errichtung und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des St.-Katharinen-Hospitals in Frechen''
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Anlage 3 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bauverwaltungsamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 26 / Luftverkehr - Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Az. 26.01.01.0 3-11.23- HSLP SKH Frechen 62/621/2-62.10.06 27.02.2018 Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz für die Errichtung und den Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des St.- Katharinen-Hospitals in Frechen unmittelbar nördlich des Bettenhauses (als Dachlan- deplatz ca. 21 m über Grund auf einer erhöhten Plattform ca. 14,50 m oberhalb des Ambulanzgebäudes – mit direkter Anbindung zur Notfallaufnahme) Sehr geehrter Herr Hebgen, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28.12.2017 teile ich Ihnen mit, dass aus Sicht der Stadt Köln gegen das beantragte Vorhaben der St.-Katharinen-Hospital Frechen GmbH kei- ne Bedenken bestehen. Einem Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird zuge- stimmt. Diesbezüglich bitte ich jedoch zu beachten, dass gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren übertragen worden ist. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließen- den Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach Anhörung der Be- zirksvertretung für den Stadtbezirk Lindenthal mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller
Anlage 1 – Übersichtskarte ' Stadtplan
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E 32350140 N 5647050 E 32342740N 5642250 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:20000 Datum: 20.3.2018 KölnGIS 1 km
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 0894/2018 Freigabedatum 12.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben ''Errichtung und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des St.-Katharinen-Hospitals in Frechen'' Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, in dem Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luf t- verkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung und den Betrieb eines Hubschrauber -Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des St. -Katharinen-Hospitals in Frechen die in der Anlage 3 beigefügte Ste l- lungnahme abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Vorhaben Die St.-Katharinen-Hospital Frechen GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Hu b- schrauber-Sonderlandeplatzes auf ihrem Klinikgelände an der Kapellenstraße 1 -5 in 50226 Frechen. Dieser Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll unmittelbar nördlich des bestehenden Be ttenhauses als Dachlandeplatz etwa 21,00 m über Grund au f einer erhöhten Plattform etwa 14,50 m oberhalb des Ambulanzgebäudes mit direkter Fahrstuhlanbindung zur Notfallaufnahme realisiert werden. Der Hu b- schrauber-Sonderlandeplatz soll hierbei als separater, aufgestände rter Heli -Pad – bestehend aus einer Alumin ium-Stahl-Konstruktion – errichtet werden. Die Beteiligung der Stadt Köln erfolgt au f- grund der Lage einer der beiden Ab -/Anflugsektoren (040°/220°) im Bereich der Kölner Stadtteile L ö- venich und Weiden. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die St. -Katharinen-Hospital Frechen GmbH bei der Bezirksregierung Dü sseldorf ein Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt. Die Antragsu n- terlagen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Aufforderung übersandt, zu dem Vo rha- ben bis spätestens 05.03.2018 (Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt Köln zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung fi n- den, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige B e- schlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungsterm i- ne nicht möglich. Da das hier in Rede stehende Vorhaben auf dem Gebiet der Stadt Frechen umgesetzt wird, hat auf dem Gebiet der Stadt Köln keine öffentliche Auslegung der Unterlagen stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in diesem Genehmigungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als B etroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten b etroffen sind, können sie im Verfahren durchset zbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und die gemein d- liche Planungshoheit in Betracht. Ausdrücklich nicht darunter fallen Rechte der G emeindemitglieder (beispielsweise Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner) oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an Vorhaben stellt, be ispielsweise solche aus dem Bereich des Natur - und Umweltschutzes. Dies ist durch ständige Rechtsprechung geklärt, z.B. B e- schluss 7 VR 13.12 des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.02.2013 und Beschluss 9 VR 6.03 des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.10.2003. Die Prüfung des Vorhabens durch die städtischen Dienststellen, u.a. durch das Stadtplanung samt, das Umwel t- und Verbraucherschutzamt sowie das Gesundheitsamt hat keine Bedenken ergeben. Hinweise oder Auflagen wurden nicht für notwendig befunden. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der S t.-Katharinen-Hospital 3 Frechen GmbH geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der B e- zirksregierung Düsseldorf. Aus städtischer Sicht gibt es hierbei keine zu berücksicht igenden Belange. Auf die Vorlage einer Alternative wurde daher verzichtet. Anlagen Anlage 1 – Übersichtskarte / Stadtplan Anlage 2 – Darstellung der An- und Abflugflächen Anlage 3 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf
Anlage 2 - Darstellung der An- und Abflugflächen
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Abflug rwK 040° Anflug rwK 220° Abflug rwK 250° Anflug rwK 070° HeliportDesign Carloff GmbH Essen-Werden Topographische Karte Maßstab 1:25.000 Darstellung der An- und Abflugflächen Anlage 1 28.07.2016 Geographisch Nord 270° N 090° 180° Hubschrauberdachlandeplatz Sankt Katharinen-Hospital Frechen Planungsdaten Bauherr St. Katharinen-Hospital GmbH Kapellenweg 1-5 50226 Frechen Referenzhubschrauber AIRBUS H135 Flugleistungsklasse (FLK) 1 Gesamtlänge (D) 12,16 m Durchmesser Hauptrotor (RD) 10,20 m Flugplatzbezugspunkt (FBP) - WGS 84 050˚ 55' 23,38'' N 006˚ 48' 31,36'' E Höhe über NN 90,5 m (297 ft) Höhe über Grund 21 m (68 ft) FATO/TLOF 18,0 m x 18,0 m Sicherheitsfläche, tragfähig Radius um FBP 14 m An- und Abflugflächen Divergenz 15 % inkl. Nachtflug Neigung max. 4,5 % für FLK 1 Breite max. 140 m Länge Abflug 3.386 m bis 500 ft (152,4 m) oberhalb FBP Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0894/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 20.03.2018 13:44