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0894/2018

Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben ''Errichtung und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des St.-Katharinen-Hospitals in Frechen''

Beschlussvorlage Ausschuss 12.04.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.04.2018, TOP 5.2

Anlage 3 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

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Anlage 1 – Übersichtskarte ' Stadtplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Darstellung der An- und Abflugflächen

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Anlage 3 - Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

2384 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
- Dezernat 26 / Luftverkehr - 
Postfach 30 08 65 
40408 Düsseldorf 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Az. 26.01.01.0 3-11.23-
HSLP SKH Frechen 
62/621/2-62.10.06  27.02.2018 
 
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz für die Errichtung und 
den Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des St.-
Katharinen-Hospitals in Frechen unmittelbar nördlich des Bettenhauses (als Dachlan- 
deplatz ca. 21 m über Grund auf einer erhöhten Plattform ca. 14,50 m oberhalb des 
Ambulanzgebäudes – mit direkter Anbindung zur Notfallaufnahme) 
 
Sehr geehrter Herr Hebgen, 
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28.12.2017 teile ich Ihnen mit, dass aus Sicht der 
Stadt Köln gegen das beantragte Vorhaben der St.-Katharinen-Hospital Frechen GmbH kei- 
ne Bedenken bestehen. Einem Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird zuge- 
stimmt. 
Diesbezüglich bitte ich jedoch zu beachten, dass gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen 
im Rahmen von Planfeststellungsverfahren übertragen worden ist. Die mit diesem Schreiben 
fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließen- 
den Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich erst nach Anhörung der Be- 
zirksvertretung für den Stadtbezirk Lindenthal mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Cornelia Müller

Anlage 1 – Übersichtskarte ' Stadtplan

446 Zeichen

E 32350140
N 5647050
E 32342740N 5642250
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:20000   Datum: 20.3.2018
KölnGIS
1 km

Beschlussvorlage Ausschuss

4402 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0894/2018 
Freigabedatum 
 12.04.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für das Vorhaben 
''Errichtung und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem Klinikgelände des 
St.-Katharinen-Hospitals in Frechen'' 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, in dem Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luf t-
verkehrsgesetz (LuftVG) für die Errichtung und den Betrieb eines Hubschrauber -Sonderlandeplatzes 
auf dem Klinikgelände des St. -Katharinen-Hospitals in Frechen die in der Anlage 3 beigefügte Ste l-
lungnahme abzugeben. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Vorhaben 
 
Die St.-Katharinen-Hospital Frechen GmbH beabsichtigt die Errichtung und  den Betrieb eines Hu b-
schrauber-Sonderlandeplatzes auf ihrem Klinikgelände an der Kapellenstraße 1 -5 in 50226 Frechen. 
Dieser Hubschrauber-Sonderlandeplatz soll unmittelbar nördlich des bestehenden Be ttenhauses als 
Dachlandeplatz etwa 21,00 m über Grund au f einer erhöhten Plattform etwa 14,50 m oberhalb des 
Ambulanzgebäudes mit direkter Fahrstuhlanbindung zur Notfallaufnahme realisiert werden. Der Hu b-
schrauber-Sonderlandeplatz soll hierbei als separater, aufgestände rter Heli -Pad – bestehend aus 
einer Alumin ium-Stahl-Konstruktion – errichtet werden. Die Beteiligung der Stadt Köln erfolgt au f-
grund der Lage einer der beiden Ab -/Anflugsektoren (040°/220°) im Bereich der Kölner Stadtteile L ö-
venich und Weiden. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die St. -Katharinen-Hospital Frechen GmbH bei der Bezirksregierung Dü sseldorf 
ein Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beantragt. Die Antragsu n-
terlagen wurden von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Aufforderung übersandt, zu dem Vo rha-
ben bis spätestens 05.03.2018 (Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu 
nehmen. Damit die von der Stadt Köln zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung fi n-
den, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben  werden. Eine vorherige B e-
schlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungsterm i-
ne nicht möglich. 
 
Da das hier in Rede stehende Vorhaben auf dem Gebiet der Stadt Frechen umgesetzt wird, hat auf 
dem Gebiet der Stadt Köln keine öffentliche Auslegung der Unterlagen stattgefunden. 
 
 
Stellungnahme 
 
Die Stadt Köln wird in diesem Genehmigungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als B etroffene 
und als Trägerin öffentlicher Belange. 
 
Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten b etroffen sind, können sie im Verfahren durchset zbare 
Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und die gemein d-
liche Planungshoheit in Betracht. Ausdrücklich nicht darunter fallen Rechte der G emeindemitglieder 
(beispielsweise Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner) oder 
Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an Vorhaben stellt, be ispielsweise solche aus dem 
Bereich des Natur - und Umweltschutzes. Dies ist durch ständige Rechtsprechung geklärt, z.B. B e-
schluss 7 VR 13.12 des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.02.2013 und Beschluss 9  VR 6.03 des 
Bundesverwaltungsgerichts vom 09.10.2003. 
 
Die Prüfung des Vorhabens durch die städtischen Dienststellen, u.a. durch das Stadtplanung samt, 
das Umwel t- und Verbraucherschutzamt sowie das Gesundheitsamt hat keine Bedenken ergeben. 
Hinweise oder Auflagen wurden nicht für notwendig befunden. 
 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der S t.-Katharinen-Hospital

3 
Frechen GmbH geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der B e-
zirksregierung Düsseldorf. Aus städtischer Sicht gibt es hierbei keine zu berücksicht igenden Belange. 
Auf die Vorlage einer Alternative wurde daher verzichtet. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Übersichtskarte / Stadtplan 
Anlage 2 – Darstellung der An- und Abflugflächen 
Anlage 3 – Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf

Anlage 2 - Darstellung der An- und Abflugflächen

1067 Zeichen

Abflug rwK 040° 
Anflug rwK 220° 
Abflug rwK 250° 
Anflug rwK 070° 
HeliportDesign Carloff GmbH 
Essen-Werden 
Topographische Karte Maßstab 1:25.000 
Darstellung der An- und Abflugflächen 
 
Anlage 1  28.07.2016 
Geographisch Nord 
270° 
N
090° 
180° 
Hubschrauberdachlandeplatz 
Sankt Katharinen-Hospital Frechen 
Planungsdaten 
Bauherr  St. Katharinen-Hospital GmbH 
 Kapellenweg 1-5 
 50226 Frechen 
Referenzhubschrauber  AIRBUS H135 
 Flugleistungsklasse (FLK) 1 
 Gesamtlänge (D)   12,16 m 
 Durchmesser Hauptrotor (RD)  10,20 m 
Flugplatzbezugspunkt (FBP) - WGS 84 
 050˚ 55' 23,38'' N 
 006˚ 48' 31,36'' E 
 
Höhe über NN  90,5 m (297 ft) 
 Höhe über Grund  21 m (68 ft) 
 
 
FATO/TLOF 18,0 m x 18,0 m 
 Sicherheitsfläche, tragfähig 
 Radius um FBP 14 m 
An- und Abflugflächen Divergenz 15 % inkl. Nachtflug 
 Neigung max. 4,5 % für FLK 1 
 Breite max. 140 m 
 Länge Abflug 3.386 m bis 500 ft 
 (152,4 m) oberhalb FBP 
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0894/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.04.2018
Erstellt
20.03.2018 13:44