1297/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Finanzsituation Fördermittelempfangende Sportbereich"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 22.06.2026 1297/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 25.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Finanzsituation Fördermittelempfangende Sportbereich" Für die Sitzung des Sportausschusses vom 07.05.2026 ließ die Fraktion Die Linke folgende Anfrage auf die Tagesordnung setzen: Die Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2026 erlegt der Auszahlung von Förde- rungen an Dritte Restriktionen auf. Sowohl erstmalige Förderungen als auch die Fortsetzung von bisher bestehenden Förderungen werden einer Prüfung unterzogen. Die finanziellen Ausstattungen von Projekten, Vereinen und Verbänden, welche Fördermittel der Stadt Köln erhalten, sind sehr häufig nur gering. Die Reduzierung der finanziellen Förde- rung, ja schon eine verzögerte Auszahlung, die nicht ausgeglichen werden kann, kann bereits dazu führen, dass Mitarbeitenden gekündigt werden muss. Bereits geleistete Aufbauarbeit, die zukünftige Tätigkeit und sogar die Existenz der Projekte, Vereine und Verbände kann hier- durch gefährdet werden. Für viele Fördermittelempfänger hängt zudem das Einwerben von Drittmitteln von der städti- schen Förderung ab, denn diese erfüllt häufig die Rolle notwendiger Eigenmittel. Hierdurch multipliziert sich der negative Effekt einer Reduzierung städtischer Mittel. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie höflich, um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die Bewirtschaftungsverfügung für die Förderungen im De- zernat IV - Bildung, Jugend und Sport für den Sportbereich? Wir bitten um eine Darstellung mit Angabe der Fördermittelempfänger und Fördermittelhöhe für den Sportbereich im Einzelfall darüber, a. welche Förderungen verzögert oder mit einer Unterbrechung ausgezahlt wurden und wie groß diese Zeiträume waren, b. welche Auszahlungen von Förderungen noch ausstehen und wann sie vermutlich aus- gezahlt werden, c. welche Förderungen reduziert ausgezahlt wurden und wie hoch die Reduktion ist, d. welche Förderungen ohne Verzögerung in voller Höhe ausgezahlt wurden. 2 2. Wie hoch ist insgesamt die im Haushaltsplan vorgesehene bzw. (voraussichtlich) tat- sächliche Fördersumme, die durch das Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport im Jahr 2026 ausgezahlt werden wird? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Die im Haushaltsplan 2026 verabschiedeten Ansätze für die Teilplanzeile 15 (Zuschüsse) un- terliegen keinerlei Kürzungen. Aufgrund der Bewirtschaftungsverfügung dürfen hinsichtlich in- stitutioneller Förderungen jedoch nur solche Zuschüsse bewilligt werden, die für die Aufrecht- erhaltung dauerhaft benötigter Strukturen zwingend erforderlich sind bzw. diese von der Ver- waltung nicht in vertretbarer Zeit oder nur mit erheblichen Zusatzkosten wieder aufgebaut wer- den können. Ob eine freiwillige Leistung im Bereich der Sportförderung vor dem Hintergrund der Bewirt- schaftungsverfügung als notwendig und zeitlich unaufschiebbar zu erachten ist oder ob Stan- dards gesenkt werden können, wird seitens der Verwaltung nach den zu erwartenden Konse- quenzen beurteilt, die bei einer aktuellen Minderung oder Nichterfüllung der jeweiligen Leis- tung aller Voraussicht nach eintreten werden. Als sachlich notwendig, zeitlich unaufschiebbar und strukturerhaltend sowohl hinsichtlich der Liegenschaften als auch der Vereinsstrukturen und somit aus sportfachlicher Sicht zwingend erforderlich sind demnach Zuschüsse einzuordnen, deren Minderung oder Wegfall alternativ - schwerwiegende Beeinträchtigungen kommunaler Interessen im Bereich des Sports zur Folge hätten - die Zerstörung von für den Breitensport zwingend erforderlichen Vereinsstrukturen inkl. der dazugehörigen Infrastruktur zur Folge hätte, welche in vertretbarer Zeit nicht erneut oder nur mit erheblichen Zusatzkosten neu geschaffen werden könnten - die Aufrechterhaltung des Spielbetriebes be- oder verhindert - die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht be- oder verhindert - die eine spürbare Verschlechterung der sportlichen und sozialen Situation vulnerabler Gruppen zur Folge hätte - internationale Partnerschaften und entwicklungspolitische Engagements auf kommunaler Ebene nachhaltig beeinträchtigen oder zerstören würden Die jeweilige Grundsatzprüfung sämtlicher Förderprogramme bzw. Förderprojekte, die seitens der Sportverwaltung angeboten werden, sei es im Rahmen der Sportförderrichtline oder seien es darüberhinausgehende Zuschüsse, wurden bereits im Rahmen der Bewirtschaftungsverfü- gung des Dezernates II - Finanzen und Recht vom 23.04.2025 sowie erneut unmittelbar nach Inkrafttreten der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 durchgeführt. Bis auf eine Ausnahme sind sämtliche Zuschüsse der Sportverwaltung nach den Anforderun- gen der Bewirtschaftungsverfügung grundsätzlich aus sportfachlicher Sicht als zwingend not- wendig für den Erhalt der sportlichen Infrastruktur bzw. der Vereinsstrukturen einzustufen. So wurde das Förderprogramm „Jubiläumsbeihilfe“ der Sportförderrichtlinie bereits in 2025 als nicht zwingend erforderlich im Sinne der Bewirtschaftungsverfügung erachtet und daher im Online-Fördermittelportal deaktiviert, so dass keine entsprechenden Anträge gestellt werden können. Für alle anderen Zuschüsse gilt, dass es durch bereits in 2025 erfolgte umfangreiche Prüfun- gen der einzelnen Fördermaßnahmen anhand der Kriterien der beiden o. g. Bewirtschaftungs- verfügungen sowie deren Dokumentationen lediglich gelegentlich zu Rückfragen bei den För- 3 dermittelnehmer*innen kommt, welche jedoch grundsätzlich im Rahmen der üblichen Bearbei- tungszeit der Anträge geklärt werden und somit keine nennenswerten Zeitverzögerungen ver- ursachen. Über die jeweilige Antragsbearbeitung werden keine spezifischen Daten erhoben. Zu 2. Die Summe der im HPL 2026 / Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Zu- schüsse für den Sportbereich beträgt insgesamt 5.663.557,04 Euro. In welcher Höhe diese Mittel bis zum Jahresende abfließen werden, hängt insbesondere von einer entsprechenden Antragstellung der Fördermittelnehmer*innen ab. Aufgrund der Erfahrungswerte aus vergan- genen Jahren prognostiziert die Verwaltung aktuell einen Mittelabfluss in Höhe von nahezu 100%. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1297/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 29.04.2026 17:23