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2129/2022

Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.09.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.09.2022, TOP 6.3

Anlage 6 - Lageplan 2. Bauabschnitt Busbetriebshof Porz

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4, Auszug Bezirksvertretung Porz 01.09.2022

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Anlage 2 - Lageplan KVB

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 09/2023

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Ansehen

Anlage 5 - Vorabauszug Rat 08.09.2022

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Ansehen

Anlage 7 - Ergebnisse Fachgespräch BV Porz

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Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

12186 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2129/2022 
Freigabedatum 
 18.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz 
Beschlussorgan 
Rat / Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt der Erweiterung des neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiserstraße 127 zu. 
Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu den 
Vorlagen-Nr. 1089/2020, 0479/2020, 0540/2021 und 2261/2019 zu veranlassen, dass die KVB 
den für die Unterstellung der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen Ausbau des 
Busbetriebshofs Köln Ost realisiert.  
 
2. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil des am 
01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA). Die weiteren in 
dieser Vorlage erforderlichen Aufwendungen für den Busbetriebshof Ost sind über den ÖDLA 
ausgleichsfähig. 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB in Höhe von 0,3 Mio. € für 2024, 3,5 Mio. € für 
2025 und 5,1 Mio. €, ab 2026 ff.- wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu 
einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK 
an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird 
jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2025 ff prognostiziert. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Porz der 
Vorlage uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 
Verkehrsausschuss  
Rat 08.09.2022 
Hauptausschuss 19.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Verkehrswende muss aufgrund des hohen Anteils der verkehrsbedingten CO2 Emissionen an 
den städtischen Gesamtemissionen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele 
leisten. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 
Neben der eigentlichen Funktion des ÖPNV, ausreichend nachhaltige Verkehrsangebote zu schaffen, 
sind weitere Aspekte zur Erreichung der Klimaziele von Bedeutung: 
 
Erstens ist die Qualität der inzwischen oftmals jahrzehntealten Stadtbahninfrastruktur zu verbessern. 
Das Land NRW hat daher ein umfassendes Erneuerungsprogramm für die Stadtbahninfrastruktur 
finanziert, das vom Bund flankierend über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in den 
kommenden zehn Jahren zu erheblichen Baumaßnahmen im Kölner Stadtbahnnetz mit begleitenden 
Bus-Ersatzverkehren führen wird. Zweitens muss die Umstellung der Busverkehre auf klimaneutrale 
alternative Antriebe schnellstmöglich gelingen. Drittens sind Fahrzeugreserven im Busbereich zu 
schaffen, um  jederzeit schnell und dauerhaft den ÖPNV erweitern zu können. So liegt das Ziel der 
KVB-Strategie nach wie vor darin, ihre Fahrgastzahlen bis 2030 um mindestens 18 % (bezogen auf 
das Vorpandemieniveau) zu steigern.  
 
Bezogen auf die Busangebote wurden seit dem Ratsbeschluss zur ersten Baustufe des zusätzlichen 
Busbetriebshofs Ost in Köln Porz (Vorlage 3956/2019) zwischenzeitlich auch weitere Beschlüsse

3 
(Vorlagen 1089/2020, 0479/2020, 0540/2021) zur Erweiterung der Kölner Busangebote sowie zur 
Einführung eines On-Demand Angebotes gefasst und mit Ausnahme der Beschlüsse zum Fahrplan-
wechsel in 2022 auch bereits umgesetzt. Daraus ergibt sich ein Anwachsen der KVB-eigenen Busflot-
te um fünf Gelenkbusse, zehn Fahrzeuge für den On-Demand Verkehr sowie weitere zehn Wasser-
stoff-Busse für die von der RVK in Betriebsführerschaft der KVB betriebene Buslinie 423, die seit De-
zember 2019 (Vorlage 2261/2019) zum Flughafen geführt wird. 
 
Durch das umfassende Erneuerungsprogramm im Stadtbahnbereich wird es in den kommenden Jah-
ren vermehrt erforderlich sein, Baumaßnahmen mit temporären Streckensperrungen auch außerhalb 
der nachfrageschwächeren Ferienzeiten umzusetzen. Da dieses mit höheren Anforderungen an Er-
satzverkehre einhergeht und außerhalb von Ferienzeiten Zukäufe externer Busleistungen nicht mög-
lich sind (heute nutzt man hierzu die in Ferienzeiten nicht benötigten Ressourcen für den Schü-
ler*innenverkehr), steigt damit die Anzahl der vorzuhaltenden Busse um 20 Fahrzeuge. Hierzu plant 
die KVB bereits auszumusternde Fahrzeuge nach ihrer regulären Nutzung im Fahrgastbetrieb für eine 
Übergangszeit im Bestand als Ersatzverkehre zu belassen. 
 
Auch die Umstellung auf alternative Antriebsformen hat weitere Auswirkungen auf den Stellplatzbe-
darf. Zum einen wird nach Auslieferung der 109 E-Busse bis Ende des Jahres aktuell die Ausschrei-
bung für weitere 46 E-Busse vorbereitet, die bis im Frühjahr 2025 ausgeliefert werden sollen. Da de-
ren Einsatz nach wie vor Zwischenladungen an den Endhaltestellen erforderlich machen, steigt hier-
durch der Fahrzeugbestand um weitere 16 Fahrzeuge bezogen auf den Fahrzeuggesamtbestand  
(10 % mehr gegenüber der Anzahl mit Dieselantrieb). 
 
Hinzu kommt, dass sich nach Brandereignissen in Hannover (Üstra), Düsseldorf (Rheinbahn) und 
Stuttgart (SBB) die Anforderungen an den Brandschutz für abgestellte E-Busse verändert haben. So 
hatte die dichte Aufstellung der Fahrzeuge in allen Fällen zu einem Verlust von vielen Fahrzeugen 
geführt. Daher hat die KVB ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen, um Maßnahmen zur Risi-
koabwehr zu definieren. Im Ergebnis ist eine andere Aufstellung der Fahrzeuge und die Herstellung 
von Brandabschnitten durch den Einbau zusätzlicher Mauern oder freizuhaltender Gassen erforder-
lich, womit der Flächenbedarf je abgestelltes Fahrzeug deutlich ansteigt. So sinkt die Abstellkapazität 
auf dem Betriebshof Nord im Zuge des Umbaus für E-Busse von bisher 187 geplanten Stellplätzen 
auf 143. Im Ergebnis müssen demnach für 44 Fahrzeuge alternative Abstellplätze gefunden werden. 
 
Diese Entwicklungen führen dazu, dass die im Sommer 2021 beschlossene erste Ausbaustufe bereits 
kurzfristig ab dem Jahr 2023 erweitert werden muss (geplante Fertigstellung bis Ende 2025). So 
wächst auf der einen Seite die Busflotte zwischen dem Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage für die 
erste Baustufe und den heute bekannten Entwicklungen von 281 auf 332 Busse und zehn On-
Demand Fahrzeuge. Zum anderen ergibt sich aber aus den gestiegenen Anforderungen an die Ab-
stellung von E-Bussen ein weiterer Flächenbedarf für 44 Busse, die bisher auf dem Betriebshof Nord 
abgestellt worden sind, der zwingend eine frühzeitige Erweiterung des Busbetriebshofs Ost in Porz 
erfordert. 
 
Für die Abstellung von weiteren Bussen müssen zusätzliche Betonflächen als Ladepositionen sowie 
die entsprechenden Verkehrsflächen aus Asphalt im südlichen Erweiterungsbereich geschaffen wer-
den. Zusätzliche Transformatorgebäude, die aus der bereits vorgerichteten Übergabestation versorgt 
werden, sollen ihrerseits die entsprechenden Ladegeräte mit der benötigten Leistung versorgen. 
Ebenso wie in dem bereits in Ausführung befindlichen ersten Bauabschnitt erfolgt die Ladung der 
Busse über Ladehauben, die an Stahltraversen montiert sind, welche die Ladeplätze überspannen. 
Anders als im ersten Bauabschnitt ist nun vorgesehen, die Ladegeräte teilweise auf den Traversen 
unterzubringen. Diese sind daher begehbar ausgebildet. Die vorgesehenen zur Wartung der Ladege-
räte verschiebbaren Schutzdächer lassen Photovoltaik-Anlagen auf den Traversen auf großen Ab-
schnitten nicht zu. 
Für die Wartung und Reparatur der zusätzlich 95 abzustellenden Busse muss außerdem der erste 
Bauabschnitt der Werkstatt erweitert werden. Photovoltaik-Anlagen und Begrünung sind analog zum 
ersten Bauabschnitt vorgesehen.

4 
 
 
 
Finanzierung 
Aus der Integration der Busnetzerweiterung gemäß den Beschlussvorlagen-Nr. 1215/2019 und 
1103/2019 in den Umfang des Verkehrsangebotes des ÖDLA und dem in diesem Zusammenhang 
notwendigen Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln-Ost in Porz resultiert eine Erhöhung des 
Soll-Ausgleichs gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA. 
 
Die Realisierung des zweiten Bauabschnitts soll es ermöglichen, neben den 51 E-Bussen (Abstellka-
pazität des ersten Bauabschnitts) weitere 95 Busse abzustellen und nachts dort aufzuladen. Im zwei-
ten Bauabschnitt soll hierzu die erforderliche Infrastruktur (Ladeeinrichtung, Flächenbefestigung, Re-
visionshalle nebst erforderlicher Sozial- und Büroräume) bis Ende 2025 erweitert werden. 
 
Für die damit verbundenen Maßnahmen sind Investitionen in Höhe von 57,8 Mio. € (abzgl. der zu 
erwartenden Förderung von 22,3 Mio. €), also 35,5 Mio. € im Wirtschaftsplan der KVB anzusetzen. 
 
Daraus ergibt sich für 2024 eine voraussichtliche Ergebnisbelastung (Abschreibung, Zinsen) in Höhe 
von rd. 0,2 Mio. €, die in 2025 auf 1,2 Mio. € und ab 2026 auf rd. 2 Mio. € p. a. ansteigt. Zusätzlich 
ergeben sich höhere Kosten durch Betrieb und Mehrpersonal (in erster Linie Werkstattmitarbeiter und 
Fahrdienstleiter) die bis 2026 auf 3,1 Mio. € anwachsen. In Summe ergeben sich somit zusätzliche 
Verluste in Höhe von 0,3 Mio. € für 2024, 3,5 Mio. € für 2025 und 5,1 Mio. €, ab 2026 ff. . Diese Be-
träge sind in der neuen Mittelfristplanung der KVB aufzunehmen. 
 
Diese zusätzlich entstehenden Verluste werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer 
Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städ-
tischen Haushalt führen. 
 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf die Jahre 2025 ff prognostiziert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies 
leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030+, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür-
gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher 
Personennahverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im 
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Durch den Bau eines weiteren Betriebshofes können die 
Kilometerleistungen für die Ausrück- und Einrückfahrten reduziert werden, wodurch sich nachhaltig 
positive Auswirkungen im Sinne des Umweltschutzes ergeben. Insgesamt kann die hier dargestellte 
Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Sowohl aufgrund der weiteren Umstellung der Kölner Busflotte auf alternative Antriebe als auch durch 
die mit der Mobilitätswende steigende Anzahl an Bussen ist der weitere Ausbau des Busbetriebshofs 
Ost in Köln-Porz zeitnah erforderlich. So werden bereits in 2025 so viele Busse in diesem Betriebshof 
zur Abstellung kommen, dass die Kapazitäten der bereits beschlossenen ersten Baustufe nicht mehr 
ausreichen. 
Zudem ist in dem für den Bau genutzten Förderprogramm mit 30. Juni 2025 eine Frist zur Endab-
rechnung der Maßnahme definiert, so dass aufgrund der Bauabläufe sehr zeitnah eine Entscheidung 
erforderlich ist. 
Die Vorlage musste intern und mit der KVB AG intensiv abgestimmt werden, so dass eine fristgerech-
te Einbringung nicht möglich war.

5 
 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Lageplan KVB

Anlage 2 - Lageplan KVB

1771 Zeichen

ca.32qm
ca.36qm
ca.60qm
FAHRDIENSTGEBÄUDE (1.BA)
I FD | CA. 500QM
110 kV- ANLAGE (GESONDERT)
II FD | CA. 420QM
88 ÜBERDACHTE
FAHRRADSTELLPLÄTZE (1.BA)
ÜBERGABESTATION (1.BA)
I FD | CA. 210QM
TRAFOGEBÄUDE T2/T3
II FD | CA. 210QM
ELEKTROBUSWERKSTATT (1.BA)
CA. 2.315QM
ELEKTROBUSWERKSTATT (2.BA)
CA. 1.775QM
I SD II FDI SD
TRAFOGEBÄUDE 1 (1.BA)
II FD | CA. 135QM
ENERGIEZENTRALE (1.BA)
I FD | CA. 120QM
TRAFOGEBÄUDE T6 (2.BA)
I FD | CA. 75QM
TRAFOGEBÄUDE T4 (2.BA)
II FD | CA. 50QM
TRAFOGEBÄUDE T5 (2.BA)
II FD | CA. 50QM
PORTALWASCHANLAGE (1.BA)
CA. 200QM
I FD
108 PKW STELLPLÄTZE
19 PKW
STELLPLÄTZE
STELLPLÄTZE
3 PKW
STELLPLÄTZE
10 KRAD
38 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG
20 GELENKBUSSE IN
BLOCKAUFSTELLUNG
8 GELENKBUSSE IN
BLOCKAUFSTELLUNG
WASCHPLATZ
CA. 200QM
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
STELLPLÄTZE
NUTZFAHRZEUGE
SAMMELSTELLE
WERT- UND RESTSTOFF-
1.BA
2.BA
1.BA
2.BA
42 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG
24 GELENKBUSSE IN SCHRÄGAUFSTELLUNG
23 GELENKBUSSE IN SCHRÄGAUFSTELLUNG
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN
ABSTELLUNG VON 10
H2- SOLOBUSSEN DER
RVK IM 1. BAUABSCHNITT
45 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG
FLÄCHEN NOCH OHNE
KONKRETE NUTZUNGS-
PLANUNG
STELLPLÄTZE
4 FAHHRAD
66 + 10 = 76 BUSSTELLPLÄTZE (DAVON ENTFALLEN 10 IM 2. BA)
NORDEN
1. BAUABSCHNITT GEBÄUDE
2. BAUABSCHNITT GEBÄUDE
GESONDERTES VORHABEN
1. BAUABSCHNITT BUSSTELLPLÄTZE
2. BAUABSCHNITT BUSSTELLPLÄTZE
+ 134 BUSSTELLPLÄTZE

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 09/2023

2677 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2129/2022
Stand: 21.09.2023 
Sachstandsbericht  
Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz 
Beschluss: 
 
1. Der Hauptausschuss stimmt der Erweiterung des neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiser-
straße 127 zu. 
Im Weiteren beauftragt der Hauptausschuss die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbe-
schlüsse zu den Vorlagen-Nr. 1089/2020, 0479/2020, 0540/2021 und 2261/2019 zu veranlas-
sen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderli-
chen Ausbau des Busbetriebshofs Köln Ost realisiert. 
2. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil des am 01.01.2020 
in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA). Die weiteren in dieser Vorlage 
erforderlichen Aufwendungen für den Busbetriebshof Ost sind über den ÖDLA ausgleichsfähig. 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB in Höhe von 0,3 Mio. € für 2024, 3,5 Mio. € für 
2025 und 5,1 Mio. €, ab 2026 ff.- wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu 
einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK 
an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird je-
weils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2025 ff prognostiziert. 
Als Ergebnis aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Porz werden ergänzend:  
•              die Realisierung von PV-Anlagen auf den Ladetraversen und  
•              die Prüfung einer Überdachung / Pergola der Mitarbeiterparkplätze inklusive des Aufbaus 
einer PV-Anlage 
beschlossen. Die mit den genannten Maßnahmen verbundenen Mehrkosten (in Höhe von 2,1 Mio. 
€/Erhöhung der jährlichen Aufwendungen um 175.000€ ab 2025) werden zu den im Beschluss-
punkt 2 genannten Folgekosten hinzugefügt.  
  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Rahmen der vorgesehenen Erweiterung des Busbetriebshofs Ost sollen zum einen die 
Buswerkstatt und zum anderen die Busabstellanlage ausgebaut werden. Die Planungen für

2 
 
beide Erweiterungen laufen derzeit und sollen in den kommenden Monaten abgeschlossen 
werden. Anschließend erfolgt die Vergabe der Bauleistungen. 
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den Ladetraversen wird bei den Planungen mitberücksich-
tigt sowie die Möglichkeit der Installation von PV-Anlagen über den Mitarbeiterparkplätzen ge-
prüft. 
Nächste Schritte: 
Es wird angestrebt, die Bushoferweiterung bis Ende 2025 umzusetzen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.09.2024

Anlage 5 - Vorabauszug Rat 08.09.2022

448 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 08.09.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates vom 
08.09.2022  
öffentlich 
10.21 Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz 
2129/2022 
 
Die Angelegenheit wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zur Ent-
scheidung in den Hauptausschuss verwiesen.

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1625 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☒ Dringlichkeitsentscheidung Siehe Vorlage 
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es geht in der Sache im Wesentlichen um 
betriebsinterne Abläufe bei der KVB. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen,  fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (4)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
19.09.2022 Hauptausschuss
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2129/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.09.2022
Erstellt
01.07.2022 12:03