2129/2022
Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz
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Beschlussvorlage Rat
12186 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2129/2022 Freigabedatum 18.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz Beschlussorgan Rat / Hauptausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt der Erweiterung des neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiserstraße 127 zu. Im Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse zu den Vorlagen-Nr. 1089/2020, 0479/2020, 0540/2021 und 2261/2019 zu veranlassen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderlichen Ausbau des Busbetriebshofs Köln Ost realisiert. 2. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil des am 01.01.2020 in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA). Die weiteren in dieser Vorlage erforderlichen Aufwendungen für den Busbetriebshof Ost sind über den ÖDLA ausgleichsfähig. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB in Höhe von 0,3 Mio. € für 2024, 3,5 Mio. € für 2025 und 5,1 Mio. €, ab 2026 ff.- wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2025 ff prognostiziert. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Verkehrsausschuss Rat 08.09.2022 Hauptausschuss 19.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Verkehrswende muss aufgrund des hohen Anteils der verkehrsbedingten CO2 Emissionen an den städtischen Gesamtemissionen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Neben der eigentlichen Funktion des ÖPNV, ausreichend nachhaltige Verkehrsangebote zu schaffen, sind weitere Aspekte zur Erreichung der Klimaziele von Bedeutung: Erstens ist die Qualität der inzwischen oftmals jahrzehntealten Stadtbahninfrastruktur zu verbessern. Das Land NRW hat daher ein umfassendes Erneuerungsprogramm für die Stadtbahninfrastruktur finanziert, das vom Bund flankierend über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in den kommenden zehn Jahren zu erheblichen Baumaßnahmen im Kölner Stadtbahnnetz mit begleitenden Bus-Ersatzverkehren führen wird. Zweitens muss die Umstellung der Busverkehre auf klimaneutrale alternative Antriebe schnellstmöglich gelingen. Drittens sind Fahrzeugreserven im Busbereich zu schaffen, um jederzeit schnell und dauerhaft den ÖPNV erweitern zu können. So liegt das Ziel der KVB-Strategie nach wie vor darin, ihre Fahrgastzahlen bis 2030 um mindestens 18 % (bezogen auf das Vorpandemieniveau) zu steigern. Bezogen auf die Busangebote wurden seit dem Ratsbeschluss zur ersten Baustufe des zusätzlichen Busbetriebshofs Ost in Köln Porz (Vorlage 3956/2019) zwischenzeitlich auch weitere Beschlüsse 3 (Vorlagen 1089/2020, 0479/2020, 0540/2021) zur Erweiterung der Kölner Busangebote sowie zur Einführung eines On-Demand Angebotes gefasst und mit Ausnahme der Beschlüsse zum Fahrplan- wechsel in 2022 auch bereits umgesetzt. Daraus ergibt sich ein Anwachsen der KVB-eigenen Busflot- te um fünf Gelenkbusse, zehn Fahrzeuge für den On-Demand Verkehr sowie weitere zehn Wasser- stoff-Busse für die von der RVK in Betriebsführerschaft der KVB betriebene Buslinie 423, die seit De- zember 2019 (Vorlage 2261/2019) zum Flughafen geführt wird. Durch das umfassende Erneuerungsprogramm im Stadtbahnbereich wird es in den kommenden Jah- ren vermehrt erforderlich sein, Baumaßnahmen mit temporären Streckensperrungen auch außerhalb der nachfrageschwächeren Ferienzeiten umzusetzen. Da dieses mit höheren Anforderungen an Er- satzverkehre einhergeht und außerhalb von Ferienzeiten Zukäufe externer Busleistungen nicht mög- lich sind (heute nutzt man hierzu die in Ferienzeiten nicht benötigten Ressourcen für den Schü- ler*innenverkehr), steigt damit die Anzahl der vorzuhaltenden Busse um 20 Fahrzeuge. Hierzu plant die KVB bereits auszumusternde Fahrzeuge nach ihrer regulären Nutzung im Fahrgastbetrieb für eine Übergangszeit im Bestand als Ersatzverkehre zu belassen. Auch die Umstellung auf alternative Antriebsformen hat weitere Auswirkungen auf den Stellplatzbe- darf. Zum einen wird nach Auslieferung der 109 E-Busse bis Ende des Jahres aktuell die Ausschrei- bung für weitere 46 E-Busse vorbereitet, die bis im Frühjahr 2025 ausgeliefert werden sollen. Da de- ren Einsatz nach wie vor Zwischenladungen an den Endhaltestellen erforderlich machen, steigt hier- durch der Fahrzeugbestand um weitere 16 Fahrzeuge bezogen auf den Fahrzeuggesamtbestand (10 % mehr gegenüber der Anzahl mit Dieselantrieb). Hinzu kommt, dass sich nach Brandereignissen in Hannover (Üstra), Düsseldorf (Rheinbahn) und Stuttgart (SBB) die Anforderungen an den Brandschutz für abgestellte E-Busse verändert haben. So hatte die dichte Aufstellung der Fahrzeuge in allen Fällen zu einem Verlust von vielen Fahrzeugen geführt. Daher hat die KVB ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen, um Maßnahmen zur Risi- koabwehr zu definieren. Im Ergebnis ist eine andere Aufstellung der Fahrzeuge und die Herstellung von Brandabschnitten durch den Einbau zusätzlicher Mauern oder freizuhaltender Gassen erforder- lich, womit der Flächenbedarf je abgestelltes Fahrzeug deutlich ansteigt. So sinkt die Abstellkapazität auf dem Betriebshof Nord im Zuge des Umbaus für E-Busse von bisher 187 geplanten Stellplätzen auf 143. Im Ergebnis müssen demnach für 44 Fahrzeuge alternative Abstellplätze gefunden werden. Diese Entwicklungen führen dazu, dass die im Sommer 2021 beschlossene erste Ausbaustufe bereits kurzfristig ab dem Jahr 2023 erweitert werden muss (geplante Fertigstellung bis Ende 2025). So wächst auf der einen Seite die Busflotte zwischen dem Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage für die erste Baustufe und den heute bekannten Entwicklungen von 281 auf 332 Busse und zehn On- Demand Fahrzeuge. Zum anderen ergibt sich aber aus den gestiegenen Anforderungen an die Ab- stellung von E-Bussen ein weiterer Flächenbedarf für 44 Busse, die bisher auf dem Betriebshof Nord abgestellt worden sind, der zwingend eine frühzeitige Erweiterung des Busbetriebshofs Ost in Porz erfordert. Für die Abstellung von weiteren Bussen müssen zusätzliche Betonflächen als Ladepositionen sowie die entsprechenden Verkehrsflächen aus Asphalt im südlichen Erweiterungsbereich geschaffen wer- den. Zusätzliche Transformatorgebäude, die aus der bereits vorgerichteten Übergabestation versorgt werden, sollen ihrerseits die entsprechenden Ladegeräte mit der benötigten Leistung versorgen. Ebenso wie in dem bereits in Ausführung befindlichen ersten Bauabschnitt erfolgt die Ladung der Busse über Ladehauben, die an Stahltraversen montiert sind, welche die Ladeplätze überspannen. Anders als im ersten Bauabschnitt ist nun vorgesehen, die Ladegeräte teilweise auf den Traversen unterzubringen. Diese sind daher begehbar ausgebildet. Die vorgesehenen zur Wartung der Ladege- räte verschiebbaren Schutzdächer lassen Photovoltaik-Anlagen auf den Traversen auf großen Ab- schnitten nicht zu. Für die Wartung und Reparatur der zusätzlich 95 abzustellenden Busse muss außerdem der erste Bauabschnitt der Werkstatt erweitert werden. Photovoltaik-Anlagen und Begrünung sind analog zum ersten Bauabschnitt vorgesehen. 4 Finanzierung Aus der Integration der Busnetzerweiterung gemäß den Beschlussvorlagen-Nr. 1215/2019 und 1103/2019 in den Umfang des Verkehrsangebotes des ÖDLA und dem in diesem Zusammenhang notwendigen Bau eines zusätzlichen Busbetriebshofs Köln-Ost in Porz resultiert eine Erhöhung des Soll-Ausgleichs gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA. Die Realisierung des zweiten Bauabschnitts soll es ermöglichen, neben den 51 E-Bussen (Abstellka- pazität des ersten Bauabschnitts) weitere 95 Busse abzustellen und nachts dort aufzuladen. Im zwei- ten Bauabschnitt soll hierzu die erforderliche Infrastruktur (Ladeeinrichtung, Flächenbefestigung, Re- visionshalle nebst erforderlicher Sozial- und Büroräume) bis Ende 2025 erweitert werden. Für die damit verbundenen Maßnahmen sind Investitionen in Höhe von 57,8 Mio. € (abzgl. der zu erwartenden Förderung von 22,3 Mio. €), also 35,5 Mio. € im Wirtschaftsplan der KVB anzusetzen. Daraus ergibt sich für 2024 eine voraussichtliche Ergebnisbelastung (Abschreibung, Zinsen) in Höhe von rd. 0,2 Mio. €, die in 2025 auf 1,2 Mio. € und ab 2026 auf rd. 2 Mio. € p. a. ansteigt. Zusätzlich ergeben sich höhere Kosten durch Betrieb und Mehrpersonal (in erster Linie Werkstattmitarbeiter und Fahrdienstleiter) die bis 2026 auf 3,1 Mio. € anwachsen. In Summe ergeben sich somit zusätzliche Verluste in Höhe von 0,3 Mio. € für 2024, 3,5 Mio. € für 2025 und 5,1 Mio. €, ab 2026 ff. . Diese Be- träge sind in der neuen Mittelfristplanung der KVB aufzunehmen. Diese zusätzlich entstehenden Verluste werden aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städ- tischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf die Jahre 2025 ff prognostiziert. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030+, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür- gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Durch den Bau eines weiteren Betriebshofes können die Kilometerleistungen für die Ausrück- und Einrückfahrten reduziert werden, wodurch sich nachhaltig positive Auswirkungen im Sinne des Umweltschutzes ergeben. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Begründung der Dringlichkeit Sowohl aufgrund der weiteren Umstellung der Kölner Busflotte auf alternative Antriebe als auch durch die mit der Mobilitätswende steigende Anzahl an Bussen ist der weitere Ausbau des Busbetriebshofs Ost in Köln-Porz zeitnah erforderlich. So werden bereits in 2025 so viele Busse in diesem Betriebshof zur Abstellung kommen, dass die Kapazitäten der bereits beschlossenen ersten Baustufe nicht mehr ausreichen. Zudem ist in dem für den Bau genutzten Förderprogramm mit 30. Juni 2025 eine Frist zur Endab- rechnung der Maßnahme definiert, so dass aufgrund der Bauabläufe sehr zeitnah eine Entscheidung erforderlich ist. Die Vorlage musste intern und mit der KVB AG intensiv abgestimmt werden, so dass eine fristgerech- te Einbringung nicht möglich war. 5 Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan KVB
Anlage 2 - Lageplan KVB
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ca.32qm ca.36qm ca.60qm FAHRDIENSTGEBÄUDE (1.BA) I FD | CA. 500QM 110 kV- ANLAGE (GESONDERT) II FD | CA. 420QM 88 ÜBERDACHTE FAHRRADSTELLPLÄTZE (1.BA) ÜBERGABESTATION (1.BA) I FD | CA. 210QM TRAFOGEBÄUDE T2/T3 II FD | CA. 210QM ELEKTROBUSWERKSTATT (1.BA) CA. 2.315QM ELEKTROBUSWERKSTATT (2.BA) CA. 1.775QM I SD II FDI SD TRAFOGEBÄUDE 1 (1.BA) II FD | CA. 135QM ENERGIEZENTRALE (1.BA) I FD | CA. 120QM TRAFOGEBÄUDE T6 (2.BA) I FD | CA. 75QM TRAFOGEBÄUDE T4 (2.BA) II FD | CA. 50QM TRAFOGEBÄUDE T5 (2.BA) II FD | CA. 50QM PORTALWASCHANLAGE (1.BA) CA. 200QM I FD 108 PKW STELLPLÄTZE 19 PKW STELLPLÄTZE STELLPLÄTZE 3 PKW STELLPLÄTZE 10 KRAD 38 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG 20 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG 8 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG WASCHPLATZ CA. 200QM TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN STELLPLÄTZE NUTZFAHRZEUGE SAMMELSTELLE WERT- UND RESTSTOFF- 1.BA 2.BA 1.BA 2.BA 42 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG 24 GELENKBUSSE IN SCHRÄGAUFSTELLUNG 23 GELENKBUSSE IN SCHRÄGAUFSTELLUNG TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN TRAVERSENKONSTRUKTION MIT LADEHAUBEN ABSTELLUNG VON 10 H2- SOLOBUSSEN DER RVK IM 1. BAUABSCHNITT 45 GELENKBUSSE IN BLOCKAUFSTELLUNG FLÄCHEN NOCH OHNE KONKRETE NUTZUNGS- PLANUNG STELLPLÄTZE 4 FAHHRAD 66 + 10 = 76 BUSSTELLPLÄTZE (DAVON ENTFALLEN 10 IM 2. BA) NORDEN 1. BAUABSCHNITT GEBÄUDE 2. BAUABSCHNITT GEBÄUDE GESONDERTES VORHABEN 1. BAUABSCHNITT BUSSTELLPLÄTZE 2. BAUABSCHNITT BUSSTELLPLÄTZE + 134 BUSSTELLPLÄTZE
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 09/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
2129/2022
Stand: 21.09.2023
Sachstandsbericht
Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz
Beschluss:
1. Der Hauptausschuss stimmt der Erweiterung des neuen Busbetriebshofs in Köln Porz, Kaiser-
straße 127 zu.
Im Weiteren beauftragt der Hauptausschuss die Verwaltung, zur Umsetzung der Ratsbe-
schlüsse zu den Vorlagen-Nr. 1089/2020, 0479/2020, 0540/2021 und 2261/2019 zu veranlas-
sen, dass die KVB den für die Unterstellung der benötigten zusätzlichen Fahrzeuge erforderli-
chen Ausbau des Busbetriebshofs Köln Ost realisiert.
2. Die vom Rat bereits beschlossenen Busnetzerweiterungen sind Bestandteil des am 01.01.2020
in Kraft getretenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA). Die weiteren in dieser Vorlage
erforderlichen Aufwendungen für den Busbetriebshof Ost sind über den ÖDLA ausgleichsfähig.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB in Höhe von 0,3 Mio. € für 2024, 3,5 Mio. € für
2025 und 5,1 Mio. €, ab 2026 ff.- wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der
Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingungen wird dies zu
einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK
an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird je-
weils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2025 ff prognostiziert.
Als Ergebnis aus dem Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Porz werden ergänzend:
• die Realisierung von PV-Anlagen auf den Ladetraversen und
• die Prüfung einer Überdachung / Pergola der Mitarbeiterparkplätze inklusive des Aufbaus
einer PV-Anlage
beschlossen. Die mit den genannten Maßnahmen verbundenen Mehrkosten (in Höhe von 2,1 Mio.
€/Erhöhung der jährlichen Aufwendungen um 175.000€ ab 2025) werden zu den im Beschluss-
punkt 2 genannten Folgekosten hinzugefügt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Rahmen der vorgesehenen Erweiterung des Busbetriebshofs Ost sollen zum einen die
Buswerkstatt und zum anderen die Busabstellanlage ausgebaut werden. Die Planungen für
2
beide Erweiterungen laufen derzeit und sollen in den kommenden Monaten abgeschlossen
werden. Anschließend erfolgt die Vergabe der Bauleistungen.
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den Ladetraversen wird bei den Planungen mitberücksich-
tigt sowie die Möglichkeit der Installation von PV-Anlagen über den Mitarbeiterparkplätzen ge-
prüft.
Nächste Schritte:
Es wird angestrebt, die Bushoferweiterung bis Ende 2025 umzusetzen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.09.2024
Anlage 5 - Vorabauszug Rat 08.09.2022
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates vom 08.09.2022 öffentlich 10.21 Erweiterung des neuen Busbetriebshofs Köln Ost in Porz 2129/2022 Die Angelegenheit wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zur Ent- scheidung in den Hauptausschuss verwiesen.
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
1625 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☒ Dringlichkeitsentscheidung Siehe Vorlage ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es geht in der Sache im Wesentlichen um betriebsinterne Abläufe bei der KVB. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2129/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 01.07.2022 12:03