AN/1510/2024
Armut bekämpfen, Zusammenhalt fördern: Einführung einer sozialen Folgenabschätzung
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.11.2024 AN/1510/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.11.2024 Armut bekämpfen, Zusammenhalt fördern: Einführung einer sozialen Folgenabschätzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 14.11.2024 aufzunehmen: Zusammenfassung in einfacher Sprache: Soziale Gerechtigkeit und der soziale Zusammenhalt sind besonders wichtig für die Stadt. Darum soll bei jeder Entscheidung des Stadtrates bewertet werden, ob die jeweilige Ent- scheidung auf diese Ziele einzahlt oder nicht. Die SPD möchte daher, dass die sozialen Auswirkungen von Plänen und Projekten der Stadt überprüft werden. Eine Methode dafür nennt man „soziale Folgenabschätzung“. Eine soziale Folgenabschätzung hilft dabei, herauszufinden, wie sich bestimmte Pläne oder Entscheidun- gen auf Menschen und Gemeinschaften auswirken – ob sie das Leben der Menschen verbes- sern oder vielleicht verschlechtern. Warum das wichtig ist: In Köln gibt es viele soziale Herausforderungen wie Ungleichheit und den Verlust von Gemeinschaft. Damit die Lebensqualität für alle verbessert und der Zusam- menhalt gestärkt wird, sollen soziale Folgen bei Entscheidungen immer berücksichtigt wer- den. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln erklärt, dass der soziale Zusammenhalt und die soziale Gerechtig- keit in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzen und daher zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sind. - 2 - 2. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, ein Verfahren zu entwickeln, das die Auswirkungen von städtischen Vorhaben und Maßnahmen auf die Ziele „Sozialer Zusammenhalt“ und „Soziale Gerechtigkeit“ (im Sinne gleichwertiger Le- bensverhältnisse in ganz Köln), ermittelt. Zukünftig sollen alle relevanten Verwaltungs- vorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisie- rende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf das soziale Ge- füge enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zu- mindest der geringsten negativen Auswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Begründung: In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen in unserer Gesellschaft, die unter ande- rem durch soziale Ungleichheit und den Zerfall des sozialen Zusammenhalts gekennzeichnet sind, ist es von großer Bedeutung, dass alle politischen Entscheidungen auch in ihren sozia- len Dimensionen betrachtet werden. Den gemeinsamen Zielen der Stadtverwaltung und der Politik, die allgemeine soziale Lage der Einwohner*innen Kölns zu verbessern und den sozia- len Zusammenhalt sowie die demokratischen Strukturen in unserer Stadt zu stärken, sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Ein Weg, diese Ziele zu erreichen, ist eine soziale Fol- genabschätzung, die in die Erstellung von Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung integriert werden sollte. Die SPD-Fraktion schlägt daher vor, dass ähnlich der bereits beschlossenen Klimafolgenab- schätzung, die für jede Beschlussvorlage vorgenommen werden muss, Kriterien entwickelt werden, anhand derer mittels einer Matrix geprüft werden kann, ob und in welcher Weise eine in einer Beschlussvorlage vorgeschlagene Maßnahme das soziale Gefüge in unserer Stadt beeinflusst. Möglichst einfach und mit vertretbarem Aufwand sollen dann in zukünfti- gen Beschlussvorlagen die sozialen Auswirkungen der beantragten Maßnahmen ausgewie- sen werden. Dies soll eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für die Gremien der Stadt Köln schaffen. Der 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 bietet eine erste Datenbasis, aus der eine Matrix für die Folgenabschätzung entwickelt werden kann. Auch die bisherige strategische Sozialpla- nung bietet einen Ansatz, fokussiert sich aber zu stark auf die Sozialverwaltung und Jugend- hilfe und identifiziert keine konkreten Vorhaben. Durch die Verknüpfung mit einer sozialen Folgenabschätzung wird eine ganzheitliche Betrachtung ermöglicht, die auch andere Hand- lungsfelder, z. B. Verkehrs- und Stadtentwicklungsprojekte, einbezieht und zeigt, wie Ent- scheidungen in verschiedenen Politikbereichen die soziale Lage und den Zusammenhalt in Köln beeinflussen. Die Verwaltung könnte sich bei der Entwicklung der Matrix z. B. an der Technik der Gemein- wohlbilanzierung orientieren, die bereits einen Ansatz zur Berücksichtigung sozialer Interes- sen bietet. Weitere Ideen für Kriterien und Implementierungsprozesse bieten die aktuellen Ansätze des Social Impact Assessment (SIA) sowie die Prozesse der Kölner Stadtverwaltung zur Feststellung der Auswirkungen auf den Haushalt und auf den Klimaschutz, die die Stadt Köln seit der Beschlus svorlage 2081/2019 implementiert hat. Darüber hinaus können auch - 3 - die bereits im Rahmen der europäischen ESG-Rechtsetzung (ESG = Environmental, Social und Governance) für Wirtschaftsunternehmen entwickelten Strategien und Maßnahmenkriterien betrachtet und ggf. angewendet werden. Die soziale und gerechte Entwicklung in unserer Stadt muss ebenso wie der Klimaschutz vor- rangig gefördert werden. Diese elementaren Ziele werden auch durch die Nachhaltigkeits- strategie eingefordert. Durch die Priorisierung von Maßnahmen wird die soziale Infrastruktur für alle gefördert, und es wird sichergestellt, dass auch armutsbetroffene Kölner*innen von politischen Entscheidungen profitieren und soziale Benachteiligungen abgebaut werden. Mit freundliche Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1510/2024
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 04.11.2024 10:26