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AN/1510/2024

Armut bekämpfen, Zusammenhalt fördern: Einführung einer sozialen Folgenabschätzung

SPD Antrag nach § 3 04.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2024, TOP 3.1.4

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5906 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.11.2024 
 
AN/1510/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.11.2024 
 
Armut bekämpfen, Zusammenhalt fördern: Einführung einer sozialen 
Folgenabschätzung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
14.11.2024 aufzunehmen: 
 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
Soziale Gerechtigkeit und der soziale Zusammenhalt sind besonders wichtig für die Stadt. 
Darum soll bei jeder Entscheidung des Stadtrates bewertet werden, ob die jeweilige Ent-
scheidung auf diese Ziele einzahlt oder nicht.  
Die SPD möchte daher, dass die sozialen Auswirkungen von Plänen und Projekten der Stadt 
überprüft werden. Eine Methode dafür nennt man „soziale Folgenabschätzung“. Eine soziale 
Folgenabschätzung hilft dabei, herauszufinden, wie sich bestimmte Pläne oder Entscheidun-
gen auf Menschen und Gemeinschaften auswirken – ob sie das Leben der Menschen verbes-
sern oder vielleicht verschlechtern.  
Warum das wichtig ist: In Köln gibt es viele soziale Herausforderungen wie Ungleichheit und 
den Verlust von Gemeinschaft. Damit die Lebensqualität für alle verbessert und der Zusam-
menhalt gestärkt wird, sollen soziale Folgen bei Entscheidungen immer berücksichtigt wer-
den. 
 
Beschluss:  
1. Der Rat der Stadt Köln erklärt, dass der soziale Zusammenhalt und die soziale Gerechtig-
keit in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzen und daher zukünftig bei allen 
Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sind.

- 2 - 
 
2. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, ein Verfahren 
zu entwickeln, das die Auswirkungen von städtischen Vorhaben und Maßnahmen auf die 
Ziele „Sozialer Zusammenhalt“ und „Soziale Gerechtigkeit“ (im Sinne gleichwertiger Le-
bensverhältnisse in ganz Köln), ermittelt. Zukünftig sollen alle relevanten Verwaltungs-
vorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisie-
rende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf das soziale Ge-
füge enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zu-
mindest der geringsten negativen Auswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt 
werden. 
  
 
Begründung:  
In Anbetracht der wachsenden Herausforderungen in unserer Gesellschaft, die unter ande-
rem durch soziale Ungleichheit und den Zerfall des sozialen Zusammenhalts gekennzeichnet 
sind, ist es von großer Bedeutung, dass alle politischen Entscheidungen auch in ihren sozia-
len Dimensionen betrachtet werden. Den gemeinsamen Zielen der Stadtverwaltung und der 
Politik, die allgemeine soziale Lage der Einwohner*innen Kölns zu verbessern und den sozia-
len Zusammenhalt sowie die demokratischen Strukturen in unserer Stadt zu stärken, sollte 
höchste Priorität eingeräumt werden. Ein Weg, diese Ziele zu erreichen, ist eine soziale Fol-
genabschätzung, die in die Erstellung von Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung integriert 
werden sollte. 
 
Die SPD-Fraktion schlägt daher vor, dass ähnlich der bereits beschlossenen Klimafolgenab-
schätzung, die für jede Beschlussvorlage vorgenommen werden muss, Kriterien entwickelt 
werden, anhand derer mittels einer Matrix geprüft werden kann, ob und in welcher Weise 
eine in einer Beschlussvorlage vorgeschlagene Maßnahme das soziale Gefüge in unserer 
Stadt beeinflusst. Möglichst einfach und mit vertretbarem Aufwand sollen dann in zukünfti-
gen Beschlussvorlagen die sozialen Auswirkungen der beantragten Maßnahmen ausgewie-
sen werden. Dies soll eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für 
die Gremien der Stadt Köln schaffen.  
 
Der 1. Kölner Lebenslagenbericht 2020 bietet eine erste Datenbasis, aus der eine Matrix für 
die Folgenabschätzung entwickelt werden kann. Auch die bisherige strategische Sozialpla-
nung bietet einen Ansatz, fokussiert sich aber zu stark auf die Sozialverwaltung und Jugend-
hilfe und identifiziert keine konkreten Vorhaben. Durch die Verknüpfung mit einer sozialen 
Folgenabschätzung wird eine ganzheitliche Betrachtung ermöglicht, die auch andere Hand-
lungsfelder, z. B. Verkehrs- und Stadtentwicklungsprojekte, einbezieht und zeigt, wie Ent-
scheidungen in verschiedenen Politikbereichen die soziale Lage und den Zusammenhalt in 
Köln beeinflussen. 
 
Die Verwaltung könnte sich bei der Entwicklung der Matrix z. B. an der Technik der Gemein-
wohlbilanzierung orientieren, die bereits einen Ansatz zur Berücksichtigung sozialer Interes-
sen bietet. Weitere Ideen für Kriterien und Implementierungsprozesse bieten die aktuellen 
Ansätze des Social Impact Assessment (SIA) sowie die Prozesse der Kölner Stadtverwaltung 
zur Feststellung der Auswirkungen auf den Haushalt und auf den Klimaschutz, die die Stadt 
Köln seit der Beschlus svorlage 2081/2019 implementiert hat. Darüber hinaus können auch

- 3 - 
 
die bereits im Rahmen der europäischen ESG-Rechtsetzung (ESG = Environmental, Social und 
Governance) für Wirtschaftsunternehmen entwickelten Strategien und Maßnahmenkriterien 
betrachtet und ggf. angewendet werden. 
 
Die soziale und gerechte Entwicklung in unserer Stadt muss ebenso wie der Klimaschutz vor-
rangig gefördert werden. Diese elementaren Ziele werden auch durch die Nachhaltigkeits-
strategie eingefordert. Durch die Priorisierung von Maßnahmen wird die soziale Infrastruktur 
für alle gefördert, und es wird sichergestellt, dass auch armutsbetroffene Kölner*innen von 
politischen Entscheidungen profitieren und soziale Benachteiligungen abgebaut werden.  
 
Mit freundliche Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.11.2024 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1510/2024
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
04.11.2024
Erstellt
04.11.2024 10:26