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V/0283/2005

Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Münster

Vorlage 12.04.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 10

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

854 Zeichen

Projektlenkung 
Verwaltungsvorstand 
Geschäftsführung Dez. II 
Projektleitung 
AL 20, Herr Reinkemeier 
Projektgruppe 
AL 20, AL 14, AL 10, WL citeq, Herr Winter, Herr Ot tenhus,
Herr Etienne, Frau Lutte, Herr Vogel, PR, ext. Bera tung 
Teilprojekt 01 
NKF-Umstellung des Amtes 01 
Politischer Arbeitskreis 
Projektorganisation NKF Rollout 
Projektcontrolling 
Amt 14 
Personal- und organisationsfachliche 
Konzeption (Output-Seite) 
Amt 10, Herr Etienne 
Finanzfachliche Konzeption 
(Input-Seite) 
Amt 20, Herr Winter 
Kassenfachliche Konzeption 
(Input-Seite) 
Amt 20, Frau Lutte 
Teilprojekt 13 
NKF-Umstellung des Amtes 13 
Teilprojekt 17 
NKF-Umstellung des Amtes 17 
etc. 
IT-Konzeption und -Unterstützung 
citeq, Herr Vogel 
Konzeption Immobiles 
Anlagevermögen (Input-Seite) 
Amt 23, Herr Ottenhus 
Kommunikation und Marketing, 
Frau Dr. Janetzki

Anlage 3

3367 Zeichen

7 
Produktbildung 
Der neue auf dem NKF basierende Haushalt ist produk torientiert zu gliedern. Die landesweit ein- 
heitliche Mindestgliederung  von 17 benannten Produktbereichen  ist gesetzlich vorgegeben: 
01 Innere Verwaltung 
02 Sicherheit und Ordnung 
03 Schulträgeraufgaben 
04 Kultur und Wissenschaft 
05 Soziale Leistungen 
06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
07 Gesundheitsdienste 
08 Sportförderung 
09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 
10 Bauen und Wohnen 
11 Ver- und Entsorgung 
12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 
13 Natur- und Landschaftspflege 
14 Umweltschutz 
15 Wirtschaft und Tourismus 
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 
17 Stiftungen 
 
Unterhalb der Produktbereiche ist eine Unterglieder ung in Produktgruppen und Produkten vorge- 
sehen. Dabei soll für Münster die Produktgruppenebene  die maßgebliche Steuerungsgröße  
sein. Daher werden die Teilfinanz- und -ergebnisplä ne auf Produktgruppenebene abgebildet. Um 
die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, sollen Pro duktgruppen bzw. müssen Produkte so gebildet 
werden, dass sie einzelnen Ämtern eindeutig zuzuord nen sind. Die Verantwortung für Produkte 
wird dabei nicht unterhalb der Amtsleitung angesiedelt.  
 
Ressourcen 
Für die Umstellung des NKF wird insgesamt ein zusät zlichen Personalbedarf von 11,9 Stellen er- 
wartet. Im Einzelnen sind dieses 4 ½ Stellen für die Abteilung 20.1 (Finanzservice), drei Stellen für

8 
die Einführung von SAP PSCD, 1,4 Stellen bei der St adtkasse, zwei Stellen zur Unterstützung der 
Arbeiten der citeq sowie eine Stelle zur Betreuung des NRW- Netzwerkes 2005/2006 . 
Die Finanzierung des NKF- Umstellungsprozesses erfo lgt aus den veranschlagten Mitteln des  
Etatentwurfes. Dieser sieht für Personalausgaben Do ppischer Kommunalhaushalt 
(0300.416.0000.2) für die Jahre 2005 bis 2007 jeweils 400.000 € und 300.000 € für das Jahr 2008 
vor. Für Sachausgaben Doppischer Kommunalhaushalt ( 0300.650.0200.7) sind im Etatentwurf für 
die Jahre 2005 bis 2007 jeweils 800.000 € und 400.0 00 € für das Jahr 2008 veranschlagt. Die Fi- 
nanzierung der Stelle für die Betreuung des NRW- Ne tzwerkes 2005/2006  erfolgt aus Landeszuwei- 
sungen. Die Ansätze der Personalausgaben Doppischer Kommunalhaushalt erhöhen sich daher in 
den Jahren 2005 und 2006 noch jeweils um 100.000 €.  
Da der Einführungsprozess des NKF eine Vielzahl von  Einzelmaßnahmen erfordert, die zum jet-
zigen Zeitpunkt nicht abschließend erfasst und aufgelistet werden können, kann es zu Abweichun- 
gen der geplanten Einführungskosten und des Einführungsaufwandes kommen.  
 
Organisation der Finanzbuchhaltung 
Bisher erfolgt die Buchung der Einnahmen und Ausgab en in die Haushaltsüberwachung dezentral 
in den Ämtern, die Zahlungsabwicklung wird zentral von der Stadtkasse als Abteilung im Amt für 
Finanzen und Beteiligungen wahrgenommen. Nach dem A ustesten der zentralen Buchführung in 
einem Pilotprojekt wird es für das NKF als sinnvoll  erachtet (Verwaltungsvorstand- Beschluss vom 
30.11.2004), die Finanzbuchhaltung mit den Teilbere ichen Geschäftsbuchführung und Zahlungs- 
abwicklung grundsätzlich zentral zu organisieren, s o wie es auch in privatwirtschaftlichen Unter- 
nehmen üblich ist. Gegebenenfalls werden Außenstellen in den Stadthäusern I, II und III eingerich- 
tet, um den Zeitaufwand für den körperlichen Belegaustausch zu verringern.

Anlage 1

9868 Zeichen

1 
Anlage 1 
Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements 
 
NKF- Gesetz 
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen mit d em im November 2004 vom Landtag verab- 
schiedeten „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanz management für Gemeinden im Land 
Nordrhein- Westfalen“ den Fortgang des kameralistis chen Rechnungswesens beendet und führt 
das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für Gemei nden ein. Demnach sind alle Kommu- 
nen in NRW ab dem 1. Januar 2005 mit einer Übergang szeit von vier Jahren verpflichtet, die dop- 
pelte Buchführung als Rechnungswesen einzuführen. D ie Regelungsvorschläge, die die sieben 
Modellkommunen, darunter auch Münster, im Rahmen de s NKF- Projektes aus der kommunalen 
Praxis erarbeitet hatten, waren Grundlage für das NKF- Gesetz. 
Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts beabsichtigt das Land Nordrhein- Westfalen ausge- 
hend vom Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit , dass der gesamte Ressourcenverbrauch 
einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Pe riode gedeckt wird, um nachfolgende Gene- 
rationen nicht zu überlasten. Eine gemeindliche Bil anz soll einen vollständigen Überblick über das 
Vermögen und die Schulden der Kommune (einschließli ch aller Tochtergesellschaften) geben. 
Durch das NKF soll das Wirtschaften in den Gemeinde n transparenter werden. Dies soll nicht nur 
verwaltungsintern, sondern auch für den Rat neue St euerungspotenziale eröffnen, die eine effi- 
zientere Wahrnehmung der Aufgaben ermöglicht. 
Grundlage des NKF ist das aus der Privatwirtschaft bekannte kaufmännische Rechnungswesen. 
Soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben des Rech nungswesens von Kommunen dem nicht 
entgegenstehen, werden diese Regelungen übernommen. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am 
Handelsgesetzbuch (HGB) und an den Grundsätzen ordn ungsmäßiger Buchführung (GoB). Die 
durch das NKF erforderlichen Änderungen finden sich  im Wesentlichen in der Gemeindeordnung 
und in der Gemeindehaushaltsverordnung. 
Bislang wurden im kommunalen Rechnungswesen lediglich  die Einnahmen  und Ausgaben  er- 
fasst, d.h. die Erhöhungen und Verminderungen des G eldvermögens. Künftig  stellen die Erträge  
und Aufwendungen  die zentralen Steuerungsgrößen  im kommunalen Finanzmanagement dar. 
Betrachtet werden somit die Veränderungen des kommu nalen Eigenkapitals, ein Ansatz, der we- 
sentlich transparenter als bislang das wirtschaftli che Handeln der Gemeinde abbildet. So wird der 
vollständige Werteverzehr  beispielsweise durch Abschreibungen  oder durch die Zuwächse der 
Pensionsrückstellungen  offen gelegt und berücksichtigt.

2 
Zielsetzung der Stadt Münster im Rahmen des NKF 
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass das NKF  bei der Stadt Münster nicht nur eingeführt 
wird, weil es das Gesetz vorschreibt und um das Fin anzwesen zu reformieren, sondern vor allem, 
um die Steuerung der Kommune zu verbessern. Zur Err eichung dieser neuen Steuerung werden 
neben den Input- Daten (Finanzmittel, Stellen) erstmalig  auch Output- Daten (Produkte, Ziele, 
Kennzahlen) bereitgestellt und in die Steuerung der Verwaltung mit einbezogen.  
So kann etwa die Vereinbarung messbarer Ziele  und Kennzahlen  (z.B. Kosten pro Benutzer) 
oder die Einführung des Produkthaushalts  und einer Kosten- und Leistungsrechnung  helfen, 
bessere Grundlagen für die konkreten Entscheidungen zu erhalten . Hinsichtlich der Wahrneh- 
mung der angebotenen Steuerungspotenziale wird den Kommunen durch den Gesetzgeber ein 
ausreichender Gestaltungsspielraum angeboten. 
 
Kommunikation und Marketing des NKF- Projektes 
Es kann keinen Zweifel geben, dass es sich bei der Implementierung des NKF um einen der tief- 
greifendsten Veränderungs- und Reformprozesse für die Verwaltung handelt. Es ist daher erforder- 
lich, dass die Ziele und Inhalte des NKF und die da mit verbundenen veränderten Steuerungspro- 
zesse der Verwaltungsarbeit sowohl von der Verwaltu ng als auch der Politik gemeinsam definiert 
und ausgestaltet werden. Dies setzt eine 
intensive  Kommunikation voraus, in der deutlich werden 
muss, welche Chancen mit dem neuen Steuerungsansatz  bestehen und welche Instrumente hier- 
für zur Verfügung stehen.  
Aus der Arbeit am Modellprojekt ist deutlich geword en, dass in der prozessbegleitenden Kommu- 
nikation, die sowohl nach innen als auch nach außen  (Verwaltung, Politik, Öffentlichkeit) den Pro- 
zess kommuniziert, eine eigenständige Aufgabe zu sehen ist, die einen wesentlichen Erfolgsfaktor 
für die erfolgreiche Einführung des NKF darstellt. Die Wahrnehmung der Aufgabe wurde Frau Dr. 
Annemarie Janetzki übertragen. Frau Dr. Janetzki is t für die politischen Mandatsträger erste An- 
sprechpartnerin für diese Fragen rund um das NKF. Z u ihren Aufgaben gehört insbesondere die 
Betreuung des noch zu bildenden Arbeitskreises sowi e der Erfahrungsaustausch mit anderen 
Städten zu diesem Aufgabenbereich.  
Um die politischen Mandatsträgerinnen und –träger i n die Lage zu versetzen, den zukünftigen 
Haushaltsplan und damit die Bilanz, Ergebnis- und F inanzrechnung für die politische Steuerung 
nutzen zu können, werden durch die Verwaltung entsp rechende Informationsveranstaltungen an- 
geboten.  
Umfassende Informationen zum NKF können auf der vom  Modellprojekt bereitgestellten 
Internet- 
seite www.neues-kommunales-finanzmanagement.de  abgerufen werden.

3 
Dem Rat der Stadt Münster wird aufbauend auf diesen  Angaben regelmäßig über den jeweiligen 
Umsetzungsstand Bericht erstattet. 
 
Rollout- Plan 
Spätestens zum 01.01.2009 müssen alle Kommunen in N RW ihre Finanzwirtschaft auf die kauf- 
männische doppelte Buchführung umgestellt haben. Di e Stadt Münster will die Umstellung auf die 
doppelte kaufmännische Buchführung schon zum 01.01. 2008 erreichen, also ein Jahr vor der ge- 
setzlichen Frist. Damit besteht die Möglichkeit, be i Eintreten von unvorhersehbaren Schwierigkei- 
ten in der Umsetzung des NKF auf einen zeitlichen P uffer zurückgreifen zu können und ggf. durch 
die planmäßige Umsetzung die Vorbildfunktion der St adt Münster als Modellkommune zu wahren. 
Die städtischen Ämter sollen in drei Wellen , d.h. zum 01.01.2006, 2007 und 2008 umgestellt wer - 
den. Entsprechend der Reihenfolge der umzustellende n Ämter werden die Haushaltspläne für die 
Jahre 2006, 2007 und 2008 teilweise sowohl auf der Grundlage des bisherigen als auch des neuen 
Rechnungswesens erstellt werden. Folgende Reihenfolge ist vorgesehen: 
 
1. Welle (Umstellung zum 01.01.2006): 
 Neu: 
• Amt für Liegenschaften (23) 
• Amt für Gebäudemanagement (65) 
• Amt für Grünflächen und Umweltschutz (67) 
Anpassung der bisherigen Pilotämter an die aktuellen Gesetzesvorgaben: 
• VHS (40.6) 
• Stadtbücherei (42) 
• Westf. Schule für Musik (44) 
• Stadtmuseum (45) 
• Stadtarchiv (47) 
 
2. Welle (Umstellung zum 01.01.2007): 
• Amt des Rates und des Oberbürgermeisters (01) 
• Personal- und Organisationsamt (10) 
• Amt für Stadt- und Regionalentwicklung und Statist ik (12) 
• Presse- und Informationsamt (13) 
• Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (1 4)

4 
• Frauenbüro (17) 
• Rechtsamt (30) 
• Ordnungsamt (32) 
• Amt für Ausländerangelegenheiten (36) 
• Amt für Schule und Weiterbildung (40) 
• Kulturamt (41) einschl. Bürgerhaus Kinderhaus und Villa ten Hompel 
• Sportamt (52) 
• Stadtplanungsamt (61) 
• Tiefbauamt (66) 
 
3. Welle (Umstellung zum 01.01.2008): 
• Amt für Finanzen und Beteiligungen (20) 
• Amt für Bürgerangelegenheiten (33) 
• Standesamt (34) 
• Feuerwehr (37) 
• Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (39) 
• Städtische Bühnen (46) 
• Sozialamt einschl. Stiftungen (50 / V Stift) 
• Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (51) 
• Gesundheitsamt (53) 
• Ausgleichsamt (55) 
• Vermessungs- und Katasteramt (62) 
• Bauordnungsamt (63) 
• Amt für Wohnungswesen (64) 
 
Für den Umstellungsprozess in den einzelnen Ämtern ist ein Zeitraum von jeweils einem Kalender- 
jahr vorgesehen, d.h. die erforderlichen Maßnahmen für die zum 01.01.2006 umzustellenden Äm- 
ter müssen im Jahr 2005 abgeschlossen werden. Diese  Umstellungsphase kann analog der Jah- 
resquartale in vier Abschnitte unterteilt werden: 
I. Abstimmung der Produkte, Produktgruppen und Zuor dnung zu den Produktbereichen und 
Festlegung der Ziele und Kennzahlen zur Zielerreich ung sowie Abstimmung und Durchfüh- 
rung der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5 
II. Entwicklung und Implementierung der Strukturen und Prozesse für die Planung und Bewirt- 
schaftung des doppischen Haushalts sowie Überarbeit ung und Anpassung der Kosten- und 
Leistungsrechnung.  
III. Erstellen der Haushaltsplanung 
IV. Vorbereitung der Haushaltsbewirtschaftung  
 
Projektorganisation 
Die Projektlenkung wird vom Verwaltungsvorstand mit  Frau Stadtkämmerin Bickeböller als Ge- 
schäftsführerin wahrgenommen. Dort werden grundlege nde inhaltliche und verfahrenstechnische 
Entscheidungen getroffen und für die notwendige Ressourcenbereitstellung gesorgt. 
Unterhalb der Projektlenkung liegt die Projektleitung bei Herrn Reinkemeier (AL 20). Er ist als Auf- 
tragnehmer des Projektes für die Erreichung der Pro jektziele verantwortlich, die Verantwortlichen 
der folgenden Teilprojekte sind ihm in diesen Angelegenheiten fachaufsichtlich unterstellt: 
• Personal- und organisationsfachliche Konzeption (O utputseite des Haushaltes/ der Haushalts- 
planung) 
• IT- Konzeption und Unterstützung 
• Finanzfachliche Konzeption (Inputseite des Haushal tes/ bzw. der Haushaltsplanung) 
• Kassenfachliche Konzeption (Inputseite des Haushal tes bei der Bewirtschaftung) 
• Konzeption des Immobilen Anlagevermögens (Erfassun g und Bewertung des Vermögens) 
 
Das  Projektcontrolling wird von Amt 14 wahrgenommen.  
 
Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Politik soll durch einen vom Rat der Stadt gebildeten 
politischen Arbeitskreis sichergestellt werden.

Beschlussvorlage

1858 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
11.05.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der anliegende Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) 
wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses de s NKF wird ein politischer Arbeitskreis gebil-
det. Die Benennung von Mitgliedern erfolgt aus der Mitte des Ausschusses für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften.  
 
Kosten/Folgekosten 
Die Gesamtfinanzierung des NKF- Projektes wird durch die im Haushaltsplan veranschlagte HHSt. 
0300.650.0200.7 (Doppischer Kommunalhaushalt Sachausgaben) und HHSt. 0300.416.0000.2 
(Doppischer Kommunalhaushalt Personalausgaben) sichergestellt.  
 
 
Begründung: 
Zu 1. :
 
Es wird auf den beiliegenden Bericht in Anlage 1 verwiesen. 
 
Zu 2. :
 
Wie in der Pilotprojektphase wird vorgeschlagen, einen politischen Arbeitskreis einzusetzen, der 
den NKF-Prozess begleitet und den Informationstransfer in die Fraktionen sicherstellen soll. 
 
Für die Neubesetzung des politischen Arbeitskreises empfiehlt die Verwaltung eine Auswahl von 
Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Diese können in 
Abhängigkeit vom Einführungsprozess (Roll-Out) durch weitere Mitglieder ergänzt werden. Insge-
samt sollten der Standardbesetzung nicht mehr als 10 Mitglieder angehören.  
 
I.V. 
gez. 
Bickeböller 
Vorlagen-Nr.: 
V/0283/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Reinkemeier 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
ReinkemA@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

27.04.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.05.2005 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2005 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0283/2005
Typ
Vorlage
Datum
12.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37