V/0283/2005
Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Münster
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Anlage 2
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Projektlenkung Verwaltungsvorstand Geschäftsführung Dez. II Projektleitung AL 20, Herr Reinkemeier Projektgruppe AL 20, AL 14, AL 10, WL citeq, Herr Winter, Herr Ot tenhus, Herr Etienne, Frau Lutte, Herr Vogel, PR, ext. Bera tung Teilprojekt 01 NKF-Umstellung des Amtes 01 Politischer Arbeitskreis Projektorganisation NKF Rollout Projektcontrolling Amt 14 Personal- und organisationsfachliche Konzeption (Output-Seite) Amt 10, Herr Etienne Finanzfachliche Konzeption (Input-Seite) Amt 20, Herr Winter Kassenfachliche Konzeption (Input-Seite) Amt 20, Frau Lutte Teilprojekt 13 NKF-Umstellung des Amtes 13 Teilprojekt 17 NKF-Umstellung des Amtes 17 etc. IT-Konzeption und -Unterstützung citeq, Herr Vogel Konzeption Immobiles Anlagevermögen (Input-Seite) Amt 23, Herr Ottenhus Kommunikation und Marketing, Frau Dr. Janetzki
Anlage 3
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7 Produktbildung Der neue auf dem NKF basierende Haushalt ist produk torientiert zu gliedern. Die landesweit ein- heitliche Mindestgliederung von 17 benannten Produktbereichen ist gesetzlich vorgegeben: 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulträgeraufgaben 04 Kultur und Wissenschaft 05 Soziale Leistungen 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 07 Gesundheitsdienste 08 Sportförderung 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 10 Bauen und Wohnen 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 14 Umweltschutz 15 Wirtschaft und Tourismus 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 17 Stiftungen Unterhalb der Produktbereiche ist eine Unterglieder ung in Produktgruppen und Produkten vorge- sehen. Dabei soll für Münster die Produktgruppenebene die maßgebliche Steuerungsgröße sein. Daher werden die Teilfinanz- und -ergebnisplä ne auf Produktgruppenebene abgebildet. Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, sollen Pro duktgruppen bzw. müssen Produkte so gebildet werden, dass sie einzelnen Ämtern eindeutig zuzuord nen sind. Die Verantwortung für Produkte wird dabei nicht unterhalb der Amtsleitung angesiedelt. Ressourcen Für die Umstellung des NKF wird insgesamt ein zusät zlichen Personalbedarf von 11,9 Stellen er- wartet. Im Einzelnen sind dieses 4 ½ Stellen für die Abteilung 20.1 (Finanzservice), drei Stellen für 8 die Einführung von SAP PSCD, 1,4 Stellen bei der St adtkasse, zwei Stellen zur Unterstützung der Arbeiten der citeq sowie eine Stelle zur Betreuung des NRW- Netzwerkes 2005/2006 . Die Finanzierung des NKF- Umstellungsprozesses erfo lgt aus den veranschlagten Mitteln des Etatentwurfes. Dieser sieht für Personalausgaben Do ppischer Kommunalhaushalt (0300.416.0000.2) für die Jahre 2005 bis 2007 jeweils 400.000 € und 300.000 € für das Jahr 2008 vor. Für Sachausgaben Doppischer Kommunalhaushalt ( 0300.650.0200.7) sind im Etatentwurf für die Jahre 2005 bis 2007 jeweils 800.000 € und 400.0 00 € für das Jahr 2008 veranschlagt. Die Fi- nanzierung der Stelle für die Betreuung des NRW- Ne tzwerkes 2005/2006 erfolgt aus Landeszuwei- sungen. Die Ansätze der Personalausgaben Doppischer Kommunalhaushalt erhöhen sich daher in den Jahren 2005 und 2006 noch jeweils um 100.000 €. Da der Einführungsprozess des NKF eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen erfordert, die zum jet- zigen Zeitpunkt nicht abschließend erfasst und aufgelistet werden können, kann es zu Abweichun- gen der geplanten Einführungskosten und des Einführungsaufwandes kommen. Organisation der Finanzbuchhaltung Bisher erfolgt die Buchung der Einnahmen und Ausgab en in die Haushaltsüberwachung dezentral in den Ämtern, die Zahlungsabwicklung wird zentral von der Stadtkasse als Abteilung im Amt für Finanzen und Beteiligungen wahrgenommen. Nach dem A ustesten der zentralen Buchführung in einem Pilotprojekt wird es für das NKF als sinnvoll erachtet (Verwaltungsvorstand- Beschluss vom 30.11.2004), die Finanzbuchhaltung mit den Teilbere ichen Geschäftsbuchführung und Zahlungs- abwicklung grundsätzlich zentral zu organisieren, s o wie es auch in privatwirtschaftlichen Unter- nehmen üblich ist. Gegebenenfalls werden Außenstellen in den Stadthäusern I, II und III eingerich- tet, um den Zeitaufwand für den körperlichen Belegaustausch zu verringern.
Anlage 1
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1 Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements NKF- Gesetz Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen mit d em im November 2004 vom Landtag verab- schiedeten „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanz management für Gemeinden im Land Nordrhein- Westfalen“ den Fortgang des kameralistis chen Rechnungswesens beendet und führt das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für Gemei nden ein. Demnach sind alle Kommu- nen in NRW ab dem 1. Januar 2005 mit einer Übergang szeit von vier Jahren verpflichtet, die dop- pelte Buchführung als Rechnungswesen einzuführen. D ie Regelungsvorschläge, die die sieben Modellkommunen, darunter auch Münster, im Rahmen de s NKF- Projektes aus der kommunalen Praxis erarbeitet hatten, waren Grundlage für das NKF- Gesetz. Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts beabsichtigt das Land Nordrhein- Westfalen ausge- hend vom Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit , dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Pe riode gedeckt wird, um nachfolgende Gene- rationen nicht zu überlasten. Eine gemeindliche Bil anz soll einen vollständigen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Kommune (einschließli ch aller Tochtergesellschaften) geben. Durch das NKF soll das Wirtschaften in den Gemeinde n transparenter werden. Dies soll nicht nur verwaltungsintern, sondern auch für den Rat neue St euerungspotenziale eröffnen, die eine effi- zientere Wahrnehmung der Aufgaben ermöglicht. Grundlage des NKF ist das aus der Privatwirtschaft bekannte kaufmännische Rechnungswesen. Soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben des Rech nungswesens von Kommunen dem nicht entgegenstehen, werden diese Regelungen übernommen. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am Handelsgesetzbuch (HGB) und an den Grundsätzen ordn ungsmäßiger Buchführung (GoB). Die durch das NKF erforderlichen Änderungen finden sich im Wesentlichen in der Gemeindeordnung und in der Gemeindehaushaltsverordnung. Bislang wurden im kommunalen Rechnungswesen lediglich die Einnahmen und Ausgaben er- fasst, d.h. die Erhöhungen und Verminderungen des G eldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen im kommunalen Finanzmanagement dar. Betrachtet werden somit die Veränderungen des kommu nalen Eigenkapitals, ein Ansatz, der we- sentlich transparenter als bislang das wirtschaftli che Handeln der Gemeinde abbildet. So wird der vollständige Werteverzehr beispielsweise durch Abschreibungen oder durch die Zuwächse der Pensionsrückstellungen offen gelegt und berücksichtigt. 2 Zielsetzung der Stadt Münster im Rahmen des NKF Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass das NKF bei der Stadt Münster nicht nur eingeführt wird, weil es das Gesetz vorschreibt und um das Fin anzwesen zu reformieren, sondern vor allem, um die Steuerung der Kommune zu verbessern. Zur Err eichung dieser neuen Steuerung werden neben den Input- Daten (Finanzmittel, Stellen) erstmalig auch Output- Daten (Produkte, Ziele, Kennzahlen) bereitgestellt und in die Steuerung der Verwaltung mit einbezogen. So kann etwa die Vereinbarung messbarer Ziele und Kennzahlen (z.B. Kosten pro Benutzer) oder die Einführung des Produkthaushalts und einer Kosten- und Leistungsrechnung helfen, bessere Grundlagen für die konkreten Entscheidungen zu erhalten . Hinsichtlich der Wahrneh- mung der angebotenen Steuerungspotenziale wird den Kommunen durch den Gesetzgeber ein ausreichender Gestaltungsspielraum angeboten. Kommunikation und Marketing des NKF- Projektes Es kann keinen Zweifel geben, dass es sich bei der Implementierung des NKF um einen der tief- greifendsten Veränderungs- und Reformprozesse für die Verwaltung handelt. Es ist daher erforder- lich, dass die Ziele und Inhalte des NKF und die da mit verbundenen veränderten Steuerungspro- zesse der Verwaltungsarbeit sowohl von der Verwaltu ng als auch der Politik gemeinsam definiert und ausgestaltet werden. Dies setzt eine intensive Kommunikation voraus, in der deutlich werden muss, welche Chancen mit dem neuen Steuerungsansatz bestehen und welche Instrumente hier- für zur Verfügung stehen. Aus der Arbeit am Modellprojekt ist deutlich geword en, dass in der prozessbegleitenden Kommu- nikation, die sowohl nach innen als auch nach außen (Verwaltung, Politik, Öffentlichkeit) den Pro- zess kommuniziert, eine eigenständige Aufgabe zu sehen ist, die einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Einführung des NKF darstellt. Die Wahrnehmung der Aufgabe wurde Frau Dr. Annemarie Janetzki übertragen. Frau Dr. Janetzki is t für die politischen Mandatsträger erste An- sprechpartnerin für diese Fragen rund um das NKF. Z u ihren Aufgaben gehört insbesondere die Betreuung des noch zu bildenden Arbeitskreises sowi e der Erfahrungsaustausch mit anderen Städten zu diesem Aufgabenbereich. Um die politischen Mandatsträgerinnen und –träger i n die Lage zu versetzen, den zukünftigen Haushaltsplan und damit die Bilanz, Ergebnis- und F inanzrechnung für die politische Steuerung nutzen zu können, werden durch die Verwaltung entsp rechende Informationsveranstaltungen an- geboten. Umfassende Informationen zum NKF können auf der vom Modellprojekt bereitgestellten Internet- seite www.neues-kommunales-finanzmanagement.de abgerufen werden. 3 Dem Rat der Stadt Münster wird aufbauend auf diesen Angaben regelmäßig über den jeweiligen Umsetzungsstand Bericht erstattet. Rollout- Plan Spätestens zum 01.01.2009 müssen alle Kommunen in N RW ihre Finanzwirtschaft auf die kauf- männische doppelte Buchführung umgestellt haben. Di e Stadt Münster will die Umstellung auf die doppelte kaufmännische Buchführung schon zum 01.01. 2008 erreichen, also ein Jahr vor der ge- setzlichen Frist. Damit besteht die Möglichkeit, be i Eintreten von unvorhersehbaren Schwierigkei- ten in der Umsetzung des NKF auf einen zeitlichen P uffer zurückgreifen zu können und ggf. durch die planmäßige Umsetzung die Vorbildfunktion der St adt Münster als Modellkommune zu wahren. Die städtischen Ämter sollen in drei Wellen , d.h. zum 01.01.2006, 2007 und 2008 umgestellt wer - den. Entsprechend der Reihenfolge der umzustellende n Ämter werden die Haushaltspläne für die Jahre 2006, 2007 und 2008 teilweise sowohl auf der Grundlage des bisherigen als auch des neuen Rechnungswesens erstellt werden. Folgende Reihenfolge ist vorgesehen: 1. Welle (Umstellung zum 01.01.2006): Neu: • Amt für Liegenschaften (23) • Amt für Gebäudemanagement (65) • Amt für Grünflächen und Umweltschutz (67) Anpassung der bisherigen Pilotämter an die aktuellen Gesetzesvorgaben: • VHS (40.6) • Stadtbücherei (42) • Westf. Schule für Musik (44) • Stadtmuseum (45) • Stadtarchiv (47) 2. Welle (Umstellung zum 01.01.2007): • Amt des Rates und des Oberbürgermeisters (01) • Personal- und Organisationsamt (10) • Amt für Stadt- und Regionalentwicklung und Statist ik (12) • Presse- und Informationsamt (13) • Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (1 4) 4 • Frauenbüro (17) • Rechtsamt (30) • Ordnungsamt (32) • Amt für Ausländerangelegenheiten (36) • Amt für Schule und Weiterbildung (40) • Kulturamt (41) einschl. Bürgerhaus Kinderhaus und Villa ten Hompel • Sportamt (52) • Stadtplanungsamt (61) • Tiefbauamt (66) 3. Welle (Umstellung zum 01.01.2008): • Amt für Finanzen und Beteiligungen (20) • Amt für Bürgerangelegenheiten (33) • Standesamt (34) • Feuerwehr (37) • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (39) • Städtische Bühnen (46) • Sozialamt einschl. Stiftungen (50 / V Stift) • Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (51) • Gesundheitsamt (53) • Ausgleichsamt (55) • Vermessungs- und Katasteramt (62) • Bauordnungsamt (63) • Amt für Wohnungswesen (64) Für den Umstellungsprozess in den einzelnen Ämtern ist ein Zeitraum von jeweils einem Kalender- jahr vorgesehen, d.h. die erforderlichen Maßnahmen für die zum 01.01.2006 umzustellenden Äm- ter müssen im Jahr 2005 abgeschlossen werden. Diese Umstellungsphase kann analog der Jah- resquartale in vier Abschnitte unterteilt werden: I. Abstimmung der Produkte, Produktgruppen und Zuor dnung zu den Produktbereichen und Festlegung der Ziele und Kennzahlen zur Zielerreich ung sowie Abstimmung und Durchfüh- rung der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 5 II. Entwicklung und Implementierung der Strukturen und Prozesse für die Planung und Bewirt- schaftung des doppischen Haushalts sowie Überarbeit ung und Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung. III. Erstellen der Haushaltsplanung IV. Vorbereitung der Haushaltsbewirtschaftung Projektorganisation Die Projektlenkung wird vom Verwaltungsvorstand mit Frau Stadtkämmerin Bickeböller als Ge- schäftsführerin wahrgenommen. Dort werden grundlege nde inhaltliche und verfahrenstechnische Entscheidungen getroffen und für die notwendige Ressourcenbereitstellung gesorgt. Unterhalb der Projektlenkung liegt die Projektleitung bei Herrn Reinkemeier (AL 20). Er ist als Auf- tragnehmer des Projektes für die Erreichung der Pro jektziele verantwortlich, die Verantwortlichen der folgenden Teilprojekte sind ihm in diesen Angelegenheiten fachaufsichtlich unterstellt: • Personal- und organisationsfachliche Konzeption (O utputseite des Haushaltes/ der Haushalts- planung) • IT- Konzeption und Unterstützung • Finanzfachliche Konzeption (Inputseite des Haushal tes/ bzw. der Haushaltsplanung) • Kassenfachliche Konzeption (Inputseite des Haushal tes bei der Bewirtschaftung) • Konzeption des Immobilen Anlagevermögens (Erfassun g und Bewertung des Vermögens) Das Projektcontrolling wird von Amt 14 wahrgenommen. Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Politik soll durch einen vom Rat der Stadt gebildeten politischen Arbeitskreis sichergestellt werden.
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei der Stadt Münster Beratungsfolge 27.04.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 11.05.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der anliegende Bericht zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wird zur Kenntnis genommen. 2. Zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses de s NKF wird ein politischer Arbeitskreis gebil- det. Die Benennung von Mitgliedern erfolgt aus der Mitte des Ausschusses für Finanzen, Betei- ligungen und Liegenschaften. Kosten/Folgekosten Die Gesamtfinanzierung des NKF- Projektes wird durch die im Haushaltsplan veranschlagte HHSt. 0300.650.0200.7 (Doppischer Kommunalhaushalt Sachausgaben) und HHSt. 0300.416.0000.2 (Doppischer Kommunalhaushalt Personalausgaben) sichergestellt. Begründung: Zu 1. : Es wird auf den beiliegenden Bericht in Anlage 1 verwiesen. Zu 2. : Wie in der Pilotprojektphase wird vorgeschlagen, einen politischen Arbeitskreis einzusetzen, der den NKF-Prozess begleitet und den Informationstransfer in die Fraktionen sicherstellen soll. Für die Neubesetzung des politischen Arbeitskreises empfiehlt die Verwaltung eine Auswahl von Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Diese können in Abhängigkeit vom Einführungsprozess (Roll-Out) durch weitere Mitglieder ergänzt werden. Insge- samt sollten der Standardbesetzung nicht mehr als 10 Mitglieder angehören. I.V. gez. Bickeböller Vorlagen-Nr.: V/0283/2005 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: ReinkemA@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0283/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37