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3944/2017

Errichtung einer City-Light-Poster-Vitrine vor dem Grundstück Von-Hünefeld-Straße 59

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 19.03.2018, TOP 9.5

Anlage 1 (Lageplan)

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Anlage 2 (Foto)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 (Lageplan)

145 Zeichen

AWT 112533

| „ Wall GmbH
Oskar-Jäger-Str. 482 * 50525 KÖLN
szene sl an nn ur = = — TEL. 0221/54 68 50
Anmerkungen: KVB 15: R KVB 27: Projek) Gun

Anlage 2 (Foto)

440 Zeichen

Standort - Spezifikationsblatt Wall

16. März 2017

Projekt: Köln Bearbeiter: Standortplanung

Produkt: AWT Werbeflächen: 4/1

Von-Hünefeld-Straße 59 vor
Mathias-Brüggen-Straße

50829 Köln

Anlagen-Nr.:

Standort-Bez.:

6,887225000
50,98501000

Referenz-FGU: 104089

Fotomontage

Einverständnis K'

Hinweis Die Fotomontage dient der Darstellung des Produkts und dessen räumliche Wirkung auf das Umfeld und ist nur annähernd maßstabsgerecht!

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3155 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3944/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer City-Light-Poster-Vitrine vor dem Grundstück Von-Hünefeld-Straße 59 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Errichtung einer City-Light-Poster-Vitrine (CLP) im 
Bereich des öffentlichen Straßenlandes vor dem Grundstück Von-Hünefeld-Straße 59, wie in den 
Anlagen 1-2 dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
In dem vom Rat beschlossenen und seit dem 01.01.2015 gültigen Werbenutzungsvertrag ist die Auf-
stellung von bis zu 1.550 Fahrgastunterständen geregelt. Hiervon dürfen maximal 1.100 Anlagen mit 
einer Werbevitrine, einer sogenannten City-Light-Poster-Vitrine, mit Werbung im 4/1-Format ausge-
stattet werden. Ist dies aus baulichen Gründen, Gründen der Betriebssicherheit oder anderen ver-
kehrlichen Gründen nicht möglich, wird ein Fahrgastunterstand ohne Werbung aufgestellt und die 
City-Light-Poster-Vitrine kann an maximal 120 Standorten in dem im Werbenutzungsvertrag definier-
ten Haltestellenbereich aufgestellt werden. 
 
An der Haltestelle Sparkasse Am Butzweilerhof in Fahrtrichtung stadteinwärts kann keine Werbean-
lage in den Fahrgastunterstand integriert werden, weil die zulässigen Abstandsmaße und die Min-
destrestgehwegbreite unterschritten würden.  
 
Es handelt es sich um einen Neustandort, für dessen Festlegung die Bezirksvertretung gemäß I. All-
gemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung zuständig ist.  
 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. Zur Aufstellung einer Werbeanlage im öffentlichen Straßenland sind grundsätzlich 
eine Baugenehmigung und eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Da es sich um öffentlich-
rechtliche Erlaubnisse handelt, können die beantragten Standorte nur dann abgelehnt werden, wenn 
sie gegen gesetzliche Vorgaben, hier des Baurechts oder des Straßenrechts, verstoßen.  
 
Die beantragte ausgelagerte City-Light-Poster-Vitrine ist in einem aufwändigen Verfahren mit allen 
beteiligten Ämtern positiv vorgeprüft worden und entspricht den Bedingungen des Werbenutzungsver-
trages. Im Einzelfall werden bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche, verkehrliche und stadt-
gestalterische Gesichtspunkte, Denkmalschutz, der Schutz von Grün und eventuell störende Häufun-
gen von Werbeanlagen entsprechend den gültigen Gesetzen, Satzungen und der hierzu vorhandenen 
Rechtsprechung geprüft und berücksichtigt. Auch die Regelungen des Werbenutzungsvertrages wur-
den beachtet, 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Versagung ein rechtsmittelfähiger Ablehnungsbe-
scheid erteilt werden muss, gegen den die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte 
dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt die Verwaltung einen rechtssicheren Ablehnungsgrund 
und bittet in diesem Falle um eine detaillierte Erläuterung. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3944/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.03.2018
Erstellt
14.12.2017 11:47